19960118_GVE009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:37
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-01-18
Erscheinungsdatum 1996-01-18
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 18. Jänner 1996 Niederschrift aufgenommen am 18. Jänner 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 9. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Jänner 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Roman Zimmermann, Traugott Mostböck und Peter Schapler. Entschuldigt: Wolfgang Violand, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss und Gottfried Schapler Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Traugott Mostböck gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Dezember 1995 2. Entscheidung zur Empfehlung des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 2. Jänner 1996 3. Nominierung eines Beirats-Mitgliedes in den Tourismusverband Montafon 4. Abschluß eines Bestandvertrages mit Frau Astrid Lorünser, Vandans, Neuheim 406, betreffend eine Parkfläche beim Restaurant "Mata Hari" 5. Einrichtung einer Berufungskommission gemäß § 53 des Vorarlberger Gemeindegesetzes und Genehmigung einer Verordnung über die Einrichtung, die Befugnis und die Geschäftsordnung der Berufungskommission 6. Wahl der Mitglieder der Berufungskommission und Bestellung eines Vorsitzenden bzw. Stellvertreters 7. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 1996 gemäß § 73 des Vorarlberger Gemeindegesetzes 8. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1996 9. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Landessymbole; b) ein Gesetz über eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes; 10. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Dezember 1995, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig zugestimmt. 2. Die in der 3. Sitzung des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses getroffene Empfehlung wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt bzw. zum Beschluß erhoben, nachdem diese vom Vorsitzenden des Ausschusses Peter Scheider ausführlich erörtert worden ist. 3. Den Informationen des Vorsitzenden zufolge wurden in der Jahreshauptversammlung am 15. Dezember 1995 die neuen Statuten für den Tourismusverband Montafon beschlossen. Diesen neuen Statuten zufolge müssen die Gemeinden nunmehr ihre Vertreter in den neugeschaffenen Beirat nominieren. Gemäß dem zu leistenden Finanzierungsanteil stehe der Gemeinde Vandans 1 Beiratsmitglied zu. In der Folge stellt der Bürgermeister zur Diskussion, als Vertreter der Gemeinde Vandans den Gemeindevertreter Norbert Sartori in diesen Beirat zu entsenden. Norbert Sartori sei Mitinhaber einer Gästepension und habe als Branchenkenner Interesse an dieser Funktion geäußert. Nach kurzer Diskussion sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für die Nominierung von Norbert Sartori als Vertreter der Gemeinde Vandans in diesem neugeschaffenen Beirat aus. Die Bestellung erfolgt vorerst auf die Dauer der laufenden Funktionsperiode. 4. In kurzen Zügen informiert der Vorsitzende, daß die Gemeindevertretung bereits in der Sitzung am 27. März 1972 den damaligen Besitzern des GolfRestaurants eine Nutzung von ca. 550 m2 aus den gemeindeeigenen Liegenschaften für Parkzwecke gestattet habe. Die damalige Zustimmung der Gemeindevertretung sei auf fünf Jahre befristet worden. Im vergangenen Herbst habe die nunmehrige Eigentümerin des Restaurants "Mata Hari", Frau Astrid Lorünser, Überlegungen gehegt, das bestehende Betriebsgebäude zu erweitern. In diesem Zusammenhange habe die Eigentümerin am 15. November 1995 bei der Gemeinde einen Antrag auf pachtweise Überlassung von ca. 410 m2 aus den Gst.Nr. 12/3 und 450/6 für Parkzwecke eingebracht. Vom Gemeindeamt sei in weiterer Folge ein Vertragsentwurf betreffend die Überlassung der beantragten Flächen erarbeitet worden. Dieser wird sodann vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. In der darauffolgenden Diskussion bringt Josef Maier zum Ausdruck, daß diesem Vertragsentwurf grundsätzlich zugestimmt werden könne. Seiner Meinung nach müsse der Vertragsentwurf jedoch dahingehend ergänzt werden, daß die Erhaltung der gegenständlichen Parkflächen und die Schneeräumung derselben Angelegenheit der Antragstellerin sei. Soferne während der Wintermonate eine öffentliche Mitbenützung vorliege, habe sich die Gemeinde an den Schneeräumkosten aliquot zu beteiligen. Dieser Auffassung schließen sich im weiteren auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung einhellig an. -3- Josef Tschofen macht im Zuge dieser Beratungen aufmerksam, daß eine Teilfläche des derzeit bestehenden Umkehrplatzes abhanden komme, wenn der Tennisclub die beabsichtigte Erweiterung der Anlage tatsächlich realisiere. Für diesen Fall müsse eine Alternative überlegt werden. Diese könne zum Beispiel in einer neuzuschaffenden Verbindung von der Golfstraße zur Tennisplatz-Zufahrt bestehen. Dem Begehren der Antragstellerin um Überlassung von ca. 410 m2 aus den gemeindeeigenen Gst.Nr. 12/3 und 450/6 für Parkzwecke wird daraufhin einstimmig zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt auf Basis des vom Gemeindeamt erarbeiteten Vertragsentwurfes unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ergänzung. Karin Ganahl hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Siegfried Bitschnau äußert abschließend die Vermutung, daß im gesamten Gemeindegebiet noch der eine oder andere Gewerbetreibende öffentliche Parkplätze für Geschäftszwecke in Anspruch nehme. Er ersuche den Bürgermeister um diesbezügliche Recherchen. Im zutreffenden Falle solle mit diesen Betroffenen gleichlautende Bestandsverträge abgeschlossen werden. 5. Recht umfangreich erörtert der Vorsitzende die gemäß dem Gemeindegesetz (§ 53) bestehende Möglichkeit zur Einrichtung einer Berufungskommission. In zahlreichen Gemeinden des Landes bestehe bereits eine solche Berufungskommission. Die Erfahrungen damit beurteile man in allen Gemeinden mehr oder weniger positiv. Die Zukunft, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, lasse erwarten, daß die Gemeindevertretung immer häufiger mit Berufungsangelegenheiten konfrontiert werde. Soferne eine Berufungskommission bestehe, habe sich diese dann mit sämtlichen Berufungsangelegenheiten (ausgenommen solche abgabenrechtlicher Natur) zu befassen. Die Gemeindevertretung werde damit nicht unerheblich entlastet. Zum anderen habe eine Berufungskommission den Vorteil, daß diese angesichts ihrer personellen Größe in zeitlicher Hinsicht flexibler sei und sich damit auch die Möglichkeit für Ortsaugenscheine und anderes biete. Vbgm. Franz Egele und Stefan Jochum schließen sich den Überlegungen des Bürgermeisters an und befürworten die Einrichtung einer solchen Berufungskommission für die Gemeinde Vandans. Auch Dipl.Ing. Alois Kegele und Josef Maier bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß die Vorteile einer solchen Berufungskommission jedenfalls überwiegen und deren Einrichtung folglich nur unterstützt werden könne. Den Ausführungen von Josef Tschofen zufolge, sollen die Mitglieder dieser Berufungskommission tunlichst der Gemeindevertretung angehören, auch wenn dies vom Gesetz nicht gefordert werde. Nach zahlreichen weiteren Debattenbeiträgen sprechen sich alle Anwesenden einhellig für die Einrichtung einer solchen Berufungskommission gemäß § 53 des Vorarlberger Gemeindegesetzes aus. Von der Genehmigung einer Verordnung über die Einrichtung, die Befugnis und die Geschäftsordnung der Berufungskommission wird Abstand genommen, nachdem eine eingehende Auseinandersetzung mit der vom Gemeindeamt erarbeiteten Muster-Verordnung nicht möglich war. Der Bürgermeister wird daher um baldmöglichste Übermittlung einer solchen Musterverordnung an alle Damen und Herren der Gemeindevertretung ersucht, damit diese bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung dann beschlossen werden könne. -4- 6. Nachdem die Genehmigung einer Verordnung über die Einrichtung, die Befugnis und die Geschäftsordnung der Berufungskommission vertagt worden ist, wird einstimmig auch die Wahl der Mitglieder der Berufungskommission und die Bestellung eines Vorsitzenden bzw. eines Stellvertreters vertagt. Die entsprechenden Bestellungen sollen ebenfalls in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen. 7. Eingangs seiner Ausführungen gibt der Vorsitzende zu verstehen, daß sich die finanzielle Situation der Gemeinden landauf landab verschlechtert habe. Der Entfall der bisherigen Gewerbesteuer treffe insbesondere die Kraftwerksgemeinden besonders hart. Nachdem mit Ende des Jahres 1995 auch der vorübergehend gewährte Härteausgleich des Bundes für den Entfall dieser Gewerbesteuer auslaufe, komme im Jahre 1996 die volle Härte dieses Entfalles zu tragen. Das Budget für das laufende Jahr beinhalte angesichts der unerfreulichen Finanzsituation folglich nur unbedingt notwendige Ausgaben. Wie im vergangenen Jahr weise der Voranschlag 1996 für Wünsche und Geschenke keinen Spielraum auf. In seiner Sitzung am 4.d.M. habe sich der Gemeindevorstand bereits eingehend mit dem gegenständlichen Voranschlags-Entwurf auseinandergesetzt. Wie der betreffenden Niederschrift entnommen werden könne, habe der Gemeindevorstand eine Vielzahl von Vorschlägen und Anregungen geäußert. In Summe sei dem Voranschlags-Entwurf letztlich einstimmig zugestimmt worden, nachdem die Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet worden seien. Wegen dienstlicher Verpflichtung hat Gerhard Flatz um 21.30 Uhr die Sitzung verlassen. Vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden werden in weiterer Folge dann die wesentlichsten Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert. Insbesondere zur Haushaltsstelle 363 729 (Ortsbildpflege) ergeben sich eine Vielzahl von Wortmeldungen. Zusammenfassend wird von allen Anwesenden die Auffassung vertreten, daß die Kosten für den öffentlichen Blumenschmuck auf das unbedingt notwendige Ausmaß reduziert werden sollen. Die diesbezüglichen Aufwendungen der vergangenen Jahre werden unisono als überhöht beurteilt. Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann einstimmig den Voranschlag für das Jahr 1996 mit Einnahmen und Ausgaben in der Größenordnung von S 62.914.000, --. Namens der ÖVP-Fraktion bringen Dipl.Ing. Alois Kegele und Josef Maier zum Ausdruck, daß ihre pauschale Zustimmung nur unter der Bedingung erfolge, daß der Ausgabenrahmen bei der Haushaltsstelle 363 729 (Ortsbildpflege) in diesem Jahr auch tatsächlich eingehalten werde. 8. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge beinhalte der Dienstpostenplan für das Jahr 1996 insgesamt 23 Dienstposten. Dieser gegenständliche Dienstpostenplan enthalte unter anderem 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte in handwerklicher Verwendung, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte, die Freistellung des Bürgermeisters und 1 Pensionist. Die Bedienstete Marie-Luise Jauschnegg trete am 31. Jänner 1996 in den Ruhestand. Die bereits in Dienst genommene Nachfolgerin scheine deshalb im gegenständlichen Dienstpostenplan nicht gesondert auf. -5- Älois Neher vertritt seinerseits die Auffassung, daß der vorgelegte Dienstpostenplan jedenfalls um die Mitarbeiterin Birgit Schoder erweitert werden müsse. Eine andere Darstellung führe zu einer Verzerrung des Bildes. Dieser Meinung schließen sich auch die übrigen Anwesenden einhellig an. Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ergänzung genehmigen daraufhin die Damen und Herren der Gemeindevertretung den vorgelegten Dienstpostenplan für das Jahr 1996 einstimmig. 9. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 22. November 1995 die Beschwerden der Gemeinde Vandans und der Landeshauptstadt Bregenz gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg vom 6. Mai 1993 betreffend die Zerlegung des Gewerbesteuer-Meßbetrages der Vorarlberger Illwerke AG abgewiesen habe. Unter anderem habe der Verwaltungsgerichtshof auch unmißverständlich festgestellt, daß es sich bei den Anlagen und Einrichtungen der Vorarlberger Illwerke AG um eine mehrgemeindliche Betriebsstätte handelt. Diese Erkenntnis bringe für die Gemeinde Vandans weitere Nachteile im Zusammenhang mit dem Kommunal-Steueraufkommen. - die Gemeinde Vandans als Mitglied der Agrargemeinschaft Schandang von der Vorarlberger Illwerke alljährlich 8 Punktekarten mit zusammen 156 Punkten zum Befahren der Seilbahnanlagen am Golm erhalte. In den vergangenen Jahren habe man diese Punktekarten an hier im Ort weilende Journalisten, an Besucher aus der Partnerstadt Heitersheim und andere Besucher im öffentlichen Interesse ausgegeben. Soferne von der Gemeindevertretung keine andere Handhabung gewünscht werde, beabsichtige er diese Praxis beizubehalten. Diesem Vorhaben schließen sich die Anwesenden einhellig an. - in der Zeit vom 12. bis 14. April 1996 ein Besuch unserer Partnerstadt Heitersheim beabsichtigt sei. Mit dem dortigen Amtskollegen Jürgen Ehret habe er diesbezüglich bereits einige Vorgespräche geführt. Ein endgültiges Programm könne aber noch nicht präsentiert werden. Unabhängig davon bitte er aber schon heute alle Anwesenden um eine Freihaltung dieses Termines und eine vollzählige Teilnahme. Stefan Jochum gibt daraufhin zu bedenken, daß am 14. April 1996 (Weißer Sonntag) die Erstkommunion in Vandans stattfinde. Eine vollzählige Teilnahme der Gemeindevertretung am beabsichtigten Ausflug nach Heitersheim könne daher nicht erwartet werden. In seiner Antwort räumt der Bürgermeister ein, daß er diesen Umstand bei der Terminplanung zu wenig berücksichtigt habe. Er werde daher mit dem Amtskollegen in Heitersheim eine Verschiebung des Termines um ein bis zwei Wochen bereden. - Altbürgermeister Oskar Vonier seinem Wissen nach ernstlich erkrankt sei und sich derzeit im Krankenhaus befinde. Namens aller Damen und Herren der Gemeindevertretung wünsche er ihm baldige Besserung und gute Genesung. -6- Unter Punkt "Anfälliges" bedauert Manfred Blenke die fehlende Präsenz der Vandanser Tourismusbetriebe im regionalen Info-Kanal. In diesem InfoKanal präsentiere sich von der Außerfratte derzeit lediglich die Gemeinde Schruns und die Gemeinde Tschagguns. Er bitte daher um eine kurze Auskunft über die Beweggründe dieser Abstinenz. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß das Angebot des privaten Info-Kanal-Betreibers derzeit vom Vandanser Tourismusbüro geprüft werde. Bei Vorliegen eines entsprechenden Ergebnisses solle dann eine endgültige Entscheidung über eine Mitbeteiligung getroffen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: -7[Beilage] Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung 1996 Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1995 1996 1996 Bezeichnung 1995 1996 in 1000 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 462 627.000, 00 VERWALTUNG 5679 5.662.000, 00 210.000, 00 0 81.000, 00 ALLGEMEINE 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT 458 429.000, 00 166.000, 00 1 ÖFFENTLICHE 46.000, 00 5.000, 00 UND SICHERHEIT 1541 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2019 2.172.000, 00 36.000, 00 WISSENSCHAFT 7665 7.343.000, 00 609.000, 00 2 UNTERRICHT, 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS 43 42.000, 00 3 KUNST, KULTUR KULTUS SPORT UND 972 1.110.000, 00 4 SOZIALE WOHLFAHRT 4 SOZIALE WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG 1095 232.000, 00 749.000, 00 UND WOHNBAUFÖRDERUNG 5119 4.314.000, 00 412.000, 00 5 GESUNDHEIT 2.676.000, 00 37 37.000, 00 5 GESUNDHEIT 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 2303 2.503.000, 00 5.578.000, 00 103.000, 00 2248 6 STRASSEN- UND BAU, VERKEHR 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 632 352.000, 00 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 3549 3.454.000, 00 14.000, 00 5122 7 8 DIENSTLEISTUNGEN 33029 7.263.000, 00 20.430.000, 00 8 DIENSTLEISTUNGEN 27195 10.819.000, 00 18.057.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 29096 28.339.000, 02 9 FINANZWIRTSCHAFT 3018 1.958.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 69174 41.613.000, 00 21.301.000, 00 62108 43.343.000, 00 19.571.000, 00 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten Erlös von 1 Grundvermögen 650 --214.979, 66 --- Erwerb von 1.000.00 1 Grundvermögen 230 Erlös von 2 Verwaltungsrealitäten Verwaltungsrealitäten 150 ----- Erlös von 3 Betriebsrealitäten 8995 Betriebsrealitäten 17000 Erwerb und Bau von --9.768.000, 00 3 --- 15.677.000, 00 Erlös von Erwerb und Bau von 2 Erwerb von 4 Verwaltungsmobilien 5 Verwaltungsmobilien 1653 Erlös von 5 Betriebsmobilien Betriebsmobilien 85 6 Erlös von Wertpapieren 1 Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen 146 --- 512.000, 00 --5.000, 00 --- 381.000, 00 --- Erwerb von 5 --53.477, 67 --190.000, 00 4 1.000, 00 6 Erwerb v. und Beteiligungen --- 865.000, 00 Gewährung von 7 Darlehen 341 9 Darlehensaufnahme 17144 --10.661.000, 00 9 Schuldentilgung 2392 --2.606.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 26941 --21.301.000, 00 Ausg. d. Vermögensgeb 21851 --19.571.000, 00 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 42233 41.613.000, 00 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 40257 43.343.000, 00 --Einn. d. Vermögensgebarung 26941 21.301.000, 00 --Ausg. d. Vermögensgebarung 21851 19.571.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 69174 64.981.399, 32 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 62108 62.914.000, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang 8445 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 69174 64.981.399, 32 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 70553 62.914.000, 00 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 1379 10.837.730, 64 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 70553 75.819.129, 96 --Gesamtausgaben 70553 62.914.000, 00 --=========================================================================