20180712_GVE030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:33
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2018-07-12
Erscheinungsdatum 2018-07-12
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 12. Juli 2018 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 30. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 05. Juli 2018 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Florian Küng (ab 20.05 Uhr – Punkt 2.), Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Stefan Jochum, Marko Schoder, DI Thomas Hepberger sowie Mag. Beatrice Pfeifer und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter (ab 20.15 Uhr – Punkt 2.), Manuel Zint, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik und Christoph Brunold als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Luzia Klinger (GFV), Gerhard Flatz (GFV), Ina Bezlanovits (GFV), Kornelia Wachter (AFL) und Andrea Vallaster-Ganahl. Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 2. Errichtung eines Jugend- und Skaterplatzes in Schruns: Übernahme eines Finanzierungsbeitrages 3. Ortsfeuerwehr Vandans: a) Anschaffung eines Mannschaftstransporters b) Vergabe einer Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Sicherheitszentrums 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 17. Mai 2018 5. Kenntnisnahme der Entscheidungen des Ausschusses für Bau vom 28. Mai 2018 und 13. Juni 2018 6. Ergänzungswahlen auf Antrag der Liste „An frischa Loft“ im Ausschuss für Kultur und Prüfungsausschuss 7. Änderung des bestehenden Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ – Genehmigung 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 22. Mai 2018 9. Wasserinteressentschaft Ganeu – Hinter da Berg: Zustimmung zur Verlegung einer Versorgungsleitung im Bereich des Grundstückes Nr. 2256 (Güterweg Ganeu) 10. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1, 8 Millionen Euro zur Finanzierung der neuen Schulturnhallen 11. Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 (zum 17.02.2017) der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG sowie Entlastung des Geschäftsführers 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Datenschutz-Anpassungsgesetz (Sammelnovelle) b) ein Gesetz zur Änderung des Gemeinderechts (Sammelnovelle) c) ein Gesetz über Landesfonds (Sammelnovelle) d) ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes 13. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Mai 2018 Die Verhandlungsschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Mai 2018, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird nach Korrektur eines Schreibfehlers einstimmig genehmigt. Ing. Alexander Zimmermann MSc, DI Thomas Hepberger, Mag. Beatrice Pfeifer, Renate Neve, Walter Stampfer und Christoph Brunold haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Errichtung eines Jugend- und Skaterplatzes in Schruns: Übernahme eines Finanzierungsbeitrages Beschlussvorlage: 2 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Alle Gemeinden des Montafons haben sich zwischenzeitlich darauf geeignet, in Schruns, sozusagen als Gemeinschaftsprojekt des Montafons, einen „Montafoner Jugendplatz“ zu realisieren. Es wäre in Vorarlberg der 2. Jugendplatz, an dem sich eine ganze Region beteiligt. Ziel ist die Errichtung eines nachhaltigen Platzes für die Montafoner Jugendlichen und andere Zielgruppen (Kinder, Familien, Sportvereine, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen etc.). Die ausführende Firma wird die „Populär Skateparks“ aus Nürnberg sein, die im deutschsprachigen Raum bereits viel Erfahrung im Bereich Planung und Umsetzung von Jugend- und Skaterplätzen hat. Die vorliegende Kostenplanung bewegt sich im Rahmen der maximalen Landesförderungssumme von 240.000, 00 Euro. Für die meisten Positionen liegen bereits Angebote vor, andere Positionen (wie z.B. Werbungskosten, Eröffnungsfest, Grünbereich etc.) sind Schätzkosten und beruhen auf Erfahrungen aus anderen Projekten. Jedenfalls soll die Obergrenze von 240.000, 00 Euro nicht überschritten werden. Hinsichtlich der laufenden Kosten gibt es noch keine verbindlichen Zahlen. Ziel wird jedenfalls sein, dass neben den Gemeindebeiträgen die Offene und die Mobile Jugendarbeit Montafon einen Beitrag zur Erhaltung und zur Pflege des Jugendplatzes leisten soll. Dies kann durch regelmäßige Reinigungsarbeiten erfolgen, aber auch die stetige Präsenz der Jugendarbeit vor Ort soll der Sensibilisierung der anwesenden Kinder und Jugendlichen zur Sauberhaltung dieses gemeinsamen Jugendplatzes dienen. Zu den ins Auge gefassten Baukosten wird das Land Vorarlberg sowohl einen Sockel- wie auch einen Strukturförderungsbeitrag leisten und zwar in Höhe von insgesamt 157.980, 00 Euro. Der auf die Gemeinde Vandans entfallende Finanzierungsbeitrag beläuft sich auf 12.600, 00 Euro. Es wird ersucht, die Qualität und die Umsetzbarkeit des vorliegenden Projektes zu prüfen und bei Zustimmung einen Beschluss betreffend die Übernahme eines Finanzierungsbeitrages in der ausgewiesenen Höhe zu fassen. Beschluss: Es folgt eine sehr umfassende und kontroverse Diskussion, wobei letztgenannte insbesondere die Qualität des Standortes und den Finanzierungsschlüssel zum Inhalt hat. Nach einem grundsätzlichen Bekenntnis zur Errichtung eines solchen Jugend- und Skaterplatzes und einer finanziellen Beteiligung durch die Gemeinde Vandans, vertreten letztlich alle Anwesenden die Auffassung, dass in der heutigen Sitzung zum vorliegenden Projekt keine Entscheidung getroffen und diese vertagt werden soll. Bis zu einer neuerlichen Beratung in der Gemeindevertretung soll vom Bürgermeister abgeklärt werden, warum der auf die Gemeinden St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal und Vandans entfallende Finanzierungsanteil nicht nach dem Einwohnerschlüssel errechnet wird. Außerdem soll abgeklärt werden, mit welchen Betriebs- und Folgekosten gerechnet werden muss und wie diese künftig auf die Gemeinden verumlagt werden sollen. Letztlich soll auch noch abgeklärt werden, in welchem Ausmaß Jugendliche der Talschaft in die Wahl des nunmehrigen Standortes eingebunden worden sind. 3. Ortsfeuerwehr Vandans: a) Anschaffung eines Mannschaftstransporters b) Vergabe einer Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Sicherheitszentrums 3 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Beschlussvorlage: a) Der derzeit bei der Ortsfeuerwehr Vandans im Einsatz stehende Mannschaftstransporter wurde im Jahre 2000 angekauft. Altersbedingt stehen beim genannten Fahrzeug größere Reparaturen an. Im Voranschlag für das laufende Jahr sind für diese Reparaturen eine Summe von 11.000, 00 Euro berücksichtigt worden. Im monatlichen Jour fixe am 06. Juni 2018 ist vom Ausschuss der Ortsfeuerwehr die Überlegung geäußert worden, die notwendigen Reparaturarbeiten am jetzigen Fahrzeug nicht mehr in Auftrag zu geben und anstelle dessen ein neues Fahrzeug anzukaufen. Diese Überlegung ist von den Vertretern der Ortsfeuerwehr wie folgt begründet worden: Der Ankauf eines neuen Mannschaftstransporters samt neuer Ausstattung würde laut vorliegendem Angebot 87.200 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) kosten. Das Land Vorarlberg würde dazu einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 45 %, das sind 39.240, 00 Euro, leisten. Zur Finanzierung durch die Gemeinde würden somit rund 48.000, 00 Euro verbleiben. Die für die Reparatur des bisherigen Fahrzeuges vorgesehenen Mittel (zirka 11.000, 00 Euro) würden nicht mehr gebraucht und könnten für die Neuanschaffung eines Mannschaftstransporters verwendet werden. Es müssten somit noch 37.000, 00 Euro zur Finanzierung des neuen Fahrzeuges aufgebracht werden, die aus Minderausgaben der Ortsfeuerwehr im Jahre 2018 (Haushaltsstelle: 163000) kompensieren ließen. Es wird ersucht, diese Überlegung der Ortsfeuerwehr zu prüfen und allenfalls einen entsprechenden Beschluss zu fassen. b) Bereits im Jahre 2011 sind der bisherige Standort sowie jener an der Bahnhofstraße für die Neuerrichtung eines Sicherheitszentrums (für Feuerwehr und Bergrettung) einer raumplanungsfachlichen Bewertung unterzogen worden. Nach der Abwägung aller Vor- und Nachteile ist der Verfasser dieser Bewertung zur Auffassung gelangt, dass dem Standort an der Bahnhofstraße der Vorzug zu geben wäre. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll nun die generelle, die technische und die ökonomische Machbarkeit des Projektes geprüft, das technische und ökonomische Risiko eines Neubaus im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3 abgeschätzt, seine Eignung als „überörtlicher Stützpunkt“ und allfällige Erweiterungsmöglichkeiten (z.B. Gemeindebauhof) geprüft werden. Die Kosten für eine solche Machbarkeitsstudie liegen dem Vernehmen nach zwischen 6.000, 00 und 8.000, 00 Euro. Es wird ersucht, eine solche Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und den dafür erforderlichen Beschluss zu fassen. Beschluss: a) Nach einer recht umfassenden Debatte wird von allen Anwesenden die Meinung vertreten, dass in den jetzigen Mannschaftstransporter kein Geld mehr investiert und auf eine umfassende Sanierung dieses Fahrzeuges verzichtet werden soll. Vielmehr sei richtig und wichtig, den Überlegungen der Ortsfeuerwehr zu entsprechen und einen neuen Mannschaftstransporter anzuschaffen. Auf Grundlage des vorliegenden Angebotes der Firma MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH, Wien, vom 13.07.2018, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für den Ankauf eines neuen Mannschaftstransporters 4 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 der Type MAN Kastenwagen TGE 3.180 zum Preis von 61.200, 00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) sowie eines Aufbaus bzw. einer Beladung des genannten Fahrzeuges zum Preis von 26.600, 00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) durch die Firma Thomas Lins, Fahrzeugtechnik, Rankweil, aus. Die Finanzierung dieser Anschaffung soll einerseits aus Mitteln des Landesfeuerwehrfonds (Landesbeitrag) sowie aus Mitteln der Gemeinde, die der Haushaltsstelle 1/163000 entnommen werden soll (Minderausgaben), erfolgen. Die von der Feuerwehr im heurigen Jahr geplanten Anschaffungen, die in der Haushaltsstelle 1/163000 ihre Bedeckung gefunden haben, sollen in das Jahr 2019 verschoben werden. b) Nach einer recht ausführlichen Diskussion über den geplanten Standort, über die Höhe der Kosten eines neuen Rettungsheimes bzw. darüber, ob sich die Gemeinde in den nächsten Jahren eine solche Investition überhaupt leisten kann, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Vergabe einer „Machbarkeitsstudie“ aus. Nur das Ergebnis einer solchen Machbarkeitsstudie könne auf die vielen Fragen, die insbesondere den ins Auge gefassten Standort bzw. die zu erwartenden Kosten betreffen, Antworten geben, so der mehrheitliche Tenor. Die Entscheidung, wer letztlich eine solche Machbarkeitsstudie erarbeiten soll, soll von den Mitgliedern des Ausschusses für Bau nach Vorliegen von 2 – 3 Angeboten getroffen werden. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 17. Mai 2018 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 17. Mai 2018 haben die Mitglieder des Ausschusses für Kultur angeregt, a) Präsentation der Neuausgabe „Kennen Sie Limericks?“ durch Heinz Pfanner in Kombination mit einer Lesung in der „Galeria ad Fontanas“ b) Organisation einer Wein- oder Whiskyverkostung, ebenfalls in der „Galeria ad Fontanas“ c) Konzertabend mit dem „Carinthia-Chor“ aus Millstatt am 01. Dezember 2018 in der Pfarrkirche Vandans Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses für Kultur zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, das Wort und erläutert den Anwesenden die in der Sitzung am 17. Mai 2018 getroffenen Empfehlungen im Detail. Ohne Diskussion werden sodann alle Empfehlungen des Ausschusses zum Beschluss erhoben. 5. Kenntnisnahme der Entscheidungen des Ausschuss für Bau vom 28. Mai 2018 und 13. Juni 2018 Beschlussvorlage: 5 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 In der Sitzung am 28. Mai und am 13. Juni 2018 sind von den Mitgliedern des Ausschusses für Bau im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Schulturnhallen nachstehende Vergaben getätigt worden: - Vergabe Neueinrichtung Schülerausspeisung - Zusatzauftrag Lüftung - Zusatzauftrag Baumeisterarbeiten - Bodenlegearbeiten (Bestand) - Innentüren und Innenportale - WC-Trennwände - Malerarbeiten - Innenputzarbeiten und WDVS Es wird ersucht, diese Auftragsvergaben zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Der Vorsitzende des Ausschusses, nämlich Peter Scheider, gibt nochmals Informationen zu den einzelnen Auftragsvergaben, die in den beiden Sitzungen am 28. Mai und 13. Juni 2018 genehmigt worden sind und freut sich mitteilen zu können, dass bis dato sowohl der Bauzeitplan wie auch der Baukostenrahmen eingehalten worden sei und von den ausführenden Unternehmen eine tadellose Leistung erbracht werde. Ohne Diskussion werden sodann alle vom Ausschuss für Bau getätigten Auftragsvergaben zur Kenntnis genommen. 6. Ergänzungswahlen auf Antrag der Liste „An frischa Loft“ im Ausschuss für Kultur und Prüfungsausschuss Beschlussvorlage: Für die Fraktion „An frischa“ Loft“ sind derzeit Frau Kornelia Wachter und Frau Monika Seeberger Mitglieder im Ausschuss für Kultur. Im Prüfungsausschuss sind für die Fraktion „An frischa Loft“ derzeit Herr Thomas Slovik und Herr Armin Wachter tätig. Mit E-Mail vom 01. Juni 2018 teilt Herr Markus Pfefferkorn mit, dass es in den beiden vorgenannten Ausschüssen personelle Änderungen gebe und er um die entsprechenden Beschlüsse in der Gemeindevertretung ersuche. Konkret seien folgende Änderungen geplant: Im Ausschuss für Kultur scheide Frau Monika Seeberger aus. Für sie rücke Herr Klaus Dreier, der bisher als Ersatzmitglied in diesem Ausschuss tätig gewesen sei, nach. Als neues Ersatzmitglied mache die Fraktion „An frischa Loft“ Herr August Montibeller namhaft. Im Prüfungsausschuss soll Herr Armin Wachter die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden Herr Armin Wachter übernehmen, Herr Thomas Slovik wechsle als ganz normales Mitglied in den Ausschuss, da dieser der Gemeindevertretung nur als Ersatzmitglied angehöre. 6 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Es wird ersucht, diesen Änderungswünschen der Fraktion „An frischa Loft“ zu entsprechen bzw. die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen. Beschluss: Die von der Fraktion „An frischa Loft“ beantragten Änderungen in den genannten Ausschüssen werden einstimmig genehmigt. 7. Änderung des bestehenden Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ - Genehmigung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 03. April 2018 hat die Gemeindevertretung den Entwurf eines neuen Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ beschlossen. Gemäß den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes ist dieser von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Teilbebauungsplanes einen Monat, das ist vom 10. April bis 11. Mai 2018, im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden. Während der Auflagefrist konnte jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Teilbebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Innert der öffentlichen Auflagefrist sind 2 Änderungsvorschläge eingelangt bzw. erstattet worden und zwar 02.05.2018 09.05.2018 Egon Schoder, 6773 Vandans, Obere Bündtastraße 8 Edwin Wachter, 6773 Vandans, Johann-Cornet-Straße 6 Die beiden Änderungsvorschläge sind dieser Beschlussvorlage angeschlossen. Die Abteilung Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung hat bemängelt, dass ein Ersuchen um Stellungnahme erst am 18. April 2018 gestellt worden sei. Man ersuche daher um die Genehmigung einer Fristerstreckung, wobei deren Stellungnahme jedenfalls bis zum 12. Juli 2018 einlangen werde. Es wird ersucht, in der Sitzung am 12. Juli 2018 eine Änderung des Teilbebauungsplanes vom 20. Oktober 2010 für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“, allenfalls unter Berücksichtigung der eingelangten Änderungsvorschläge, zu beschließen. Beschluss: Bürgermeister Burkhard Wachter begründet, warum der gegenständliche Teilbebauungsplan nicht neu erlassen, sondern lediglich 3 Passagen geändert werden soll und erläutert sodann die beiden während der öffentlichen Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen. Hinsichtlich der maximal zulässigen First- bzw. Gebäudehöhen sowie der generellen Genehmigungspflicht im Zusammenhang mit der Anbringung von Markiesen, Antennen etc. ergibt sich in der Folge eine angeregte Diskussion. 7 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Mit einer großen Mehrheit, nämlich mit 17 zu 6 Stimmen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich für eine Änderung des bestehenden Teilbebauungsplanes aus und genehmigen die Erlassung der nachstehenden Verordnung: VERORDNUNG über die Änderung des Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 12. Juli 2018 wird gemäß § 30 und § 28 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 28/2011, Nr. 44/2013 und Nr. 72/2017, verordnet: Der Teilbebauungsplan für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ wird wie folgt geändert: §1 Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1 Bestehende und geplante Hauptgebäude ● bestehendes Ferienhaus ● geplantes Ferienhaus überbaute Fläche (ÜBF) gemäß § 2 lit. i) der BBV: Traufenhöhe: Dachform: Dachneigung: Dacheindeckung: Dachvorsprünge und Vordächer: maximal 50 m² Bei Bestandsobjekten kann im Falle der nachträglichen Anbringung einer Außenwärmedämmung eine Ausnahmebewilligung gemäß § 35 des Raumplanungsgesetzes für das Überschreiten der maximal zulässigen überbauten Fläche in Aussicht gestellt werden. maximal 4, 50 m über Terrain (Beilage 1) Satteldach 20 – 30 Grad Holzschindeln oder anthrazitfarbene Aluminiumschindeln maximal 1, 30 m ab Außenwand (Beilage 1) Im Bereich zurückversetzter Hauptfassaden (z.B. bei Eingangsbereichen/Sitzplätzen) kann eine Ausnahmebewilligung gemäß § 35 des Raumplanungsgesetzes für das Überschreiten der maximal zulässigen Tiefe der Dachvorsprünge und Vordächern in Aussicht gestellt werden, sofern die Fluchten der Dachvorsprünge der Traufe bzw. des Ortgangs entlang der Hauptfassaden nicht überschritten werden. 8 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 1.2 Erweiterungen bei bestehenden Hauptgebäuden sind nur dann zulässig, wenn das Gesamtausmaß der überbauten Fläche gemäß § 2 lit. i) der Baubemessungsverordnung (BBV), LGBl. Nr. 29/2010, 50 m², nicht übersteigt. 1.3 geplante Nebengebäude Bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan gemäß § 22 Abs. 2 RPG ist je Hauptgebäude die Errichtung von 1 Nebengebäude zulässig. Dieses muss dem auf demselben Baugrundstück befindlichen Hauptgebäude aufgrund seiner Art und Größe und seines Verwendungszweckes untergeordnet und nicht für Wohnzwecke bestimmt sein (z.B. Geräte- oder Holzschuppen): überschirmte Fläche (ÜSF) (Vogelperspektive): Traufenhöhe: Dachform: Dachneigung: Dacheindeckung: Dachvorsprünge und Vordächer: 1.4 maximal 25 m² Eine Unterkellerung ist zulässig. maximal 3, 00 m über Terrain (Beilage 2) Satteldach 20 bis 30 Grad Holzschindeln oder anthrazitfarbene Alumi nium- Schindeln maximal 1, 00 m ab Außenwand (Beilage 2) Im Bereich zurückversetzter Hauptfassaden (z.B. bei Eingangsbereichen/Sitzplätzen) kann eine Ausnahmebewilligung gemäß § 35 des Raumplanungsgesetzes für das Überschreiten der maximal zulässigen Tiefe der Dachvorsprünge und Vordächern in Aussicht gestellt werden, sofern die Fluchten der Dachvorsprünge der Traufe bzw. des Ortgangs entlang der Hauptfassaden nicht überschritten werden. Erweiterung bestehender Nebengebäude Bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung gemäß § 22 Abs. 2 RPG sind Erweiterungen bestehender Nebengebäude nur dann zulässig, wenn nur ein Nebengebäude zum Hauptgebäude besteht und das Gesamtausmaß der überschirmten Fläche (Vogelperspektive) 25 m² nicht übersteigt. 1.5 geplante Sonstige Objekte (z.B. Heubargen, Geißschärmen etc.) Heubargen, Geißschärmen etc. sind als kulturhistorisch wertvolle Bestandteile de Montafoner Berglandschaften und somit Teil des regionalen baukulturellen Erbes, auch im Maisäß- und Ferienhausgebiet Ganeu/Schandang. Bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung gemäß § 22 Abs. 2 RPG ist jeder Eigentümer einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft berechtigt, maximal 1 Sonstiges Objekt zu errichten, das nicht für Wohnzwecke bestimmt ist (z.B. Heubarge oder Geißschärmen) und das Gesamtausmaß der überschirmten Fläche (Vogelperspektive) 20 m² nicht übersteigt. überschirmte Fläche (ÜSF) (Vogelperspektive): Bauart: Traufenhöhe: Dachform: maximal 20 m² offene Rundblockbauweise maximal 2, 50 m über Terrain (Beilage 3) Satteldach 9 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Dachneigung: Dacheindeckung Dachvorsprünge: 20 bis 30 Grad Holzschindeln maximal 1, 00 m ab Außenwand (Beilage 3) §3 Bebauung 2.1 Die über dem Kellergeschoss liegenden Geschosse sind zum überwiegenden Teil mit dem Baustoff Holz zu erstellen bzw. zu verkleiden. Eine Erstellung in Holzstrickbauweise bzw. Rundholzblockbauweise wird befürwortet. Sämtliche Holzteile in der Außenfassade sind naturfarben oder in einem Braunton zu halten. Mauer-, Beton- und Putzteile sind farblich unterzuordnen und dürfen keine artfremden Bemalungen enthalten. 2.2 Die Ausbildung von Balkonen jeglicher Art ist nicht zulässig. 2.3 Die Anbringung von Rollläden, Jalousien, Markiesen und ähnlichen Sonnenschutzeinrichtungen sowie von Antennen, Parabolspiegeln, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und ähnlichem bedürfen in jedem Fall einer separaten Bewilligung durch die Behörde. 2.4 Die separate Erstellung von Garagen sowie von überdachten Autoabstellplätzen ist nicht zulässig. § 10 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Teilbebauungsplanes sind im angeschlossenen Lageplan vom 12. Juli 2018, Maßstab 1 : 3.000, ersichtlich gemacht. Die dieser Verordnung angeschlossenen Beilagen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 bilden einen Bestandteil dieser Verordnung. Der Bürgermeister Burkhard Wachter 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 22. Mai 2018 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 22. Mai 2018 hat sich der Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung unter anderem mit den nachstehenden Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes auseinandergesetzt: 1. Stellungnahme zum Antrag vom 22. April 2018 der Gemeinde Vandans betreffend die Rückwidmung zweier Teilflächen im Ausmaß von 850 m² aus den Grundstücken Nr. 1094 und Nr. .969 von „Freifläche – Sondergebiet (Schießstand)“ in „Freifläche – Freihaltegebiet“ sowie Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von insgesamt 80 m² aus 10 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 dem Grundstück Nr. .969 von „Wald“ in „Verkehrsfläche – Straße“, von Teilflächen im Ausmaß von 207 m² aus dem Grundstück Nr. .969 von „Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Vereinsgebäude) sowie von Teilflächen im Ausmaß von insgesamt 2037 m² aus dem Grundstück Nr. .969 von „Verkehrsfläche – Straße“ bzw. „Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schießstand). 2. Stellungnahme zum Antrag vom 08. Mai 2018 von den Eheleuten Edith und Wilfried Schoder, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 73, betreffend die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 725 m² aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. 