19981217_GVE041

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:43
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-12-17
Erscheinungsdatum 1998-12-17
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 17. Dezember 1998 Niederschrift aufgenommen am 17. Dezember 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 41. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Dezember 1998 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Sartori Norbert, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer und Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann, Roman Zimmermann und Friedericke Feurstein. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Michael Zimmermann, Rupert Platzer und Gottfried Schapler Schriftführer: Gem.Bed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.00 Uhr die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 1998 2. Entscheidung zum Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: a) Ing. Loek und Renate Neve, B-1080 Brüssel, Joseph Baecklaan 72/3, für die Errichtung eines Wohnhauses auf Gst.Nr. 1831/10 3. Zustimmung zum Planungsentwurf des Architekturbüros Dipl. Ing. Oskar Ganahl, Schruns, betreffend die Aufstockung der Volksschule Vandans 4. Genehmigung einer freien Mitarbeiterin für die redaktionelle Gestaltung bzw. Aufarbeitung der „Amtlichen Mitteilungen" 5. Entscheidungen zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 27. Oktober 1998 6. Entscheidung zur erfolgten Ausschreibung des Freibades Vandans 7. Entscheidung zum Ansuchen der Hildegard Behrens, Vandans, Gaualangaweg 17, auf Befreiung des Wohnhauses „Gaualangaweg Nr. 13" von der Kanalanschlußpflicht -2- 8. Beschlußfassung über die Höhe der Gemeindeabgaben, -steuern und gebühren im Jahre 1999 9. Umwidmung von ca. 12.000 m2 aus dem Gst. Nr. 59/2 der Agrargemeinschaft Vandans als Vorbehaltsfläche gem. § 20 RP-Gesetz 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftsförderungsgesetzes b) ein Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden (Wasserversorgungsgesetz) 11. Genehmigung zur Anschaffung eines Herdebuchstieres 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 1998, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen der Antragsteller und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig einem Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmung ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenordnung erfolgt. 3. Der Vorsitzende begrüßt den zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Dipl. Ing. Oskar Ganahl und berichtet, daß der vom Architekturbüro erarbeitete Entwurf am 30. November 1998 im Bau- und Schulausschuß und dann am 10. Dezember 1998 im Schulforum beraten worden sei. Sowohl im Bau- und Schulausschuß als auch im Schulforum habe der Entwurf ausschließlich Zustimmung gefunden. Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert sodann Dipl. Ing. Oskar Ganahl den vorliegenden Entwurf im Detail. Insbesondere geht der Planer dabei auf den Umfang der geplanten Aufstockung, das Raumprogramm, die Art der Konstruktion, die Dach- und Fassadengestaltung sowie die statischen Erfordernisse ein. Unmißverständlich äußert Dipl. Ing. Oskar Ganahl aber auch die Bitte nach einer raschen Beschlußfassung, damit das Projekt weiter vorangetrieben werden könne. Die ins Auge gefaßte Bauzeit sei äußerst kurz und könne nur dann als realistisch betrachtet werden, wenn es zu keinen Verzögerungen mehr komme. Eine unbedingte Voraussetzung für die Einhaltung des Bauzeitplanes sei natürlich auch ein rascher Bauverhandlungstermin. In der Folge ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, die von Dipl. Ing. Oskar Ganahl zur Zufriedenheit aller beantwortet werden. Nachdem keine weiteren Fragen mehr geäußert werden, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem vorliegenden Projekt zuzustimmen und die Einreichung des Projektes bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu genehmigen. Dem gegenständlichen Antrag wird daraufhin einstimmig entsprochen. -3- Der Vollständigkeit halber weist der Bürgermeister abschließend darauf hin, daß Mitte Jänner das Raumprogramm des Heilpädagogischen Schulzentrums fixiert werden soll. Vom Planer Paul Köck sei am 14. Dezember 1998 ein diesbezüglicher Entwurf vorgelegt worden, den es nun zu bestätigen oder allenfalls abzuändern gelte. 4. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, sollen mit Beginn des neuen Jahres die „Amtlichen Mitteilungen" des Gemeindeamtes aktueller, umfassender und informativer werden. Einem Wunsche der Ortsvereine Rechnung tragend, soll dieses dann mehr oder weniger regelmäßig erscheinende Medium auch diesen zur Verfügung gestellt werden. Weil im Gemeindeamt aber keine Personalkapazität mehr frei sei, ersuche er um Genehmigung zur Anstellung einer freien Mitarbeiterin mit journalistischen Fähigkeiten. Die redaktionelle Gestaltung dieser „Amtlichen Mitteilungen" erfordere nämlich einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, insbesondere dann, wenn ein regelmäßiges Erscheinen ins Auge gefaßt werde. Aus Gründen der Aktualität plädiere er aber für einen mehr oder weniger regelmäßigen Erscheinungstermin. Seiner Meinung nach belaufe sich der redaktionelle Aufwand dieser freien Mitarbeiterin auf ca. 20 Monatsstunden. Dazu komme natürlich eine zusätzliche Inanspruchnahme des Kopiergerätes. Den daraus resultierenden Gesamtaufwand schätze er mit S 100.000, - pro Jahr ein. Dipl. Ing. Kegele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, daß die redaktionelle Aufarbeitung dieser „Amtlichen Mitteilungen" den Bediensteten des Tourismusbüros übertragen werden könne, wenn im Gemeindeamt keine freie Kapazität mehr zur Verfügung stehe. Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, daß er diese Überlegungen bereits geprüft habe. Weil aber auch im Tourismusbüro diese freie Personalkapazität nicht mehr zur Verfügung stehe, könne einer solchen Überlegung nicht näher getreten werden. Stefan Jochum spricht sich seinerseits für einen regelmäßigen Erscheinungstermin aus. Nur dann sei eine entsprechende Aktualität gewährleistet. Im übrigen erachte er es als Verpflichtung dem Bürger gegenüber, diesen laufend über wesentliche Entscheidungen oder diverse Projekte und Überlegungen zu informieren. Friedericke Feurstein lobt die bisherige Art dieser „Amtlichen Mitteilungen". Ihrer Meinung nach seien diese informativ, übersichtlich und seriös aufgearbeitet gewesen. Aus diesem Grunde sehe sie keine unbedingte Notwendigkeit, diese neu oder anders zu gestalten. Der Vorsitzende hält dagegen, daß seiner Meinung nach zuwenig Information, vielfach auch verspätet, der Bevölkerung zukomme. Weil ihm aber die Zeit für mehr Informationen und bessere Gestaltung dieser „Amtlichen Mitteilungen" fehle, ersuche er diesem Wunsch auf Bestellung einer freien Mitarbeiterin im erwähnten Ausmaß zu entsprechen. Angesichts der geschilderten Notwendigkeit, sprechen sich sodann alle Anwesenden einstimmig für die Beschäftigung einer freien Mitarbeiterin zur redaktionellen Aufarbeitung der „Amtlichen Mitteilungen" aus und genehmigen hiefür einen Aufwand von S 100.000, - im Jahre 1999. Diese Zustimmung zur Beschäftigung einer freien Mitarbeiterin wird vorerst auf das Jahr 1999 beschränkt. 5. Anhand der vorliegende Anträge erläutert der Bürgermeister ausführlich die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 27. Oktober 1998 erarbeiteten Empfehlungen. Über Antrag des Vorsitzenden werden sodann die Empfehlungen des Raumplanungsausschusses mit Ausnahme der Punkte 2. (August Wehinger) und 4. (Anna Bischof) einstimmig zum Beschluß erhoben. -46. Eingangs seiner Ausführungen berichtet der Bürgermeister, daß der Mietvertrag mit Erna Violand ursprünglich auf die Badesaison 1997 beschränkt worden sei. Mit Beschluß vom 5. März 1998 habe dann der Gemeindevorstand einer Verlängerung des Mietvertrages um 1 Badesaison zugestimmt. Diese weitere Badesaison habe im Frühherbst 1998 geendet. Aus diesem Grunde habe er eine Neuausschreibung veranlaßt, wobei diese in den „Amtlichen Mitteilungen" des Gemeindeamtes sowie an der Amtstafel erfolgt sei. Insgesamt seien lediglich 2 Bewerbungen eingelangt. Eine Bewerbung beinhalte das gesamte Freibad samt Kiosk, eine beschränkte sich lediglich auf die Tätigkeit als Badewart. Weil aus verschiedensten Überlegungen derzeit nur eine Vermietung des gesamten Freibades samt Kiosk in Frage kommen könne, ersuche er die Bewerbung als Badewart unberücksichtigt zu lassen. Sehr umfassend erläutert in weiterer Folge der Vorsitzende das von Norbert Tagwercher eingelangte Angebot und weist darauf hin, daß Norbert Tagwercher derzeit auch mit großem Erfolg Pächter des Restaurationsbetriebes in der Rätikonhalle sei. Seiner Meinung nach sei das gegenständliche Angebot durchaus akzeptabel und bringe in Summe keine nennenswerten Nachteile für die Gemeinde mitsich. Da und dort lasse sich sogar eine Verbesserung erkennen. Aus diesem Grunde plädiere er für eine Annahme des Angebotes und eine Vergabe des Freibades an Norbert Tagwercher. Maier Josef kann sich in seiner Wortmeldung eine Vermietung des Freibades an Norbert Tagwercher sehr wohl vorstellen, zumal dieser bereits in der Rätikonhalle seine Qualitäten unter Beweis gestellt habe. Allerdings spreche er sich gegen eine Annahme des vorliegenden Angebotes aus. Seiner Meinung nach solle der Vertrag vorerst auf 1 Badesaison beschränkt werden, wobei gegen die Einräumung einer Option auf weitere 2 Jahre kein Einwand bestehe. Darüberhinaus vertrete er die Auffassung, daß die anfallende Müllgebühr zur Gänze vom Mieter getragen werden müsse. An den Kosten für die Aufbereitungsmittel solle sich der Mieter mit 10% beteiligen müssen. Damit sei ein sparsamer Umgang gewährleistet. Außerdem müsse sich der Mieter im klaren sein, daß mit dem vorhandenen Inventar in der Küche bzw. dem Kiosk das Auslangen gefunden werden müsse. Soferne die Anschaffung weiterer Geräte gewünscht werde, habe diese der Mieter alleinig zu finanzieren. Nachdem diese von Josef Maier geäußerten Änderungen einhellig begrüßt werden, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge für eine Vermietung des Freibades samt Kiosk an Norbert Tagwercher aus und genehmigen einen unverzüglichen Vertragsabschluß mit diesem unter Berücksichtigung der vorerwähnten Änderungen. 7. Mit Schreiben vom 25. August 1998, so der Bürgermeister einleitend, beantrage Hildegard Behrens, Vandans, Gaualangaweg 17, das Wohnhaus „Gaualangaweg 13" von der Kanalanschlußpflicht auszunehmen. Begründet werde das Ansuchen insbesondere damit, daß das erwähnte Objekt zum dortigen Landwirtschaftsbetrieb dazugehöre. Außerdem werde das im erwähnten Wohnhaus anfallende Abwasser in einer flüssigkeitsdichten Anlage gesammelt und zusammen mit der im Stallgebäude anfallenden Jauche zu Düngezwecken ausgebracht. Ergänzend dazu bringt der Bürgermeister den Anwesenden eine Stellungnahme des Landeswasserbauamtes Bregenz zur Kenntnis, welche in einer gleichgelagerten Angelegenheit eingeholt worden sei. Unter anderem könne dieser entnommen werden, daß sämtliche anfallende häusliche Abwässer im Jauchekasten gesammelt werden müssen. Eine Überprüfung am 14. Dezember 1998 an Ort und Stelle habe allerdings ergeben, daß die Abwässer des Wohnhauses nicht in den Jauchekasten beim Stallgebäude sondern in eine eigene Kläranlage gelangen. Schon alleine aus diesem Grunde könne dem Ansuchen nicht entsprochen werden. -5- Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, den gegenständlichen Antrag aus zwingenden Gründen abzulehnen, wird sodann einstimmig zugestimmt. Vorab äußert der Bürgermeister sein Bedauern darüber, daß der Voranschlag für das Kalenderjahr 1999 trotz intensiver Bemühungen noch nicht zur Beschlußfassung vorgelegt werden könne. Das Inkrafttreten der neuen Steuern und Abgaben per 1. Jänner 1999 setze aber eine zeitgerechte Beschlußfassung voraus. Aus diesem Grunde bitte er heute um eine Genehmigung dieser ab 1. Jänner 1999 gültigen Steuern, Abgaben und Gebühren. Der vom Amt erarbeitete Vorschlag basiere im wesentlichen auf den derzeit gültigen Tarifen. Weil ohnehin schon eine Belastungsgrenze erreicht worden sei, spreche er sich mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen für eine Beibehaltung der bisherigen Tarife aus. Bei den Müllgebühren müsse allerdings einer Mitteilung der Firma Branner zufolge mit einer 10%igen Erhöhung gerechnet werden. Aus diesem Grunde erachte er eine Anpassung der Müllgebühren an diese zu erwartende Erhöhung für notwendig. Aus grundsätzlichen Überlegungen spreche er sich auch für eine Anhebung des Kanalbeitragssatzes um ca. 3% auf S 425, - aus. Letztlich erachte er auch eine Anhebung des Elternbeitrages beim Kindergartenbus auf S 250, - pro Monat für gerechtfertigt, weil diese derzeit nicht mehr dem ursprünglichen Beschluß, nämlich die Kosten im Verhältnis 50 : 50 aufzuteilen, Rechnung tragen. Soferne seinem Ansinnen zugestimmt werde, müsse sowohl die Abfallgebühren- Verordnung als auch die Kanalordnung wie folgt geändert werden: Verordnung über eine Änderung der Abfallgebührenverordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 1998 unter Punkt 8. der Tagesordnung beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Z. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 30/1993 i.d.g.F., und i.V.m. §§ 22 und 24 des Abfallgesetzes, LGBl. Nr. 30/1988 i.d.F. LGBl. Nr. 10/1994, zu verordnen: Die Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Abfallgebühren vom 1. April 1994 wird im § 4 wie folgt geändert: Die im Abs. 2 angeführten Gebühren werden wie folgt festgelegt: 401 Abfallsack S 42, 601 Abfallsack S 63, Container mit einem Fassungsvermögen Container mit einem Fassungsvermögen Container mit einem Fassungsvermögen Container mit einem Fassungsvermögen Sperrgutwertmarke S 95, - von von von von 240 I S 240, 800 I S 790, 1000 I S 990, 1100 I S 1.090, -- Die vorgenannten Beträge verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. Der bisherige Absatz 3 entfällt ersatzlos. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1999 in Kraft. -6- Verordnung betreffend die Änderung der Kanalordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 1998 unter Punkt 8. der Tagesordnung beschlossen: Aufgrund der §§ 3, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989 i.d.g.F., des § 8 Abs. 5 des Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948 i.d.g.F., sowie des § 14 Abs. 1 Z. 15 und des § 15 Abs. 3 Z. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 30/1993 i.d.g.F., wird verordnet: Die Kanalordnung der Gemeinde Vandans vom 28.2.1992 bzw. 1.4.1994 wird wie folgt geändert: § 10 Abs. 2: Der Kanalbeitragssatz wird von S 410, -- auf S 425, - erhöht. Der vorgenannte Betrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1999 in Kraft. Nach einigen grundsätzlichen Anmerkungen und zahlreichen Detailfragen sprechen sich die Anwesenden für die Genehmigung der vom Bürgermeister beantragten Änderungen aus und stimmen den vorstehenden Verordnungen einstimmig zu. Mit Ausnahme der Wasseranschlußgebühr (19:1- Gegenstimme: Dipl. Ing. Alois Kegele) und der Hundesteuer (19 : 1 - Gegenstimme: Friedericke Feurstein) wird auch den übrigen Abgaben und Gebühren für das Jahr 1999 einstimmig zugestimmt. Dipl. Ing. Alois Kegele begründet seine Gegenstimme bei der Wasseranschlußgebühr damit, daß er diese für zu hoch erachte. Friedericke Feuerstein begründet ihre Gegenstimme bei der Hundesteuer damit, daß diese nach wie vor zu wenig hoch und aus diesem Grunde inakzeptabel sei. 9. Die Agrargemeinschaft Vandans sei, so der Bürgermeister in seinen Ausführungen, unter anderem grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 59/2 mit insgesamt 23.731 m2. Dieses Grundstück befinde sich im wesentlichen zwischen dem neuen Gaualangaweg und dem Mustergieldamm. Seiner Meinung nach würde sich eine Teilfläche dieses Grundstückes für die Errichtung einer zentralen Altstoff-Sammelstelle hervorragend eignen. Aus diesem Grunde sei bereits am 14. Mai 1998 ein entsprechendes Ansuchen um Grundüberlassung an die Agrargemeinschaft Vandans ergangen. Eine definitive Entscheidung zum besagten Ansuchen der Gemeinde Vandans sei allerdings noch nicht erfolgt. Unabhängig davon erachte er es aber für sinnvoll und notwendig, aus dem eingangs erwähnten Grundstück eine Teilfläche mit ca. 12.000 m2 gemäß § 20 RP-Gesetz als Vorbehaltsfläche umzuwidmen. Diese zur Umwidmung vorgesehene Teilfläche befinde sich talwärts des Schießstandes bzw. der Zunftlagerhalle. Auch wenn eine Stellungnahme der Agrargemeinschaft, der Forstbehörde und der Wildbach- und Lawinenverbauung ebenfalls noch ausständig sei, ersuche er um Zustimmung zu seinem Antrag auf Umwidmung, um keine weitere Zeit zu verlieren. -7Angesichts der vom Bürgermeister geschilderten Notwendigkeit beschließen die Anwesenden daraufhin die Umwidmung von ca. 12.000 m2 aus dem Grundstück Nr. 59/2 als Vorbehaltsfläche gemäß § 20 des Raumplanungsgesetzes. 10. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 11. Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende an den zuletzt im Jahre 1996 genehmigten Ankauf eines Herdebuchstieres. Zwischenzeitlich habe dieser der Schlachtung zugeführt werden müssen. Am 20. November 1998 habe aus diesem Grunde Raimund Wachter um Genehmigung zur Anschaffung eines neuen Herdebuchstieres gebeten. Der finanzielle Aufwand belaufe sich schätzungsweise auf S 60.000, - bis S 90.000, -. Dem Begehren wird sodann ohne weitere Debattenbeiträge einstimmig entsprochen. 12. Der Bürgermeister berichtet, daß • vom 19. Dezember 1998 bis zum 11. April 1999 über Initiative der Gemeinde Vandans ein regionaler Skibus von Vandans bis nach Partenen und umgekehrt verkehre. Die Kosten hiefür trage zur Gänze der Skipool. • das Schongebiet für die Stollenquelle Lorüns nunmehr ohne neuerlichen Beschluß der Gemeindevertretung Vandans verordnet worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 1998 habe das Amt der Vorarlberger Landesregierung mitgeteilt, daß im Rahmen einer Schongebietsverordnung nach § 35 WRG die Frage der Benutzung des zu schützenden Wasservorkommens nicht zur Debatte stehe und mit der Erlassung der Schongebietsverordnung aber hierüber keine Aussage getroffen werden könne. Es werde daher um Verständnis ersucht, wenn dem von der Gemeinde Vandans in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Wunsch auf Zusicherung, daß im Notfall der Gemeinde Vandans aus dieser Quelle Wasser für die Versorgung des Gemeindegebietes zur Verfügung gestellt werde, nicht entsprochen werden könne. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Dipl. Ing. Alois Kegele: Obwohl eine probeweise Beschneiung des Kleinschleppliftes Innerbach angekündigt worden ist, hat eine solche nicht stattgefunden. Haben sich irgendwelche Anrainer dagegen ausgesprochen? Antwort des Bürgermeisters: Nachdem sich alle Anrainer für eine solche Probebeschneiung ausgesprochen haben, wurde bereits am 19. November 1998 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Bewilligung hiefür beantragt. Leider ist bis zum heutigen Tage noch nicht über das Ansuchen der Gemeinde Vandans entschieden worden. Leo Brugger: Obwohl Anfang Dezember eine beachtliche Menge Schnee gefallen ist, wurde die Naturrodelbahn von Latschau nach Vandans nicht präpariert. Antwort des Bürgermeisters: Mit Bedauern mußte zur Kenntnis genommen werden, daß eine Präparierung der Naturrodelbahn trotz guten Schneeverhältnissen nicht vorgenommen worden ist. An die Vorarlberger Illwerke AG ist bereits eine entsprechende Protestnote ergangen. -8- Alois Neher: In den vergangenen Tagen war die Splittstreuung auf verschiedenen Gemeindestraßen äußerst mangelhaft. Hängt dies damit zusammen, daß das neue Kommunalfahrzeug noch nicht eingetroffen ist? Antwort des Bürgermeisters: Das neue Kommunalfahrzeug soll erst Mitte Jänner geliefert werden. Bis dorthin wurde uns von der Firma REFORM ein Leihfahrzeug samt Splittstreugerät zur Verfügung gestellt. Leider funktioniert dieses Splittstreugerät nicht unseren Vorstellungen entsprechend. Aus diesem Grunde erfolgt punktuell auch eine händische Salzstreuung. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, bedankt sich der Vorsitzende bei allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit. Abschließend wünscht er allen gesegnete Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Neues Jahr 1999. Ende der Sitzung um 21.30 Uhr. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende: