19500302_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:44
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1950-03-02
Erscheinungsdatum 1950-03-02
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Der Bürgermeister der Gemeinde Vandans Bezirk Bludenz (Vorarlberg) Vandans, am 4.3.1950. NIEDERSCHRIFT Betreff: über die Bezug: SITZUNG DES GEMEINDEAUSSCHUSSES am Donnerstag den 2.3.1950 im Gemeindeamte Vandans. Beginn: 20.00 Uhr Ende: 23.45 Uhr Anwesend waren die Herren: Pfeifer Josef Bürgermeister Neher Oskar Gemeindevertr. Maier Baptist 1. Gemeinder Wachter Ludwig Gemeindevertr. Schapler Christian 2. Gemeinder Dalla Brida Alfons Gemeindevertr. Bitschnau Anton Gemeindevertr. Kasper Ernst Gemeindevertr. Neher Ludwig Gemeindevertr. Moosbrugger Rudolf Gemeindevertr. Abwesend war: Herr Egele Johann, Gemeindevertreter. Vorsitzender Herr Josef Pfeifer Bürgermeister Tagesordnung: 1.) Erteilung der Zustimmung zum Beschlusse des Jagdausschusses über die Verwendung des Jagdpachtschillinges 1949/50 2.) Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Jahr 1950 a) Festsetzung der Getränkesteuer b) Festsetzung der Lustbarkeitsabgabe c) Festsetzung der Kurtaxe d) Festsetzung der Grundsteuer A und B e) Festsetzung der Tanzlizenz 3.) Beschlussfassung über die Sperre von Gemeindestrassen für Kfz. und zweispännige Fuhrwerke. 4.) Beschlussfassung über die Neuerstellung der Strasse von Koller bis H.Nr. 201 5.) Festsetzung der Pachtschillinge für Gemeindegüter und Gemeindewohnungen. 6.) Verhandlungsschrift. Zur Tagesordnung! 1.) Dem Beschlusse des Jagdausschusses vom 30.1.1950 betr.: die Überlassung des Jagdpachtschillinges für das Jagdjahr 1949/50 der Gemeinde Vandans zum Zwecke der Wohnbauförderung wurde gem. § 34 (6) LGBl Nr. 5/1948 (Jagdgesetz) die einst. Zustimmung erteilt. 2.) Die Steuern und Abgaben für das Jahr 1950 wurden wie folgt festgesetzt: -2- a) Getränkesteuer 10 % (einschl. Gassenschank) b) Lustbarkeitsabgabe 10% vom Eintritt abzüglich Kriegsopferabgabe. c) Kurtaxe wurde mit 20 Groschen pro Nacht einschl. Matratzenlager festgesetzt. d) Grundsteuer: a) für land- und Forstwirtschaftl. Betriebe 200% b) für gewerblich genutzte und vermietete Teile land- und forstw. Betriebe 200% c) für Grundsteuer mit Steuervorschreibung nach dem Messbetrag (seit 1.4.41 neu in die Steuerpflicht kommenden Grundstücke) 200% d) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Erstarrungsbetrag 200% e) Die Tanzlizenz wurde wie folgt festgesetzt: bis 24.00 Uhr mit Schilling 20.-bis 01.00 Uhr mit Schilling 30.-bis 02.00 Uhr mit Schilling 40.-für jede weitere Stunde Schilling 20.- . Angefangene Stunden werden als voll gerechnet. 3.) Die Mieten der Gemeindewohnungen wurden nach der Grösse der Wohnung in der derzeitigen Preislage festgesetzt. 4.) Es wurde einstimmig b schlossen die Strassen vom H.Nr. 106 bis Haus Nr. 90 (Gp.Nr. 2179/1), vom Haus Nr. 90 bis H.Nr. 120 (Gp.Nr. 2231 und 2233), vom Haus Nr. 120 bis Haus Nr. 148 (Gp.Nr. 2204, 2209, vom Haus Nr. 148 bis H.Nr. 169 (Gp.Nr. 2212) für Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder zu sperren. Unter diese Verkehrsbeschränkung fallen auch zweispännige Fuhrwerke. 5.) Es wurde einstimmig beschlossen, das Strassenstück von der Handlung M. Koller bis Haus Nr. 201 in diesem Jahre auf 5 Meter zu verbreitern. Die Verbreiterungsarbeiten sollen ausgeschrieben werden. 6.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde genehmigt. Gegen diese Beschlüsse der prov. Gemeindevertretung steht die Berufung offen, die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans einzubringen wäre. 1. Gemeinderat 2. Gemeinderat Bürgermeister. [Unterschrift:] Maier Baptist Schapler Christ. Jos. Pfeifer Angeschlagen am 14.3.1950 Abgenommen am 28.3.1950