20141120_GVE047

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-11-20
Erscheinungsdatum 2014-11-20
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. November 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 47. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. November 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger, Martin Burtscher, Wolfgang Violand sowie als Ersatzleute Renate Neve und Marco Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Mag. Klaus Neyer, Thomas Maier, Werner Vergut und Peter Scheider GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Tagesordnungspunkt 6. von der Tagesordnung abzusetzen und einen neuen Punkt auf die Tagesordnung (Neubau eines Rettungsheimes: Vergabe eines Prüfungsauftrages an das Brandinstitut IBS in Linz) als Punkt 11 aufzunehmen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Oktober 2014 2. Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Außermontafon“ 3. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche 4. Sanierung der Hauptstiege zum Friedhof 5. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 28. Oktober 2014 6. Kündigung des bestehenden Vertrages für die Sammlung von Rest- und Bioabfall per 31.12.2014 7. Diskussion betreffend die Erlassung einer Lärmschutzverordnung für das Ortsgebiet der Gemeinde Vandans 8. Genehmigung einer neuen Friedhofsordnung mit Wirkung vom 21. November 2014 9. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2015 10. Berichte und Allfälliges 11. Neubau eines Rettungsheimes: Vergabe eines Prüfungsauftrages an das Brandinstitut IBS in Linz Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Oktober 2014 Die Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Oktober 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt: Die Gemeindevertreter/innen Vbgm. Michael Zimmermann, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Wilfried Dönz, Thomas Amann und Wolfgang Violand nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 14. Oktober 2014 nicht anwesend waren. 2. Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Außermontafon“ In der letzten Sitzung des Hauptschulverbandes am 30. Mai 2014, so einleitend der Vorsitzende, sei unter anderem eine Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Außermontafon“ beschlossen worden. Zwischenzeitlich gebe es nun auch einen diesbezüglichen Änderungsvorschlag der Vorarlberger Landesregierung. Im Wesentlichen seien folgende Änderungen vorgesehen: a) Der Schulverband soll künftig „Schulverband Montafon“ heißen. b) Die Aufteilung des Investitionsaufwandes auf die verbandsangehörigen Gemeinden soll künftig nicht mehr nach einem fixen Prozentsatz, sondern nach der für die Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß FAG geltenden Volkszahl des dem Investitionsaufwand zweitvorangegangenen Kalenderjahres erfolgen. c) Die verbandsangehörigen Gemeinden sollen künftig vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. d) Neben dem Obmann ist künftig auch ein Stellvertreter zu wählen. Die Änderungen der bisherigen Verordnung beziehungsweise die neue Verordnung selber müsse nun von allen Gemeindevertretungen beschlossen werden. Erst wenn von allen Gemeinden ein diesbezüglicher Beschluss vorliege, könne vom Land Vorarlberg ein Regierungsbeschluss gefasst werden. Ziel sei jedenfalls, diese Änderungen in allen Gemeindevertretungen so zeitgerecht zu beschließen, dass die neue Verordnung am 01. Jänner 2015 in Kraft treten könne. Stefan Jochum plädiert in seiner Wortmeldung dafür, im 3. Absatz des § 2 (Investitionsaufwand) die Worte .. und über eine abweichende Aufteilung der Investitionskosten … zu streichen. Außerdem soll im 4. Absatz des § 6 (Verwaltungsausschuss) eine Ergän- 2 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 zung erfolgen und zwar: h) die Festlegung genauerer Regelungen betreffend die Leistung von vierteljährlichen Vorauszahlungen. Wolfgang Violand spricht sich außerdem dafür aus, den bisherigen Absatz 2 im § 2 (Investitionsaufwand) zu belassen bzw. diesen wie folgt zu adaptieren: (2) Von der Marktgemeinde Schruns wurde seinerzeit ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 5.000.000 Schilling geleistet. Alle Anwesenden sprechen sich sodann – und zwar unter Berücksichtigung der vorerwähnten Korrekturen – für die Erlassung einer neuen Verordnung aus und genehmigen die beantragten Änderungen ausdrücklich. 3. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche für das Jahr 2014 Das von der Pfarre Vandans am 29. Oktober 2014 eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Dem Ansuchen zufolge hat sich der Stromverbrauch in der Pfarrkirche im Zeitraum 01.10.2013 bis 30.09.2014 mit insgesamt 2.465, 95 Euro zu Buche geschlagen. Weil der finanzielle Spielraum der Pfarre Vandans äußerst beengt sei, ersuche man - wie jedes Jahr - um Gewährung eines finanziellen Beitrages zu diesen Stromkosten. In der Folge erinnert der Bürgermeister, dass derartige Ansuchen in der Vergangenheit mehr oder weniger immer mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages erledigt worden seien. Er plädiere deshalb dafür, dem Ansuchen – und zwar wie in der Vergangenheit - zu entsprechen und einen 50 %igen Kostenbeitrag zu genehmigen. Dem darauf folgenden Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages, das sind 1.232, 98 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 4. Sanierung der Hauptstiege zum Friedhof Anhand einiger Bilder verdeutlicht der Vorsitzende den derzeitigen Zustand der Hauptstiege zum Friedhof und gibt zu verstehen, dass diese dringend einer Sanierung bzw. einer Erneuerung bedürfe. Wenn die Sanierung jetzt gleich, also noch im Zusammenhang mit der Erweiterung des Urnenfriedhofes erfolge, bestehe außerdem die Möglichkeit, vom Land Vorarlberg einen Förderbeitrag in Höhe von 31, 5 % der tatsächlichen Kosten zu lukrieren. Angesichts des schlechten Allgemeinzustandes dieser Stiege habe er sich erlaubt, bei der Firma Höfle, Natur- und Kunststeinwerk GmbH, Götzis, ein Angebot einzuholen, das am 29. Oktober 2014 eingelangt sei. Das betreffende Angebot beinhalte die komplette Demontage der jetzigen Stiege, die Umarbeitung der Blockstufen sowie die Neuverlegung derselben. Die Angebotssumme belaufe sich auf 14.228, 20 Euro. Allerdings, so nochmals der Bürgermeister, habe die Firma Höfle angeboten, verschiedene Vorarbeiten selber, also durch Mitarbeiter des Gemeindebauhofes, auszuführen, so z.B. die Demontage der Stiege, das Abtragen des vorhandenen Unterbetons etc. Weil er sich, so abschließend der Vorsitzende, das Erbringen verschiedener Eigenleistungen sehr gut vorstellen könne, sei er auch überzeugt, dass diese Hauptstiege mit wesentlich geringeren Kosten erneuert werden könne. Angesichts des schlechten Bauzustandes bitte er jedenfalls um eine Zustimmung, diese Hauptstiege erneuern zu dürfen. In der darauffolgenden Diskussion wird mehr oder weniger geschlossenen dafür votiert, 3 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 diese betreffende Hauptstiege unverzüglich zu sanieren bzw. zu erneuern. Die Ausführung der gegenständlichen Arbeiten werden einstimmig der Firma Höfle, Götzis, übertragen und zwar auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 29. Oktober 2014. Zahlreiche Anwesende bringen abschließend ihr Missfallen zum Ausdruck, dass die aus der Sanierung dieser Hauptstiege resultierenden Kosten alleinig die Gemeinde tragen soll. Auch die Pfarre Vandans und die Diözese sollen angehalten werden, Finanzierungsbeiträge zu leisten, zumal die finanzielle Situation der Gemeinde mindestens so angespannt sei, wie jene der Pfarre bzw. der Diözese Feldkirch. Die Gewährung von Anerkennungsbeiträgen sei das Mindeste, was man sich erwarten dürfe. Der Bürgermeister wird in der Folge beauftragt, entsprechende Ansuchen um Gewährung von Kostenbeiträge sowohl an die Pfarre Vandans wie auch die Diözese Feldkirch zu richten. 5. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 28. Oktober 2014 Der vom Prüfungsausschuss am 28. Oktober 2014 verfasste Prüfbericht wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge fand am 28. Oktober 2014 eine unangemeldete Prüfung der Gemeindekasse statt. An der Prüfung selber haben die Mitglieder DI Alois Kegele als Vorsitzender, Wolfgang Fussenegger, Günter Fritz, Wolfgang Violand und Werner Vergut teilgenommen. Bevor sich der Bürgermeister zum vorliegenden Prüfbericht äußerte, dankte er dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und allen Mitgliedern desselben, für deren Arbeit und die regelmäßigen und konsequenten Prüfungen der Gemeindekasse. Sodann erinnert der Vorsitzende, dass die Handkasse sowie die Übereinstimmung des Bargeldbestandes mit dem Kassabuch geprüft worden sei. Alles sei in Ordnung gewesen. Darüber hinaus habe jedes Prüfungsmitglied die Belege eines beliebigen Ordners kontrolliert. Auch hier sei alles für in Ordnung befunden worden. Mehrere Posten seien diskutiert worden und offene Fragen vom Gemeindekassier Wolfgang Brunold beantwortet worden. Im Prüfbericht gebe es lediglich eine einzige Frage zu klären und zwar, warum die Abrechnung der Lechwerke AG, Augsburg mit verschiedenen Vandanser Zimmervermieter nach wie vor über die Gemeinde Vandans abgerechnet werde, obwohl es kein Tourismusbüro mehr in Vandans gebe? Dazu habe, so weiters Bürgermeister Wachter, folgende schriftliche Stellungnahme gemäß § 52 des Gemeindegesetzes erfasst: Die „Lechwerke AG, Augsburg“ sind seit vielen Jahren treue Gäste der Gemeinde Vandans. Die Abrechnung der Urlauber erfolgt seit eh und je über das örtliche Tourismusbüro. Im Herbst des vergangenen Jahres hat Frau Reichart von den Lechwerken AG (Betriebsrat) im Gemeindeamt angerufen und uns folgende Bitte unterbreitet: Von Frau Annemarie de Klerk habe sie telefonisch erfahren, dass die Gemeinde Vandans selber kein Tourismusbüro mehr führe. Die jahrelangen Gäste-Abrechnungen der Mitarbeiter der Lechwerke AG könne man deshalb nicht mehr über VandansTourismus abrechnen. Frau Reichart soll dies bitte in Zukunft mit Montafon Tourismus organisieren. Sie (Frau Reichard) bitte nun die Gemeinde, dieses bisherige Arrangement weiterhin aufrecht zu erhalten. Der Betriebsrat der Lechwerke AG, Augsburg, organisiere schon seit Jahrzehnten die Abrechnungen der Ferienaufenthalte ihrer Mitarbeiter in Vandans. Bei der Abrechnung habe es auch noch nie Beanstandungen gegeben. Die Lechwerke AG suche sich selber die Zimmervermieter aus, buche diese auch selber, alleinig die Abrechnung müsse nicht von den Mitarbeitern direkt vor Ort bezahlt werden, 4 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 sondern bis dato habe Vandans-Tourismus an die Lechwerke AG eine Rechnung gestellt. Ich habe im besagten Telefonat signalisiert, dass ich mich um eine Lösung bemühen werde. Nach Rücksprache mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe ich dann Frau Reichart telefonisch informiert, dass wir als Gemeinde Vandans diesen „Gäste-Service“ weiterhin anbieten werden. Anmerkung: Der Aufwand dafür beträgt zirka 15 Minuten im Jahr und beschränkt sich auf die Ausstellung von 2 – 4 Rechnungen, einen kurzen Rückruf beim jeweiligen Zimmervermieter und jeweils die Überweisung (abzüglich 0, 5 % Bearbeitungsgebühr) an die Zimmervermieter. Ich betrachte diese Vorgangsweise als Serviceleistung gegenüber einem Stammgast, nämlich der Lechwerke AG, sowie gegenüber unseren Zimmervermietern im Ort. Die Stellungnahme des Bürgermeisters wird sodann von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. Es werden keine weiteren Fragen mehr gestellt. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende nochmals bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die Prüfung sowie bei Wolfgang Brunold, dem Leiter der Gemeindekassa, und auch bei Andrea Hartmann für die wirklich tadellose und lobenswerte Arbeit. 6. Kündigung des bestehenden Vertrages für die Sammlung von Rest- und Bioabfall per 31.12.2014 Der Bürgermeister informiert, dass derzeit die Zuständigkeit für die Sammlung von Restund Bioabfällen ausschließlich bei den Vorarlberger Gemeinden liege. Das jährliche Verkehrsaufkommen für die Sammlung der Rest- und Bioabfälle liege laut einer Erhebung des Umweltverbandes bei 420.000 km, beim Transport des Restabfalles bei 170.000 km. Daraus resultierend orte der Umweltverband ein jährliches Einsparpotential beim Verkehrsaufkommen von 75.000 km und bei den Kosten für Sammlung und Transport von 520.000 Euro. In den letzten Wochen und Monaten habe es daher in diversen Gremien (Vorstand des Umweltverbandes, Mitgliederversammlung, Regios, Gemeinden) umfangreiche Informationen und Diskussionen zum Thema „Delegation der Rest- und Bioabfallsammlung an den Umweltverband“ gegeben. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2014, so neuerlich der Vorsitzende, richte nun der Gemeindeverband einen Appell an alle Mitgliedsgemeinden, nämlich die mit regionalen Sammlern abgeschlossenen Verträge bis spätestens 31. Dezember 2014 zu kündigen, da diese in der Regel eine einjährige Kündigungsfrist beinhalten. Im Gegenzug übernehme der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz für die Gemeinden die Aufgabe der Ausschreibung und des Abschlusses eines verbindlichen Vertrages für die Sammlung von Rest- und Bioabfällen ab 1. Jänner 2016. In der darauffolgenden Diskussion begrüßen mehrere Anwesende das Ansinnen des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz und geben zu verstehen, dass eine gemeinsame Ausschreibung betreffend die Sammlung der Rest- und Bioabfälle nur begrüßt werden könne. Spürbare Einsparungen könne man nämlich nur unter dem Druck einer gemeinsamen Ausschreibung bzw. einer gemeinsamen Auftragsvergabe erzielen. Alle Anwesenden genehmigen in der Folge die Kündigung des mit der Firma BRANNER abgeschlossenen Vertrages für die Sammlung von Rest- und Bioabfällen unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung vom 31. Dezember 2015. 5 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 7. Diskussion betreffend die Erlassung einer Lärmschutzverordnung für das Ortsgebiet der Gemeinde Vandans Der Bürgermeister berichtet, dass es im Gemeindeamt immer häufiger Beschwerden gebe, die den Lärmschutz betreffen. Die Palette der Beschwerden reiche vom Hundegebell bis zur Motorsäge, vom Rasen mähen bis zum Feuerwerk, von lauter Musik bis zum Heugebläse. Ohne Zweifel werde die Bevölkerung im Hinblick auf vermehrten Lärmschutz immer sensibler. In der Gemeinde Vandans gebe es nach wie vor keine spezielle Lärmschutzverordnung. In allen Bereichen habe sich die Behörde an den Bestimmungen der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen zu orientieren. Im Jahre 2006 habe sich die Gemeindevertretung bereits einmal mit der Thematik „Erlassung einer Verordnung betreffend den Lärmschutz“ auseinander gesetzt. Damals sei von einer deutlichen Mehrheit in der Gemeindevertretung die Auffassung vertreten worden, dass es keine spezielle „Lärmschutzverordnung“ für die Gemeinde Vandans geben soll. In Österreich gebe es ohnehin schon für alles ein Gesetz oder eine Verordnung. Außerdem erzeuge Druck immer Gegendruck. Es sei daher sinnvoller, mit Appellen die Bevölkerung zur Einhaltung gewisser Ruhezeiten zu animieren. In einer Vielzahl an Wortmeldungen wird in der darauffolgenden Diskussion zum Ausdruck gebracht, dass diese vorerwähnte Geisteshaltung beibehalten werden soll. Es führe zu weit, jedes Detail unseres Zusammenlebens mit Gesetzen und Verordnungen zu regeln. Schließlich gebe es auch noch eine Eigenverantwortung, die jeder für sich wahrnehmen müsse. Vielmehr solle darauf hingearbeitet werden, die Bevölkerung im Hinblick auf die zunehmenden Lärmbelästigungen noch mehr zu sensibilisieren. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert in seiner Wortmeldung dafür, gemeinsam mit dem Stand Montafon eine talschaftsweite gleichlautende Regelung - was die Genehmigungen von Feuerwerken - anlange, auszuarbeiten. Einstimmig sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann gegen die Erlassung einer speziellen Verordnung betreffend den Lärmschutz und für den nachstehenden Appell an die Bevölkerung aus: Empfehlung der Gemeindevertretung von Vandans betreffend den Lärmschutz Lärmintensive Maschinen und Geräte, wie z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Häcksler, Motor- und Kreissägen usw., sollten aus Rücksicht auf ruhesuchende, ältere, kranke und zur Erholung hier weilende Personen nur zu nachstehenden Zeiten zum Einsatz kommen und zwar von Montag bis Freitag am Samstag 8. von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 20.00 Uhr sowie von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Genehmigung einer neuen Friedhofsordnung mit Wirkung vom 21. November 2014 Kurz und bündig informiert der Vorsitzende über die Sitzung am 20. Oktober 2014. In dieser besagten Sitzung habe die Gemeindevertretung eine neue Friedhofsordnung beschlossen. Bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung derselben, wurde von der Be6 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 zirkshauptmannschaft Bludenz mitgeteilt, dass es formale Fehler in dieser Friedhofsordnung gebe. In erster Linie seien bei der letzten Friedhofsordnung die Grabstätten nach dem Bestattungsgesetz falsch definiert worden. Heute gehe es darum, diese überarbeitete Friedhofsordnung neu zu beschließen. Im Detail stelle sich diese wie folgt dar: FRIEDHOFSORDNUNG Gemäß § 31 Abs 1 des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungs-gesetz), LGBl. 58/1969 idgF, wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 20. November 2014 verordnet: § 1 Allgemeines (1) Der Friedhof der Gemeinde Vandans ist laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2000 auf den Grundstücken Nr. 1, 5/2, 73/4 und 2181/2 der KG Vandans errichtet. (2) Rechtsträgerin der im Abs. 1 genannten Bestattungsanlage ist die Gemeinde Vandans. § 2 Zweckbestimmung (1) Der Friedhof ist für die Bestattung Verstorbener bestimmt, die in der Gemeinde Vandans ihren ordentlichen Wohnsitz hatten oder die im Gemeindegebiet tot aufgefunden wurden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann nach Maßgabe des vorhandenen Platzes in berücksichtigungswürdigen Fällen auch die Bestattung anderer als der im Abs. 1 genannten Verstorbenen bewilligen. § 3 Allgemeine Friedhofseinrichtung und -dienste (1) Die Gemeinde Vandans stellt für Bestattungen die Leichenhalle (Friedhofskirche) und den Totengräber zur Verfügung. (2) Die Friedhofskirche dient zur Aufbahrung der Toten und der Abhaltung von Sterberosenkränzen. (3) Die Aufbahrung hat in einer der Würde des Ortes entsprechenden Art und Weise zu erfolgen. (4) Das Öffnen und Schließen von Grabstätten hat ausschließlich durch den Totengräber zu erfolgen. § 4 Grabstätten 7 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 (1) Die räumliche Einteilung des Friedhofes und die Lage der Grabstätten richten sich nach dem Friedhofsplan, der einen Bestandteil dieser Verordnung bildet. (2) Als Grabstätten sind Sondergräber (§ 31 Abs 3, lit. b BestG) vorgesehen. (3) Sondergräber, das sind Grabstätten, in denen eine oder mehrere Leichen bestattet oder eine oder mehrere Urnen, im Falle des § 26 Abs 4 BestG auch Aschenreste ohne Urne, beigesetzt werden können und hinsichtlich derer eine Verlängerung des Benützungsrechtes möglich ist. Die auf dem Friedhof Vandans vorhandenen Sondergräber werden unterteilt in Gräber der Kategorie I, II und III. Kategorie I: Das sind Sondergräber, für die von der Gemeinde weder eine Grab-einfassung noch ein Grabmal beigestellt werden. Grabeinfassungen und Grabmäler sind vom Benützungsberechtigten beizustellen. Kategorie II: Das sind Sondergräber in der vorhandenen Urnenwand. In diesen Sondergräber ist die Beisetzung von max. 4 Urnen möglich. Sowohl die Urnennische als auch die Urnenwandplatte werden von der Gemeinde Vandans beigestellt. Kategorie III: Das sind Sondergräber auf dem südseitigen Teil des Friedhofes, in denen eine oder mehrere Urnen, im Falle des § 26 Abs 4 auch Aschenreste ohne Urne, beigesetzt werden können. Die Grabeinfassung sowie das Grabmal inklusive der Vorlegeplatte werden von der Gemeinde Vandans beigestellt. § 5 Beschaffenheit der Grabstätten (1) Für die einzelnen Grabstätten werden folgende Ausmaße festgelegt: a) Sondergräber Kat. I: b) Sondergräber Kat II: c) Sondergräber Kat. III: L: 1.20 m, B: 1.00 m, T: 2.40 m H: 0.90 m, B: 0.40 m, T: 