19910606_GVE013

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:52
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-06-06
Erscheinungsdatum 1991-06-06
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 6.6.1991 Niederschrift aufgenommen am 6. Juni 1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 13. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 27.5.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Heinrich Schöpf, Rudolf Domig und Alois Neher. Entschuldigt: GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Rudolf Zudrell und GV Peter Schapler Schriftführer: GmdBed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Pkt. 2.b), 13. und 14. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung vom 8.5.1991 2. a) Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Johann und Hannelore Bahl, Tschagguns, um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung für einen Wohnhausneubau auf Gp. 208/5 b) Ansuchen der Eheleute Johannes und Petra Neher, Vandans, Zwischenbach 102, um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1893/5 3. Ansuchen der Pfarre Vandans und Gewährung eines Kostenzuschusses zu den Stromkosten der Pfarrkirche im Jahre 1990 4. Ansuchen der Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang" um Genehmigung zur Nutzung der auf Gp. 858 entspringenden Trinkwasserquelle 5. Genehmigung der Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Raumplanung aus der 3. Sitzung vom 23.5.1991 6. Genehmigung der Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege aus der 7. Sitzung vom 24.5.1991 7. Genehmigung zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage in der Parzelle Innervens -2- 8. Beratung und Entscheidung zum Ansinnen des Vorarlberger Gemeindeverbandes um Gründung eines Gemeindeverbandes für Abfall Wirtschaft und Umweltschutz im Sinne des § 93 des Gemeindegesetzes mit Sitz in Dornbirn 9. Ergänzungswahl in den Arbeitsausschuß für Umwelt- und Naturschutz infolge des Ausscheidens von Bürgermeister Burkhard Wachter 10. Genehmigung eines Bauzeitplanes für die noch ausstehenden Kanalisationsarbeiten im Ortsgebiet 11. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages über ein Gesetz über die öffentliche Jugendwohlfahrt 12. Berichte und Anfälliges 13. Genehmigung zur Anschaffung eines Natursteinbrunnens aus Anlaß der Partnerschaft mit der Stadt Heitersheim 14. Genehmigung einer Krediterhöhung um 10% für die Fertigstellung der Arbeiten im Mustrigilbach Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung vom 8.5.1991, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird über Antrag von GV Manfred Vallaster wie folgt ergänzt: Seite 6, 1. Absatz: "GV Manfred Vallaster stellt namens der ÖVP-Fraktion dazu fest, daß bereits in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 20.3. 1991 von GR Gottfried Schapler die Ansicht vertreten worden sei, daß diese Überstunden des Bürgermeisters in der jetzigen Gehaltsregelung inkludiert seien. Es sei seiner Meinung nach nicht vertretbar, daß dieser aufgezeigte Überstundenaufwand zusätzlich abgegolten werde. Dieser Ansicht schliesse sich auch die ÖVP-Gemeindevertretungsfraktion vollinhaltlich an." Die Genehmigung der gegenständlichen Niederschrift erfolgt sodann unter Berücksichtigung der vorstehenden Ergänzung einstimmig. 2. Die in der Tagesordnung angeführten beiden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde werden vom Vorsitzenden erläutert. Unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung werden daraufhin beide Ansuchen einstimmig genehmigt. 3. Das von der Pfarre eingebrachte Ansuchen vom 25.4.1991 wird durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Die Stromkosten belaufen sich demzufolge für das Jahr 1990 auf S 37.917, 08. Bgm. Wachter weist anschließend daraufhin, daß die Gemeinde die letzten Jahre jeweils einen 50%igen Beitrag zu diesen Stromkosten bewilligt habe. Diesen Zuschuß beantrage er namens seiner Fraktion auch zu den Stromkosten des Jahres 1990. Einstimmig wird diesem Antrag zugestimmt. GV Manfred Vallaster weist in seiner Wortmeldung letztlich daraufhin, daß in den letzten Jahren eine beträchtliche Verringerung dieser Stromkosten feststellbar sei und daß dies zum Anlaß genommen werden soll, der Pfarre ein Lob zu zollen. -3- 4. Ebenso wird das von der Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang" eingebrachte Ansuchen vom 22.5.1991 vom Vorsitzenden verlesen. Erläuternd stellt der Bürgermeister dazu fest, daß diese auf der gemeindeeigenen Grundparzelle 858 befindliche Quelle derzeit nicht genutzt werde. Seiner Meinung nach könnte dem Ansuchen der Antragsteller unter nachstehenden Bedingungen entsprochen werden, zumal das Gebiet "Unterer Schandang" über eine nur unzureichende Wasserversorgung verfüge: a) Im Einvernehmen mit der Gemeinde hat die Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang" die gegenständliche Quelle unter größtmöglichster Sorgfalt zu fassen. Die Kosten sind von der Wasserinteressentschaft zu tragen. b) Die Gemeinde behält sich das Recht vor, diese Quelle darüberhinaus jederzeit anderweitig zu nutzen bzw. dieses Recht auch an weitere Rechtsnachfolger abzutreten. c) Von der Quellfassung bzw. der dazu errichteten Brunnenstube darf lediglich 1 Versorgungsleitung mit einem maximalen Durchmesser von 5/4 Zoll abgeleitet werden. d) Die Gemeinde Vandans übernimmt weder eine Garantie für eine dauernde und ausreichende Quellschüttung noch die Trinkwasserqualität der gegenständlichen Quelle. e) Für dieses eingeräumte Nutzungsrecht ist der Gemeinde alljährlich ein Entgelt in Höhe von S 100, -- zu entrichten. Dieser Betrag wird wertgesichert nach dem Lebenshaltungskostenindex der Vorarlberger Landesregierung. Ausgangsbasis ist die für den Monat Juni 1991 veröffentlichte Indexzahl. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin einstimmig die Nutzung der gegenständlichen Quelle durch die Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang". 5. Die vom Arbeitsausschuß für Raumplanung in der 3. Sitzung vom 23.5.1991 erarbeiteten Empfehlungen werden vom Bürgermeister anhand des Flächenwidmungsplanes bzw. den Detailunterlagen ausführlich erläutert. Der Ordnung halber weist der Bürgermeister weiters darauf hin, daß die auf Seite 5 unter lit. j) angeführte Rückwidmung nicht die Empfehlung des Arbeitsausschusses sondern der Raumplanungsstelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung darstelle. Aus der gegenständlichen Niederschrift sei diese Tatsache nicht entsprechend erkennbar. Nach eingehender Beratung genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig die vom Arbeitsausschuß auf den Seiten 2 bis 5 ausgesprochenen Empfehlungen. Sehr ausführlich berät die Gemeindevertretung letztlich dann auch die Umwidmung von Teilflächen im Gebiet Ganeu/Schandang in FreiflächeSondergebiet/Ferienhaus. Unter Berücksichtigung kleiner Korrekturen beschließt die Gemeindevertretung daraufhin mit 20 : 1 Stimme (GV Elmar Kasper) die Genehmigung der vom Arbeitsausschuß ausgesprochenen Empfehlungen und zwar wie folgt: -4- Variante I: Mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 6.6.1991 werden die im Anhang ersichtlichen Liegenschaften in den Parzellen Mansaura, Grubes, Banella, Ganeu, Vallehr und Schandang zum "beschränkten Ferienhausgebiet" im Sinne des Raumplanungsgesetzes erklärt. Variante II: Alle per 30. Juni 1991 im Einzugsgebiet errichteten Objekte werden als "Bestand" in der Freifläche legalisiert. Die nachstehenden Grundparzellen uzw. 892, 961/1, 945/1, 916, 912, 878/1, 881/1, 901/1, 842, 844, 856/1, 853/1 und 857/1 erhalten darüberhinaus eine PunktWidmung mit der Bezeichnung BW/FH. Die Entscheidung, ob letztlich die Variante I oder die Variante II Berücksichtigung finden soll, wird der Raumplanungsstelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung überlassen. Damit die Bautätigkeit trotz dieser "Ferienhauswidmung" möglichst beschränkt bleibt, beschließt die Gemeindevertretung darüberhinaus nach- stehende Allgemeine Bedingungen a) Jeglicher Erwerb von Grundstücken ist wie bisher nur im Einklang mit dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 63/1987, möglich. Grundteilungen im Sinne der §§ 34 und 35 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1973, können nur dann genehmigt werden, wenn sowohl die verbleibende Stammliegenschaft als auch die neugebildete Grundparzelle eine Mindestfläche von je 50 ar aufweisen. Erb- und Realteilungen sind analog dieser Bestimmung zu verstehen. b) Eine Bebauung dieser Liegenschaften mit einem Wohnobjekt wird grundsätzlich nur dann möglich sein, wenn der Bauwerber über eine noch unbebaute Bauparzelle (= Bauparzelle eines seinerzeit bestandenen Häuschens) auf seiner Bauliegenschaft verfügt, oder hiezu eine bereits bebaute Bauparzelle neu in Anspruch nimmt. Eine Verschiebung der Bauparzellen innerhalb der Bauliegenschaft oder auf ein direkt angrenzendes Grundstück ist generell möglich, wenn zwingende oder triftige Beweggründe dafür vorliegen. Eine Übertragung von Bauparzellen auf nicht angrenzende Grundstücke ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine Bebauung der Stammliegenschaft übergeordneten Interessen des Landschaftsschutzes, der Lawinensicherheit oder forstlichen Aspekten widerspricht. c) Mit der Genehmigung eines Bauantrages kann ausnahmslos nur dann gerechnet werden, wenn über die Bautechnikverordnung, LGBl. Nr. 44/1986, hinaus nachstehende Auflagen und Bedingungen eingehalten werden: 1. Der Bauwerber hat grundbücherlicher Eigentümer der Bauliegenschaft zu sein oder über einen entsprechenden Baurechtsvertrag zu verfügen. 2. Vom forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung ist dem Baugrundstück eine Bebaubarkeit zu attestieren. 3. Der Bauwerber hat den Nachweis über die ordnungsgemäße Mitgliedschaft bei der Güterweggenossenschaft Ganeu zu erbringen. -5- 4. Die Bauliegenschaft muß über eine rechtlich gesicherte Verbindung zum "Öffentlichen Gut, Straßen und Wege" verfügen. 5. Hinsichtlich einer quantitativ ausreichenden Trinkwasserversorgung ist vom Bauwerber ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Die Trinkwasserqualität ist mittels Attest der Vlbg. Umweltschutzanstalt nachzuweisen. 6. Das Bauobjekt darf eine verbaute Fläche von maximal 50 m2 nicht überschreiten. Die maximale Bauhöhe (First), gemessen ab dem gewachsenen Terrain, darf 4.70 m nicht überschreiten. 7. Sowohl das Erd- als auch das allenfalls vorhandene Dachgeschoß sind zum überwiegenden Teil mit dem Baustoff Holz zu erstellen bzw. zu verkleiden. Eine Erstellung in Holzstrickbauweise bzw. Rundholz wird befürwortet. Sämtliche Holzteile in der Außenfassade sind naturfarben oder in einem leichten Braunton zu halten. Mauer-, Beton- und Putzteile sind farblich unterzuordnen und dürfen keine artfremden Bemalungen erhalten. Zur Dacheindeckung dürfen ausschließlich Holzschindeln verwendet werden. Die Ausbildung von Balkonen jeglicher Art und Garagen sind nicht statthaft. 8. Die Beseitigung der anfallenden Niederschlagswässer hat auf eigenem Grund und Boden zu erfolgen, wobei angrenzende Liegenschaften dadurch nicht beeinträchtigt werden dürfen. Sämtliche Fäkalien sind in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend zu dimensionieren ist, einzuleiten. Die Entsorgung hat nach Bedarf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation zu erfolgen. Dem Gemeindeamt ist alljährlich eine Bestätigung der ARA Vandans über die ordnungsgemäße Ablieferung der Abwässer vorzulegen. Eine landwirtschaftliche Ausbringung ist nicht zulässig. Grundstücke, die mit einem Entsorgungsfahrzeug nicht erreicht werden können, dürfen daher nicht bebaut werden. Hausmüll ist in die bei der Gemeinde käuflich erhältlichen Müllsäcke zu geben und im Tal ordnungsgemäß über die jeweilige Vertragsfirma der Gemeinde entsorgen zu lassen. 9. Der Bauwerber verpflichtet sich, die in seinem Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften nach bestem Wissen und Gewissen und dem heutigen Stand der Wissenschaft zu bewirtschaften oder bewirtschaften zu lassen. 10. Der Bauwerber nimmt zur Kenntnis, daß der Güterweg Ganeu bei entsprechender Schneelage als Tourenabfahrt bzw. anderen Wintersport genutzt wird. Eine Schneeräumung und ein Befahren mit Motorschlitten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Güterweggenossenschaft VandansGaneu gestattet. -6- Gemäß § 21 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes vertritt die Gemeindevertretung die Auffassung, daß unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes gegeben sind und beschließt somit den Entwurf des Flächenwidmungsplanes im Sinne der Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Raumplanung. Der Ordnung halber wird festgehalten, daß dieser nunmehr beschlossene Entwurf während zweier Monate im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen ist. Die Auflage ist ortsüblich sowie in den Vorarlberger Tageszeitungen und im Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg kundzumachen. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. 6. Anhand der Niederschrift und verschiedener Detail unterlagen bringt der Bürgermeister die Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 14.5.1991 zur Kenntnis. Alle Empfehlungen des Arbeitsausschusses werden nach ausführlicher Diskussion einstimmig genehmigt. 7. Der Bürgermeister berichtet, daß durch den Wohnhausneubau der Fam. Stefan Jochum auf Gp. 1871/4 eine Erweiterung der Wasserversorgungsanlage erforderlich geworden sei. Die bislang auf der Gp. 1875/7 endende Stichleitung sei daher bis zur Grundstücksgrenze 1871/4-1871/1 verlängert worden. In Anerkennung der Notwendigkeit genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die bereits ausgeführten Arbeiten. 8. Die Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 27.3.1991 wird vom Bürgermeister verlesen. Dieser zufolge soll die Gründung eines Gemeindeverbandes mit dem Schwerpunkt "Abfallwirtschaft" unterstützt werden. In der darauffolgenden Diskussion bringen Sprecher aller Fraktionen zum Ausdruck, daß der Gründung eines zusätzlichen Gemeindeverbandes nicht zugestimmt werden könne. Einmal mehr erwecke diese Vorgangsweise den Eindruck, daß das Land Vorarlberg versuche, eigene Zuständigkeiten auf diese Art und Weise auf die Gemeinden abzuwälzen. Die diesem neuzugründenden Gemeindeverband zugedachten Aufgaben sollen von der zuständigen Fachabteilung der Landesregierung wahrgenommen werden. Der Bürgermeister wird abschließend ersucht, diese Ansicht der Gemeinde Vandans beim Stand Montafon zu deponieren und bei dieser Gelegenheit den Standesrepräsentanten zu ersuchen, gegen diese Vorgangsweise beim Amt der Vorarlberger Landesregierung namens der Montafoner Gemeinden zu protestieren. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung letztlich, der Gründung des Gemeindeverbandes keine Zustimmung zu erteilen. 9. Bgm. Wachter bringt zum Ausdruck, daß er die für eine Führung des Arbeitsausschusses für Umwelt- und Naturschutz erforderliche Zeit nicht aufbringen könne. Der gegenständliche Arbeitsausschuß beinhalte aber äußerst wichtige Aufgabengebiete. -7- Es müsse daher alles daran gelegt werden, den Ausschuß im erforderlichen Ausmaße zu aktivieren. Deshalb habe er sowohl mit GV Elmar Kasper als auch mit Ersatzmann Erich Kremnitz hinsichtlich der Funktion des Vorsitzenden Gespräche geführt. GV Elmar Kasper habe ihn dabei wissen lassen, daß auch er die dafür notwendige Zeit momentan nicht aufbringen könne. Erich Kremnitz habe sich dagegen bereit erklärt, diese Funktion im Interesse des Arbeitsausschusses zu übernehmen. Über Vorschlag des Bürgermeisters wird der Arbeitsausschuß für Umwelt und Naturschutz daher wie folgt neu besetzt: Erich Kremnitz als Vorsitzender, Gerhard Stampfer, Heinrich Schöpf, Monika Wehinger, Florentin Salzgeber, Franz Raich und Oskar Ganahl Ersatz: Peter Scheider, Inge Dobler, Gerlinde Linder, Rupert Platzer, Alois Kegele, Elmar Kasper und Anton Kovar. Die Bestellung des Arbeitsausschusses in dieser neuen Zusammensetzung erfolgt einstimmig. 10. Anhand des vom Planungsbüro Peter Adler erarbeiteten Übersichts- und Bauzeitplanes erläutert der Bürgermeister die noch ausstehenden Kanalisationsarbeiten im Ortsgebiet. In geringfügiger Abänderung des vorgelegten Bauzeitplanes genehmigt die Gemeindevertretung nach sachlicher Diskussion einstimmig folgenden Bauzeitplan, wobei der mittlere jährliche Investitionsaufwand somit bei rd. 5.11 Mio. Schilling liegen würde. Bauabschnitt_Bauzeit_Errichtungskosten In Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 19.12.1990 beschließt die Gemeindevertretung darüberhinaus die Ausweitung des Bauabschnittes 03 im Sinne des neuen Übersichtsplanes. 11. Nach Erläuterung der wesentlichen Aufgaben und Bestimmungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesem Gesetzesbeschluß keine Volksabstimmung zu verlangen. 12. Der Bürgermeister berichtet, daß - das Befahren der Rellstalstraße im Sinne einer Verkehrsreduzierung neu geregelt werden soll. Der Herr Bezirkshauptmann habe in dieser Angelegenheit angeregt, das diesbezügliche Schlüsselkontingent auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Eine Aussprache mit den Vorarlberger Illwerken AG, der Bezirkshauptmannschaft und dem zuständigen Gendarmeriepostenkommando soll demnächst erfolgen; - nunmehr auch vom Drogeriemarkt SCHLECKER eine Absage vorliege, hier in Vandans eine Filiale zu errichten, nachdem das angebotene Lokal nicht die gewünschte Größe aufweise; - die Vorarlberger Nachrichten um die Bewilligung gebeten habe, bei den Ortstafeln ein VN-Werbeschild anzubringen. Diesem Ansuchen sei jedoch aus präjudiziellen Gründen nicht entsprochen worden; Bauabschnitt Bauzeit Errichtungskosten _________________________________________________________________ 03 1992 - 1995 1996 - 2000 2001 - 2000 2002 S 23.522.800, — 04 S 23.615.800, — 05 S 8.994.600, - 06 S 5.203.400, -- in Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 19.12.1990 beschließt die Gemeindevertretung darüberhinaus die Ausweitung des Bauabschnittes 03 im Sinne des neuen Übersichtsplanes. 11. Nach Erläuterungen der wesentlichen Aufgaben und Bestimmungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesem Gesetzesbeschluß keine Volksabstimmung zu verlangen. 12. Der Bürgermeister berichtet, daß - das Befahren der Rellstalstraße im Sinne einer Verkehrsreduzierung neu geregelt werden soll. Der Herr Bezirkshauptmannschaft habe in dieser Angelegenheit angeregt, das diesbezügliche Schlüsselkontingent auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Eine Aussprache mit den Vorarlberger Illwerken AG, der Bezirkshauptmannschaft und dem zuständigen Gendarmeriekommando soll demnächst erfolgen; - nunmehr auch vom Drogeriemarkt SCHLECKER eine Absage vorliege, hier in Vandans eine Filiale zu errichten, nachdem das angebotene Lokal nicht die gewünschte Größe aufweise. - die Vorarlberger Nachrichten um die Bewilligung gebeten habe, bei den Ortstafeln ein VN-Werbeschild anzubringen. Diesem Ansuchen sie jedoch aus präjudiziellen Gründen nicht entsprochen worden; Seite -8- - am Sonntag, den 16. Juni 1991 um 18.00 Uhr ein Benefizkonzert zugunsten der alten Pfarrkirche in Vandans stattfinde. Die Gemeindevertretung lade er hiermit herzlich dazu ein; Auftragsgemäß bringt der Bürgermeister letztlich auch auf die nunmehr vorliegende Baukostenabrechnung zum Neubau des TOURISMUS-INFO zur Kenntnis. Die Baukosten incl. Einrichtung etc. belaufen sich demzufolge auf S 5.383.000, — ohne MWSt. Unter "Anfälligem" regt GV Manfred Vallaster im Hinblick auf die Erstellung der Wohnanlage "Dauner" die Installierung eines Wohnungsvergabeausschusses an. Bgm. Wachter stellt dazu fest, daß seinerseits bereits derartige Überlegungen angestellt worden seien und auch bereits ein Entwurf mit Wohnungsvergaberichtlinien erarbeitet worden sei. Er bitte die Fraktionen, je einen Vertreter in diesen Wohnungsvergabeausschuß zu nominieren. Der gegenständlichen Niederschrift werde er jedenfalls eine Kopie dieser Vergaberichtlinien beilegen, damit den Fraktionen eine umfassende Mitgestaltung ermöglicht werde. GV Ernst Stejskal informiert den Bürgermeister vom vermutlichen Absterben zweier Bäume im Bereich der Straßenrückbauten auf Höhe der VIWBetriebswohnungen. GV Franz Bitschnau verspricht seinerseits eine Untersuchung der Bäume und wird den Bürgermeister über dessen Ergebnis unterrichten. GV Gerlinde Linder erklärt sich bereit, für das Biotop beim Kindergarten mehrere Seerosenstöcke kostenlos beizustellen. Namens der Gemeinde nimmt der Bürgermeister dieses Angebot dankend an. GV Florentin Salzgeber und GR Josef Tschofen bemängeln die Tatsache, daß der Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses als Deponiefläche der Fa. Hittaler verwendet werde. Bgm. Wachter bittet um Verständnis für diese mißbräuchliche Verwendung. Er werde sich jedoch dafür verwenden, daß die Lagerung auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt und vorallem Ordnung und Sauberkeit gewahrt werde. GV Ernst Stejskal regt an, durch den örtlichen Bauausschuß verschiedene Kreuzungsbereiche hinsichtlich der Vorrangsregelung überprüfen zu lassen und bei der Kreuzung des Radweges mit der St.Antonerstraße entsprechende Hinweisschilder für den Autofahrer anzubringen. GR Gottfried Schapler urgiert in diesem Zusammenhang das Anbringen einer Fahrbahnmarkierung bei der Gabelung Untervenser-Obervenserstraße. Norbert Sartori bringt seinen Unmut über die Vorgangsweise jener weniger Hundebesitzer zum Ausdruck, die die öffentlichen Blumen- und Parkanlagen zum Hundeabort degradieren. 13. Aus Anlaß der Partnerschaftsfeier genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig den Ankauf und die Aufstellung eines Brunnens bei der Fa. Brugger, Lustenau. Die Aufstellung soll in der Grüninsel, nordseitig des KONSUM-Geschäftes, erfolgen. Die Kosten incl. den Bodenplatten, jedoch ohne den Kosten für eine Widmungstafel, belaufen sich auf rd. S 39.000, -. Die Gemeindevertretung befürwortet das Ansinnen, diesen Brunnen im Rahmen der Partnerschaftsfeier als Zeichen der Freundschaft an die Partnerstadt Heitersheim zu übergeben. -9- 14. Der Bürgermeister informiert, daß durch die schlechte Betonqualität der alten Mauern in Verbindung mit dem gipshaltigen Bachwasser die Schäden im dauerfeuchten Bereich größer als angenommen zum Vorschein gekommen seien. Bei der Freilegung der Fundamente habe man ferner teilweise feststellen müssen, daß sich diese bereits weitgehend aufgelöst haben. Die Unterfangung der Mauern habe daher aufwendiger als im Projekt ursprünglich vorgesehen, ausgeführt werden müssen. Dies alles habe eine 10%ige Krediterhöhung erforderlich gemacht. In Anerkennung der Notwendigkeit genehmigt die Gemeindevertretung die vorgenommene Krediterhöhung auf nunmehr 12.1 Mio. Schilling und den daraus resultierenden Interessentenbeitrag der Gemeinde Vandans. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende Wachter, Bgm.