20040720_GVE040

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:35
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2004-07-20
Erscheinungsdatum 2004-07-20
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 20. Juli 2004 Niederschrift aufgenommen am 20. Juli 2004 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 40. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. Juli 2004 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Karin Ganahl, Günter Fritz, Leo Brugger, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Wilhelm Pummer, Gottfried Schapler, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster und Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann, Hubert Schreiber, Peter Schapler und Anton Kovar. Entschuldigt: Stefan Jochum, DI Alois Kegele, Josef Maier, Harald Tschugmell und Wolfgang Fussenegger Schriftführer: Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Juni 2004 2. Präsentation des Ausbau-Projektes „Landesstraße 83" durch den Vertreter der Landesplanungsstelle bzw. des Ingenieurbüros Besch & Partner 3. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Änderung des Flächenwidmungsplanes 4. Entscheidung zum Ansuchen des Pfarrkirchenrates um Gewährung eines Finanzierungsbeitrages zur Restaurierung der Empore in der Wallfahrtskirche „Venser Bild" 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Röm.kath. Pfarrkirche Vandans betreffend den Friedhof auf dem GSt.Nr. 1 6. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde St. Anton i.M.: Zustimmung zur Errichtung einer Notversorgung vom Pumpwerk Vens aus -27. Auftrag an den Prüfungsausschuss zur Prüfung der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH" und der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG" 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 39. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Juni 2004 Die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Juni 2004, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Franz Egele, Wilhelm Pummer, Gottfried Schapler, Alois Neher und Wolfgang Fussenegger nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der gegenständlichen Sitzung am 24. Juni 2004 nicht anwesend waren. 2. Präsentation des Ausbau-Projektes „Landesstraße 83" durch den Vertreter der Landesplanungsstelle bzw. des Ingenieurbüros Besch & Partner Der Vorsitzende erinnert am Anfang seiner Ausführungen, dass sich die Gemeinde Vandans seit einigen Jahren um eine Belagssanierung im Bereich der Landesstraße 83 bemühe. Parallel dazu habe man sich auch um Vorschläge bemüht, mit welchen Maßnahmen der Verkehr im Ortszentrum beruhigt werden könnte. Während ein erster Teil der Landesstraße bereits im Herbst des Jahres 2002 mit einem neuen Deckbelag versehen worden sei, liege nunmehr seit einigen Tagen ein Diskussionsvorschlag mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ortszentrum vor. Dieser Diskussionsvorschlag werde heute von den beiden anwesenden Vertretern der Landesplanungsstelle (DI Jenny) bzw. des Ingenieurbüros Besch & Partner (DI Engstler) vorgestellt und im Detail erläutert. Die beiden Herren wolle er daher ganz speziell begrüßen und diesen schon vorab für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieses Diskussionsvorschlages danken. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift sodann DI Wolfgang Jenny das Wort und bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung. In weiterer Folge gibt dieser einen kurzen chronologischen Rückblick und die bisher getätigten Maßnahmen. Besonderen Wert legt DI Jenny sodann auf die Feststellung, dass der heute vorliegende Planungsentwurf nichts anderes als ein Diskussionsvorschlag darstelle und diesem kein Anspruch auf Vollständigkeit und allfälligen Ausführungsdetails zukommen dürfe. Sodann wird der Planungsentwurf von DI Engstler im Detail erläutert, wobei die „Herzstücke" des Projektes zwei Kreisverkehre und zwar in den Bereichen „Sennereikreuzung" und „Schwimmbadkreuzung" darstellen. Während der im Bereich der „Sennereikreuzung" geplante Kreisverkehr aufgrund der dortigen beengten Platzverhältnisse lediglich ein Außendurchmesser von 20, 00 m aufweise, weise jener bei der „Schwimmbadkreuzung" einen solchen von 26, 00 m auf. DI Engstler gibt in diesem Zusammenhange zu verstehen, dass der im Bereich der „Schwimmbadkreuzung" geplante Kreisverkehr nur realisiert werden könne, wenn auch den dafür notwendigen Grundabtretungen zugestimmt wird. Die Fahrbahn selber weise mehr oder weniger im gesamten Bereich eine gleichbleibende Breite von 6.00 m auf. Die zum Teil beidseitig vorhandenen Gehsteige werde man in der bisherigen Breite, also zirka 1.50 m, belassen. Allerdings erfolge die Ausführung in einer abgesenkten Form - also als befahrbarer Gehsteig. In der anschließenden Diskussion wird der vorliegende Planungsentwurf mehr oder -3- weniger durchwegs befürwortet, ohne sich auf Details festzulegen. Insbesondere die Ausbildung der beiden Kreisverkehre wird einstimmig gutgeheißen. Die zahlreich aufgeworfenen Detailfragen werden in der Folge - soweit dies möglich war - von den beiden Projektanten zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet. DI Jenny informiert dann abschließend, dass sich die Gemeinde Vandans an den Kosten der beiden Kreisverkehre anteilmäßig, also im Verhältnis des Verkehrsaufkommens im Bereich der einmündenden Gemeindestraßen und jenem auf der Landesstraße, zu beteiligen habe. Auch die Kosten für die Grundablösen bzw. die innerörtliche Beleuchtung habe die Gemeinde zu tragen. Zu den Grundablösekosten gebe es allerdings einen Kostenbeitrag des Landes. Die weitere Umsetzung, so DI Jenny, hänge jetzt im Wesentlichen von der grundsätzlichen Zustimmung der Gemeindevertretung und in weiterer Folge vom Erfolg der Grundablöseverhandlungen ab. Bei optimalem Verfahrensgang könne davon ausgegangen werden, dass das Projekt im nächsten Jahr verwirklicht werden könne. Jedenfalls sei geplant, das vorliegende Projekt noch während der Sommermonate mit den in Vandans angesiedelten Großunternehmen ILLWERKE, FORM, SPAR und SCHLECKER zu diskutieren und dieses dann im September den betroffenen Anrainern vorzustellen. Nachdem auch das dafür notwendige Behördenverfahren noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werde, könne realistischerweise mit einem frühest möglichen Baubeginn im April 2005 gerechnet werden. Abschließend sprechen sich alle Anwesenden für eine rasche Umsetzung des vorliegenden Projektes aus und bestätigen die im vorliegenden Planungsentwurf geäußerten Überlegungen. Bgm. Burkhard Wachter wird in diesem Zusammenhange ersucht, nochmals mit den Verantwortlichen der Vorarlberger Illwerke AG Gespräche zu führen und diese dafür zu gewinnen, die Tragfähigkeit der Illbrücke (vom Umschlagplatz zur L 188) deutlich zu erhöhen. Jedenfalls müsse es Ziel sein, den Schwerverkehr aus der Firma FORM auf kürzestem Wege auf die L 188 zu bringen und diesen nicht durch das gesamte Ortszentrum zu zwingen. 3. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Änderung des Flächenwidmungsplanes Der Bürgermeister informiert eingangs, dass die Vorarlberger Illwerke AG auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 541/1 die Errichtung einer Lagerhalle beabsichtige. Mit Antrag vom 30. Juni 2004 beantrage aus diesem Grunde die Vorarlberger Illwerke AG eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung von zirka 3.000 m2 aus dem Grundstück Nr. 541/1 von Wald in Freifläche/Sondergebiet (Kraftwerk). Ohne Debattenbeiträge stimmen in der Folge die Anwesenden der beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes zu und genehmigen die Umwidmung einer rund 3.000 m2 großen Teilfläche aus dem Gst.Nr. 541/1 von Wald in FS (Kraftwerk). Gleichzeitig wird beschlossen, die bestehende FF-Fläche mit einem Ausmaß von zirka 1.750 m2 im Bereich des Grundstückes Nr. 538/4 aufzulassen beziehungsweise zurückzuwidmen und diese in der Folge der Bewaldung zu überlassen. 4. Entscheidung zum Ansuchen des Pfarrkirchenrates um Gewährung eines Finanzierungsbeitrages zur Restaurierung der Empore in der Wallfahrtskirche „Venser Bild" Vorab erinnert der Bürgermeister an die Beratungen in dieser Angelegenheit in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. November 2003. In den damaligen Beratungen sei man von Sanierungskosten in der Größenordnung von rund 58.000, - Euro ausgegangen. In der Zwischenzeit habe der Pfarrkirchenrat einige Vergleichsangebote -4- eingeholt, wobei das günstigste jetzt Sanierungskosten von rund 7.500, -Euro ausweise. Am 12. Juli 2004, so der Bürgermeister dann weiters, habe im Gemeindeamt Vandans eine Besprechung stattgefunden, an der ein Vertreter der Diözese, ein Vertreter des Denkmalamtes, Pfarrer Alfons Lercher sowie 3 Mitglieder des Pfarrkirchenrates teilgenommen haben. Einhellig habe man in diesem Gespräch die Auffassung vertreten, dass die nunmehr ausgewiesene Sanierungssumme akzeptabel sei und eine Zustimmung zur Ausführung dieser Arbeiten jetzt leichter falle. Voraussetzung für eine Auftragsvergabe sei allerdings, dass diese Summe zu gleichen Teilen vom Bundesdenkmalamt, der Diözese, dem Land Vorarlberg, der Gemeinde Vandans und der Pfarre Vandans aufgebracht werden. In der darauffolgenden Diskussion zeigen sich die Anwesenden verwundert über den riesigen Preisunterschied vom ursprünglichen Angebot zum jetzt günstigsten. Angesichts der nunmehr ausgewiesenen Kosten und der grundsätzlichen Zusage aller Partner, einen Anteil von rund 20% dieser Kosten zu übernehmen, sprechen sich auch die Mitglieder der Gemeindevertretung für die Ausführung dieser restauratorischen Maßnahmen aus und genehmigen die Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages in Höhe von 1.500, - Euro. 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Röm.kath. Pfarrkirche Vandans betreffend den Friedhof auf dem Gst.Nr. 1 Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. September 1971 und der Zustimmung des damaligen Pfarrkirchenrates, so der Bürgermeister einleitend, habe die Gemeinde Vandans im Jahre 1971 die Verwaltung des Friedhofes Vandans übernommen. Noch im selben Jahr sei dann auch der Friedhof bergseits erweitert worden. Nach einer neuerlichen Erweiterung im Jahre 2000, erstrecke sich dieser nunmehr über die Grundstücke Nr. 1, eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 5/2, über das Grundstück Nr. 73/4 und eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2181/2. Im Eigentum der röm. kath. Pfarrkirche befinden sich lediglich die Grundstücke Nr. 1 und 5/2. Obwohl im Jahre 1971, wie bereits erwähnt, die formelle Übernahme des Friedhofes durch die Gemeinde beschlossen worden sei, habe man damals verabsäumt, auch eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Grundinanspruchnahme und allfälliger Details abzuschließen. Nach der Neubesetzung des Pfarrkirchenrates habe er deshalb mit Gottfried Schapler Kontakt aufgenommen und mit diesem einen Versuch unternommen, diese Angelegenheit nachträglich einer Lösung zuzuführen. Persönlich, so der Vorsitzende dann weiters, erachte er es mehr als ein Gebot der Stunde, in dieser Angelegenheit mit der röm. kath. Pfarrkirche eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, die keine Fragen offen lasse. Aus diesem Grunde habe er diese Angelegenheit auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Gottfried Schapler bestätigt in der Folge die Ausführungen des Bürgermeisters. Nach dem besagten Gespräch habe er bei der Diözese einen Vertragsentwurf angefordert und diesen dann auf die Situation in Vandans angepaßt. Heute gehe es also darum, eine vertragliche Formulierung zu finden, die von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden könne. Wie bereits erwähnt, stelle der heutige Vertragsentwurf nur eine Diskussionsgrundlage dar. Einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages stelle sicherlich die Frage nach der Höhe des Pachtzinses dar. KO Franz Egele macht in seiner Wortmeldung dann deutlich, dass der vorliegende Vertragsentwurf einige Passagen enthalte, die man in dieser Form nicht akzeptieren könne. Insbesondere gelte dies für die Frage des Pachtzinses, die Frage des Mitspracherechts durch die Pfarre, die Frage der Kündigungsfrist und letztlich auch die Frage der Haftung. -5- Außerdem wolle er bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass die Gemeindevertretung erst am 14. Dezember 2000 eine neue Friedhofsordnung beschlossen habe, die sowohl für den alten als auch für den neuen Friedhof Gültigkeit habe. In dieser Friedhofsordnung sei vieles bereits geregelt worden, was im nunmehr vorliegenden Vertragsentwurf wieder enthalten sei. Doppelte Regelungen solle man sich ersparen. In der FPFraktion habe man absolut kein Verständnis für einen anfälligen Pachtzins aufgebracht, zumal die Gemeinde für die Pfarre viele unentgeltliche Leistungen erbringe. Wenn es nun von der Pfarre überzogene Pachtzinsforderungen gebe, sei die Gemeinde gezwungen, ihre Leistungen ebenfalls in Rechnung zu stellen. Auch die Gemeinde sei den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet. In der Folge werden eine Vielzahl von Vorschlägen und Anregungen geäußert. Allen Wortmeldungen gemeinsam ist das Bestreben, dieses seinerzeitige Versäumnis zu beseitigen und mit der röm. kath. Pfarrkirche jetzt eine klare vertragliche Vereinbarung abzuschließen. Bgm. Burkhard Wachter wird abschließend beauftragt, mit Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz gemeinsam einen weiteren Vertragsentwurf zu erarbeiten, der den heutigen Anregungen und Äußerungen Rechnung tragen soll. Dieser Vertragsentwurf soll dann sowohl der Gemeindevertretung als auch in weiterer Folge dem Pfarrkirchen rat zur Beratung vorgelegt werden. Mit Ausnahme von Gottfried Schapler sprechen sich abschließend alle Anwesenden für die Festsetzung eines Pachtzinses in Höhe von maximal 100, -- Euro pro Jahr aus. Außerdem wird angeregt, parallel mit der vertraglichen Regelung über die Verwaltung des Friedhofes mit der Pfarre auch eine Vereinbarung abzuschließen, die gewisse Leistungen der Gemeinde und deren Abgeltung (Schneeräumung, das Mähen des Rasens, Aufräumarbeiten um die Pfarrkirche etc.) regelt. 6. Wasserversorgungsanlaqe der Gemeinde St. Anton i.M.: Zustimmung zur Errichtung einer Notversorgung vom Pumpwerk Vens aus Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, habe die Gemeinde St. Anton bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die wasserrechtliche Bewilligung für eine Gemeinde- wasser-Notversorgung vom Pumpwerk Vens aus beantragt. Für die Erteilung der beantragten Bewilligung ersuche die Bezirkshauptmannschaft Bludenz nunmehr unter anderem um Vorlage einer Zustimmungserklärung der Gemeinde Vandans. Auch Bgm. Rudolf Lerch, so der Vorsitzende dann weiters, habe aus diesem Grunde Kontakt mit ihm aufgenommen und ersucht, der Gemeinde St. Anton die benötigte Zustimmung zu erteilen, zumal auch von der Vorarlberger Illwerke AG bereits eine mündliche Zustimmung dafür vorliege. In der Folge wird das von der Gemeinde St. Anton eingereichte Projekt vom Bürgermeister ausführlich erläutert. Ergänzend dazu wird insbesondere darauf verwiesen, dass die Gemeinde Vandans derzeit Pächterin des Pumpwerkes Vens sei. Gemäß dem mit der Vorarlberger Illwerke AG seinerzeit abgeschlossenen Vertrag sei diese verpflichtet, der Gemeinde Vandans auf Wunsch Wasser in der Größenordnung von 22, 91 l/sec zur Verfügung zu stellen. Diese Gewährleistung dürfe durch die Notwasserversorgung für die Gemeinde St. Anton jedenfalls nicht geschmälert werden. KO Franz Egele bringt in seiner Wortmeldung dann zum Ausdruck, dass dem Ansuchen der Gemeinde St. Anton jedenfalls entsprochen werden soll. Gerade als Nachbargemeinde habe man dafür eine moralische Verpflichtung. Allerdings müsse darauf verwiesen werden, dass das Wasserbezugsrecht der Gemeinde Vandans im vollen Umfange aufrecht bleiben müsse und durch diese Notwasserversorgung in keiner Art und Weise geschmälert werden dürfe. Der Ordnung halber plädiere er deshalb für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG und der Gemeinde St. Anton. -6KO Manfred Vallaster befürwortet eine positive Erledigung des gegenständlichen Ansuchens ebenfalls. Er unterstreicht in seiner Wortmeldung, dass die Vorarlberger Illwerke AG die Förderleistung notfalls erhöhen müsse, wenn der vertraglich zugesicherte Wasserbezug zugunsten der Gemeinde Vandans mit maximal 22, 91 l/sec. nicht gewährleistet werden könne. Auch er befürworte den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde St. Anton, in der alles Wesentliche geregelt werden soll. In der Folge befürworten die Anwesenden einstimmig die Errichtung der geplanten Notwasserversorgung für die Gemeinde St. Anton und stimmen einer Wasserentnahme im Bereich des Pumpwerkes Vens ausdrücklich zu. Zur gegenseitigen Absicherung sollwie bereits mehrfach erwähnt - eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Vorarlberger Illwerke AG, der Gemeinde Vandans und der Gemeinde St. Anton abgeschlossen werden. In dieser müsse jedenfalls unmißverständlich zum Ausdruck kommen, dass das Wasserbezugsrecht der Gemeinde Vandans durch die Errichtung dieser Notwasserversorgung in keiner Art und Weise geschmälert werde. 7. Auftrag an den Prüfungsausschuss zur Prüfung der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltunqs GmbH" und der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG" Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans auf sein Bitten hin mit den Jahresabschlüssen für das Jahr 2002 der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH" und der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG" auseinandergesetzt habe. Über das Ergebnis dieser Prüfung gebe es selbstverständlich auch einen Prüfbericht. Dieser enthalte unter anderem auch die Feststellung, dass ein eindeutiger „Prüfungsauftrag" der Gemeindevertretung bis dato fehle. Somit fehle auch die eigentliche Legitimation für eine Prüfung dieser Abschlüsse unter anderem durch den Prüfungsausschuss. In weiterer Folge gibt der Bürgermeister dann zu verstehen, dass er in dieser Frage Kontakt mit der Kontrollabteilung des Landes aufgenommen habe. Dort habe man unmißverständlich die Auffassung vertreten, dass eine Prüfung der „Gemeindeimmobiliengesellschaften" durch den örtlichen Prüfungsausschuss durchaus zulässig sei und dies in vielen Gemeinden des Landes so praktiziert werde. Die Jahresabschlüsse und vieles mehr werde ohnehin von befähigten Fachbüros oder Wirtschaftstreuhändern erstellt, sodass es keine Zweifel über deren Richtig- und Ordnungsmäßigkeit geben könne. KO Franz Egele befürwortet in seiner Wortmeldung einen klaren Beschluss der Gemeindevertretung in dem zum Ausdruck kommt, dass der örtliche Prüfungsausschuss in Zukunft beziehungsweise bis auf weiteres auch die Geschäftsgebarungen der beiden „Gemeindeimmobiliengesellschaften" prüfen soll. Gottfried Schapler bringt in seiner Funktion als Vorsitzender des Prüfungsausschusses zum Ausdruck, dass der örtliche Prüfungsausschuss die Geschäftsgebarungen der beiden „Gemeindeimmobiliengesellschaften" gerne prüfe, wenn es dafür einen eindeutigen Beschluss der Gemeindevertretung gebe. Aus diesem Grunde habe er im erwähnten Prüfbericht auch die Anregung geäußert. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für einen solchen Auftrag an den örtlichen Prüfungsausschuss aus und beauftragen diesen, bis auf weiteres jährlich in die notwendigen und erwünschten Prüfungen vorzunehmen und der Gemeindevertretung hierüber einen Bericht vorzulegen. -7- 8. Berichte Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans nunmehr definitiv aufgelöst habe. Den traditionellen Nikolausmarkt werde es aber auch in Zukunft geben, nachdem sich die Freiwillige Feuerwehr bereit erklärt habe, hier in die Fußstapfen der WIGE zu treten. heute im Stand Montafon eine Sitzung stattgefunden habe. Einmal mehr sei dabei das Thema „Ortsbus Vandans" zur Sprache gekommen. Auf meine Initiative hin werde nunmehr nach der Sommerpause ein konkretes Gespräch mit den Gemeinden Schruns, Barthlomäberg und Vandans stattfinden. Bis dahin lasse ich ausmachen, mit welchen Kosten jede einzelne Gemeinde zu rechnen habe. Auf dieser Grundlage habe dann jede Gemeindevertretung einen konkreten Beschluss hinsichtlich der Einführung eines Ortsbusses zu fassen. Mit etwas Optimismus könne jedenfalls davon ausgegangen werden, dass am 1. Dezember 2004 der Ortsbus Vandans in Betrieb genommen werden könne. - er in absehbarer Zeit ein Gespräch mit dem Vorstandsdirektor der Vorarlberger Illwerke AG, Herr Dr. Ludwig Summer, führen werde. Aus seiner Sicht gebe es zahlreiche Dinge und zwar sowohl im kommunalen als auch im touristischen Bereich, die einem klärenden Gespräch bedürfen. Anfälliges KO Manfred Vallaster: Das allgemeine Nachtfahrverbot für Mopeds und Motorräder ist bekanntlich aufgehoben worden. Von einigen Zeitgenossen wird dieser Umstand entsprechend ausgenützt. Es wird daher ersucht, insbesondere im Ortsteil „Vens" zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen zu veranlassen. Antwort des Bürgermeisters: Mir selber sind bisher keine diesbezüglichen Beschwerden zu Ohren gekommen. Ich werde das gegenständliche Ansinnen aber gerne aufgreifen und bei der Gendarmerie einen diesbezüglichen Wunsch deponieren. Anton Kovar: Wenn meine Informationen stimmen, sind in der Steiermark die von privaten Unternehmen vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen für verfassungswidrig erklärt worden. Gilt diese Entscheidung auch für das Bundesland Vorarlberg? Antwort des Bürgermeisters: Vom österreichischen Wachdienst ist uns vor kurzer Zeit eine schriftliche Stellungnahme zugegangen, der unmißverständlich entnommen werden kann, dass diese Geschwindigkeitsmessungen in rechtlicher Hinsicht unantastbar sind. Ich selber habe heute in der Standessitzung deponiert, dass der Einsatz der Firma „SECURITAS" in einzelnen Montafoner Gemeinden ganz generell nochmals überdacht werden sollte. Mit dem Einsatz dieses privaten Unternehmens schwäche man die Positionen unserer beiden Montafoner Gendarmerieposten zusätzlich. Dieser Weg führe also in die falsche Richtung. Meiner Meinung nach sollten alle Gemeinden der Talschaft auch in dieser Frage zusammenstehen und mit Nachdruck die politische Forderung zur ordnungsgemäßen Nachbesetzung unserer Gendarmerieposten erheben. Bei der jetzigen Besetzung könne die Gendarmerie ihren Verpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfange nachkommen. Das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung sei dementsprechend gering. Gottfried Schapler: Dem Vernehmen nach soll die Ausgabe von Berechtigungsscheinen zum Befahren der Rellstalstraße neu geregelt werden. Sind die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Vorarlberger Illwerke AG bereits abgeschlossen? -8- Antwort des Bürgermeisters: Seit wenigen Tagen sind die neuen Berechtigungsscheine im Gemeindeamt vorliegend. Die einzelnen Interessenten sind nun aufgefordert worden, entsprechende Anträge bei der Gemeinde einzubringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter [AMTSTAFEL angeschl. am: 20.07.2004 abgenommen am 04.08.2004]