0.40 m L: 1.20 m, B: 1, 00 m, T: 0, 50 m (2) Die Särge müssen mindestens 1.20 m mit Erde bedeckt sein. (3) Die Verwendung von Metallsärgen oder solche in schwer verrottbarer Qualität ist nicht gestattet. (4) Urnen, sofern diese in einem Sondergrab der Kat. I und III beigesetzt sind, müssen mindestens 0.50 m mit Erde bedeckt sein. Generell dürfen nur zu 100 % biologisch abbaubare Urnen (zB. aus Holz, aus Leder, aus Seide oder aus Naturpapier) verwendet werden. Keinesfalls dürfen solche aus den Materialien Keramik, Stein etc. zum Einsatz kommen. (5) Sondergräber der Kategorie I sind von den Benützungsberechtigten einzufassen. Die Einfassung selber darf eine Länge von 1.20 m und eine Breite von 1.00 m in keinem Falle überschreiten. Nach Möglichkeit sind alle Einfassungen in den vorgenannten Ausmaßen auszuführen. Allfällige Setzungen während der Berechtigungszeit sind unverzüglich vom Berechtigten zu beheben. (6) Die Grabhügel sind bis längstens sechs Monate nach der Bestattung niveaugleich 8 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 mit der Einfassung einzuebnen. § 6 Grabmäler (1) Über jedem belegten Sondergrab der Kategorie I ist vom Benützungsberechtigten nach Möglichkeit innerhalb von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung ein Grabmal zu errichten und auch instand zu halten. Bis zu dessen Errichtung sind ausschließlich einfache Holzkreuze in Naturfarbe zu verwenden. (2) Grabmäler dürfen die folgenden Höchstmaße nicht überschreiten: Grabsteine: Grabsteine bei Doppelgräbern: Grabkreuze: Höhe: 1.30 m, Breite: 0.80 m Höhe: 1.30 m, Breite: 1.60 m Höhe: 1.80 m inkl. Sockel, Breite: 0.80 m (3) Der Wortlaut der Beschriftung von Grabmälern ist einfach und sinnvoll zu halten. Unzulässig sind jedenfalls Inschriften, die gegen den guten Geschmack verstoßen oder geeignet sind, das religiöse Empfinden zu verletzen. Die Gestaltung der Urnenwandplatte ist individuell möglich. (4) Die Beschriftung der Urnenwandplatte bei den Urnennischen beziehungsweise die Gestaltung derselben hat ausschließlich durch ein von der Gemeinde Vandans beauftragtes Unternehmen zu erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten hat zur Gänze der Benützungsberechtigte zu tragen. Hinsichtlich der Beschriftung wird festgelegt, dass diese mit der Schriftart „Lapidar Grotesk“ zu erfolgen hat, die Schriftgröße wird mit 30 mm festgelegt. (5) Die Beschriftung der Vorlegeplatte bei den Urnengräbern beziehungsweise die Gestaltung derselben hat ausschließlich durch ein von der Gemeinde Vandans beauftragtes Unter-nehmen zu erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten hat zur Gänze der Benützungs-berechtigte zu tragen. Hinsichtlich der Beschriftung wird festgelegt, dass diese mit der Schriftart „Lapidar Grotesk“ und mit einer Schriftgröße 35 mm zu erfolgen hat. (6) Beim Aufstellen der Grabmäler ist durch Fundierung oder anderweitige Befestigung deren dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten. (7) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, Grabmäler die nicht mehr standsicher sind, zur Vermeidung der Gefährdung der Friedhofsbenützer auf Kosten des Benützungsberechtig-ten abzusichern oder abzutragen. Die Benützungsberechtigten sind für Schäden haftbar, die durch das Umfallen von Grabmälern verursacht werden. § 7 Genehmigung für die Errichtung eines Grabmales (1) Grabmäler dürfen nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet werden. (2) Das Ansuchen um Genehmigung hat genaue Angaben über das vorgesehene Grabmal zu enthalten (z.B. Planskizze mit Maßen, Materialien, Bearbeitungsart, Wortlaut der vorgesehenen Beschriftung, Aufstellungsort). (3) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das zu erstellende Grabmal den Vorschriften der Friedhofsordnung entspricht und das Gesamtbild des Friedhofes nicht stört. 9 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 (4) Grabmäler, die ohne Genehmigung oder entgegen den Bestimmungen der Friedhofs-ordnung aufgestellt wurden, sind über Aufforderung der Friedhofsverwaltung vom Benützungsberechtigten auf dessen Kosten zu entfernen. § 8 Grabschmuck und -bepflanzung (1) Die Grabstätten sind von den Benützungsberechtigten so zu schmücken und zu bepflanzen, dass das Gesamtbild des Friedhofes hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die Benützungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Pflanzen nicht höher als 1.00 m sind und den Zugang zu anderen Grabstätten nicht behindern. (2) Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Benützungsberechtigten unverzüglich zu entfernen und in den hierfür vorgesehenen Containern abzulagern. § 9 Benützungsrechte (1) Die Dauer des Benützungsrechtes wird für alle Sondergräber mit 15 Jahren festgelegt. (2) Endet das Benützungsrecht vor Ablauf der Mindestruhezeit, so ist es bis zum Ablauf derselben zu verlängern. (3) Die Benützungsrechte für alle Sondergräber können um jeweils weitere 15 Jahre gegen das in der Gebührenordnung festgelegte Entgelt verlängert werden. § 10 Mindestruhezeit (1) Die Mindestruhezeit beträgt generell 15 Jahre. (2) Die Mindestruhezeiten können im Einzelfall auf Antrag des Benützungsberechtigten durch Verfügung der Friedhofsverwaltung verkürzt werden. Die Friedhofsverwaltung hat vor ihrer Entscheidung den Gemeindearzt zu hören. (3) Vor Ablauf der Ruhefrist kann eine neuerliche Belegung nur erfolgen, wenn der früher beigesetzte Sarg eine Mindesttiefe von 2, 40 m aufweist. § 11 Ordnungsvorschriften (1) Der Friedhof ist im Allgemeinen jederzeit für Besucher geöffnet. Sollte es sich für notwendig erweisen, wird er während der Nachtzeit für jeglichen Zutritt gesperrt. (2) Die Friedhofsbesucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu benehmen. Den Anordnungen der Friedhofsverwaltung und deren Beauftragten ist Folge zu leisten: (3) Verboten ist insbesondere: a) das Gehen außerhalb der Wege; b) die Entsorgung von häuslichen Abfällen in die vorhandenen Container; c) das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie das Mitführen 10 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 und Abstellen von Mopeds und Fahrrädern im Friedhof; d) das Mitnehmen von Tieren oder das Anbinden derselben unmittelbar an den Friedhofseingängen; e) das Feilbieten von Waren, Blumen und dgl., sowie das Anbieten gewerblicher Dienste und das Verteilen von Druckschriften in den Friedhöfen oder vor den Eingängen; f) das Durchführen von Arbeiten aller Art an Sonn- und Feiertagen; ausgenommen sind unaufschiebbare Arbeiten der Totengräber; (4) Durch Arbeiten an Grabstätten dürfen die anderen Friedhofsbesucher nicht behindert werden. Finden in der Nähe der Arbeitsstelle Trauerakte statt, so ist die Arbeit für die Dauer derselben zu unterbrechen. (5) Der Transport von Werkstoffen, Pflanzen und dgl. darf auf dem Friedhof nur mit leichten Handwagen vorgenommen werden. Die Verwendung von leichten Kraftfahrzeugen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Friedhofsverwaltung zulässig. (6) Die Grabmäler sind aufstellungsbereit auf den Friedhof zu bringen. (7) Die Lagerung von Grabmälern, Bau- und Werkstoffen sowie das Abstellen von Maschinen und ähnliches auf dem Friedhofsareal ist verboten. § 12 Friedhofsverwaltung (1) Die Verwaltung des Friedhofes obliegt der Gemeinde Vandans. (2) Zu den Aufgaben der Friedhofsverwaltung gehören insbesondere: a) die Festsetzung der Termine für Bestattungen und Beisetzungen, wobei nach Möglichkeit die Wünsche der Religionsgemeinschaften und der Angehörigen zu berück-sichtigen sind; b) die Abwicklung der durch das Bestattungsgesetz und die Friedhofsordnung bedingten Verwaltungsarbeiten; c) die Überwachung der Einhaltung der in der Friedhofsordnung festgelegten Bestimmungen. § 13 Friedhofsgebühren Art und Höhe der Friedhofsgebühren werden von der Gemeindevertretung alljährlich beschlossen und von der Friedhofsverwaltung dem Benützungsberechtigten vorgeschrieben. § 14 Übergangsbestimmungen (1) Bestehende Grabstätten, die der neuen Friedhofsordnung nicht entsprechen, müssen bei jeder Veränderung dieser Grabstätten (Instandsetzung, Restaurierung oder Neubelegung), soweit dies zumutbar ist, auf Kosten des Benützungsberechtigten auf die gemäß § 6 Abs. 2 der Friedhofsordnung festgelegten Maße abgeändert werden. (2) Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Friedhofsordnung können die Benützungsrechte der Gräber nur mehr nach diesen Bestimmungen erworben werden. Bereits 11 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 früher erworbene Rechte an Gräbern bleiben noch bis zum ursprünglich vereinbarten Ablauf aufrecht. § 15 Strafbestimmungen Personen, die den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandeln, sind nach § 65 Abs. 1 lit. c BestG zu bestrafen. § 16 Schlussbestimmungen Diese Friedhofsordnung tritt am 22. November 2014 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verord-nungen vom 14.12.2000, 05.12.2005 und 15. Oktober 2014 außer Kraft. Für die Gemeindevertretung: Der Bürgermeister Burkhard Wachter ……………………………………………………………. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen sprechen sich alle Anwesenden für die Genehmigung dieser überarbeiteten Friedhofsordnung aus. 9. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2015 Eingangs informiert der Vorsitzende, dass ein Inkrafttreten der Abgaben, Steuern und Gebühren per 01. Januar 2015 eine zeitgerechte Beschlussfassung voraussetze. In den vergangenen Jahren sei es immer wieder gelungen, die Abgaben- und Gebührenverordnung in der „November-Sitzung“ zu beschließen. Gemeinsam mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold habe er für das kommende Jahr einen Vorschlag erarbeitet, den er nun gerne präsentieren wolle. Im Prinzip bleibe alles wie bisher. Lediglich bei der Wasserbezugsgebühr plädiere er für eine Erhöhung, ebenso bei den Beitragssätzen für den Wasseranschluss, die Kanalerschließung sowie den Kanalanschluss: Sodann erläutert der Bürgermeister jene Positionen im Detail, die für das Jahr 2015 erhöht werden sollen: Wasserbezugsgebühr je Kubikmeter von Beitragssatz für den Wasseranschlussbeitrag, Kanalerschließungsbeitrag und den Kanalanschlussbeitrag von 1, 30 € auf 1, 40 €, 49, 00 € auf 49, 54 €. Die Erhöhung der Wasserbezugsgebühr, so neuerlich der Bürgermeister, lasse sich angesichts der riesigen Investitionen, die derzeit in die Wasserversorgungsanlage erfolge, gut argumentieren. Ohne Übertreibung getraue er sich zu sagen, dass die Gemeinde Vandans im gesamten Bezirk eine der besten Wasserversorgungsanlagen habe, diese sich auf dem neuesten Stand befinde und schon bald gewährleistet werden könne, dass die gesamte Gemeinde mit Wasser aus den „Garsillaquellen“ versorgt werde. Im Übrigen habe die Gemeinde Vandans den zweitgünstigsten Tarif im Montafon bei der Wasserbe- 12 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 zugsgebühr. Die Erhöhung der „Beitragssätze“ beinhalte lediglich eine Index-Anpassung. Markus Pfefferkorn bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er einer Erhöhung der Wasserbezugsgebühr sehr skeptisch gegenüber stehe. Gerade junge Familien hätten bereits finanziell zu kämpfen. Die geplante Erhöhung der Wasserbezugsgebühr treffe eine Familie mit zirka 47, 00 Euro Mehrkosten im Jahr. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, dass landesweit pro Kopf von einem Wasserverbrauch von 40 bis 50 m³/Jahr ausgegangen werde. Der durchschnittliche Wasserverbrauch einer 4-köpfigen Familie liege also im Jahr bei zirka 180 m³. Bei einer Erhöhung der Wasserbezugsgebühr um 10 Cent pro Kubikmeter erhöhe sich die Wasserbezugsgebühr bei einer 4-köpfigen Familie um 18, 00 Euro, nicht um 47, 00 Euro. Auch MMag. Eva-Maria Hochhauser hegt Bedenken, was die neuerliche Erhöhung der Wasserbezugsgebühr betrifft. Schließlich dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Gemeinde Vandans schon die letzten 5 Jahre die Wasserbezugsgebühr permanent erhöht habe. Bgm. Burkhard Wachter gibt zu verstehen, dass die Gemeinde in den letzten 25 Jahren enorme Investitionen in die Wasserversorgungsanlage getätigt habe. Auch seien die Gemeinden vom Land Vorarlberg angehalten worden, kostendeckende Tarife vorzuschreiben. Von einer 100 %igen Kostendeckung sei die Gemeinde Vandans ohnehin noch weit entfernt. Josef Maier und auch Thomas Amann bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, dass diese eine Gebührenerhöhung, nämlich bei der Wasserbezugsgebühr, in der Bevölkerung gut vertreten und argumentiert werden könne. Alle übrigen Abgaben und Gebühren lasse man ohnehin unverändert. Wie bereits von Bgm. Wachter erwähnt, habe die Gemeinde in den vergangenen Jahren viel Geld in den Ausbau der Wasserversorgungsanlage investiert. Die Gemeinde Vandans verfüge deshalb über ein ausgezeichnetes Versorgungsnetz, das angebotene Wasser weise eine hohe Qualität auf. Im Übrigen müsse die Gemeinde Vandans bei der Wasserbezugsgebühr keinen Vergleich mit den übrigen Montafoner Gemeinden scheuen. Angesichts der ausgeführten Argumente, sprechen sich in der Folge alle Anwesenden für die Festsetzung der dieser Niederschrift angehängten Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2015 aus und genehmigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am 17. November 2014 die Stellungnahme vom Büro „Dr. Brugger Partner ZT GmbH“, Bludenz, betreffend die statische Beurteilung der Kellerdecke in der Rätikonhalle eingelangt sei. In der Zusammenfassung komme DI Ronald Brugger unter anderem zum Schluss, dass a) der Veranstaltungssaal nur für Veranstaltungen, bei denen sich die Personen größtenteils in Ruhe befinden (gestuhlte Veranstaltungen, wie z.B. Konzerte), weiterhin genutzt werden dürfe, b) bei Veranstaltungen mit großer Menschenansammlung, bei denen sich ein großer Teil der Personen in Bewegung befindet (z.B. Tanzen bei Veranstaltungen wie Bällen, Festen oder Sportveranstaltungen) die Deckenkonstruktion zu unterstellen ist, c) ein Turnunterricht mit maximal 20 Kindern im Volksschulalter auch ohne Unterstel13 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 lung durchführbar ist. Dieses Untersuchungsergebnis, so der Bürgermeister abschließend, veranlasse notgedrungen, über den Neubau einer Turn- bzw. Mehrzweckhalle nachzudenken.  der Pachtvertrag mit Dr. Werner Bartl betreffend die Errichtung eines Parkplatzes auf der „Alma“ zwischenzeitlich von allen Vertragsparteien unterzeichnet sei. In einem Gespräch am 04. November 2014 habe Dr. Werner Bartl den Wunsch an die Gemeinde geäußert, sich an den Herstellungskosten für den Parkplatz finanziell zu beteiligen. Eine solche finanzielle Beteiligung sei vom Gemeindevorstand jedoch aus ganz grundsätzlichen Gründen strikte abgelehnt worden.  in der 48. Kalenderwoche eine Klausurtagung der Gemeindevertretung geplant sei. In erster Linie werde sich diese „Klausur“ der finanziellen Situation der Gemeinde Vandans sowie einigen anstehenden Projekten widmen.  am Mittwoch, dem 20. November 2014, eine außerordentliche Generalversammlung der Montafon Tourismus GmbH stattgefunden habe. Auf der Tagesordnung sei unter anderem die Genehmigung des neuen Gesellschaftsvertrages gestanden. Und am 12. November 2014 habe, und zwar im Beisein von GF Manuel Bitschnau und Roland Fritsch, eine weitere Sitzung des örtlichen Tourismusausschusses stattgefunden. Dabei sei es insbesondere um die Profilierung aller Montafoner Gemeinden gegangen. Im Jänner 2015 werde es zu diesem Thema einen speziellen Workshop geben. Schon heute lade er alle Interessierten zu einer Teilnahme ein.  die neue AVANTI-Tankstelle in der Parzelle „Außerböden“ noch diese Woche in Betrieb gehen werde. Die offizielle Eröffnung finde dem Vernehmen nach am 10. Dezember 2014 statt.  der „Vandanser Adventmarkt“ in diesem Jahr nicht an einem Sonntag, sondern am Samstag, dem 06. Dezember 2014, stattfinde. Grund dafür sei das Adventkonzert einiger Ortsvereine, das am Sonntag, dem 07. Dezember 2014, in der Pfarrkirche stattfinde.  von Helga Stejskal eine Einladung zu einer Jause bzw. einem Umtrunk im Anschluss an die heutige Sitzung der Gemeindevertretung ergangen sei. Helga Stejskal wolle sich mit dieser Einladung für die Teilnahme der Gemeindevertretung an der Verabschiedung ihres verstorbenen Gatten bedanken. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Renate Neve: In der Sitzung am 06. März 2014 hat die Gemeindevertretung eine Diskussion geführt, auf der St. Antonerstraße eine Einbahnregelung zu erlassen. Hat es in diesem Zusammenhang schon irgendwelche konkrete Maßnahmen gegeben? Antwort des Bürgermeisters: Die Gemeinde St. Anton, die Montafonerbahn AG und das Land Vorarlberg sind von der Gemeinde über diese Entscheidung der Gemeindevertretung informiert worden. Die Gemeinde Vandans hat im besagten Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass eine solche Lösung vorstellbar sei, wenn das Problem mit dem Radweg im Bereich der Böschisstraße gelöst wird. Von der Gemeinde St. Anton gibt es eine Zusage, sich um eine Neutrassierung des Radweges zu bemühen. Was konkret unternommen worden ist, kann ich aber nicht sagen. Vor wenigen Tagen hatte ich Kontakt mit Dr. Abbrederis vom Amt der Vorarlberger Landesregierung. Auch diesen habe ich über die diesbezügliche Zusage der Gemeinde St. Anton informiert. Ulrike Bitschnau: Vor wenigen Tagen hat die Jahreshauptversammlung des Kranken14 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014 pflegevereines Außermontafon stattgefunden. Als Vertreter der Gemeinde Vandans haben Renate Neve und ich teilgenommen. Der Krankenpflegeverein ist zwischenzeitlich in das „Haus Montafon“ umgesiedelt. Horst Ihle wird seine Funktion als Obmann des Krankenpflegevereines zurücklegen. Neu im Leistungsangebot des Krankenpflegevereines ist eine Tagesbetreuung, die es Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen ermöglichen soll, sich eine Pause von der Belastung und Verantwortung eines zu betreuenden Angehörigen zu gönnen. Ulrike Bitschnau: Wie vom Bürgermeister bereits erwähnt worden ist, findet am Sonntag, dem 07. Dezember 2014, um 17.00 Uhr ein Adventkonzert in der Pfarrkirche statt. Die teilnehmenden Vereine würden sich über einen tollen Besuch freuen. Die Damen und Herren der Gemeindevertretung sind dazu ganz besonders eingeladen. 11. Neubau eines Rettungsheimes: Vergabe eines Prüfungsauftrages an das Brandinstitut IBS in Linz Seit dem Jahre 2007, so der Bürgermeister, gebe es Überlegungen und Diskussionen, nämlich für Feuerwehr und Bergrettung ein neues „Rettungsheim“ zu bauen. In einer raumplanungsfachlichen Bewertung der Standorte sei das Büro PROALP CONSULT, Pettneu am Arlberg“ zur Auffassung gelangt, dass sich für einen Neubau am besten eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 35/3, und zwar oberhalb der Illbrücke, eignen würde. Weil über die baugegenständliche Teilfläche des Grundstückes Nr. 35/3 2 Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Illwerke AG führen, habe die Vorarlberger Illwerke AG im Schreiben vom 31. März 2009 darauf verwiesen, dass beim Brandinstitut IBS in Linz jedenfalls eine Prüfung zu beantragen sei, aus der hervorgehen müsse, ob und unter welchen Bedingungen eine Bebauung dieser in Frage kommenden Teilfläche möglich sei. Die Kosten dafür werden bei zirka 3.500, 00 Euro (+ Mehrwertsteuer) liegen. Sodann erinnert der Vorsitzende kurz an die kommissionelle Verhandlung der von der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft, Dornbirn, und der Firma Rhomberg Bau GmbH, Bregenz, geplanten Wohnanlage an der Bahnhofstraße am 05. November 2014. Im Rahmen dieser mündlichen Verhandlung habe der Vertreter der Wildbach- und Lawinenverbauung im Hinblick auf die bestehende Hochwassergefährdung beachtliche Auflagen und Bedingungen formuliert. Angesichts dieser Tatsache, so neuerlich der Bürgermeister, müsse er heute dafür plädieren, auch bei der Wildbachund Lawinenverbauung eine grundsätzliche Stellungnahme, und zwar was die geplante Errichtung eines neuen Rettungsheimes betrifft, einzuholen. Nach einer kurzen Diskussion grundsätzlicher Art, sprechen sich alle Anwesenden für das Einholen einer Stellungnahme bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, sowie einer solchen beim Brandinstitut IBS in Linz aus und genehmigen die finanziellen Aufwendungen in diesem Zusammenhang. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 15 / 15 47. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. November 2014