20030717_GVE032

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:31
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2003-07-17
Erscheinungsdatum 2003-07-17
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Inhalt des Dokuments

-1- [AMTSTAFEL angeschl. am: 23. Dezember 2003 abgenommen am 08. Jänner 2004] Gemeindeamt Vandans 18. Dezember 2003 Niederschrift aufgenommen am 18. Dezember 2003 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 35. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. Dezember 2003 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Günter Fritz, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Josef Maier, Gottfried Schapler, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Ernst Stejskal und Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Gerhard Stampfer und Ing. Thomas Maier. Entschuldigt: Jürgen Atzmüller, Leo Brugger und Haralcl Tschugmell Schriftführer: GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 18.00 Uhr die 35. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Gemeindekassier, den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 2003 2. Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss nach dem Ausscheiden von Ing. Manfred Vallaster 3. Übernahme des „Steinwandweges" in das öffentliche Gut und Erklärung derselben zur Gemeindestraße gemäß § 9 Abs. 1 des Vlbg. Straßengesetzes 4. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche 5. Stellungnahme zum Verordnungs-Entwurf der Vorarlberger Landesregierung über die Zulässigkeitserklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bartholomäberg 6. Böschisstraße in Lorüns und Vandans; Maßnahmen feur Verbesserung der Verkehrssicherheit 7. Genehmigung der Empfehlungen des Sport- und Vereinsausschusses vom 15. Dezember 2003 -2- 8. Beschlussfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren im Jahre 2004 9. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 2004 10. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2004 11. Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse 12. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Pflegeheimgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Vorarlberger IPPC-Anlagengesetzes; c) die Kundmachung eines Landtagsbeschlusses über „Menschen mit Behinderung - Sammelgesetz" 13. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 2003 Die Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 2003, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Vbgm. Michael Zimmermann, Peter Scheider und Norbert Sartori nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der gegenständlichen Sitzung am 20. November 2003 nicht anwesend waren. 2. Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss nach dem Ausscheiden von Ing. Manfred Vallaster Mit Schreiben vom 20. November 2003, so der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, habe Ing. Manfred Vallaster seine Funktion im Prüfungsausschuss und als Vorsitzender desselben zurückgelegt. Die Zurücklegung erfolge vor allem aus zeitlichen und beruflichen Gründen. Aus diesem Grunde, so der Vorsitzende weiters, werde eine Nachbesetzung im Prüfungsausschuss notwendig. Der von der ÖVP-Fraktion Vandans eingebrachte Vorschlag sehe die Bestellung von Gottfried Scfhapler vor. Nachdem keine weiteren Vorschläge mehr geäußert werden, wird Gottfried Schapler einstimmig in den Prüfungsausschuss und gleichzeitig auch zum Vorsitzenden desselben bestellt. Wegen Befangenheit nimmt Gottfried Schapler an der Abstimmung nicht teil. Abschließend bedankt sich Bürgermeister Burkhard Wachter beim scheidenden Vorsitzenden für seine Tätigkeit und dessen Engagement im Prüfungsausschuss. 3. Übernahme des „Steinwandweges" in das Öffentliche Gut und Erklärung desselben zur Gemeindestraße gemäß § 9 Abs. 1 des Vlbg. Straßengesetzes In kurzen Zügen informiert der Bürgermeister, dass die Weggemeinschaft "Steinwandweg" bereits am 9. Juni 1997 um Übernahme des Steinwandweges in das „Öffentliche Gut" angesucht habe. Nachdem die Straße zwischenzeitlich auf Kosten der Antragsteller asphaltiert und auch der Umkehrplatz auf dem Gst.Nr. 2028/2 der Agrargemeinschaft Vandans geschaffen worden sei, müsse nun zum gegenständlichen Antrag eine Entscheidung getroffen werden. -3- KO Ernst Stejskal ersucht in diesem Zusammenhange um eine Auflistung, welche Straßen und Wege sich noch nicht im „öffentlichen Gut" befinden. Eventuell lasse sich damit eine Lösung finden, auch andere Privatstraßen bzw. -webe in das „Öffentliche Gut" zu übernehmen. Er selber betrachte es als eine Ungleichbehandlung der Bürger, wenn nur gewisse Straßen in das „Öffentliche Gut" übernommen werden. Er plädiere deshalb dafür, dieses Thema gelegentlich einmal im Straßenausschuss zu beraten. Bgm. Burkhard Wachter kontert, dass die Erklärung einer Straße zur „Gemeindestraße" gut überlegt werden müsse, weil jede Straße mit zusätzlichen Kosten für die Gemeinde verbunden sei. Außerdem müsse eine „Gemeindestraße" gewisse Kriterien erfüllen. Das Vorarlberger Straßengesetz sehe deshalb unter anderem vor, in erster Linie solche Straßen zu Gemeindestraßen zu erklären, die vorwiegend für den Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes notwendig sind. Unter „notwendig" verstehe das Straßengesetz diejenigen Straßen, durch die ganzjährig bewohnte Siedlungen mit mindestens 100 Einwohnern erschlossen werden. Er erachte es deshalb für sinnvoll, den Vorschlag von Ernst Stejskal umzudrehen und ein aktuelles Verzeichnis aller „Gemeindestraßen" zu erarbeiten. Persönlich sei er nämlich davon überzeugt, dass nicht für jede „Gemeindestraße" eine Verordnung gemäß dem Vorarlberger Straßengesetz vorliege. Refakto gelte die betreffende Straße damit nicht als „Gemeindestraße". Wenn dieses aktuelle Verzeichnis dann vorliege, solle im Bauausschuss eine entsprechende