19930617_GVE037

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:48
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-06-17
Erscheinungsdatum 1993-06-17
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 17. Juni 1993 Niederschrift aufgenommen am 17. Juni 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 37. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Juni 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV LAbg. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Fritz Maier und Leonhard Ammann. Entschuldigt: GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider und GV Kurt Greber Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 8. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung vom 19.5.1993 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung von: a) Marlies und Thomas Maier, Bartholomäberg 43, für ein Einfamilienwohnhaus auf Gp. 108/5 b) Helmut Tisch, Bürs, Außerfeldstr. 5, für ein Einfamilienwohnhaus auf Gp. 1901 c) Reineide Pösel, Bartholomäberg, Gantschier 496, für ein Einfamilienwohnhaus auf Gp. 1904/3 3. Nominierung eines Vertreters der Gemeinde Vandans in die Verbandsleitung des Tourismusverbandes Montafon 4. Beratung und Empfehlung über die Abwicklung des Fahrbetriebes "Wanderbus Rellstal" im Sommer 1993 5. Information zur Entscheidung der Finanzlandesdirektion vom 6. Mai 1993 betreffend die Verteilung der VIW-Gewerbesteuer 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Getränkesteuergesetz; b) ein Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes; -2- 7. Berichte und Allfälliges 8. Verabschiedung einer Resolution betreffend die Nicht-Abschaffung der Gewerbesteuer im Rahmen der 2. Steuerreform Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Mai 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzen Erläuterungen werden allen drei Antragstellern einstimmig die Genehmigungen zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß bei der Jahreshauptversammlung am 22. Juni 1993 eine neue Verbandsleitung gewählt werde und die Gemeinde Vandans wiederum einen Vertreter in diese Verbandsleitung nominieren könne. Nachdem er der Auffassung sei, daß diese Funktion mit einem direkt betroffenen Fremdenverkehrsinteressent besetzt werden soll, bringe er den Jung-Gastwirt Roman Tagwercher, Vandans, Innerbach 560, für die kommende Funktionsperiode in Vorschlag. Einstimmig befürwortet die Gemeindevertretung diese vom Bürgermeister in Vorschlag gebrachte Neubesetzung und genehmigt dessen Nominierung in die neu zu bestellende Verbandsleitung. 4. Der Vorsitzende informiert, daß er mit Schreiben vom 27. Mai 1993 die beiden Mietwagenunternehmen über die beabsichtigte Wiederaufnahme des Fahrbetriebes "Wanderbus Rellstal" in Kenntnis gesetzt habe. Beide Unternehmen seien daraufhin im Gemeindeamt vorstellig geworden und hätten an der Abwicklung des Fahrbetriebes Interesse deponiert. Es gelte also nunmehr eine Empfehlung zu erarbeiten, wie und in welcher Form der diesjährige Fahrbetrieb abgewickelt werden soll. Nachdem der Vorsitzende beide vorliegenden Ansuchen zur Verlesung brachte, ergibt sich insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der beiden Interessenten eine rege Diskussion. Nachdem das Mietwagenunternehmen Anton Wachter über die Kleinbusse hinaus über zwei 20-Plätzer verfüge und mit dem Einsatz dieser das Verkehrsaufkommen auf der Rellstalstraße beträchtlich reduziert werden könnte, plädiert der Bürgermeister für eine alleinige Beauftragung des Unternehmens Anton Wachter, zumal dieser in der vergangenen Saison bewiesen habe, daß dieser Fahrbetrieb ohne Beschwerden und Reklamationen abgewickelt werden könne. GV Ernst Stejskal begrüßt in seiner Wortmeldung den vermehrten Einsatz von 20-Plätzer-Bussen und das in diesem Zusammenhange verminderte Verkehrsaufkommen. Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Vallaster, GV Elmar Kasper und Leonhard Ammann treten hingegen dafür ein, daß schon aus Gründen der Gleichbehandlung ein Fahrauftrag an beide Unternehmen erteilt werden solle. -3Beim Auftreten von Schwierigkeiten habe der Bürgermeister ja ohnehin die Möglichkeit, dem einen oder anderen Unternehmen die Bewilligung zum Befahren der Rellstalstraße zu entziehen. Nachdem im vergangenen Sommer das Unternehmen Elmar Kasper aus triftigen Gründen keine Bewilligung zum Befahren der Rellstalstraße erhalten habe, solle nunmehr wiederum ein Konsens in der Form gefunden werden, daß auch dieser wieder an der Abwicklung des Wanderbusses und zwar zu gleichem Teil beteiligt werde. GV Manfred Vallaster regt in diesem Zusammenhange ein gemeinsames Gespräch des Bürgermeisters mit den beiden Mietwagenunternehmen an. In diesem könne die eine oder andere Unstimmigkeit abgeklärt und die Vorstellungen der Gemeinde dargelegt werden. GV Elmar Kasper erachtet ein solches Gespräch als wenig sinnvoll und plädiert für eine klare Empfehlung der Gemeindevertretung. GR Wolfgang Violand, GV Gerhard Stampfer und GV Gerlinde Linder schließen sich in ihren Wortmeldungen dem Vorschlag des Bürgermeisters an. Ein vermindertes Verkehrsaufkommen auf der Rellstalstraße müsse im Interesse aller liegen. Außerdem bringe der Einsatz von 20-Plätzer-Bussen eine optimalere Abwicklung des Fahrbetriebes mit sich und habe auch im Hinblick auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeiten unwiderlegbare Vorteile. Nach einigen weiteren Debattenbeiträgen empfiehlt die Gemeindevertretung letztlich mit 11 : 8 Stimmen (Gegenstimmen: Bgm. Burkhard Wachter, GR Wolfgang Violand, GV Ernst Schoder, GV Gerhard Stampfer, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, Karin Ganahl und Fritz Maier) dem Bürgermeister eine Beteiligung beider Unternehmen an der Abwicklung des diesjährigen Fahrbetriebes. GR Gottfried Schapler und GV Dr. Gernot Hämmerle haben wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 5. Die von der Finanzlandesdirektion am 4. Juni 1993 eingelangte Berufungsentscheidung wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Der Berufung sei leider nur teilweise stattgegeben worden und zwar im Hinblick auf die Aufhebung der 5%-Sitzquote der Landeshauptstadt Bregenz. Nicht anerkannt worden sei hingegen die Forderung der Gemeinde Vandans auf Neuverteilung der nach Abzug der Sitzquote verbleibenden Gewerbesteuer. Trotzdem stelle diese Entscheidung für die Gemeinde Vandans ein erfreulicher Teilerfolg dar und beschere der Gemeinde Vandans alleine für das Jahr 1989 eine Gewerbesteuer-Nachzahlung in Höhe von rund S 700.000, -. Nunmehr, so der Bürgermeister weiter, stelle sich die Frage nach der weiteren Vorgangsweise, wobei rechtens nur mehr eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof offen stehe. Persönlich plädiere er eher für einen solchen Schritt zum Verwaltungsgerichtshof, auch wenn derzeit im Rahmen der 2. Steuerreform eine Auflassung der Gewerbesteuer diskutiert werde. Selbst wenn den Forderungen der Gemeinde Vandans nur teilweise Rechnung getragen und parallel dazu die Gewerbesteuer mit Wirkung vom 1.1.1994 aufgelassen werde, ergäbe sich für Vandans eine nicht unbeträchtliche Nachzahlung für die Jahre 1989, 1990, 1991, 1992 und 1993. GR Wolfgang Violand vertritt seinerseits die Auffassung, daß die Gemeinde Vandans in jedem Falle den Weg zum Verwaltungsgerichtshof beschreiten solle, zumal ein möglicher Erfolg in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand einer solchen Beschwerde stehe. -4GR Gottfried Schapler und GV Manfred Vallaster plädieren ihrerseits für ein behutsames Abwiegen aller Vor- und Nachteile, wobei zum derzeitigen Zeitpunkt und der anhaltenden Diskussion über die Auflassung der Gewerbesteuer jegliche Entscheidung gut überlegt werden solle. Vbgm. Franz Egele und GV Elmar Kasper vertreten in ihren Wortmeldungen die Auffassung, daß eine solche Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingehend geprüft werden soll. Eine Entscheidung darüber, ob eine solche Beschwerde letztlich eingebracht werden soll oder nicht, wäre ohne Zweifel einfacher, wenn hinsichtlich der Kosten und der Erfolgsaussichten qualifizierte Aussagen vorliegen würden. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Sitzung um 21.35 Uhr für kurze Zeit unterbrochen. Nachdem die Sitzung um 21.45 Uhr neuerlich eröffnet wird, ersucht der Vorsitzende eine Vertagung der Entscheidung über die Einbringung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Bis zur neuerlichen Beratung innert der Gemeindevertretung werde er sich bemühen, Deim Rechtsvertreter der Gemeinde, Herrn Dr. Rudolf Rudari, Bürs, die Kosten und eventuell auch die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde zu eruieren. Soferne dies möglich sei, werde man auch bei einem weiteren Anwaltsbüro diese zu erwartenden Kosten und allenfalls auch Erfolgsaussichten prüfen und beziffern lassen. Diesem Vorschlag des Bürgermeisters schließen sich sodann die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig an und genehmigen eine Vertagung dieser Entscheidung. Der Vollständigkeit halber weist der Bürgermeister abschließend darauf hin, daß jedenfalls außerhalb der fixierten Sitzungstermine eine Sondersitzung stattfinden müsse, nachdem eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof innert einer Frist von längstens 6 Wochen einzubringen sei. 6. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu allen drei nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 7. Der Bürgermeister berichtet, daß - vom Pfarrkirchenrat Vandans am 17. Juni 1993 ein Schreiben eingelangt sei, in dem sich dieser für den Stromkostenzuschuß in Höhe von S 30.000, -- bedankt habe. - das Auflage- und Anhörungsverfahren im Zusammenhang mit dem von der Vorarlberger Landesregierung am 23. März 1993 beschlossenen Entwurf einer Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Zulässigkeitserklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum auf der Liegenschaft 35/1, Kat.Gem. Vandans, nunmehr abgeschlossen sei. Lediglich von der Gemeinde Tschagguns sei eine negative Stellungnahme eingelangt, wobei diesem Einspruch beim besten Willen kein Verständnis entgegengebracht werden könne, zumal das zur Errichtung gelangende Lebensmittelgeschäft ausschließlich der Sicherstellung der Nahversorgung diene und keine überörtliche Bedeutung erfahre. - entgegen seiner Annahme und Information der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.5.1993 von Rechtsanwalt Dr. Düngler eine Honorarnote im Rechtsstreit Platzer/Gemeinde noch zu erwarten sei. -5Dies habe Rechtsanwalt Dr. Düngler in einem Telefonat am 2.6.1993 angekündigt. Zwischenzeitlich habe das Landhaus Platzer bzw. dessen Rechtsvertreter beim Landesgericht Feldkirch eine Schadenersatzklage in Höhe von S 295.000, -- eingebracht. Die rechtliche Vertretung der Gemeinde werde in diesem Falle von der Anwaltskanzlei Achammer, Feldkirch, wahrgenommen. - die Gestaltungsarbeiten beim Bahnhof Vandans zwischenzeitlich mit Ausnahme einiger Bepflanzungen abgeschlossen sind. Aus diesem Anlaß wolle er dem anwesenden Direktor der Montafonerbahn AG für deren Initiative herzlich danken. Unter Punkt "Anfälliges" ersucht GV Inge Dobler um Auskunft, ob und in welcher Zeit eine Verbreiterung des Bahnüberganges und zwar bei der Zufahrt zur gedeckten Holzbrücke hin erfolge. Dir. Gottfried Schapler gibt zu verstehen, daß betriebsintern bereits entsprechende Abklärungen stattgefunden haben und eine Verbreiterung des Bahnüberganges noch in den nächsten Monaten geplant sei. Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Verbreiterung des Bahnüberganges werde auch die Anlegung einer 1, 50 m breiten Abbiegespur geprüft. GV Peter Schapler weist in seiner Wortmeldung darauf hin, daß die Schrankenanlage auf der Böschisstraße laufend außer Betrieb sei und daher nicht den gewünschten Erfolg bringen könne. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß derzeit eine Beschädigung der Elektronik zu beheben und dies der Fa. Josef Egele bereits in Auftrag gegeben worden sei. Die Störanfälligkeit der Schrankenanlage sei leider außerordentlich hoch. 8. Sehr eingehend informiert der Bürgermeister über die bis dato bekannten Auswirkungen der geplanten Steuerreform. Auch wenn man grundsätzlich ein ausdrückliches Bekenntnis zur 2. Etappe dieser mehrfach angekündigten Steuerreform des Bundes ablegen könne, dürfe die in diesem Zusammenhange geplante Abschaffung der Gewerbesteuer unter keinen Umständen hingenommen werden. Die Gewerbesteuer stelle in nahezu allen Kommunen einen wesentlichen Bestandteil der Finanzgebarung dar; ein Entfall dieser Einnahmen könne wohl keine Gemeinde verkraften. Außerdem stelle die Erhöhung der Lohnsummensteuer kein Äquivalent zur Abschaffung der Gewerbesteuer dar. Alle Gemeinden und Städte Österreichs seien angesichts dieser Bestrebungen aufgerufen, gegen diesen Griff in die Gemeindekassen massiv aufzutreten. Seiner Meinung nach solle jede Gemeindevertretung eine entsprechende Resolution verabschieden. In der Folge informiert der Vorsitzende über den Inhalt der von ihm erarbeiteten Resolution und deren Empfänger. In der darauffolgenden Diskussion legen Sprecher aller Fraktionen ein grundsätzliches Bekenntnis zu dieser 2. Etappe der Steuerreform ab. Die Anhebung der Lohnsummensteuer, welche zu einer höchst problematischen Besteuerung der Arbeitsplätze führen würde, wird allgemein abgelehnt. Nachdem die Anforderungen an die Gemeinden in zunehmendem Maße vielfältiger und kostenintensiver werden, verabschiedet die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende -6Resolution 1. Die Gemeindevertreter von Vandans legen ein ausdrückliches Bekenntnis zur 2. Etappe der mehrfach angekündigten Steuerreform des Bundes ab. 2. Die in den Ankündigungen des zuständigen Bundesministers Dkfm. Lacina und des Staatssekretärs Dr. Ditz zur Steuerreform geplante Abschaffung der Gewerbesteuer kann in dieser Art und Weise jedoch nicht hingenommen werden, da einerseits die beabsichtigte Erhöhung der Lohnsummensteuer kein Äquivalent zu dem zu erwartenden Einnahmenentfall darstellt und andererseits keine Abgeltung im Rahmen eines neuen Finanzausgleiches fixiert ist. Einen Entfall der aus der Gewerbesteuer resultierenden Einnahmen können die Gemeinden und Städte Österreichs nicht verkraften, zumal diese Einnahmen aus der Gewerbesteuer in nahezu allen Kommunen einen wesentlichen Bestandteil der Finanzgebarung darstellen. Die Gemeindevertretung von Vandans lehnt daher die angekündigte "Steuerreform" ohne gleichzeitigen Einnahmensausgleich als Griff in die Gemeindekassen entschieden ab. 3. Die Anhebung der Lohnsummensteuer führt zu einer höchst problematischen Besteuerung der Arbeitsplätze und zwar ohne Rücksicht auf die Konjunkturund Ertragslage der Betriebe. Eine Besteuerung in dieser Form kann daher nicht akzeptiert werden. 4. Die Anforderungen an die Gemeinden werden in zunehmendem Maße vielfältiger und kostenintensiver. Die Erfüllung dieser gestiegenen Anforderungen wird aber auch in Hinkunft nur dann möglich sein, wenn den Gemeinden solide Finanzierungsgrundlagen geboten werden. 5. Der Vorarlberger Gemeindeverband wird aufgefordert, die vorliegende Resolution an den zuständigen Landesfinanzreferenten und an den Bundesminister für Finanzen sowie an den Staatssekretär im Finanzministerium mit dem nachhaltigen Ziel weiterzuleiten, daß den Gemeinden im Rahmen der 2. Etappe der Steuerreform die finanziellen Grundlagen in ungeschmälerter Höhe sichergestellt sein müssen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: