20080221_GVE032

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:41
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2008-02-21
Erscheinungsdatum 2008-02-21
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS 21. Februar 2008 Niederschrift aufgenommen am 21. Februar 2008 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 32. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 14. Februar 2008 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Helmut Moosbrugger, Florian Küng, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Franz Egele, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz und Klaus Bitschnau sowie die Ersatzfrau Virginia Sudec Entschuldigt: Rupert Platzer Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Januar 2008 2. Gedeckte Holzbrücke: Versetzung in die Parzelle „Lende“ 3. Sanierung der Volksschule und der Rätikonhalle: Genehmigung des vorliegenden Honorarangebotes von MMag. Paul Köck 4. Errichtung einer elektronischen Schrankenanlage am Beginn des Güterweges Ganeu 5. Rätikonbad Vandans: Änderung des Pachtvertrages vom 30. April 2004 6. Entscheidung zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Januar 2008 Luzia Klinger, Mag. Beatrice Pfeifer, Manfred Schapler, Ernst Stejskal, Thomas Maier sowie Peter Schapler geben vorab zu verstehen, dass sie keine Niederschrift über die 31. Sitzung (per Email) erhalten haben. Es sei ihnen deshalb auch nicht möglich, dem Protokoll zuzustimmen, da sie ja dessen Inhalt nicht kennen. Der Vorsitzende entschuldigt sich für diesen Fehler und verspricht eine umgehende Zusendung dieser besagten Niederschrift. Auf Antrag des Vorsitzenden wird sodann die Entscheidung über die Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Januar 2008 einstimmig vertagt. 2. Gedeckte Holzbrücke: Versetzung in die Parzelle „Lende“ Bürgermeister Burkhard Wachter berichtet, dass nun doch noch ein alternativer Standort für die „gedeckte Holzbrücke“ gefunden worden sei. Hans Künzle, ehemaliger Leiter des Gemeindebauhofes, habe die Idee geäußert, die besagte Brücke in der Parzelle „Lende“ zu platzieren. Wenn diese, so die Überlegung von Hans Künzle, auf der untersten Sperre dieser neuen Sperrenstaffel situiert werde, könne diese optimal als Teil des Fußweges vom Parkplatz „Lende“ in die Parzelle „Gandengla“ genützt werden. Mehr oder weniger unverzüglich nach der Geburt dieser Idee, so nochmals der Bürgermeister, habe er mit den Verantwortlichen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbachund Lawinenverbauung ein Gespräch in dieser Angelegenheit geführt. Nach einer kurzfristig durchgeführten Prüfung sei schon bald vom Gebietsbauleiter, nämlich DI Wolfgang Schilcher, Zustimmung zu einer solchen Lösung signalisiert worden. Parallel dazu habe er auch das Bundesdenkmalamt Bregenz mit dieser Überlegung konfrontiert. Nach einem Ortsaugenschein am 08. Februar 2008 habe es auch seitens des Bundesdenkmalamtes eine grundsätzliche Zustimmung zur Versetzung dieser Brücke in die Parzelle „Lende“ gegeben. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Brücke am jetzigen Standort fachmännisch abgetragen und ebenso fachmännisch am neuen Standort wieder aufgestellt werde. Zusätzlich sei die Bedingung geäußert worden, dass die Aufstellung nicht auf einer Stahlkonstruktion, sondern auf einer Holzkonstruktion, z.B. auf so genannten „Leimbindern“, erfolge. In weiterer Folge berichtet der Vorsitzende, dass er angesichts dieser Forderungen des Bundesdenkmalamtes mit der Zimmerei „Gebrüder Brugger“, Schruns, Gespräche geführt habe. Am 15. Februar 2008 habe er von der Firma „Gebrüder Brugger“ Nachricht erhalten, dass diese sowohl den Abbau der Brücke als auch den Aufbau derselben übernehmen würden. Seiner Meinung nach stehe also einer Umsiedlung der besagten Brücke nichts Nennenswertes mehr im Wege. Leider könne aber absolut nicht abgeschätzt werden, mit welchen Kosten diese Umsiedlung verbunden sei und wer alles letztlich einen finanziellen Beitrag dazu leiste. Grundsätzliche Unterstützungszusagen gebe es bis dato aber vom Bundesdenkmalamt, der Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Illwerke AG und dem Stand Montafon/Forstfonds. Günter Fritz begrüßt in seiner Wortmeldung die geplante Umsiedlung und beurteilt den neuen Standort äußerst positiv. Allerdings plädiere er dafür, sowohl diese als auch alle anderen Gemeindebrücken in die Gemeinde Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG einzubringen. Mit der Einbringung dieser Brücke in die Immobiliengesellschaft könne sich -2- die Gemeinde jedenfalls die Mehrwertsteuer ersparen. Diesen Vorteil sehe er auch bei den vielen noch anstehenden Brückensanierungen. Auch Ernst Stejskal zeigt sich erfreut ob dem neuen Standort und befürwortet die geplante Umsiedlung der Brücke uneingeschränkt. Auch die Anregung seines Vorredners könne er nur unterstützen. Persönlich spreche er sich dafür aus, nicht nur alle Gemeindebrücken, sondern auch alle denkmalgeschützten Objekte, soweit sich diese im Eigentum der Gemeinde befinden, in die Immobiliengesellschaft der Gemeinde einzubringen. Wie die beiden Vorredner befürwortet auch Franz Egele die Umsiedlung der Brücke in die Parzelle „Lende“, auch wenn diese Lösung in finanzieller Hinsicht vermutlich eine sehr kostspielige sei. Ob dieser hohen Kosten werde vermutlich manchem Gemeindebürger das Verständnis für diese Entscheidung fehlen. Ob die Einbringung dieser und aller anderen Brücken der Gemeinde in die Immobiliengesellschaft der Gemeinde wirklich von Vorteil sei, müsse mit der Steuerberatungskanzlei abgeklärt werden. Er befürchte, dass es dafür ein zeitliches Problem gebe, jedenfalls was die gedeckte Holzbrücke betreffe. Eine nachträgliche Einbringung sei vermutlich kein Problem, wenn dies tatsächlich gewünscht werde. Auch Mag. Beatrice Pfeifer zeigt sich angesichts der sich abzeichnenden Lösung sehr erfreut und plädiert dafür, den Abbau der Brücke wirklich einem Unternehmen zu übertragen, das auf diesem Gebiet sehr viel Erfahrung habe. Einen Auftrag an die Zimmerei „Gebrüder Brugger“ würde sie daher befürworten, weil dieses Unternehmen über die notwendige Erfahrung verfüge. Nachdem vom Bürgermeister noch einige Fragen grundsätzlicher Natur beantwortet werden, sprechen sich alle Anwesenden für eine Umsiedlung der gedeckten Brücke in die Parzelle „Lende“ aus und genehmigen die aus dem Abbau der Brücke und dem Aufbau am neuen Standort resultierenden Aufwendungen. 3. Sanierung der Volksschule und der Rätikonhalle: Genehmigung des vorliegenden Honorarangebotes von MMag. Paul Köck Der Vorsitzende berichtet, dass am 28. Januar 2008 ein Honorarangebot vom MMag. Paul Köck eingelangt sei. Da es derzeit keine konkreten Anhaltspunkte zum Umfang der Baumaßnahmen und den daraus resultierenden Baukosten gebe, könne MMag. Paul Köck nur eine Abrechnung nach der Honorarordnung „HOA 2002“ anbieten. Die endgültige Abrechnung würde dann auf Grundlage der tatsächlichen Baukosten, abzüglich einem Rabatt von 15 %, erfolgen. In der Folge gibt der Bürgermeister neuerlich zu verstehen, dass der an DI Jürgen Matt ergangene Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie nicht besonders glücklich gewesen sei. Dies insbesondere deshalb, weil es seitens der Gemeinde keine klaren Vorgaben an den planenden Architekten gegeben habe. Vielmehr habe man zugelassen, dass beide Schulen und auch einige Vereine ihre Wünsche an das Gebäude bzw. die Rätikonhalle ohne Einschränkung artikulieren dürfen. Dass sich das Projekt letztlich mit einer geschätzten Baukostensumme von zirka 4, 5 Millionen Euro dargestellt habe, sei ob des Projektsumfanges nicht wirklich verwunderlich. Die Vorgangsweise müsse jetzt jedenfalls eine andere werden. Er selber plädiere deshalb dafür, dass sich so schnell wie möglich Architekt Paul Köck, die Vertreter der beiden Schulen und die Mitglieder des Bauausschusses an einen Tisch sitzen. Im gemeinsamen Miteinander soll das von DI Jürgen Matt erarbeitete Projekt „abgespeckt“ bzw. auf die tatsächlichen Bedürfnisse reduziert werden. Die vom Bürgermeister angedachte Vorgangsweise wird sodann von allen Anwesenden befürwortet. Ebenso einstimmig sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindever-3- tretung dafür aus, die Erarbeitung des Vorprojektes einschließlich einer verbindlichen Kostenschätzung mit MMag. Paul Köck auf „Regiebasis“ abzurechnen. 4. Errichtung einer elektronischen Schrankenanlage am Beginn des Güterweges Ganeu Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. September 1961. Damals habe die Gemeindevertretung beschlossen, sämtliche Baukosten, sofern diese nicht aus Zuschüssen oder Beitragsleistungen abgedeckt sind, zu zahlen und auch die Erhaltungskosten aus Gemeindemitteln zu finanzieren. Und seit mehr als 45 Jahren trage die Gemeinde sämtlichen Erhaltungsaufwand, wobei dieser die letzten Jahre stark angestiegen sei. Seiner Meinung nach, so der Bürgermeister weiters, stehe dieser Umstand im unmittelbaren Zusammenhang mit dem ständig zunehmenden Verkehrsaufkommen auf dem Güterweg. Früher sei das Gebiet Ganeu/ Schandang fast ausschließlich land- und forstwirtschaftlich, also als klassisches Maisäßgebiet genützt worden. Heute gebe es im besagten Gebiet ganz offiziell 63 Wohnobjekte, die zum Teil als Ferienhäuser genützt werden. Dass das Verkehrsaufkommen von damals mit dem heutigen nicht mehr vergleichbar sei, verstehe sich von selbst. Zu diesem ohnehin gestiegenen Verkehrsaufkommen komme noch dazu, dass der Güterweg zunehmend von Personen, die über keine Fahrberechtigung verfügen, befahren werde. In der Sitzung am 20. November 2007, so der Bürgermeister neuerlich, habe sich der Ausschuss der Güterweggenossenschaft mit dem gestiegenen Verkehrsaufkommen, mit den daraus resultierenden Aufwendungen der Gemeinde und auch mit der Qualität des „Naherholungsgebietes Ganeu/Schandang“ auseinander gesetzt. Mit einer großen Mehrheit habe sich der Ausschuss für das Aufstellen einer Schrankenanlage ausgesprochen. Insbesondere das illegale Befahren des Güterweges könne nur mit einer Schrankenanlage verhindert werden. Von wem die Schrankenanlage letztlich zu bezahlen sei, habe man im Ausschuss der Güterweggenossenschaft nicht diskutiert. Sicher sei aber, dass sich die Güterweggenossenschaft eine nennenswerte Kostenbeteiligung der Gemeinde erwarte, weil sich mit dieser Maßnahme der Erhaltungsaufwand deutlich reduzieren lasse. Manfred Schapler gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es letztlich im Entscheidungsbereich der Güterweggenossenschaft liege, den Kreis der Berechtigten kleiner oder größer zu halten. Mit der beabsichtigten Änderung des Güter- und Seilwegegesetzes komme es vermutlich zu einer Ausweitung des „berechtigten Personenkreises“. Persönlich habe er damit aber kein Problem, zumal der gesamte Erhaltungsaufwand von der Gemeinde finanziert werde. Seiner Meinung nach gebe es für die Bevölkerung von Vandans aus diesem Umstand heraus ohnehin ein „moralisches Recht“, den Güterweg Ganeu zu befahren. In seiner Antwort erinnert der Bürgermeister, dass gemäß Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 07. November 1961 nur die Mitglieder der Güterweggenossenschaft zum Befahren des Güterweges berechtigt sind. Mit Schreiben vom 08. Juli 1996 mache die Agrarbezirksbehörde Bregenz neuerlich darauf aufmerksam, dass nur die Inhaber von Berechtigungsscheinen vom allgemein gültigen Fahrverbot auf dem Güterweg ausgenommen sind. Weiters werde im besagten Schreiben darauf hingewiesen, dass mit diesen Berechtigungsscheinen kein Missbrauch betrieben werden dürfe, damit die erlassene Verordnung, die letztlich im Interesse der Genossenschaftsmitglieder und des Landschaftsschutzes erlassen worden sei, nicht in Misskredit gerate. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er nicht an geringere Erhaltungskosten glaube, wenn der Güterweg von weniger Fahrzeugen befahren werde. Hohe Erhaltungskosten gebe es für die Gemeinde nur dann, wenn es witterungsbedingt größere Schäden am Güterweg gegeben habe. -4- Mag. Beatrice Pfeifer macht ihrerseits deutlich, dass die Errichtung einer Schrankenanlage in jedem Falle sehr kostspielig sei. Um die Errichtung einer Schrankenlage durch die Gemeinde befürworten zu können, wäre wichtig, das Einsparungspotential bei den Erhaltungskosten kennen. Josef Maier erinnert vorab an die bereits erwähnten Beratungen im Ausschuss der Güterweggenossenschaft und befürwortet die Errichtung einer Schrankenanlage ausdrücklich. Nur mit einer Schrankenanlage könne das illegale Befahren des Güterweges unterbunden werden. Das Aufstellen von Verbotsschildern etc. bringe in dieser Hinsicht überhaupt nichts. Im Übrigen habe er sich als Obmann der Güterweggenossenschaft an die geltenden Bescheide und Verordnungen der Agrarbezirksbehörde Bregenz zu halten. Das bedeute, dass es in Zukunft Fahrberechtigungen nur für Mitglieder der Güterweggenossenschaft bzw. sonstige Berechtigte geben werde. Persönlich sei er auch der Überzeugung, dass die Güterweggenossenschaft im ureigensten Interesse den Kreis der Berechtigten so klein wie möglich halten werde. Zusammenfassend wolle er daher nochmals zum Ausdruck bringen, dass das illegale Befahren der Weganlage wirkungsvoll nur mit einer Schrankenanlage unterbunden werden könne. Dass ein geringeres Verkehrsaufkommen auf dem Güterweg auch mit geringeren Erhaltungskosten einher gehe, stehe für ihn außer Diskussion. Thomas Maier gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es für Personen, die in der Gemeinde Vandans ihren Wohnsitz haben, vermutlich genügend Argumente gebe, um an einen Berechtigungsschein zu kommen. Seiner Meinung nach sei der Rückschluss, dass ein geringeres Verkehrsaufkommen automatisch mit geringeren Erhaltungskosten gleichzusetzen sei, unzulässig. Besonders hohe Erhaltungskosten gebe es im Übrigen ohnehin nur dann, wenn eine Generalsanierung oder eine Sanierung nach einem Katastrophenereignis anstehe. DI Alois Kegele zeigt sich in seiner Wortmeldung ob dem Ansinnen, den Güterweg Vandans – Ganeu mit einer Anlage abzuschranken, nicht erfreut. Seinen Erfahrungen zufolge erfülle keine der vielen Schranken ihre Erwartungen. In der Regel sei der Ärger mit solchen Schrankenanlagen größer als deren Nutzen. Ernst Stejskal bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass die Errichtung einer Schrankenanlage nichts mit der Verpflichtung der Gemeinde zur Finanzierung des Erhaltungsaufwandes zu tun habe. Außerdem sei für den Zustand einer Weganlage nicht das Verkehrsaufkommen maßgebend, sondern das Fahrverhalten jedes Einzelnen. Er selber sei der festen Überzeugung, dass jedes Unwetter der Weganlage mehr schade als ein noch so hohes Verkehrsaufkommen. Im seinerzeitigen Bescheid der Agrarbezirksbehörde sei klar geregelt, wer zum Befahren des Güterweges berechtigt sei und wer nicht. Am Beginn des Güterweges werde ja unübersehbar darauf hingewiesen, dass das Befahren des Güterweges nur Berechtigten gestattet sei. Er sehe deshalb nicht ein, dass es zusätzlich noch eine Schrankenanlage benötige, die viel Geld koste und nichts bringe. Auch Franz Egele plädiert in seiner Wortmeldung dafür, die Errichtung einer Schrankenanlage als wirklich letzte Maßnahme zu sehen. Vorher sollen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Seiner Meinung nach solle – sofern nicht schon geschehen - die Güterweggenossenschaft klar festlegen, wer tatsächlich zum Befahren des Güterweges berechtigt sei und wer nicht. In weiterer Folge solle dann die Bevölkerung von Vandans entsprechend informiert werden. Dass das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren zugenommen habe, stehe außer Diskussion. Seiner Meinung nach habe dabei insbesondere der Schwerverkehr und der Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zugenommen. Er glaube daher nicht, dass die Errichtung einer Schrankenanlage tatsächlich zu einer Verkehrsreduktion führe, weil es ohnehin einen recht großen Kreis an Berechtigten gebe. Vielmehr glaube er, dass die Errichtung einer Schrankenanlage und die damit verbundene Ausgabe von Berechtigungsscheinen bzw. Handfunksendern zu einem Verwaltungsaufwand führe, der nicht vertretbar sei. In vielen Gemeinden habe man den -5- umgekehrten Weg gewählt und bestehende Schrankenanlagen abmontiert. Er plädiere daher dafür, am Beginn der Weganlage auf korrekte Art und Weise auf das bestehende Fahrverbot und den Kreis der Berechtigten hinzuweisen. Florentin Salzgeber gibt zu verstehen, dass er der Errichtung einer Schrankenanlage zustimmen werde. Dies in der Annahme, dass nur mit einer Schrankenanlage das widerrechtliche Befahren des Güterweges verlässlich unterbunden werden könne und es damit zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung kommen werde. Schließlich stelle das Gebiet Ganeu/Schandang tatsächlich ein schützenswertes Naherholungsgebiet dar. Vbgm. Michael Zimmermann begrüßt den Appell an die Güterweggenossenschaft, den Kreis der Berechtigten klar und unmissverständlich festzulegen. Auch stellt er klar, dass es in erster Linie nicht Aufgabe der Polizei sondern der Güterweggenossenschaft sei, das Befahren des Güterweges zu kontrollieren. Zur Kontrolle dieses Fahrverbotes bzw. der Berechtigungsscheine seien die Organe der Güterweggenossenschaft und jedes Mitglied berufen. Nach einigen weiteren Wortmeldungen zum Für und Wider einer Schrankenanlage, sprechen sich die Anwesenden mit 5 : 19 Stimmen (Befürworter: Josef Maier, Florentin Salzgeber, Norbert Sartori, Virginia Sudec und Bgm. Burkhard Wachter) gegen die Errichtung einer Schrankenanlage am Beginn des Güterweges Ganeu aus. 5. Rätikonbad Vandans: Änderung des Pachtvertrages vom 30. April 2004 In den Jahren 2002/2003, so der Bürgermeister einleitend, sei das Rätikonbad Vandans mit einem finanziellen Aufwand von zirka 2, 3 Millionen Euro umgebaut worden. Nach einem „Probejahr“ habe die Gemeinde im Frühjahr des Jahres 2004 sowohl das Rätikonbad als auch den dortigen Restaurationsbetrieb auf die Dauer von 5 Jahren an die Norbert Lampacher GmbH verpachtet. Bereits im Jahre 2006 habe Norbert Lampacher einen Antrag auf Änderung einzelner Pachtbedingungen eingebracht. Diesem Antrag sei vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 31. Mai 2006 entsprochen worden. Vor einigen Wochen habe Norbert Lampacher neuerlich bei ihm vorgesprochen. In diesem Gespräch habe ihm dann Norbert Lampacher unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass die Pachtbedingungen, soweit sie das Rätikonbad betreffen, nicht mehr akzeptabel seien. Er ersuche daher die Gemeinde für das Jahr 2008 um Abschluss eines neuen Pachtvertrages. Andernfalls sehe er sich gezwungen, den Pachtvertrag für das Rätikonbad mit sofortiger Wirkung zu künden. Da sich Norbert Lampacher unter den Zuhörern befindet, unterbricht der Vorsitzende die Sitzung und räumt Norbert Lampacher die Möglichkeit ein, seinen Wunsch bzw. sein Ansinnen persönlich vorzutragen und die Beweggründe darzulegen. Norbert Lampacher bedankt sich vorab für die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich vortragen zu dürfen und informiert, dass er mit dem Rätikonbad lediglich im „Probejahr“ 2003 „schwarze“ Zahlen geschrieben habe. In allen anderen Jahren seien die Einnahmen deutlich unter den Ausgaben gelegen. Im vergangenen Jahr sei die Situation besonders drastisch gewesen. Um einem finanziellen Ruin auszukommen, sehe er sich gezwungen, mit der Gemeinde neue Pachtbedingungen auszuhandeln oder den Pachtvertrag überhaupt aufzukünden. Diese Auffassung werde im Übrigen auch von seinem persönlichen Steuerberater und auch seiner Bank vertreten. In weiterer Folge bringt er dann den Anwesenden die von seinem Steuerberater verfasste Kosten-Nutzen-Analyse zur Kenntnis. Mit dieser wolle er insbesondere belegen, dass sich selbst in guten Saisonen keine Kostendeckung erzielen lasse, weil die Personalkosten einfach zu hoch seien. Abschließend macht Norbert Lampacher dann noch deutlich, dass ihm das Schwimmbad selber und auch die Betreuung desselben sehr am Herzen liege. Er ersuche aber um Verständnis, dass er unter diesen Pachtbedingungen nicht mehr länger tätig sein könne. Mit den -6- Betriebsergebnissen der letzten Jahre stehe er nahe am finanziellen Ruin. Er bitte deshalb alle Anwesenden, ihm mit einem anderen Vertrag bzw. geänderten Pachtbedingungen einen Schritt entgegen zu kommen. Nachdem Norbert Lampacher noch kurz zu einigen Fragen Stellung genommen hat, verabschiedet er sich. Die Sitzung wird sodann vom Vorsitzenden neuerlich eröffnet. Franz Egele und Josef Maier geben in ihren Wortmeldungen dann zu verstehen, dass es kein Interesse der Gemeinde geben könne, ein Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Es sei daher wichtig, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Allerdings, so das Empfinden beider, weise die vom Steuerberater vorgelegte Kosten-NutzenAnalyse - insbesondere bei den Personalkosten - einige Auffälligkeiten auf. Es müsse daher zulässig sein, diese kritisch zu hinterfragen. In einer Vielzahl weiterer Wortmeldungen bringen die Anwesenden zum Ausdruck, dass es für die Gemeinde mehrere Optionen gebe - und zwar vom eigenen Führen des Bades bis zur Einbringung einer Klage auf Vertragszuhaltung. Einstimmig sprechen sich letztlich aber alle Anwesenden dafür aus, den am 30. April 2004 hinsichtlich dem Rätikonbad mit der Norbert Lampacher GmbH abgeschlossenen Pachtvertrag mit Wirksamkeit vom 29. Februar 2008 einvernehmlich aufzulösen. In weiterer Folge sprechen sich alle Anwesenden für einen Versuch aus, das Bad die kommende Sommersaison selber zu führen, zumal sich das damit verbundene Risiko in Grenzen halte. Allerdings müsse es, so schnell wie möglich, öffentliche Ausschreibungen betreffend das Personal für die Kassa sowie den Bade- bzw. Hilfsbademeister geben. Abschließend einigen sich alle Anwesenden darauf, dass Norbert Lampacher für den Restaurationsbetrieb im Rätikonbad ab 01. Mai 2008 wieder einen monatlichen Pachtzins in Höhe von 1.250, 12 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, wie ursprünglich vereinbart, an die Gemeinde zu leisten hat. Außerdem ist vom Pächter hinsichtlich des Pachtzinses für die Zeit vom 01. Mai 2008 bis 30. April 2009 eine Bankgarantie vorzulegen. 6. Entscheidung zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Verfassungsgesetz über ein Änderung der Landesverfassung In kurzen Zügen erläutert der Vorsitzende die beabsichtigten Gesetzesänderungen. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge dafür aus, zu diesem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  mit Schreiben vom 27. September 2007 von den Eigentümern des Wohnhauses „Bahnhofstraße 8“ eine Bewilligung zum Abbruch beantragt worden sei. Mit Schreiben vom 22. Januar 2008 habe das Bundesdenkmalamt mitgeteilt, dass zwischenzeitlich für das besagte Objekt ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet worden sei. In einer am 18. Februar 2008 verfaßten Stellungnahme habe er die beabsichtigte Unterschutzstellung ausdrücklich befürwortet.  es für das Jahr 2007 neue Verkehrszählungen betreffend die L 188 gebe. Das Ergebnis sei in jeder Hinsicht interessant und führe vor Augen, dass das Verkehrsaufkommen größtenteils „hausgemacht“ sei. Der Information halber lasse er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung eine Kopie der Zählergebnisse zukommen. -7-  es bereits morgen (Freitag, 22. Februar 2008) eine Besichtigung des Alpine-Coasters in Hoch-Imst gebe. Abfahrt sei um 13.00 Uhr beim Gemeindeamt. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung seien zur Mitfahrt herzlich eingeladen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Josef Maier: Den Medien konnte entnommen werden, dass der von der Firma Sport & Mode Wilhelmer in der Gemeinde Bartholomäberg geplante Neubau bereits baurechtlich genehmigt worden ist. Läßt sich die von allen Gemeinden der Talschaft angestrebte Neutrassierung der L 188 noch verwirklichen, wenn das gegenständliche Bauvorhaben tatsächlich realisiert wird? Stimmt es, dass sich die beiden Gemeinden Schruns und St. Anton gegen die Umwidmung des besagten Baugrundstückes ausgesprochen haben? Antwort des Bürgermeisters: Tatsache ist, dass das besagte Bauvorhaben von der Bezirkshauptmannschaft baurechtlich genehmigt worden ist. Wenn das Bauvorhaben jetzt realisiert wird, muss die zuletzt diskutierte Variante einer neuen L 188 zwangsläufig ad acta gelegt werden, bevor diese einer näheren Überprüfung unterzogen werden konnte. Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Umwidmung dieses baugegenständlichen Grundstückes bereits vor Jahren erfolgt. Damals hat es ganz sicher keine Einsprüche der beiden Gemeinden Schruns und St. Anton i.M. gegeben. Thomas Maier: Obwohl es entlang der Innerbachstraße ein verordnetes Halte- und Parkverbot gibt, wird sowohl der Straßenrand als auch der Gehsteig immer wieder beparkt. Um diesen Missstand zu beseitigen, wird es in Zukunft wohl oder übel einige Anzeigen brauchen. Mit dem Verständnis dieser Fahrzeughalter kann jedenfalls nicht gerechnet werden. Antwort des Bürgermeisters: Es ist tatsächlich so, dass Verbotsschilder jeglicher Art ignoriert werden. Oftmals kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass sich einige Fahrzeughalter einen Spaß daraus machen, ihr Fahrzeug nach Belieben abzustellen. Ich werde jedenfalls die Polizeiinspektion Schruns ersuchen, die Einhaltung dieses Halte- und Parkverbotes rigoros zu kontrollieren. Günter Fritz: Im Bereich der Oberen Venserstraße gibt es wieder einige Kanaldeckel, die beim Befahren beachtlichen Lärm erzeugen. Besonders im Bereich des Wohnhauses von Christian Ganahl gibt es einen solchen Kanaldeckel. Können diese in absehbarer Zeit saniert werden? Antwort des Bürgermeisters: Einige Kanaldeckel sind bereits saniert worden, bei einigen steht die Sanierung noch aus. Im Voranschlag für das heurige Jahr ist jedenfalls ein ansprechender Betrag für solche Sanierungsmaßnahmen enthalten. Ich werde dem Bauhof Anweisung geben, dass der besagte Kanaldeckel so schnell wie möglich saniert wird. DI Alois Kegele: Am vergangenen Samstag gab es in der Rätikonhalle ein Kabarett mit Elke Riedmann. Im Namen des Kulturausschusses möchte ich allen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben, herzlich danken. Ganz besonderer Dank gilt den Eheleuten Monika und Norbert Sartori, Renate Neve sowie Ernst Stejskal. Am Samstag, dem 01. März 2008, gibt es um 17.00 Uhr ein Konzert der Musikschule Schruns. Leider bin ich selber an diesem Tag anderweitig verpflichtet. Ich wäre sehr froh, wenn sich wieder einige freiwillige Helfer einfinden würden. Vbgm. Michael Zimmermann hat sich spontan zur Mithilfe bereit erklärt und übernimmt die Organisation bzw. die Begrüßung der Zuhörer und Gäste. Am 04. März 2008 wird es eine weitere Sitzung des Kulturausschusses geben. In dieser sollen alle weiteren Veranstaltungen des Kulturausschusses besprochen und auch die weitere Vorgangsweise festgelegt werden. -8- Antwort des Bürgermeisters: Für jede Unterstützung bin ich wirklich sehr dankbar. Von Inge Dobler sind noch einige Veranstaltungen fixiert worden, die jetzt bewältigt werden müssen. Ohne Unterstützung und freiwillige Mithilfe sind wir gezwungen, die Veranstaltungen abzusagen. Schon zur Freude von Inge Dobler sollten wir jetzt zusammenstehen und ihr kulturelles Werk fortführen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -9-