20170420_GVE020

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:47
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2017-04-20
Erscheinungsdatum 2017-04-20
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GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. April 2017 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 20. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. April 2017 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Alexander Zimmerman BSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Ing. Stefan Steininger BSc, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Stefan Jochum, DI Thomas Hepberger sowie die Ersatzleute Johann Schmid, Hildegard Funk, Renate Neve und Paul Schoder. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl und Johannes Neher sowie Walter Stampfer, Thomas Slovik und Ines Hausser MAs als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper. Entschuldigt: Mag. Christian Egele, Florian Küng, Mag. Johannes Wachter, Marko Schoder, Kornelia Wachter, Monika Seeberger und Hannes Ganahl. Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen und die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ – Präsentation des Projektes durch Herrn DI (FH) Steffen Löhnitz sowie Herrn Dipl. Arch. (FH) Christian Vonier 2. Information des Betriebsleiters DI Hubert Malin zum Forstbetrieb „Stand Montafon“ 3. Festsetzung der ab 01. September 2017 geltenden Gebühren in der Kleinkinderbetreuung und dem Kindergarten 4. Abschluss einer geänderten bzw. ergänzten Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ 5. Ergänzungswahl in den Ausschuss für Tourismus 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesumlagegesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 d) ein Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 09. März 2017 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ – Präsentation des Projektes durch Herrn DI (FH) Steffen Löhnitz sowie Herrn Dipl. Arch. (FH) Christian Vonier Eingangs begrüßt der Bgm. Burkhard Wachter seinen Bürgermeisterkollegen aus der Gemeinde St. Gallenkirch, Herrn Josef Lechthaler, sowie die Herrn DI (FH) Steffen Löhnitz und Dipl. Arch. (FH) Christian Vonier und dankt diesen für Ihr Kommen beziehungsweise für die persönliche Vorstellung des Projektes „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“. Auf Ersuchen des Vorsitzenden ergreift in der Folge Bgm. Josef Lechthaler das Wort. Er zeigt sich erfreut ob der Möglichkeit, heute das Projekt „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ den Anwesenden persönlich vorstellen zu können. Das vorhandene Bad in St. Gallenkirch könne mit der derzeitigen Ausstattung und der derzeitigen technischen Einrichtung leider nur vier Monate pro Jahr genutzt werden. Gemeinsam mit Herrn DI (FH) Steffen Löhnitz als Projektentwickler und dem Architekten Christian Vonier habe man sich Gedanken gemacht, dieses bestehende Bad zu einem Ganzjahresbetrieb auszubauen. Ziel sei, das Bad künftig über 11 Monate im Jahr offen halten zu können. Jeweils im Frühjahr und im Herbst soll das Bad für je 2 Wochen geschlossen werden, um die erforderlichen Revisionsarbeiten vornehmen zu können. Über 11 Monate hinweg soll das Bad aber künftig sowohl für Einheimische als auch für Gäste geöffnet sein. Im Sommer 2016 sei eine Projektstudie ausgebarbeitet worden, ob und wie das Bad umgebaut werden müsse, um dieses künftig das ganze Jahr über offenhalten zu können. Heute wolle man das Ergebnis dieser Projektstudie präsentieren und für eine Unterstützung des Projektes werben. Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung gebe es bereits eine mündliche Zusage was die Gewährung von Förderbeiträgen betreffe. Allerdings sei auch klar die Forderung geäußert worden, dass es eine „Kooperationsförderung“ nur dann geben werde, wenn es eine Mitbeteiligung von wenigstens zwei weiteren Gemeinden gebe. Er selber, so nochmals Josef Lechthaler, sehe das Projekt „Ganzjahresbad Aquarena“ als einen wichtigen Schritt in Richtung „Ganzjahresdestination Montafon“. Ein solches „Allwetterbad“ stelle ein wichtiges Angebot für die gesamte Talschaft dar. Am 27. März 2017 habe die Gemeinde St. Gallenkirch beim Stand Montafon einen Antrag auf Gewährung eines Einmalzuschusses in Höhe von 300.000, 00 Euro aus dem Montafoner Talschaftsfonds- und Ausgleichsfonds gestellt. In diesem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds seien derzeit rund 4 Millionen Euro geparkt. Weil eines der Ziele dieses Talschafts- und Ausgleichsfonds darin bestehe, Hilfe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Gewerbe, Tourismus und Landwirt- 2 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 schaft zu leisten, habe man sich erlaubt, beim Stand Montafon ein Ansuchen um Gewährung eines Einmalzuschusses einzubringen. Er selber sehe dieses künftige „Ganzjahresbad“ jedenfalls als unterstützungswürdiges Talschaftsprojekt an, das den Vergabekriterien dieses Fonds in jeder Hinsicht gerecht werde. Zur Erläuterung der technischen Details bzw. den Finanzierungsdetails wolle er nun aber das Wort an DI (FH) Steffen Löhnitz und an Dipl. Arch. Christian Vonier übergeben. Diese seien zwischenzeitlich mit dem Projekt bestens vertraut und in der Lage, alle Details zu erläutern und im Anschluss daran auch die offenen Fragen zu beantworten. Auch die Herren DI Steffen Löhnitz und Dipl. Arch. Christian Vonier bedanken sich ihrerseits für die Gelegenheit, heute dieses Projekt der Gemeindevertretung von Vandans vorstellen zu können. In seiner Einleitung gibt Herr DI Steffen Löhnitz dann zu verstehen, dass er seit dem Jahr 2009 im Montafon lebe. Relativ rasche habe er hier feststellen müssen, dass es de facto im ganzen Tal kein Schlechtwetterangebot oder nur ein äußerst unzureichendes gebe. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Gemeinde St. Gallenkirch habe er sich in einem ersten Schritt bemüht, das vorhandene Bäderangebot im Montafon zu analysieren. Das diesbezügliche Resümee sei relativ klar ausgefallen – im ganzen Tal fehle eine Schwimmhalle für Kleinkinder bzw. Familien, zumal auch die Nachfrage nach einem solchen Bad zur Abhaltung von Schwimmkursen und Wassergymnastik recht beachtlich sei. Das jetzige Schwimmbad in der Gemeinde St. Gallenkirch könne lediglich 4 Monate im Jahr genützt werden. Gemeinsam mit dem Architekten Christian Vonier habe man ein Projekt ausgearbeitet, das sich umsetzen lasse und in wirtschaftlicher Hinsicht auch vertretbar sei. Das nun vorliegende Projekt bzw. die neue Schwimmhalle biete Platz für ca. 100 – 110 Badegäste, wobei man in der vorliegenden Studie davon ausgehe, dass das Bad im Schnitt von rund 250 Badegästen pro Tag besucht werde. Die Schwimmbadtechnik bleibe im Großen und Ganzen so bestehen, wie sie jetzt sei. Das Bistro, die Liegeflächen und die Garderoben passe man den neuen Erfordernissen an. Ein wesentlicher Ansatz in dieser Studie liege auch darin, das Bad künftig mit möglichst wenig Personal betreiben zu können. In Summe seien Baukosten in Höhe von 3, 5 Millionen Euro (netto) errechnet worden. Bgm. Josef Lechthaler habe bereits auf die Gespräche mit den Verantwortlichen im Amt der Vorarlberger Landesregierung verwiesen. Unter der Voraussetzung, dass noch mindestens 2 Gemeinden sich an diesem Projekt beteiligen, habe das Land Vorarlberg die Gewährung einer Kooperationsförderung in Höhe von 970.000, 00 Euro in Aussicht gestellt. Bei der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung habe man sich außerdem erlaubt, einen Beitrag in Höhe von 300.000, 00 Euro aus dem Talschafts- und Ausgleichsfonds zu berücksichtigen. Von den Gemeinden Schruns und Silbertal gebe es erfreulicherweise bereits positive bzw. zustimmende Gemeindevertretungsbeschlüsse. Von der Gemeinde Gaschurn gebe es bis dato lediglich einen positiven Beschluss des Gemeindevorstandes. Von der Gemeinde Bartholomäberg gebe es leider ein klares Nein. Bis zum heutigen Tag gebe es lediglich von der Gemeinde Bartholomäberg eine klare und deutliche Absage. Von den Gemeinden Lorüns und Stallehr gebe es eine vage Zusage unter der Voraussetzung, dass sich alle Gemeinden des Tales am Projekt beteiligen. Für die Gemeinde Vandans, so DI (FH) Steffen Löhnitz an Ende seiner Ausführungen, würde nach Abzug der Landesförderung ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 27.276, 37 verbleiben. Die laufenden Betriebskosten trage auch in Zukunft die Gemeinde St. Gallenkirch alleinig. Außerdem gebe es von der Gemeinde St. Gallenkirch selbstverständlich eine Baukostensowie eine Betriebsgarantie für die nächsten 20 Jahre. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Dipl. Arch. Christian Vonier in der Folge das vorliegende Projekt vor und erläutert dieses im Detail. Nachdem von den 3 Gästen eine Fülle von Fragen beantwortet worden sind, bedankt sich der Vorsitzende bei diesen für deren Kommen und deren Ausführungen. Abschließend gibt Bürgermeister Burkhard Wachter zu verstehen, dass es zum vorliegenden Projekt der Gemeinde St. Gallenkirch recht unterschiedliche Meinungen gebe. Nicht nur in den Montafoner Gemeinden gebe es solche unterschiedliche Stellungnahmen und Reaktionen, auch in der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ gebe es Befürworter und Ablehner. Noch größere 3 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 Diskussionen als zum Umbau des Schwimmbades in St. Gallenkirch habe es in seiner Fraktion zur Thematik „Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“ gegeben. Namens der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ müsse er dafür plädieren, zum geplanten Umbau des Schwimmbades St. Gallenkirch und zum erbetenen Finanzierungsbeitrag der Gemeinde Vandans heute keine Entscheidung zu treffen und diese zu vertagen. Bevor zum besagten Bauvorhaben eine Entscheidung getroffen werde, wünsche sich seine Fraktion eine „Grundsatzdiskussion“ zum bestehenden Talschafts- und Ausgleichsfonds - am Besten im Beisein von Standesrepräsentant Bgm. Herbert Bitschnau. Markus Pfefferkorn bringt seinerseits zum Ausdruck, dass das Bestehen dieses Talschaftsund Ausgleichsfonds auch in seiner Fraktion heftig diskutiert worden sei. Er könne sich deshalb dem Antrag des Bürgermeisters auf Vertagung der Entscheidung nur anschließen und bitte darum, recht bald eine solche Grundsatzdiskussion zu diesem Thema zu führen. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich abschließend für eine Vertagung der Entscheidung, nämlich ob zum Bauprojekt der Gemeinde St. Gallenkirch ein Finanzierungsbeitrag geleistet wird oder nicht, aus und befürworten eine möglichst zeitnah geführte Grundsatzdiskussion zur Thematik „Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“. 2. Information des Betriebsleiters DI Hubert Malin zum Forstbetrieb „Stand Montafon“ Bürgermeister Burkhard Wachter begrüßt den Betriebsleiter des Forstfonds, nämlich Herr DI Hubert Malin, und dankt diesem für sein Kommen. In der Folge erinnert der Vorsitzende an eine alte Tradition, der zufolge der Betriebsleiter in regelmäßigen Abständen in eine Sitzung der Gemeindevertretung komme und diese, sozusagen aus erster Hand, über das Geschehen im Forstbetrieb Stand Montafon informiere. Sodann erteilt der Vorsitzende dem anwesenden Betriebsleiter des Standes Montafon das Wort und ersucht diesen um seine Ausführungen. DI Hubert Malin bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und für die Möglichkeit, heute, sozusagen von Aug zu Aug, über das Geschehen im Forstbetrieb, der ja letztlich im Vermögen aller Forstfondsgemeinden stehe, informieren zu können. Mittels einer Power-Point-Präsentation stellt der Betriebsleiter sodann den Forstbetrieb Stand Montafon vor und gibt einen Einblick in das tägliche Geschehen, das sich von der laufenden Bewirtschaftung der Standeswaldungen bis hin zum Forstwegebau, von der Schutzwaldsanierung bis hin zur Schutzwaldpflege, von forstbetrieblichen Dienstleistungen bis hin zur Jagdbewirtschaftung erstrecke. Recht ausführlich informiert der Betriebsleiter außerdem über den jährlichen Holzeinschlag, die Energieholzgewinnung, die zum Teil erforderlichen Seilkrannutzungen sowie die finanzielle Situation des Forstbetriebes. Am Ende seiner Ausführungen gibt DI Hubert Malin dann noch Einblick in das forstliche Geschehen innert der Gemeinde Vandans und der hiesigen Jagdwirtschaft. In der Folge stellt sich DI Hubert Malin einer Vielzahl von Fragen. Nachdem vom Betriebsleiter mehr oder weniger alle Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, bedankt sich der Bürgermeister für die äußerst interessanten Ausführungen, für den gewährten Einblick in den Forstbetrieb und die Teilnahme an einer rund halbstündigen Diskussion. Er dankt diesem nochmals für sein Kommen und wünscht diesem abschließend weiteren Erfolg in seiner verantwortungsvollen Tätigkeit. Sozusagen im Gehen spricht der Betriebsleiter dann noch eine Einladung an die Anwesenden zu einer gemeinsamen Waldbegehung im heurigen Sommer aus. 4 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 3. Festsetzung von neuen Tarifen für die Inanspruchnahme der Kleinkinderbetreuung, des Kindergartens bzw. der Ferienbetreuung für Volksschulkinder mit Wirksamkeit vom 01. Juli 2017 In seiner Einleitung erinnert der Bürgermeister, dass eine diesbezügliche Entscheidung in der letzten Gemeindevertretungssitzung am 09. März 2017 vertagt worden sei. Dem Antrag auf Vertagung der Entscheidung habe man in erster Linie entsprochen, weil man die diesbezüglichen Beratungen im Stand Montafon habe abwarten wollen, zumal die Tarifgestaltung nicht mehr wie früher möglich sei. Auf Initiative des Landes gebe es im Bereich der Kleinkinderbetreuung künftig einen altersgestaffelten Tarifkorridor, in dem sich jeder Anbieter zu bewegen habe. Ab dem 01. September 2017 sei man deshalb Wohl oder Übel gezwungen, sich in diesem Tarifkorridor zu bewegen. Das bedeute generell unterschiedliche Preise für alle Kinder, und zwar je nach Alter. Zusätzlich müsse es eine soziale Staffelung geben, die die Preisgestaltung nochmals erschwere. Außerdem seien die Öffnungszeiten im kommenden Kindergartenjahr ausgeweitet worden. Sowohl in der Kleinkinderkinderbetreuung wie auch im Kindergarten könne man aus mehreren Modulen auswählen. In weiterer Folge informiert der Vorsitzende, dass sich für die Ferienbetreuung im Kindergarten insgesamt 6 Kinder und in der Volksschule 22 Kinder angemeldet haben. Diese Ferienbetreuung gebe es über insgesamt 5 Wochen und zwar in der Zeit vom 31. Juli bis 01. September 2017. Während die Betreuung der Kindergartenkinder durch das gemeindeeigene Kindergartenpersonal in den Räumlichkeiten des Kindergartens erfolge, werde die Ferienbetreuung an der Volksschule Vandans vom Verein Vorarlberger Tagesmütter organisiert. Er selber, so neuerlich der Bürgermeister, sei ob den geringen Anmeldungszahlen schon ein wenig überrascht. Für die Zukunft müsse man sich generell die Frage stellen, ab welcher Kinderanzahl eine solche Ferienbetreuung angeboten werden soll bzw. ab welcher nicht mehr. Im heurigen Sommer gebe es dieses Angebot in dieser Form erstmalig. Im heurigen Jahr gehe es deshalb im Wesentlichen auch darum, entsprechende Erfahrungen zu sammeln und das Projekt insgesamt als „Versuch bzw. Pilotprojekt“ zu sehen. Für den heurigen Sommer gebe es im Detail folgende Anmeldungen: „Ferienbetreuung“ im Kindergarten: Woche 1: Woche 2: Woche 3: Woche 4: Woche 5: 2 Kinder 3 Kinder 2 Kinder 5 Kinder 5 Kinder „Ferienbetreuung“ in der Volksschule: Woche 1: 5 Kinder Woche 2: 8 Kinder Woche 3: 4 Kinder Woche 5: 13 Kinder Woche 6: 14 Kinder Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung plädieren in der Folge dafür, das Angebot sowohl im heurigen wie auch im nächsten Sommer als „Versuch bzw. Pilotprojekt“ zu werten. Es dürfe daher nicht der Fehler gemacht werden, das Angebot von einer bestimmten Mindestanzahl an Kindern abhängig zu machen. Wichtig sei, eine verbindliche Ferienbetreuung anzubieten und die nächsten 1 bis 2 Jahre Erfahrungswerte mit dem vorhandenen Angebot zu sammeln. Einstimmig genehmigen die Anwesenden sodann die aus dieser Ferienbetreuung resultierenden Aufwendungen der Gemeinde und stimmen den nachstehenden Elternbeiträgen, wie von der Gemeindekasse empfohlen, ausdrücklich zu: 5 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ (2 + 3-jährige Kinder) – gültig ab 01.09.2017: Modul I (08.00 bis 12.00 Uhr = 4 Stunden): 2-jährige Kinder: 56, 00 €/Monat (1 Tag pro Woche) 60, 00 €/Monat (2 Tage pro Woche) 90, 00 €/Monat (3 Tage pro Woche) 120, 00 €/Monat (4 Tage pro Woche) 150, 00 €/Monat (5 Tage pro Woche) 3-jährige Kinder: 35, 00 €/Monat (1 Tag pro Woche) (Fixbetrag bis 25 Wochenstunden – danach 1, 74 €/Betreuungsstunde) Modul II (07.00 bis 13.00 Uhr = 6 Stunden): 2-jährige Kinder: 56, 00 €/Monat (1 Tag pro Woche) 90, 00 €/Monat (2 Tage pro Woche) 135, 00 €/Monat (3 Tage pro Woche) 180, 00 €/Monat (4 Tage pro Woche) 225, 00 €/Monat (5 Tage pro Woche) 3-jährige Kinder: 35, 00 €/Monat (1 Tag pro Woche) (Fixbetrag bis 25 Wochenstunden danach 1, 74 €/Betreuungsstunde) Kindergarten – gültig ab 01.09.2017: Modul I 07.15 bis 12.00 Uhr 35, 00 € (Ermäßigung: 20, 00 €) Modul II 07.00 bis 13.00 Uhr 48, 25 € (Ermäßigung: 25, 00 €) Modul III 07.00 bis 13.00 Uhr 59, 00 € (Ermäßigung: 29, 00 €) + 1 NM von 13.00 bis 17.00 Uhr Modul IV 07.00 bis 13.00 Uhr 69, 50 € (Ermäßigung: 33, 00 €) + 2 NM von 13.00 bis 17.00 Uhr Essen: 4, 00 € pro Essen Sommerbetreuung im Kindergarten vom 31.07. – 01.09.2017: 07.00 bis 13.00 Uhr 30, 00 €/Woche (Ermäßigung: 15, 00 €) Ferienbetreuung in der Volksschule vom 31.07. – 01.09.2017: 07.00 bis 13.00 Uhr 4. 9.30 €/Tag (=1, 55 € pro Stunde) Abschluss einer geänderten Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ 6 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 Der Vorsitzende erinnert in seiner Einleitung an die Prüfung der Bauverwaltungen durch den Landesrechnungshof im Jahr 2016. Im Anschluss an diese Prüfungen habe es einen Prüfbericht gegeben, der in der Sitzung am 01. Dezember 2016 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht worden sei. Dieser Prüfbericht habe unter anderem auch die Empfehlung enthalten, die seinerzeit abgeschlossene Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ zu adaptieren beziehungsweise zu ergänzen. Dieser Empfehlung des Landesrechnungshofes folgend, so neuerlich der Bürgermeister, sei von den Mitgliedsgemeinden der „Bauverwaltung Montafon“ eine neue Vereinbarung ausgearbeitet worden, die es nun zu beschließen gelte. Mit der heutigen Genehmigung dieser neuen Vereinbarung sowie des neuen Umsetzungskonzeptes werde de facto einer wesentlichen Empfehlung des Landesrechnungshofes Folge geleistet. Kurz und bündig erläutert der Vorsitzende in der Folge die in den vorliegenden Entwürfen „rotfarben“ dargestellten Ergänzungen beziehungsweise Änderungen und plädiert für die Genehmigung dieser Neufassungen. Nach der Beantwortung einiger weniger Fragen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss dieser neuen Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ sowie dem Umsetzungskonzept II aus und zwar wie folgt: Bauverwaltung Montafon - Vereinbarung 2017 über die Abänderung bzw. Ergänzung der Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ Präambel Die Gemeinden Schruns, St. Anton im Montafon, St. Gallenkirch und Lorüns haben auf Grund der Beschlüsse der Gemeindevertretungen der jeweiligen Gemeinden die Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ zur gemeinschaftlichen Besorgung der Agenden des Baugesetzes gegründet und ihre Tätigkeit mit 01.01.2010 aufgenommen. Als weitere Gemeinden sind am 01.07.2010 die Gemeinde Silbertal und am 01.01.2014 die Gemeinden Tschagguns und Vandans der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ beigetreten. Die Vereinbarung wird aufgrund der nach Überprüfung der Bauverwaltungen des Landes durch den Landes-Rechnungshof Vorarlberg gemachten Empfehlungen abgeändert bzw. ergänzt. Nachfolgend wird der ursprüngliche Text der Vereinbarung mit diesen Ergänzungen und Abänderungen, die in diesen Text aufgenommen wurden, angeführt, und es wird die abgeänderte bzw. ergänzte Vereinbarung von sämtlichen Mitgliedsgemeinden aufgrund der gefassten Gemeindevertretungsbeschlüsse unterschrieben. I. Gegenstand der Vereinbarung Die Gemeinden Lorüns Schruns Silbertal St. Anton im Montafon St. Gallenkirch Tschagguns Vandans 7 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 stimmen auf Grund der Beschlüsse der Gemeindevertretungen wie nachstehend angeführt Gemeindevertretung Lorüns vom ........... Gemeindevertretung Schruns vom ........... Gemeindevertretung Silbertal vom ........... Gemeindevertretung St. Anton im Montafon vom ........... Gemeindevertretung St. Gallenkirch vom ........... Gemeindevertretung Tschagguns vom ........... Gemeindevertretung Vandans vom ........... der Änderung bzw. Ergänzung der Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ zur gemeinschaftlichen Besorgung der in Punkt III. angeführten Aufgaben wie folgt zu: II. Bezeichnung und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft (1) Die Verwaltungsgemeinschaft trägt die Bezeichnung „Bauverwaltung Montafon“. (2) Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist in der Marktgemeinde Schruns. III. Aufgaben Die Verwaltungsgemeinschaft hat in der Bauverwaltung (Hoheitsverwaltung) und in privatwirtschaftlichen Bauangelegenheiten der Gemeinden folgende Aufgaben im Namen der einzelnen Gemeinden zu besorgen: (1) Beratung von Bauwerbern, insbesondere in rechtlichen, bautechnischen und baugestalterischen Fragen (2) Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzes (3) Bearbeitung der Anzeigen und Anträge bis zur Erstellung eines Bescheidkonzeptes, insbesondere auch - im Namen der jeweiligen Bürgermeister nach Maßgabe der jeweils übertragenen Befugnisse - die Einladung zu mündlichen Bauverhandlungen und deren Durchführung und das Treffen von Entscheidungen und Verfügungen oder sonstiger Amtshandlungen nach dem Baugesetz (idgF) (4) Überwachung der Bauausführung und Durchführung baubehördlicher Überprüfungen, (5) Vorbereitung von Berufungsentscheidungen in baurechtlichen Angelegenheiten (6) Beratung der Gemeinden in baurechtlichen und baugestalterischen Fragen (7) Ermittlung des Kostenaufwandes für die Verwaltungsgemeinschaft und Kostenverumlagung auf die Gemeinden (8) Vertretung der Berufungskommission / Gemeindevertretung vor dem Landesverwaltungsgericht - sofern dafür eine Befugnis übertragen wurde. IV. Geschäftsführung/Gestaltungsbeirat (1) Die Geschäftsführung der Verwaltungsgemeinschaft obliegt der Marktgemeinde Schruns. (2) Das von der Verwaltungsgemeinschaft benötigte Personal wird von der Marktgemeinde Schruns zur Verfügung gestellt oder mittels eines hiefür abzuschließenden Werkvertrages durch Dritte im notwendigen Ausmaß sichergestellt. Die Auswahl der in der Bauverwaltung tätigen Personen erfolgt im Einvernehmen der Gemeinden. (3) Zur Förderung der architektonisch qualitätsvollen Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes und im Hinblick auf die Umsetzung ortsbildlicher Konzepte ist vorgesehen, 8 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Gremium von Sachverständigen. Es besteht aus mindestens 3 Architektinnen und Architekten und berät die Gemeinden in architektonischen und ortsbildgestalterischen Fragen bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben von besonderer ortsbildlicher Bedeutung. Näheres wird in einer eigenen Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat geregelt. V. Räumlichkeiten, Ausstattung (1) Die für die Führung der gemeinsamen Bauverwaltung notwendigen Büro- und Sitzungsräumlichkeiten werden von der Marktgemeinde Schruns zur Verfügung gestellt. Die Anschaffung allfälliger Büroeinrichtungen und sonstiger Gebrauchsgegenstände erfolgt im Einvernehmen der Gemeinden. (2) Räumlichkeiten für Sprechstunden, Verhandlungen und sonstige mit der Bearbeitung von Bauverfahren notwendige Besprechungen in den Gemeinden werden von jener Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt, welcher das Bauverfahren zuzuordnen ist. VI. Kostentragung (1) Die für die Verwaltungsgemeinschaft auflaufenden Büroadaptierungs- und erstmaligen -einrichtungskosten werden auf die einzelnen Gemeinden nach Abzug der hiefür erhaltenen Förderungsbeiträge durch das Land nach folgendem Aufteilungsschlüssel aufgeteilt: 30 % dieser Kosten werden von den Gemeinden im Verhältnis der Einwohner (Jahresdurchschnitt der Hauptwohnsitze nach der Verwaltungszählung des vorangegangenen Jahres) und 70 % nach der Anzahl der Bauvorhaben pro Gemeinde, unterteilt in 6 Kategorien (Kat. I - z.B. Solaranlagen, Werbeanlagen: Faktor 0, 4, Kat. II z.B. Garagen, Flugdächer: Faktor 0, 6, Kat. III - z.B. Wohngebäude bis 5 Einheiten: Faktor 1, Kat IV - z.B. Wohngebäude über 5 Einheiten: Faktor 2, Kat. V - z.B. sonstige Bauvorhaben, Abbruch: Faktor 0, 8, Kat. VI Vorbereitung Berufungsentscheidung: Faktor 2, getragen. Die Büroadaptierungskosten werden der Höhe nach mit 30.000 Euro begrenzt. (2) Die für den laufenden Betrieb der Verwaltungsgemeinschaft auflaufenden Personalund Sachkosten ermitteln sich aus den für das Bauamt der Marktgemeinde Schruns auflaufenden Aufwendungen nach Abzug der dem Bauamt zufließenden Einnahmen (Unterabschnitt 0300 des Rechnungsabschlusses der Marktgemeinde Schruns). (3) Die vom Land gewährten Förderungsbeiträge zum laufenden Betrieb reduzieren die auf die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zu verumlagenden Kosten noch entsprechend. Für die Aufteilung des laufenden Betriebsaufwandes (Personal- und Sachkosten) gilt der Aufteilungsschlüssel nach Abs. 1. (4) Abrechnungszeitraum für die Verwaltungsgemeinschaft bildet jeweils der Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres (Kalenderjahr). (5) Die Gemeinden leisten an die Verwaltungsgemeinschaft erforderlichenfalls entsprechende halbjährliche Vorauszahlungen bis jeweils zum 20. Juli und 20. Jänner eines jeden Jahres. Die Höhe der Vorschüsse richtet sich im ersten Jahr nach dem voraussichtlichen Bedarf (lt. Voranschlag ….), der erwarteten Landesförderung und dem Aufteilungsschlüssel nach Abs. 1. Ab dem 2. Jahr werden anstelle des voraussichtlichen Bedarfs die tatsächlichen Aufwendungen des jeweils vorangegangenen Jahres herangezogen. VII. Beginn, Dauer und Auflösung der Vereinbarung (1) Für die Verwaltungsgemeinschaft, die ihre Tätigkeit mit 01.01.2010 aufgenommen und die Aufgaben für die neubeigetretenen Gemeinden mit 01.01.2014 übernommen hat, tritt diese Vereinbarung mit dem Tag der Genehmigung und Unterfertigung durch alle beteiligten Gemeinden in Kraft. 9 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 (2) Eine Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft ist über Beschluss aller Gemeinden zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Darüber hinaus kann jede Gemeinde zum Ende eines jeden Jahres aus der Verwaltungsgemeinschaft austreten, wenn sie dies bis spätestens 30. Juni des betreffenden Jahres der Verwaltungsgemeinschaft gegenüber erklärt hat. (3) Der Austritt der Marktgemeinde Schruns hat jedenfalls die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft zur Folge. (4) Während der ersten 10 Jahre des Bestandes der Verwaltungsgemeinschaft verzichten die Gemeinden auf die Anwendung des Auflösungsrechtes. Bauverwaltung Montafon Umsetzungskonzept 2017 Für die Gemeinden: Lorüns Schruns Silbertal St. Anton im Montafon St. Gallenkirch Tschagguns Vandans Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage und Auftrag ...................................................................................10 2. Die Organisation der zukünftigen Zusammenarbeit ............................................13 a) Grundprinzipien 5 b) Rollenverständnis 5 Rolle der Bürgermeister 5 Rolle der Bauausschüsse 6 Rolle der Fach- und Gestaltungsbeiräte 6 Rolle der Gemeindevertretungen 6 c) Rechtliche Organisation der Bauverwaltung 6 d) Sitz der Organisationseinheit 7 e) Personelle Ausstattung 7 f) Bürologistik und technische Infrastruktur 7 Bauakten 7 EDV (Vernetzung, GIS, ...) 8 g) Baueingaben und Verfahrensabwicklung 8 h) Organisatorische Veränderungen in den Gemeinden 9 Veränderungen in den Bauämtern 9 Veränderungen in den Gemeindeverwaltungen 9 Veränderungen in der Politik 9 1. Ausgangslage und Auftrag Seitens des Standes Montafon wird seit längerem die Grundsatzdiskussion geführt, welche Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in Form von Dienstleistungen von den Gemeinden zu erfüllen sind und welche Möglichkeiten es gibt, Aufgaben im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchzuführen. Nicht zuletzt auch das im Rahmen des Projektes CommunalAudit erworbene Evaluierungs- und Benchmarking-Know-how hat 10 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 dazu geführt, dass sich mehrere Gemeinden des Montafons die Einrichtung einer gemeindeübergreifenden Bauverwaltung überlegen. In der Folge wurde seitens der Gemeindeverwaltung Schruns mit den bereits bestehenden Bauverwaltungen im Lande Kontakt aufgenommen und bei diesen erhoben, welche rechtlichen Varianten für eine interkommunale Zusammenarbeit möglich wären und schlussendlich auch umgesetzt worden sind. Bei allen hat man sich für eine Zusammenarbeit im Sinne einer „Verwaltungsgemeinschaft“ entschieden. Im Marktgemeindeamt Schruns stehen einige personelle Änderungen an, und es wurde im Zuge der Neuorganisation der Abteilung Schruns Kommunal eine neue Aufgabenverteilung vorgenommen. Für den mit Ende Februar 2008 in den Ruhestand übertretenden Bauamtsleiter wurde ein Architekt als Nachfolger eingestellt. Weiters fungiert als Sachbearbeiterin und Sekretärin eine 80 %ige Kraft. Seitens der Marktgemeinde Schruns kann nunmehr angeboten werden, gewisse Aufgaben im Bereich der Bauverwaltung auch für andere Gemeinden mit zu übernehmen. In Vorgesprächen haben die Gemeinden Bartholomäberg, Lorüns, Silbertal, St. Anton im Montafon und St. Gallenkirch grundsätzliches Interesse bekundet, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltungsgemeinschaft Bauverwaltung Montafon startete im Jänner 2010 mit den Gemeinden: Lorüns, Schruns, St. Anton i.M. und St. Gallenkirch. Im Juli 2010 trat die Gemeinde Silbertal bei. Anfang 2014 folgten die Gemeinden Vandans und Tschagguns. Es wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die von allen beteiligten Gemeinden genehmigt wurde. 2016 wurden alle Baurechtsverwaltungen in Vorarlberg einer Prüfung durch den Landesrechnungshof unterzogen. Als Ergebnis spricht der Rechnungshof in seinem Endbericht vom September 2016 verschiedene Empfehlungen aus, deren Umsetzung sowohl in der Vereinbarung als auch im Umsetzungskonzept Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich machten. Dies ist der Grund für die aktuelle Überarbeitung. Definition der Aufgaben Das Aufgabengebiet der Bauverwaltung Montafon umfasst sämtliche Agenden, die unmittelbar mit der Durchführung und Umsetzung des Vorarlberger Baugesetzes (BauG), LGBl.Nr. 52/2001 i.d.g.F., verbunden sind sowie der hierzu erlassenen Verordnungen wie         Bautechnikverordnung Baueingabeverordnung Öltankverordnung Kinderspielplatzverordnung Stellplatzverordnung Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch Verordnung des Landeshauptmannes über die Geltung von Verordnungen auf Grund des Baugesetzes für öffentliche bundeseigene Gebäude gemeindespezifische Verordnungen auf Grundlage des BauG und Gesetze wie  Bauproduktegesetz Diese Definition umfasst folgende Aufgaben, Teilaufgaben und Tätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung in Bauangelegenheiten: 11 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017    Auskunftserteilung – Allgemeine Informationen im Rahmen Baurecht/Baugesetz falls gewünscht, Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte bei speziellen Fragen Mitwirkung an gemeindespezifischen Belangen im Bereich Baurecht Baurechtliche Aufgabenabwicklung im Aufgabengebiet der Bauverwaltung Montafon:                Baugrundlagenbestimmungen (§ 3 BauG) Vorprüfungsverfahren (§ 23 BauG) Raumplanungsrechtliche Angelegenheiten im Bauverfahren Entgegennahme der Baueingaben – Kontrolle auf Vollständigkeit lt. Checkliste (wie auch die beteiligten Gemeinden) Ermittlungsverfahren: Kundmachung/Ladung – mündliche Verhandlung – Niederschrift Berücksichtigung aller landesrechtlichen Vorschriften, die durch die BH im Zusammenhang mit Bauverfahren zu vollziehen sind (z.B. wasserrechtliche/ naturschutzrechtliche Vorschriften) Verfahrensanordnungen: Mängelbehebungsaufträge, Aufforderungen zur Einbringung von Bauanträgen, Bauanzeigen udgl. Vorbereitung von Bescheiden (Bewilligungs- und Freigabebescheide, Versagungen, Untersagungen, Abweisungen, Zurückweisungen, Vorschreibung der Gebühren) Laufende Kontrollen (Schnurgerüst-, Rohbau-, Baufortschrittskontrolle) Zwischenüberprüfungen und Freigaben von Planänderungen Bestätigung über den Eintritt der Rechtskraft eines Baubescheides (Rechtskraftbestätigung) Schlussüberprüfungen – Verfügung von Sicherheitsmaßnahmen (Bescheid) – sowie evtl. erforderliche Nachkontrollen Vorbereitung von Berufungsentscheidungen in baurechtlichen Angelegenheiten Vorbereitung von Strafanträgen (§ 55 BauG) an die BHBL Vertretung der Berufungskommission / Gemeindevertretung vor dem Landesverwaltungsgericht - sofern dafür eine Befugnis übertragen wurde. Folgende Aufgaben und Tätigkeiten sind in der Vereinbarung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft nicht enthalten und werden daher weiterhin von den Gemeinden durchgeführt: Im baurechtlichen Verfahren:         Entgegennahme der Baueingaben – Kontrolle auf Vollständigkeit lt. Checkliste (wie auch die Bauverwaltung Montafon) Ergänzung der Baueingabeunterlagen durch „Gemeindespezifische Informationen“ Gebrauchserlaubnis nach dem Vorarlberger Straßengesetz für Gemeindestraßen Zustimmung zur Unterschreitung des Baubstandes nach dem Vorarlberger Straßengesetz für Gemeindestraßen Information über Abwasserbeseitigung: Anschlusspflicht an Abwasserbeseitigungsanlage oder Ausnahme von der Anschlusspflicht Information über Wasserversorgung: Anschluss an gemeindliche Wasserversorgungsanlage bzw. Prüfung, ob erforderliches Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität gegeben ist ortsgestalterische Gutachten durch Gestaltungsbeirat, wo ein solcher eingerichtet ist Ausnahmegenehmigungen vom Bebauungsplan bzw. von sonstigen Festlegungen nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes wie z.B. Maß der baulichen Nutzung 12 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017    Ausnahmegenehmigungen von allfälligen gemeindespezifischen Verordnungen (z.B. Stellplatzverordnung) Bescheiderlassung, Unterfertigung Einbringen von Strafanträgen (§ 55 BauG) bei der BHBL Sonstiges:        Änderungen, Überarbeitungen Flächenwidmungsplan Kanalanschlussbescheid Wasseranschlussbescheid bzw. privatrechtliche Vereinbarung mit Genossenschaft Finanzamt-Mitteilung über Neubauten und bauliche Veränderungen Hausnummernvergabe nach dem Gemeindegesetz und Erfassung (AGWR) Bewilligungen nach dem Gasgesetz Ausnahmegenehmigung nach RPG (z.B. §§ 22, 35 RPG) 2. Die Organisation der zukünftigen Zusammenarbeit a) Grundprinzipien Nachstehende Grundprinzipien sind die Basis für die Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Baurecht: Bürgerservice Die Zusammenarbeit soll so organisiert sein (Entgegennahme der Bauansuchen, Verfahrensabläufe, Kontakt zu Beratungsgremien usw.), dass ein optimaler Bürgerservice jederzeit gewährleistet werden kann. Es sollen den Bürgern im Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltung einheitliche Vorlagen und Formulare zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich soll eine Homepage eingerichtet werden, welche über eine Verlinkung auch auf den jeweiligen Gemeindeinternetseiten der beteiligten Gemeinden zu finden ist. Gemeindeautonomie – rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit Rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit bildet eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des § 97 GG. Die Gemeindeautonomie bleibt daher grundsätzlich bestehen. In die Kompetenzverteilung wird nicht eingegriffen. Regionalität als Chance Die Zusammenarbeit im Bereich Baurecht eröffnet die Chance, das Montafon zu stärken. Durch gleiches und gemeinsames Handeln im Baugenehmigungsverfahren im Montafon kann ein hohes Maß an Homogenität erreicht werden. b) Rollenverständnis Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit als Verwaltungsgemeinschaft ergibt sich folgendes Rollenverständnis der einzelnen Entscheidungsträger. Rolle der Bürgermeister Das Baugesetz mit den dazugehörenden Verordnungen definiert, bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, das Recht zu erlangen, ein Bauwerk zu errichten. Der Handlungsspielraum der Bürgermeister im Bauverfahren ist daher sehr eingeschränkt. In der Verwaltungspraxis wird aber vom Bauwerber die Abwicklung des Bauverfahrens mit der Funktion des Bürgermeisters als Baubehörde 1. Instanz in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht. Aus diesem Grund wird die Verwaltungsgemeinschaft die Bürgermeister zumindest einmal pro Monat über den Stand der Bauverfahren informieren. Außerdem 13 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 ist einmal jährlich ein Treffen mit den beteiligten Gemeinden zur Abstimmung / Übersicht Bauvorhaben / Übersicht Kostenvorschreibung / zum Erfahrungsaustausch / Feedback usw. vorgesehen. Von Bauverhandlungen wird der Bürgermeister rechtzeitig verständigt, wobei grundsätzlich vorgesehen ist, dass der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde oder der bisher hierfür schon Zuständige die Funktion des Verhandlungsleiters übernimmt, sofern nicht ausdrücklich gewünscht wird, dass die Verhandlungsleitung über die Bauverwaltung organisiert wird. Konkreter und erster Ansprechpartner für den Bauwerber ist die Verwaltungsgemeinschaft. Rolle der Bauausschüsse In einem Teil der Gemeinden befasst sich ein Bauausschuss mit baurechtlichen Angelegenheiten. Der Bauausschuss hat jedoch keine rechtliche Grundlage, im Bauverfahren tätig zu werden, sondern er gibt insbesondere im Hinblick auf das öffentliche Interesse Empfehlungen ab. Rolle der Fach- und Gestaltungsbeiräte Derzeit verfügen zwei Gemeinden über einen Gestaltungsbeirat/Fachbeirat für architektonische Belange, es wurde jedoch durchaus Interesse bekundet, einen solchen für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zu installieren. Es ist daher beabsichtigt, im Sinne der Homogenität und Verfahrensökonomie einen Fachbeirat für architektonische Fragen für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zu installieren. Dabei erscheint es sinnvoll, auch interessierte Mitglieder der jeweiligen Bauausschüsse einzubinden, um sämtliche gebietsspezifischen Aspekte sowie bestehenden Erfahrungen mit einbringen zu können. Damit wäre gewährleistet, dass die für Baurecht zuständige Organisationseinheit nur ein Ansprechgremium in Gestaltungsfragen hätte und in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gestaltungsfragen nach gleichen Gesichtspunkten behandelt würden. Rolle der Gemeindevertretungen Die Gemeindevertretungen sind die Baubehörde 2. Instanz, d.h., sie sind für Berufungsentscheidungen zuständig. Sofern Gemeinden Berufungskommissionen eingerichtet haben, so sind diese Behörde 2. Instanz. Durch die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit als Verwaltungsgemeinschaft bleibt die Zuständigkeit der Gemeindevertretungen bzw. der Berufungskommissionen als Behörde 2. Instanz im Bauverfahren unverändert. Die Bauverwaltung erarbeitet lediglich die Bescheidkonzepte von Berufungsentscheidungen in baurechtlichen Angelegenheiten für die 2. Instanz. c) Rechtliche Organisationsform der Bauverwaltung Die Bauverwaltung ist in der Organisationsform einer Verwaltungsgemeinschaft (§ 97 GG) organisiert. Durch Beschluss der Gemeindevertretung wird der Bürgermeister (und ein weiteres Mitglied des Gemeindvorstandes) der jeweiligen Gemeinde ermächtigt, die Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zu unterzeichnen. Die Bauverwaltung selbst besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Formalrechtlich bleibt der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde Baubehörde 1. Instanz. Der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde kann gemäß § 27 Abs. 2 GG den Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft die Befugnis, die Agenden des Baurechts im Sinne des Baugesetzes im Namen des jeweiligen Bürgermeisters auszuüben und die notwendigen Entscheidungen und Verfügungen zu treffen, übertragen (Dienstverfügung). 14 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 Diese Übertragung bildet die Grundlage dafür, dass die bevollmächtigten Personen die baurechtliche Aufgabenabwicklung vornehmen können. d) Sitz der Organisationseinheit Das zentrale Büro der Bauverwaltung Montafon befindet sich in Schruns, da die Marktgemeinde Räumlichkeiten zur Verfügung hat und auf Grund der zentralen Lage als Standort geeignet ist. Die Räumlichkeiten werden zu einem angemessenen Mietzins an die Verwaltungsgemeinschaft vermietet. e) Personelle Ausgestaltung Die Bauverwaltung Montafon übt ihre Verwaltungstätigkeit mit der hierfür erforderlichen personellen Besetzung aus. Die Mitarbeiter werden von der Marktgemeinde Schruns angestellt (dienstrechtlich) und der Verwaltungsgemeinschaft im erforderlichen Ausmaß überlassen. Derzeit sind folgende Mitarbeiter für die Bauverwaltung tätig: 1 bautechnischer Sachverständiger als Geschäftsführer (60%) 2 bautechnische Sachverständige (jeweils 100%) 1 Sachbearbeiterin (50%) 1 Assistentin (10%) Weiters wird 1 (rechtskundiger) Sachbearbeiter im Einzelfall (Abklärung von Rechtsfragen falls gewünscht, Vorbereitung von Berufungsbescheiden, Übernahme der Verhandlungsleitung, Vertretung der Berufungskommission / Gemeindevertretung vor dem Landesverwaltungsgericht, usw.) und gegen separate Verrechnung beigezogen. f) Bürologistik und technische Infrastruktur Bauakten Die Bauaktenablage (Papierform) erfolgt in der jeweiligen Gemeinde. Bis zur Einführung eines einheitlichen, digitalen Dokumentenmanagementsystems (z.B. VDok), werden die Unterlagen der Bauverfahren zusätzlich zentral über die Verwaltungsgemeinschaft in Schruns digital abgelegt. Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems wird angestrebt. Dieses sollte dann als Terminal-Server-Lösung auch in allen Gemeinden zum Einsatz kommen, damit jederzeit der Stand jedes Bauverfahrens abgefragt werden kann. EDV (Vernetzung, GIS, …) Alle Gemeinden sind Mitglieder des Corporate Network Vorarlberg, was eine wesentliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit darstellt. In der Startphase arbeitete die Verwaltungsgemeinschaft mit dem kostenlosen geographischen Informationssystem des Amtes der Vorarlberger Landesregierung (VoGIS). Mittlerweile wird mit dem Programm GeoOffice gearbeitet (eine Lizenz). Erforderlichenfalls wird eine zweite Lizenz erworben werden. Jene Informationen bzw. Planunterlagen, die mit diesem Informationssystem nicht abgefragt werden können (z.B. Leitungspläne), werden von der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellt. g) Baueingaben und Verfahrensabwicklung Um einen bestmöglichen Bürgerservice zu gewährleisten, sind Baueingaben sowohl bei der Verwaltungsgemeinschaft als auch weiterhin bei der Gemeinde möglich. 15 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 ABLAUF ZUSTÄNDIG Der Bürger reicht den Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde o- Gemeinde der direkt bei der Bauverwaltung Montafon ein + Bauverwaltung Bei Einreichung im Gemeindeamt wird die Eingabe gemäß Check- Gemeinde liste geprüft (Vollständigkeit, Unterschrift aller Grundeigentümer, Telefonnummer des Antragstellers udgl.) Die Gemeinde leitet die Eingabe unter Anschluss der Gemeindespe- Gemeinde zifischen Informationen (Bestandsakt, künftige Hausnummer, Fotos des Bestandsgebäudes, Zufahrt, Wasser, Kanal) an die Bauverwaltung weiter. Die Gemeinde legt im Bedarfsfall die Eingabe dem Gestaltungsbei- Gemeinde rat (GBR) und/oder internen Gremien (ROA) zur Beurteilung vor. Die Bauverwaltung führt das Ermittlungsverfahren durch. Bauverwaltung Die Bauverwaltung prüft die Baueingabe in rechtlicher und bautech- Bauverwaltung nischer Hinsicht Die Bauverwaltung lädt zur Bauverhandlung und führt zusammen Bauverwaltung mit der Gemeinde oder selbst die mündliche Verhandlung durch + Gemeinde Die Bauverwaltung bereitet die Erledigungsentwürfe vor (Be- Bauverwaltung scheide, Verfahrensanordnungen, Genehmigungsstempel auf Planunterlagen inkl. Stempelgebühren ) Die Bauverwaltung leitet die Erledigungsentwürfe an die jeweilige Bauverwaltung Gemeinde zur Bescheiderlassung weiter. Die Gemeinde stellt nach Unterfertigung durch den Bürgermeister Gemeinde die entsprechenden Schriftstücke – im Bedarfsfall jeweils mit genehmigten Planunterlagen und unter Anschluss eines Zahlscheines – dem Bauwerber und den im Bescheid sonst angeführten Adressaten zu. Originalbescheid und eine Planausfertigung verbleiben im Papierakt. Die Bauverwaltung führt Baukontrollen durch oder veranlasst diese. Bauverwaltung Die Bauverwaltung führt die Schlussüberprüfung durch - auf Bauverwaltung Wunsch zusammen mit einem Vertreter der Gemeinde + Gemeinde Der Akt (Papierform) wird nach Bescheiderlassung im Archiv der je- Gemeinde weiligen Gemeinde abgelegt und zur Schlussüberprüfung wieder ausgehoben. Die Entscheidung, welches Bauverfahren wann behandelt wird, obliegt ausschließlich der Bauverwaltung. Es ist nicht möglich Bevorzugungen zu erwirken. Grundsatz bei der Behandlung der Akten ist das FIFO-Prinzip (first in – first out). h) Organisatorische Veränderungen in den Gemeinden Veränderungen in den Bauämtern In den meisten Gemeinden bestehen lokale Bauämter. Zum Teil nutzen Gemeinden externe Bausachverständige. Durch die Schaffung des zentralen Büros der Bauverwaltung werden die Bauämter in baurechtlichen Belangen entlastet und können somit ihre Hauptaufgaben in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Infrastruktur, etc. besser wahrnehmen. Darüber hinaus ist – auch in den übrigen Gemeinden – ein Ansprechpartner mit bautechnischen und baurechtlichen Grundkenntnissen zu bestimmen, der sowohl über Anliegen der Bürger (bereits abgeschlossene Bauverfahren, gemeindespezifische Anfragen zu Förderungen) als auch Anfragen der Verwaltungsgemeinschaft Auskunft geben kann. 16 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 In den Gemeinden ohne Bauämter erfolgt eine wesentliche Entlastung der Bürgermeister („frei spielen“ der Bürgermeister von Sachbearbeitertätigkeiten). Die Bürgermeister erhalten mehr zeitlichen Spielraum für politische Aufgaben. Veränderungen in den Gemeindeverwaltungen Im Bereich Bürgerservice und im Bereich EDV – GIS – KIM – Bauamt sind in einigen Gemeinden neue Aufgaben zu bewältigen. Durch die Übergabe der Agenden Bauverwaltung an die Verwaltungsgemeinschaft werden Spielräume für organisatorische Änderungen geschaffen, die in jeder Gemeinde geprüft und vollzogen werden müssen. Darüber hinaus muss auch in diesen Gemeinden ein Ansprechpartner für die Bürger bzw. die Verwaltungsgemeinschaft bestehen. Veränderungen in der Politik Damit Baurechtsangelegenheiten in Hinsicht auf gestalterische und architektonische Fragen in allen Gemeinden nach gleichen Gesichtspunkten abgehandelt werden können, müssen in den Gemeinden die entsprechenden Regelungen geschaffen bzw. aufeinander abgestimmt werden. Es wäre zu überlegen, für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinden einen Fach- bzw. Gestaltungsbeirat einzurichten. Die besonderen örtlichen und jeweiligen öffentlichen Interessen würden auch weiterhin von den bestehenden Bau- und Raumplanungsausschüssen wahrgenommen werden. 5. Ergänzungszahl in den Ausschuss für Tourismus In seiner Einleitung gibt Bgm. Burkhard Wachter zu verstehen, dass nach dem Mandatsverzicht des Gemeindevertreters Thomas Amann der Ausschuss für Tourismus mit einem Vorsitzenden neu besetzt werden müsse. Diese Nachbesetzung sei in der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ beraten worden. Im Namen seiner Fraktion bringe er sich als neuen Vorsitzenden im Ausschuss für Tourismus in Vorschlag. Mit 23 : 1 Stimme genehmigen die Anwesenden in der Folge die Bestellung von Burkhard Wachter zum neuen Vorsitzen des Ausschusses für Tourismus (incl. Wirtschaft und Handel). Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) ein Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Landesumlagegesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 ein Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes In aller Kürze erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Inhalte dieser oben angeführten Gesetzesbeschlüsse. Nach diesen Ausführungen des Vorsitzenden sprechen sich alle Anwesenden der Gemeindevertretung dafür aus, die nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 19. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09. März 2017 17 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge ist verabsäumt worden, Herr Walter Stampfer in der Verhandlungsschrift über die 19. Sitzung der Gemeindevertretung als anwesender Ersatzmann der Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“ anzuführen. Er bitte dieses Versäumnis zu entschuldigen und stelle den Antrag, die Niederschrift dahingehend zu ergänzen. Die Verhandlungsschrift über die 19. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09. März 2017, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ergänzung in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Johann Schmid, Hildegard Funk, Renate Neve, Paul Schoder, Thomas Slovik und Inses Hausser MAs haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  Frau Monika Seeberger ihm am 11. April 2017 einen Mandatsverzicht übergeben habe. Aus gesundheitlichen Gründen verzichte Frau Seeberger auf die weitere Ausübung ihres Mandates in der Gemeindevertretung. Für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit wolle sie sich ausdrücklich bedanken.  die Antwort der Vorarlberger Illwerke AG auf die Fragen von Markus Pfefferkorn noch nicht eingelangt sei und er diese sofort nach Erhalt nachliefern werde.  sich die Firma Sport & Mode Wilhelmer auf Anfrage spontan bereit erklärt habe, zusammen mit der Gemeinde eine „E-Bike-Förderaktion“ zu starten.  von Reimund und Armin Wachter, wohnhaft in Vandans, Rätikonstraße 23, mit E-Mail vom 07. April 2017 Interesse am Kauf des Grundstückes Nr. 1115 sowie an Teilflächen im Bereich des „Gemsleweges“ deponiert worden sei. Er selber vertrete die Auffassung, dass für das Grundstück Nr. 1115 jedenfalls ein schriftliches Angebot in einem verschlossenen Kuvert eingebracht werden müsse und auch für die Teilflächen im Bereich des „Gemsleweges“ ein konkreter Antrag unter Anschluss eines entsprechenden Planes einzubringen sei. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ina Bezlanovits: Im Montafon gibt es nur mehr 1 Physiotherapeutin mit einem Kassenvertrag bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Diese Situation ist meiner Meinung nach äußerst unbefriedigend. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn die Standesvertretung diese unbefriedigende Situation aufzeigen bzw. thematisieren würde. Antwort des Bürgermeisters: Ich werde diese Thematik gerne im Stand Montafon zur Sprache bringen. Meine Erwartungen, dass sich mit dem Aufzeigen dieser unbefriedigenden Situation etwas ändern wird, sind allerdings sehr bescheiden. Manuel Zint: Bei der letzten Flurreinigung habe ich im Auenlatschbach viel Müll und besonders viele Glasscherben vorgefunden. Kann die Bevölkerung gelegentlich in den „Amtlichen Mitteilungen“ zu dieser Problematik sensibilisiert werden? 18 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017 Antwort des Bürgermeisters: Gemäß der Verordnung aus dem Jahre 2007 gibt es in den Uferbereichen der Wildbäche und den Illauen ohnehin eine Beschränkung von Freizeitnutzungen. Die von dieser aufgezeigten Missstände können zum Anlass genommen werden, die Bevölkerung wieder einmal an das Bestehenden dieser Verordnung zu erinnern. Armin Wachter: Immer wieder muss ich feststellen, dass Restmüll- und Bioabfallsäcke schon Tage vor der Abfuhr an die Straße gestellt werden. Am Tage der Abfuhr sind diese dann vielfach beschädigt und die Abfälle liegen umher. Antwort des Bürgermeisters: Solche und ähnliche Feststellungen muss auch ich immer wieder machen. Es erscheint mir auch in diesem Zusammenhang angebracht, einen entsprechenden Appell an die Bevölkerung zu richten. Mag. Nadine Kasper: Gibt es eine Auflistung, wie viele Wohnungen bzw. Wohnhäuser im Gemeindegebiet von Vandans leer stehen? Immer mehr Wohnungen werden gehortet und dem Wohnungsmarkt, vermutlich aus spekulativen Gründen, nicht zur Verfügung gestellt. Antwort des Bürgermeisters: Im Zusammenhang mit der geplanten Neuerrichtung einer Wohnanlage im Bereich „Kaltenbrunnen“ ist an alle Gemeinden im Tal appelliert worden, den Bestand an leeren Wohnungen bzw. Häusern zu erfassen. Für die Gemeinde Vandans ist diese Erfassung noch in Ausarbeitung. Mag. Nadine Kasper: Es gibt, was die Wohnungsvergaben betrifft, eine neue Software. Ist eine solche auch schon in der Gemeinde Vandans im Einsatz? Antwort des Bürgermeisters: Was die Erfassung der Wohnungsinteressenten betrifft, steht eine neue Software im Einsatz. Was die Wohnungsvergaben selber betrifft, ist mir nichts von einer neuen Software bekannt. Die letzten Vergaben in der Gemeinde Vandans sind ausschließlich aufgrund der im Land gültigen Vergaberichtlinien erfolgt. Mag. Nadine Kasper: Die Firma „Kolibri-Eis“, Feldkirch, produziert und verkauft ein erstklassiges Speiseeis. Meinen Recherchen zufolge würde die Firma „Kolibri“ einen solchen mobilen „Eiswagen“ auch vermieten. Vielleicht lässt es sich einrichten, dass künftig im Schwimmbad Vandans solches Eis der Firma „Kolibri“ verkauft wird. Antwort des Bürgermeisters: Grundsätzlich steht dem Pächter des Schwimmbades bzw. des Buffets frei, seine Einkäufe ohne Eingriffe der Gemeinde zu tätigen. Ich weiß deshalb auch nicht, ob es in dieser Hinsicht vertragliche Vereinbarungen mit dem einen oder anderen Lieferanten gibt. Ich will den Pächter des Rätikonbades aber gerne über dieses Angebot der Firma „Kolibri“ informieren. Renate Neve: Gibt es in den zahlreichen Wohnanlagen, die derzeit in Vandans gebaut werden, noch freie Wohnungen bzw. die Möglichkeit, solche Wohnungen zu kaufen? Antwort des Bürgermeisters: Derzeit befinden sich 2 Wohnanlagen im Bau, nämlich eine von der Firma Jäger Bau GmbH, Schruns, und eine von der Firma Ammann Bau in Nenzing. Wenn meine Informationen stimmen, können in beiden Wohnanlagen noch freie Wohnungen gekauft werden. Auch im bereits fertiggestellten Objekt der Firma Rhomberg Bau, Bregenz, gibt es noch Wohnungen zu kaufen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 19 / 19 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. April 2017