20080107_GVE031

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2008-01-07
Erscheinungsdatum 2008-01-07
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GEMEINDEAMT VANDANS 17. Januar 2008 Niederschrift aufgenommen am 17. Januar 2008 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 31. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Januar 2008 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Günter Fritz, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Rupert Platzer, Helmut Moosbrugger, Florian Küng, Ernst Stejskal, Franz Egele, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz und Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Virginia Sudec, Gerhard Stampfer, Karl-Heinz Thaler und Hubert Schreiber. Entschuldigt: Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Mag. Beatrice Pfeifer, Mag. Eva-Maria Hochhauser Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2007 2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf Grundstück Nr. 119/1: Ansuchen von Udo Neyer, wohnhaft in 6773 Vandans, Zwischenbachstraße 18, um die Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung 3. Ankauf der Grundstücke Nr. 1248 und 1249/1, GB Vandans 4. Verkauf von zirka 4 m² aus dem Grundstück Nr. 2201 an die Eheleute Hermann und Erika Schaller und gleichzeitig Ankauf von zirka 4 m² aus dem Grundstück Nr. 920/1. 5. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages vom 13. Dezember 2007 betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes 6. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2007 Die Niederschrift über die 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2007, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Helmut Moosbrugger, Josef Maier, Thomas Maier und Gerhard Flatz, Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Gerhard Stampfer und Virginia Sudec nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 20. Dezember 2007 nicht anwesend waren. 2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf Grundstück Nr. 119/1: Ansuchen von Udo Neyer, wohnhaft in 6773 Vandans, Zwischenbachstraße 18, um die Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen des Antragsstellers und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Diskussion stimmen sodann die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung dem vorliegenden Ansuchen zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmung ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenverordnung erfolgt. Ernst Stejskal ersucht in diesem Zusammenhang um Auskunft, welcher Bauabstand das gegenständliche Bauvorhaben zur ostseitig gelegenen Erschließungsstraße nun tatsächlich einhalten werde. Ohne Bauakt, so der Vorsitzende, könne er diese Frage nicht exakt beantworten. Wenn er sich an das letzte Schreiben, eingelangt von den Eheleuten Mag. Klaus und Klothilde Neyer, aber richtig erinnere, soll zwischen dem geplanten Neubau und dieser privaten Zufahrtsstraße ein Bauabstand von 1.20 m eingehalten werden. Dieser verringerte Bauabstand basiere quasi auf einer Blanko-Zustimmung, die von den Eigentümern dieser Zufahrtsstraße seinerzeit an Frau Klothilde Neyer erteilt worden sei. 3. Ankauf der Grundstücke Nr. 1248 und 1249/1, GB Vandans Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister, dass die Grundstücke Nr. 1248 mit 547 m² und Nr. 1249/1 mit 7.798 m², je GB Vandans, zu 5/8 Anteilen im Eigentum von Frau Stefanie Schapler, geb. Weber, und zu je 3/16 Anteilen im Eigentum von Edith Maier, geb. Schapler, und Sieglinde Mostböck, geb. Schapler, stehen. Am 04. Dezember 2007 seien diese beiden genannten Grundstücke der Gemeinde zum Kauf angeboten worden. Noch am selben Tage habe er den Ortsschätzer Ing. Markus Burtscher um eine Schätzung des Verkehrswertes ersucht. Schon am 18. Dezember 2007 sei das diesbezügliche Schätzgutachten bei der Gemeinde eingelangt, das einen Verkehrswert (ohne Erschließungsstraße) von insgesamt 117.000, 00 Euro ausweise. Am 02. Januar 2008, so neuerlich die Vorsitzende, habe er dann den Miteigentümern Edith Maier und Sieglinde Mostböck das besagte Schätzgutachten präsentiert und mit diesen ein konkretes Kaufgespräch geführt. Mit Ausnahme jener Schätzung, betreffend der Teilfläche „1“, sei das vorliegende Schätzgutachten akzeptiert worden. Zur Teilfläche „1“, das sei jene Fläche, die eventuell für eine spätere Umwidmung in Baufläche/Wohn-2- gebiet in Frage kommen könnte, sei von beiden Miteigentümern die Auffassung vertreten worden, dass diese unterbewertet worden sei. Entgegen der Schätzung stelle man sich für diese Fläche jedenfalls einen Preis von 44, 50 Euro pro Quadratmeter vor. Und für jene Fläche aus dem Grundstück Nr. 1249/8, die für die Errichtung einer 4.00 m breiten Zufahrtsstraße an die Gemeinde abgetreten werde, stelle sich die Verkäuferin zusätzlich einen Verkaufspreis von 140, 00 Euro pro Quadratmeter vor. Der Kaufpreis, so der Bürgermeister, erhöhe sich somit von 117.000, 00 Euro auf 125.000, 00 Euro. Dazu komme noch ein Betrag von zirka 18.200, 00 Euro für jene Fläche aus dem Grundstück Nr. 1249/8, die für eine Erschließungsstraße benötigt werde. In Summe müsse die Gemeinde also für die beiden Grundstücke einschließlich der Zufahrtsstraße über das Grundstück Nr. 1249/8 einen Betrag von zirka 143.200, 00 Euro aufbringen. Persönlich, so nochmals der Bürgermeister, plädiere er dafür, die genannten Grundstücke sowie den für die Errichtung einer Zufahrtsstraße erforderlichen Grund um die genannte Summe von zirka 143.200, 00 Euro zu kaufen. Immer wieder benötigte die Gemeinde Tauschgrundstücke unterschiedlichster Art. Nur äußerst selten biete sich eine solche Gelegenheit, wie die gegenständliche. Ob sich Teile der Kaufliegenschaften in der Roten Zone befinden oder nicht, sei insbesondere beim Tausch von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ohne Bedeutung. Abschließend gibt der Vorsitzende dann noch zu verstehen, dass das gegenständliche Rechtsgeschäft jedenfalls einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfe, weil für die Miteigentümerin Stefanie Schapler demnächst ein Sachwalter bestellt werde. DI Alois Kegele, Franz Egele, Josef Maier und Alois Neher sprechen sich in der Folge ebenfalls deutlich für einen Kauf dieser beiden Liegenschaften samt der vom Bürgermeister beschriebenen Erschließungsstraße über das Grundstück Nr. 1249/8 aus. Wie schon richtig ins Treffen geführt worden sei, benötige eine Gemeinde immer wieder geeignete Tauschflächen. Mit dem Kauf dieser beiden Liegenschaften könne die Gemeinde ihr Repertoire an Tauschflächen endlich wieder einmal aufstocken. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass für einen Teil dieser Grundstücke, nämlich die im Schätzgutachten als Teilfläche „1“ ausgewiesene Fläche, ein Kaufpreis bezahlt werde, der deutlich über dem Wert von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken liege. Es bestehe daher die Gefahr, dass durch das Bezahlen dieses überhöhten Preises die Tarife für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ganz allgemein ansteigen werden. Bgm. Burkhard Wachter hält in seiner Antwort dagegen, dass der Schätzpreis für die Teilfläche „1“ nicht als überhöht beurteilt werden dürfe. In seiner Schätzung des Verkehrswertes komme der Gutachter zum Schluss, dass eine spätere Umwidmung dieser Teilfläche „1“ in Baufläche nicht ausgeschlossen werden könne. Schon alleine aus diesem Grund müsse diese Teilfläche anders, also deutlich höher, bewertet werden. Das bedeute allerdings nicht, dass in Zukunft jede landwirtschaftlich genutzte Fläche höher bewertet werden müsse. In erster Linie betreffe dies sicherlich nur Flächen, bei denen eine spätere Umwidmung in Bauland nicht ausgeschlossen werden könne bzw. eine solche naheliegend sei. Auch Florentin Salzgeber äußert in seiner Wortmeldung Verständnis für den Schätzpreis dieser Teilfläche. Als gerichtlich beeideter Ortsschätzer könne dieser gewisse Entwicklungen, die sich schon heute erkennen lassen, nicht ignorieren bzw. unberücksichtigt lassen. Im Übrigen, so Florentin Salzgeber, sei Ing. Markus Burtscher für seine seriösen und fundierten Schätzungen weit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt. Auf Antrag von Bürgermeister Burkhard Wachter sprechen sich sodann alle Anwesenden für einen Ankauf dieser beiden erwähnten Liegenschaften samt jener zirka 130 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1249/8, die für die Errichtung einer Zufahrtsstraße benötigt wird aus und genehmigen die daraus resultierenden Aufwendungen in der Größen-3- ordnung von zirka 143.200, 00 Euro. Ebenso einstimmig wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde auch sämtliche Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten alleinig zu tragen hat und diese im vorerwähnten Kaufpreis noch nicht enthalten sind. 4. Verkauf von zirka 4 m² aus dem Grundstück Nr. 2201 an die Eheleute Hermann und Erika Schaller und gleichzeitig Ankauf von zirka 4 m² aus dem Grundstück Nr. 920/1 Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister, dass die Eheleute Hermann und Erika Schaller, wohnhaft in D – 73765 Neuhausen, seit zirka Oktober 2007 unter anderem gemeinsame Eigentümer des Grundstückes Nr. 919/2 samt dem darauf befindlichen Stallgebäude sind. Und dieses Stallgebäude stehe seit der Erweiterung vor zirka 35 Jahren zu einem kleinen Teil (zirka 4 m²) auf dem Grundstück Nr. 2201, das sich im Eigentum der Gemeinde Vandans befinde. Die so genannte „Gasse“ führe westseitig direkt an diesem Stallgebäude vorbei. Kurz vor Weihnachten, so nochmals der Vorsitzende, sei von den Eheleuten Schaller die Absicht beziehungsweise der Wunsch geäußert worden, diese zirka 4 m² große Teilfläche der Gemeinde abkaufen zu wollen, sodass sich dann das gesamte Stallgebäude auf eigenem Grund und Boden befinden würde. Damals habe er den Eheleuten Schaller signalisiert, dass für die Gemeindevertretung ein Verkauf dieser Teilfläche sicherlich nur dann in Frage kommen werde, wenn der Gemeinde auf dem gegenüberliegenden Grundstück Nr. 920/1 (Eigentümer Richard Zambra) der Erwerb einer eben so großen Teilfläche ermöglicht werde. Auf jeden Falle müsse irgend wie die Voraussetzung geschaffen werden, dass diese „alte Gasse „ wieder begehbar gemacht werden könne. Am 02. Januar 2008, so nochmals der Bürgermeister, habe er mit den Eheleuten Richard und Doris Zambra ein diesbezügliches Gespräch geführt. Nach dem Beantworten einiger Fragen habe sich Richard Zambra als alleiniger Eigentümer des Grundstückes Nr. 920/1 schließlich bereit erklärt, der Gemeinde einige Quadratmeter (zirka 4 – 5) aus dem besagten Grundstück zu verkaufen. Diese Zustimmung sei letztlich unter nachstehenden Bedingungen geäußert worden: a) Für diese 4 – 5 Quadratmeter große Teilfläche hat die Gemeinde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 200, 00 Euro an den Verkäufer zu leisten. b) Die Grenze zwischen dem Grundstück Nr. 920/1 und dem Fußweg, Grundstück Nr. 2201, ist im Bereich zwischen dem untersten Grenzpunkt (zum Grundstück Nr. 938) und dem Stallgebäude auf Grundstück Nr. .363/1 neu zu vermessen und es sind entsprechende Grenzpunkte zu setzen. Die daraus resultierenden Kosten hat die Gemeinde Vandans zu tragen. c) Im talseitigen Bereich des besagten Stallgebäudes wird soviel Grund an die Gemeinde verkauft, dass der öffentliche Fußweg (alte Gasse) an der engsten Stelle eine Breite von 1.60 m aufweist. d) Alle Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten hat die Gemeinde Vandans zu tragen. Auf Antrag des Bürgermeisters sprechen sich in der Folge alle Anwesenden für einen Verkauf dieser besagten Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2201 an die Eheleute Hermann und Erika Schaller aus und genehmigen gleichzeitig den Erwerb einer zirka 4 – 5 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 920/1 zur Einbeziehung in das Grundstück Nr. 2201. Die Zustimmung der Gemeindevertretung zu diesem Grundverkauf bzw. Grunderwerb erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (wie z.B. Kaufpreis, Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten) zur Gänze von den Eheleuten Hermann und Erika Schaller getragen werden. -4- 5. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages vom 13. Dezember 2007 betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes In kurzen Zügen erläutert der Vorsitzende die beabsichtigten Gesetzesänderungen. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge dafür aus, zu diesem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  er, analog dem letzten Jahr, von Evelyn Stoiser ein Konvolut aller im Jahre 2007 erschienenen Ausgaben der „Amtlichen Mitteilungen“ erhalten habe. Mit dieser Sammelmappe werde deutlich, welche Fülle an Informationen an die Bevölkerung ergangen sei. Auch werde leicht erkennbar, welchen Niederschlag diese Informationen in den verschiedenen Tages- bzw. Wochenzeitungen gefunden haben. Der Information halber lasse er diese Sammelmappe im Kreise der Anwesenden rundum gehen.  er von Inge Dobler über deren schwere Erkrankung informiert worden sei. Die nächsten Wochen werde sich Inge Dobler jedenfalls in stationärer Behandlung in der Universitätsklinik in Innsbruck befinden. Nach ihrer Genesung könne und wolle Inge Dobler ihre Funktion als Vorsitzende des Kulturausschusses jedenfalls nicht mehr ausüben. Es müsse daher in nächster Zeit die Frage der Nachfolge geklärt werden. Er werde sich deshalb erlauben, in den nächsten 1 – 2 Wochen den Kulturausschuss zu einer Beratung einzuladen. In der Folge wird Bürgermeister Burkhard Wachter von allen Anwesenden ersucht, der Kollegin und Vorsitzenden des Kulturausschusses die allerbesten Genesungswünsche zu überbringen.  am kommenden Samstag, dem 19. Januar 2008, die „Die Pappköpfe“ mit dem Kabarett „eingelocht“ in der Rätikonhalle gastieren. Leider sei der bisherige Kartenvorverkauf mehr schlecht als recht. Er bitte daher alle Anwesenden, für die besagte Veranstaltung im Freundes- und Bekanntenkreis noch Werbung zu machen, soweit dies möglich ist. Von der Tourismus-Information Vandans sei bereits an sämtliche Zimmervermieter eine E-Mail versendet worden, in der auf das Stattfinden dieser Veranstaltung hingewiesen werde.  von der Gemeinde St. Anton i.M. am 17. Januar 2008 ein Brief eingelangt sei. In diesem Brief werde der Gemeinde Vandans mitgeteilt, unter welchen Bedingungen bzw. Voraussetzungen die Gemeinde St. Anton einer Sanierung oder einer Neuerrichtung der „gedeckten Holzbrücke“ zustimme.  am Mittwoch, dem 23. Januar 2008, die kommissionelle Bauverhandlung zur Errichtung einer neuen Radwegbrücke über den Rellsbach stattfinde. Persönlich rechne er mit einem positiven Verhandlungsergebnis. Sobald ein Ausschreibungsergebnis vorliege, bitte er um einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Auftragsvergabe. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Gerhard Stampfer: Im Bereich der so genannten „Alma“ wird die Montafonerbahn teil-5- weise neu trassiert. In diesem Zusammenhang gibt es umfangreiche Zu- und Abtransporte über die „Böschisstraße“. Wer kommt für allfällige Schäden im Bereich der Böschisstraße auf? Antwort des Bürgermeisters: Vor Beginn der Transporte wurde der Zustand der Böschisstraße genauest aufgenommen und in einer Fotodokumentation festgehalten. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Straßenzustand überprüft. Dabei festgestellte Schäden müssen auf Kosten des ausführenden Unternehmens behoben werden. Karl-Heinz Thaler: In der Verordnung über den Leinenzwang bei Hunden sind einige Bereiche aufgelistet, die mit Hunden nicht betreten werden dürfen. Leider fehlt bei dieser Aufzählung der Friedhof. Ich persönlich bin der Meinung, dass Hunde auf dem Friedhof nichts verloren haben. Die seinerzeit erlassene Verordnung sollte daher um den Bereich „Friedhof“ ergänzt werden. Antwort des Bürgermeisters: Dieser Mangel lässt sich relativ leicht reparieren. Mit zwei dezenten Hinweisschildern bei den Eingängen zum Friedhof kann auf dieses Verbot hingewiesen werden. Ob eine Ergänzung der seinerzeit erlassenen Verordnung erfolgen muss, werde ich abklären. Luzia Klinger: Der von der Funkenzunft Vandans am 13. Januar 2008 organisierte Faschingsumzug war wieder einmal großartig. Auch die Idee, das anschließende Faschingstreiben nicht in der Rätikonhalle, sondern auf dem Vorplatz des FußballClubheimes abzuhalten, kann nur begrüßt werden. Nebst einigen kleinen „Kinderkrankheiten“ hat es nur Lob zur besagten Veranstaltung gegeben. Antwort des Bürgermeisters: Der „Vandanser Faschingsumzug“ stellt alle 2 Jahre innerhalb des Bezirkes ein Höhepunkt im närrischen Treiben dar. Mit 52 Gruppen gab es auch in diesem Jahr eine fantastische Beteiligung. Persönlich bin ich sehr froh, dass das anschließende Faschingstreiben nicht in der Rätikonhalle, sondern auf dem vor erwähnten Platz stattgefunden hat. Soviel ich vernommen habe, war sowohl der Umzug als auch das anschließende Faschingstreiben ein voller Erfolg. Der Funkenzunft Vandans gebührt einmal mehr Lob und Anerkennung. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -6-