3. Stellungnahme zum Antrag vom 14. Mai 2018 der Eheleute Bianca und Martin Thoma, 6773 Vandans, Agathweg 4c, betreffend die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 44 m² aus dem Grundstück Nr. 1723 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 4. Stellungnahme zum Antrag vom 15. Mai 2018 von Herrn Walter Egele, 6773 Vandans, Dorfstraße 21, betreffend die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 289 m² aus dem Grundstück Nr. 1356/1 von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Es wird ersucht, zu den vorgenannten Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Stellungnahme zum Antrag der Gemeinde Vandans, per Adresse: Gemeindeamt, 6773 Vandans, Dorfstraße 26 – Nr. 02/2017 Antrag vom 22. April 2018: Umwidmung von zwei Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1094 und Nr. .969 im Ausmaß von 850 m² von „Freifläche – Sondergebiet (Schießstand)“ in „Freifläche – Freihaltegebiet“ sowie Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von insgesamt 80 m² aus dem Grundstück Nr. .969 von „Wald“ in „Verkehrsfläche – Straße“, von Teilflächen im Ausmaß von 208 m² aus dem Grundstück Nr. .969 von „Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Vereinsgebäude)“ sowie von Teilflächen im Ausmaß von insgesamt 2.037 m² aus dem Grundstück Nr. .969 von „Verkehrsfläche – Straße“ bzw. „Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schießstand)“. Sachverhalt: Auf dem Grundstück Nr. .969 betreibt die Schützengilde Montafon seit Jahrzehnten einen Kleinkaliber-Schießstand. Dieser soll nun um einen unterirdischen Luftwaffenstand erweitert werden. Im Zuge dieser Baumaßnahmen soll auch die Zufahrt zum Schießstand umgelegt und weitere Parkplätze geschaffen werden. Mit der beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes sollen die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Baumaßnahmen geschaffen werden. Das Grundstück Nr. .969, GB Vandans, steht im Eigentum der Gemeinde Vandans und ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans größtenteils als „Wald“ ausgewiesen, kleinere Teilflächen des genannten Grundstückes sind als „Freifläche – Freihaltegebiet (Schießstand)“ bzw. als „Verkehrsfläche – Straßen“ gewidmet. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. .969 zur Gänze als „Rote Zone“ ausgewiesen. In der Stellungnahme vom 27. Februar 2018 gibt die Wildbachund Lawinenverbauung zu verstehen, dass sowohl der beantragten Umwidmung als auch 11 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 den Baumaßnahmen selber zugestimmt werden kann, wenn das Konzept für die Verbauung des Gafaduratobels vor Inangriffnahme der Bauarbeiten zur Umsetzung kommt. Das Grundstück Nr. 59/6, das sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde Vandans befindet und ost- bzw. südseitig an das Grundstück Nr. .969 anschließt, ist mit einem Lagergebäude bebaut und im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet (Vereinsgebäude)“ gewidmet. Die Liegenschaft ist verkehrsmäßig über den öffentlichen „Gaualangaweg“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 16. Mai 2018 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag ist von keinem der Nachbarn eine solche Stellungnahme eingelangt, wobei die Frist selber erst am 31. Mai 2018 endet. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses befürworten die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes und sprechen sich für eine antragsgemäße Genehmigung aus. Die beabsichtigte Erweiterung des Schießstandes, so deren Argumentation, könne guten Gewissens befürwortet werden, zumal es zu dieser bereits seit Jahrzehnten bestehenden Schießanlage im ganzen Tal keine Alternative gebe. Die Lage dieser Schießanlage könne in mehrerlei Hinsicht als einmalig, ideal und optimal bezeichnet werden. Das neue „Freifläche – Sondergebiet“ komme zwischen zwei Weganlagen zu liegen. Damit gebe es auch klare, nachvollziehbare und sinnvolle Widmungsgrenzen. Mit der geplanten Erweiterung des Schießstandes sollen auch weitere Parkplätze geschaffen bzw. die Erschließung insgesamt neu gestaltet werden. Auch diese Maßnahmen könne man in raumplanerischer Hinsicht nur begrüßen. Als Obmann der Agrargemeinschaft hat Florian Küng wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von der Antragstellerin beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Stellungnahme zum Antrag der Eheleute Edith und Wilfried Schoder, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Venserstraße 73 – Nr. 67/2018 Antrag vom 08. Mai 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 725 m² aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1725/1, GB Vandans, steht im gemeinsamen Eigentum der Eheleute Edith und Wilfried Schoder. 12 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Das vorgenannte Grundstück befindet sich zwischen den Grundstücken Nr. 1720 und Nr. 1723, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans beide als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen sind. Die von den Antragstellern beantragte Umwidmung einer Teilfläche von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ stellt so gesehen eine klassische Lückenwidmung dar. Das umwidmungsgegenständliche Grundstück Nr. 1725/1 weist eine Fläche von insgesamt 4.252 m² auf, wobei derzeit eine zirka 1.100 m² große Teilfläche als „Baufläche – Mischgebiet/Landwirtschaft“, eine zirka 617 m² große Teilfläche als „Baufläche – Wohngebiet“, eine zirka 1.545 m² große Teilfläche als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“, eine zirka 263 m² große Teilfläche als „Verkehrsfläche – Straße“ und eine zirka 727 m² große Teilfläche als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet ist. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1725/1 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das gesamte Grundstück Nr. 1725/1 ist verkehrsmäßig gut erschlossen und verfügt sowohl über Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans als auch über solche an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 14. Mai 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 28. Mai 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine Stellungnahmen eingelangt, wobei die Frist selber, wie bereits erwähnt, erst am 28. Mai 2018 endet. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Mit einer großen Mehrheit beurteilen die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses den vorliegenden Antrag für genehmigungsfähig. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche, so der fast einstimmige Tenor, liege zwischen Flächen, die bereits als „Bauland“ oder als „Bauerwartungsland“ gewidmet sind. Der vorliegende Antrag müsse, ob man wolle oder nicht, als „Lückenwidmung“ gesehen werden. Außerdem ergebe sich unter Berücksichtigung der zur Umwidmung beantragten Teilfläche nach Norden hin eine klare, markante Widmungsgrenze, die nicht nur richtig sei, sondern auch Sinne mache. Auch wenn man hinsichtlich des Bedarfs unterschiedlicher Meinung sein könne, lasse sich eine positive Erledigung dieses vorliegenden Antrages gut begründen. Das Schließen dieser und ähnlicher Widmungslücken könne mit raumplanungsrelevanten Gründen gut argumentiert werden. Florian Küng kann eine antragsgemäße Erledigung des vorliegenden Antrages nicht befürworten. Er selber sehe weder eine Notwendigkeit für diese Umwidmung, noch einen tatsächlichen Bedarf. Den Erhalt dieses jetzt bestehenden „FF-Korridors“ erachte er für äußerst wichtig, insbesondere wenn man die auf einem Teilbereich des Grundstückes bestehende „BM-L-Widmung“ nicht außer Acht lasse. Manfred Schapler hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Wie vom Raumplanungsausschuss bereits dargelegt worden ist, stellt der vorliegende Antrag eine klassische „Lückenwidmung“ dar, die in jeder Hinsicht genehmigungsfähig ist. Von keinem der Nachbarn sind Bedenken gegen diese beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert worden. Im Übrigen sind die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente für die Mehrheit der Anwesenden schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von den Antragsstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird mit 22 : 1 Stimmen zum Beschluss erhoben. 13 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Stellungnahme zum Antrag der Eheleute Bianca und Martin Thoma, wohnhaft in 6773 Vandans Agathweg 4c – Nr. 67a/2018 Antrag vom 14. Mai 2018: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 44 m² aus dem Grundstück Nr. 1723 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1723 weist eine Fläche von 660 m² und ist mit dem Wohnhaus „Agathweg 4c“ bebaut. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist vom Grundstück Nr. 1723 eine zirka 616 m² große Teilfläche als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine zirka 44 m² große Teilfläche als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Warum seinerzeit im Flächenwidmungsplan nicht das gesamte Baugrundstück als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen worden ist, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Eheleute Thoma um eine „parzellengenaue“ Widmung ihrer Bauliegenschaft, wobei der vorliegende Antrag der Grundeigentümer in erster Linie auf der Annahme basiert, dass dem Antrag der Eheleute Edith und Wilfried Schoder vom 08. Mai 2018 entsprochen und die besagte Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von FF in (BW) umgewidmet wird. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 14. Mai 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 28. Mai 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine Stellungnahmen eingelangt, wobei die Frist selber, wie bereits erwähnt, erst am 28. Mai 2018 endet. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses beurteilen den vorliegenden Antrag der Eheleute Thoma auf Änderung des Flächenwidmungsplanes für genehmigungsfähig. Der vorliegende Antrag, so die einhellige Meinung, könne im Prinzip als Formalakt gesehen werden. Zum einen sei die zur Umwidmung beantragte Teilfläche lediglich 44 m² groß, zum anderen stelle dieser Antrag eine Lückenwidmung dar, wie sie klassischer nicht sein könne. Als Akt der Fahrlässigkeit müsste die Erledigung gewertet werden, wenn dem Antrag nicht entsprochen würde. Mit der Genehmigung dieses Antrages liege nicht nur im Bereich antragsgegenständlichen Grundstückes, sondern auch im Bereich der ostseitig angrenzenden Grundstücke eine geschlossene Bau- bzw. Bauerwartungswidmung vor, die in dieser Form mehr als gewünscht sei. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von den Antragsstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben, zumal von keinem der Nachbarn ein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert worden ist. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Walter Egele, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 21– Nr. 09/2017 Antrag vom 15. Mai 2018: Umwidmung einer Teilfläche aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1356/1 im Ausmaß von zirka 289 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straßen“. 14 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Sachverhalt: Walter Egele ist alleiniger Eigentümer der neu gebildeten Grundstücke Nr. 1356/1 und Nr. 1356/2, je GB Vandans. Das Grundstück Nr. 1356/2 soll in das Eigentum von Christoph Egele übereignet und von diesem noch im heurigen Jahr bebaut werden. Die beiden genannten Grundstücke liegen talseits der Dorfstraße und befinden sich im Nahbereich zum Mustergielbach. Zum Grundstück Nr. 1356/2, das von Christoph Egele bebaut werden soll, soll, ausgehend von der Dorfstraße, über das Grundstück Nr. 1356/1 eine 4.00 m breite Weganlage errichtet werden. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Grundeigentümer um Ausweisung dieser Weganlage im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche – Straße“. Die Weganlage selber umfasst eine Fläche von rund 289 m², die, wie bereits erwähnt, von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche - Straße“ umgewidmet werden soll. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 16. Mai 2018 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind keine Stellungnahmen eingelangt, wobei die Frist dafür erst am 31. Mai 2018 endet. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Ganz generell betrachtet ist die Ausweisung der geplanten Zufahrtsstraße im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche – Straße“ wichtig und richtig. Hinsichtlich der Situierung dieser Zufahrtsstraße gibt es unterschiedliche Auffassungen. Vom Vertreter der Abteilung Wasserwirtschaft ist mündlich deponiert worden, dass Gewässerrandstreifen entlang von Fließgewässern aus gewässerschutztechnischer Sicht möglichst naturnah zu erhalten sind. Die geplante Straßenführung bedürfe vermutlich einer Bewilligung nach dem GNL. Aus gewässerschutztechnischer Sicht könne die geplante Straßenführung im FF-Streifen nicht positiv beurteilt werden. Vielmehr werde neuerlich dafür plädiert, diese Zufahrtsstraße in den Bereich der bestehenden BM-Widmung zu verlegen. Der Antragsteller selber argumentiert, dass vom Grundstück Nr. 1356/1 seinerzeit bereits eine recht große Teilfläche als „Rote Zone“ ausgewiesen worden ist. Warum in dieser „Roten Zone“ keine Zufahrtsstraße geschaffen werden soll, kann vom Vertreter der Abteilung Wasserwirtschaft nicht gesagt werden. Der bestehende Gewässerrandstreifen wird durch die Anlegung dieser Zufahrtsstraße nicht geschmälert. Die Situierung dieser Zufahrtsstraße in der bereits gewidmeten BM-Fläche widerspricht allen Intentionen im sparsamen und haushälterischen Umgang mit Grund und Boden bzw. mit „Bauland“, zumal im Bereich dieser als „Baufläche – Mischgebiet“ ausgewiesenen Fläche gut und gerne noch ein weiteres Wohnobjekt zur Errichtung kommen könnte. Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses plädieren nach Abwiegen aller Vor- und Nachteile einer solchen Widmung, insbesondere auch der positiven Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, sowie unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgebrachten Argumente dafür, die neu geplante Erschließungsstraße im Flächenwidmungsplan so auszuweisen, wie dies vom Antragsteller beantragt worden ist. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragssteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Zustimmung der Gemeindevertretung zur beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass dem Antragsteller für die Anlegung dieser Zufahrtsstraße auch tatsächlich eine Bewilligung nach dem Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) erteilt wird. 15 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 9. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung selber noch an der Abstimmung teilgenommen. Wasserinteressentschaft Ganeu – Hinter da Berg: Zustimmung zur Verlegung einer Versorgungsleitung im Bereich des Grundstückes Nr. 2256 (Güterweg Ganeu) Beschlussvorlage: Die Wasserinteressentschaft „Ganeu – Hinter da Berg“ beabsichtigt eine Erweiterung der bestehenden Wasserversorgungsanlage, wobei konkret beabsichtigt ist, zur Versorgung der Wohnobjekte von Erwin Hepberger (Grundstück Nr. 942/1), Dr. Hans-Peter Neher (Grundstück Nr. 963/1) und Hermann Wachter (Grundstück Nr. 963/2) entlang des Güterweges Ganeu, Grundstück Nr. 2256, eine Versorgungsleitung, 5/4 Zoll, vom Grundstück Nr. 945/2 (Johannes Schapler) bis zum Grundstück Nr. 942/2 (Erwin Hepberger) zu verlegen. Die Verlegung der besagten Versorgungsleitung soll in einer Tiefe von 0, 80 m und zwar direkt im Grenzbereich des Grundstückes Nr. 2256 (Gemeinde Vandans) erfolgen. Es wird ersucht, der Wasserinteressentschaft „Ganeu – Hinter da Berg“ die Verlegung dieser Versorgungsleitung im Bereich des Grundstückes Nr. 2256 zu genehmigen und den Anschlussnehmern Erwin Hepberger, Dr. Hans-Peter Neher und Hermann Wachter die Verlegung einer „hauseigenen Versorgungsleitung“ zu gestatten. Beschluss: Wegen Befangenheit übergibt Bürgermeister Burkhard Wachter den Vorsitz an seinen Stellvertreter, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann. Auf Ersuchen von Michael Zimmermann erläutert Burkhard Wachter, Obmann der Wasserinteressentschaft „Ganeu – Hinter da Berg“, das gegenständliche Bauvorhaben, bevor er auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal verlässt. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge dafür aus, der Wasserinteressentschaft „Ganeu – Hinter da Berg“ die Verlegung der besagten Versorgungs- und Anschlussleitungen im Bereich des Grundstückes Nr. 2256 (Güterweg Vandans – Ganeu) zu gestatten und dieser beziehungsweise den weiteren Anschlussnehmern dafür ein entsprechendes Dienstbarkeitsrecht einzuräumen. Gleichzeitig sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, mit der Versorgungsleitung der Wasserinteressentschaft auch ein Leerrohr (5/4 Zoll) über die gesamte Länge mit zu verlegen. Mit dieser Leerverrohrung, so die Begründung, biete sich später einmal die Möglichkeit, im Bereich des Grundstückes Nr. 942/2 bei Bedarf ein weiteres Löschwasserreservoirs zu errichten. Auf Antrag von Armin Wachter sprechen sich alle Anwesenden außerdem dafür aus, entlang der Grundstücke Nr. 939/1 und Nr. 942/2 gleichzeitig auch ein Drainagerohr samt Filterkies etc. mit zu verlegen und genehmigen eine Übernahme der aus diesen beiden Maßnahmen resultierenden Kosten durch die Gemeinde. 10. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1, 8 Millionen Euro zur Finanzierung der neuen Schulturnhallen Beschlussvorlage: 16 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 In der Sitzung am 20. Oktober 2016 hat die Gemeindevertretung unter Punkt 3. der Tagesordnung beschlossen, zur Finanzierung des Bauvorhabens ein Darlehen in Höhe von 1, 8 Millionen Euro aufzunehmen. Das besagte Darlehen ist zwischenzeitlich zur Ausschreibung gelangt. Es sind insgesamt 5 Angebote eingelangt. Nach einer sachlichen, rechnerischen und inhaltlichen Prüfung der Angebote durch Herrn Mag. Edgar Palm stellt sich das Angebot der Bank Austria als jenes der Best- und Billigstbieterin dar. Es wird ersucht, die Aufnahme des besagten Darlehens auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 22. Juni 2018 bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, zu beschließen. Beschluss: Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold die vorliegenden 5 Angebote im Detail. Angesichts der von Mag. Edgar Palm geäußerten Empfehlung, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 15 : 8 Stimmen für eine Annahme des Angebotes der UniCredit Bank Austria AG vom 22. Juni 2018 aus und genehmigen die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des Bauvorhabens „Neubau zweier Schulturnhallen“ in Höhe von 1, 8 Millionen Euro bei dieser. 11. Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 (zum 17.02.2017) der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG sowie Entlastung des Geschäftsführers Beschlussvorlage: Sowohl die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH als auch die Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG befinden sich in Liquidation. Sozusagen als „Generalversammlung“ hat die Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2017 (zum 17.2.2017) der Gemeinde Vandans Immoblienverwaltungs GmbH zu genehmigen und den Geschäftsführer zu entlasten. Hinweis: Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG ist von der Gemeindevertretung bereits in der Sitzung am 20. Juli 2017 genehmigt worden. Auf Antrag des Vorsitzenden des Beirates wird ersucht, die beiden Beschlüsse zu fassen. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH im Detail und erinnert in der Folge, dass der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG schon in der Sitzung am 20. Juli 2017 von der „Generalversammlung“ genehmigt worden sei. 17 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Nach der Beantwortung einiger weniger Fragen, wird auf Antrag des Beiratsvorsitzenden, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, der vorliegende Jahresabschluss 2017 (zum 17.02.2017) der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH einstimmig genehmigt. Wegen Befangenheit hat Bürgermeister Burkhard Wachter weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. Dem darauffolgenden Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann, dem Geschäftsführer der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH, nämlich Bürgermeister Burkhard Wachter, für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen, wird ebenfalls einstimmig zugestimmt. 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) e) ein Datenschutz-Anpassungsgesetz (Sammelnovelle) ein Gesetz zur Änderung des Gemeinderechts (Sammelnovelle) ein Gesetz über Landesfonds (Sammelnovelle) ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes In aller Kürze erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Inhalte dieser oben angeführten Gesetzesbeschlüsse. Nach diesen Ausführungen des Vorsitzenden sprechen sich alle Anwesenden der Gemeindevertretung dafür aus, die nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 13. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  der Rechnungsabschluss für das Jahr 2017 in der nächsten Gemeindevertretungssitzung, die am 26. Juli 2018 stattfinden wird, beschlossen werden soll.  mit Herrn Dietmar Schwanter, wohnhaft in Vandans, ein neuer Pächter für den Alpengasthof Rellstal gefunden werden konnte.  mit der Vorarlberger Illwerke AG Einvernehmen darüber erzielt worden ist, dass die ins Rellstal führende Straße für Radfahrer nicht freigegeben werden kann. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Markus Pfefferkorn: Wenn im Rellstal Veranstaltungen stattfinden (z.B. Alpmesse), sollte meiner Meinung nach der Rellsbus mit 2 Bussen gefahren werden. Am vergangenen Sonntag hat es auf der Alpe Lün eine hl. Messe gegeben. Beim Befördern der vielen Gäste ins Tal hat es dem Vernehmen nach große Probleme gegeben. 18 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018 Antwort des Bürgermeisters: Die Anregung, nämlich an solch starken Besuchertagen die Linie „Rellstal“ mit einem 2 Bus zu fahren, ist grundsätzlich richtig. Eine Voraussetzung dafür besteht allerdings darin, dass die Gemeinde, die diesen 2. Bus ja ausdrücklich bestellen muss, vom Stattfinden der Veranstaltung auch tatsächlich Kenntnis haben. Mag. Nadine Kasper: Es wäre wünschenswert, wenn es wieder einen Terminplan mit den Sitzungen der Gemeindevertretung gäbe. Antwort des Bürgermeisters: Die Sitzungen der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes exakt immer am vorfixierten Tag abzuhalten, wird immer schwieriger. Die bereits fixierten Termine mussten in der Vergangenheit immer wieder verschoben werden. Wenn es trotzdem den ausdrücklichen Wunsch auf einen „vorläufigen“ Sitzungsplan gibt, kann ein solcher schon erstellt werden. Armin Wachter: Im Voranschlag des Standes Montafon gibt es angeblich eine Haushaltsstelle „Belebung bzw. Aktivierung des nordischen Sportes“, die mit 50.000, 00 Euro dotiert ist. Da für nordische Sportler kein Trainer zur Verfügung steht, würde mich interessieren, wohin diese Budgetmittel fließen. Antwort des Bürgermeisters: Da mir das entsprechende Wissen fehlt, werde ich beim Stand Montafon um eine Beantwortung dieser Frage bemüht sein. Walter Stampfer: Wann spätestens müssen die Bewohner des jetzigen Altenheimes in Vandans umgesiedelt werden und wie schaut die Nachnutzung aus? Antwort des Bürgermeisters: Wenn es bei dem mit der St. Anna – Stiftung vereinbarten Termin bleibt, werden alle Bewohner des jetzigen Alten- und Pflegeheimes spätestens Ende Dezember 2018 bzw. Mitte Jänner 2019 ins neue Alten- und Pflegeheim Bartholomäberg übersiedeln. Ab diesem Zeitpunkt kann das Objekt in Vandans dann einer anderen Nutzung zugeführt werden. Im Augenblick gibt es allerdings noch keine konkreten Interessenten für eine Nachnutzung. Für diesbezügliche Ideen, Anregungen, Überlegungen bzw. allfälligen Interessenten wäre ich sehr dankbar. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 19 / 19 30. Sitzung Gemeindevertretung vom 12. Juli 2018