19910905_GVE015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:37
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-09-05
Erscheinungsdatum 1991-09-05
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 5. September 1991 Niederschrift aufgenommen am 5. September 1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 28.8.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Kurt Greber, GR Gottfried Schapler, GV Franz Bitschnau, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Günter Fritz, Fritz Maier, Karin Ganahl, Monika Wehinger und Alois Neher. Entschuldigt: GR Josef Tschofen, GV Gerhard Stampfer, GV Inge Dobler, GV Rudolf Zudrell, GV Gerlinde Linder und GV Peter Schapler Schriftführer: GmdKass. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute und die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag der FPÖ-Fraktion, die Tagesordnung um den Pkt. 10.) zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung vom 20.6.1991 2. Entscheidungen zu den Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung von: a) Iris Zimmermann, Vandans, Balzer 372, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1332/38 b) Johann und Monika Bleiner, Vandans, Daleu 722, für ein Mehrfamilienhaus auf Gp. 1272 c) Michael Haupt, Vandans, Unterbündta 455, und Alwin Nesler, Bürserberg 83, für ein Doppelwohnhaus auf den Gpn. 1507/2 und 1507/3 3. Entscheidung zum Ansuchen des UTC Vandans um Refundierung der anläßlich des Sommerfestes vom 26. - 28.7.1991 aufgelaufenen Getränkeund Vergnügungssteuer 4. Alte Pfarrkirche - Änderung der am 31.5. bzw. 7.6.1990 bzw. 7.3.1991 beschlossenen Bedingungen für die Gewährung eines Baukostenzuschusses 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Schulwesen aus der 1. Sitzung vom 1.7.1991 -2- 6. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Franz und Marianne Sagmeister, Vandans, Daleu 468, auf Verkauf von ca. 100 m2 aus der Gp. 1332/27 7. Entscheidung zum Antrag des Dipl. Ing. Viktor Rinderer, Bludenz, die Grundparzelle 391/2 aus der Dienstbarkeit der Duldung der Aufstellung eines Kleinschiliftes, der Führung einer Rodelbahn sowie der Schiabfahrt zu entlassen 8. Diskussion und gegebenenfalls Beschlußfassung zu Neuregelungen bei der Bauschuttdeponie 9. Berichte und Anfälliges 10. Resolution an die KONSUM-Österreich reg.Gen.m.b.H., Hallein, hinsichtlich der Weiterführung der KONSUM-Filiale Vandans Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung vom 20.6.1991, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Die in der Tagesordnung angeführten drei Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde werden vom Vorsitzenden erläutert. Unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung werden daraufhin alle Ansuchen einstimmig genehmigt. 3. Das vom UTC Vandans eingebrachte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Leider, so der Vorsitzende weiter, seien hinsichtlich der Getränkesteuer keine Unterlagen nachgereicht worden. Seiner Meinung nach könne daher über eine Getränkesteuer-Refundierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden. Dieser Ansicht schließt sich die Gemeindevertretung einhellig an; die Entscheidung darüber wird bis zur Vorlage von Abrechnungsunterlagen vertagt. Über Antrag des Vorsitzenden genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin ebenfalls einstimmig die Refundierung der anläßlich des Sommerfestes aufgelaufenen Vergnügungssteuer in Höhe von S 19.170, 17. 4. Die im Einvernehmen mit der Pfarre Vandans und der Diözese erarbeitete Vereinbarung hinsichtlich eines Baukostenzuschusses wird vom Bürgermeister durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Der Information halber stellt der Bürgermeister fest, daß die Annahme dieser Vereinbarung eine Änderung der in dieser Sache gefaßten Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 7.6.1990 und 7.3.1991 voraussetze. In der darauffolgenden Diskussion vertritt GV Manfred Vallaster die Auffassung, daß seinen Informationen zufolge eine höhere Subvention des Landes möglich wäre, wenn die Gemeinde eine den realen Baukosten einer Friedhofskapelle entsprechende Kostenschätzung der Landesregierung vorlege. Diese Zusage von GV Vallster wird vom Bürgermeister stark angezweifelt, zumal eine solche Vorgangsweise in keiner Art und Weise üblich sei. Faktum sei, daß alle Subventionen der Landesregierung nicht nach Kostenschätzungen sondern nach den tatsächlich abgerechneten Baukosten gewährt werden. -3- Er könne sich aber durchaus vorstellen, daß für den Fall, daß eine über S 352.000, -- hinausgehende Subvention gewährt werde, diese in Form eines weiteren Kostenbeitrages an den Bauausschuß "Alte Kirche" weitergeleitet werde. Andererseits müßte sich der Bauausschuß "Alte Kirche" jedoch verpflichten, im Falle einer Weniger-Subvention den Minderbetrag ebenfalls an die Gemeinde rückzuerstatten. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin die Abänderung der in dieser Angelegenheit am 7.6.1990 und 7.3.1991 gefaßten Gemeindevertretungsbeschlüsse und beschließt - ebenfalls einstimmig - die nachstehende Vereinbarung mit der Pfarre Vandans: Die Gemeinde Vandans gewährt der röm.kath. Pfarrkirche zum Hl. Johannes dem Täufer in Vandans für die Instandsetzung (Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche) unter nachstehenden Bedingungen einen Kostenbeitrag von S 2.350.000, -- (in Worten: zwei Millionen dreihundertfünfzig Tausend): a) Die Pfarre Vandans räumt der Gemeinde Vandans als Gegenleistung für die gewährte Subvention ein auf 30 Jahre befristetes Recht ein, die alte Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum (Leichenhalle) im Sinne des § 29 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes zu verwenden. Das 30-jährige Benützungsrecht beginnt am ersten Tage der Benützbarkeit der alten Pfarrkirche für diesen Verwendungszweck. b) Dieser Verwendungszweck hat jedenfalls Priorität vor den anderen Nutzungen der Kirche. c) Im Falle, daß einvernehmlich der Entschluß gefaßt wird, die alte Kirche nicht mehr als Leichenaufbahrungsraum zu benützen, räumt die Pfarre Vandans der Gemeinde Vandans ersatzweise das Recht ein, die Unterkirche (ohne Nebenraum) in der neuen Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum zu verwenden. d) Bis zur Benützbarkeit der alten Pfarrkirche als Leichenhalle stimmt die Pfarre Vandans der weiteren Nutzung der Unterkirche in der (neu- en) Pfarrkirche Vandans (ohne Nebenraum) als Leichenaufbahrungsraum zu. e) Die Überweisung des Kostenbeitrages der Gemeinde Vandans erfolgt in zwei Raten, wobei eine Million Schilling unverzüglich nach Abschluß der Außensanierungsarbeiten und die Restsumme dieser Subvention nach Vorliegen der Benützungsbewilligung als Leichenaufbahrungsraum zur Zahlung fällig wird. f) Bei einer Überschreitung der vom Pfarrkirchenrat bzw. vom Bauausschuß "Alte Kirche" bekanntgegebenen Instandsetzungs- und Sanierungskosten bestehen für die Gemeinde Vandans keinerlei weitere Mitfinanzierungsverpflichtungen. g) Weiters übernimmt die Gemeinde Vandans im Hinblick auf die Mitverwendung der alten Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum die Betriebskosten (Strom für die Beleuchtung, Wassergebühren, allenfalls Abwassergebühren, Feuerversicherung, nicht jedoch für eine allfällige Raumheizung), und zwar so lange, als die alte Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum verwendet wird. Bei Benützung der alten Pfarrkirche zu anderen Zwecken ist hinsichtlich der Aufteilung dieser Betriebskosten das Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem Pfarrkirchenrat herzustellen. -4- h) Schließlich verpflichtet sich die Gemeinde Vandans aufgrund des eingeräumten Benützungsrechtes für den angeführten Zweck, zu den künftigen Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der alten Pfarrkirche (ausgenommen für eine allfällige Heizungsanlage) einen Beitrag von 25% des hiefür erforderlichen und nachgewiesenen Aufwandes zu leisten. Sollte die alte Kirche von der Gemeinde nicht mehr als Leichenaufbahrungsraum verwendet werden, erlischt diese Verpflichtung zur anteiligen Mitfinanzierung der Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Einhellig beschließt die Gemeindevertretung letztlich auch den Antrag des Bürgermeisters, daß Subventionen, welche den Betrag von S 352.000, -überschreiten, ebenfalls dem Bauausschuß "Alte Kirche" gewährt werden. Die Pfarre hat sich ihrerseits jedoch zu verpflichten, im Falle einer Subvention von weniger als S 352.000, -- diesen Differenzbetrag an die Gemeinde rückzuerstatten. Abschließend ersucht der Vorsitzende den anwesenden Finanzreferenten Gottfried Schapler, nach Abschluß der Sanierungsarbeiten der Gemeinde eine Kostenabrechnung zukommen zu lassen. 5. Die Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Schulwesen vom 1.7.1991 werden nach Erläuterung durch den Vorsitzenden von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. 6. Das von den Eheleuten Franz und Marianne Sagmeister eingebrachte Ansuchen vom 10.6.1991 wird verlesen. Diesem zufolge ersuchen die Antragsteller um Verkauf von rd. 100 aus der gemeindeeigenen Gp. 1332/27. Erläuternd führt der Bürgermeister weiters aus, daß der Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege in seiner Sitzung vom 24.5.1991 den Verkauf dieser beantragten Teilfläche befürwortet habe. Namens der FPÖ-Fraktion stellt der Bürgermeister daraufhin einen Verkaufspreis von S 490, -- pro Quadratmeter zur Diskussion. Dieser Betrag basiere auf einem von der Gemeindevertretung am 14.10.1986 bewilligten Grundverkauf und beinhalte die zwischenzeitliche Indexsteigerung. Angesichts der durch die Käufer zu übernehmenden Dienstbarkeitsverpflichtungen solle auf den erwähnten Kaufpreis jedoch eine 50%ige Ermäßigung gewährt werden. Nach sachlicher Diskussion und Beratung beschließt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Verkaufsbedingungen: a) Der Kaufpreis beträgt S 490, -- pro Quadratmeter. Nachdem die kaufsgegenständliche Teilfläche mit Dienstbarkeitsrechten belastet wird, gewährt die Gemeinde einen 50%igen Preisnachlaß. Das bedeutet, daß letztlich S 245, -- pro Quadratmeter zu entrichten sind. Der Kaufpreis ist innert 14 Tagen nach Verbücherung des Rechtsgeschäftes zur Zahlung an die Gemeinde fällig. b) Den jeweiligen Eigentümern der Gpn. 1881, 1882 und 1332/17 und deren Rechtsnachfolgern ist ein immerwährendes und unentgeltliches Geh- und Fahrrecht in einer Breite von 3.50 m über die kaufsgegenständliche Teilfläche einzuräumen. c) Sämtliche Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten sind zur Gänze von den Erwerbern zu tragen. -5- 7. Mit Antrag vom 4.5.1991 ersucht Dipl. Ing. Viktor Rinderer um die Entlassung der Grundparzelle 391/2 aus der Dienstbarkeit der Duldung der Aufstellung eines Kleinschleppliftes, der Führung einer Rodelbahn sowie der Schiabfahrt. Nachdem die zur Entlassung beantragte Liegenschaft durch die vorerwähnten Dienstbarkeitsrechte nicht berührt wird, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die antragsgemäße Erledigung. 8. Eingangs der Diskussion führt der Bürgermeister aus, daß der gemeindeinterne Prüfungsausschuß im Zusammenhang mit den gestiegenen Deponiekosten eine Neuregelung hinsichtlich des Betriebes der Bauschuttdeponie angeregt habe. Dieser seinerzeitigen Anregung wolle er hiermit nachkommen. Ergänzend berichtet der Vorsitzende, daß zwischenzeitlich die Öffnungszeiten der Deponie geändert worden seien und daß Anlieferungen nur mehr unter Beaufsichtigung eines Kontrollorganes möglich seien. Außerdem werde pro Kubikmeter angeliefertem Material ein Unkostenbeitrag von S 25, -- eingehoben. Dies allerdings erst ab einer Menge von mehr als 2 m3. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift daraufhin GV Manfred Vallaster das Wort und begrüßt die zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen. Seiner Meinung nach müsse aber vermehrt auch der Wiederverwertung Augenmerk geschenkt werden. Eine kostendeckende Verumlagung auf die Verursacher sei angesichts der gestiegenen Deponiekosten zwingend notwendig. Außerdem müsse getrachtet werden, daß nur Vandanser die Möglichkeit zur Anlieferung erhalten. Bgm. Wachter weist in seiner Beantwortung daraufhin, daß eine versuchsweise Kompostierung von Grünmüll durchaus vorstellbar wäre und daß selbstverständlich Anlieferungen von außen schon derzeit nicht gestattet seien. GV Ernst Stejskal gibt zu verstehen, daß seinerseits besonders darauf geachtet werde, daß auch Anlieferungen der Vorarlberger Illwerke AG ausschließlich die zulässigen Deponiestoffe enthalten. Im übrigen solle seiner Meinung nach diese Diskussion über Verbesserungen, Wiederverwertung und Kompostierung vorweg im dafür zuständigen Arbeitsausschuß für Umwelt und Natur geführt werden. Vbgm. Franz Egele sieht in einer rigorosen Vorgangsweise die einzige Möglichkeit, Unzulänglichkeiten in den Griff zu bekommen, wenngleich die Gemeinde gegen Nacht- und Nebelaktion weitestgehend machtlos sei. Eine verstärkte Verumlagung der Deponiekosten nach dem Verursacherprinzip könne seinerseits nur unterstützt werden. Im übrigen schließe er sich der Empfehlung von GV Ernst Stejskal an und befürworte eine Vorberatung innerhalb des Arbeitsausschusses. Auch GV Elmar Kasper schließt sich den vorgenannten Empfehlungen an. Seiner Auffassung zufolge werde eine Erhöhung der Deponiegebühren die Gefahr wilder Deponien steigern. Abschließend habe er das Ersuchen an den Arbeitsausschuß, im Zusammenhang mit der vorerwähnten Diskussion auch die Sondermüll abgäbe an jedem ersten Samstag in die Überlegungen miteinzubeziehen. Einstimmig wird daraufhin eine Beschlußfassung vertagt und die Beratung dem Arbeitsausschuß für Umwelt und Natur zugewiesen. -6- Um den zahlreich anwesenden Zuhörern die Möglichkeit der Meinungsäußerung zu geben, wird um 21.05 Uhr die Sitzung kurzfristig unterbrochen. Um 21.20 Uhr eröffnet der Bürgermeister die Sitzung dann neuerlich. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 20.6.1991 ein Schreiben der Pfarre eingelangt sei, in dem sich diese für den gewährten Stromkostenzuschuß bedanke; Bei dieser Gelegenheit spricht der Bürgermeister namens der Gemeindevertretung Dank und Anerkennung für das Entgegenkommen und die Zurückverlegung des "Ave Maria Läutens" auf 7.00 Uhr aus. - am Sonntag, den 15.9., ein Ortsvereineturnier, veranstaltet vom SCM Vandans, stattfinde. Für die Gemeindevertretung habe er bereits eine Anmeldung abgegeben. Er bitte nunmehr um Teilnahme einer aus allen Fraktionen bestehende Mannschaft; - am 3.9.1991 eine unangemeldete Kassaprüfung durch den Prüfungsausschuß stattgefunden habe und daß dabei die Gemeindekasse, der Bargeldbestand, alle Bestände bei Geldinstituten und die Verwaltungsabgaben in Ordnung befunden worden seien; Der vom Prüfungsausschuß am 26.6.1991 vorgelegte Prüfungsbericht, welcher geringfügig abgeändert worden ist, wird über Befragen der Gemeindevertretung in Abschrift dieser Niederschrift beigelegt. - mit Bescheid vom 25.7.1991 der Gemeinde die befristete Bewilligung zur Errichtung eines 3. Gruppenraumes im Untergeschoß des Kindergartens erteilt worden sei; - vom 23. bis 25.8.1991 der zweite Teil der Partnerschaftsfeier in der Malteserstadt Heitersheim stattgefunden habe. Die Aufnahme sei überaus herzlich erfolgt, die Verpflegung habe alle Erwartungen übertroffen und der neugestaltete "Vandanser-Platz" präsentiere sich als Schmuckstück; In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister ersucht, der neuen Partnergemeinde Heitersheim Lob und Anerkennung im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten auszusprechen und für die herzliche Aufnahme namens aller Teilnehmer zu danken. - am Freitag, den 19.7.1991, bei der gedeckten Brücke eine gemeinsame Aussprache stattgefunden habe, an der der Herr Bezirkshauptmann, der Bürgermeister und Gemeindevorstand von St.Anton, mehrere Anrainer von St.Anton, Vbgm. Franz Egele und er teilgenommen habe. Dabei sei insbesondere von Anrainern auf die Gefährlichkeit der Einmündung hingewiesen und auch mehrfach der Wunsch geäußert worden, diese zwischengemeindliche Verbindung gänzlich aufzulassen. Von den Vandanser Vertretern sei jedoch unmißverständlich deponiert worden, daß eine gänzliche Sperre undiskutabel sei. Über Verbesserungen und probeweisen Neuregelungen hingegen könne jederzeit verhandelt werden; - am 4.9.1991 ein Ortsaugenschein hinsichtlich der Sanierung des Forstweges Ganeu stattgefunden habe. Nachdem der Amtsgeologe aber nicht anwesend gewesen sei, habe man sich über keine Sanierungsmaßnahmen einigen können; -7- - am 4.9.1991 auch ein weiterer Ortsaugenschein hinsichtlich der Errichtung der Forststraße "Rellstal-Schattseite" stattgefunden habe. Ob eine Baubewilligung erteilt werde oder nicht, sei nach wie vor ungeklärt, nachdem die Amtssachverständige für Natur- und Umweltschutz eine ablehnende Stellungnahme abgegeben habe; Unter Punkt "Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: GV Manfred Vallaster vertritt die Anschauung, daß auch die Gemeinde Vandans Kaufinteresse am Konkursareal Atzmüller prüfen müsse. Bgm. Wachter stellt dazu fest, daß seinerseits bereits am 14.8. beim Masseverwalter das Kaufinteresse der Gemeinde deponiert und daß zwischenzeitlich auch bereits mit mehreren Subinteressenten Kontakt aufgenommen worden sei. Weiters ersucht GV Manfred Vallaster um Auskunft, wer die Kosten der Straßensanierung beim Privatweg Landhaus Maier - Erich Valasek getragen habe. Bgm. Wachter weist seinerseits daraufhin, daß die gegenständliche Zufahrtsstraße nach der Verlegung des Ortskanales nur unzureichend saniert worden sei. Die Gemeinde habe daher eine nochmalige Sanierung in Auftrag gegeben und vorerst auch die Finanzierung übernommen. Seiner Meinung nach müsse diese Wiederinstandsetzung aber von der bauausführenden Firma getragen werden, diesbezügliche Verhandlungen seien im Gange. Letztlich bringt GV Manfred Vallaster seine Verwunderung über die Haltung des Vandanser Bürgermeisters hinsichtlich der Förderung der Sanierung der Pfarrkirche Innerberg innert des Standes Montafon zum Ausdruck. Seiner Meinung nach sei die ablehnende Haltung von Bgm. Wachter unverständlich. Bgm. Wachter weist diese Auffassung von GV Vallaster entschieden zurück und verweist auf das Protokoll der Standessitzung vom 20.6.1991. Dort könne nachgelesen werden, daß er sich grundsätzlich für eine Förderung der Sanierungsarbeiten ausgesprochen habe. Allerdings habe er eine Vertagung des Antrages beantragt, damit eine generelle Regelung für derartige Förderungen in der Talschaft gefunden werden könne. Außerdem habe er eine Auflistung über die bisherigen Förderungen gewünscht. Nachdem sein Vertagungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden sei, habe er sich der Stimme enthalten. GV Elmar Kasper erkundigt sich über den Stand der Sanierungsarbeiten beim Schwimmbad und ersucht abschließend den Bürgermeister um Unterstützung seiner Bemühungen, daß im Arbeitsausschuß für Umwelt und Natur auch die Containerproblematik für PET- und TETRA-Verpackungen beraten werde. 10. Der von der FPÖ-Fraktion eingebrachte Antrag wird vom Vorsitzenden verlesen. In diesem befürchtet die FPÖ-Fraktion mit der Schließung der KONSUMFiliale und des SPAR-Geschäftes Durig eine Gefährdung der Nahversorgung und ersucht um Unterstützung einer Resolution zur weiteren Offenhaltung der KONSUM-Filiale. Sprecher aller Fraktionen schließen sich in Wortmeldungen diesem Bemühen an und beschließen einstimmig einen Antrag an die KONSUM-ÖsterreichGenossenschaft auf Aufrechterhaltung der KONSUM-Filiale im Hinblick auf eine Sicherstellung der Nahversorgung. -8Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die rege Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende: