Dateigröße | 225.65 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | 004-4 |
Letzte Änderung | 25.05.2021, 20:35 |
Gemeinde | Vandans |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | vandansvertretung |
Dokumentdatum | 2002-12-19 |
Erscheinungsdatum | 2002-12-19 |
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Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
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Inhalt des Dokuments |
-1- GEMEINDEAMT VANDANS 19. Dezember 2002 Niederschrift aufgenommen am 19. Dezember 2002 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 27. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Dezember 2002 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Josef Maier, Gottfried Schapler, Harald Tschugmell, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Wolfgang Fussenegger, Ernst Stejskal sowie Florentin Salzgeber als Ersatz. Entschuldigt: Leo Brugger Schriftführer: GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.00 Uhr die 27. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, den Ersatzmann sowie den Schriftführer bzw. den Gemeindekassier und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschriften über die 25. und 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2002 bzw. 21. November 2002 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Johannes und Michaela Berthold, Vandans, Bahnhofstraße 10, um Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde 3. Entscheidung zum Ansuchen des Pfarramtes um Übernahme der Betriebskosten in der Friedhofskirche 4. Genehmigung der Empfehlungen des Sport- und Vereinsausschusses vom 2. Dezember 2002 5. Beschlussfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren im Jahre 2003 6. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 2003 7. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2003 8. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat c) ein Gesetz über die Nachprüfung der Vergabe von Aufträgen (Vergabenachprüfungsgesetz) 9. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschriften über die 25. und 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2002 bzw. 21. November 2002 Die Niederschriften über die 25. und 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2002 bzw. 21. November 2002, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen sind, werden in den vorliegenden Abfassungen einstimmig genehmigt. Jürgen Atzmüller, Gottfried Schapler und Harald Tschugmell nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem sie bei der Sitzung am 17. Oktober 2002 nicht anwesend waren. Günter Fritz und Norbert Sartori nehmen an der Abstimmung ebenfalls nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 21. November 2002 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Johannes und Michaela Berthold, Vandans. Bahnhofstraße 10. um Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen der Antragsteller und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dem Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmung ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenordnung erfolgt. Wegen Befangenheit hat Franz Egele an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 3. Entscheidung zum Ansuchen des Pfarramtes um Übernahme der Betriebskosten in der Friedhofskirche Das vom Pfarramt Vandans am 4. Dezember 2002 eingelangte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Als Vertreter der Pfarre ersucht Pfarrer Alfons Lercher darin um Übernahme der im Jahre 2002 in der Friedhofskirche aufgelaufenen Betriebskosten in Höhe von € 863, 96 durch die Gemeinde. Ohne Debattenbeiträge stimmen die Mitglieder der Gemeindevertretung sodann der Übernahme der erwähnten Betriebskosten in voller Höhe durch die Gemeinde Vandans einstimmig zu. KO Franz Egele regt abschließend eine Überprüfung der Deckungshöhe bei der Vorarlberger Landesversicherung an. Ihm selber erscheine die derzeitig zur Verrechnung gelangende Versicherungsprämie sehr gering. Er bezweifle daher, ob die Deckungshöhe wirklich dem tatsächlichen Erfordernis entspreche. 4. Genehmigung der Empfehlungen des Sport- und Vereinsausschusses vom 2. Dezember 2002 Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Vorsitzende des Sport- und Vereinsausschusses die in der Sitzung am 2. Dezember 2002 erarbeiteten Empfehlungen. Eine äußerst ausführliche Diskussion ergibt sich lediglich zum Ansuchen des Motorrad-Trial-Club Vorarlberg, wobei sich die Anwesenden letztlich auch hier der vom Sport- und Vereinsausschuss erarbeiteten Empfehlung anschließen. Über Antrag des Vorsitzenden werden sodann die Empfehlungen des Sportund -3- Vereinsausschusses einstimmig zum Beschluss erhoben. Wegen Befangenheit hat Wilhelm Pummer an der Beratung und Abstimmung zum Ansuchen des UTC Vandans (Punkt 4.c) nicht teilgenommen. 5. Beschlussfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren im Jahre 2003 Das Inkrafttreten der neuen Steuern und Abgaben per 1. Jänner 2003 setze, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, eine zeitgerechte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraus. Aus diesem Grunde bitte er heute um eine Genehmigung dieser ab 1. Jänner 2003 gültigen Steuern, Abgaben und Gebühren. Leider, so der Bürgermeister weiters, komme man nicht umhin, die Gebühren und Abgaben mehr oder weniger gesamthaft geringfügig anzuheben, zumal auch vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Forderung zur Anhebung der Kanalgebühren bzw. der Tourismusabgaben/Gästetaxen vorliege. Sodann erläutert der Vorsitzende den vom Amt erarbeiteten Vorschlag einer neuen Abgaben- und Gebührenverordnung im Detail. Daraus resultierend, ergeben sich nachstehende Änderungen bei bereits bestehenden Verordnungen: Verordnung über eine Änderung betreffend die Festsetzung des Hebesatzes der Tourismusbeiträge Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 19. Dezember 2002, Punkt 5 der Tagesordnung, wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vorarlberger Tourismusgesetzes, LGBL.Nr. 9/1978 i.d.F. LGBl.Nr. 43/1996, verordnet: Der dritte Absatz der Fremdenverkehrsverordnung vom 10.5.1991 wird wie folgt geändert: Für das Jahr 2003 wird der Hebesatz für Tourismusbeiträge gemäß § 6 leg. cit. mit 0, 8 v.H. der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Verordnung über eine Änderung der Abfallgebührenverordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2002 unter Punkt 5. Der Tagesordnung beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 Z 14 iVm § 16 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3/2001, iVm. §§ 22 und 24 des Abfallgesetzes, LGBl.Nr. 58/1998, zu verordnen: § 4 der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Abfallgebühren vom 1. April 1994 wird wie folgt geändert: Die im Abs. 1 angeführten Tarife werden wie folgt festgelegt: Haushalt mit einer Person € 18, 60 Haushalte mir mehr als einer Person € 37, 20 Die im Abs. 2 angeführten Gebühren werden wie folgt festgelegt: -4- • • • • • • • • 40 I Abfallsack 60 I Abfallsack Container mit einem Container mit einem Container mit einem Container mit einem Container mit einem Sperrgutwertmarke Fassungsvermögen Fassungsvermögen Fassungsvermögen Fassungsvermögen Fassungsvermögen von von von von von € 3, 60 € 5, 40 120 I € 240 I € 800 I € 1000 I € 1100 I € € 7, 90 10, 20 20, 40 67, 80 84, 80 93, 30 Der Abs. 3 der Abfallgebühren-Verordnung lautet neu wie folgt: Die Deponiegebühren werden wie folgt festgelegt: Erdaushub, Steine, humusähnliches Material: Kleinmengen Mengen ab 0, 5 m3 Größere Mengen je m3 kostenlos € 2, 30 € 4, 60 Sperrmüll/Baumüll: 10 kg 50 kg 100 kg € 2, 30 € 11, 50 € 23, 00 Bauschutt: Kleinmengen 50 kg 100 kg kostenlos € 1, 60 € 3, 20 Die vorgenannten Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Verordnung der Gemeinde Vandans über eine Änderung der öffentlichen Wasserversorgung (Wasserleitungsordnung) Die Gemeindevertretung Vandans hat mit Beschluß vom 19. Dezember 2002 aufgrund der §§1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg (Wasserleitungsordnung), LGBl.Nr. 3/1999 und des § 15 Abs. 1 Z 14 iVm § 16 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3/2001, verordnet: Die von der Gemeindevertretung am 10. Oktober 1991 beschlossene Wasserleitungsordnung wird wie folgt geändert: §13 Abs. 1: Die Wasserverbrauchsgebühr je Kubikmeter bezogenes Wasser beträgt 0, 65 Zählermiete pro Wassermesser und Jahr 13, 00 € € Wasseranschlußgebühr: Die Wasseranschlußgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: -5- Grundgebühr pro Anschluß Zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum € 730, 00 € 3, 00 In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Verordnung betreffend eine Änderung der Kanalordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2002 unter Punkt 5. der Tagesordnung beschlossen: Aufgrund der §§ 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989 idgF., sowie des § 14 Abs. 1 Z 15 und § 15 Abs. 1 Z 14 iVm § 16 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3/2001, wird verordnet: Die Kanalordnung der Gemeinde Vandans vom 28.2.1992 bzw. 1.4.1994 wird wie folgt geändert: §10 Abs. 2: Der Kanalbeitragssatz beträgt nunmehr € 35, 00 §15: Die Kanalbenützungsgebühr pro Kubikmeter Wasserverbrauch beträgt € 1, 60 In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits inkludiert. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Verordnung über eine Änderung der Friedhofgebühren-Verordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2002 unter Punkt 5. der Tagesordnung beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 Z 14 iVm § 16 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 3/2001, iVm den §§ 42 bis 51 des Bestattungsgesetzes, LGBl.Nr. 58/1969, idF. LGBl.Nr. 41/1996, zu verordnen: Die Friedhofsgebühren der Friedhofsordnung vom 14.12.2000 werden wie folgt geändert: §15 hat wie folgt zu lauten: Die Benützungsgebühr für 1 Grabstätte mit 1.00 m Breite, einfacher oder doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 15 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung beträgt für Reihengrab (einfache Beerdigungstiefe) € Sondergrab (doppelte Beerdigungstiefe) € Urnennischen (für die Beisetzung von max. 4 Urnen) 365, 00 365, 00 € 1.460, 00 § 15 a hat wie folgt zu lauten: Die Totengräbergebühr beträgt für eine Grabstätte bei einem Reihengrab (einfache Tiefe -1.70 m) € 3, 00 -6- Sondergrab (doppelte Tiefe - 2.40 m) € 548, 00 für die Beisetzung einer Urne in einem Reihen- oder Sondergrab 37, 00 Die Beisetzung einer Urne in einer Urnennische 120, 00 Gravur der Urnenwandplatte: per Buchstaben bzw. per Zahl 12, 80 € € € In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Verordnung über eine Änderung der Hundeabgabe-Verordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2002 unter Punkt 5. der Tagesordnung beschlossen, aufgrund des § 15 Abs. 1 Z 10 iVm § 16 Abs. 3 Z 2 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl. I Nr. 3/2001, iVm dem Gesetz betreffend die allgemeine Einführung der Hundetaxe im Land Vorarlberg, LGBl.Nr. 33/1875 idgF., zu verordnen: Die Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Hundeabgabe vom 1. Jänner 1997 wird im § 2 wie folgt geändert: Die Höhe der Hundetaxe wird je gehaltenem Hund wie folgt festgesetzt: • für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) € 40, 00 • für jeden weiteren Hund im Haushalt € 80, 00 Die angeführten Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Mit Ausnahme der Hundesteuer sprechen sich die Anwesenden sodann einstimmig für die Genehmigung der vorstehenden Verordnungen aus. Der von Josef Maier gestellte Antrag, die Hundesteuer für den 2. Hund bzw. alle weiteren Hunde mit € 100, - festzusetzen, wird mit 5:16 Stimmen abgelehnt (für diesen Antrag stimmten lediglich: Josef Maier, Wilhelm Pummer, Manfred Vallaster, Ernst Stejskal und Peter Scheider). 6. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 2003 Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, enthält der Dienstpostenplan für das Jahr 2003 insgesamt 31 Dienstposten. Diese gliedern sich in 8 Angestellte der Hoheitsverwaltung, in 9 Angestellte der NichtHoheitsverwaltung, in 14 Angestellte in handwerklicher Verwendung und 1 Pensionistin. Dem vorgelegten Dienstpostenplan wird daraufhin von den Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt. Der Vorschlag von Gottfried Schapler bzw. Josef Maier, im Dienstpostenplan für das Jahr 2004 nur mehr die tatsächlich aktiven Dienstnehmer (und nicht auch jene im Karenzurlaub befindlichen) in den Dienstpostenplan aufzunehmen, wird einstimmig angenommen. 7. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2003 Vorab bringt der Bürgermeister mit Freude zum Ausdruck, dass es wiederum gelungen sei, den Voranschlag für das Jahr 2003 fristgerecht zur Genehmigung vorzulegen. Die -7- erfolgte Personalaufstockung in der Gemeindekasse bestätige sich abermals und rechtfertige die damalige Entscheidung. Der Voranschlag selber, so der Vorsitzende dann weiters, liege mit rund 6, 2 Millionen Euro (rund 85, 3 Millionen Schilling) leicht über dem Voranschlag des Jahres 2002. Angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde, beschränke sich der vorliegende Entwurf für das Jahr 2003 mehr oder weniger ausschließlich auf unbedingte Pflichtausgaben. Der Entwurf selber sei bereits vom Gemeindevorstand und zwar in der Sitzung am 11. Dezember 2002 ausführlich diskutiert worden. Eine Empfehlung des Gemeindevorstandes zum vorliegenden Entwurf gebe es nicht, weil dieser dem Gemeindegesetz entsprechend nur zur Kenntnis gebracht werden müsse. Die Diskussion im Gemeindevorstand habe sich daher ausschließlich auf die Einnahmen und Ausgaben beschränkt, ohne sich über deren Notwendigkeit zu äußern. In der darauffolgenden Generaldebatte sprechen sich die Anwesenden einstimmig dafür aus, die nachfolgenden Haushaltsstellen wie folgt abzuändern: 1/232000-620000 2/232000-861000 1/322000-757400 1/489000-778200 2/840000-001000 2.200, --€ anstelle von 1.100, --€ 1.100, --€ anstelle von 500, --€ 1.000, --€ anstelle von 500, --€ 2.500, --€ 720.500, --€ anstelle von 717.000, --€ Namens der ÖVP-Fraktion gibt es in der Folge von KO Manfred Vallaster konkrete Fragen zum Projekt Radweg Innerbach, zur Unterbringung der Spielgruppe „Ringelwurm" im Kindergartengebäude, zur Anschaffung einer neuen Beschallungsanlage für die Rätikonhalle, den geplanten Ausgaben im Bereich der „Ortsbildpflege" sowie der personellen Besetzung der Tourismus-Information. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier die zahlreichen Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, wird dem Voranschlag für das Jahr 2003 sodann einstimmig zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderungen. Die Finanzkraft für das Kalenderjahr 2003 wird mit € 2.368.100, -festgesetzt. Eine Zusammenstellung des Voranschlages 2003 wird dieser Niederschrift angehängt. 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat c) ein Gesetz über die Nachprüfung der Vergabe von Aufträgen (Vergabenachprüfungsgesetz) Die wesentlichsten Inhalte dieser drei Gesetzesbeschlüsse werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmung zu einem dieser Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 9. Der Bürgermeister berichtet, dass • der Kontrollbericht der Vorarlberger Landesregierung am 13. November 2002 im Gemeindeamt eingelangt sei. Eine Ausfertigung desselben sei bereits am 15. November 2002 an die Mitglieder des Gemeindevorstandes und an die Fraktionsobleute ergangen. Eine ausführliche Beratung dieses Kontrollberichtes gebe es dann in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung im neuen Jahr. -8- • die Suchaktion nach Alexander Raggl eine großartige Leistung aller Beteiligten gewesen sei. Besonderen Dank wolle er in diesem Zusammenhange aber Gottfried Schapler aussprechen, der die Einsatzleitung und Koordination aller Aufgaben übernommen und diese mustergültig und beispielhaft ausgeübt habe. Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel bedankt sich der Bürgermeister abschließend bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung für die konstruktive Mitarbeit sowie das freundschaftliche Klima das ganze Jahr über und wünscht allen Anwesenden sowie deren Angehörigen Frohe Weihnachten und ein glückliches, gesundes Jahr 2003. Im Namen der FP-Fraktion bedankt sich KO Franz Egele beim Bürgermeister für die tolle Zusammenarbeit und wünscht ihm sowie seiner Familie ebenfalls Frohe Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr. Dasselbe wünscht er in diesem Zusammenhange auch allen Anwesenden und spricht diesen Dank für das freundschaftliche Miteinander aus. KO Ing. Manfred Vallaster schließt sich den Worten seines Vorredners an. Auch er wünsche dem Bürgermeister und seiner Familie ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gutes und gesundes neues Jahr. Diese guten Wünsche entbiete er, verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit, auch allen anderen Anwesenden. Auch KO Ernst Stejskal dankt namens der Sozialdemokratischen Partei in seiner Wortmeldung für die Fairness und die gute Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung und wünscht dem Bürgermeister, dessen Familie sowie allen Anwesenden zum Schluss ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2003. Unter Punkt „Allfälliges" erfolgen keine Wortmeldungen. Nachdem auch sonst keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 20.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter [AMTSTAFEL angeschl. am: 16. Jänner 2003 abgenommen am 27. Jänner 2003] [-9-] [Beilage] Gemeinde Vandans Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2001 (Beträge werden in ATS ausgewiesen) _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Einnahmen Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 2002 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 2002 2003 2003 2003 2003 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 1.007.100 358.500, 00 5.200, 00 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1.443.600 586.100, 00 317.400, 00 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT UND WISSENSCHAFT 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS KULTUS 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 1 ÖFFENTLICHE 12.600 74.600 10.700, 00 59.300, 00 UND 1.500, 00 2 UNTERRICHT, 222.500 219.400, 00 2.700, 00 754.000 605.300, 00 81.100, 00 SPORT 3 KUNST, KULTUR 8.200 8.800, 00 122.100 115.900, 00 12.000, 00 4 SOZIALE 82.700 700, 00 3.200, 00 384.500 303.800, 00 24.300, 00 10.200 700, 00 235.400 222.600, 00 UND 5 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 278.600 315.100, 00 VERKEHR 644.500 539.300, 00 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 13.100 273.600 8 DIENSTLEISTUNGEN DIENSTLEISTUNGEN 6 STRASSEN- UND 100, 00 2.600, 00 12.400, 00 248.100, 00 BAU, 7 1.000, 00 1.494.700 1.314.100, 00 899.500, 00 1.547.800 627.600, 00 699.700, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 2.849.800 3.046.200, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 499.400 392.400, 00 561.500, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 5.979.500 5.286.600, 00 910.700, 00 5.979.500 3.700.400, 00 1.701.200, 00 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Erlös von Grundvermögen Grundvermögen 1 Erwerb von 173.000 100 2 Erlös von Verwaltungsrealitäten Verwaltungsrealitäten --- 5 Erlös von Betriebsmobilien 8.400 --- --- 800, 00 3 Erwerb von 179.000, 00 27.700, 00 4 Erwerb von 100 --57.100 100 --- 21.400, 00 5 Erwerb von Betriebsmobilien --13.100, 00 6 Erlös v. Wertpapieren Wertpapieren und Beteiligungen 100 --1.135.100, 00 7 Rückzahlung gegebener Darlehen 24.200 --- 100, 00 2 Erwerb von --1.010.000 3 Erlös von Betriebsrealitäten 425.500 --Betriebsrealitäten 566.000 --4 Erlös von Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 720.500, 00 --- 6 Erwerb v. 100 --- 86.900 --24.300, 00 100, 00 und Beteiligungen 11.000, 00 7 Gewährung von Darlehen 9 Darlehensaufnahme 680.000 --9 Schuldentilgung 498.200 --478.700, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 1.364.600 --910.700, 00 2.164.100 --1.701.200, 00 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 4.614.900 5.286.600, 00 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 3.815.400 3.700.400, 00 --Einn. d. Vermögensgebarung 1.364.600 910.700, 00 --Ausg. d. Vermögensgebarung 2.164.100 1.701.400, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 5.979.500 6.197.300, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 5.979.500 5.401.600, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß 0 0, 00 --Vortrag Gebarungsabgang 0 795.700, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 5.979.500 6.197.300, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 5.979.500 6.197.300, 00 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen beständen (Abgang) --(Überschuß) _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 5.979.500 6.197.300, 00 --Gesamtausgaben 5.979.500 6.197.300, 00 ========================================================================= ================================================================ rw_nwrzusa_dop q:\arcrep\RW\RW_VZUS8.QRP Seite: 1 |