20080918_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:39
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2008-09-18
Erscheinungsdatum 2008-09-18
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GEMEINDEAMT VANDANS 18. September 2008 Niederschrift aufgenommen am 18. September 2008 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 38. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. September 2008 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Helmut Moosbrugger, Florian Küng, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz, Klaus Bitschnau, Stefan Jochum sowie Leo Brugger als Ersatzmann. Entschuldigt: Schriftführerin: Mag. Klaus Neyer und Rupert Platzer GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 37 öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juli 2008 Entscheidung zu den Ansuchen um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung von a) Franz und Klaudia Burger, 6700 Bludenz, Klarenbrunnstraße 97a b) Gunter und Silvia Martin, D – 78595 Hausen ob Verena, Hoelderlingweg 21 c) Mag. Siegmund Stemer, 6773 Vandans, Ferdinand-Schoder-Straße 7 3. Erstellung eines Kanalkatasters samt Wartungsbuch: Auftragsvergabe 4. Kleinwasserkraftwerk Rellsbach: Zwischenbericht durch das Ingenieurbüro Breuß 5. Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen: Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2008 6. Genehmigung eines Grundkaufes bzw. Grundtausches mit dem Landeswasserbauamt 7. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2007 der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KEG sowie die Entlastung des Geschäftsführers 8. Berichte und Allfälliges 9. Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 225.000, 00 Euro zur Finanzierung des Liegenschaftsankaufes „Zögernitz“ Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juli 2008 Die Niederschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juli 2008, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt: Die Gemeindevertreter Ulrike Bitschnau, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Thomas Maier und Leo Brugger nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 17. Juli 2008 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung von a) Franz und Klaudia Burger, 6700 Bludenz, Klarenbrunnstraße 97a b) Gunter und Silvia Martin, D- 78595 Hausen ob Verena, Hoelderlingweg 21 c) Mag. Siegmund Stemer, 6773 Vandans, Ferdinand-Schoder-Straße 7 In aller Kürze erläutert der Vorsitzende die gegenständlichen Ansuchen und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage in den gegenständlichen Bereichen. Ohne Diskussion stimmen sodann die Anwesenden den vorliegenden Anträgen zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu. Die Zustimmung selber erfolgt ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenverordnung. 3. Erstellung eines Kanalkatasters samt Wartungsbuch: Auftragsvergabe Vorab begrüßt Bürgermeister Burkhard Wachter die beiden Vertreter des Ingenieurbüros Breuß, nämlich DI Dieter Breuß und DI Markus Mähr, und dankt beiden für ihr Kommen. Sodann erinnert der Vorsitzende, dass nach den Vorgaben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIId, die Gemeinden verpflichtet sind, für alle bestehenden Kanalisationsanlagen Wartungsbücher zu führen. Spätestens im Zuge von Kollaudierungen sind diese vorzulegen. Die Gewährung von Fördermittel werde in Hinkunft im Zusammenhang mit dem Existieren eines Kanalkatasters bzw. eines Wartungsbuches stehen. In der Gemeinde Vandans gebe es derzeit weder einen Kanalkataster noch ein Wartungsbuch. Es sei deshalb an der Zeit, den gesetzlichen Aufträgen Rechnung zu tragen und diese endlich in Arbeit zu nehmen. Im Abwasserverband Montafon habe man erst kürzlich einen diesbezüglichen Auftrag an das Ingenieurbüro M+G Ingenieure, Feldkirch, vergeben. Von diesen liege auch ein Honorarangebot, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Gemeinde Vandans, vor. Außerdem gebe es ein Honorarangebot vom Ingenieurbüro Breuß, das DI Dieter Breuß nun selber erläutern wolle. Er bitte daher DI Dieter Breuß um seine Ausführungen. -2- DI Dieter Breuß bedankt sich seinerseits für die Möglichkeit zum Legen eines Honorarangebotes und vor allem auch dafür, den Aufbau eines solchen Kanalkatastern sowie das Führen eines Wartungsbuches mittels einer Power Point Präsentation vorstellen zu dürfen. Wie vom Bürgermeisters bereits erwähnt, seien alle Gemeinden angehalten, für alle bestehenden Kanalisationsanlagen Wartungsbücher zu führen. Die sinnvolle Wartung des Kanalisationsnetzes sowie das Führen eines Wartungsbuches setze aber die Existenz eines Kanalkatasters voraus. Bei weiteren Planungen bzw. notwendig werdenden Sanierungsmaßnahmen liefere dieser dann wertvolle Informationen. Die wesentlichen Vorteile des Kanalkataster seien die effiziente Verwaltung und Erhaltung des Anlagenvermögens, die Planung der zukünftigen Kostenaufwendungen, die übersichtliche Darstellung der vorhandenen Anlagen mit Schadensklassifizierung, die Ermöglichung eines optimierten Betriebes sowie die Erfassung digitaler Daten aller bestehenden Kanäle und Bauwerke. Diese seien eine wichtige Voraussetzung für Analysen und Planungen zum Zwecke der Erweiterung, des Umbaus, der Sanierung oder der Anpassung an den Stand der Technik. Weiters berichtet DI Dieter Breuß, dass der Kanalkataster entsprechend dem ÖWAVRegelblatt Nr. 21 gewisse Mindestanforderungen erfüllen müsse. Ein förderungsfähiger Kanalkataster müsse also einige wesentliche Elemente enthalten wie die Grunddaten der Kanalisationsanlage, die Zustandsdaten auf Basis der erhobenen Zustandserhebungen mit einer Zustandsbewertung und einer Schadensklassifizierung, die Bemessungsdaten sowie auch die Betriebsdaten. Das vorliegende Angebot vom 22. August 2008 beinhalte die Kosten für die Erstellung der Programmdienstleistungen, der Programmwartung und der Einarbeitung der Daten für das Kanalwartungsbuch. Auch die Kosten für das Förderansuchen, die Erstellung der Kanalinspektionsausschreibung, die endgültigen Bestandspläne, die hydraulische Bemessung, den Abschlussbericht und der Kollaudierung des Kanalkatasters seien im vorliegenden Angebot mit 33.045, 00 Euro (netto) enthalten. Luzia Klinger ersucht um Auskunft, ob die Vorgaben der Vorarlberger Landesregierung einen zeitlichen Rahmen beinhalten. In seiner Antwort gibt DI Dieter Breuß zu verstehen, dass das Führen eines Wartungsbuches beziehungsweise eines Kanalkatasters vom Amt der Vorarlberger Landesregierung schon seit vielen Jahren gefordert werde. Bis dato habe es aber noch keine Sanktionen für jene Gemeinden gegeben, die dieser Forderung noch nicht entsprochen haben. Weil das Führen eines Wartungsbuches beziehungsweise eines Kanalkatasters auch mit einer Vielzahl an Vorteilen für die Gemeinde verbunden sei, sehe er keinen nachvollziehbaren Grund, dieser Forderung nicht schnellstmöglichst zu entsprechen. Schließlich dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Erstellung des Wartungsbuches bzw. des Kanalkatasters einige Zeit (zirka 3 bis 4 Jahre) in Anspruch nehmen könne. Er plädiere angesichts dieses Faktums dafür, mit den dafür notwendigen Arbeiten so bald wie möglich zu beginnen. Josef Maier macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass sich der Nutzen eines solchen Kanalwartungsbuches bzw. Kanalkatasters für die Gemeinde im Augenblick in Grenzen halte. Beim besten Willen könne er sich nicht vorstellen, dass alle 96 Gemeinden des Landes in der Lage seien, die finanziellen Mittel für die Erarbeitung eines solchen Wartungsbuches bzw. eines Kanalkatasters so ohne weiteres aufzubringen. In vielen Gemeinden Vorarlbergs, so DI Dieter Breuß in seiner Antwort, gebe es natürlich noch kein Wartungsbuch und keinen Kanalkataster. Jede Gemeinde setze ihre Prioritäten eben anders. Selbstverständlich gebe es diese Bücher bzw. Kataster bereits in allen Städten wie auch in den meisten Marktgemeinden. Und in immer mehr Kleingemeinden komme man ebenfalls zur Erkenntnis, dass diese Einrichtungen nicht nur mit recht beachtlichen Kosten sondern auch einer Fülle von Vorteilen verbunden seien. Auch Bürgermeister Burkhard Wachter plädiert in der Folge für eine rasche Auftragsvergabe. Die finanzielle Situation der Gemeinde sei in einigen Jahren vermutlich nicht besser -3- wie die heutige. Das Aufschieben der Entscheidung bringe absolut keine Vorteile. Außerdem gebe es im Augenblick Fördermittel, die nicht unbeachtlich seien. Wie lange es diese noch gebe, könne niemand sagen. Daher plädiere er für ein rasches Umsetzen dieser längst fälligen Forderung des Landes und nicht für ein Aufschieben derselben. Stefan Jochum schließt sich in seiner Wortmeldung im Wesentlichen den Ausführungen seines Vorredners an. Ohne Zweifel habe die Führung eines Kanalwartungsbuches bzw. einem Kanalkataster unübersehbare Vorteile, auch wenn der finanzielle Aufwand dafür mit zirka 300.000, 00 Euro extrem hoch sei. Trotzdem plädiere er für eine rasche Auftragsvergabe. Persönlich interessiere ihn aber jedoch, ab welchem Zeitpunkt die aufgenommenen Daten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Wenn die ersten 5 Kilometer aufgenommen sind, so DI Dieter Breuß in seiner Antwort, stelle man der Gemeinde die ersten Daten bereits zur Verfügung. Dass der finanzielle Aufwand recht beachtlich sei, könne er nicht in Abrede stellen. Aus diesem Grunde plädiere er dafür, das gegenständliche Projekt auf 3 bis 4 Jahre auszulegen. Da das Projekt nicht bewilligungspflichtig sei, könne mit den Arbeiten sofort begonnen werden. Im heurigen Jahr müsse die Gemeinde übrigens mit keinen Kosten mehr rechnen, weil noch nichts zur Verrechnung komme. Für das Amt der Vorarlberger Landesregierung sei insbesondere von Bedeutung, dass das Projekt in Angriff genommen und ein Ende absehbar sei. Alle Anwesenden sprechen sich sodann für die rasche Erarbeitung eines Kanalwartungsbuches bzw. eines Kanalkatasters aus und stimmen in diesem Zusammenhang einer Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Dieter Breuß auf Grundlage des Angebotes vom 22. August 2008 zu. 4. Kleinwasserkraftwerk Rellsbach: Zwischenbericht vom Ingenieurbüro DI Dieter Breuß In der Sitzung am 27. März 2008, so der Bürgermeister einleitend, habe sich die Gemeindevertretung unter anderem mit der Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes im Bereich des Rellsbaches befasst. Weil die Überlegung damals bei allen Anwesenden auf Zustimmung gestossen sei, habe man sich für die Ausarbeitung eines „Vorprojektes mit Variantenuntersuchungen“ ausgesprochen und dem Ingenieurbüro Dieter Breuß, Koblach, einen diesbezüglichen Auftrag erteilt. Nunmehr, so der Vorsitzende, gebe es einen ersten Zwischenbericht, der nun von DI Markus Mähr, den er in diesem Zusammenhang sehr herzlich begrüßen wolle, vorgetragen werde. DI Markus Mähr bedankt sich seinerseits für die Möglichkeit, diese „Machbarkeitsstudie“ vorstellen zu dürfen. Er erinnert in aller Kürze, dass es das generelle Bestreben der Gemeinde Vandans sei, das Wasserkraftpotential der Gerinne auf dem Gemeindegebiet bestmöglichst zur umweltschonenden Gewinnung erneuerbarer Energie zu nutzen. Weil es im Rellsbach in absehbarer Zeit verschiedene Baumaßnahmen durch den Forsttechnnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung gebe, würde mit verhältnismäßig geringem Aufwand die Einbindung einer Fassungsanlage in ein Sperrenbauwerk möglich. Dementsprechend diene die Machbarkeitsstudie der Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Kraftwerksanlage im Rellsbach. Das Einzugsgebiet des Rellsbaches, so neuerlich DI Markus Mähr, betrage rund 33, 5 km². Bei der Messstelle Rellsbach-Vilifau sei in der Vergangenheit das Abflussverhalten des Rellsbaches, welcher bis zu dieser Stelle ein Einzugsgebiet von 16, 2 km² aufweise, aufgezeichnet worden. Die Abschätzung der Wassermengen für die Bearbeitung der gegenständlichen Machbarkeitsstudie sei mehr oder weniger durch Umrechnung dieser Pegeldaten erfolgt. Unbedingt erwähnt werden müsse in diesem Zusammenhang jedoch der Umstand, dass sich durch das geplante „Pumpwerk Rells“ der Vorarlberger Illwerke -4- AG das wirksame Einzugsgebiet des Rellsbaches auf ganze 5, 97 km² reduziere. In der Folge informiert DI Markus Mähr über die Ermittlung der Ausbauwassermenge, die geologischen Rahmenbedingungen, die Gerinnecharakteristik und die derzeitigen Abflussverhältnisse sowie die bestehenden Rechte. Recht ausführlich bringt er dann den Anwesenden die Kenndaten der geplanten Anlage, die bauliche Beschreibung, die vermutliche Restwasserabgabe, eine Ertragsrechnung, eine Grobkostenschätzung, die Fördermöglichkeiten sowie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Kenntnis. In der Zusammenfassung macht DI Markus Mähr dann deutlich, dass die Geländeverhältnisse für die Verlegung einer Druckleitung insgesamt als sehr schwierig bezeichnet werden müssen. Seiner Einschätzung zufolge sei die Verlegung der Druckleitung überhaupt nur mit Hilfe einer Horizontalbohrung möglich, was aber mit sehr hohen Kosten (zirka 1.500, 00 Euro pro Laufmeter) verbunden sei. Die Hälfte der gesamten Projektskosten entfalle daher auf die Kosten für diese Horizontalbohrung. Und dadurch werde die Projektsrealisierung trotz der hohen Lebensdauer solcher Anlagen sowie dem Umstand, dass die Gemeinde als Betreiber eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung zum Ziel habe, unwirtschaftlich. Eine Umsetzung des Projektes könne daher nicht empfohlen werden. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis sei neben den hohen Errichtungskosten insbesondere der Umstand, dass nur ein Teil, nämlich lediglich 5, 97 km², des natürlich vorhandenen Einzugsgebietes von 22, 93 km² zur Kraftwerksnutzung zur Verfügung stehe. Das überwiegende Dargebot werde nämlich von der Vorarlberger Illwerke AG zur Realisierung des „Pumpwerkes Rells“ herangezogen. In mehreren Wortmeldungen bringen die Anwesenden dann ihr Bedauern über das Ergebnis bzw. Resümee dieser Machbarkeitsstudie zum Ausdruck. Einhellig vertreten alle Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich die Auffassung, dass die Erarbeitung dieser „Machbarkeitsstudie“ zur richtigen Beurteilung des Projektes ganz wichtig gewesen sei. Auf keinen Fall soll das Projekt unter diesen Voraussetzungen weiter verfolgt werden. 5. Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen: Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2008 Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 31. Juli 2008 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000“ alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der diversen Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von gesamt 109.010, 00 Euro zur Verfügung zu stellen. Das gegenständliche Maßnahmenkonzept werde finanziell auch von der Vorarlberger Illwerke AG und im Wege des Skipools auch von den Montafoner Bergbahnen unterstützt. Die Aufteilung des Betrages erfolge unter Anwendung des Volkszählungsergebnisses. Diesem zufolge entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Betrag von 17.526, 00 Euro. Bgm. Burkhard Wachter verweist in der Folge auf die gut funktionierende Zusammenarbeit mit dem Stand Montafon und plädiert dafür, dem vorliegenden Ansuchen – wie in den letzten Jahren - wieder zu entsprechen. Schließlich handle es sich bei den Standeswaldungen größtenteils um Schutz- und Bannwälder. Für große Bereiche unseres Tales sei die Vitalität dieser Wälder von größter Bedeutung. Nur von „gesunden“ Schutzund Bannwäldern könne auch tatsächlich eine wirksame Schutzfunktion ausgehen. Ernst Stejskal gibt in seiner Wortmeldung neuerlich zu verstehen, dass die im Schreiben vom 31. Juli 2008 angeführten Ausgabenpositionen ausführlicher erläutert werden sollten. Außerdem überrasche, dass der auf die Gemeinde Vandans entfallende Anteil immer in der selben Höhe bleibe. Im Übrigen habe er schon im letzten Jahr beanstandet, dass die im Rechnungsabschluss des Forstfonds ausgewiesenen Summen nicht identisch seien -5- mit jenen, die im Schreiben vom 31. Juli 2008 ausgeführt sind. Leider gebe es auch keine Möglichkeit, den Rechnungsabschluss bzw. den Voranschlag des Forstfonds genauer zu betrachten, weil dieser auf der Homepage des Standes Montafon nicht zu finden sei. Peter Schapler schließt sich in den Ausführungen seinem Vorredner an. Auch er habe festgestellt, dass die im Rechnungsabschluss für das Jahr 2007 ausgewiesenen Beträge nicht mit jenen übereinstimmen, die im Schreiben vom 31. Juli 2008 ausgewiesen sind. Bgm. Burkhard Wachter macht in seiner Antwort dann deutlich, dass jedes Jahr der selbe Betrag zur Verumlagung auf die Gemeinden, die Vorarlberger Illwerke AG und die Montafoner Bergbahnen komme. Da die Verumlagung immer auf dem letzten Volkszählungsergebnis fuße, sei der Betrag jedes Jahr der selbe. Dass die im Rechnungsabschluss 2007 ausgewiesenen Beträge nicht mit den Summen im Schreiben vom 31. Juli 2008 übereinstimmen, lasse sich auch leicht erklären. Im letztgenannten Schreiben führe die Standesverwaltung nur die wichtigsten Ausgabenposten an. Und die dort ausgewiesenen Summen seien vielfach eine Zusammenfassung mehrerer ähnlicher Posten. Im Rechnungsabschluss seien diese aber getrennt ausgewiesen. Vbgm. Michael Zimmermann vertritt die Auffassung, dass sich solche Diskussion erübrigen, wenn über die Homepage des Standes Montafon in die Voranschläge und die Rechnungsabschlüsse Einsicht genommen werden könne. Er plädiere deshalb dafür, diese Anregung bald möglichst in der Forstverwaltung zu deponieren. Weder der Voranschlag noch der Rechnungsabschluss verrate irgend welche Betriebsgeheimnisse. Es müsse doch möglich sein, dass jeder Interessierte, in diese Einsicht nehmen könne. In seiner Antwort verspricht der Bürgermeister, die vorerwähnten Anregungen im Stand Montafon zu deponieren bzw. dort die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für eine Annahme des vorliegenden Antrages aus und genehmigen die Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages durch die Gemeinde Vandans für das Jahr 2008 in Höhe von 17.526, 00 Euro. 6. Genehmigung eines Grundkaufes bzw. Grundtausches mit dem Landeswasserbauamt Anhand der Vermessungsurkunde mit der Geschäftszahl 12126-1/2008 informiert der Bürgermeister, dass sich die Gemeinde seit vielen Jahren um einen Erwerb des neu gebildeten Grundstückes Nr. 2216/2, GB Vandans, bemühe. Dieses stehe im Eigentum der Republik Österreich, Öffentliches Wassergut, und weise eine Fläche von 5.518 m² auf. Das gegenständliche Grundstück sei vom Finanzministerium der Republik Österreich mit 176.185, 00 Euro bewertet worden. Als Gegenleistung verlange die Republik Österreich  das Grundstück Nr. 1278/4 mit 5.013 m², das die Gemeinde von der Agrargemeinschaft Vandans im Tausch gegen das Grundstück Nr. 1094 erhalten habe;  die Teilflächen „2“ und „4“ mit zusammen 2.959 m² aus dem Grundstück Nr. 1785/4, GB Klaus, die die Gemeinde bereits im Jahre 2005 erworben habe sowie  eine Aufzahlung in Höhe von 124.568, 00 Euro. Ohne große Diskussionsbeiträge sprechen sich alle Anwesenden für den Erwerb des neu gebildeten Grundstückes Nr. 2216/2, GB Vandans, aus und genehmigen die in diesem Zusammenhang von der Republik Österreich geforderten Gegenleistungen. In weiterer Folge stimmen die Damen und Herren der Gemeindevertretung geschlossen für den Verkauf des Grundstückes Nr. 2216/2, GB Vandans, an die beiden Interessenten Johann Bleiner, wohnhaft in Vandans, und Karl Peter, ebenfalls wohnhaft in Vandans, aus. Für die 4.733 m² große Fläche, die bereits als Baufläche/Betriebsgebiet I gewidmet -6- ist, wird der Kaufpreis mit 67, 00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Für die als Freifläche/ Freihaltegebiet ausgewiesene Fläche mit einem Ausmaß von 785 m² wird der Kaufpreis mit 6, 70 Euro festgesetzt. Sämtliche Gebühren und Abgaben in diesem Zusammenhang wie Grunderwerbssteuer, Grundbuchs-Eintragungsgebühr etc. haben die beiden Käufer alleinig zu tragen, ebenfalls die Kosten für den diesbezüglichen Kaufvertrag. Ebenso einstimmig machen alle Anwesenden aber deutlich, dass dieser Beschluss zum Verkauf des Grundstückes Nr. 2216/2 an die beiden Interessenten Johann Bleiner und Karl Peter seine Gültigkeit verliert, wenn nicht binnen einer Frist von 6 Monaten von allen Vertragsparteien ein verbücherungsfähiger Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Im Übrigen ist noch festzuhalten, dass der vereinbarte Kaufpreis von insgesamt 322.370, 00 Euro binnen einer Frist von 14 Tagen nach Verbücherung des Rechtsgeschäftes zur Zahlung an die Verkäuferin fällig wird. 7. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2007 der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KEG sowie die Entlastung des Geschäftsführers Der Vorsitzende berichtet, dass die Jahresabschlüsse der beiden Gesellschaften auch im letzten Jahr nicht dem Prüfungsausschuss der Gemeinde zur Einsichtnahme bzw. Prüfung vorgelegt worden seien. Schließlich erstelle diese eine renommierte Kanzlei, nämlich der Steuerberatungskanzlei Allgäuer & Sturm in Feldkirch. Auch im heurigen Jahr habe der Beirat deshalb keine Veranlassung gesehen, diese Jahresabschlüsse darüber hinaus noch dem Prüfungsausschuss zur Stellungnahme vorzulegen. Dem Gesetz entsprechend, so nochmals der Bürgermeister, müsse die Genehmigung des jeweiligen Jahresabschlusses längstens bis zum 30.06. des Folgejahres durch die Generalversammlung erfolgen. Leider habe man auch im heurigen Jahr diese Frist nicht einhalten können. Er werde sich überlegen, diese Abschlüsse in Zukunft an eine andere Kanzlei zu vergeben, damit es ein solches Versäumnis hinkünftig nicht mehr gebe. Da die Gemeinde alleinige Gesellschafterin sei, gelte ein diesbezüglicher Beschluss der Gemeindevertretung als Beschluss der Generalversammlung. Beatrice Pfeifer bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass der Aufwand für Rechtsund Beratungskosten sehr hoch und kostspielig sind. Nachdem vom Gemeindekassier Wolfgang Brunold eine Vielzahl von Fragen beantwortet worden sind, werden die vorliegenden Jahresabschlüsse 2007 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG auf Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann einstimmig genehmigt. Wegen Befangenheit hat Bürgermeister Burkhard Wachter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Sodann stellt Vbgm. Michael Zimmermann den Antrag, dem Geschäftsführer der beiden Gesellschaften, nämlich Bürgermeister Burkhard Wachter, für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen. Auch diesem Antrag wird in der Folge einstimmig zugestimmt. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  von der Gemeinde St. Anton am 21. August 2008 ein weiteres Schreiben betreffend die „Neuerrichtung einer Brücke über die Ill“ eingelangt sei. In diesem komme zum Ausdruck, dass es seitens der Gemeinde St. Anton eine klare Präferenz für eine neue Holzbrücke gebe. Damit die Gemeindevertretung eine -7- definitive Entscheidung treffen könne, erwarte man sich von der Gemeinde Vandans eine seriöse Prüfung der beiden Varianten und zwar Betonbrücke und Holzbrücke. Erst wenn diese Variantenprüfung vorliege, werde die Gemeindevertretung eine endgültige Entscheidung treffen.  es für das neue Kindergartenjahr erfreulicherweise 64 Anmeldungen gebe. Diese 64 Kinder teile man in 3 Gruppen auf und zwar in eine „Integrationsgruppe“, eine „Regelgruppe“ sowie eine „verlängerte Gruppe“.  es für die Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ mehr Anmeldungen als freie Plätze gebe. Die Gruppe sei zum Bersten voll. Einige Kinder habe man leider auf eine Warteliste setzen müssen. Wenn dieser Trend anhalte, werde man bereits auf das nächste Jahr eine weitergehende Lösung ins Auge fassen müssen.  am Dienstag, dem 30. September 2008, der diesjährige Seniorenausflug stattfinde. Die Fahrt führe über Bregenz nach Birnau am Bodensee bzw. in weiterer Folge nach Eigeltingen. Im Restaurant „Lochmühle“ halte man dann Einkehr. Die Beteiligung werde vermutlich rekordverdächtig werden. Per heutigem Tage rechne man mit 170 Mitfahrenden.  die Vorarlberger Illwerke AG nun definitiv an die Errichtung des „Pumpwerkes Rells“ denke. Im kommenden Jahr soll das Bewilligungsverfahren abgewickelt werden. Mit den Bauarbeiten werde voraussichtlich im Jahr 2010 begonnen. Aller Voraussicht nach werde die Bauzeit zirka 3 Jahre betragen. Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sei die Gemeinde Vandans zur Abgabe einer Stellungnahme betreffend die Einzelfallprüfung gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G eingeladen worden.  er auch im heurigen Jahr eine „Klausurtagung“ mit allen Gemeindevertretern und allen Ersatzleuten plane. Als Termin dafür ziehe er den 11. Oktober 2008 in Erwägung. Da die Heinrich-Hueter-Hütte nun auch über einen Seminarraum verfüge, plane der die Klausur auf dieser. Schon heute ersuche er alle Anwesenden um eine Terminvormerkung und verlässliches Kommen.  die Gemeindevertretung in der Sitzung am 18. Oktober 2007 unter anderem das Durchführen konkreter Geschwindigkeitsmessungen bzw. Verkehrszählungen auf der Dorfstraße beschlossen habe. Am 21. Juli 2008 seien nun die Ergebnisprotokolle von der Landesverkehrsabteilung der Polizei im Gemeindeamt eingelangt. Die Ergebnisse seien zum Teil recht interessant und überraschend. Über das Ergebnis bzw. allfällige Details werde unter Punkt „Allfälliges“ Vizebürgermeister Michael Zimmermann informieren.  es am Freitag, dem 19. September 2008, eine offizielle Eröffnung und Einweihung der neu renovierten Heinrich-Hueter-Hütte gebe. Soviel er wisse, seien alle Mitglieder des Gemeindevorstandes zur gegenständlichen Feier eingeladen. Er bitte deshalb um eine kurze Nachricht, wer tatsächlich an der Feier teilnehme. Je nach Beteiligung werde er einen Bus organiseren. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Michael Zimmermann: Die Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Landesstraße erfolgten in der Zeit vom 05. Mai 2008, 14.00 Uhr, bis 13. Mai 2008, ebenfalls 14.00 Uhr. Alle Messungen wurden bei Straßenkilometer 1.0, das ist auf Höhe des Wildbach-Bauhofes, getätigt. Ganz generell ist feststellbar, dass es an jedem Tag einige Zeiten gibt, wo generell zu schnell gefahren wird. Ganz allgemein ist festzuhalten, dass -8- die Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil recht beachtlich sind. Detaillierte Kommentare zu den Messprotokollen will ich gerne machen, wenn der Antrag einiger Anrainer der Dorfstraße vom 10. August 2007 zur Entscheidung ansteht. Stefan Jochum: Schon seit vielen Jahren steht für meine Begriffe eine Sanierung des Fahrbahnbelages im Bereich der Landesstraße Nr. 83 an. Wenn diese tatsächlich in Angriff genommen wird, sollten meiner Meinung nach auch „optische Einengungen“ vorgesehen werden. Solche würden nämlich auch zu reduzierten Fahrgeschwindigkeiten beitragen. Antwort des Bürgermeisters: Es spricht absolut nichts dagegen, im Zuge einer Belagsanierung solche „optische Einengungen“ vorzusehen. Natürlich sind diese mit dem Straßenerhalter, nämlich dem Land Vorarlberg, abzuklären. Persönlich könnte ich mir vorstellen, dass auch die Gestaltung eines „Kreisverkehrs“ bei der Kreuzung Landesstraße/ Schwimmbadstraße/Rellstalstraße dazu beitragen würde, dass in diesem Bereich langsamer gefahren wird. Luzia Klinger: Noch immer gibt es bei der Bahnhofkreuzung keinen Baubeginn. Bis wann kann mit der Errichtung der dortigen Ampelanlage definitiv gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Vom Landesstraßenbauamt ist mir erst vor wenigen Tagen mitgeteilt worden, dass der Baubeginn vermutlich erst im kommenden Frühjahr sein wird. Dem Vernehmen nach habe es bei der OMV unerwartete Probleme gegeben was den Neubau der Tankstelle betreffe. Florentin Salzgeber: Am heutigen Tage konnte die Dacheindeckung bei der neuen Holzbrücke in der Parzelle „Lende“ fertig gestellt werden. Die Brücke präsentiert sich wieder in einer beeindruckenden Art und Weise. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin auch davon überzeugt, dass die Brücke nach Fertigstellung wieder ein Schmuckstück sein wird. Die Kosten werden allerdings recht beachtlich sein. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung geschlossen Verständnis für diese Investition haben wird. Florian Küng: Die Brücke ist nun allem Anschein nach wieder errichtet. Konnten viele Teile der alten Brücke bei der Neuerrichtung verwendet werden? Antwort des Bürgermeisters: Der Zustand der alten Brücke war bedeutend schlechter als angenommen. Sehr viele Holzteile mussten leider dem Altholz zugeführt werden. Von besonderer Bedeutung waren jedoch einige seitliche Konstruktionsteile, die noch im Original vorhanden waren. Diese konnten zur Gänze in die neue Brücke integriert werden. Stefan Jochum: Im Bereich der Böschisstraße gibt es noch einige Fahrbahnschäden. Bis wann kann mit einer Behebung dieser Schäden gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Ich gehe davon aus, dass die Schadensbehebung noch im heurigen Jahr erfolgen wird. Vorher muss aber noch abgeklärt werden, welche Schäden im direkten Zusammenhang mit den vielen Fahrten zur Großbaustelle der Montafonerbahn stehen und welche nicht. 9. Genehmigung einer Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Grundkaufes „Zögernitz“ In der Sitzung am 19. Juni 2008, so der Bürgermeister, habe die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit den Ankauf des Anwesens „Zögernitz“ beschlossen. Der Kaufpreis betrage 200.000, 00 Euro. An Nebenkosten (z.B. Vermittlungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Vertrags- und Verbücherungskosten) komme noch ein Betrag von zirka 25.000, 00 Euro dazu. In Summe belaufe sich der finanzielle Aufwand für diesen Kauf auf zirka 225.000, 00 Euro. Dieser Betrag könne aus dem laufenden Haushalt nicht aufgebraucht werden. Die Finanzierung müsse also mittels einer Darlehensaufnahme erfolgen. Ein entsprechendes Angebot von der Hypothekenbank AG liege bereits vor. Da es aber in den letzten Tagen -9- einige Talfahrten im internationalen Bankwesen gegeben habe und viele Kurse sozusagen „im Keller“ seien, plädiere er für die Einholung weiterer Finanzierungsangebote und zwar in den Fremdwährungen Schweizer Franken und japanischer Yen. Leider sei es nicht möglich gewesen, diese bis zur heutigen Sitzung einzuholen. Da aber die Zeit sehr dränge, bitte er die anwesenden Gemeindevertreter um eine Zustimmung zur Aufnahme eines solchen Darlehens. Am liebsten wäre ihm, so nochmals der Bürgermeister, wenn die endgültige Entscheidung, nämlich bei welchem Geldinstitut und zu welchen Konditionen das Fremdwährungsdarlehen aufgenommen werde, dem Gemeindevorstand übertragen würde. Dieser komme nämlich bereits in der nächsten Woche zusammen und könnte sofort eine diesbezügliche Entscheidung treffen. Ohne Debatte sprechen sich alle Mitglieder der Gemeindevertretung für die Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 225.000, 00 Euro aus. Ebenso einstimmig sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, dass die Entscheidung, wo und zu welchen Bedingungen das besagte Darlehen aufgenommen werden soll, dem Gemeindevorstand übertragen wird. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. - 10 -