20151015_GVE006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:35
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2015-10-15
Erscheinungsdatum 2015-10-15
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 15. Oktober 2015 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 6. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. Oktober 2015 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Thomas Amann, Alexander Zimmermann BSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Ing. Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits sowie Paul Schoder und Renate Neve als Ersatzleute; Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl, Johannes Neher, Monika Seeberger, Hannes Ganahl sowie Jürgen Atzmüller als Ersatzmann; Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“; Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Schriftführerin: Angela Burtscher, Stefan Jochum und Kornelia Wachter GBed. Eveline Breuß Um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende pünktlich die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Juni 2015 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 2015 3. Grundsatzentscheidung hinsichtlich dem Bau einer neuen Schulturnhalle 4. Grundtausch mit der Republik Österreich – Öffentliches Wassergut im Bereich der Grundstücke Nr. 28, Nr. 26, Nr. 12/1, Nr. 12/3 bzw. Nr. 2217/1 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 16. Juli 2015 und 03. September 2015 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales vom 09. Juli 2015 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 17. September 2015 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 05. Oktober 2015 9. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 05. Oktober 2015 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Energieeffizienz und Umwelt vom 06. Oktober 2015 11. Entlassung des Grundstückes Nr. 34/3 von Mag. Daniel Tagwercher, Vandans, Dorfstraße 37/2, aus der Dienstbarkeit des Gülleverbotes 12. Entscheidung zum Ansuchen der Firma Ammann-Bau, Nenzing, vom 05. Oktober 2015 13. Beantwortung einer Anfrage der Liste „Grüne & Parteifreie Vandans“ vom 22. September 2015 14. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Juni 2015 In aller Kürze erinnert der Vorsitzende, dass die Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, die am 18. Juni 2015 stattgefunden habe, in der Sitzung am 16. Juli 2015 nicht genehmigt worden sei. Grund dafür sei eine E-Mail von Markus Pfefferkorn gewesen, die er am 15. Juli 2015 von diesem erhalten habe. Mit der besagten E-Mail habe Markus Pfefferkorn namens der Fraktion „An frischa Loft“ das Ersuchen geäußert, bei der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 8. anzuführen, wer von dieser bzw. jener Fraktion dem Antrag zugestimmt habe bzw. wer von dieser bzw. jener Fraktion dem Antrag nicht zugestimmt habe. Sein Ersuchen habe sich konkret wie folgt dargestellt: „Bei Abstimmungen, die nicht einstimmig erfolgen, ersuchen wir neben dem Ergebnis, in diesem Fall 16 : 7, dass auch die Aufschlüsselung (zB Dafür: 8 Vertreter „An frischa Loft“, 1 Vertreter „Grüne“ und 7 Vertreter „Gemeinsam für Vandans““; Dagegen: 7 Vertreter „Gemeinsam für Vandans“) angeführt wird. So soll klar zum Vorschein kommen, wie die verschiedenen Fraktionen bei nicht einstimmigen Beschlüssen abgestimmt haben.“ Sowohl am 16. Juli 2015 wie auch am 12. Oktober 2015, so nochmals der Bürgermeister, habe er versucht, zu diesem Begehren eine „amtliche Rechtsauskunft“ einzuholen. Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz habe er am 14. Oktober 2015 dann folgende Rechtsauskunft erhalten: Gemäß § 44 des Gemeindegesetzes ist eine namentliche Abstimmung dann durchzuführen, wenn es von einem Viertel der Gemeindevertreter verlangt wird. Gemäß § 47 des Gemeindegesetzes ist bei Entscheidungen und Verfügungen in behördlichen Angelegenheiten dies namentlich anzuführen. Die Berufungsentscheidung von Herbert Vonbank sei als „behördliche Angelegenheit“ zu werten. Somit sei das Abstimmungsergebnis auch namentlich anzuführen. Das Anführen eines „fraktionsweisen Abstimmungsergebnisses“, wie dies von Markus Pfefferkorn für die Fraktion „An frischa Loft“ begehrt worden sei, sehe das Gemeindegesetz nicht vor. 2 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Da die Namen der Gemeindevertreter in der besagten Sitzung nicht notiert worden seien, so ein weiteres Mal der Vorsitzende, habe er die Schriftführerin beauftragt, jene Personen ausfindig zu machen, die sich für eine Abweisung der Berufung ausgesprochen haben. Bei dieser Befragung habe sich herausgestellt, dass nicht 7, sondern 9 Gemeindevertreter sich für eine Abweisung der Berufung ausgesprochen haben. Er (der Bürgermeister) stelle daher den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 18. Juni 2015 beim Punkt 8. (Seite 20, 4. Absatz) wie folgt zu ergänzen bzw. zu berichtigen: …. Auf Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann sprechen sich 9 Mitglieder der Gemeindevertretung (Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Peter Scheider, Ing. Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits und Paul Schoder) dafür aus, die Berufung von Herbert Vonbank abzuweisen. 14 Gemeindevertreter (Florian Küng, Alexander Zimmermann BSc, Günter Fritz, Stefan Jochum, Mag. Beatrice Pfeifer, Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Andrea Vallaster-Ganahl, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer, Jürgen Atzmüller, Christoph Netzer und Hubert Thomma) sprechen sich in der Folge dafür aus, der Berufung Folge zu geben und den erstinstanzlichen Bescheid dahingehend abzuändern, dass gemäß § 28 Abs. 2 des Baugesetzes (BauG.), LGBl. Nr. 52/2001 i.d.d.g.F., die beantragte Baubewilligung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhaues Balzerstraße 20, 6773 Vandans, erteilt werden soll. Außerdem, so nochmals der Bürgermeister, sei von Walter Stampfer in der Sitzung am 16. Juli 2015 beantragt worden, die Verhandlungsschrift vom 18. Juni 2015 beim Punkt „Allfälliges“, Seite 18, 8. Absatz, wie folgt zu ergänzen: …. Für die Neuerrichtung einer Brücke über den Rellsbach fehlen im Augenblick die dafür erforderlichen finanziellen Mittel. Im Übrigen ist ja auch eine LKW-taugliche Zufahrt von oben her möglich. Die Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2015 wird sodann unter Berücksichtigung dieser beiden oben angeführten Ergänzungen einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Thomas Amann (GFV), Manuel Zint (AFL), Monika Seeberger (AFL), Hannes Ganahl (AFL), Mag. Nadine Kasper (GRÜ) und Renate Neve (GFV) nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 18. Juni 2015 nicht anwesend waren. 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Juli 2015 Die Verhandlungsschrift über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2015, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Florian Küng (GFV), Thomas Amann (GFV), Ina Bezlanovits (GFV), Armin Wachter (AFL), Monika Seeberger (AFL) und Jürgen Atzmüller (AFL) nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 16. Juli 2015 nicht anwesend waren. 3. Grundsatzentscheidung hinsichtlich dem Bau einer neuen Schulturnhalle 3 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Am Beginn seiner Ausführungen begrüßt der Bürgermeister Herrn Heinz Fleisch vom Büro Fleisch Loser, Bauprojektabwicklung GmbH, Rankweil, und dankt diesem für sein Kommen. In der Folge erinnert der Vorsitzende in aller Kürze an die wesentlichsten Beschlüsse der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit. - Am 15. Jänner 2015 habe die Gemeindevertretung einstimmig den Abbruch der Schulturnhalle und eine sofortige Neuerrichtung samt allen Nebengebäuden beschlossen. - Am 19. Februar 2015 sei von der Gemeindevertretung einstimmig der Beschluss gefasst worden, das Büro Fleisch Loser mit der „Projektsteuerung“ inklusive der Durchführung des Architektenwettbewerbes zu beauftragen. - Am 26. Juni 2015 habe die Jury im Sitzungssaal des Gemeindeamtes getagt und eines von 7 Projekten zum Sieger gekürt. - Am 17. Juli 2015 habe die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit die Vergabe eines weiteren Auftrages betreffend die „Projektsteuerung“ an das Büro Fleisch Loser aus Rankweil beschlossen. Sofort nach dem Vorliegen konkreter Zahlen (Baukosten) habe es neuerliche Gespräche mit der Finanz- und der Kontrollabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung gegeben. In diesen Gesprächen sei es sowohl um eine Abklärung gegangen, nämlich mit welchen Förderbeiträgen die Gemeinde Vandans bei einer Realisierung des gegenständlichen Projektes rechnen könne, als auch um die Abklärung, ob dem gegenständlichen Projekt angesichts der hohen Errichtungskosten (5.532.000, 00 Euro brutto) aufsichtsbehördlich zugestimmt werde oder nicht. Im letzten Gespräch mit der Kontrollabteilung des Landes habe diese unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine definitive Entscheidung, ob dem Projekt aufsichtsbehördlich zugestimmt werde oder nicht, erst nach Vorlage einer „mittelfristigen Finanzplanung“ getroffen werden könne. Der finanzielle Spielraum, so das Resümee der Kontrollabteilung, sei nicht all zu groß. Man müsse sich deshalb im Klaren sein, dass der finanzielle Spielraum in den nächsten Jahren nahezu bei Null liege, wenn man sich tatsächlich zu einer Realisierung dieses Turnhallen-Neubaues entschließe. Schon vor dem Gespräch in der Finanz- bzw. Kontrollabteilung des Landes habe er den Projektbegleiter Heinz Fleisch auf die enorm hohen Errichtungskosten angesprochen und diesen ersucht, das „Siegerprojekt“ auf allfällige Einsparungspotentiale zu durchleuchten, was von diesem dann auch zugesagt worden sei. Auf Ersuchen des Vorsitzenden ergreift sodann Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser das Wort und erinnert, dass schon in der Sitzung am 19. Februar 2015 von Errichtungskosten in Höhe von rund 5, 7 Millionen Euro (brutto) die Rede gewesen sei. Diesen damals errechneten Bau- bzw. Errichtungskosten sei das von MMag. Paul Köck mit den beiden Schulen erarbeitete Raumprogramm zugrunde gelegen. Weil der große Unterschied zwischen Baukosten und Errichtungskosten immer wieder negiert werde, wolle er nochmals in aller Deutlichkeit auf diesen Unterschied hinweisen. Unverzüglich nach dem Küren eines Siegerprojektes und der Erarbeitung einer neuen Kostenschätzung habe es – wie vom Bürgermeister bereits ausgeführt worden sei – Gespräche in der Finanzabteilung des Landes gegeben, wobei für das Siegerprojekt Errichtungskosten in Höhe von rund 5, 5 Millionen Euro (brutto) errechnet worden seien. Auf Wunsch der Finanzabteilung habe das Siegerprojekt von den Errichtungskosten her gesplittet werden müssen und zwar den unterschiedlichen Nutzungen entsprechend (schulische Nutzung, Ganztagesbetreuung und kulturelle Nutzung). Nach dem Auftrag des Bürgermeisters, nämlich das Siegerprojekt auf allfällige Einsparungspotentiale zu durchleuchten bzw. generell „abzuspecken“, habe er Kontakt mit der „siegreichen“ Architektengemeinschaft aufgenommen. Raum für Raum habe man geprüft und hinterfragt, wo es noch Einsparungspotential gebe. Mit Akribie habe man einiges an Einsparungspotential finden können, so dass er heute sagen könne, dass diese „abgespeckte“ Variante um rund 4, 7 Millionen (brutto) realisiert werden könnte. Bei 4 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 diesem Betrag handle es sich wieder um Errichtungskosten, wobei in diesen auch die Kosten für die gesamte Einrichtung sowie jene für die Neugestaltung des Innenhofes enthalten seien. Mag. Christian Egele äußert die Frage, wie hoch die Kosten der klassischen „Sanierungsmaßnahmen“ seien. Weil die Gemeindeimmobiliengesellschaft Eigentümerin der Schulliegenschaften sei, sei diese bei klassischen „Sanierungsmaßnahmen“ noch immer vorsteuerabzugsberechtigt. In seiner Antwort gibt Heinz Fleisch zu verstehen, dass seiner Schätzung zufolge die Summe der „klassischen Sanierungsmaßnahmen“ bei rund 310.000, 00 Euro liege. Auch er gehe davon aus, dass von dieser Summe die Vorsteuer geltend gemacht werden könne. Bgm. Burkhard Wachter macht in der Folge nochmals aufmerksam, dass die Kontrollabteilung des Landes jedenfalls die Vorlage einer „mittelfristigen Finanzplanung“ fordere. Eine solche könne aber erst erarbeitet werden, wenn verbindlich fixiert worden sei, was die nächsten 5 – 7 Jahre tatsächlich zur Realisierung anstehe. Bei der Finanzklausur der Gemeindevertretung am 14. November 2015 sollen die diesbezüglichen Fixierungen vorgenommen werden. Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung unmissverständlich zum Ausdruck, dass man sich angesichts der finanziellen Situation die Neuerrichtung einer Schulturnhalle (wie geplant) gut überlegen müsse. Ohne dem Vorliegen einer „mittelfristigen Finanzplanung“ sehe sie sich außerstande, einen Beschluss zur Neuerrichtung einer Schulturnhalle mitzutragen. Einen solchen Beschluss ohne dem Vorliegen einer „mittelfristigen Finanzplanung“ zu fassen, sei ihrer Meinung nach grob fahrlässig. Bgm. Burkhard Wachter gibt nochmals zu verstehen, dass es heute nicht um einen Baubeschluss gehe. Vielmehr gelte es, im gemeinsamen Miteinander die weitere Vorgangsweise zu fixieren. Das Fassen eines Baubeschlusses ohne dem Vorliegen einer „mittelfristigen Finanzplanung“ würde auch er als fahrlässig beurteilen. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Ausführung zu verstehen, dass er bis zum letzten Montag immer ein Befürworter für die Neuerrichtung einer Schulturnhalle gewesen sei. Am letzten Montag sei ihm so richtig bewusst geworden, in welchem (schlechten) Zustand sich das Gebäude der Volksschule befinde. Angesichts dieses Wissens müsse er seine bisherige Haltung revidieren und heute dafür plädieren, zuerst die Sanierung des Gebäudes der Volksschule und erst dann die Errichtung einer neuen Schulturnhalle in Angriff zu nehmen. Vielleicht lasse sich auch eine Kompromisslösung finden, die sowohl die Sanierung des Volksschulgebäudes wie auch die Errichtung einer neuen Schulturnhalle beinhalte. Wie seine Vorrednerin plädiere auch er dafür, heute keinen Baubeschluss (was die neue Schulturnhalle betreffe) zu fassen, sondern die Ergebnisse der kommenden Finanzklausur abzuwarten. Peter Scheider bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er sowohl den Ausführungen von Nadine Kasper wie auch von Markus Pfefferkorn nicht beipflichten könne. Jeder seit Jahren tätige Gemeindevertreter kenne sowohl den baulichen Zustand der Volksschule wie auch jenen der Volksschule schon seit langem – nicht erst seit dem letzten Montag. Faktum sei, dass es seit November 2014 ein statisches Gutachten gebe. Und aus diesem gehe klar und unmissverständlich hervor, dass die Kellerdecke (in der Rätikonhalle) nur mehr eine eingeschränkte Tragfähigkeit aufweise. Dem besagten Gutachten zufolge gebe es absoluten Handlungsbedarf. In der Sitzung am 15. Jänner 2015 habe sich die damalige Gemeindevertretung dezidiert gegen irgendwelche Sanierungsmaßnahmen und für den Neubau einer Schulturnhalle ausgesprochen. Dieser damalige Beschluss der Gemeindevertretung habe noch immer Gültigkeit. Im Übrigen liege vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eine mündliche Zusage vor, nämlich die Errichtung einer neuen 5 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Schulturnhalle mit Förderbeiträgen in Höhe von 42 % (ausgenommen jener dem Kulturbereich zugeordneten Kosten) zu unterstützen. Persönlich hege er starke Zweifel, dass es derartige Förderzusagen auch in einigen Jahren noch gebe. Die Errichtungskosten der „abgespeckten“ Variante seien deutlich unter jenen des ursprünglichen Projektes – nämlich um fast 1 Million Euro. Die Neuerrichtung einer Schulturnhalle sei nicht nur für die beiden Schulen, sondern auch für die ortsansässigen Sport- und Kulturvereine äußerst wichtig. Überhaupt eröffne eine neue Schulturnhalle eine Fülle neuer Perspektiven. Bgm. Burkhard Wachter vertritt die Auffassung, dass er den baulichen Zustand des Volksschulgebäudes recht gut kenne. Über das Ausmaß der „dringend notwendigen“ Sanierungsmaßnahmen lasse sich seiner Meinung nach streiten. Persönlich könne er die Auffassung einzelner GemeindevertreterInnen und jener der Volksschuldirektorin, nämlich dass sich das Gebäude in einem „äußerst sanierungsbedürftigem Zustand“ befinde, nicht teilen. Es sei seine Überzeugung, dass hier „auf hohem Niveau“ gejammert werde. Jeder, der ein fast 50-jähriges Gebäude bewohne, wisse, dass es immer wieder Handlungsbedarf gebe und vieles an der Bausubstanz nicht mehr „zeitgemäß“ sei. In der Schulküche bzw. im Bereich der Schülerausspeisung erkenne auch er einen klaren Handlungsbedarf. Eine Umsetzung aller Wünsche sei angesichts der finanziellen Situation, in der sich die Gemeinde Vandans befinde, einfach nicht möglich. Im Übrigen sei er überzeugt davon, dass es im Land noch eine Vielzahl an Schulen von „minderer baulicher Qualität“ gebe. Wenn es gelinge, eine Hand voll notwendiger Sanierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, befinde sich das Gebäude der Volksschule wieder in einem tadellosen Zustand. Viel wichtiger sei ihm persönlich, dass die Volksschule Vandans auch weiterhin in einer fast einmaligen Art und Weise mit Lehr- und Lernmittel ausgestattet werde. In diesem Zusammenhang wolle er den Verantwortlichen bzw. dem dortigen Lehrpersonal einmal mehr Lob und Anerkennung aussprechen. In der Volksschule Vandans werde eine wirklich tolle Arbeit geleistet. Wenig Verständnis könne er allerdings jenen entgegenbringen, deren Forderungen unendlich seien. Eine neue Schulturnhalle, eine Generalsanierung des Volksschulgebäudes, die Errichtung eines neuen Spielplatzes, die Schaffung neuer Pausenplätze etc. – das alles lasse sich einfach nicht unter einen Hut bringen. Die Aufgaben einer Kommune seien eben vielfältig. Wenn es gewünscht werde, lasse er den baulichen Zustand des Volksschulgebäudes gerne von einem Fachmann überprüfen. Zu guter Letzt verweist der Bürgermeister auch noch auf den Umstand, dass die Schülerzahlen an der Volksschule die letzten Jahre nicht mehr im Steigen begriffen und auch die Zukunft des „Heilpädagogischen Schulzentrums“ in Vandans alles andere als gesichert sei. Abschließend gibt der Vorsitzende nochmals zu verstehen, dass in der Finanzklausur am 14. November 2015 die Gemeindevertretung einen Prioritätenkatalog erarbeiten werde, der dann auch die Grundlage für die „mittelfristige Finanzplanung“ darstelle. Um der anwesenden Schuldirektorin die Möglichkeit zu geben, sich zum baulichen Zustand der Volksschule selber zu äußern, unterbricht der Vorsitzende die Sitzung. In der Folge bedankt sich die Direktorin für die Möglichkeit, sich zum baulichen Zustand bzw. den allgemeinen Wünschen der Volksschule äußern zu dürfen. Den Vorwurf des Bürgermeisters, nämlich dass in der Volksschule „auf hohem Niveau“ geklagt werde, müsse sie zurückweisen. Dass es am Gebäude der Volksschule großen Sanierungsbedarf gebe, stehe für sie außer Diskussion. Die Gemeinde Vandans sei nach dem Gesetz „Schulerhalter“. Und als Schulerhalter habe man gewisse Pflichten zu erfüllen, ob dies recht sei oder nicht. Faktum sei, dass sie in den letzten 6 Jahren immer wieder auf die Existenz diverser Mängel und Missstände aufmerksam gemacht habe. Das gehöre zu ihren Pflichten als Leiterin dieser Schule. Abschließend gibt sie dann noch zu verstehen, dass sie dem Ansinnen, nämlich das Schulgebäude von einem Experten überprüfen zu lassen, sehr positiv gegenüberstehe. Nach dieser Wortmeldung eröffnet der Bürgermeister die Sitzung neuerlich. 6 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Jürgen Atzmüller bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass seiner Meinung nach der bauliche Zustand der Rätikonhalle nicht so schlecht sei, wie dies vielfach dargestellt werde. Wenn es bei der Kellerdecke statische Probleme gebe, müsse man diese beheben. Sicherheit müsse allem anderen vorgehen. Persönlich glaube er nicht, dass eine statische Sanierung dieser Kellerdecke mit „unendlichen“ Kosten verbunden sei. Im Gegenteil. Eine Sanierung dieser Kellerdecke sei vermutlich die finanziell günstigste Lösung. Mit dem dadurch eingesparten Geld lasse sich eventuell zeitgleich das Gebäude der Volksschule sanieren. Er plädiere daher für eine Erhebung aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen und dann eine schrittweise Umsetzung derselben. Auch Hannes Ganahl vertritt die Auffassung, dass es am Gebäude der Volksschule erheblichen Sanierungsbedarf gebe. Seiner Meinung nach sollte überlegt werden, sowohl die Schulturnhalle wie auch einen Teil des Volksschulgebäudes abzutragen und neu zu errichten. Er selber könne sich gut vorstellen, die neue Schulturnhalle dort zu errichten, wo jetzt der nördliche Teil des Volksschulgebäudes stehe, und zwar ohne Unterkellerung. Und auf dieser Schulturnhalle könnten 4 neue Klassen für die Volksschule miterrichtet werden. Am neuen Platz lasse sich eine größere und daher teilbare Schulturnhalle errichten. Die neuerliche Errichtung eines Gymnastikraumes erachte er für nicht notwendig, weil die neue Schulturnhalle ja teilbar ausgeführt werden könnte. Dem jetzigen Projekt liege eine viel zu große Kubatur zugrunde. Große Kubaturen seien immer unwirtschaftlich. Renate Neve plädiert in ihrer Wortmeldung für die Errichtung eines eigenen Gymnastikraumes. Wer wisse, wie intensiv dieser genützt werde, müsse für die Schaffung eines neuen Gymnastikraumes votieren. Bei teilbaren Turnhallen müsse jede Seite Abstriche machen. Sie müsse aus diesem Grunde der Errichtung von zwei getrennten Turnhallen das Wort reden. Ina Bezlanovits gibt ihrerseits zu verstehen, dass sie derzeit in der Schulküche beziehungsweise der Schülerausspeisung insgesamt den größten Handlungsbedarf sehe. Die Schulköchin müsse derzeit unter widrigsten Umständen arbeiten. Es sei mehr als verwunderlich, dass sich unter solchen Umständen überhaupt eine Schülerausspeisung praktikabel gestalten lasse. Mag. Christian Egele erinnert an die Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Jänner 2015. Damals habe DI Dr. Ronald Brugger die Anwesenden ausführlich über den Zustand bzw. über das Ergebnis der statischen Überprüfung der Kellerdecke informiert. Auch DI Dr. Brugger habe eine Sanierung der Deckenkonstruktion für möglich gehalten. Dies allerdings zum Preis, dass der bestehende Gymnastikraum im Untergeschoss nicht mehr in dieser Art und Weise bzw. nur mehr eingeschränkt genützt werden könne. Angesichts dieser Prognose habe sich die Gemeindevertretung damals einstimmig für einen Neubau ausgesprochen. Diese Entscheidung sei nicht aus Jux und Tollerei getroffen worden. Auch heute noch sehe er die Neuerrichtung einer Schulturnhalle als einzige Alternative. In welcher Größe, in welcher Ausstattung und in welchem zeitlichen Rahmen diese neue Schulturnhalle realisiert werden soll, könne im Rahmen der kommenden Finanzklausur festgelegt werden. Gerhard Flatz plädiert ebenfalls dafür, in der heutigen Sitzung keinen Baubeschluss zu fassen. Auch er habe sich am vergangenen Montag ein Bild über den baulichen Zustand des Gebäudes der Volksschule machen können. Seiner Meinung nach gebe es dort wirklich großen Handlungsbedarf. Er spreche sich dafür aus, im Rahmen der Finanzklausur diese Themen sachlich und ohne Emotionen zu diskutieren und gemeinsam festzulegen, welches Projekt zuerst und welches in einem nächsten Schritt in Angriff genommen bzw. umgesetzt werden soll. Zusammenfassend gibt Bgm. Burkhard Wachter zu verstehen, dass er schon in den nächsten Tagen das Büro Fleisch & Loser mit der baulichen Überprüfung des Gebäudes der Volksschule beauftragen werde. Er hoffe zuversichtlich, dass bis zur Finanzklausur am 14. 7 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 November 2015 vom Büro Fleisch & Loser bereits eine aktuelle Mängelliste samt einer Kostenschätzung vorliege. 4. Grundtausch mit der Republik Österreich – Öffentliches Wassergut im Bereich der Grundstücke Nr. 28, Nr. 26, ‚Nr. 12/11, Nr. 12/3 bzw. Nr. 2217/1 Der Bürgermeister erinnert in seiner Einleitung, dass sich Teilflächen des Schwimmbades und des Fußballplatzes auf dem Grundstück Nr. 2217/1 befinden, das im Eigentum der Republik Österreich (Öffentliches Wassergut) stehe. In einem der vielen Gespräche, die er immer wieder mit Vertretern des Öffentlichen Wassergutes führe, habe er unter anderem auch einen Kauf oder Tausch dieser Teilflächen angesprochen. In einer E-Mail, das er am 01. Juli 2015 von Herrn Edwin Ellensohn erhalten habe, habe dieser zu verstehen gegeben, dass ein Verkauf nicht in Frage komme, ein Grundtausch aber jederzeit vorstellbar sei. Als Tauschfläche komme de facto nur die nördlich des Schwimmbades gelegene landwirtschaftlich genutzte Fläche in Frage, die in erster Linie aus den Grundstücken Nr. 26 und Nr. 28 bestehe. Auch habe Herr Ellensohn aufmerksam gemacht, dass es entlang aller Bäche und Flüsse einen besonders „geschützten Uferbereich“ gebe, der respektiert werden müsse. Im Klartext bedeute dies, dass vom Illufer weg jedenfalls ein zirka 20 Meter breiter Grundstreifen im Eigentum des Öffentlichen Wassergutes bleiben müsse. Über einen Tausch der darüber hinausgehenden Teilflächen könne aber verhandelt werden. Wie bereits erwähnt, könne man als Tauschflächen aber Flächen aus den Grundstücken Nr. 26 und Nr. 28 akzeptieren. Bei den Grundstücken Nr. 26 und Nr. 28, so neuerlich der Vorsitzende, handle es sich um landwirtschaftlich genützte Flächen mit einer hohen Qualität. Dies gelte im Übrigen auch für die Grundstücke Nr. 25/1, Nr. 25/2 und Nr. 27, die an die vorgenannten Liegenschaften direkt angrenzen und ebenfalls im Eigentum der Gemeinde Vandans stehen. Seiner Meinung nach mache es wenig Sinn, aus den Grundstücken Nr. 26 und Nr. 28 Teilflächen abzutrennen und an das Öffentliche Gut abzutreten. Außerdem gebe es keinen zwingenden Grund, Teilflächen des Schwimmbades bzw. des Fußballplatzes erwerben zu müssen, zumal es für diese Flächen unbefristete Pachtverträge mit der Republik Österreich (Wasserbauamt) gebe. Für die Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ plädiere er deshalb dafür, von einem Kauf bzw. Grundtausch mit dem Öffentlichen Gut Abstand zu nehmen und die Bestandsverhältnisse zu belassen, wie sie derzeit sind. Nach einigen Wortmeldungen, die alle grundsätzlicher Natur sind, sprechen sich alle Anwesenden dagegen aus, diese vorbeschriebenen Teilflächen im Bereich des Schwimmbades bzw. des Fußballplatzes vom Öffentlichen Wassergut zu kaufen bzw. diese gegen Ersatzflächen aus den Grundstücken Nr. 26 und Nr. 28, GB Vandans, zu tauschen. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 16. Juli 2015 und 03. September 2015 Der Bürgermeister erläutert die in der Sitzung am 16. Juli 2015 erarbeiteten Empfehlungen und zwar: 1. 2. 3. Errichtung eines Zaunes von Peter Schapler zum „Schnapfaweg“ her Erweiterung des Ortskanales im Bereich des Grundstückes Nr. 1316 Sanierung des Geländers bei der Rellsbachbrücke im Bereich des „Sponnaweges“ Nach Beantwortung einiger allgemeiner Fragen, werden zu den in der Sitzung am 12. Juni 2015 geäußerten Empfehlungen einstimmig folgende Entscheidungen getroffen: 8 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 1. Entgegen dem eingebrachten Antrag soll dem Bauwerber eine Bewilligung erteilt werden, die ihm gestattet, entlang dem öffentlichen „Schnapfaweg“ einen Zaun, und zwar in einem Abstand von 0, 50 m zur Grundstücksgrenze, zu errichten. 2. Das Grundstück Nr. 1316, das im Eigentum von Frau Rosmarie Schwarzmann und Herr Dr. Peter Wachter steht, befindet sich bereits im Einzugsbereich eines öffentlichen Ortskanales. Es wird daher keine Notwendigkeit gesehen, dieses besagte Grundstück mit einem weiteren „öffentlichen“ Ortskanal zu erschließen. Wenn die Grundeigentümer eine weitere Erschließung ihres Grundstückes mit einem Ortskanal wünschen, haben die daraus resultierenden Kosten alleinig die Antragsteller (= Grundeigentümer) zu tragen. 3. Das dortige Brückengeländer soll fachmännisch saniert werden, sobald das Ergebnis der statischen Überprüfung, die von DI Dr. Ronald Brugger, Bludenz, vorgenommen worden ist, vorliege. In der Sitzung am 03. September 2015, so der Bürgermeister abschließend, habe der Bauausschuss lediglich zum vorliegenden Siegerprojekt der Arbeitsgemeinschaft Bernardo Bader Architekten, Dornbirn, und Innauer – Matt Architekten ZT GmbH, Bezau, Stellung genommen. Unter anderem habe man sich auch auf die Besichtigung einiger Projekte, wie zum Beispiel die Schulturnhalle in Laterns bzw. jene in Bizau, verständigt. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales vom 09. Juli 2015 Über Ersuchen des Bürgermeisters gibt Mag. Johannes Wachter, Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales, Informationen zu jenen Themen, die in der Sitzung am 09. Juli 2015 zur Sprache gekommen sind und zwar: 1. 2. Montafoner Familiengipfel Weiteres Vorgehen bei der Kinder- und Schülerbetreuung Vor wenigen Wochen, so Mag. Johannes Wachter in seinen Ausführungen, habe es im Standesgebäude in Schruns einen so genannten „Familiengipfel“ gegeben. Ziel sei, bis zum Jahre 2022 eine Modellregion „Familienfreundliches Montafon“ zu schaffen, wobei sich das Montafon innerhalb dieses Zeitraumes zu einem gesunden und familienfreundlichen Lebensraum etablieren soll. Schwerpunktmäßig sollen insgesamt 4 Projekte zur Umsetzung gelangen und zwar:     Kinder- und SchülerInnenbetreuung Gesund aufwachsen Spiel- und Freiraumkonzept Weitere Projekte (fam.plus, Jugendforum etc.) Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Kinder- und SchülerInnenbetreuung sollen in einem ersten Schritt die bereits bestehenden Betreuungsangebote geprüft und bereits bestehende Einrichtungen kontaktiert werden, um möglichst viele Erfahrungswerte zu sammeln. Abschließend gibt Mag. Johannes Wachter zu verstehen, dass er die nächste Ausschusssitzung in zirka 2 - 3 Wochen plane. Die Einladung dazu werde allen Mitglieder zeitgerecht zugehen. Kurz und bündig informiert der Bürgermeister in diesem Zusammenhang, dass es am heutigen Nachmittag im Standesgebäude in Schruns eine weitere Besprechung zum Thema 9 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 „Kinder- und SchülerInnenbetreuung“ gegeben habe. Mit konkreten Vorschlägen dazu könne bis Anfang nächsten Jahres gerechnet werden. Vom Aktivpark Montafon, so der Vorsitzende abschließend, habe er heute die Abrechnung „Sommerbetreuung 2015“ erhalten. Das dortige Angebot sei von insgesamt 11 Kindern aus der Gemeinde Vandans in Anspruch genommen worden. Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde Vandans belaufe sich auf 248, 00 Euro. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur vom 17. September 2015 Über Ersuchen des Bürgermeisters gibt Vbgm. Michael Zimmermann, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Informationen zu jenen Themen, die in der Sitzung am 17. September 2015 zur Sprache gekommen sind und zwar: 1. Aktivitäten des neuen Kulturausschusses in den kommenden Monaten In erster Linie, so Vbgm. Michael Zimmermann in seinen Ausführungen, habe sich der Kulturausschuss mit den in den kommenden Jahren geplanten Schwerpunkten auseinander gesetzt. Da die Qualität der jetzigen Rätikonhalle sehr zu wünschen übrig lasse, werde es dort keine Großveranstaltungen, wie es früher immer wieder gegeben habe, mehr geben. Im gemeinsamen Miteinander seien als Schwerpunkte der kommenden Jahren festgelegt worden:      die Organisation von verschiedenen Ausstellungen mit ortsansässigen Künstlern, das Abhalten von Theater-Work-Shops, die Organisation eines Freilichtkinos in der kommenden Sommersaison, die Organisation eines Fotowettbewerbe, die bessere Vermarktung des Alpabtriebes. Darüber hinaus informiert Vbgm. Michael Zimmermann, dass es am 21. und 22. November 2015 wieder die traditionelle „Adventausstellung“ der Gärtnerei Bitschnau gebe. In Abstimmung mit der Gärtnerei Bitschnau gebe es an diesem Wochenende auch eine „Bilder-Ausstellung“ der beiden Künstlerinnen Erika Violand und Annemarie Trummer in der „Galleria ad fontanas“. Mit dem „Fotostudio Kurt Pöchler“ habe man ein Übereinkommen getroffen, dass dieser an den beiden genannten Tagen sein Geschäft ebenfalls offen halte. Im Übrigen, so Michael Zimmermann abschließend, sei im Frühjahr 2016 eine weitere „Bilder-Ausstellung“ in der „Galleria ad fontanes“ geplant und zwar mit dem ortsansässigen Künstler Peter Brandl. Erstmalig sei, dass diese „Bilder-Ausstellung“ in Kombination mit einer Weinverkostung (Weingut Brindlmayer) geplant sei. 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 05. Oktober 2015 Über Ersuchen des Bürgermeisters gibt Gerhard Flatz, Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Kindergarten, Informationen zu jenen Themen, die in der Sitzung am 05. Oktober 2015 zur Sprache gekommen sind und zwar: 1. 2. Informationen des Bürgermeisters zum aktuellen Stand „Neubau Schulturnhalle“ Mittagsausspeisung – Schule/Kindergarten Gerhard Flatz gibt zu verstehen, dass Bürgermeister Wachter alle Mitglieder des Ausschusses über den aktuellen Stand „Neubau Schulturnhalle“ informiert habe. Er selber habe diese Informationen „aus erster Hand“ für wichtig angesehen, da doch einige der 10 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Ausschussmitglieder nicht der Gemeindevertretung angehören, deshalb auch nicht an den Sitzungen der Gemeindevertretung teilnehmen und daher über viele Informationen nicht verfügen. Hinsichtlich der Mittagsausspeisung habe der Bürgermeister berichtet, dass diese an den beiden Schulen bzw. dem Kindergarten immer mehr an Bedeutung gewinne. Derzeit verabreiche man zirka 220 Essen pro Woche an Kinder, Schüler und Lehrpersonen. Die Ausstattung der jetzigen Schulküche sei sehr bescheiden und lasse zu wünschen übrig. Mit dem gegenwärtigen Arbeitspensum stoße die Köchin Heike Burger längst schon an ihre Grenzen. Er wolle deshalb nicht unerwähnt lassen, dass es in letzter Zeit mehrere Vorsprachen der Schulköchin mit dem Ziel, so schnell wie möglich noch eine „Beiköchin“ für 2 – 3 Tage pro Woche einzustellen, gegeben habe. Es gebe daher eine Zusage von ihm, in der nächsten Sitzung des Schulerhalterverbandes diese Frage zu diskutieren und gegebenenfalls einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen. Am vergangenen Dienstag sei diese Empfehlung im Schulerhalterverband beraten und der Beschluss gefasst worden, so rasch wie möglich eine zusätzliche Bedienstete mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 % anzustellen. 9. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 05. Oktober 2015 1. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Leonhard Ammann, Vandans, Garnasweg 2 – Nr. 01/2015 Antrag vom 27. November 2014: a) b) Umwidmung einer zirka 641 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1788/1 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, Umwidmung einer zirka 643 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1788/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1788/1 liegt zwischen der „Gluandistraße“ und dem „Garnasweg“. Das besagte Grundstück ist bereits mit dem Wohnhaus „Garnasweg Nr. 2“ bebaut. Das Grundstück weist eine Fläche von 1.946 m² auf. Von dieser Fläche ist eine Fläche mit zirka 662 m² als „Baufläche-Wohngebiet“, eine Fläche mit zirka 641 m² als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und eine Fläche mit zirka 643 m² als „Freifläche-Freihaltegebiet“ gewidmet. Ein Teil des „Garnasweges“ führt über das Grundstück Nr. 1788/1. Sowohl an der Ost- wie auch an der Westseite grenzt das Grundstück Nr. 1788/1 an bereits bestehendes „Bauland“ an. Im weitesten Sinne kann die beantragte Widmung als „Lückenwidmung“ gesehen werden. Wenn berücksichtigt wird, dass auch hinsichtlich des Grundstückes Nr. 1788/2 bereits ein Umwidmungsantrag vorliegt (und diesem stattgegeben wird), liegt beidseitig des „Garnasweges“ eine geschlossene BW bzw. (BW)-Widmung vor. Die antragsgegenständlichen Liegenschaften sind sowohl an die Abwasserbeseitigungsanlage wie auch die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Das besagte Grundstück ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. Mai 2015 wurden alle Nachbarn eingeladen, zu den vorliegenden Anträgen des Antragstellers eine Stellungnahme ab- 11 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 zugeben. Innert der gesetzten Frist (20. Mai 2015) sind von den Nachbarn keine Stellungnahmen eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die Anträge des Antragstellers werden äußerst umfassend diskutiert. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses kommen letztlich zum Schluss, dass die vom Antragsteller beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes in raumplanerischer Hinsicht kein wirkliches Problem darstellen. Wie im Sachverhalt bereits ausgeführt worden ist, können die beantragten Umwidmungen als vertretbare „Lückenwidmungen“ gesehen werden. Unter Berücksichtigung der von Herrn Franz Ammann beantragten Umwidmung des Grundstückes Nr. 1788/2 ergeben sich entlang des „Garnasweges“ geschlossene BW- bzw. (BW)Flächen mit klaren Widmungsgrenzen. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich angesichts der vorerwähnten Argumente bzw. der vorliegenden Fakten für eine Genehmigung dieser beiden Anträge durch die Gemeindevertretung aus. Ergänzend zum vorliegenden Antrag soll jene Fläche (zirka 104 m²) des Grundstückes Nr. 1788/1, das als Zufahrtsstraße (Teil des „Garnasweges“) dient, von „Baufläche-Wohngebiet“ in „VerkehrsflächeStraße“ umgewidmet werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 2. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Franz Ammann, Vandans, Garnasweg 8 Nr. 02/2015 Antrag vom 20. April 2015: Umwidmung einer zirka 1.928 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1788/2 von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche–Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1788/2 ist bereits mit dem Wohnhaus „Garnasweg Nr. 8“ bebaut. Das Grundstück Nr. 1788/2 bzw. das Grundstück Nr. .612 werden über den „Garnasweg“ erschlossen. Sowohl an der West- wie auch an der Nordseite grenzt das Grundstück Nr. 1788/2 an bereits bestehendes „Bauland“ an. Wenn davon ausgegangen wird, dass auch dem Antrag von Herrn Leonhard Ammann auf Umwidmung des Grundstückes Nr. 1788/1 stattgegeben wird, grenzt dieses auch noch südseitig an bereits bestehendes „Bauland“ an. Bei etwas großzügiger Betrachtung kann der vorliegende Antrag als klassische „Lückenwidmung“ gesehen werden. Die antragsgegenständlichen Liegenschaften sind sowohl an die Abwasserbeseitigungsanlage wie auch die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Die Grundstücke Nr. 1788/2 und Nr. .612 sind im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. Mai 2015 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag des Antragstellers eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist (20. Mai 2015) ist von keinem der Anrainer eine solche eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes – wie vom Antragsteller beantragt – erheben. 12 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In raumplanerischer Hinsicht stellt der vorliegende Antrag kein Problem dar. Wie im Sachverhalt bereits ausgeführt worden ist, ist das Grundstück Nr. 1788/2 bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Warum die bereits bebaute Fläche seinerzeit im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans nicht schon als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen worden ist, ist nicht bekannt. Der jetzt vorliegende Antrag bietet Möglichkeit, dieses seinerzeitige Versäumnis zu beseitigen. Wenn eine Genehmigung des gegenständlichen Antrages im Kontext mit dem von Herrn Leonhard Ammann (Antrag Nr. 01/2015) eingebrachten Antrages gesehen wird, kann eine positive Erledigung nur befürwortet werden. Angesichts der Fakten kann der Gemeindevertretung guten Gewissens eine Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Abweichend vom Antrag des Antragstellers, soll im Bereich des bestehenden Wohnhauses „Garnasweg 8“ eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 808 m² von „Freifläche-Freihaltebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ und die restliche Fläche im Ausmaß von zirka 1.120 m² von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ umgewidmet werden. 3. Stellungnahme zum Antrag von Amts wegen - Nr. 03/2015 Antrag vom 20. April 2015: Umwidmung einer zirka 89 m² großen Teilfläche des Grundstückes Nr. 1784/4 (Garnasweg) von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ bzw. einer zirka 134 m² großen Teilfläche von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“. Sachverhalt: Der sogenannte „Garnasweg“ verläuft über die Grundstücke Nr. 1788/1 (zirka 104 m²) bzw. Nr. 1784/4 (zirka 223 m²). Im Bereich des Grundstückes Nr. 1788/1 ist der „Garnasweg“ im Flächenwidmungsplan als „Baufläche-Wohngebiet“, im Bereich des Grundstückes Nr. 1784/4 teilweise als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ (zirka 89 m²) und teilweise als „Freifläche-Freihaltegebiet“ (zirka 134 m²) ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. Mai 2015 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag von Amts wegen eine Stellungnahme abzugeben. Innert der gesetzten Frist (20. Mai 2015) ist von den Anrainern keine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie beantragt, erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In raumplanerischer Hinsicht stellt der vorliegende Antrag kein Problem dar. Es ist wichtig und richtig: Im Flächenwidmungsplan sollen alle „reinen“ Verkehrsflächen bzw. Erschließungsstraßen auch tatsächlich als solche ausgewiesen werden. Der diesbezügliche Antrag von Amts wegen, nämlich den „Garnasweg“, der sich aus einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1788/1 und dem Grundstück Nr. 1788/4 zusammensetzt, im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche-Straße“ auszuweisen, kann nur unterstützt werden. Einstimmig wird der Gemeindevertretung daher eine Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen. 13 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 4. Stellungnahme zum Antrag von Frau Hildegard Behrens, Vandans, Gaualangaweg 17 – Nr. 04/2015 Antrag vom 11. Mai 2015: Umwidmung von Teilflächen im Bereich der Grundstücke Nr. 1039, Nr. 1040, Nr. 1041/1 und Nr. 1043/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“. Sachverhalt: Die Gemeinde Vandans verfügt seit dem Jahre 1978 über einen rechtskräftigen Flächenwidmungsplan. Das von der Antragstellerin bewohnte Wohnhaus wurde von der Gemeinde Vandans mit Bescheid vom 30. Dezember 1964 bewilligt. Als die Errichtung dieses Wohnhauses genehmigt worden ist, gab es also noch keinen Flächenwidmungsplan. Die Errichtung einer Zufahrtsstraße war bei Erteilung der Baubewilligung nicht vorgesehen. Derzeit ist das Wohnhaus der Antragstellerin lediglich über einen Fußweg erreichbar. Allfällige Lasten können mittels einer Materialseilbahn zum Wohnhaus befördert werden. Seit dem Jahre 2007 (!) bemüht sich die Antragstellerin um eine Genehmigung zur Errichtung einer Zufahrtsstraße. Alle diesbezüglichen Bemühungen führten bisher zu keinem Erfolg. Die Antragstellerin, vermutlich „frustriert“ ob der vielen erfolglosen Verhandlungen, beabsichtigt nun die Errichtung einer Zufahrtsstraße über eigenen Grund und Boden. Die baupolizeiliche Genehmigung dieser Zufahrtsstraße setzt einerseits eine entsprechende Flächenwidmung und andererseits eine naturschutzrechtliche Bewilligung voraus. Mit Eingabe vom 09. Juli 2015 hat die Antragstellerin bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Zufahrtsstraße angesucht. Am 13. August 2015 fand dazu eine mündliche Verhandlung statt. Sowohl die Naturschutzanwältin als auch der Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz äußerten sich äußerst negativ. Vom wildbach- und lawinentechnischen Sachverständigen wurde die Beiziehung eines Geologen gefordert. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde auch eine raumplanungsfachliche Stellungnahme (PROALP Consult, Pettneu am Arlberg) eingeholt. In dieser gelangt der Verfasser zur Ansicht, dass die Anlage einer solchen Straße in dem sehr steilen und exponierten Gelände nicht nur sehr kostenaufwendig wäre, sondern auf Grund der nicht vermeidbaren Steigung im Winter auch kaum nutzbar bzw. ein Befahren sehr gefährlich wäre. Sie widerspreche auch klar den Raumplanungszielen. Durch die geplante Straße würde der gesamte Hang mehrfach durchschnitten und auf Grund der erforderlichen Hang- und Stützmauern das Landschaftsbild schwer beeinträchtigt. Aus raumplanungsfachlicher Sicht müsse daher die Widmung einer Verkehrsfläche entsprechend dem vorliegenden Erschließungskonzept innerhalb der großflächig ausgewiesenen Freihaltefläche entschieden abgelehnt werden. Die zur Umwidmung beantragten Flächen sind im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans alle als „gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 28. Mai 2015 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag der Antragstellerin bis zum 15. Juni 2015 eine Stellungnahme abzugeben. Von den Nachbarn Gisbert Behrens, Armin Wachter und Bertram Wachter ist von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden. In ihren Stellungnahmen lehnen alle diese Nachbarn eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, ausdrücklich ab. 14 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Abweichend vom Antrag der Antragstellerin muss festgestellt werden, dass sich die geplante Erschließungsstraße über die Grundstücke Nr. 1040, Nr. 1041/1, Nr. 1039 und Nr. 1043/1 erstrecken würde. Umwidmungen von Teilflächen wären also sowohl auf den Grundstücken Nr. 1040, Nr. 1041/1 und Nr. 1043/1 und auch im Bereich des Grundstückes Nr. 1039 (von der Antragstellerin nicht angeführt) erforderlich. Wie von DI Reinhard Falch in seiner raumplanungsfachlichen Stellungnahme bereits ausgeführt worden ist, würde die Erschließungsstraße in einem sehr steilen und einem sehr exponierten Gelände zur Ausführung gelangen. Die Ausführung dieser Weganlage wäre nicht nur sehr kostenaufwendig, sondern auch im Flächenverbrauch äußerst umfangreich. Durch die geplante Zufahrtsstraße würde der gesamte Hang mehrfach durchschnitten und auf Grund der erforderlichen Hang- und Stützmauern das Landschaftsbild schwer beeinträchtigt. Eine Genehmigung dieser Weganlage und eine Änderung des Flächenwidmungsplanes in diesem Zusammenhang würde den Raumplanungszielen ganz klar widersprechen. Auch wenn dem Wunsche der Antragstellerin, nämlich ihr Wohnhaus mit einer Zufahrtsstraße erschließen zu wollen, Verständnis entgegengebracht werden muss, muss eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, entschieden abgelehnt werden. Einstimmig sprechen sich die Anwesenden dafür aus, der Gemeindevertretung eine Ablehnung dieses Antrages und der Antragstellerin eine andere Erschließung ihres Wohnhauses zu empfehlen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 5. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Christian Schapler, Schruns, Prof. Tschohlweg 1 - Nr. 08/2015 Antrag vom 09. Juni 2015: Umwidmung einer zirka 90 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1381 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Freifläche-Freihaltegebiet“ bzw. einer zirka 115 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1384/1 und Nr. 1389/1 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Freifläche–Freihaltegebiet“. Sachverhalt: Im Bereich der Grundstücke Nr. 1381, Nr. 1384/1 und Nr. 1389/1 ist dem Antragsteller im Jahre 2014 die Umwidmung einer 1.300 m² großen Teilfläche von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ genehmigt worden. Vom Antragsteller ist der seinerzeitige Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes mit dem Wunsch begründet worden, seinen beiden Patenkindern je ein „Baugrundstück“ schenken zu wollen. Die beiden „Baugrundstücke“ sind zwischenzeitlich vermessen worden. Der vorliegenden Vermessungsurkunde zufolge weist das neu gebildete Grundstück Nr. 1384/3 eine Fläche von 551 m² und auch das neu gebildete Grundstück Nr. 1384/4 eine Fläche von 551 m², zusammen also 1.102 m², auf. Wie bereits erwähnt, ist bei der Umwidmung im Jahre 2014 für diese beiden „Baugrundstücke“ eine Fläche von 1.300 m² in „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ umgewidmet worden. Da die beiden neu gebildeten Grundstücke nun zusammen eine Fläche von lediglich 1.102 m² aufweisen, soll die darüber hinausgehende (BW)-Fläche nun in „Freifläche-Freihaltegebiet“ rückgewidmet werden. 15 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Stellungnahme der Anrainer: Da der Antragsteller selber an 3 Seiten an die umwidmungsgegenständlichen Grundstücke angrenzt und an der 4. Seite, nämlich der Südseite, eine Zufahrtsstraße an diese umwidmungsgegenständlichen Grundstücke angrenzt, ist auf die Einholung einer Stellungnahme der Nachbarn verzichtet worden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die Rückwidmung der für die Schaffung von 2 Baugrundstücken tatsächlich nicht benötigten „Bauerwartungsfläche“ in „Freifläche-Freihaltegebiet“ ist nicht nur wichtig, sondern auch richtig. Talseitig grenzt eine Waldfläche an diese rückwidmungsgegenständliche Teilfläche. Der Abstand vom „Wald“ zum „Bauland“ wird entsprechend größer. Alle Anwesenden (ausgenommen Manfred Schapler) bringen nach einer kurzen Diskussion zum Ausdruck, dass dem vorliegenden Antrag guten Gewissens zugestimmt werden kann und der Gemeindevertretung angesichts der Fakten eine Genehmigung des gegenständlichen Antrages empfohlen werden soll. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Ergänzend zum vorliegenden Antrag spricht sich die Gemeindevertretung – ebenfalls einstimmig – dafür aus, in diesem Zusammenhang die über die Grundstücke Nr. 1379 und Nr. 1378 verlaufende Zufahrtsstraße von „Baufläche-Mischgebiet“ in „Straße“ umzuwidmen. Konkret soll aus dem Grundstück Nr. 1379 eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 134 m² und aus dem Grundstück Nr. 1378 eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 149 m² in „Straße“ umgewidmet werden. 6. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Matthias Amann, Vandans, Untere Venserstraße 7 – Nr. 05/2015 Antrag vom 22. Juni 2015: Umwidmung einer zirka 80 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1831/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: In der Sitzung am 15. Jänner 2015 (!) hat die Gemeindevertretung im Bereich des Grundstückes Nr. 1831/14 die Umwidmung einer 164 m² großen Teilfläche von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ genehmigt. Das Grundstück Nr. 1831/14 ist nunmehr zur Gänze als „Baufläche-Wohngebiet“ gewidmet. Dem vorliegenden Antrag zufolge beabsichtigt der Antragsteller aus dem nordseitig angrenzenden Grundstück Nr. 1831/1 eine zirka 95 m² große Teilfläche zur Vergrößerung seines Grundstückes Nr. 1831/14 zu erwerben. Auf dieser neu zu erwerbenden Teilfläche plant der Antragsteller später einmal die Errichtung einer Garage als Bestandteil seines künftigen Eigenheimes. Um diese Garage realisieren zu können, soll von dieser „neuen“ Teilfläche eine zirka 80 m² große Fläche von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet werden. In der Sitzung am 15. Jänner 2015 ist das Grundstück Nr. 1831/14 auf Antrag der damaligen Eigentümerin, nämlich Frau Rosmarie Brenner, zur Gänze, also parzellengenau, als „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet worden. Die vom Antragsteller nunmehr beantragte Umwidmung geht über diese seinerzeit festgelegte Widmungsgrenze hinaus. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Juli 2015 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag des Antragstellers bis zum 15. Juli 2015 eine Stellungnahme abzugeben. Vom Nachbarn Martin Sebastiani ist von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden. In seiner Stellungnahme lehnt er eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, ausdrücklich ab. 16 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In der Sitzung am 15. Jänner 2015 hat die Gemeindevertretung über Antrag der damaligen Grundstückseigentümerin, nämlich Frau Rosmarie Brenner, eine parzellengenaue Umwidmung des Grundstückes Nr. 1831/14 genehmigt. Mit dieser und einigen anderen Umwidmungen in diesem Bereich ist nach Norden hin eine markante und gewollte Widmungsgrenze geschaffen worden. Mit der Umwidmung einer Teilfläche aus dem jetzigen Grundstück Nr. 1831/1 in „Baufläche-Wohngebiet“ würde diese „gewollte“ und wichtige Widmungsgrenze „aufgeweicht“ bzw. würde weiteren „Anschlusswidmungen“ Vorschub geleistet. Alle Anwesenden sprechen sich daher einstimmig gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Abweisung desselben. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 7. Stellungnahme zum von Frau Anita Buda, Bludenz, Sparkassenplatz 4 – Nr. 06/2015 Antrag vom 21. Juni 2015: Umwidmung der neu gebildeten Grundstücke Nr. 185/1 und Nr. 185/2 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Die antragsgegenständlichen Grundstücke liegen allesamt unmittelbar an der Rätikonstraße und werden daher über diese erschlossen. Während das Grundstück Nr. 185/4 im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Baufläche-Wohngebiet“ ausgewiesen ist, ist das Grundstück Nr. 185/3 nur zum Teil als solches gewidmet. Die Grundstücke Nr. 185/1, Nr. 185/2 und zum Teil das Grundstück Nr. 185/3 sind im Flächenwidmungsplan als „BauerwartungsflächeWohngebiet“ ausgewiesen. Dieses „Bauerwartungsland grenzt ost- und westseitig an bereits bestehendes „Bauland“. Die antragsgegenständlichen Liegenschaften sind sowohl an die Abwasserbeseitigungsanlage wie auch die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Alle genannten Grundstücke sind im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „weiße Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 02. Juli 2015 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag der Antragstellerin bis zum 17. Juli 2015 eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat lediglich der Nachbar Reimund Wachter Gebrauch gemacht. In seiner Stellungnahme verweist er auf den Umstand, dass die Antragstellerin keinen unmittelbaren Bedarf an „Bauland“ hat, noch über anderes Bauland verfügt und er die Hoffnung hat, dass das vorliegende Begehren der Antragstellerin abgewiesen wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die im Eigentum der Antragstellerin befindlichen Grundstücke sind im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits als „Bauerwartungsland“ ausgewiesen. Eine Umwidmung in „Bauland“ stellt in raumplanerischer Hinsicht kein wirkliches Problem dar. Die Liegenschaften sind voll erschlossen und eignen sich in jeder Hinsicht optimal als „Bauland“. Problematisch ist vielmehr das Wissen, dass die Antragstellerin in der Gemeinde Vandans 2 Grundstücke besitzt, die beide als „Bauland“ gewidmet sind und daher so- 17 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 fort bebaut werden könnten. Für ihre beiden Töchter würde also bereits jetzt „gewidmetes Bauland“ zur Verfügung stehen. Für die zur Umwidmung beantragten Grundstücke gibt es also de facto keinen wirklichen Eigenbedarf. Wie die Antragstellerin selber ausgeführt hat besteht die Absicht, 1 – 2 Grundstücke zu veräußern. In der Gemeinde Vandans gibt es eine Vielzahl an noch unbebauten (aber bereits gewidmeten) Grundstücken, die seinerzeit allem Anschein nach auf „Vorrat“ gewidmet worden sind. Es liegt daher auf der Hand, dass weitere „Vorratswidmungen“ abgelehnt und weitere Umwidmungen in „Bauland“ nur bei konkretem Bedarf vorgenommen werden sollten. Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses beurteilen die von der Antragstellerin beantragten Umwidmungen in raumplanerischer Hinsicht für nicht problematisch. Angesichts der Tatsache, dass die Antragstellerin bereits über gewidmete „Baugrundstücke“ verfügt, sollte dem vorliegenden Antrag erst bei Nachweis eines konkreten Bedarfes entsprochen werden. Es wird daher an die Gemeindevertretung appelliert, dem gegenständlichen Antrag derzeit nicht stattzugeben. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 8. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Florian Küng, Vandans, Fadergallweg 23 – Nr. 07/2015 Antrag vom 30. September 2015: Umwidmung einer zirka 190 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 748 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“. Sachverhalt: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 748 befindet sich bergseitig des „Fadergallweges“. Sie grenzt unmittelbar an diesen an und ist daher verkehrstechnisch optimal erschlossen. Das Grundstück Nr. 748 ist bereits mit 2 Wohnhäusern, 1 Wirtschaftsgebäude und mehreren Lager- und Abstellgebäuden bebaut. Der Antragsteller ist hauptberuflich als Landwirt tätig. Der vom Antragsteller geplante Carport würde vis a vis seines Wohnhauses zur Errichtung kommen. Alle auf dem Grundstück Nr. 748 bereits errichteten Gebäude sowie auch das neu geplante stellen eine kompakte und konzentrierte Bebauung dar. Der geplante Carport soll keinen Anschluss an die Ortswasserversorgung erhalten. Es ist deshalb auch kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans vorgesehen. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 748 als „gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 02. Oktober 2015 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag des Antragstellers bis zum 16. Oktober 2015 eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag hat noch keiner der Nachbarn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die dafür vorgesehene Frist ist aber noch nicht abgelaufen. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der Antragsteller ist als hauptberuflicher Landwirt tätig. Dass der Antragsteller nach der Errichtung eines neuen Eigenheimes nun auch Bedarf an einem Carport hat, ist nachvollziehbar. 18 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Der vom Antragsteller für die Errichtung des Carports in Erwägung gezogene Bereich des Grundstückes Nr. 748 eignet sich bestens für diese Baumaßnahme. Der geplante Carport liegt ideal und rundet den bereits bestehenden Gebäudebestand in passabler Art und Weise ab. Einhellig vertreten die Mitglieder des Raumplanungsausschusses die Auffassung, dass der vorliegende Antrag durchaus „genehmigungsfähig“ ist und empfehlen der Gemeindevertretung daher eine positive Erledigung des gegenständlichen Antrages. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungssauschusses wird unter der Voraussetzung, dass zum gegenständlichen Antrag keine negative Stellungnahme eines Anrainers einlangt, zum Beschluss erhoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Florian Küng nimmt wegen Befangenheit weder an der Beratung selbst noch an der Abstimmung teil. 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Energieeffizienz und Umwelt vom 06. Oktober 2015 Über Ersuchen des Bürgermeisters gibt Ing. Stefan Steininger BSc, Vorsitzender des Ausschusses für Energieeffizienz und Umwelt, Informationen zu jenen Themen, die in der Sitzung am 06. Oktober 2015 zur Sprache gekommen sind und zwar: 1. 2. 3. 4. Kennenlernen der Mitglieder Diskussion über Inhalte und Aufgaben des neuen Ausschusses Besprechung der Sitzungsintervalle (Jährlich, halbjährlich, nach Bedarf) Diskussion über das e5 Programm und eine eventuelle Teilnahme an diesem Vorab, so der Vorsitzende Ing. Stefan Steininger, sei es um ein Kennenlernen gegangen. Jedes Mitglied habe dabei die Möglichkeit gehabt, seine Beweggründe für die Mitarbeit und seine Vorstellungen einzubringen. Weiters sei auf das breite Spektrum in den Bereichen „Energieeffizienz“, „Umwelt“ und „Nachhaltigkeit“ verwiesen worden. Persönlich sehe er eine große Verpflichtung des neuen Ausschusses, gerade in diesen Bereichen vermehrt Akzente zu setzen und der Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung viel Augenmerk zu schenken. Für besonders wichtig sei auch der Erfahrungsaustausch mit anderen e5Gemeinden und die Nutzung des bereits bestehenden Netzwerkes gesehen worden. Die Gemeinden Ludesch, Götzis, Langenegg und Gaschurn seien diesbezüglich vorbildlich unterwegs. Einer Anregung von Angela Burtscher Rechnung tragend, habe er zur nächsten Sitzung Herr DI Anton Zech von der Gemeinde Ludesch eingeladen. Herr DI Anton Zech sei äußerst engagiert auf diesem Gebiet tätig. Der Termin für die nächste Sitzung stehe bereits fest, nämlich der 09. November 2015. Die Einladung dazu werde zirka eine Woche vorher an alle Mitglieder ergehen. Was die Sitzungsintervalle betreffe, sei man so verblieben, dass bis auf weiteres je nach Bedarf eingeladen werde. Abschließend gibt Ing. Stefan Steininger zu verstehen, dass zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2015 auch Herr Karl-Heinz Kaspar vom Vorarlberger Energieinstitut kommen und dieser Rede und Antwort zum Vorhaben, nämlich mit dem Energieinstitut eine Basisvereinbarung abzuschließen, stehen werde. 11. Entlassung des Grundstückes Nr. 34/3 von Mag. Daniel Tagwercher, Vandans, Dorfstraße 37/2, aus der Dienstbarkeit des Gülleverbotes 19 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015 Im Jahre 1969, so der Vorsitzende einleitend, sei von der Gemeinde Vandans das „Pumpwerk Zwischenbach“ auf dem neu gebildeten Grundstück Nr. 32/4 errichtet worden. Das Pumpwerk selber sei von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bereits mit Bescheid vom 15.10.1964 bzw. 30.06.1967 wasserrechtlich genehmigt worden. Mit Bescheid vom 06. März 1969 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dann zusätzlich ein „Jaucheverbot“ im unmittelbaren Bereich des Pumpwerks, und zwar 30 m östlich und 50 m südlich, festgelegt. Im Jahre 1979 habe die Gemeinde das baugegenständliche Grundstück Nr. 32/4 von Herrn Paul Tagwercher und zwar aus der Einlagezahl Nr. 678, GB Vandans, erworben. Obwohl dieses „Jaucheverbot“ nur für das Grundstück Nr. 32/4 Gültigkeit habe, hafte dieses im Grundbuch auf allen Grundstücken der Einlagezahl 678 des Paul Tagwercher. Aus dieser Einlagezahl 678 habe Mag. Daniel Tagwercher nun ein Baugrundstück (Grundstück Nr. 34/3) von seinem Großvater, nämlich Paul Tagwercher, erhalten. Da es sich um ein Grundstück aus der Einlagezahl 678 handle, hafte auf diesem ebenfalls dieses „Gülleverbot“. Mag. Daniel Tagwercher ersuche nun um eine Entlassung seines Baugrundstückes aus diesem „Gülleverbot“. Persönlich, so das Resümee des Vorsitzenden, sehe er absolut keinen Grund, diesem Begehren des Daniel Tagwercher nicht zu entsprechen. Wie bereits erwähnt, gelte dieses „Gülleverbot“ nur für das Grundstück Nr. 32/4, GB Vandans. Nach der Beantwortung einiger allgemeiner Fragen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung geschlossen dafür aus, sowohl a) das Grundstück Nr. 34/3 des Mag. Daniel Tagwercher als auch b) die übrigen in der Einlagezahl 678 vorkommenden Grundstücke aus diesem Dienstbarkeitsrecht des „Gülleverbotes“ zu entlassen. 12. Entscheidung zum Ansuchen der Firma Ammann-Bau, Nenzing, vom 05. Oktober 2015 Das von der Firma Amman Wohnbau Ges.m.b.H., Nenzing, eingelangte Kaufangebot vom 05. Oktober 2015 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht die Firma Ammann Wohnbau Ges.m.b.H., Nenzing, um Verkauf einer zirka 118 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2211 (Obere Venserstraße), das im Eigentum der Gemeinde Vandans steht. Auch informiert die Antragstellerin, dass sie seit kurzer Zeit Eigentümerin des direkt angrenzenden Grundstückes Nr. 1346/3 sei und auf diesem die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 9 Wohnungen plane. Das Kaufangebot der Firma Ammann Wohnbau Ges.m.b.H. beläuft sich auf 100, 00 Euro pro Quadratmeter. Nach einer äußerst angeregten Diskussion, die fast ausschließlich der Höhe des Kaufpreises gewidmet ist, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 14 : 10 Stimmen für einen Verkauf der besagten Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2211 im Ausmaß von 118 m² zum Preis von 180, 00 Euro/m² aus. Sämtliche Nebenkosten wie Vermessung, Vertragserrichtung etc. haben ebenfalls zur Gänze zu Lasten der Käuferin zu gehen. 13. Beantwortung einer Anfrage der Liste „Grüne & Parteifreie Vandans“ vom 22. September 2015 Mit Schreiben vom 22. September 2015, so der Vorsitzende, ersuche Frau Mag. Nadine Kasper als Vertreterin der Fraktion „Grüne & Parteifreie Vandans um Beantwortung einiger konkreter Fragen. Diese Wunsche komme er gerne nach und zwar wie folgt: Frage 1.: Projekt Rätikonhalle 20 / 25 6. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Oktober 2015