19971120_GVE029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:37
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-11-20
Erscheinungsdatum 1997-11-20
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 20. November 1997 Niederschrift aufgenommen am 20. November 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 29. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. November 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Rupert Platzer, Leo Brugger, Peter Schapler und Anton Kovar. Entschuldigt: Wolfgang Violand, Reinhard Rützler, Dipl. Ing. Alois Kegele und Hans Waidacher Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Einen besonderen Gruß entbietet der Bürgermeister der anwesenden Zuhörerin, Dir. Ruth Grasser-Vonier vom Heilpädagogischen Schulzentrum. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Anton Kovar gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnung um den Punkt 7. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Oktober 1997 2. Vermietung des Volksschul-Altbaues an den Schulgemeindeverband „Heilpädagogisches Schulzentrum" 3. Genehmigung einer Verordnung zur Ausführung je eines Fußgängerüberganges im Bereich der Rätikonstraße bzw. der AntonBitschnau-Straße 4. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum beabsichtigten Grundtausch mit der Republik Österreich 5. Entscheidung zur Einführung einer Zweitwohnsitz-Abgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 6. Berichte und Allfälliges 7. Einbringung von Eigenmitteln in Höhe von rd. 5, 6 Mio. S zur Finanzierung des BA 03 der Ortskanalisation Vandans -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Oktober 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Eingangs seiner Ausführungen verweist der Bürgermeister über die bisherigen Beratungen und Verhandlungen in dieser Angelegenheit. Während die Gemeindevertretung am 21. August 1996 einen eindeutigen und zweifelsfreien Grundsatzbeschluß gefaßt habe, habe man am 19. Juni 1997 ein erstes konkretes Angebot an die schulbeschickenden Gemeinden beschlossen. Dieses Angebot der Gemeinde Vandans sei in weiterer Folge sowohl den Montafoner Gemeinden als auch der Bezirksschulbehörde zur Stellungnahme zugegangen. In der Sitzung der Standesvertretung am 16. September 1997 habe er ergänzend zum erwähnten Angebot der Gemeinde Vandans angeboten, dieses von der Gemeindevertretung Vandans beschlossene Angebot vom Vorarlberger Gemeindeverband auf seine Seriosität hin prüfen zu lassen. Diese Prüfung habe dann auch tatsächlich stattgefunden, wobei das Ergebnis, insbesondere die Höhe der Miete, nur unwesentlich vom Beschluß der Gemeindevertretung abweiche. Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses einerseits und neuen Überlegungen andererseits, stelle er, so der Bürgermeister weiters, nunmehr eine Neufassung dieser in der Sitzung am 19. Juni 1997 beschlossenen Bedingungen zur Diskussion und zwar: a) Die im Erd-, Ober- und Dachgeschoß gelegenen Räumlichkeiten im Volksschul-Südtrakt mit insgesamt rund 1280 m2 Nutzfläche werden mietweise dem neu zu gründenden Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" überlassen. Die Mietdauer beträgt 30 Jahre. b) Darüberhinaus gestattet die Gemeinde Vandans dem Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" die Mitbenützung der im Volksschul-Nordtrakt gelegenen Räumlichkeiten wie Turnhalle, Gymnastikraum, Schulküche, Eßzimmer und Werkraum. An den im VolksschulNordtrakt auflaufenden Betriebskosten (Schulwart, Strom, Heizung etc.) hat sich der „Schulverband" pauschal mit 16, 5% zu beteiligen. c) Vom Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" ist der Gemeinde Vandans für die im Volksschul-Südtrakt in Anspruch genommenen Räumlichkeiten eine monatliche Nettomiete von S 45, - pro Quadratmeter Nutzfläche (12 x im Jahr) zu leisten. Diese Miete ist vom Schulgemeindeverband mit den Schulerhaltungskosten auf die schulbeschickenden Gemeinden - allerdings ohne Vandans - zu verumlagen, wobei anders als bei den übrigen Betriebskosten (diese werden nach den Schülerzahlen verumlagt) die Weiterverumlagung der Miete nach einem festen Schlüssel (Anteil an der Volkszählung) vorzunehmen ist. d) Die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen im Volksschul-Südtrakt in der Größenordnung von rund 8, 9 Mio.S werden nach Abzug der Bedarfszuweisungen bzw. sonstiger Förderungen von der Gemeinde Vandans getragen. e) Diese Zusagen der Gemeinde Vandans basieren auf der Annahme, daß vom Land Vorarlberg zu den erwähnten Sanierungskosten 28% Regelförderung, 10% Sonderförderung, 10% bzw. 2% Strukturfondsmittel und richtliniengemäße Zinszuschüsse gewährt werden. Für die notwendig werdende Erweiterung der Volksschule (Aufstockung: ca. 10, 5 Mio.S) sind die vorerwähnten Förderungen ebenfalls zu gewähren. f) Bei der Benützung der Turnhalle bzw. des Gymnastikraumes haben die Schüler der Volksschule Vandans erste Priorität. Soferne später eine Erweiterung der Schulturnhalle erforderlich wird, hat sich der Schulgemeindeverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" anteilmäßig zu beteiligen. -3- In der Folge ergibt sich zu dieser vom Vorsitzenden erarbeiteten Neuformulierung eine angeregte Diskussion. In dieser bringt Gerlinde Linder zum Ausdruck, daß das seinerzeit von der Gemeindevertretung beschlossene Angebot, insbesondere was die Höhe der monatlichen Miete betreffe, nahezu ident sei mit dem Vorschlag des Vorarlberger Gemeindeverbandes. Das von der Gemeindevertretung seinerzeit beschlossene Angebot an die übrigen schulbeschickenden Gemeinden des Montafons könne daher mit Recht als faires und seriöses Angebot bezeichnet werden. Von den schulbeschickenden Gemeinden des Montafons dürfe daher nunmehr erwartet werden, möglichst umgehend eine definitive Entscheidung zum nunmehrigen Angebot der Gemeinde Vandans zu treffen, damit man unverzüglich weitere Schritte in dieser Angelegenheit setzen könne. Auch Gottfried Schapler vertritt die Auffassung, daß die ursprünglich beschlossene Miete von S 45, - pro Quadratmeter Nutzfläche ein seriöses Angebot dargestellt habe. Zur Untermauerung dieser Seriosität plädiere er allerdings für eine Herabsetzung des monatlichen Mietentgeltes auf S 44, pro Quadratmeter Nutzfläche. Dieser Betrag entspreche exakt den Berechnungen des Vorarlberger Gemeindeverbandes und könne von niemandem mehr angezweifelt werden. Ebenso empfehle er eine Ergänzung der unter lit. b) angeführten Vereinbarung. Seiner Meinung nach solle die gewählte Formulierung dahingehend ergänzt werden, daß eine Anpassung der pauschal mit 16, 5% festgelegten Betriebskosten im Volksschul-Nordtrakt dann erfolgen soll, wenn sich die dieser Berechnung zugrundeliegenden Voraussetzungen wesentlich verändern. Anton Kovar schließt sich in seiner Wortmeldung den Äußerungen der Vorredner vollinhaltlich an. Seiner Meinung nach müsse jetzt mit Nachdruck auf eine rasche Entscheidung der übrigen Schulverbandsgemeinden gedrängt werden. Seinem Wissen nach ende sowohl die baurechtliche als auch die schulrechtliche Bewilligung für die Benützung der im Dachgeschoß gelegenen Räumlichkeiten mit Ende dieses laufenden Schuljahres. Alleine aus diesem Faktum ergebe sich die Notwendigkeit für ein unverzügliches Handeln. Stefan Jochum macht in seiner Wortmeldung deutlich, daß er sich durchaus eine monatliche Nettomiete von S 45, - pro Quadratmeter Nutzfläche vorstellen könne, wie dies seinerzeit von der Gemeindevertretung beschlossen worden sei. Auch wenn dieser Betrag geringfügig vom errechneten Betrag des Vorarlberger Gemeindeverbandes abweiche, könne der Gemeinde Vandans keine Unseriösität unterstellt werden. In Summe stelle sowohl das ursprüngliche als auch das nunmehrige Angebot der Gemeinde Vandans ein in jeder Hinsicht annehmbares Angebot dar, das in keiner Art und Weise alleinig auf Vorteile der Gemeinde Vandans abziele. Sodann beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Annahme des vom Bürgermeister erarbeiteten Angebotes und zwar mit nachstehenden Ergänzungen bzw. Korrekturen: Der Wortmeldung von Gottfried Schapler zufolge soll die Formulierung im Absatz lit. b) wie folgt ergänzt werden: siehe Wortmeldung. Aufgrund der Wortmeldungen von Gottfried Schapler, Anton Kovar und Bgm. Burkhard Wachter soll die im Absatz lit. c) ausgewiesene Nettomiete von S 45, - pro Quadratmeter Nutzfläche auf S 44, - pro Quadratmeter Nutzfläche reduziert werden. 3. Anhand des von ihm verfaßten Aktenvermerkes führt der Bürgermeister aus, daß am 6. November 1997 sowohl Sabine Bader als auch Cornelia Eschenweck im Gemeindeamt vorstellig geworden seien. Im Zuge des Gespräches sei von beiden Anrainerinnen des „Gemsleweges" die Notwendigkeit zur Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich der Rätikonstraße geschildert worden. Der „Gemsleweg" und in weiterer Folge der „Meßweg" werde von Fußgängern Zusehens frequentiert. Nachdem die Einhaltung der -4- 40 km/h-Beschränkung vielfach vermißt werden müsse, werde die Schaffung eines Fußgängerüberganges bei der Einmündung des „Meßweges" bzw. des „Gemsleweges" in die Rätikonstraße als unbedingte Notwendigkeit erachtet. In der Folge ergreift Michael Zimmermann das Wort und beurteilt die Ausführung des beantragten Schutzweges bei der Einmündung des Gemslebzw. Meßweges in die Rätikonstraße als äußerst sinnvoll. Seiner Meinung nach könne auch der geplante Schutzweg vom neuerrichteten Gehsteig oberhalb des Feuerwehr-Gerätehauses zum Volks- schul-Pausenplatz hin nur unterstützt werden. Aus Gründen der Sicherheit erachte er es allerdings für notwendig, die am Ende des Gehsteiges befindliche Thujenhecke auf eine Länge von 10, 00 m bis 15, 00 m zu entfernen. Der Ordnung halber rege er darüberhinaus an, in diese nunmehr zu beschließende Verordnung über die Ausführung von Schutzwegen im Bereich der Rätikonstraße bzw. der Anton-Bitschnau-Straße auch die neumarkierten Schutzwege im Kreuzungsbereich Rätikonstraße/Franz-Bitschnau-Weg aufzunehmen, zumal vermutlich für diese beiden Fußgängerübergänge eine entsprechende Verordnung noch nie erlassen worden sei. Auch Josef Maier begrüßt die Ausführung der bereits erwähnten Schutzwege. Bei der Einmündung des Anton-Bitschnau-Weges in die Rätikonstraße plädiere er allerdings für die Ausführung eines Schutzweges parallel zur Rätikonstraße und zwar von Gehsteig zu Gehsteig. Von diesem Fußgängerübergang aus könne dann jeder Fußgänger über einen markierten Fußweg zum Schulgebäude hingelangen. Der Vorsitzende und Michael Zimmermann halten diesem Vorschlag entgegen, daß ein Queren der Straße zum Schulgebäude hin dann direkt im Kreuzungsbereich erfolgen würde. Dies habe man mit der Verlängerung des seinerzeit bestandenen Gehsteiges um ca. 25, 00 m nach Süden hin bewußt vermeiden wollen. Ergänzend zu seiner vorigen Wortmeldung plädiert Josef Maier in weiterer Folge dann für die Erlassung eines Parkverbotes im Bereich des Schulhaus-Vorplatzes. Obwohl dort eine Gehweg-Markierung angebracht worden sei, müsse immer wieder ein Beparken dieses Gehweges festgestellt werden. Florentin Salzgeber appelliert ergänzend zur vorigen Wortmeldung an den Bürgermeister, in einer der nächsten Ausgaben der „Amtlichen Mitteilungen" auf das geltende Parkverbot auf Gehsteigen und Schutzwegen hinzuweisen. Leider gebe es eine Vielzahl von Kraftfahrzeughalter, denen dieses bestehende Verbot nicht mehr in Erinnerung sei. In der Folge beschließen die Anwesenden einstimmig nachstehende Verordnung zur Errichtung von Schutzwegen Gemäß § 56 Abs. 2 StVO, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F., in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 20/1970, wird nach Anhörung der Gemeindevertretung zur Gewährung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs verordnet: 1. Auf der Rätikonstraße wird bei der Einmündung des Messweges bzw. des Gemsleweges ein Schutzweg errichtet. Darüberhinaus wird auf der Rätikonstraße und zwar unterhalb der Einmündung des Franz-Bitschnau-Weges in die Rätikonstraße ein Schutzweg errichtet. 2. Auf der Anton-Bitschnau-Straße wird im Bereich des Schulhausvorplatzes (südlich des überdachten Fahrradabstellplatzes) ein Schutzweg errichtet. 3. Auf dem Franz-Bitschnau-Weg wird im Bereich der Einmündung in die Rätikonstraße ein Schutzweg errichtet. -5- Diese Verordnung tritt mit Markierung des Schutzweges sowie der Aufstellung der Hinweiszeichen gemäß § 52 Z. 2a StVO 1960 „Schutzweg" in Kraft. 4. In kurzen Zügen erläutert der Bürgermeister, daß bereits mit Schreiben vom 3. Februar 1992 beim Landeswasserbauamt Bregenz ein Antrag auf Verkauf von ca. 3500 m2 aus dem Gst.Nr. 2217/1 ergangen sei. Auf diesen seinerzeitigen Antrag hin habe am 13. November 1997 eine Delegation bestehend aus Dipl. Ing. Kovar vom Bundesministerium für Finanzen, Josef Jutz von der Finanzlandesdirektion und Edwin Ellensohn vom Landeswasserbauamt Bregenz im Gemeindeamt vorgesprochen und nachstehenden Erledigungs-Vorschlag unterbreitet: a) Einem Verkauf der beantragten Fläche im Ausmaß von 3500 m2 aus dem Gst.Nr. 2217/1 (Illfluß) werde aus wasserbautechnischen Überlegungen nicht zugestimmt. b) Vorstellbar sei allerdings, daß die Gemeinde Vandans aus dem Gst.Nr. 2217/1 der Republik Österreich die Trennflächen „1" und „2" mit zusammen rund 1460 m2 erhalte. Für diese Teilflächen sei ein Kaufpreis von S 400, pro Quadratmeter zu leisten. c) Darüberhinaus biete man der Gemeinde Vandans die Trennflächen „4" (nördlich vom Reitplatz) mit rund 16 m2 und „6" (südlich der Illbrücke) mit rund 1210 m2 um S 100, - pro Quadratmeter zum Kaufan. Im Gegenzuge habe allerdings die Gemeinde Vandans die Trennflächen „3" (unterhalb des Reitplatzes) mit rund 217 m2 und „5" (unterhalb vom Pumpwerk) mit rund 210 m2 um S 100, -- pro Quadratmeter an die Republik Österreich abzutreten. Letztlich erkläre sich die Republik Österreich über Wunsch der Gemeinde Vandans bereit, das Gst.Nr. 59/3 mit rund 10125 m2 um S 20, - pro Quadratmeter zu erwerben. In Summe, so der Bürgermeister weiters, würde sich bei einer Annahme dieser Angebote für die Gemeinde Vandans ein Mehrpreis von S 461.400, -ergeben. Zu diesem Mehrpreis hinzu müsse man darüberhinaus sämtliche Vermessungs- und Vertragskosten rechnen. Vbgm. Peter Scheider gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, daß der angestrebte Grunderwerb bzw. Grundtausch mit der Republik Österreich als Ganzes befürwortet werden könnte, wenn sich die Gemeinde in einer besseren Finanzsituation befinden würde. Insbesondere die Teilflächen im Bereich des Fußballplatzes und des Schwimmbades seien seiner Meinung nach von besonderer Bedeutung. Nachdem die finanzielle Situation aber nicht viele Möglichkeiten offen lasse, solle die Gemeinde notgedrungen von einem Kauf dieser beiden Teilflächen im Bereich des Fußballplatzes und des Schwimmbades Abstand nehmen und sich lediglich auf eine Grundstücksbereinigung vom Reitplatz bis zur Landesstraße 83 hin beschränken. Der Vorteil für die Gemeinde bestünde seiner Meinung nach darin, daß die Gemeinde Eigentümerin bis zum Radweg würde und damit klare Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse hinkünftig vorliegen würden. Beim Fußballplatz und beim Schwimmbad bleibe zu hoffen, daß der bestehende Pachtvertrag mit dem Landeswasserbauamt eine entsprechende Absicherung für die Gemeinde Vandans beinhalte. Soferne dieser damalige Pachtvertrag den heutigen Festplatz nicht beinhalte, rege er eine diesbezügliche Ergänzung des Pachtvertrages an. Abschließend vertrete er die Meinung, daß das Gst.Nr. 59/3, welches erst von der Agrargemeinschaft Vandans erworben werden müßte, nicht an die Republik Österreich abgetreten werden soll. Der damit im Zusammenhang stehende finanzielle Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Gottfried Schapler könnte sich seinerseits einen käuflichen Erwerb der erwähnten Teilflächen „1" und „2" beim Schwimmbad bzw. beim Fußballplatz vorstellen. Der angebotene Kaufpreis von S 400, -- pro Quadratmeter sei angesichts der derzeitigen Grundstückspreise durchaus akzeptabel. -6- Auch Josef Maier schließt sich dieser Meinung des Vorredners an und gibt zu verstehen, daß Grund und Boden vermutlich nicht mehr billiger werde. Von einem Ankauf könne seiner Meinung nach dann abgesehen werden, wenn die Gemeinde einen langfristigen Vertrag zur Nutzung dieser Teilflächen besitze. In seiner Antwort weist der Bürgermeister auf das Fehlen eines solchen Pachtvertrages hin. Seinem Wissen nach existiere zwar ein solcher Pachtvertrag, leider liege er aber nicht im Gemeindeamt auf. Es sei daher unumgänglich, beim Landeswasserbauamt eine Kopie dieses Pachtvertrages anzufordern. Erst wenn der Inhalt desselben eingehend geprüft worden sei, könne man zum Inhalt Stellung nehmen bzw. die tatsächlichen Rechte der Gemeinde beurteilen. In der Folge sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Vertagung der Entscheidung und zwar bis zum Vorliegen einer Kopie des seinerzeit abgeschlossenen Pachtvertrages aus. Vorab informiert der Bürgermeister über den Beschluß des Vorarlberger Landtages vom 8. Oktober 1997, mit welchem die Gemeinden zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe ermächtigt werden. Es liege also im Ermessen der Gemeinde, ob sie eine solche Abgabe einhebe oder nicht. Für die Normierung der Abgabe auf Ferienwohnungen sei jedenfalls ein Beschluß der Gemeindevertretung notwendig. Dieser Beschluß sei als Verordnung kundzumachen. Der Zweitwohnsitzabgabe unterliege dann jede Ferienwohnung, wobei sich der Begriff „Ferienwohnung" weitgehend mit jenem im Raumplanungsgesetz decke. Die anläßlich der Novelle des Raumplanungsgesetzes durchgeführten Erhebungen im Jahre 1993 könne man deshalb als gute Grundlage für die künftige Verwaltung der Abgabe betrachten. Maßgebend für die Höhe dieser neuen Zweitwohnsitz-Abgabe sei die Größe der Ferienwohnung (Geschoßfläche) und die Ausstattung (Zentralheizung, Stromversorgung, Wasserversorgung, Zufahrt). Soweit der Gemeinde die erforderliche Information nicht zur Verfügung stehe, habe der Eigentümer auf Verlangen die erforderlichen Planunterlagen zur Berechnung der Geschoßflächen vorzulegen. Die gegenständliche Zweitwohnsitzabgabe ersetze die Gästetaxe und den Tourismusbeitrag. Jeder, der eine solche Zweitwohnsitzabgabe entrichte, müsse deshalb die auf die Ferienwohnung entfallende Gästetaxe und den Tourismusbeitrag nicht mehr entrichten. Nachdem trotz einer Basisinformation des Vorarlberger Gemeindeverbandes eine Vielzahl von Fragen aber nicht beantwortet werden könne, erachte er eine Beschlußfassung über die Einhebung einer solchen Zweitwohnsitzabgabe zum heutigen Tage als nicht durchführbar. Für die politische Willensbildung, ob die Zweitwohnsitzabgabe eingehoben werde oder nicht, sei zudem eine Gegenüberstellung der Einnahmen aus der Gästetaxe und dem Tourismusbeitrag mit den künftig zu erwartenden Einnahmen aus der Zweitwohnsitzabgabe unentbehrlich. Auch Gottfried Schapler beurteilt den derzeitigen Informationsstand als unzureichend. Eine Entscheidung könne sicherlich erst dann getroffen werden, wenn diese vom Bürgermeister angeregte Gegenüberstellung der Einnahmen vorliege und weitere Präzisierungen zur Abgabe selber vorliegend seien. Josef Maier und Anton Kovar schließen sich den Äußerungen der Vorredner vollinhaltlich an. Die Einhebung einer solchen Zweitwohnsitzabgabe sei grundsätzlich zu befürworten, weil mit dieser neuen Zweitwohnsitzabgabe auch die zunehmenden Probleme bei der Pauschalierung der Gästetaxe vermieden werden könnten. Auch der mit der teils monatlichen Entrichtung der Gästetaxe verbundene Verwaltungsaufwand würde durch die Einführung der Zweitwohnsitzabgabe verringert. Als problematisch müsse allerdings die Einhebung dieser Abgabe bei Maisäßbesitzern mit dem Wohnsitz in Vandans beurteilt werden. -7- Bgm. Burkhard Wachter macht in seiner Wortmeldung deutlich, daß er am heutigen Tage über keine Detailinformationen zur Einhebung dieser Zweitwohnsitzabgabe verfüge. Seinem Empfinden nach unterscheide der Gesetzgeber aber keinesfalls zwischen Ferienhausbesitzern mit Wohnsitz in der Gemeinde oder Wohnsitz außerhalb der Gemeinde. Einhellig sprechen sich abschließend alle Anwesenden für eine Vertagung der Entscheidung aus, bis einerseits die bereits erwähnte Gegenüberstellung der Einnahmen aus der Gästetaxe und dem Tourismusbeitrag mit den künftig zu erwartenden Einnahmen aus der Zweitwohnsitzabgabe und andererseits Detailinformationen zum gegenständlichen Gesetz vorliegen. Der Bürgermeister berichtet, daß - der Nächtigungsvergleich vom Sommer 1997 zum Vorjahr in Vandans mit einem Zuwachs von 2, 72% ausfalle. Im selben Zeitraum weise das GesamtMontafon ein Nächtigungsrückgang von 1% auf. - witterungsbedingt die am 23. Oktober 1997 beschlossene Asphaltierung des Radweges auf das kommende Frühjahr verschoben werden muß. Nach Rücksprache mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung am 3. November 1997 habe sich diese zur Leistung des 50%igen Kostenbeitrages noch im laufenden Jahr bereiterklärt, wenn von der Gemeinde Vandans eine bezahlte Rechnung vorgelegt werde. Aus diesem Grunde sei er mit der Firma Wilhelm & Mayer übereingekommen, eine Rechnung im vereinbarten Umfang zu begleichen, auch wenn die Asphaltierung noch nicht ausgeführt worden sei. Von der Firma Wilhelm & Mayer werde über diese Rechnungssumme eine Bankgarantie samt einer Ausführungsgarantie vorgelegt. - am 21. November 1997 um 17.00 Uhr offiziell das neu renovierte Wohnhaus „Franz- Bitschnau-Weg 2" seiner Bestimmung übergeben werde. Aus diesem Grunde lade er alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zu einer Besichtigung des Wohnhauses mit anschließendem Umtrunk ein. - er am 31. Oktober 1997 im Verkehrsministerium in Wien vorgesprochen habe. Anläßlich dieser Vorsprache bei Min.Rat Dr. Moyzisch unmißverständlich zu verstehen gegeben, daß die derzeit gültigen Bescheide einen Sommerbetrieb auf der Teilstrecke I der neuen Golmerbahn nicht ausschließen. Die derzeitige Beförderungspflicht beinhalte zwar keinen Sommerbetrieb auf der Teilstrecke I, schließe einen solchen aber auch nicht aus. Im übrigen könne man die Benützung von Parkplätzen, die sich in der „Roten Zone" befinden, seitens der Behörde ohne eine Abänderung der gültigen Bescheide akzeptieren, nachdem das verbleibende Hochwasser-Restrisiko ohnehin von der Naturgefahrenkommission abgedeckt werde. Angesichts dieser Auffassung des Bundesministeriums plädiere er für eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Vorstand der Vorarlberger Illwerke AG, bei der mit allem Nachdruck ein probeweiser Sommerbetrieb im kommenden Sommer auf der Teilstrecke I dieser neuen Golmerbahn gefordert werden soll. Unter Punkt „Allfälliges" erfolgen nachstehende Wortmeldungen: Leo Brugger: Die Schutzdämme beidseitig der Vandanser Wildbäche finden größtenteils als Fuß- und Wanderwege Verwendung. Inwieweit bestehen mit der Republik Österreich als vermutliche Eigentümerin dieser Grundflächen entsprechende Übereinkommen, die der Gemeinde eine solche Nutzung sicherstellen? Hat die Gemeinde für den Fall eines Unfalles haftungsrechtlich Vorsorge getroffen? -8Antwort des Bürgermeisters: Derzeit besteht zwischen der Gemeinde Vandans und der Republik Österreich kein Vertrag, der die Nutzung dieser Schutzdämme als Fuß- bzw. Wanderwege regelt. Bis zum Abschluß eines solchen Vertrages sei seiner Meinung nach haftungsrechtlich die Republik Österreich verantwortlich, nachdem diese eine solche Nutzung bislang dulde. Vbgm. Peter Scheider: Am Sonntag, dem 23. November 1997, findet um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Vandans ein Gemeinschaftskonzert der Harmoniemusik Vandans, dem Kirchenchor Vandans und dem Werkschor der Vorarlberger Illwerke AG statt. Als Obmann des Vereins-, Sport- und Jugendausschusses lade ich alle Anwesenden zum Besuch des Konzertes herzlich ein. Siegfried Bitschnau: Im Bereich der Valkastielstraße sind in den vergangenen Tagen ca. 50 lfm bereits verlegte Bundsteine entfernt und neu verlegt worden. Wer hat für diese Mehrkosten aufzukommen? Antwort des Bürgermeisters: Die gegenständlichen Bundsteine wurden zwar projektsgemäß verlegt, haben aber einer optisch einwandfreien Lösung keinesfalls entsprochen. Nachdem die Arbeiten projektsgemäß ausgeführt worden sind, wird diese Kosten wohl oder übel die Gemeinde zu tragen haben. 7. In kurzen Zügen informiert der Bürgermeister über die Schlußkollaudierungen in den Bauabschnitten 01 und 02 der Ortskanalisation Vandans. Während der Bauabschnitt 01 eine Überfinanzierung von S 3.725.876, 43 und der Bauabschnitt 02 eine solche von S 506.463, 01 aufweise, ergebe sich im Bauabschnitt 03 eine Unterfinanzierung in der Größenordnung von S 5.603.000, -. Um rückwirkende Kürzungen von Förderungsbeiträgen vermeiden zu können, habe die Gemeindevertretung nunmehr die Einbringung dieser Mittel der seinerzeitigen Überfinanzierungen als Eigenmittel der Gemeinde Vandans zur Finanzierung des Bauabschnittes 03, welcher - wie erwähnt - eine Unterfinanzierung von S 5.603.000, - aufweise, zu beschließen. Gottfried Schapler gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, daß es sich hier nur um einen Grundsatzbeschluß handeln könne. Die tatsächliche Finanzierung des Bauabschnittes 03 lasse sich jedenfalls erst nach Durchführung der Schlußkollaudierung feststellen. Auch Günter Fritz und Josef Maier vertreten die Auffassung, daß diese Kollaudierungen insgesamt nur den Charakter von Zwischenabrechnungen haben können. Verbindliche Abrechnungen könne man jedenfalls erst nach Ausführung des letzten Kanalabschnittes vorlegen. Es sei deshalb unverständlich, daß der Förderungsgeber schon vor dem Vorliegen einer endgültigen Gesamtabrechnung die Kürzung von Förderungsmitteln ins Auge fasse. Dem Antrag des Bürgermeisters folgend, beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig, diese eingangs erwähnten Mittel der seinerzeitigen Überfinanzierungen in den Bauabschnitten 01 und 02 als Eigenmittel der Gemeinde Vandans zur Finanzierung des Bauabschnittes 03 einzubringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, übergibt Gerlinde Linder dem Vorsitzenden ein Schreiben, welches von diesem dann verlesen wird. Im gegenständlichen Schreiben bringt Gerlinde Linder zum Ausdruck, daß die Verlegung ihres Wohnsitzes nach Bartholomäberg sie zur Zurücklegung ihres Mandates in der Gemeindevertretung zwinge. Sie bedauere sehr, diesen Schritt tun zu müssen, zumal ihr die Arbeit in der Gemeindevertretung und den diversen Ausschüssen in all den Jahren sehr viel Freude bereitet habe. An der Gestaltung der Gemeinde direkt mitzuwirken und für das Allgemeinwohl tätig zu sein, seien ihr immer wieder Antrieb und Motivation gewesen. Für die freundschaftliche und -9kollegiale Zusammenarbeit danke sie allen von Herzen. Für die Zukunft wünsche sie allen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung vorallem Gesundheit und eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen. In kurzen Zügen repliziert der Bürgermeister, daß Gerlinde Linder seit dem Jahre 1990 der Gemeindevertretung angehöre, wobei sie ihre ersten politischen Erfahrungen bereits als ständiger Ersatz in der Legislaturperiode 1985 bis 1990 sammeln können habe. In all den Jahren habe sich Gerlinde Linder nicht nur als äußerst engagierte Mitarbeiterin sondern insbesondere als realdenkende Mandatarin mit einem kommunalpolitisch ausgeprägten Spür- und Feinsinn ausgezeichnet. Nicht als Quotenfrau, sondern als couragierte und schlagfertige Mitstreiterin habe sie stets an der politischen Auseinandersetzung aktiv teilgenommen und mit ihrer Meinung nie hinter dem Berg gehalten. Für die jahrelange Mitarbeit danke er ihr daher persönlich und namens aller Kolleginnen und Kollegen und wünsche ihr für die Zukunft ebenfalls alles erdenklich Gute, vorallem Gesundheit und Wohlergehen. Der Vorsitzende dankt abschließend allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: