20171221_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:45
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2017-12-21
Erscheinungsdatum 2017-12-21
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GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 21. Dezember 2017 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 26. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 14. Dezember 2017 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Stefan Jochum (ab 18.55 Uhr – Punkt 2.), Marko Schoder und DI Thomas Hepberger Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik, August Montibeller und Christoph Brunold als Ersatzleute Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Markus Pfefferkorn (AFL), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) und Klaus Dreier (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Herr Christoph Brunold in die Hand des Bürgermeisters, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, seine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pünktlich um 18.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Bürgermeister Burkhard Wachter informiert die Anwesenden, dass ab sofort kein Tonaufnahmegerät (zur Unterstützung der Schriftführerin) mehr verwendet und die Verhandlungsschrift nur mehr als „Beschlussprotokoll“ geführt werde. Den Anträgen des Bürgermeisters, die Reihenfolge der Tagesordnung geringfügig zu ändern, nämlich den Tagesordnungspunkt 2. mit dem Tagesordnungspunkt 1. zu tauschen sowie die Tagesordnung um den Punkt 10. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 16. November 2017 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 21. November 2017 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 12. Dezember 2017 5. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2018 6. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2018 7. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Luftreinhaltegesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung der Landesverfassung; c) ein Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes; d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes; e) ein Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes; f) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes; g) ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes; 9. Berichte und Allfälliges 10. Anfragebeantwortung gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon Beschlussvorlage: Seit zirka 5 Jahren gibt es ein gemeinsames Bemühen der Montafoner Gemeinden um Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Finanzverwaltung Montafon“. Nach den jahrelangen Bemühungen und einer Vielzahl an Besprechungen/Verhandlungen haben sich die Bürgermeister der Talschaft nun darauf verständigt, gemäß § 97 des Gemeindegesetzes eine Verwaltungsgemeinschaft zur Führung einer gemeinsamen Finanzverwaltung zu bilden und zu diesem Zwecke eine Vereinbarung (siehe Anhang) abzuschließen. Es wird ersucht, dem Abschluss dieser Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon zuzustimmen. 2 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 Bürgermeister Burkhard Wachter begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Markus Rudigier als Projektleiter und dankt diesem für sein Kommen. Markus Rudigier präsentiert anschließend das seit einiger Zeit in Arbeit befindliche Projekt „Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon“ und erläutert die zur Beschlussfassung vorliegende „Vereinbarung“. Beschluss: Mit 22 : 1 Stimmen genehmigen die Damen und Herren den Abschluss einer Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon. 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 16. November 2017 Zur Niederschrift über die Sitzung am 16. November 2017, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, seien drei schriftliche Anträge auf Änderungen bzw. Ergänzungen eingegangen, nämlich von Marko Schoder, Mag. Nadine Kasper und Manuel Zint. Die Schreiben, eingelangt per E-Mail, werden in weiterer Folge vom Vorsitzenden verlesen. Die vorgenannten Gemeindevertreter ersuchen in der Folge um Berichtigung/Ergänzung der vorliegenden Verhandlungsschrift, weil diese zum Teil unrichtig bzw. unvollständig abgefasst worden sei. Von einer Mehrheit der anwesenden GemeindevertreterInnen wird in der Folge die Auffassung vertreten, dass die Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung richtig und vollständig abgefasst worden sei, den Verhandlungsverlauf richtig nachzeichne und alle bedeutsamen Ereignisse und Vorgänge festgehalten seien. Auf Antrag des Bürgermeisters wird sodann die Verhandlungsschrift über die 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. November 2017, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, in der vorliegenden Abfassung mit 10 : 8 Stimmen genehmigt. Auf Antrag von Kornelia Wachter (AFL) findet die Abstimmung namentlich statt: Gegenstimmen: Marco Schoder (GFV), Kornelia Wachter (AFL), Armin Wachter (AFL), Manuel Zint (AFL), Johannes Neher (AFL), Walter Stampfer (AFL), August Montibeller (AFL) und Mag. Nadine Kasper (GRÜ). Florian Küng (GFV), Ing. Alexander Zimmermann MSc (GFV), Gerhard Flatz (GFV), Stefan Jochum (GFV), Thomas Slovik (AFL) und Christoph Brunold (AFL) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 21. November 2017 Beschlussvorlage: Am 21. November 2017 tagte der Ausschuss für Tourismus. Zu den Themen Silvretta-Classic-Rallye 2018, Wanderbus Rellstal 2018, Zukunft „Alpengasthof Rellstal“ und Wanderwegenetz – Aktivierung alter Fußwege wurden gemäß der dazu verfassten Verhandlungsschrift Empfehlungen erarbeitet. 3 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 21. November 2017 zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Die Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 21. November 2017 werden einstimmig zum Beschluss erhoben. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 12. Dezember 2017 Beschlussvorlage: Am 12. Dezember 2017 tagte der Ausschuss für Schule und Kindergarten. Zu den Themen Neubau Schulturnhalle : Informationen des Bürgermeisters im Zusammenhang mit dem Bauzeitplan, Alternativen zum Turnunterricht – Übernahme von Transferkosten durch die Gemeinde und Neugestaltung Spielplatz bei der Volksschule: Zeitplan wurden gemäß der dazu verfassten Verhandlungsschrift Empfehlungen erarbeitet. Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 21. Dezember 2017 zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Die Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 12. Dezember 2017 werden einstimmig zum Beschluss erhoben. 5. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2018 Beschlussvorlage: Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2018 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2018 in Kraft treten können. Vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier ist ein Vorschlag (siehe Beilage) erarbeitet worden, der gegenüber den derzeit gültigen Tarifen einige Änderungen enthält. Diese Änderungen betreffen Jahr: Hundesteuer für den 1. Hund im Haushalt Hundesteuer für jeden weiteren Hund Bio-Müllsack - Fassungsvermögen von 8 l Wasserbezugsgebühr je Kubikmeter Wasseranschlussbeitrag – Beitragssatz Kanalbenützungsgebühr je Kubikmeter Kanalerschließungsbeitrag – Beitragssatz Kanalanschlussbeitrag – Beitragssatz 2017 € 50, 00 € 100, 00 € 1, 00 € 1, 60 € 50, 20 € 2, 60 € 50, 20 € 50, 20 4 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 € € € € € € € € 2018 55, 00 55, 00 0, 90 1, 75 51, 70 2, 65 51, 70 51, 70 Zur Information: Bei der Wasserversorgung liegt der Kostendeckungsgrad per 31.12.2016 bei 81, 04 %, bei der Abwasserbeseitigung bei 128, 49 % und bei der Abfallbeseitigung bei 92, 80 %. Im Bereich „Wasserversorgung“ wurden im zu Ende gehenden Jahr enorme Investitionen getätigt, die in dieser Kosten- und Leistungsberechnung (Gebührenkalkulation) noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Im Bereich „Abwasserbeseitigung“ stehen im kommenden Jahr Investitionen in der Größenordnung von 415.000, 00 Euro an, die in der Kostenund Leistungsberechnung (Gebührenkalkulation) ebenfalls noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2018 gemäß der vorliegenden Empfehlung festzusetzen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich mit 14 : 10 Stimmen für die Festsetzung der dieser Niederschrift angehängten Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2018 aus und genehmigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen. Auf Antrag von Kornelia Wachter erfolgt die Abstimmung namentlich. Gegenstimmen: Marco Schoder (GFV), Kornelia Wachter (AFL), Armin Wachter (AFL), Manuel Zint (AFL), Johannes Neher (AFL), Walter Stampfer (AFL), August Montibeller (AFL), Thomas Slovik (AFL), Christoph Brunold (AFL) und Mag. Nadine Kasper (GRÜ). 6. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2018 Beschlussvorlage: Wie dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2018 (Seite 85 des Voranschlages) entnommen werden kann, sieht dieser im Jahr 2018 die Beschäftigung von insgesamt 28 Frauen und 11 Männern vor. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 7, 57 16, 66 24, 23 (Vollzeit-Äquivalente) Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. Angestellte 27 Frauen Angestellte in handwerklicher Verwendung 1 Frau Summe 28 Frauen Zur Information: 9 Männer, 2 Männer 11 Männer Gegenüber dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2017 sieht der nunmehr vorliegende BRP eine Ausweitung (+ 1, 33 VZÄ) im Bereich „Kleinkinderbetreuung“, „Bürgerservice“ und „Bauhof“ vor. Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2018 zuzustimmen. Beschluss: Dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2018 wird einstimmig zugestimmt. 5 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 7. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Beschlussvorlage: Gemäß § 73 Abs. 5 hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Der vom Bürgermeister und dem Team in der Gemeindekasse ausgearbeitete Entwurf ist in der Sitzung am 12. Dezember 2017 dem Gemeindevorstand zur Stellungnahme vorgelegt worden. Vom Gemeindevorstand ist der Voranschlagsentwurf einstimmig zur Kenntnis genommen worden, ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen. Wie dem angeschlossenen Voranschlagsentwurf entnommen werden kann, sieht dieser Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.041.000, 00 Euro vor. Die wesentlichsten Ausgaben stellen sich wie folgt dar: 1/010000 1/030000 1/163000 1/212000 1/380000 1/411000 1/560000 1/612000 1/616000 1/851000 1/850+851 1/852000 1/930000 Stand Montafon 171.000, 00 €, Bauverwaltung Montafon 65.000, 00 €, Feuerwehr - Instandhaltung Fahrzeuge 45.000, 00 €, Mittelschulen-Schulerhaltungsbeiträge 220.000, 00 €, Neubau Rätikonhalle 2.600.000, 00 €, Sozialfonds-Beitrag 669.700, 00 €, Beiträge an den Landesgesundheitsfonds 619.300, 00 €, Straßenausbau – BM Ingenieure 260.000, 00 €, (Gehsteig Bahnhofstraße und restliche 2017er Projekte) Radweg – neuer Asphalt auf der Teilstrecke 85.000, 00 €, Rellsbachbrücke bis Schwimmbad Erweiterung ABA – ehemaliges Atzmüller Areal 380.000, 00 €, Erstellung eines Wasser/Kanalkatasters) 50.000, 00 €, Abfallentsorger-Unternehmen 110.000, 00 €, Landesumlage 221.300, 00 €, Die wesentlichsten Einnahmen stellen sich wie folgt dar: 2/560000 2/616000 2/616000 2/840000 2/850000 2/851000 2/852000 2/920000 2/920000 2/920000 2/920000 2/925000 2/925000 Beiträge des Landes zu den Spitalsabgangsbeiträgen 56.300, 00 €, Beiträge des Landes zum Neubau von Radwanderwegen 59.500, 00 €, Beiträge des Landes zum Neubau von Radwanderwegen 59.500, 00 €, Erlös aus dem Verkauf von Grundbesitz 430.100, 00 €, Wasserversorgung - Anschlussbeiträge 75.000, 00 €, Abwasserbeseitigung – Anschluss/Erschließungsbeiträge 415.000, 00 €, Müllbeseitigung - Abfallgebühren 125.000, 00 €, Grundsteuer 225.000, 00 €, Kommunalsteuer 900.000, 00 €, Gästetaxen 105.000, 00 €, Tourismusbeiträge 140.000, 00 €, Ertragsanteile gem. FAG 2017 2.446.300, 00 €, schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen 326.900, 00 €, Die Finanzkraft für das Jahr 2018 wird mit 3.727, 000, 00 Euro festgestellt. Mit der Genehmigung des Beitrittes der Gemeinde Vandans (TOP 1) zur Finanzverwaltung Montafon ergeben sich noch folgende Ergänzungen bzw. Änderungen zum vorliegenden Entwurf: 6 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 1/010000 2/010000 2/840000 Finanzverwaltung Montafon Förderbeiträge zur Finanzverwaltung Montafon Erlös aus dem Verkauf von Grundbesitz 20.000, 00 €, 10.000, 00 €, 440.100, 00 €, Beschluss: Der vorliegende Voranschlag für das Jahr 2018 wird unter Berücksichtigung der oben angeführten Ergänzungen/Änderungen mit 15 : 9 Stimmen genehmigt. Auf Antrag von Kornelia Wachter erfolgt die Abstimmung namentlich. Gegenstimmen: Marco Schoder (GFV), Kornelia Wachter (AFL), Armin Wachter (AFL), Manuel Zint (AFL), Johannes Neher (AFL), Walter Stampfer (AFL), August Montibeller (AFL), Christoph Brunold (AFL) und Mag. Nadine Kasper (GRÜ). 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) e) f) g) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Luftreinhaltegesetzes ein Gesetz über eine Änderung der Landesverfassung ein Gesetz über eine Änderung des Spitalsgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 15. November 2017 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem dieser Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, die nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 9. Berichte und Allfälliges Angesichts der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im laufenden Jahr bedankt sich der Bürgermeister bei allen Anwesenden für deren Einsatz und deren Mitarbeit zum Wohle der Allgemeinheit und wünscht allen frohe und gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr 2018. Einen besonderen Dank richtet er im Weiteren an alle in der Firma „Gemeinde Vandans“ tätigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer für deren Engagement das ganze Jahr über sowie für die Unterstützung, die ihm von diesen zu Teil wird, und wünscht auch diesen ein erholsames Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute im neuen Jahr. 7 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 Abschließend informiert der Bürgermeister die Anwesenden, dass für die wunderbare Tischdekorationen und die hausgemachten Weihnachtskekse der gute Geist dieses Hauses, nämlich Frau Sigrun Lassnig, verantwortlich zeichne und all diese Köstlichkeiten ihr zu verdanken seien. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Michael Zimmermann gibt zu verstehen, dass sich im zu Ende gehenden Jahr vieles getan habe, dass große Projekte in Angriff genommen und einige zum Wohle dieser schönen Gemeinde umgesetzt werden konnten. Einen besonderen Dank wolle er an Bürgermeister Burkhard Wachter für dessen großartigen Einsatz das ganze Jahr über richten und auch diesem ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2018 wünschen. Marko Schoder äußert gemäß § 38 Abs. 4 des Gemeindegesetzes das Ersuchen an den Bürgermeister um Beantwortung der Fragen: Was geschieht mit den Änderungsanträgen, die zum räumlichen Entwicklungskonzept Vandans eingebracht wurden? Ich bitte um eine Auflistung der Abläufe und der weiteren Vorgehensweise sowie der nun zuständigen Instanzen.  Sind weitere regionale Entwicklungskonzepte für Vandans aktuell in Planung? Wenn ja, für welche Ortsteile und in welchem Zeitraster.  Marko Schoder sichert zu, diese Anfrage an den Bürgermeister in den nächsten Tagen noch schriftlich einzubringen. 10. Anfragebeantwortung gemäß § 38 Abs. 4 an die Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper Anfrage 1: Mit Änderung des Verlaufs der L 83 werden auch Kosten für eine neue Beleuchtung, Gehsteige, Kanal etc. anfallen. Welche Kosten werden hier im Detail anfallen und wer wird diese übernehmen? Antwort: Brücke über den Rellsbach (Brückenbreite 9, 90 m (linker Fahrstreifen 3, 35 m, rechter Fahrstreifen 3, 00 m, 2 Gehsteige: talseitig 1, 50 m, bergseitig , 2.00 m breit, Brückengeländer) Kosten: 863.000, 00 Euro Brücke über den Auenlatschbach (Brückenbreite 10, 80 m (linker Fahrstreifen 3, 50 m, rechter Fahrstreifen 3, 25 m, 2 Gehsteige: talseitig 1, 50 m, bergseitig 2, 00 m, Brückengeländer) Kosten: 648.000, 00 Euro Landesstraße: Wird auf einer Länge von rd. 445 m neu geführt. Das neue Straßenplanum wird mit dem anfallenden Aushubmaterial der Wildbachbauwerke geschüttet und verdichtet eingebaut. Bergseitig werden die Böschungen möglichst flach an das bestehende Gelände ausgeformt. Talseitig werden die neu entstehenden Böschungen ebenfalls flach mit einer Mindestneigung 2 : 5 geschüttet und begrünt. Die Straße ist einspurig mit Fahrbahnstreifen von 3, 00 m und hat für die Kreuzungsbereiche Innerbachstraße und Riederstraße jeweils eine Linksabbiegespur. Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über Entwässerungsschächte, die in regelmäßigen Abständen von 28 – 30 m versetzt werden und in den Auwäldern versickert werden können. Die Errichtung der Landesstraße erfolgt gemäß den gültigen Normen/Richtlinien und in Abstimmung mit der Abt. Straßenbau des Landes. Dies gilt auch für die Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage. Kosten: 1.221.000, 00 Euro 8 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 Gemeindestraße „Innerbachstraße“: Die Verlegung der Landesstraße 83 bedingt auch eine Verlängerung der Gemeindestraße „Innerbachstraße“. Die Innerbachstraße ist eine einspurige Gemeindestraße mit einer Gesamtbreite von 6 m. Zwischen dem neuen Leitdamm des Rellsbaches wird ein Gehsteig mit einem Granitsteinleisten-Abschluss von 2.00 m ausgeführt. Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über Entwässerungsschächte, die in regelmäßigen Abständen von 28 – 30 m versetzt werden und in den Verlandungsraum des Rellsbaches versickert werden können. Die Errichtung dieser Gemeindestraße erfolgt gemäß den gültigen Normen/Richtlinien. Kosten: 376.000, 00 Euro. Die angeführten Maßnahmen sind Bestandteil des Verbauungsprojektes. Die daraus resultierenden Brutto-Kosten sind also in der Gesamtsumme von 8 Millionen Euro enthalten. Anfrage 2: Die Finanzierung des „Projekts 2017 – Rellsbach Unterlauf“ erfolgt lt. Aussage des Bürgermeisters zu 45 % durch den Bund, zu 15 % durch das Land, zu 16 % durch die Landesstraßenverwaltung, zu 14 % durch die Vorarlberger Illwerke AG und zu 10 % durch die Gemeinde Vandans. Die Gemeinde Vandans erhalte hierfür Bedarfszuweisungen in Höhe von 6 %. Liegen für die angeführten Finanzierungsbeiträge schriftliche Zusagen vor? Wenn ja, bitten wir um Vorlage dieser Zusagen. Antwort: Am Dienstag, dem 7. November 2017, fand unter dem Vorsitz des DI Dr. Florian Rudolf-Miklau die kommissionelle Überprüfung des Projektes nach dem Wasserbauförderungsgesetz statt. Bei dieser kommissionellen Überprüfung haben sich die Interessenten auf den vorstehenden Finanzierungsschlüssel geeinigt. Auszug aus dem Protokoll: Aufgrund der vorangegangenen Feststellung der rechtlichen, fachlichen und formalen Förderungsvoraussetzungen besteht kein Vorbehalt gegen die Finanzierung des gegenständlichen Projektes. In Anbetracht des großen öffentlichen Interesses an den geplanten Maßnahmen wird – unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Art und Umfang der vorgeschlagenen Maßnahmen und der finanziellen Situation der Interessentengemeinde – von der Amtsabordnung folgender Finanzierungsschlüssel vorgeschlagen: Bund: Land: Interessenten: Gemeinde Land als Straßenerhalter Vorarlberger Illwerke 45 % 15 % 10 % 16 % 14 % Die schriftlichen Zusagen liegen bis dato nicht vor. Anfrage 3: Welche Änderungsvorschläge wurden bezüglich des REKS Innerbach im Detail eingebracht? Wie werden diese nun behandelt? Antwort: Während dem offiziellen „Auflageverfahren“ sind insgesamt 9 Stellungnahmen eingelangt. 2 von Ämtern, 3 Private, 3 Gemeinden, 1 Stand Montafon. Alle Stellungnahmen müssen „aufgearbeitet“ werden. DI Georg Rauch - und falls erforderlich andere Fachleute - wird sich mit den einzelnen Beiträgen „auf raumplanungsfachlicher Ebene“ auseinander setzen. Wenn diese Stellungnahmen vorliegen, wird sich der Raumplanungsausschuss mit diesen auseinandersetzen. Von diesem soll dann auch eine Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgearbeitet werden. Letztlich hat die Gemeindevertretung das REK zu beschließen. 9 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 Anfrage 4: Mit dem Abbruch der Schulturnhalle soll im Februar begonnen werden. Uns liegt bis dato keine exakte Kostenaufstellung vor, welche die Sanierung der Volksschule und den Neubau der Turnhalle beinhaltet. Wie hoch sind die aktuellen Gesamtkosten? Wie stellen sich diese im Detail zusammen? Antwort: In der Sitzung am 20. Oktober 2016 hat die Gemeindevertretung die Neuerrichtung der Schulturnhallen beschlossen. Diesem Beschluss ist folgende Baukostenzusammenstellung zugrunde gelegt worden: Baukosten schulische Nutzung Bereich Neubau schulische Nutzung Umbau im Bestand Ganztagesbetreuung im Bestand VS Kulturelle Nutzung Baukosten gesamt netto Honorare Nebenkosten Reserven Errichtungskosten netto Mehrwertsteuer Errichtungskosten inkl. Mehrwertsteuer Errichtungskosten brutto abzüglich BgA-Anteil abzüglich der Fördermittel - 2.590.245, 00 Euro 397.075, 24 Euro 206.249, 96 Euro 90.764, 80 Euro 3.284.335, 00 Euro 525.493, 60 Euro 32.843, 35 Euro 328.433, 50 Euro 4.171.105, 45 Euro 834.221, 09 Euro 5.005.326, 55 Euro 4.428.585, 12 Euro 1.930.182, 51 Euro 2.498.402, 61 Euro 700.000, 00 Euro 1.798.402, 61 Euro 84.000, 00 Euro abzüglich Eigenmittel Finanzierungsbedarf/Darlehensaufnahme Zins und Tilgung jährlich /1, 8 Mio, LZ 25 Jahre) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 10 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017