Beratung stattfinden, bevor dann die Gemeindevertretung eine Sammelverordnung für alle tatsächlichen „Gemeindestraßen" erlasse. Gottfried Schapler bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass sich seit der Antragstellung im Jahre 1997 vermutlich einiges verändert habe und da und dort nicht mehr die selbe Person Eigentümer des betreffenden Grundstückes sei. Aus diesem Grunde rege er an, in den heute zu fassenden Beschluss betreffend den „Steinwandweg" die Bedingung aufzunehmen, dass jeder betroffene Grundbesitzer feinen Grundanteil kostenlos an die Gemeinde abzutreten habe. Wenn dies nicht der Fäll sei, solle von einer Erklärung der Weganlage zur „Gemeindestraße" abgesehen werden. Einstimmig sprechen sich die Anwesenden in der Folge dafür aus, den „Steinwandweg" inklusive dem Umkehrplatz in das Eigentum der Gemeinde Vandans zu übernehmen und erklären diesen - unter der von Gottfried Schapler geäußerten Bedingung - gemäß § 9 Abs. 1 des Vorarlberger Straßengesetzes zur „Gemeindestraße". 4. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche Das von der Pfarre Vandans am 1. Dezember 2003 hingelangte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Namens dieser ersucht Gottfried Schapler darin um die Gewährung eines Kostenbeitrages zu den in den Jahren 2001, 2002 und 2003 in der Pfarrkirche aufgelaufenen Stromkosten in Höhe von insgesamt 11.065, 72 Euro. Bürgermeister Burkhard Wachter gibt in der Folge zu verstehen, dass derartige Ansuchen in der Vergangenheit mehr oder weniger immer mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages erledigt worden seien. Lediglich im Jahre 1996 habe die Gemeindevertretung die Gewährung eines Kostenbeitrages für das Jahr 1995 abgelehnt. Seither habe es keine Ansuchen seitens der Pfarre Vandans mehr gegeben. KO Franz Egele äußert sich dahingehend, dass heute also zu entscheiden sei, ob an eine alte Tradition angeknüpft werde oder nicht. Ferner müsse noch entschieden werden, ob ein solcher Kostenbeitrag auch rückwirkend, wie von Gottfried Schapler beantragt worden sei, gewährt werde oder nicht. In der FPÖ-Fraktion habe man sich einhellig dafür ausgesprochen, das Ansuchen der Pfarre positiv zu erledigen und zu den Stromkosten für das Jahr 2003 einen Kostenbeitrag in Höhe von 50 % zu gewähren. Weil es für die Jahre 2001 und 2002 kein fristgerecht eingebrachtes Ansuchen gegeben habe und ein Kostenbeitrag -4- für diese Jahre im Voranschlag auch nicht enthalten sei, habe man sich in der Fraktion aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Gewährung einer rückwirkenden Förderung ausgesprochen. Gottfried Schapler erinnert in der Folge, dass über viele Jahre die Spielgruppe „Ringelwurm" im Pfarrsaal untergebracht gewesen sei. In dieser Zeit habe sich der Stromverbrauch gewaltig erhöht. Nachdem die Spielgruppe „Ringelwurm" nunmehr im Kindergarten untergebracht sei, wirke sich das bei den Stromkosten sicherlich spürbar aus. KO Ernst Stejskal befürwortet in seiner Wortmeldung die Gewährung eines Stromkostenbeitrages an die Pfarre, wie dies in früheren Jahren auch geschehen sei. Allerdings stelle er sich eine Gegenleistung der Pfarre vor, zum Beispiel beim Antrag der Gemeinde um ein Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden. Persönlich störe ihn zwar dieses Glockenschlagen während der Nachtstunden nicht, weil er entsprechend weit weg vom Zentrum wohne. Für jene Bewohner, die näher an der Kirche wohnen, stelle dieses Glockenschlagen während der Nachtstunden aber eine nicht akzeptable Störung dar - insbesondere werde dies von Gästen, die im Nahbereich des Ortszentrums Urlauben, so empfunden. KO Franz Egele gibt zu verstehen, dass es auch noch andere Themen mit der Pfarre zu besprechen gebe, zum Beispiel die vertragliche Regelung der Friedhofsbenützung, die Anbringung eines Kerzenautomates, die Restaurierung von Bildern in der Wallfahrtskapelle Vens, die Errichtung einer Zufahrtsstraße zur Pfarrkirche, die Platzgestaltung vor dem Kriegerdenkmal bzw. den beiden Kirchen und anderes mehr. Aus diesem Grunde plädiere er für ein baldiges Gespräch mit Vertretern der Pfarre Vandans. Vom Gemeindevorstand bzw. den Klubobmännern solle in einem Vorgespräch festgelegt werden, welche Themen letztlich mit der Pfarre zur Sprache kommen sollen. Josef Maier teilt mit, dass er sich der alten Tradition, nämlich einen 50 %igen Kostenbeitrag zu diesen nachgewiesenen Stromkosten in der Pfarrkirche zu leisten, anschließen könne. Allerdings spreche er sich dagegen aus, diese jetzige Entscheidung mit anderen Entscheidungen bzw. Sachthemen zu verknüpfen. KO Manfred Vallaster spricht sich ebenfalls für die Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages für das Jahr 2003 aus. Außerdem plädiere er dafür, auch für die Jahre 2001 und 2002 einen solchen oder ähnlichen Kostenbeitrag zu gewähren. Ein solcher Kostenbeitrag für die Jahre 2001 und 2002 sei durchaus gerechtfertigt, zumal in diesen Jahren die Spielgruppe „Ringelwurm" im Pfarrsaal untergebracht gewesen und der Stromverbrauch aus diesem Grunde entsprechend hoch ausgefallen sei. Diese Entscheidung jetzt nochmals mit dem damaligen Antrag auf Abstellen der Glockenschläge während der Nachtstunden zu verknüpfen, erachte auch er für nicht zielführend. Er selber sei damals in diese Entscheidung involviert gewesen und wolle daher in Erinnerung rufen, dass auf das Ansuchen der Gemeinde hin im Glockenturm eine Schalldämmung angebracht worden sei. Stefan Jochum appelliert an die Anwesenden, diese heutige Entscheidung nicht im Zusammenhang mit anderen Entscheidungen zu sehen. Wiä KO Franz Egele bereits zum Ausdruck gebracht habe, solle in absehbarer Zeit ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Pfarre angestrebt werden. Dort solle die Gemeinde ihre Anliegen dann zum Ausdruck bringen. Es werde sich dann rasch zeigen, ob es seitens der Pfarre das eine oder andere Entgegenkommen gebe. Persönlich habe er in der Vergangenheit den Eindruck gewonnen, dass die Pfarre die Zusammenarbeit mit der Gemeinde als Einbahnstraße sehe. Über Vorschlag des Bürgermeisters sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung sodann einstimmig für die Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages zu den im Jahre 2003 aufgelaufenen Stromkosten in Höhe von 3.837, 06 Euro, das sind 1.918, 53 Euro, aus. -5- Zu den Stromkosten für die Jahre 2001 und 2002 solle entgegenkommenderweise ein Unterstützungsbeitrag in Höhe von 581, 47 Euro geleistet werden. In Summe belaufe sich der Unterstützungsbeitrag der Gemeinde somit auf 2.500, -- Euro. 5. Stellungnahme zum Verordnungs-Entwurf der Vorarlberger Landesregierung über die Zulässigkeitserklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bartholomäberg Zulässigkeitserklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum. Der von der Vorarlberger Landesregierung zum gegenständlichen Projekt vorgelegte Erläuterungsbericht wird vom Vorsitzenden in groben Zügen zur Kenntnis gebracht. Diesem zufolge ist beabsichtigt, im Ortsteil Gantschier ein Einkaufszentrum mit einem Ausmaß an Verkaufsflächen von 1.000 m2, hievon maximal 400 mä für Waren des täglichen Bedarfs und maximal 600 m2 für sonstige Waren des nicht täglichen Bedarfs, zu errichten. Am vergangenen Dienstag, so der Bürgermeister wejters, habe man die gegenständliche Angelegenheit auch im Rahmen der Standessitzung beraten. Dort habe er erfahren, dass sowohl die Gemeindevertretung Silbertal als auch die Gemeindevertretung St. Gallenkirch die gegenständliche Angelegenheit bereits beraten haben. In beiden Gemeinden habe man sich für eine „salomonische" Lösung ausgesprochen und weder eine befürwortende noch eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Die Gemeindevertretung von Tschagguns habe sich klar gegen dieses geplante Einkaufszentrum ausgesprochen. In der Marktgemeinde Schruns habe man die diesbezügliche Diskussion noch nicht geführt. Bgm. Dr. Erwin Bahl habe aber in der Standessitzung keinen Zweifel offen gelassen, dass es seitens der Marktgemeinde Schruns auch eine negative Äußerung zum geplanten Einkaufszentrum geben werde, weil eine weitere Schwächung der bestehenden Märkte und eine zusätzliche Kaufkraftabwanderung befürchtet werden müsse. KO Manfred Vallaster bringt zum Ausdruck, dass die Situation in anderen Gemeinden mit jener in Vandans nicht verglichen werden könne. Der hiesige SPAR-Markt komme nicht in Gefahr, wenn sich im Ortsteil Gantschier ein weiterer Nahversorger ansiedle. Wenn es dort, wie gemunkelt werde, aber einen Diskonter gebe, sehe^ alles anders aus. Bgm. Burkhard Wachter erinnert, dass ursprünglich ein Lebensmittelgeschäft mit 800 m2 Verkaufsfläche geplant gewesen sei. Diese Überlegungen habe das Land Vorarlberg aber sofort abgelehnt, auch eine verkleinerte Variante mit feoo m2 Verkaufsfläche. Als Reaktion darauf, hätten mehrere Interessenten ihre Bewerbung zurückgezogen. Übrig geblieben sei dem Vernehmen nach nur noch der Diskonter „Hofer". Diesen, so vermute er, brauche man unter anderem auch als „Frequenzbringer" für die anderen Geschäfte. Allerdings, so der Bürgermeister weiters, bezweifle er, ob ein solcher Diskonter langfristig wirklich mit 400 m2 das Auslangen finden werde. Wilhelm Pummer vertritt seinerseits die Auffassung, dass Konkurrenz das Geschäft belebt. Im gegenständlichen Fall glaube er aber nicht, dass eihe Hofer-Filiale eine Konkurrenz zum bestehenden SPAR-Markt in Vandans darstelle. Typische Hofer-Kunder könne man nicht mit typischen SPARKunden gleichsetzen. Ihn selber interessiere in erster Linie, wie jene 600 m2 große Verkaufsfläche für sonstige Waren des nicht täglichen Bedarfs besetzt werde. Er erachte es für wichtig, dass in diesem Bereich nijcht nur neue Arbeitsplätze, sondern auch Lehrstellen geschaffen werden, um der vorherrschenden Jugendarbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Für KO Ernst Stejskal ist es nicht überraschend, dass die Landesraumplanungsstelle bei solchen Entscheidungen immer wieder Probleme hat. piese sei schon seit langer Zeit nicht mehr in der Lage, sinnvolle Konzepte zu erstellen und solche in die Tat umzusetzen. In seinen Augen sei ein Einkaufszentrum im Ortsteil Gantschier mehr als entbehrlich und stelle lediglich eine Vergeudung von Grund und Boden dar. Er selber sei jedenfalls nicht bereit, die Zustimmung zur Errichtung eines solchen Einkaufszentrums zu geben. -6- Stefan Jochum zeigt sich verwundert über die von Wilhelm Pummer geäußerte Betrachtung. Gerade in der Ansiedlung einer „Hofer-Filiale" sehe er eine große Gefahr für den bestehenden SPAR-Markt in Vandans. Dass es in einem solchen Fall zu einer Kaufkraftabwanderung in Vandans komme, könne wohl niemand bestreiten. Das Warensortiment einer „Hofer-Filiale" umfasse lediglich 800 Artikel und sei mit dem Sortiment eines Vollversorgers nicht vergleichbar. Außerdem dürfe jene 600 m2 große Verkaufsfläche für sonstige Waren des nicht täglichen Bedarfs nicht unberücksichtigt bleiben. Auch das eine oder andere solche Geschäft habe seine negativen Auswirkungen auf die Situation in Vandans. KO Franz Egele sieht in raumplanerischer und wirtschaftspolitischer Sicht einen Widerspruch im Erläuterungsbericht der Landesregierung. Port heisse es nämlich, dass mit dem gegenständlichen Projekt die Nahversorgung gesichert werden soll. Wenn nun tatsächliche eine „Hofer-Filiale" zur Errichtung gelange, könne von keiner Sicherung der Nahversorgung die Rede sein. Persönlich glaube er, dass das Einholen von Stellungnahmen nur mehr eine Formsache sei. Vermutlich stehe die Entscheidung ohnehin schon fest. Gegen die Ansiedlung eines tatsächlichen Nahversorgers (mit Vollsortiment) könne seiner Meinung nach kein Einwand erhoben werden. Massiver Einwand müsse allerdings geäußert werden, wenn es tatsächlich zur Ansiedlung eines Diskonters komme, Vbgm. Michael Zimmermann äußert ebenfalls seine Bedenken gegen die Errichtung eines solchen Einkaufszentrums im Ortsteil Gantschier. Seiner Meinung nach müsse alles unternommen werden, um die bestehenden Nahversorger in der Talschaft zu stärken. Mit der Errichtung solcher Einkaufszentren stärke man die bestehende Nahversorgung nicht, sondern untergrabe diese. Josef Maier zeigt sich wissend, dass schon seit vielen Jahren im Montafon Interesse an der Ansiedlung eines Diskonters bestehe. Verwunderlich sei nur, dass sich „Hofer" mit einer Verkaufsfläche von 400 m2 zufrieden gebe. Wenn es tatsächlich bei dieser Größe, also 400 m2 Verkaufsfläche bleibe, sehe er absolut keine Gefahr für den bestehenden SPAR-Markt in Vandans. Florentin Salzgeber interpretiert die Stellungnahme des Landes Vorarlberg so, dass die Entscheidung zum gegenständlichen Einkaufszentrum ohnehin schon gefallen ist. Man müsse sich deshalb fragen, welchen Sinn das Einholen solcher Stellungnahmen überhaupt noch habe. Bgm. Burkhard Wachter gibt daraufhin zu verstehen, dass die gegenständliche Anhörung nicht als Alibiaktion gesehen werden dürfe. Wenn es von den umliegenden Gemeinden negative Äußerungen gebe, werde das jedenfalls im Raumplanungsausschuss, dem auch er angehöre, in die Entscheidungsfindung einfließen. Einen endgültigen Beschluss werde letztlich aber die Landesregierung fassen. Selbst wenn dieser Beschluss positiv ausfalle, sei es wichtig, dass die Vandanser Gemeindevertretung mahnend den Finger erhoben und darauf hingewiesen habe, dass die Ansiedlung eines Diskonters ein falsches Signal darstelle. Ohne Zweifel stelle die Gemeinde Bartholomäberg mit ihren Enklaven Gantschier, Jetzmund und Innerberg eine Besonderheit im Lande dar. Gerade der Ortsteil Gantschier habe sich in den letzten Jahren im besonderen Ausmaße entwickelt und stelle zwischenzeitlich beinahe eine eigene Gemeinde in der Gemeinde dar. Ganz generelle müsse jedenfalls gesagt werden, dass eine jede Talschaft attraktive Ortszentren brauche. Das wiederum bedeute, dass starke Talschaften auch starke Ortszentren brauchen. Aus dieser Perspektive gesehen, könne die Ansiedlung eines Nahversorgers mit einem entsprechenden Vollsortiment im Ortsteil Gantschier nur unterstützt werden. Dem Vernehmen nach soll im Ortsteil Gantschier aber kein Nahversorger, sondern ein Diskonter angesiedelt werden. Die Ansiedlung eines Diskonters müsse allerdings entschieden abgelehnt werden, weil Diskonter gelebte und gewachsene Strukturen nicht nur am jeweiligen Standort, sondern im gesamten Tal in Gefahr bringen. -7- KO Manfred Vallaster spricht sich ebenfalls dafür aus, die Ansiedlung eines ortsüblichen Nahversorgers mit Vollsortiment zu unterstützen, wenn die Verkaufsfläche das Ausmaß von 400 m2 nicht übersteige. Gegen die Ansiedlung eines Diskonters müsse man sich jedoch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. KO Ernst Stejskal bringt nochmals zum Ausdruck, dass die Landesraumplanungsstelle die bestehenden Strukturen im Montafon nicht kenne und sich im Vorfeld damit auch nicht befaßt habe. Anders lasse sich der vorliegende Erläuterungsbericht nämlich nicht erklären. Auch er rege an, dass die Gemeinde Vandans warnend den Finger hebe und klar ihr Mißfallen über die Ansiedlung eines Diskonters zum Ausdruck bringe. Bgm. Burkhard Wachter äußert sich daraufhin nochmals dahingehend, dass gegen die Ansiedlung eines klassischen Nahversorgers im Ortsteil Gantschier nichts eingewendet werden könne und man die diesbezüglichen Bemühungen der Gemeinde Bartholomäberg verstehen müsse. Die Ansiedlung eines Diskonters müsse allerdings verhindert werden, so gut dies gehe, weil ein solcher bestehende Strukturen in Gefahr bringe und ein falsches Signal für die Zukunft darstelle. Sodann sprechen sich die Anwesenden einstimmig für nachstehende Äußerung an das Amt der Vorarlberger Landesregierung aus: "Die Gemeinde Vandans akzeptiert die Bemühungen der Gemeinde Bartholomäberg und unterstützt die Ansiedlung eines Nahversorgers mit einem entsprechenden Vollsortiment im Ortsteil Gantschier. Die Ansiedlung eines Diskonters, auch im Kontext mit anderen Verkaufsflächen, wird jedoch entschieden abgelehnt, weil Diskonter gelebte und gewachsene Strukturen nicht nur am jeweiligen Standort, sondern im gesamten Tal in Gefahr bringen." 6. Böschisstraße in Lorüns und Vandans: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Vorsitzende informiert, dass am 24. November 2003 im Gemeindeamt Lorüns eine Besprechung über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Böschisstraße stattgefunden habe. An dieser Besprechung habe Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser, Johann Bachmann von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Bgm. Lothar Ladner als Vertreter der Gemeinde Lorüns und er teilgenommen. Dabei sei festgestellt worden, dass die Schrankenanlage im Bereich der ARA Montafon schon seit Monaten defekt und daher außer Betrieb sei. Trotz des bestehenden Fahrverbotes werde die Straße zunehmend von "nichtberechtigten" Kraftfahrzeuglenkern benützt. Seit dem Jahr 1991 habe der Verkehr, insbesondere auch der Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf dieser durchgehend einspurigen und unübersichtlichen Gemeindestraßenverbindung, die zudem Bestandteil des regionalen Radweges Montafon ist, stark zugenommen. Es sei daher im Interesse der Verkehrssicherheit dringend notwendig, die bisherigen Regelungen für die Benützung der Böschisstraße zu überarbeiten. Die Gemeinde Lorüns habe mit Schreiben vom 7. November 2003 ebenfalls auf diese Situation aufmerksam gemacht und ersucht, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu veranlassen. Als Ergebnis dieser Besprechung könne in aller Kürze folgendes festgehalten werden: a) Im Bereich ARA Montafon soll eine stabile Abschrankung (evtl. Schiebetor) mit elektronischer Steuerung und ausreichender Beleuchtung errichtet werden. Diese solle dann so programmiert werden, dass ein Öffnen von den Berechtigten mittels einer Handfernsteuerung möglich sei, allerdings nur in der Zeit von Montag 06:00 Uhr bis Samstag 13:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen). Die Errichtung dieser Anlage solle von der Gemeinde Vandans auf deren Kosten in Auftrag gegeben werden. -8- b) Eine Berechtigung zum Befahren der Böschisstraße solle hinkünftig nur noch an die Bewohner nordwestlich der "Linie" Spiegelweg-DaünerstraßeFeschaweg-Scheibenkopfstraße und die unmittelbaren Anrainer südöstlich dieser Gemeindestraßen ausgestellt werden. c) Der betreffende Antrag auf Erteilung einer (unbefristeten) Ausnahmebewilligung ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzubringen Gegen Vorlage dieser Bewilligung erhalten diese dann von der Gemeinde Vandans gegen Erlag einer Kaution ein Fernbedienungsgerät zum Öffnen der Schranke. d) Diese neue Regelung soll am 1. Jänner 2004 in Kraft treten. KO Franz Egele berichtet in der Folge, dass diese beabsichtigte Neuregelung in der FPÖ- Fraktion beraten worden sei. Nach eingehender Auseinandersetzung mit dieser Materie habe man sich dort auf folgende Vorgangsweise geeinigt: - Errichtung einer neuen Schrankenanlage in stabiler Ausführung. Die Situierung derselben solle weiter nördlich, und zwar vor der dortigen Zufahrt zur ARA, erfolgen. Ab sofort werden Ausnahmebewilligungen nur mehr von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ausgestellt. Die Kosten dafür sind vom jeweiligen Antragsteller zu tragen. - Mit Unterstützung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz soll eine deutliche Verbesserung der Einbindung der St. Antonerstraße in die Landesstraße 188 angestrebt werden. - Mittel- bzw. langfristig ist die Schaffung einer alternativen Anbindung des Ortsteiles Vens an die Landesstraße 188 ins Auge zu fassen. - Eine Einschränkung des für eine Ausnahmebewilligung in Betracht kommenden Personenkreises soll erst dann erfolgen, wenn diese vorgenannten Maßnahmen in die Tat umgesetzt worden sind. Im Interesse der vielen Fußgänger und Radfahrer soll das „Wochenendfahrverbot" ausgeweitet werden und zwar auf die Zeit von Samstag, 07.00 Uhr, bis Montag, 05.00 Uhr. Außerdem soll dieses auch an allen Feiertagen Gültigkeit haben. Peter Scheider bemängelt in seiner Wortmeldung, dass die Verwaltungsabgaben von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz kassiert werden und im Gegenzuge alle Aufwendungen von der Gemeinde Vandans zu tragen sind. KO Manfred Vallaster gibt zu verstehen, dass die Böschisstraße immer wieder Anlass für Diskussionen gebe. Dies sei seiner Meinung nach nicht überraschend. Eine halböffentliche Straße und ein öffentlicher Radweg passe nicht zusammen. Der Voranschlag für das Jahr 2004 enthalte eine Position mit 35.000, - Euro für die Anschaffung einer neuen Schrankenanlage. Seiner Meinung nach solle auf die Errichtung einer Schrankenanlage verzichtet werden. Wie in der Vergangenheit, solle es auf der Böschisstraße ein „Allgemeines Fahrverbot" geben. Die Benützung der Straße soll auch weiterhin nur für Inhaber einer Ausnahmebewilligung möglich sein. Das Kontrollieren des Fahrverbotes sei Angelegenheit der Gendarmerie. Mit dem budgetierten Geld für die Schrankenanlage solle die Realisierung eines separat verlaufenden Fuß- und Radweges angestrebt werden. Parallel dazu solle, wie von KO Franz Egele bereits gefordert, eine zusätzliche Anbindung des Ortsteiles Vens an die Landesstraße 188 angestrebt werden. Diese müsse allerdings so attraktiv sein, dass mehr oder weniger kein Wunsch zum Befahren der Böschissiraße mehr bestehe. Stefan Jochum erinnert, dass die Gemeinde Vandans im Jahre 1989 mit der Gemeinde Lorüns eine Verpflichtung eingegangen ist. Diese damals getroffenen Vereinbarungen gelte es auf Punkt und Beistrich einzuhalten. Leider sei dies insbesondere mit der Schrankenanlage -9- nicht geschehen, weil diese vielfach nicht funktioniert habe. Dass die Gemeinde Lorüns jetzt die Gemeinde Vandans an ihre Verpflichtungen erinnere, dürfe man diesen nicht verübeln. Diese Schrankenanlage sei nun einmal Bestandteil der damaligen Vereinbarung. Aus seiner Sicht stelle diese auch eine unbedingte Notwendigkeit dar, weil mit zusätzlichen Kontrollen durch die Gendarmerie nicht gerechnet werden könne. Eine Abänderung der derzeit gültigen Verordnung bzw. des zum Beifahren berechtigten Personenkreises solle jedenfalls erst dann ins Auge gefaßt werden, wenn zur Böschisstraße eine wirklich annehmbare Alternative für die Bewohner des Ortsteiles Vens geschaffen worden sei. Welche Entwicklung dieser Ortsteil Vens in den letzten Jahren genommen habe, dürfe in der ganzen Diskussion nicht außer Acht gelassen werden. Die generelle Überlegung, nämlich den Radweg im genannten Bereich getrennt zu fiphren, habe einiges für sich. Ob eine solche separate Trassierung des Radweges überhaupt möglich sei, könne er aber nicht sagen und solle im Frühjahr geprüft werden. KO Ernst Stejskal appelliert an die Anwesenden, diese Änderungswünsche der Bezirkshauptmannschaft Bludenz gut zu überdenken. Er sehe keinen Sinn darin, hier eine falsche Eile an den Tag zu legen. Persönlich könne er sich vorstellen, diese Entscheidung an den Gemeindevorstand oder den Bauund Straßenausschuss zu delegieren. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass diese Entscheidung jedenfalls von der Gemeindevertretung zu treffen sei. Wichtig sei, dass die Überlegungen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingehend diskutiert und beraten werden. Dass der Gemeindevorstand bzw. der Bau- und Straßenausschuss im kommenden Frühjahr eine separate Trassierung des Radweges prüfe, erachte er für durchaus sinnvoll. Bereits in der Fraktionssitzung habe man solche Überlegungen geäußert. Wilhelm Pummer äußert sich dahingehend, dass kurzfristig eine Lösung gefunden werden solle, die wenig Geld koste. Mittel- und langfristig müsse seitens der Gemeinde Vandans alles daran gesetzt werden, für den Ortsteil Vens eine ausreichende Anbindung an die Landesstraße 188 zu schaffen. Der Vorsitzende macht in der Folge deutlich, dass auch ihn das Geld für diese Schrankenanlage reue. Allerdings sehe er kurzfristig keine andere Möglichkeit als die Erneuerung dieser Schrankenanlage. Die nach wie vor gültige Vereinbarung aus dem Jahre 1989 verpflichte die Gemeinde Vandans dazu. Auf keinen Fall wolle er vertragsbrüchig werden. Auch dürfe man die Geduld der Gemeinde Lorüns nicht überstrapzieren. In der dortigen Gemeinde gebe es unüberhörbare Stimmen, die eine gänzliche Sperre dieser Straße fordern. DI Alois Kegele äußert die Vermutung, dass die neue Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit etwas gutem Willen so abgefaßt werden könnte, dass für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung keine Verwaltungsabgabe entrichtet werden müßte. Bgm. Burkhard Wachter spricht sich abschließend dafür aus, mit dem Bezirkshauptmann und dem Bürgermeister der Gemeinde Lorüns ein neuerliches Gespräch zu führen. In diesem sollen die heutigen Überlegungen der Vandanser Gemeindevertretung dargelegt werden. Dabei solle auch ausgelotet werden, ob das Trassieren eines neuen Fuß- und Radweges für sinnvoll erachtet wird. Jedenfalls müsse sowohl der Bezirkshauptmannschaft als auch der Gemeinde Lorüns signalisiert werden, dass die Gemeinde Vandans bereit sei, die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und das Geld für eine neue Schrankenanlage im Voranschlag für das kommende Jahr bereits enthalten sei. Ungeachtet dessen müsse sich die Gemeinde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bemühen, für den an Einwohnern immer größer werdenden Ortsteil Vens eine optimale Anbindung an die L 188 zu finden. Ohne in der Sache selber eine Entscheidung zu treffen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung daraufhin für ein weiteres Gespräch mit Bezirkshauptmann Dr. Leo -10Walser und dem Bürgermeister der Gemeinde Lorüns aus, bei dem die heute geäußerten Überlegungen der Gemeinde Vandans dargelegt werden sollen. 7. Genehmigung der Empfehlungen des Sport- und Vereinsausschusses vom 15. Dezember 2003 Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Sport- und Vereinsausschusses, Vbgm. Michael Zimmermann, das Wort und erläutert anhand der vorliegenden Anträge die in der Sitzung am 15.Dezember 2003 erarbeiteten Empfehlungen. Über Antrag des Vorsitzenden werden sodann alle Empfehlungen des Sportund Vereinsausschusses vom 15. Dezember 2003 einstimmig zum Beschluss erhoben. Wegen Befangenheit hat Wilhelm Pummer an der Beratung und Abstimmung zum Ansuchen des UTC Vandans (Punkt 1.e) nicht teilgenommen. 8. Beschlussfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und gebühren im Jahre 2004 Das Inkrafttreten der neuen Steuern und Abgaben per 1. Jänner 2004 setze, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, eine zeitgerechte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraus. Aus diesem Grunde bitte er heute um eine Genehmigung dieser ab 1. Jänner 2004 gültigen Steuern, Abgaben und Gebühren. Leider, so der Bürgermeister weiters, komme man auch für das kommende Jahr nicht umhin, einzelne Gebühren und Abgaben anzuheben, zumal auch vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Forderung zur Anhebung der Kanalgebühren bzw. des Fremdenverkehrsbeitragssatzes vorliege. Sodann erläutert der Vorsitzende den vom Gemeindeamt erarbeiteten Vorschlag einer neuen Abgaben- und Gebührenverordnung und zwar: Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2004 Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2003 gemäß § 73 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, beschlossen, im Kalenderjahr 2004 nachstehende Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz 1985, BGBl. Nr. 544/1984, zu erheben: a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke b) Kommunalsteuer: 500 v.H. 500 v.H. 3 v.H. c) Vergnügungssteuer: 10 v.H. Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. d) Gästetaxe: € 0, 90 e) Fremdenverkehrsbeitragssatz: 0, 9 v.H. f) Hundesteuer: für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) € 40, 00 für jeden weiteren Hund im Haushalt € 80, 00 -11- Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhundd sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. Österreichischen Zollwqche, soferne hiefür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. g) Müllbeseitigung: Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift „Müllsystem Vandans" abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt in Abpackungen zu je 10 Stück käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem Fassungsvermögen von 401 € 3, 90 Fassungsvermögen von 601 € 5, 80 Darüber hinaus ist von jedem Haushalt eine jährliche Müllgrundgebühr zu entrichten. Diese beträgt für Haushalte mit 1 Person € 20, 00 für Haushalte mit mehr als 1 Person € 40, 00 für Wohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden € 40, 00 Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer betragen je Entleerung Container mit einem Fassungsvermögen von 120 l € 10, 90 Container mit einem Fassungsvermögen von 240 l € 21, 80 Container mit einem Fassungsvermögen von 800 l € 72, 60 Container mit einem Fassungsvermögen von 1000 l € 90, 80 Container mit einem Fassungsvermögen von 1100 l € 99, 90 h) Sperrgutwertmarken: € 8, 50 i) Deponiegebühren: Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg € 0, 052 Sperrmüll/Baumüll pro kg € 0, 25 Kühlgeräte (Kühlschrank, Tiefkühlschrank) ohne Gutschein pro Stk € 31, 00 Kühlgeräte (Kühlschrank, Tiefkühlschrank) mit Gutschein pro Stk € 24, 00 Elektroschrott (z.B. Bildschirm, Fernseher, Radio, ...) pro kg € 0, 50 Haushaltsgeräte: (z.B. Elektroboiler, Wäschetrockner, ...) pro Stk € 8, 00 Leuchtstoffröhren pro Stk € 0, 70 PKW Reifen pro Stk € 1, 80 PKW Reifen mit Felge pro Stk € 4, 40 PKW Reifen ohne Felge pro Stk € 9, 00 Bauschutt (rein und unrein) pro kg € 0, 025 Erdaushub, Steine humusähnliches Material: Kleinmengen bis zu 0, 5 m3 kostenlos Mengen zwischen 0, 5 m3 und 1, 0 m3 € 2, 50 Mengen ab 1, 0 m3 € 5, 00 Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub) Wurzelstöcke: Durchmesser in Durchmesser in Durchmesser in Durchmesser in Durchmesser in cm cm cm cm cm des des des des des Wurzelstockes Wurzelstockes Wurzelstockes Wurzelstockes Wurzelstockes 00 - 15 15 - 25 26 - 50 51 - 80 81- 100 cm= cm= cm= cm= cm= kostenlos € € € € € 3, 00 6, 00 20, 00 42, 00 62, 00 -12- j) Wasserverbrauchsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser € 0, 65 Zählermiete pro Wassermesser und Jahr € 13, 00 Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh laut letzter Viehzählung sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. k) Wasseranschlußgebühr: Die Wasseranschlußgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: Grundgebühr pro Anschluß € 730, 00 zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum € 3, 00 Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich die Anschlußgebühr um Landwirtschaftsförderung. 75 % als indirekte l) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch € 1, 70 m) Kanalbeitragssatz: € 36, 10 n) Grabstätte-Benützungsgebühr: Reihengrab (einfache Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit € 365, 00 Sondergrab (doppelte Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit € 365, 00 Urnennischen (für die Beisetzung von max. 4 Urnen), 15 Jahre Berechtigungszeit € 1.460, 00 o) Totengräbergebühr: Die Totengräbergebühr beträgt bei einem Reihengrab (einfache Tiefe - 1.70 m) € 365, 00 Sondergrab (doppelte Tiefe - 2.40 m) € 548, 00 für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab € 37, 00 Die Beisetzung einer Urne in einer Urnennische € 120, 00 Gravur der Urnenwandplatte: Per Buchstaben bzw. per Zahl € 12, 80 p) Kindergartengebühr: Die Kindergartengebühr beträgt pro Monat für das 1. Kind € 25, 00 für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pi"o Monat € 20, 00 q) Kindergartenbus: Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses beträgt pro Monat, ausgenommen die Monate Juli und September € 25, 00 In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft. Einstimmig sprechen sich sodann die Anwesenden für die Festsetzung der vorstehenden Gebühren und Abgaben aus und genehmigen die dieser Niederschrift angehängten Verordnungen ausdrücklich. Josef Maier plädiert in diesem Zusammenhange dafür, aus Anlass der Anschaffung sogenannter „ROBIDOG'S" die Hundesteuer spürbar zu erhöhen. Dieser Antrag von Josef Maier findet jedoch keine mehrheitliche Zustimmung. -13- 9. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 2004 Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, enthält der Dienstpostenplan für das Jahr 2004 insgesamt 33 Dienstposten. Diese gliedern sich in 10 Angestellte der Hoheitsverwaltung, in 8 Angestellte der NichtHoheitsverwaltung, in 14 Angestellte in handwerklicher Verwendung und 1 Pensionistin. Dem dieser Niederschrift angeschlossenen Dienstpostenplan wird daraufhin von den Anwesenden einstimmig zugestimmt. 10. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2004 Vorab bringt der Bürgermeister mit Freude zum Ausdruck, dass es wiederum gelungen sei, den Voranschlag für das Jahr 2004 fristgerecht zur Genehmigung vorzulegen. Der Voranschlag selber, so der Vorsitzende dann weiters, liege mit rund 5, 8 Millionen Euro unter jenem für das Jahr 2003. Angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde, beschränke sich der vorliegende Entwurf für das Jahr 2004 mehr oder weniger ausschließlich auf unbedingte Pflichtausgaben. Der Entwurf selber sei bereits vom Gemeindevorstand und zwar in der Sitzung am 9. Dezember 2003 ausführlich diskutiert und beraten worden. Eine Empfehlung des Gemeindevorstandes zum vorliegenden Entwurf gebe es nicht, weil dieser dem Gemeindegesetz entsprechend nur zur Kenntnis gebracht werden müsse. In der darauffolgenden Generaldebatte sprechen sich die Anwesenden einstimmig für nachstehende Korrekturen aus: 1/010000-752000 2/560000-871000 1/617000-451000 2/617000-829000 1/852000-613000 1/852000-769000 1/914000-080000 2/914000-869000 2/940000-871000 70.000, -100, -1.800, -3.600, -14.000, 100, -952.500, -315.900, -0, -- € € € € € € € € € anstelle (neu) (neu) anstelle (neu) anstelle anstelle anstelle anstelle von 111.000, -- € von 3.700, -- € von von von von 14.100, -950.000, -329.900, -22.700, -- € € € € KO Manfred Vallaster gibt zu verstehen, dass im Jahr 2002 verschiedene Positionen höher abgerechnet worden seien, als diese für das Jahr 2004 budgetiert seien. Unweigerlich dränge sich deshalb die Frage auf, wie dies möglich sei, wo doch alles teurer geworden sei. Gemeindekassier Wolfgang Brunold kontert, dass alle Budgetansätze seriös und dem heutigen Wissensstand entsprechend ermittelt worden seien. Namens der ÖVP-Fraktion gibt es in der Folge von KO Manfred Vallaster und Gottfried Schapler konkrete Fragen zu den Aufwendungen beim Jugendhaus, zur Anschaffung einer neuen Beschallungsanlage für die Rätikonhalle, zur Aktion „Essen auf Rädern", zu den Instandhaltungskosten beim Sport- und Fußballplatz, zu den Aufwendungen im Tourismus, zum Ortsbus, zum Schwimmbad (Strom- und Gaskosten) sowie zum 2. Abschnitt des Radweges. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier die zahlreichen Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, wird dem Voranschlag für das Jahr 2004 mehrheitlich (ausgenommen Florentin Salzgeber) zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderungen. Florentin Salzgeber stimmt dem Voranschlag ebenfalls - allerdings mit Ausnahme der -14- Haushaltsstelle 1/390000-777000 (Kostenbeitrag zur Restaurierung der Empore in der Wallfahrtskapelle Venser Bild) - zu. Die Finanzkraft für das Kalenderjahr 2004 wird einstimmig mit € 2.503.500, - festgesetzt. Eine Zusammenstellung des Voranschlages 2004 wird dieser Niederschrift ebenfalls angehängt. 11. Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse Der Vorsitzende informiert in aller Kürze, dass seit dem 1. Juli 2003 auch für die Gemeinden die Bestimmungen hinsichtlich der „Abfertigung NEU" gelten. Für alle Dienstnehmer, die ab diesem Zeitpunkt neu in den Gemeindedienst eintreten, habe der Dienstgeber künftig einen Beitrag in Höhe von 1, 53 % des Monatsbezuges in ein^ Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Für jene Dienstnehmer, die bereits vor diesem Stichtag in den Gemeindedienst eingetreten sind, seien die bisherigen Abfertigungsregelungen weiterhin geltend. Im Unterschied zur bundesrechtlichen Regelung, gebe es für diesen Personenkreis nicht die Möglichkeit zu einem Wechsel ins neue System. Der Vorarlberger Gemeindeverband, so der Vorsitzende weiters, habe für alle 96 Vorarlberger Gemeinden in der Art einer beschränkten Ausschreibung eine Bewertung der Mitarbeitervorsorgekasse vorgenommen und zwar mit dem Zifel, den Gemeinden eine Empfehlung für die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse abgeben zu können. Von den 7 eingelangten Angeboten habe die Bawag-Allianz-Mitarbeitervorsorgekasse schließlich die beste Bewertung erzielt. In der Sitzung des Vorstandes des Vorarlberger Gemeindeverbandes am 26. Juni 2003 habe man deshalb beschlossen, den Gemeinden zu empfehlen, den Beitrittsvertrag mit der Bawag-AllianzMitarbeitervorsorgekasse abzuschließen. Entsprechend der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes, sprechen sich die Anwesenden in der Folge einstimmig für einen Beitritte/ertrag mit der Bawag-Allianz-Mitarbeitervorsorgekasse aus. 12. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Pflegeheimgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Vorarlberger IPPC-Anlagengesetzes; c) die Kundmachung eines Landtagsbeschlusses über „Menschen mit Behinderung - Sammelgesetz" Die wesentlichsten Inhalte dieser drei Gesetzesbeschlüsse werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmung zu einem dieser Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 13. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass am Samstag, dem 20. Dezember 2003, um 15.50 Uhr im Programm ORF 2 die Sendung „D'Leui kunnt" ausgestrahlt werde. Die Sendung widme sich den vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung getätigten Lawinenverbauungsmaßnahmen. Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel bedankt sich der Bürgermeister sodann bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung für die konstruktive Mitarbeit sowie das freundschaftliche Klima das ganze Jahr über und wünscht allen -15- Anwesenden sowie deren Angehörigen frohe Weihnachten und ein glückliches, gesundes Jahr 2004. Im Namen der FP-Fraktion bedankt sich KO Franz Egele daraufhin beim Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit und wünscht ihm sowie deiner Familie ebenfalls frohe Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr. Dasselbe wünscht er in diesem Zusammenhang auch allen Anwesenden und spricht diesen einen besonderen Dank für das freundschaftliche Miteinander aus. KO Manfred Vallaster schließt sich in der Folge den V\[orten seines Vorredners an. Auch er wünsche namens der gesamten Fraktion dem Bürgermeister und seiner Familie ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gutes und gesundes neues Jahr. Diese guten Wünsche entbiete er, verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit, auch allen anderen Anwesenden. Abschließend dankt auch KO Ernst Stejskal namens der Sozialdemokratischen Partei für die Fairness und die gute Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung und wünscht dem Bürgermeister, dessen Familie sowie allen Anwesenden zum Schluss ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2004. Unter Punkt „Allfälliges" erfolgen keine Wortmeldungen Nachdem auch sonst keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter -16- GEMEINDEAMT VANDANS Vandans, am ....... Verordnung über eine Änderung betreffend die Festsetzung des Hebesatzes der Tourismusbeiträge Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 18. Dezember 2003, Punkt 8 der Tagesordnung, wird gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Vlbg. Tourismusgesetzes, LGBL.Nr. 86/1997 idgF., verordnet: Der dritte Absatz der Fremdenverkehrsverordnung vom 10.5.1991 wird wie folgt geändert: Der Hebesatz für Tourismusbeiträge wird ab 1. Jänner 2004 mit 0, 9 v.H. der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft. Der Bürgermeister: -17- GEMEINDEAMT VANDANS Vandans, am ....... Verordnung über eine Änderung der Abfallgebührenverordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2003 unter Punkt 8 der Tagesordnung beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 16 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3/2001 iVm. §§ 25 und 27 des Abfallgesetzes, LGBl. Nr. 58/1998, zu verordnen: § 4 der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Abfallgebühren vom 1. April 1994 wird wie folgt geändert: Die im Abs. 1 angeführten Tarife werden wie folgt festgelegt: Haushalt mit einer Person € 20, 00