20010705_GVE014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:50
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2001-07-05
Erscheinungsdatum 2001-07-05
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 5. Juli 2001 Niederschrift aufgenommen am 5. Juli 2001 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 14. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 28. Juni 2001 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Josef Maier, Harald Tschugmell, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Ing. Thomas Maier, Peter Schapler und Karl-Heinz Thaler. Entschuldigt: Leo Brugger, Wilhelm Pummer, Gottfried Schapler und Wolfgang Fussenegger Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2001 2. Neuerliche Beratungen zum beabsichtigten Grundtausch mit dem Stand Montafon im Zusammenhang mit der Errichtung einer zentralen AbfallSammelstelle auf Gst.Nr. 58 3. Schul-Innenhof: Festlegung der weiteren Vorgangsweise 4. Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Gefahrenzonenplanes 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 6. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2001, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In aller Kürze erläutert der Vorsitzende den Stand der bisherigen Grundtausch-Verhandlungen und erinnert an die bisher getroffenen Entscheidungen. Mit Schreiben vom 13. Februar 2001 habe die Gemeinde Vandans beim Stand Montafon um tauschweise Überlassung einer Teilfläche aus dem Gst.Nr. 58 zur Errichtung einer Abfall-Sammelstelle ersucht. Welches gemeindeeigene Grundstück zum Tausch in Betracht komme, habe man damals bewusst offen gelassen. Am 13. März 2001 habe dann die Forstfondsvertretung dieses Ansuchen der Gemeinde Vandans beraten und einem Grundtausch grundsätzlich zugestimmt. Die Details, so der Auftrag der Standesvertretung, solle die Standesverwaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde Vandans festlegen (Lage und Ausmaß der Tauschliegenschaft etc.). Am 18. April 2001 habe es dann beim Stand Montafon ein erstes konkretes Gespräch in dieser Angelegenheit gegeben, an dem DI Hubert Malin, Standessekretär Mag. Johann Vallaster und Bgm. Burkhard Wachter teilgenommen haben. Anhand eines großen Übersichtsplanes habe DI Hubert Malin damals dargelegt, wo die Gemeinde Vandans überall Waldflächen habe. In diesem Gespräch habe DI Hubert Malin auch erkennen lassen, dass aus der Sicht des Standes Montafon insbesondere an den Waldliegenschaften auf der RellstalSonnenseite Interesse bestehe. Der Tauschvorschlag des Standes habe dann jedenfalls so ausgesehen, dass die Gemeinde Vandans vom Stand Montafon zirka 4.600 m2 aus dem Gst.Nr. 58 erhalte und der Stand Montafon im Gegenzuge von der Gemeinde insgesamt 13 Wiesen- und Waldliegenschaften mit einem Ausmaß von zusammen 198.301 m2. Bgm. Burkhard Wachter habe damals gesagt, dass er diesen Vorschlag der Gemeindevertretung Vandans zur Entscheidung vorlegen werde und der Stand Montafon von der Entscheidung dann benachrichtigt werde. Bevor er diesen Tauschvorschlag, so der Bürgermeister weiters, der Gemeindevertretung vorgelegt habe, habe er diesen mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes vorberaten. Um der Gemeindevertretung eine seriöse Entscheidungsgrundlage liefern zu können, habe man sich im Gemeindevorstand für die Einholung eines forstlichen Schätzgutachtens (Ing. Markus Burtscher, Vandans) ausgesprochen. Diese Entscheidung des Gemeindevorstandes sei - auch jetzt im nachhinein betrachtet - sicherlich richtig gewesen, zumal bis dahin ja nur die betriebseigene Schätzung des Standes Montafon vorgelegen habe. Einen geringfügigen Fehler habe man begangen, in dem man den Schätzungsauftrag nur auf die Liegenschaften der Gemeinde Vandans beschränkt habe und jene Tauschfläche des Standes unbeabsichtigterweise davon ausgenommen habe. Im Schätzgutachten vom Mai 2001 sei Ing. Markus Burtscher dann auf eine Bewertungssumme von ATS 623.694, -- gekommen. Damit sei diese Schätzung um ATS 180.090, -- höher ausgefallen als jene betriebsinterne des Standes Montafon. Die Empfehlung des Gutachters sei dann so ausgefallen, die Grundstücke „Langer Zug, Schwendi und Wetterberg" nicht an den Stand Montafon abzutreten und diese im Eigentum der Gemeinde zu behalten. Trotz diesem Abstrich könne man aber immer noch von einem wertgleichen Grundtausch sprechen. In ihrer Sitzung am 23. Mai 2001 habe sich die Gemeindevertretung Vandans dieser Empfehlung von Ing. Markus Burtscher angeschlossen und ein dementsprechendes Tauschangebot an den Stand Montafon beschlossen. Mit Schreiben vom 28. Mai 2001 habe er diesen Beschluss der Gemeindevertretung dem Stand Montafon mitgeteilt und zwar in der Hoffnung, dass dieser dort für annehmbar beurteilt werde und Zustimmung finde. In der Standessitzung am 19. Juni 2001 sei er dann eines Besseren belehrt worden. In einer bislang einmaligen Art und Weise sei die Vorgangsweise der Gemeinde Vandans vom Standesrepräsentant als Unverschämtheit, Frechheit und Wortbruch bezeichnet worden. Als -3Reaktion auf die Einholung eines Schätzgutachtens durch die Gemeinde Vandans habe auch der Stand Montafon jene Fläche aus dem Gst.Nr. 58, die im Tauschwege an die Gemeinde abgetreten werden soll, von einem unabhängigen Schätzer bewerten lassen. Diese Schätzung im Auftrag des Standes habe dann Ing. Thomas Heim, Thüringen, vorgenommen, wobei dieser für eine Fläche von lediglich 3.440 m2 einen Schätzwert von ATS 1.114.100, - ermittelt habe. Standesrepräsentant Dr. Bahl habe angesichts dieses Schätzungsergebnisses dann unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht diesem beabsichtigten Grundtausch nur dann zugestimmt werden könne, wenn das Angebot der Gemeinde auch die Liegenschaften im Bereich „Schwendi", „Langer Zug" und „Wetterberg" enthalte. Wenn dies von der Gemeinde Vandans abgelehnt werde, müsse man einen anderen Weg suchen und zwar auf Basis eines Baurechtsvertrages. In der Folge ergeben sich dann eine Fülle von Wortmeldungen und zwar: Es besteht absolut kein Zweifel daran, dass Ing. Markus Burtscher die Grundstücke der Gemeinde unabhängig und ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Gemeinde bewertet hat. Meiner Meinung nach stellt das von der Gemeindevertretung am 23. Mai 2001 beschlossene Angebot ein äußerst faires und seriöses Angebot dar. Ich plädiere daher dafür, dieses aufrecht zu erhalten und dem Stand Montafon neuerlich zu unterbreiten. Sollte diesem Angebot trotz allen Argumenten neuerlich nicht zugestimmt werden, könnte immer noch eine Lösung auf Basis eines Baurechtsvertrages gesucht werden. Auch eine solche Lösung habe gewisse Vorteile, insbesonders wenn berücksichtigt werde, dass die Liegenschaften des Standes Montafon mit relativ vielen Dienstbarkeits- und Servitutsrechten belastet sind. In diesem Fall müsste ein neuerlicher Gutachter beauftragt werden, den Wert eines solchen Baurechtes zu bewerten. Ing. Manfred Vallaster: Meiner Meinung nach war der bisherige Weg der Gemeinde Vandans korrekt. Es muss jeder Gemeinde freigestellt sein, in einem solchen Falle ein zusätzliches Schätzgutachten einzuholen. Ich selber plädiere dafür, mit dem Stand Montafon noch einmal das Gespräch zu suchen, und diese zu einem Kompromiss zu bewegen. Im Interesse einer Lösung könnte ich mir auch vorstellen, dem Stand Montafon noch eine weitere Waldparzelle im Bereich Schwendi, Wetterberg oder Langer Zug abzutreten. Auf jeden Fall sollte die Gemeinde Vandans bestrebt sein, die besagte Teilfläche aus dem Gst.Nr. 58 des Standes Montafon in ihr Eigentum zu bekommen. Eine Lösung auf Basis eines Baurechtsvertrages würde ich nicht befürworten. Es muss möglich sein, mit dem Stand Montafon eine sachliche Lösung zu finden. Franz Egele: Der Meinung von Manfred Vallaster kann ich mich in keiner Art und Weise anschließen. Eine Aufstockung unseres bereits am 23. Mai 2001 beschlossenen Angebotes kann ich mir nicht mehr vorstellen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Verantwortlichen im Stand Montafon vergrämt sind, weil die Gemeinde Vandans dieses Schätzgutachten eingeholt hat. Es ist maßlos übertrieben, dafür der Gemeinde Vandans oder dem Bürgermeister einen Vorwurf zu machen. Das vom Stand Montafon seinerseits eingeholte Schätzgutachten von Ing. Thomas Heim ist für mich in keiner Art und Weise nachvollziehbar und lässt in mir größte Verwunderung aufkommen. Bei objektiver Betrachtung wird auch der Stand Montafon nicht ignorieren können, dass sich jene Teilfläche aus dem Gst.Nr. 58 in der roten Zone befindet, ebenfalls eine Waldfläche darstellt, und auf dieser ohnehin kein Gebäude erstellt werden kann. Das von der Gemeinde Vandans unterbreitete Tauschangebot ist meiner Meinung nach mehr als ausreichend, zumal nicht vergessen werden darf, dass ja auch die Gemeinde Vandans eine Standes- bzw. Forstfondsgemeinde ist. Die jetzige Haltung des Standes Montafon ist für mich vollkommen inakzeptabel. In jeder anderen Gemeinde des Standes Montafon werden solche Grundabtretungen laufend genehmigt. Ob dies zum Bau von Güterwegen, zum Bau von Seilbahnen bzw. Schiabfahrten, zur Errichtung von Lagerplätzen -4oder anderes ist, überall gibt es Entgegenkommen des Standes Montafon. Meiner Meinung nach wird hier nicht in allen Gemeinden mit gleichem Maß gemessen. Ich möchte daher wissen, zu welchen Konditionen in anderen Gemeinden Grund des Standes abgetreten bzw. zur Nutzung an Dritte überlassen wird. Es muss das gute Recht einer Standes- bzw. Forstfondsgemeinde sein, diese Angaben vom Stand Montafon zu bekommen. Ich selber plädiere daher dafür, eine solche Auflistung beim Stand Montafon anzufordern, und eine neuerliche Entscheidung in der Gemeinde zum gegenständlichen Grundtausch erst dann zu treffen, wenn eben diese Auflistung vorliegend ist. Beim besten Willen kann ich nicht einsehen, dass die Gemeinde Vandans schlechter behandelt wird, wie andere Gemeinden. Keinesfalls kann ich mir vorstellen, dem Stand Montafon mit irgendwelchen „Geschenken" die Entscheidung zu erleichtern. Das wäre meiner Meinung nach ganz einfach nicht vertretbar. Auch die Gemeinde Vandans ist angehalten, mit ihrem Grund und Boden möglichst sparsam umzugehen. Weil von Ing. Markus Burtscher eine objektive und seriöse Kostenschätzung vorliegend ist, sehe ich keinen Grund von dieser abzuweichen. Wollte man böse sein, könnte man dem Betriebsleiter des Standes Montafon unterstellen, seine Schätzung mit weniger Objektivität getätigt zu haben. Namens meiner Fraktion stelle ich daher den Antrag, beim Stand Montafon eine Auflistung einzuholen. Aus dieser muss dann ersichtlich sein, wo und zu welchen Bedingungen bisher Grund abgetreten worden ist bzw. andere Nutzungsrechte eingeräumt worden sind. Wie ich bereits ausgeführt habe, soll zu diesem vorliegenden Grundtausch erst dann entschieden werden, wenn diese Auflistung vorliegend ist. Ing. Manfred Vallaster: Diese Zahlen sind bereits vorhanden. Aus der von DI Hubert Malin vorgelegten Berechnung gehen diese Zahlen eindeutig hervor. Bgm. Burkhard Wachter: Franz Egele hat hier etwas anderes gemeint. Er will nämlich wissen, zu welchen Bedingungen Grund z.B. an Seilbahngesellschaften abgetreten wird, die damit nicht unerhebliche Einnahmen erzielen. Mit der Errichtung einer Abfall- Sammelstelle lässt sich jedenfalls kein Geschäft machen. Dies stellt ein wesentlicher Unterschied dar. Die von Franz Egele geforderte Auflistung müsste tatsächlich von Bedeutung sein. Franz Egele: Die betriebseigene Schätzung des Standes Montafon und jene von Ing. Markus Burtscher liegen zirka ATS 180.000, - auseinander. Angesichts dessen, was die Errichtung der Abfall-Sammelstelle kosten wird, ist dieser Betrag als relativ gering zu sehen. Trotzdem ist inakzeptabel, von der Gemeinde Vandans mehr als tatsächlicher Wertausgleich zu fordern. Insbesondere darf aus der Sicht der Gemeinde Vandans auch nicht vergessen werden, dass jene Flächen im Bereich der Parzellen Schwendi, Langer Zug und Wetterberg noch einmal von Bedeutung sein könnten. Dies insbesondere dann, wenn es um die Schaffung von Schneefluchten etc. geht. Stefan Jochum: Mich wundert die Haltung des Standes Montafon insgesamt. Zuerst stellt der Betriebsleiter eine eigene Schätzung an, die den Wert jener Teilfläche aus dem Gst.Nr. 58 mit ATS 100, - pro m2 ausweist. Als Reaktion auf das Einholen eines Schätzgutachtens durch die Gemeinde Vandans wird diese dann aber über Bord geworfen und von einem anderen Sachverständigen eine neue Schätzung eingeholt. Diese Vorgangsweise ist mehr als eigenartig. Ernst Stejskal: Für ein Grundstück, dass sich in der roten Zone befindet, einen Betrag von ATS 450, - pro m2 zu verlangen, ist meiner Meinung nach einmalig in der Geschichte. Ich selber war auch einmal als Ortsschätzer tätig, und weiß daher, dass solche Zahlen jeglicher Realität entbehren. Ich persönlich würde gerne wissen, mit welcher Entschädigung zu rechnen wäre, wenn jene besagte Teilfläche aus dem Gst.Nr. 58 lediglich auf Basis eines Baurechtsvertrages genutzt werden würde. Es könnte ja durchaus sein, dass sich die gesetzliche Lage auf dem Abfall-Müllsektor in einigen wenigen Jahren grundsätzlich ändert und dann solche zentrale Abfall-Sammelstellen nicht mehr -5benötigt werden. Dann wären alle Investitionen der Gemeinde vergebens gewesen. Bgm. Burkhard Wachter: Meiner Meinung nach ist dieser von Ing. Thomas Heim in Ansatz gebrachte Betrag von ATS 450, -- pro m2 skandalös. Für eine Waldfläche, die sich dazu noch in der roten Zone befindet, kann eine solche Summe nie und niemals gerechtfertigt sein. Wir, die Gemeinde Vandans, können diese Waldfläche auch nur deshalb nutzen, weil auf dieser bereits seit Jahren eine Abfall-Sammelstelle betrieben wird und dort also von einem „Bestand" ausgegangen werden muss. Franz Egele: Ich möchte noch einmal auf die Äußerungen von Ing. Manfred Vallaster zurückkommen. Bei der Sitzung am 23. Mai 2001 hat Ing. Manfred Vallaster namens seiner Fraktion den beabsichtigten Grundtausch zwar befürwortet, den Betrag von ATS 100, - pro m2 aber für stark überzogen erachtet. Diese Meinung wurde auch von anderen vertreten. Umso unverständlicher ist jetzt, dass dem Druck des Standes Montafon nachgegeben und das Tauschangebot der Gemeinde Vandans erhöht werden soll. In der Gemeindevertretung Vandans haben wir die Interessen der Gemeinde und nicht jene des Forstfonds zu vertreten. Mit Recht muss auch erwartet werden können, dass die Gemeinde Vandans gleich behandelt wird wie andere Gemeinden innerhalb der Talschaft. Wenn die von mir geforderte Auflistung auf dem Tisch liegt, wird deutlich werden, ob dies tatsächlich der Fall ist oder nicht. Ing. Manfred Vallaster: Ich stimme den Ausführungen von Franz Egele vollinhaltlich zu. Unser Problem ist aber, dass Ing. Markus Burtscher in seinem Schätzgutachten das Zurückbehalten von insgesamt 5 Liegenschaften im Bereich der Parzellen Schwendi, Langer Zug und Wetterberg empfohlen hat. Hätte der Stand Montafon diese Empfehlung, die ja auch von der Gemeindevertretung beschlossen worden ist, akzeptiert, wäre der gegenständliche Grundtausch längst schon abgewickelt. Die vom Stand Montafon bei Ing. Thomas Heim eingeholte Schätzung ist meiner Meinung nach nicht einmal das Papier wert. Trotzdem ist diese jetzt existent und für den Stand Montafon Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Gemeinde Vandans. Diesem Problem haben wir uns jetzt zu stellen und nach einer Lösung zu suchen. Natürlich kann es auch nicht im Interesse des Standes Montafon sein, hier ein Justamentstandpunkt einzunehmen, zumal dem Stand Montafon acht Gemeinden und nicht nur sieben angehören. Josef Maier: Ich möchte vorausschicken, dass ich nach wie vor den seinerzeit vom Stand Montafon für den Dammbereich in Anrechnung gebrachten Preis von ATS 100, - pro m2 für stark überzogen erachte. Die Kostenschätzung von Ing. Heim empfinde ich deshalb als Provokation. In meinen Augen ist hier einfach eine Hausnummer eingesetzt worden. Der vom Gemeindevorstand an Ing. Markus Burtscher erteilte Auftrag zur Erarbeitung eines Schätzgutachtens ist mehr als legitim. Jede Gemeinde muss das Recht haben, im Zweifelsfalle einen unabhängigen Sachverständigen kontaktieren zu dürfen, um Tauschflächen begutachten bzw. bewerten zu lassen. Ich selber betrachte DI Hubert Malin in der gegenständlichen Angelegenheit eher für befangen. Auf der anderen Seite habe ich Verständnis dafür, dass auf Grund unseres Gutachtens auch der Stand Montafon seine Liegenschaft einer Bewertung durch einen Gutachter unterziehen hat lassen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist für mich allerdings alles andere als akzeptabel. Angesichts dieser Zahlen erübrigt sich meiner Meinung nach jede sachliche Diskussion. Vom Abschluss eines Baurechtsvertrages würde ich gänzlich abraten, weil der Wert des Grundstückes wiederum vom Stand Montafon festgesetzt wird. Im Interesse einer Lösung plädiere ich daher dafür, mit dem Stand Montafon neuerlich ein Gespräch auf sachlicher Ebene zu führen und das Ergebnis beider Schätzungen außer Acht zu lassen. Grundsätzlich könnte ich mir im Interesse der für die Gemeinde Vandans so wichtigen Lösung schon vorstellen, dass die Gemeinde ihr Tauschangebot nochmals um diese bereits erwähnten 5 Grundstücke erhöht. Damit könnte das Prozedere wesentlich verkürzt werden. Meiner Meinung nach sollte der Bürgermeister beauftragt werden, mit diesem Wissen nochmals Verhandlungen zu führen um die Bereitschaft -6des Standes Montafon auszuloten. DI Alois Kegele: Vermutlich hat sich der Stand Montafon mit dem von der Gemeinde Vandans eingeholten Schätzgutachten brüskiert gefühlt. Dies insbesondere auch darum, weil die Gemeinde nur ihre Liegenschaften und nicht auch jene tauschgegenständliche des Standes Montafon bewerten hat lassen. Jedenfalls möchte ich mich der Meinung von Josef Maier anschließen und plädiere ebenfalls dafür, mit dem Stand Montafon in neue Verhandlungen zu treten. Dabei erscheint mir wichtig, dass beide Vertragsparteien ihre bisherigen Schätzgutachten usw. außer Acht lassen. Auch ich könnte mir vorstellen, dass die Gemeinde Vandans ihr Tauschangebot um diese bereits erwähnten 5 Grundstücke erhöht. Der gegenständliche Grundtausch darf jedenfalls nicht in einen Streit ausarten, aus dem die Gemeinde Vandans schlussendlich schlechter aussteigt, als zuvor. Alois Neher: Ich sehe die Schätzung von Ing. Markus Burtscher für richtig an. Aus diesem Grunde sehe ich nicht ein, dass die Gemeinde Vandans ihr Tauschangebot noch einmal erhöhen soll. Ich habe mir die Liegenschaften heute noch einmal persönlich angeschaut. Die Gemeinde Vandans ist eine Forstfondsgemeinde wie die anderen auch. Insbesondere darf vom Stand Montafon auch nicht außer Acht gelassen werden, dass hier die Gemeinde eine Abfall-Sammelstation errichten will, mit der keine finanziellen Einnahmen erzielt werden können. Aus diesem Grunde erwarte ich auch vom Stand Montafon ein gewisses Entgegenkommen. Auch ich bin der Meinung, dass die vom Betriebsleiter DI Hubert Malin verfasste Schätzung etwas zu Gunsten des Standes Montafon ausgefallen ist. Andererseits steht die Qualität von Ing. Markus Burtscher außer Frage. Seine Schätzgutachten werden immer wieder als seriös und reell beurteilt. Ich sehe also beim besten Willen nicht ein, dass die Gemeinde Vandans bei diesem Tauschgeschäft auch noch ihre Liegenschaften in den Parzellen Schwendi, Langer Zug und Wetterberg opfern soll. Bgm. Burkhard Wachter: Die beiden Aussagen von Josef Maier und Ing. Manfred Vallaster überraschen mich. Beide haben bei der Sitzung am 23. Mai 2001 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der vom Stand Montafon in Anrechnung gebrachte Betrag von ATS 100, -- pro m2 (für die Dammflächen) weit überhöht ist. Wenn jetzt für eine Aufstockung des Tauschangebotes durch die Gemeinde Vandans plädiert wird, würde sich der Tauschwert der standeseigenen Liegenschaft noch weiter erhöhen. Hier verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich kann mich hier der Meinung von Alois Neher vollinhaltlich anschließen. Die Qualitäten von Ing. Markus Burtscher stehen außer Zweifel. Mit der Beschlussfassung am 23. Mai 2001 ist die Gemeindevertretung zu Recht vom Schätzgutachten des Ing. Markus Burtscher ausgegangen. Trotz den Drohgebärden des Standes Montafon würde ich an diesem Schätzgutachten festhalten. Ich persönlich erachte die Vorgangsweise des Standes Montafon alles andere als seriös und einer guten Zusammenarbeit abträglich. Franz Egele: Hier in der Gemeindevertretung Vandans haben wir ausschließlich die Interessen der Gemeinde Vandans und nicht jene des Standes Montafon zu vertreten. Auch ich bewerte das Schätzgutachten von Ing. Thomas Heim als reine Provokation. Als Standes- und Forstfondsgemeinde müssen wir uns eine solche Vorgangsweise nicht gefallen lassen. Entweder bestätigen wir den bereits am 23. Mai 2001 gefassten Gemeindevertretungsbeschluss oder vertagen die Entscheidung bis zum Vorliegen der von mir geforderten Auflistung. Florentin Salzgeber: Auch ich kann mich der Meinung von Alois Neher vollinhaltlich anschließen. Für mich ist Ing. Markus Burtscher ein profunder Kenner der Situation und kann den Wert dieser Liegenschaften beurteilen wie kein anderer. Meiner Meinung nach können die Waldflächen im Rellstal durchaus mit jenen hier im Bereich der Parzelle Gafadura verglichen werden, zumal dieser dort sich zusätzlich noch in der -7roten Zone befindet. Weil man weiß, dass die Gemeinde Vandans hier eine Abfall- Sammelstelle errichten will, versucht der Stand Montafon jetzt Kapital daraus zu schlagen. Ich würde daher einer Erhöhung des Tauschangebotes auf keinen Fall zustimmen. Ich sehe nicht ein, dass die Gemeinde Vandans hier vor dem Stand Montafon auf die Knie fallen und als Bittsteller auftreten soll. Ing. Manfred Vallaster: Von der Einholung weiterer Schätzgutachten würde ich auf jeden Fall abraten. Ich würde ganz einfach dafür plädieren, dass Bgm. Burkhard Wachter mit dem Stand Montafon neue Verhandlungen führen soll. Aus einem Gespräch mit dem Standessekretär Mag. Johann Vallaster weiß ich, dass dort nach wie vor Verhandlungsbereitschaft vorliegt. Im Interesse einer Lösung ersuche ich den Bürgermeister um ein neuerliches Gespräch mit dem Stand Montafon. Bgm. Burkhard Wachter: Ich habe selbstverständlich kein Problem damit, mit den Verantwortlichen des Standes Montafon ein neuerliches Gespräch zu führen. Allerdings kann dieses Gespräch wiederum nur auf Basis des von Ing. Markus Burtscher erarbeiteten Schätzgutachtens erfolgen. Peter Scheider: Ich möchte mich den Wortmeldungen von Franz Egele und Alois Neher vollinhaltlich anschließen. Der Stand Montafon soll die von Franz Egele geforderten Zahlen und Fakten auf den Tisch legen. Spätestens dann wird man sehen wie Grundabtretungen bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Ich persönlich habe schon das Gefühl, dass in jeder anderen Forstfondsgemeinde seitens des Standes Montafon größeres Entgegenkommen an den Tag gelegt wird, wie dies hier in Vandans der Fall ist. Bgm. Burkhard Wachter: Innerhalb unserer Fraktion haben wir uns darauf geeinigt, den damals gefassten Gemeindevertretungsbeschluss, nämlich jenen vom 23. Mai 2001, neuerlich zu bestätigen. Dieses damalige Angebot der Gemeinde Vandans, nämlich die gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 992/3, 992/4, 992/5, 991/1, 993/2, 994, 1154 und 2082/2 mit zusammen 138.505 m2 gegen eine Teilfläche im Ausmaß von 3440 m2 aus dem Gst.Nr. 58 des Forstfonds zu tauschen, ein seriöses und faires Angebot darstellt. Diese damalige Entscheidung sei bereits im Wissen erfolgt, dass sich das Gst.Nr. 58 des Standes Montafon in der roten Zone des Mustergielbaches befindet, das dort angefallene Holz aufgerüstet dem Stand Montafon überlassen worden ist und die Errichtung einer zentralen AbfallSammelstelle keine gewinnorientierte Betriebseinrichtung, sondern eine kommunale Notwendigkeit darstellt. Ungeachtet dessen, fordert die FPÖFraktion eine Offenlegung des Standes Montafon bzw. des Forstfonds darüber, zu welchen Konditionen Grundflächen an andere Nutzungsinteressierte vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Josef Maier: Beiden Anträgen könnte ich vollinhaltlich zustimmen. Jedenfalls soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass die eine Fraktion in der Gemeindevertretung die Interessen der Gemeinde und die andere Fraktion die Interessen des Standes Montafon vertritt. Wir alle sind selbstverständlich an einer günstigen und optimalen Lösung zu Gunsten der Gemeinde Vandans interessiert. Um das zu erreichen, können wir dem Bürgermeister auch jede Unterstützung zusagen. Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters nämlich die gemeindeeigenen Gst.Nr. 992/3, 992/4, 992/5, 991/1, 993/2, 994, 1154 und 2082/2 mit zusammen 138.505 m2 gegen eine Teilfläche im Ausmaß von 3440 m2 aus dem Gst.Nr. 58 des Forstfonds zu tauschen, wird daraufhin einstimmig zugestimmt. Ebenso einstimmig ersucht die Gemeindevertretung die Verwaltung des Standes Montafon bzw. des Forstfonds um Offenlegung aller Rechtsgeschäfte der letzten Jahre, in welchen Grundstücke getauscht, verkauft bzw. an andere Nutzungsrechte eingeräumt -8worden sind. 3. Der Vorsitzende berichtet eingangs seiner Ausführungen, dass sich die Situation nach dem Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse alles andere als erfreulich darstelle. Tatsache sei, dass die Planerin, Frau Elisabeth Gruber, alle Leistungen auftragsgemäß zur Ausschreibung gebracht habe. Das Ausschreibungsergebnis selber liege mit rund 2, 3 Millionen Schilling allerdings weit über allen bisherigen Annahmen. Die Vorstellung seiner Fraktion gehe nunmehr gezielt in die Richtung, mit dem Bauausschuss eine Überprüfung des Projektes vorzunehmen. Mit den dortigen Fachleuten solle insbesondere der Inhalt und der Umfang der diversen Ausschreibungen geprüft werden. Gleichzeitig solle der Bauausschuss aber auch Vorschläge unterbreiten, wo es ein Einsparungspotential (z.B. Eigenleistung durch den Bauhof) gebe und wie das Projekt insgesamt auf eine finanzierbare Größenordnung „abgespeckt" werden könne. Jedenfalls müsse es gelingen, die Gesamtkosten wesentlich zu senken. Die Verwirklichung eines Projektes, dessen Gesamtaufwendungen bei rund 2, 3 Millionen Schilling liegen, erachte er angesichts der finanziellen Situation für unvertretbar. Josef Maier: Wie der Bürgermeister bereits richtig ausgeführt hat, ist diese Summe unfinanzierbar und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser Grünanlage. Tatsächlich wäre unvertretbar, eine solche Summe für dieses Projekt auszugeben. Schon die Hälfte dieser ausgewiesenen Kosten erachte er für unangemessen. Er selber könne sich daher dem Vorschlag des Bürgermeisters, nämlich das Projekt dem Bauausschuss zur Überprüfung zuzuweisen, nur anschließen. Bgm. Burkhard Wachter: Natürlich wäre es schön, könnte man diese Grünanlage verwirklichen, wie von Frau Elisabeth Gruber vorgeschlagen worden sei. Leider fehle dafür aber das notwendige Geld und sehe die Realität anders aus. Ohne Übertreibung müsse hier in dieser Angelegenheit zur Kenntnis genommen werden, dass der Wunsch Vater des Gedankens gewesen sei. Wie jeder private Haushalt und jedes Unternehmen müsse auch die Gemeinde ihre Wünsche an die finanziellen Möglichkeiten anpassen. Ernst Stejskal: Schon in den ersten Beratungen habe ich mich für die Kosten dieser Grünanlage interessiert, weil ich eine unvertretbar hohe Summe vermutet habe. Bis zu einer Summe von zirka ATS 600.000, -- hätte ich meine Zustimmung noch geben können. Bei der Summe von 2, 3 Millionen Schilling ist dies natürlich nicht mehr der Fall. Wenn die Gemeinde das dafür erforderliche Geld hätte, könnte auch ich dem Vorhaben zustimmen. Weil dies aber nicht der Fall ist, befürworte auch ich die beabsichtigte Vorgangsweise und die Zuweisung des Projektes an den Bauausschuss. KO Franz Egele: Es ist schon richtig, dass Ernst Stejskal schon damals enorm hohe Kosten vermutet hat. Trotzdem halte ich die bisherige Vorgangsweise für richtig und möchte diese auch verteidigen. Überall, ob beim privaten Eigenheim, im Unternehmen, beim Bund und beim Land, plane man zuerst die diversen Projekte und bringe diese erst dann zur Ausschreibung. Endgültige Entscheidungen treffe man überall erst dann, wenn konkrete Zahlen auf dem Tisch liegen. Als Vertreter eines kleinen Unternehmens wisse er aus eigenen Erfahrungen, dass bei zirka 50% aller Angebote im nachhinein abgespeckt werde. Ansonsten schließe er sich den bisherigen Vorrednern an. Das Aufbringen einer solch enorm hohen Summe von 2, 3 Millionen Schilling sei tatsächlich unmöglich. Allerdings warne er vor dem irrigen Glauben, ein solches Projekt mit einer Summe unter 1 Million Schilling realisieren zu können. Wenn man die Gesamtsumme der in diesem Bereich getätigten Investitionen (Kindergarten, Volksschule und Sonderpädagogisches Zentrum) berücksichtige, werde diese zwar nicht kleiner, erscheine dann aber in einem anderen Licht. Wie dem auch sei. Die besprochene Vorgangsweise, das Projekt nämlich dem Bauausschuss zuzuweisen, erachte er in jedem Fall für richtig. Josef Maier: Auch ich stehe voll und ganz zur bisherigen Vorgangsweise. Gegen -9niemand soll ein Vorwurf erhoben werden. Wir alle haben die Entscheidung bzw. den Beschluss mitgetragen und eine Landschaftsarchitektin mit der Planung dieser Außenanlage beauftragt. Es ist ganz normal, dass nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse jetzt wieder beraten und diskutiert wird. Dass die Kosten bei rund 2, 3 Millionen Schilling liegen werden, konnte wirklich niemand erahnen. Einstimmig vertreten die Anwesenden letztlich die Meinung, dass eine Investition in dieser Größenordnung vollkommen unvorstellbar sei. Wie bereits mehrfach angedeutet, solle der Bauausschuss das gesamte Projekt möglichst umfassend überprüfen und der Gemeindevertretung einen finanzierbaren Lösungsvorschlag unterbreiten. 4. Anhand eines Übersichtsplanes macht der Bürgermeister deutlich, dass nahezu das gesamte Gemeindegebiet, soweit es sich hierbei um verbautes Gebiet handelt, entweder in einer gelben oder roten Gefahrenzone liegt. Dieser vorliegende Gefahren- zonenplan-Entwurf sei vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung bereits zweimal einer fachlichen Überprüfung unterzogen worden. Dabei habe es dem Vernehmen nach auch geringfügige Korrekturen gegeben. Seit dem 19. Juni 2001 liege dieser Entwurf nunmehr zur öffentlichen Einsicht auf. Die Frist für das Einbringen einer Stellungnahme ende am 16. Juli 2001. Über diese Einwendungen entscheide dann am 18. Juli 2001 eine vierköpfige Kommission, die aus je einem Vertreter vom Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, dem Land Vorarlberg, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gemeinde bestehe. Über jede Einwendung werde dann an Ort und Stelle entschieden, wobei dieser Beschluss dann unanfechtbar sei. Es gebe also keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen der Kommission. Die aus den 4 Wildbächen bzw. den anderen Gerinnen resultierenden Gefährdungen habe sich selbstverständlich bei der Ausarbeitung des GZP entsprechend niedergeschlagen. Auf der anderen Seite habe man natürlich auch jene realisierten Verbauungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten entsprechend berücksichtigt. Natürlich habe niemand eine Freude, dass in den Bereichen Aualatsch- und Rellsbach die Gefahrenzone derart ausgeweitet worden sei. Weil die geologische Situation im Einzugsbereich dieser Wildbäche aber unbestritten problematisch sei, müsse man gezwungenermaßen Verständnis dafür aufbringen. Manfred Vallaster: Werden von diesem Gefahrenzonenplan auch Grundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, negativ beeinträchtigt? Besteht die Möglichkeit, dass Gefahrenzonen zurückgenommen werden, wenn entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt worden sind? Antwort des Bürgermeisters: Alle Grundstücke der Gemeinde, soweit sie sich im verbauten Gebiet befinden, liegen außerhalb der roten Zone. Natürlich ist es möglich, dass sich die Gefahrenzonen weiter verändern. Wenn Verbauungsmaßnahmen zu tragen kommen, wird man natürlich da und dort die Gefahrenzonen zurücknehmen. Josef Maier: Die bisherigen Einsprüche beziehen sich meinem Wissen nach in erster Linie auf Grundstücke, die sich in der roten Zone befinden. Ist es eigentlich sinnvoll, die Ausweisung eines Grundstückes in der gelben Zone zu beeinspruchen? Antwort des Bürgermeisters: Massive Nutzungsbeschränkungen bringt auf jeden Falle die rote Zone mit sich. Dass sich betroffene Grundeigentümer dagegen wehren, ist also verständlich. Bei Baumaßnahmen in der gelben Zone muss mit entsprechenden Auflagen und Bedingungen gerechnet werden. Es steht natürlich jedem Grundeigentümer frei, die Ausweisung seiner Grundstücke, und zwar unabhängig davon, ob diese in der roten oder gelben Gefahrenzone liegen, zu beeinspruchen. Aussicht auf Erfolg hat jede Stellungnahme jedenfalls nur dann, wenn diese auch wirklich mit handfesten und nach vollziehbaren Argumenten untermauert ist. DI Alois Kegele: In diesem GZP sind jetzt nur die Auswirkungen der hiesigen Wildbäche berücksichtigt worden, nicht jene der Ill. Diese ist vermutlich nicht berücksichtigt -10worden, weil dies Sache des Landeswasserbauamtes ist. Antwort des Bürgermeisters: Dem ist tatsächlich so. Die Auswirkungen der Ill sind im Gefahrenzonenplan absichtlich und bewusst nicht berücksichtigt worden. Stefan Jochum: Lässt sich die Gefahrensituation im Bereich Innerbach durch bauliche Maßnahmen entscheidend verbessern, wie dies zum Beispiel bei der Talstation der Golmerbahn geschehen ist? Antwort des Bürgermeisters: Mit jedem Verbauungsprojekt im gegenständlichen Ortsteil wird sich die Situation insgesamt verbessern lassen. Grundsätzlich sind auch Baumaßnahmen in der roten Zone möglich, wenn es sich um bestehende Objekte handelt und sich die Gefahrensituation mit den angesprochenen Baumaßnahmen entscheidend verbessert. Ernst Stejskal: Meiner Meinung nach ist der Durchlass vom oberen auf den unteren Parkplatz der Golmerbahn zu klein. Hier müsste generell einmal überlegt werden, wie man diese Situation verbessern kann. Bgm. Burkhard Wachter: Ohne dem Vorliegen eines genehmigten Gefahrenzonenplanes werden vom Bund keine Verbauungsprojekte, deren Kosten über 1, 0 Millionen Schilling liegen, genehmigt. Das war in den letzten Jahren unser Problem. Mit dem Vorliegen eines genehmigten Gefahrenzonenplanes wird sich das dann ändern. Entsprechende Anträge auf Ausführung von Verbauungsmaßnahmen werden schon bald an den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung ergehen. Franz Egele: Von den roten Zonen sind fast ausschließlich Privatpersonen betroffen. Weil die jeweilige Situation dieser Privatpersonen am besten dem Bürgermeister bekannt sind, plädiere ich auch dafür, diesen als Vertreter der Gemeinde in diese Kommission zu entsenden. Der vorliegende Entwurf des Gefahrenzonenplanes wird sodann einstimmig zur Kenntnis genommen. Ebenso einstimmig wird Bürgermeister Burkhard Wachter beauftragt, bei der kommissionellen Verhandlung des Gefahrenzonenplanes am 18. Juli 2001 die Interessen der Gemeinde zu vertreten. 5. Die wesentlichsten Inhalte dieser 3 Gesetzesbeschlüsse werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmungen zu einem dieser Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 6. Der Bürgermeister berichtet, dass • die letzte Sitzung vor der Sommerpause nicht am 19. Juli sondern am 26. Juli stattfinden werde. Bei dieser werde in erster Linie der Rechnungsabschluss für das Jahr 2000 zur Genehmigung und erste Auftragsvergaben zur Sanierung bzw. zum Umbau des Schwimmbades anstehen. • am Samstag, dem 21. Juli 2001, um 20.00 Uhr eine kleine Feier aus Anlass des 10- jährigen Bestehens der Gemeindepartnerschaft mit der Stadt Heitersheim stattfinde. Schon heute appelliere er an alle Gemeindevertreter, nach Möglichkeit geschlossen an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Am Samstag, dem 25. August 2001, gebe es dann den 2. Teil dieser Feierlichkeiten und zwar in Heitersheim. Nähere Informationen dazu werde man noch jedem Einzelnen zukommen lassen. • Pfarrer Alfons Lercher am 29.6.2001 im Gemeindeamt vorgesprochen habe. Bei diesem Gespräch habe Pfarrer Alfons Lercher die Bitte geäußert, die Resolution „Allianz für einen arbeitsfreien Sonntag" demnächst in der Gemeindevertretung zu beraten. Bis zum 12. Juni 2001 sei diese Resolution von 42 Gemeinden des Landes unterschrieben worden. Im Dekanat Montafon habe bisher lediglich die Gemeinde St. Anton diese Resolution unterstützt. Auf einer der nächsten Sitzungen werde er -11diese Bitte des Pfarrers auf die Tagesordnung nehmen. • am kommenden Samstag, dem 7. Juli 2001, die Silvretta Classic Rallye in Vandans gastieren werde. Aus diesem Grunde werde es eine Sperre diverser Gemeindestraßen geben und zwar in der Zeit von 11.30 bis zirka 15.30 Uhr. Dem Vernehmen nach werde von 16.15 bis 16.45 Uhr auch der Vorarlberger Landeshauptmann anwesend sein. Alle Gemeindevertreter lade er herzlichst zum Besuch der Veranstaltung ein. • der Ausbau des Agathweges mit einer Ausbaubreite von 4, 00 m projektiert worden sei. Bei der Anrainer-Begehung am 28. Juni 2001 sei von den dortigen Anrainern der Wunsch geäußert worden, das Ausbauprojekt in der 2. Hälfte auf 3, 50 m zu reduzieren. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens brauche es dann fast keine Grundabtretungen mehr. Gefühlsmäßig spreche eigentlich nichts gegen diesen Vorschlag. Das Ausbauprojekt würde konkret dann so aussehen, dass der Bereich zwischen der Oberen Venserstraße und dem Wohnhaus der Eheleute Edwin und Margret Egele auf 4, 00 m und von dort bis zum Wohnhaus der Familie Sigrid Neher auf 3, 50 m ausgebaut werde. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ing. Manfred Vallaster: Dem Vernehmen nach ist es nun offensichtlich gelungen, mit Emil Galehr einen Mietvertrag zur Unterbringung von Jugendräumen abzuschließen. Zu welchen Bedingungen konnte dieser Vertrag abgeschlossen werden. Antwort des Bürgermeisters: Der gegenständliche Mietvertrag wurde vom Gemeindevorstand am heutigen Tage beschlossen. Wenn dies gewünscht wird, lasse ich allen Klubobmännern eine Kopie dieses Mietvertrages zukommen. Alois Neher: Ich habe gelesen, dass für den Gemeindebauhof ein neuer Mitarbeiter gesucht wird. Ist die Bestellung dieses neuen Mitarbeiters bereits erfolgt? Antwort des Bürgermeisters: Ja. Insgesamt haben sich 7 Interessenten beworben. Zwei Bewerbungen mussten ausgeschieden werden, weil diese nicht den Ausschreibungskriterien (Installateur oder Schlosser) entsprochen haben. Nach Prüfung der verbliebenen Bewerbungen ist die Entscheidung dann zugunsten von Wolfgang Bott, wohnhaft in Vandans, Spiegelweg, ausgefallen. Franz Egele: Am Freitag, dem 6. Juli 2001, findet um 10.00 Uhr die Öffnung verschiedener Angebote im Zusammenhang mit der Sanierung des Schwimmbades statt. Es wäre wünschenswert, wenn jeweils ein Vertreter der beiden anderen Fraktionen bei dieser Angebotsöffnung anwesend sein könnte. Josef Maier: Wann findet voraussichtlich die nächste Sitzung des Schwimmbadausschusses statt? Antwort von Franz Egele: Ich kann dies heute noch nicht genau sagen. Sämtliche Angebote müssen zuerst inhaltlich und rechnerisch geprüft werden. Sinnvollerweise werde ich den Schwimmbadausschuss erst dann einberufen, wenn diese Prüfungsergebnisse vorliegend sind. Florentin Salzgeber: Das Gelände, auf dem sich heute die Abwasserreinigungsanlage befindet, war früher im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans. Auf welchem Rechtswege bzw. zu welchen Konditionen hat der Abwasserverband diesen Grund damals erworben? Antwort des Bürgermeisters: Aus dem Stegreif kann ich diese Frage nicht konkret beantworten. Mir ist noch in Erinnerung, dass es damals einen Grundtausch zwischen dem Stand Montafon und der Agrargemeinschaft gegeben hat. In welchem Verhältnis dieser aber zu tragen gekommen ist, müsste in den damaligen Unterlagen nachgesehen werden. -12Peter Scheider: Auf der Tennisanlage Vandans findet kommende Woche zum zweiten Mal ein A3-Tennisturnier statt. Sowohl als Mitglied des Tennisclubs als auch als Mitglied des Sportausschusses lade ich alle herzlichst zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ein. Das Finale selber wird bereits am Samstag, dem 14.7.2001, um 15.00 Uhr gespielt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der [AMTSTAFEL angeschl. am: 10.07.2001 abgenommen am 26.07.2001]