19960711_GVE015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:38
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-07-11
Erscheinungsdatum 1996-07-11
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 11. Juli 1996 Niederschrift aufgenommen am 11. Juli 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 15. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 3. Juli 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Jürgen Atzmüller, Rupert Platzer, Roman Zimmermann und Johann Waidacher Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Eveline Breuß und Gerhard Flatz Schriftführer: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. Juni 1996 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) Christoph und Daniela Gursch, 6791 St.Gallenkirch, Hnr. 152 b) Erich Juen, 6780 Schruns, Gantschierstraße 93 3. Ansuchen der Pfarre Vandans um Übernahme der Betriebskosten für das Jahr 1995 der Friedhofskirche 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 26. Juni 1996 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch 6. Genehmigung eines Teilbebauungsplanes für die Bereiche Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Bestattungsgesetzes c) ein Gesetz über die Durchführung der staatsrechtlichen Vereinbarung über die Krankenanstalten-Finanzierung und über eine Änderung des Spitalgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes 8. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. Juni 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. Wegen Befangenheit hat Reinhard Rützler an der Beratung und Abstimmung zu lit. a) nicht teilgenommen. 3. Vorweg erinnert der Bürgermeister an die Beratungen in dieser Angelegenheit in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Februar dieses Jahres. Das Ansuchen sei damals vertagt worden, weil das Ausmaß der kirchlichen Mitbenützung im Jahre 1995 nicht bekannt gewesen sei. Mit Schreiben vom 21. Juni 1996 habe das Pfarramt Vandans nunmehr eine Auflistung des Stromverbrauches vorgelegt. Gemäß dieser Auflistung belaufe sich der Stromverbrauch für Werktags-Gottesdienste und Sakramentenspendungen auf insgesamt 263, 40 Kwh. Dies entspreche in etwa einer Größenordnung von rd. 20% des Gesamtverbrauches. In der mit der Pfarre Vandans am 6. September 1991 abgeschlossenen Vereinbarung sei festgehalten, daß bei einer Mitbenützung der Friedhofskirche durch die Pfarre die Betriebskosten einvernehmlich aufzuteilen seien. Angesichts der nunmehr vorliegenden Mitbenützung durch die Pfarre plädiere er dafür, diese für das Jahr 1995 aufgelaufenen Betriebskosten im Anteil von 80 zu 20% zu Lasten der Gemeinde Vandans aufzuteilen. Von allen anwesenden Mitgliedern der Gemeindevertretung wird dieser Vorschlag als annehmbar beurteilt. Einstimmig genehmigen die Anwesenden daher eine 80%ige Übernahme der von der Pfarre für das Jahr 1995 mit S 9.007, 64 ausgewiesenen Betriebskosten der Friedhofskirche. 4. Anhand der eingebrachten Anträge erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 26. Juni 1996 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail ergeben sich dann folgende Erledigungen: a) Bernhard Schoder, Vandans: Entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird eine Umwidmung des Gst.Nr. 1258/5 von derzeit Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet einstimmig abgelehnt und das Begehren des Antragstellers neuerlich abgewiesen. b) Erben nach Berta Tschofen, Vandans: Dem gegenständlichen Antrag wird, wie vom Raumplanungsausschuß empfohlen, in vollem Umfange entsprochen. Die Zustimmung erfolgt ebenfalls einstimmig. In diesem Zusammenhange befürwortet die Gemeindevertretung einstimmig die Überlegung des Raumplanungsausschusses, in die vorstehende Umwidmung auch das Gst.Nr. 1034, eine Teilfläche der Wegparzelle 2205 sowie eine Teilfläche mit ca. 700 m2 aus den Gst.Nr. 1040 und 59/2 bzw. den Bpn. .427 und .800 einzubeziehen und beschließt deren Umwidmung von derzeit Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. -3Gottfried Schapler regt ergänzend an, auch das neugebildete Grundstück der Agrargemeinschaft Vandans mit 979 m2 aus den Gst.Nr. 1047/1 und 59/2 in diese Umwidmung einzubeziehen und diese Fläche im Flächenwidmungsplan als Baufläche/Wohngebiet auszuweisen. Das gegenständliche Ansinnen wird allseits als richtig und wichtig beurteilt und von der Gemeindevertretung einstimmig zum Beschluß erhoben. Die Entscheidung der Gemeindevertretung wird insbesondere damit begründet, daß die Miteinbeziehung dieser vorgenannten Flächen aus raumplanerischer Sicht eine unbedingte Notwendigkeit darstelle, auch wenn Hildegard Behrens als eine der betroffenen Grundeigentümer sich zum beabsichtigten Vorhaben negativ geäußert habe. c) Vorarlberger Illwerke AG, Bregenz: Die Überlegungen des Raumplanungsausschusses werden von der Gemeindevertretung einstimmig befürwortet und anerkannt. Der Empfehlung des Raumplanungsausschusses, das gegenständliche Ansuchen zu genehmigen, wird daher einhellig entsprochen. d) Eine Entscheidung zum Ansuchen von Ilse Bachmann, Vandans, hat sich erübrigt, nachdem die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag am 29. Juni 1996 zurückgezogen hat. 5. In kurzen Zügen erinnert der Bürgermeister, daß die Gemeindevertretung Vandans in ihrer Sitzung am 6. Juni 1991 unter anderem die Umwidmung von insgesamt 71 bebauten und unbebauten Flächen von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet (Ferienhaus) beschlossen habe. Dieser seinerzeitige Umwidmungsbeschluß habe 59 bestehende und 12 ehemals bestandene Objekte betroffen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung dieser seinerzeitigen Beschlüsse stehe aber nach wie vor aus. Aus mehreren Gründen könne eine aufsichtsbehördliche Genehmigung derselben auch nicht mehr erwartet werden. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung empfehle nunmehr die Annullierung sämtlicher damaliger Umwidmungsbeschlüsse und darüberhinaus die Neuwidmung aller derzeit bestehenden 60 Objekte mit Wohnmöglichkeiten (siehe Anhang) in die Baufläche „Mischgebiet mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen". Darüberhinaus werde die Neuwidmung von je einer max. 50 m2 großen Baufläche „Mischgebiet mit Bauwerken für landund forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen" auf den Gst. Nr. 844, 853/1, 856/1 und 916 akzeptiert. Im Anschluß daran bringt der Bürgermeister sowohl die 4 eingegangenen Anträge bzw. Einsprüche als auch die eingelangten Stellungnahmen der Vorarlberger Illwerke AG, der Agrarbezirksbehörde Bregenz, des Landeswasserbauamtes Bregenz und des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis. Dipl. Ing. Alois Kegele befürwortet im Zuge der weiteren Beratungen grundsätzlich die beabsichtigten Umwidmungen. Entgegen der Meinung des Vorsitzenden plädiere er allerdings dafür, die beiden Anträge von Edith Schoder und Agnes Schapler positiv zu erledigen und in diese Gesamtlösung miteinzubeziehen. Die positive Erledigung dieser beiden Anträge lasse sich schlüssig begründen. Bgm. Burkhard Wachter hält dem entgegen, daß jegliche Ausweitung des Umwidmungsumfanges den positiven Abschluß des gegenständlichen Verfahrens in Gefahr bringe. Bei allen Gesprächen mit der Raumplanungsstelle beim Amt der Landesregierung, mit dem Landeswasserbauamt, der Agrarbezirksbehörde und dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung habe man größten Wert auf eine Beschränkung der Umwidmung auf den tatsächlichen Bestand bzw. die 4 ausgewiesenen Ergänzungen gelegt. -4Hans Waidacher schließt sich den Ausführungen des Vorredners voll und ganz an und spricht sich ebenfalls dafür aus, die gegenständliche Umwidmung auf den vom Bürgermeister vorgeschlagenen Umfang zu beschränken. Dipl. Ing. Alois Kegele kann sich dieser Auffassung nicht anschließen. Seiner Auffassung nach solle jeder, der ein entsprechendes Grundstück besitze, auch die Möglichkeit zur Bebauung dieser Liegenschaft eingeräumt erhalten, insbesondere dann, wenn diese Liegenschaft bisher keine Bebauung aufweise. Gottfried Schapler äußert sich seinerseits dahingehend, daß jede bisherige Wortmeldung seine Berechtigung habe. Tatsache sei, daß in der Vergangenheit das eine oder andere Objekt illegal erstellt worden sei. Wenn jetzt eine konsequente Lösung angestrebt werde, könne dies nur befürwortet werden. Zu den Glücklichen zähle nunmehr jedenfalls jener, der in der Vergangenheit die gesetzlichen Bestimmungen mißachtet bzw. ignoriert habe. Josef Tschofen bestätigt weitestgehend die Ausführungen von Gottfried Schapler. Seiner Meinung nach müsse zum jetzigen Zeitpunkt alles daran gesetzt werden, dieses seit dem Jahre 1991 laufende Umwidmungsverfahren endlich über die Bühne zu bringen. Aus diesem Grunde ersuche er alle um Verständnis, daß zusätzlichen Umwidmungen in der jetzigen Phase sinnvoller Weise nicht zugestimmt werden könne. Der Bürgermeister gibt in seinen Ausführungen weiters zu verstehen, daß die angestrebte Lösung selbstverständlich Gewinner und Verlierer beinhalte. Ungeachtet dessen dürfe man aber die Vorteile der nunmehr angestrebten Lösung nicht verkennen. Auch Josef Maier spricht sich dafür aus, unter die Vergangenheit einen Strich zu ziehen. Das Schaffen klarer Verhältnisse erachte er als äußerst wichtig; bei der Handhabung künftiger Bauvorhaben habe diese Lösung entscheidende Vorteile. Über Ersuchen von Dipl. Ing. Alois Kegele wird sodann über jeden der 4 eingelangten Anträge um Änderung des Flächenwidmungsplanes einzeln abgestimmt. Der Einspruch von Irmgard Dürtscher wird dabei einstimmig abgewiesen, ebenso der Antrag von Anna Bereuter. Die Anträge von Edith Schoder und Agnes Schapler werden mit 18 : 2 Stimmen(Gegenstimmen: Dipl. Ing. Alois Kegele und Alois Neher) ebenfalls abgewiesen. Gottfried Schapler hat wegen Befangenheit an den beiden letzten Abstimmungen nicht teilgenommen. Im Anschluß daran beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig den Flächenwidmungsplan für die Bereiche „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" und genehmigen a) die Neuwidmung aller derzeit bestehenden 60 Objekte mit Wohnmöglichkeit (siehe Beilage) in die Baufläche „Mischgebiet mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen"; b) Neuwidmung von je einer max. 50 m2 großen Baufläche „Mischgebiet mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen", auf den Gst.Nr. 844, 853/1, 856/1 und 916. Die gegenständlichen Neuwidmungen sind im beigeschlossenen Flächenwidmungsplan, welcher ein wesentlicher Bestandteil dieser Niederschrift bildet, farblich dargestellt. Die in der Sitzung am 6. Juni 1991 beschlossenen 71 Umwidmungen werden gesamthaft annulliert. 6. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an den im Entwurf beschlossenen Teilbebauungsplan in der Sitzung am 2. Mai 1996. Zwischenzeitlich habe die Abteilung Raumplanung und Baurecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung eine -5- Prüfung desselben vorgenommen. Dieser zufolge solle sich der Bebauungsplan im wesentlichen auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, auf die Anordnung der Bauwerke im Gebiet, auf architektonische Gesichtspunkte, auf die Verkehrserschließung und auf die Ausgestaltung der das Bauwerk umgebenden unbebauten Flächen beschränken. Der am 2. Mai 1996 im Entwurf beschlossene Teilbebauungsplan sei daher im Einvernehmen mit der Abteilung Raumplanung überarbeitet worden und präsentiere sich nunmehr in einer gekürzten Fassung. Diese wird den Anwesenden in der Folge detailliert zur Kenntnis gebracht. Ohne weitere Debattenbeiträge genehmigen die Anwesenden daraufhin den Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch", wie dieser im Anhang ersichtlich ist, in der vorliegenden Neufassung. 7. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - vermutlich am 22. August 1996 eine außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung einberufen werde. Schwerpunktmäßig beinhalte diese Sitzung die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1995 und die Vergabe der Kanalbauarbeiten, BA 04; - am 10.d.M. nunmehr die Verordnung über das Verbot des Befahrens des Güterweges Ganeu von der Agrarbezirksbehörde Bregenz erlassen worden sei. Das Befahren des Güterweges sei daher ab sofort nur mehr mit einem beim Gemeindeamt erhältlichen Berechtigungsschein gestattet. Unter Punkt „Allfälliges" begrüßt Dipl. Ing. Alois Kegele, daß der Rechnungsabschluß 1995 noch im August beschlossen werde, nachdem die Frist hiefür nach dem Gemeindegesetz bereits am 30. Juni geendet habe. Siegfried Bitschnau ersucht in seiner Wortmeldung, den sogenannten „Gluandigraben" einer Räumung zu unterziehen. Im gegenständlichen Gerinne gebe es beachtliche Materialablagerungen, sodaß ein Übertreten des Wassers bei nächstem Niederschlag nicht unmöglich sei. Michael Zimmermann ersucht seinerseits den anwesenden Direktor Gottfried Schapler von der Montafonerbahn, beim Bahnhof Vandans die längst fällige Pflege der Grünanlagen zu veranlassen. Der Vorplatz beim Bahnhofgebäude mache einen äußerst ungepflegten Eindruck. Nachdem sich dieser am Ortseingang befinde, sei der Pflege dieser Anlage besonderes Augenmerk zu schenken. Josef Tschofen bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, daß einem Zeitungsbericht zufolge der Bahnhof St.Anton angeblich mit einem Kostenaufwand von ca. 9 Millionen Schilling saniert werde. Dieser Aufwand erscheine ihm äußerst hoch. Er bitte deshalb um Auskunft, aus welchen Mitteln die Finanzierung dieser Sanierung getätigt werde. Gottfried Schapler bestätigt in seiner Antwort den geäußerten Aufwand von ca. 9 Millionen Schilling. In diesem Betrag sei allerdings sowohl ein Ausbau des Bahnsteiges bzw. der Gleisanlagen mit 7, 9 Millionen Schilling als auch die Sanierung des Bahnhofgebäudes mit ca 1, 2 Millionen Schilling enthalten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: -6- [Beilage] Beilage "1" GEMEINDE VANDANS Flächenwidmungsplan M 1 : 2880 für die Bereiche „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" Gemeindevertretungsbeschluß Datum: Gemeindesiegel Bürgermeister Amt der Vorarlberger Landesregierung Bregenz, am Genehmigt gemäß § 27 Abs. 5 RPG., LGBl. Nr. 15/1973, aufgrund des Beschlusses der Vorarlberger Landesregierung vom....................... Für die Vorarlberger Landesregierung Im Auftrag: -7- Gemeinde Vandans ----------------------------------------------------------------Flächenwidmungsplan Umwidmungen in den Bereichen "Banella", "Grubes", "Ganeu", "Valehr", "Schandang" und "Mulerisch" _________________________________________________________________ Bauliegenschaft Bp. HNr. Eigentümer Anmerkung _________________________________________________________________ 963/1 best.Obj. 236 Burgl Neher, Ganeu 963/2 bestObj. 236a Reinhilde Pösel, Ganeu 903/3 best.Obj. 237 Brunhilde Bachmann, Laferdas 951/3 best.Obj. 238 Hans-Peter Sofia; Grubes 950/3 best.Obj. 240 Anton Kofler, Grubes 951/1 .388 241 Johann Galehr, Grubes 951/1 best.Obj. 241a Johann Galehr, Qrubes 951/1 bestObj. 241b Johann Galehr, (grubes 951/1 bestObj. 241c Johann Galehr, Grubes 955/4 .409/1 242 Adolf Neyer, Banella 955/4 best.Obj. 242a Adolf Neyer, Banella 967/1 .410 244 Hans Bitschnau, Banella 949/3 .387 245 Hermann Lorünser jun., Grubes 903/1 bestObj. 246 Amalie Rainer, Gäneu 903/1 bestObj. 246a Alwin Kaufmann, baneu 962/2 .405 248 Alois Wachter, Ganeu 920/2 best.Obj. 249 Josef Gabi, GaneU 898/1 .354 250 Alfred Bargehr, Ganeu 940 .400 251 Günter Hepperger, Ganeu 939/1 .395 252 Karolina Ammann, Ganeu 942/1 .397 253 Erwin Hepperger, Ganeu 944/1 .390 255 Richard Schoder, Ganeu 935/1 best.Obj. 257 Christian Schaplef, Ganeu 935/1 .382 258 Christian Schapler, Ganeu 934/1 .374 259 Gottlieb Wachter, Ganeu 931/1 .373/1 260 Josef Schoder, Haggen 931/1 best.Obj. 260a Josef Schoder, Haggen 931/1 best.Obj. 260b Josef Schoder, Haggen 925/1 .366 261 Sigrid Neher, Haggen 923 .368/1 262 Magdalena Neher, Haggen 936/3 .377 263 Edwin Wachter, Ganeu 936/1 .378 264 Franz Wachter, Ganeu 937 .381 265 Ferdinand Orlainsky, Ganeu 920/1 .364 266 Richard Zambra, Ganeu 938 .398 267 Anna Bereuter, Ganeu 919 .361 268 Gisela Thum, Ganeu 919 best.Obj. 268a Gisela Thum, Ganeu 916 .356 269 Karl Dietrich u. Mitbes., s'Ludis 914/2 .359 271 Herbert Maier, Ganeu 909/1 .348 272 Hermann Maier, Ganeu _________________________________________________________________ -8- _________________________________________________________________ 907/1 best.Obj. 273 Josef Maier jun., Ganeu 905 .344/1 274 Franz Egele, Ganeu 880/1 .332 275 Bernhard Maier, Ganeu 879 .331 276 Serafine Purin, Ganeu 878/2 best.Obj. 277 Renate Lins u. Mitbes., Ganeu 881/1 .335/1 278 Renate Lins u. Mitbes., Ganeu 903/2 .342 279 Hermann Lorünser, Ganeu 901/1 .339 280 Raphael Wolf, Laferdas 818/1 .280 282 Dr. Manfred Maier, Muleritsch 831/3 .285 283 Kurt Künzle, Valehr 831/3 best.Obj. 283a Kurt Künzle, Valehr 843 .289 285 Hans Künzle, Schandang 844 .292/1 286 Roberta Wilhelmer, Schandang 844 best.Obj. 286a Roberta Wilhelmer, Schandang 846/1 .293/1 287 Emil Galehr, Schandang 856/1 .291/1 288 Herbert Kessler, Schandang 853/1 .296/1 289 Herta Tagwercher, Schandang 860 best.Obj. 290 Irmgard Dürtscher, Schandang 861 best.Obj. 291 Josef Egele, Schandang 862 .298/1 292 Walter Egele, Schandang 865 .297/1 293 Paul Tagwercher, Schandang 917/1 best.Obj. 295 Franz Neher, Ganeu 917/2 best.Obj. 296 Gottlieb Wachter, Ganeu 928/1 best.Obj. 308 Paul Tagwercher, Haggen _________________________________________________________________ -9- GEMEINDE VANDANS Teilbebauungsplan M 1 : 2880 Im Bereich der Parzellen Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang, Muleriensch Datum: Gemeindesiegel Bürgermeister Amt der Vorarlberger Landesregierung Bregenz, am Genehmigt gemäß § 27 Abs. 5 RPG., LGBl. Nr. 15/1973, aufgrund des Beschlusses der Vorarlberger Landesregierung vom .......... Für die Vorarlberger Landesregierung im Auftrag: -10- Planliche Festsetzungen 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Teilbebauungsplanes 2. Art und Maß der baulichen Nutzung 2.1 Bestehende und geplante Bauobjekte bestehendes Ferienhaus geplantes Ferienhaus zu überbauende Fläche: Max. 50 m2 Firsthöhe Max. 4, 70 m über Terrain Dachform: Satteldach Dachneigung 20-30 Grad Dacheindeckung Holzschindeln oder anthrazitfarbene Schiefer- bzw. Eternit-Rhombusplatten Erweiterungen bei bestehenden Objekten sind nur dann zulässig, wenn das Gesamtausmaß der überbauten Fläche 50 m2 nicht übersteigt. 3. Bebauung 3.1 Sowohl das Erd- als auch das allenfalls vorhandene Dachgeschoß sind zum überwiegenden Teil mit dem Baustoff Holz zu erstellen bzw. zu verkleiden. Eine Erstellung in Holzstrickbauweise bzw. Rundholz wird befürwortet. Sämtliche Holzteile in der Außenfassade sind naturfarben oder in einem leichten Braunton zu halten. Mauer-, Beton- und Putzteile sind farblich unterzuordnen und dürfen keine artfremden Bemalungen erhalten. 3.2 Die Ausbildung von Balkonen jeglicher Art ist nicht statthaft. 3.3 Die Anbringung von Rolläden, Jaloussien und ähnlichen Sonnenschutzeinrichtungen ist nicht gestattet. 3.4 Vorplätze jeglicher Art dürfen weder mit Asphalt, Beton oder ähnlichen Baustoffen befestigt werden. 3.5 Die Erstellung von Garagen sowie von überdachten Autoabstellplätzen ist nicht zulässig. 4. Sonstige Bedingungen und Auflagen 4.1 Geländeveränderungen sind nur im unbedingt notwendigen Ausmaße zulässig und sind von Fall zu Fall gesondert zu beurteilen. -115. Straßen und Wege Die Errichtung von Zufahrtswegen zu den Häusern ist gestattet, soweit diese für Materialtransporte benötigt werden. Nach Baufertigstellung sind solche Zufahrtswege wiederum zu begrünen. Ergänzende Regelungen 6. Allgemeines 6.1 Vom forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung oder einem staatlich befugten und beeideten Ingenieurkonsulent für techn. Geologie ist dem Baugrundstück eine Bebaubarkeit zu attestieren. 6.2 Die Bauliegenschaft muß über eine rechtlich gesicherte Verbindung zum „Öffentlichen Gut, Straßen und Wege" verfügen. 7. Trinkwasserversorgung 7.1 Hinsichtlich einer quantitativ ausreichenden Trinkwasserversorgung ist vom Bauwerber ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Die Trinkwasserqualität ist mittels Attest eines befähigten Unternehmens nachzuweisen. 7.2 Die Einrichtung sogenannter „Laufbrunnen" ist nicht zulässig. 8. Abwasserbeseitigung 8.1 Sämtliche Fäkalien sind in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend zu dimensionieren ist, einzuleiten. Die Entsorgung hat nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation zu erfolgen. Dem Gemeindeamt ist eine Bestätigung der ARA Vandans über die ordnungsgemäße Ablieferung der Abwässer vorzulegen. Eine landwirtschaftliche Ausbringung ist nicht zulässig. 9. Beseitigung von Niederschlagswässern 9.1 Die Beseitigung der anfallenden Niederschlagswässer hat auf eigenem Grund und Boden zu erfolgen, wobei konzentrierte Wasserversickerungen oder –ableitungen zur Vermeidung von Hangabplatzungen unzulässig sind. 10. Abfallentsorgung 10.1 Hausmüll ist in die bei der Gemeinde käuflich erhältlichen Müllsäcke zu geben und im Tal ordnungsgemäß über die jeweilige Vertragsfirma der Gemeinde entsorgen zu lassen.