20190711_GVE039

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:53
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-07-11
Erscheinungsdatum 2019-07-11
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 11. Juli 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 39. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 03. Juli 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, DI Thomas Hepberger sowie Johann Schmid, Dr. Winfried Brüser und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie August Montibeller als Ersatzmann. Entschuldigt: Gerhard Flatz (GFV), Stefan Jochum (GFV), Marko Schoder (GFV), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL), Klaus Dreier (AFL), Mag. Nadine Kasper (GRÜ) Schriftführer: GBed. Wolfgang Brunold Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Zum Schriftführer wird gemäß § 47 Abs. 2 GG Gemeindekassier Wolfgang Brunold bestellt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 2. Informationen zur Anfrage von GV Armin Wachter vom 14. Mai 2019 zu den Themen „Forst und Jagd“ 3. Entscheidung zu den Ersuchen der „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ um a) Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ b) Freiwillige CO2-Abgabe in der Höhe von 2, 00 €/EW und aktive Bewerbung des Klimafonds Vandans durch das e5-Team, c) Unterstützung der Petition der AEEV an den Vorarlberger Landtag für eine Planungsund Investitionssicherheit der Energieautonomie Vorarlberg 4. Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen mit der Funkenzunft Montafon Vandans, der Schützengilde Montafon, dem Sportclub Montafon Vandans sowie dem Union Tennisclub Vandans 5. Erlassung einer neuen Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 02. Mai 2019 7. Montafon Tourismus GmbH: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 10. März 2015 8. Beantwortung der Anfrage vom 06. Mai 2019 gemäß § 38 Abs. 3 von den Fraktionen „An frischa Loft“ und „Grüne und Parteifreie“ 9. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 24. Juni 2019 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 11. Juni 2019 11. Ergänzungszahl auf Antrag der Liste „An frischa Loft“ in den Ausschuss für Bau 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte b) ein Gesetz über eine Änderung des Sportgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes—Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes 13. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Mai 2019 Die Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Mai 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird mittels Handzeichen, genehmigt. Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, DI Thomas Hepberger, Dr. Winfried Brüser, Manuel Zint und Walter Stampfer haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Informationen zur Anfrage von GV Armin Wachter vom 14. Mai 2019 zu den Themen „Jagd und Forst“ Beschlussvorlage: 2 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Mit E-Mail vom 14. Mai 2019 ersucht GV Armin Wachter um Informationen über „den derzeitigen Stand in Sachen „Forst und Jagd“ und ersucht in diesem Zusammenhang um Beantwortung der nachstehenden Fragen: a) Ist der Gesamtschaden abschätzbar? b) Wer kommt für den Schaden auf? c) Welche Kosten kommen auf alle zu? d) Gibt es ein Konzept zur Schadensminimierung? e) Ist der Jagdherr mit erhöhten Abschusszahlen einverstanden? f) Wie schaut es in anderen Gemeinden aus? g) Wie ist die Jagd generell „aufgestuhlt“? h) Wo liegen die Hauptprobleme (Paragleiter, Schwammerlsucher etc.) Sowohl Waldaufseher Josef Battlogg, das Betriebsorgan Richard Battlogg und auch das Jagdschutzorgan Karl Balter werden bei der Sitzung am 11. Juli 2019 persönlich anwesend sein und zu den einzelnen Fragen Stellung beziehen. Resümee: Richard Battlogg informiert seinerseits über die vielseitigen Bemühungen des Standes Montafon, die Rodungsflächen in der Gemeinde Vandans laufend aufzuforsten und zu betreuen, bis deren Bestand gesichert ist. Leider sei das Bemühen des Standes vielfach vergebens, weil der Wildverbiss in Vandans vielerorts sehr hoch sei. Wie in vielen anderen Gemeinden der Talschaft gebe es in der Gemeinde Vandans einen sehr hohen Bestand an Altholz, der dringend verjüngt werden sollte. In den Jahren 2014 bis 2019 seien in der Gemeinde Vandans vom Stand Montafon nicht weniger als 38.000 junge Pflanzen gesetzt worden. Anhand einer Power-Point-Präsentation verdeutlicht Waldaufseher Josef Battlogg in der Folge die Wildschadenssituation in der Gemeinde Vandans. Wenngleich es punktuell gute Verjüngungsansätze gebe, müsse man bei der Tanne fast schon von einem Totalverbiss reden. Dieser Problematik könne man faktisch nur mit noch höheren Abschussplanvorgaben und noch intensiveren Bejagung der vielen Problemgebiete begegnen. Karl Balter berichtet anschließend über die recht umfassenden Bemühungen aller in der Gemeinde Vandans tätigen Jagdverantwortlichen, nämlich die behördlichen Abschussplanvorgaben zu erfüllen, und gleichzeitig alles zu unternehmen, forstliche Schäden jeglicher Art zu vermeiden. Leider bleibe das Bemühen der Jagdverantwortlichen in dieser Causa oftmals unbelohnt! Die beiden vergangenen Winter seien wieder einmal sehr schneereich gewesen. Es habe deshalb viele „Außensteher“ (= Rotwild, das nicht zur Wildfütterung kommt) gegeben, denen dieser hohe Wildverbiss letztlich zugeschrieben werden müsse. Manches Problemgebiet lasse sich im Winter, insbesondere bei hoher Schneelage, nicht wirklich bejagen, weshalb es solche Schadensbilder vermutlich immer wieder geben werde. Für alle Jagdverantwortlichen innert der Genossenschaftsjagd Vandans, der Eigenjagd Platzis, der Eigenjagd Lün – Lünersee und der Eigenjagd Salonien könne er aber versprechen, dass man sich auch in Zukunft bemühen werde, die gesetzlichen Aufträge zu erfüllen und forstlichen Schaden an den Waldbeständen zu vermeiden, wo immer dies möglich sei. Allen genannten Jagdverantwortlichen sei bekannt, welch besondere Bedeutung dem Schutz- und Bannwald gerade in der Gemeinde Vandans zukomme. Richard Battlogg, Josef Battlogg und Karl Balter nehmen in der Folge zu den von Gemeindevertreter Armin Wachter aufgeworfenen Fragen Stellung und versuchen, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Bürgermeister Burkhard Wachter weist abschließend darauf hin, dass er auch als Obmann der Jagdgenossenschaft voll und ganz hinter den Forderungen der Forstverantwortlichen stehe, nämlich den Rotwildbestand auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, und diesen 3 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 dem seinerzeit formulierten „Zielbestand“ anzupassen. Letztlich müsse der Zustand des Waldes der alles entscheidende und maßgebende Indikator sein, was die künftige Rotwilddichte bzw. den Rotwildbestand insgesamt betreffe. 3. Entscheidung zu den Ersuchen der „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ um a) Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ b) Freiwillige CO2-Abgabe in der Höhe von 2, 00 €/EW und aktive Bewerbung des Klimafonds Vandans durch das e5-Team, c) Unterstützung der Petition der AEEV an den Vorarlberger Landtag für eine Planungs- und Investitionssicherheit der Energieautonomie Vorarlberg Beschlussvorlage: In der Sitzung am 04. April 2019 konnte DI Johann Punzenberger die Initiative „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ sowie deren Vereinsziele der Gemeindevertretung vorstellen. Gleichzeitig appellierte DI Johann Punzenberger an die politisch Verantwortlichen unserer Gemeinde, die Initiativen des Vereines aktiv zu unterstützen. Es wird nun ersucht, zu den seinerzeit vom Vertreter der AEEV geäußerten Wünschen um a) Mitgliedschaft bei der AEEV, b) Leistung einer freiwilligen CO2-Abgabe und aktive Bewerbung des Klimafonds Vandans durch das e5-Team, c) Unterstützung der Petition der AEEV an den Vorarlberger Landtag für eine Planungs- und Investitionssicherheit der Energieautonomie Vorarlberg entsprechende Beschlüsse zu fassen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, a) dem Verein „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ als ordentliches Mitglied beizutreten (einstimmig); b) die Petition der AEEV an den Vorarlberger Landtag für eine Planungs- und Investitionssicherheit der Energieautonomie Vorarlberg tatkräftig zu unterstützen (einstimmig) und c) jährlich eine freiwillige CO2-Abgabe an den Klimafonds Vandans von 2, 00 Euro/EW zu leisten (12 Stimmen). 9 GemeindevertreterInnen haben sich für die jährliche Leistung einer freiwilligen CO2-Abgabe in Höhe 1, 00 Euro/Einwohner ausgesprochen. 1 Gemeindevertreter hat sich überhaupt gegen die Leistung einer freiwilligen CO2-Abgabe ausgesprochen. 4. Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen mit der Funkenzunft Montafon Vandans, der Schützengilde Montafon, dem Sportclub Montafon Vandans sowie dem Union Tennisclub Vandans Beschlussvorlage: 4 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 In der Sitzung am 24. Mai 2018 hat sich die Gemeindevertretung Vandans unter anderem für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Schützengilde Montafon ausgesprochen, wie dies seinerzeit mit dem SCM Vandans und dem UTC Vandans der Fall gewesen ist. Auf unseren Auftrag hin hat Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler zwischenzeitlich Dienstbarkeitsverträge (siehe Beilagen) betreffend a) die Funkenzunft Montafon Vandans b) die Schützengilde Montafon, c) den Sport-Club Montafon Vandans und d) den Union Tennisclub Vandans ausgearbeitet. Es wird ersucht, den Abschluss dieser Dienstbarkeitsverträge gemäß den vorliegenden Entwürfen zu genehmen. Beschluss: Allen anwesenden Damen und Herren sprechen sich für den Abschluss dieser 4 Dienstbarkeitsverträge, wie von Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, Schruns, erarbeitet, aus. Entgegen dem Ansinnen des Vertragsverfassers, sollen alle diese Dienstbarkeitsverträge nicht zur Verbücherung (Eintragung in das Grundbuch) kommen. Die vorliegenden Verträge sind daher abzuändern und ohne „Aufsandung“ abzuschließen. Die Gemeindevertreter Markus Pfefferkorn, Funktionär in der Funkenzunft Montafon Vandans, und Mag. Johannes Wachter, Funktionär im Union Tennisclub Vandans, haben wegen Befangenheit weder an den Beratungen noch an den Abstimmungen teilgenommen, als die beiden besagten Dienstbarkeitsverträge zur Entscheidung anstanden. 5. Erlassung einer neuen Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Beschlussvorlage: Am 18. Dezember 2015 wurde der bis dahin gültige Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans verordnet. Zwischenzeitlich ist die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans in mehreren Bereichen erweitert worden. Die letzte wesentliche Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage betrifft den Bereich Untervens. Aus gegebenem Anlass ist daher der Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans neu zu verordnen. Es wird um Erlassung der angeschlossenen Verordnung ersucht. Beschluss: Auch im gegenständlichen Fall erläutert der Vorsitzende in kurzen Zügen die geplanten Änderungen/Ergänzungen und verdeutlicht die Notwendigkeit, eine neue Verordnung unter Berücksichtigung dieser besagten Änderungen bzw. Ergänzungen zu erlassen. 5 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Mittels Handzeichen sprechen sich sodann alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Erlassung einer neuen Verordnung über den Einzug der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans, wie im Anhang ersichtlich, aus. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 02. Mai 2019 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 02. Mai 2019 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung mit den nachstehenden Anträgen auseinander gesetzt: a) Stellungnahme zum Antrag vom 03. April 2019 von Herrn Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von Paul Tagwercher von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche –Sondergebiet (Holzlager)“. b) Stellungnahme zum Antrag vom 09. April 2019 der Geschwister Pauline Ammann, Alois Neher und Oskar Neher, letzterer wohnhaft in 6773 Vandans, Schnapfaweg 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Aus-maß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche –Wohngebiet“. c) Stellungnahme zum Antrag vom 16. April 2019 von Frau Isabell Scheucher, wohnhaft in 6794 Partenen, Silvrettastraße 68/1, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2 von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Es wird ersucht, zu den vorgenannten Anträgen eine Entscheidung zu treffen. Beschlüsse: Bereits in der Sitzung am 02. Mai 2019 haben sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit den nachstehenden Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes auseinander gesetzt und diese im „Entwurf“ beschlossen. Während dem vierwöchigen Anhörungsverfahren sind keine Stellungnahmen eingelangt. Es wird ersucht, zu den nachstehenden Anträgen endgültige Beschlüsse zu fassen. a) Entscheidung zum Antrag vom 03. April 2019 von Herrn Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von Paul Tagwercher von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ – Nr. 02/2019 Antrag vom 03. April 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2, GB Vandans, von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“. Sachverhalt: Wie vom Antragsteller bereits angeführt worden ist, befinden sich die Grundstücke Nr. 245/2, Nr. 245/3 und auch das Grundstück Nr. 246 alle im alleinigen Eigentum von Paul 6 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Tagwercher, dem Vater des Antragstellers. Die Grundstücke weisen laut Grundstücksdatenbank folgende Ausmaße auf: 245/2 - 976 m², Nr. 245/3 - 991 m² und Nr. 246 – 2.388 m². Alle diese genannten Grundstücke liegen in der Parzelle „Gandengla“. Auf den Grundstücken Nr. 245/3 und Nr. 245/2 befinden sich derzeit insgesamt 3 Objekte (1 Carport, 1 Lager- und Geräteschuppen, 1 Holzlager). Da sich hier im Amt keine Unterlagen finden lassen, aus denen eine Genehmigung dieser Objekte abgeleitet werden kann, muss von einer illegalen Errichtung derselben ausgegangen werden. Einer Forderung der Wildbach- und Lawinenverbauung entsprechend, müssen sowohl der Carport wie auch der Lager- und Geräteschuppen baldmöglichst abgetragen bzw. beseitigt werden. Für das bereits bestehende Holzlager ist dem Antragsteller die Einholung einer baupolizeilichen Bewilligung aufgetragen worden. Wie bereits vom Antragsteller ausgeführt worden ist, handelt es sich bei den Grundstücken Nr. 245/3 und Nr. 245/2 um Waldgrundstücke. Dem Vernehmen nach ist für jene Fläche, auf der seinerzeit das Holzlager errichtet worden ist, keine Rodungsbewilligung mehr erforderlich, da dieses bereits länger als 10 Jahre besteht. Die betreffende Fläche ist nicht mehr als Wald im Sinne des Forstgesetzes zu werten. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das baugegenständliche Grundstück Nr. 245/2 als „Rote Zone“ ausgewiesen. Mit E-Mail vom 06. März 2019 hat die Wildbach- und Lawinenverbauung zum Ausdruck gebracht, dass eine Umwidmung der vom Holzlager tangierten Fläche in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ möglich ist, wobei im Umwidmungs- und Bauverfahren auf Folgendes hingewiesen werden müsse: „Da die Anlage vor der Erstellung des GZP Vandans (genehmigt 2001) errichtet worden ist und es sich um eine finanziell geringwerte Anlage, ausschließlich zur Lagerung von Holz, handelt. Die Anlage ist im Hochwasserfall des Rellsbaches stark gefährdet. Eine Beschädigung des Holzlagers und des gelagerten Holzes ist im Ereignisfall zu erwarten. Das daraus resultierende Risiko trägt der Antragsteller. Eine Gefährdung für Dritte ist durch das Holzlager aber im Ereignisfall nicht zu erwarten. Ein mögliches Schadereignis tritt selten ein. Die Anlage ist aufgrund der nahen Bestände durch Baumschlag gefährdet. Das Risiko trägt der Antragsteller. Eine Begutachtung durch die Forstabteilung wird für notwendig erachtet. Aus WLV-Sicht kann dann zugestimmt werden, wenn parallel zum laufenden Umwidmungsverfahren (Garage) auch die erforderlichen Verfahren für die Genehmigung des Holzlagers durchgeführt werden und der Abbruch des Geräteschuppens und des Carports auch bald durchgeführt werden (Zeitplan).“ Das Grundstück Nr. 245/2 grenzt direkt an den „Gandenglaweg“ an. Es ist somit verkehrsmäßig voll erschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 245/2 im Ausmaß von zirka 94 m² von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“, damit für das bereits bestehende Objekt eine nachträgliche Baubewilligung beantragt werden kann. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. April 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 19. April 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist ist lediglich eine schriftliche Stellungnahme eingelangt, nämlich von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den übrigen Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: 7 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 „Das besagte Holzlager ist dem Vernehmen nach bereits vor Jahrzehnten errichtet worden, wobei eine Baubewilligung dafür nie erteilt worden ist. Der Antragsteller beabsichtigt dieses Versäumnis nachzuholen und nachträglich eine Baubewilligung zu erwirken. Das Vorliegen einer entsprechenden Flächenwidmung ist dafür Voraussetzung. Der Vater des Antragstellers, nämlich Herr Paul Tagwercher, der auch Eigentümer der baugegenständlichen Liegenschaft (Grundstück Nr. 245/2) ist, ist großer Waldbesitzer. Die Existenz solcher „Holzlager“ ist für diesen von großer Bedeutung. Da die baugegenständliche Teilfläche nicht mehr als Wald im Sinne des Forstgesetzes gewertet wird, spricht absolut nichts dagegen, diese baugegenständliche Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 245/2 im Ausmaß von zirka 94 m² von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ umzuwidmen. Mit der Ausweisung dieser Teilfläche als „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ wird die Voraussetzung geschaffen, das bereits bestehende Objekt baurechtlich zu genehmigen. Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus, und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager“). b) Entscheidung zum Antrag vom 09. April 2019 der Geschwister Pauline Ammann, Alois Neher und Oskar Neher, letzterer wohnhaft in 6773 Vandans, Schnapfaweg 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 von „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ – Nr. 03/2019. Antrag vom 09. April 2019: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1789, GB Vandans, steht im gemeinsamen Eigentum der Geschwister Pauline Ammann, Alois Neher und Oskar Neher. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1789 eine Fläche von 3.027 m² auf. Das genannte Grundstück liegt in der Parzelle „Außervens“, nördlich der Gluandistraße. Vom Grundstück Nr. 1789 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 300 m² bereits als „Baufläche – Wohngebiet“, eine weitere Teilfläche mit zirka 489 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das genannte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes Nr. 1789 erfolgt über die öffentliche „Gluandistraße“, an die das besagte Grundstück direkt angrenzt. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. 8 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung der bereits als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ gewidmeten Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 12. April 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 29. April 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: „Vom Grundstück Nr. 1789 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits eine Teilfläche mit zirka 300 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine weitere Teilfläche mit zirka 489 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Die bereits als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche und die derzeit als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche, zusammen zirka 785 m², sollen künftig ein Baugrundstück darstellen. Dem vorliegenden Antrag zufolge soll dieses neu gebildete Baugrundstück in weiterer Folge in das Eigentum von Frau Barbara Rhomberg übergehen, die dieses in absehbarer Zeit auch bebauen will. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt sowohl ost- wie auch westseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass im gegenständlichen Fall von einer klassischen Lückenwidmung gesprochen werden kann. Das Baugrundstück, das nun mit dieser neuen Widmung entstehen soll, ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprechen. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 489 m² aus dem Grundstück Nr. 1789 in „Baufläche – Wohngebiet“. c) Entscheidung zum Antrag vom 16. April 2019 von Frau Isabell Scheucher, wohnhaft in 6794 Partenen, Silvrettastraße 68/1, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2 von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ – Nr. 05/2019. Antrag vom 16. April 2019: 9 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1411/2, GB Vandans, steht im alleinigen Eigentum von Frau Isabell Scheucher. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1411/2 eine Fläche von 614 m² auf. Das genannte Grundstück liegt in der Parzelle „Untervens“, östlich der „Unteren Venserstraße“. Vom Grundstück Nr. 1411/2 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 427 m² bereits als „Baufläche – Wohngebiet“, eine weitere Teilfläche mit zirka 187 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das genannte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes Nr. 1411/2 erfolgt ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ über das Grundstück Nr. 1411/1, wofür der Antragstellerin ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung der bereits als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ gewidmeten Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2 in „Baufläche – Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 19. April 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 06. Mai 2019 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine Stellungnahmen der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die vom Antragsteller erbetene Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: „Vom Grundstück Nr. 1411/2 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits eine Teilfläche mit zirka 427 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ und eine weitere Teilfläche mit zirka 187 m² als „Bauerwartungsfläche - Wohngebiet“ gewidmet. Die bereits als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche und die derzeit als „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Teilfläche, zusammen zirka 614 m², sollen künftig ein Baugrundstück darstellen. Dem vorliegenden Antrag zufolge soll dieses Baugrundstück in weiterer Folge von der Eigentümerin, nämlich von Frau Isabell Scheucher, noch im heurigen Jahr bebaut werden. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt westseitseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass im gegenständlichen Fall von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Das Baugrundstück, das nun mit dieser neuen Widmung entstehen soll, ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprechen. 10 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich mit Ausnahme von Armin Wachter alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages.“ Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich mit 21 : 1 Stimme für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 187 m² aus dem Grundstück Nr. 1411/2, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. 7. Montafon Tourismus GmbH: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 10. März 2015 Beschlussvorlage: Zum Gesellschaftsvertrag vom 10. März 2019 ergeben sich mehrere Änderungen. Eine wesentliche Änderung desselben ergibt sich aus der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, nämlich der „Gastgeber“, mit einem Gesellschafteranteil von 8, 00 %. Der bisherige Gesellschafteranteil der Gemeinde Vandans verringert sich daher von 4, 85 % auf 3, 98 %. Das entspricht bei einem Gesellschaftskapital von 35.000, 00 Euro einem Betrag von 304, 50 Euro. Weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages: Pkt. VII., 1., a): Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Pkt. VII., 2., Entsendungsrecht: Den Bergbahngesellschaftern wird das Recht eingeräumt, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Den zwei nächtigungsstärksten Gemeinde-Gesellschaftern wird das Recht eingeräumt, je ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Den restlichen Gemeinde-Gesellschaftern wird das Recht eingeräumt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Wirtschaftsgemeinschaft (WIGE) Montafon entsandten Aufsichtsratsmitglieder ersetzen jeweils diejenigen Aufsichtsratsmitglieder, für das seine Wohnsitzgemeinde ein Entsendungsrecht als Gemeinde-Gesellschafter hätte. Ausgenommen von dieser Regelung sind die nächtigungsstärksten Gemeinden. Diese Entsendungsrechte kommen den Gesellschaftern für die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft zu, können jedoch bei Abtretung ihres Geschäftsanteils nicht mitübertragen werden. Die entsendeten Aufsichtsratsmitglieder üben ihre Funktion maximal so lange aus, als die sie in die entsendeten Organe (Gemeindevertretungen bzw. Tourismusbeirat) gewählt sind. Pkt. VII., 3., Aufsichtsratsvorsitzender: c) Der Aufsichtsrat wählt seinen Vorsitzenden ausschließlich aus dem Kreis der von den Gemeinde-Gesellschaftern entsendeten Mitglieder aus. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. 11 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Es wird ersucht, diesen Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen. Beschluss: Allen beantragten Änderungen des Gesellschaftsvertrages wird, wie in der Beschlussvorlage angeführt, einstimmig zugestimmt. 8. Beantwortung der Anfrage vom 06. Mai 2019 gemäß § 38 Abs. 3 von den Fraktionen „An frischa Loft“ und „Grüne und Parteifreie“ Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 30. April 2019, eingelangt am 06. Mai 2019, ersuchen die GemeindevertreterInnen Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Andrea Vallaster-Ganahl, Klaus Dreier und Walter Stampfer, alle Fraktion „An frischa Loft“, sowie Mag. Nadine Kasper, Fraktion „Grüne und Parteifreie“, um Beantwortung der nachstehenden Fragen: 1. Der Prüfbericht des Landes Vorarlberg ist nicht öffentlich. Dennoch wird dieser vom Bürgermeister ausgehändigt. Grundstücksnummern sind nicht geschwärzt und somit für jede und jeden einsehbar. Warum hält sich der Bürgermeister nicht an die Vorgaben des Landes Vorarlberg? Antwort des Bürgermeisters: Zum Prüfbericht des Landes hatte der Bürgermeister in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. Eine „vertrauliche Behandlung“ dieses Tagesordnungspunkt wird vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen gibt es im Prüfbericht des Landes absolut keine Hinweise darauf, dass Teile davon „vertraulich“ zu behandeln sind oder nur „geschwärzt“ widergegeben werden dürfen. 2. Der Bürgermeister berichtet in seiner Stellungnahme von etlichen anonymen und nichtanonymen Anzeigen welche ua. auch in der Vorperiode gegen ihn erstattet wurden und bezeichnet diese als „Vorgeschichte“. Will der Bürgermeister damit zum Ausdruck bringen, dass die Opposition bzw. einzelne Mitglieder diese anonymen Anzeigen eingebracht haben? Und in welchem Zusammenhang stehen die getätigten Anzeigen mit der Prüfung durch das Land Vorarlberg? Antwort des Bürgermeisters: Wie meinerseits schon mehrmals ausgeführt worden ist, wurden schon in den Jahren vor dieser „Sonderprüfung“ anonyme Anzeigen und solche, wo der „Anzeiger“ namentlich angeführt worden ist, gegen mich bzw. die Gemeinde Vandans eingebracht. Einige dieser bereits in den Jahren vor dieser „Sonderprüfung“ eingebrachten Anzeigen waren dann, aus welchen Gründen auch immer, auch Gegenstand dieser „Sonderprüfung“. 3. Der Prüfungsausschuss hat am 29.01.2018 die Bauhofstunden geprüft. Die „privaten Arbeitshefte“ wurden ihm nicht vorgelegt. Warum wurden die angeführten „privaten Arbeitshefte“ der Gebarungskontrolle aber nicht dem Prüfungsausschuss ausgehändigt? Antwort des Bürgermeisters: Dem Vernehmen nach sind vom Bauhofleiter Wolfgang Bott seine eigenen „privaten Arbeitshefte (Stundenaufzeichnungen)“ dem Prüfungsausschuss wunschgemäß vorgelegt worden. Ob die Vorlage der „privaten Arbeitshefte (Stundenaufzeichnungen)“ von den übrigen Mitarbeitern, die zum Teil schon aus dem Dienst der Gemeinde Vandans ausgeschieden sind, verlangt werden kann, ist von Wolfgang Bott angezweifelt worden. Auch ein Mitglied des Prüfungsausschusses, nämlich Herr T.S., welcher selber in der „Baubranche“ tätig ist, hat diese Zweifel von Wolfgang Bott geteilt. 12 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Die Kontrollabteilung des Landes hat letztlich auf die Vorlage dieser „privaten Arbeitshefte (Stundenaufzeichungen)“ bestanden, weshalb diese dann auch von den noch aktiven Mitarbeitern des Gemeindebauhofes vorgelegt worden sind. 4. Für eine private Geburtstagsfeier übernimmt der Bauhof die Anlieferung und den Auf bau der Tische. Der Bürgermeister spricht in der Sitzung von „Bürgerservice“ und davon, dass es wohl nicht verwerflich wäre, „Bedürftige“ zu unterstützen. Im speziellen Fall: werden künftig alle Vandanserinnen und Vandanser bei Aufbauarbeiten zu Geburtstagsfeiern unterstützt – und zwar völlig kostenlos? Wie definiert der Bürgermeister „bedürftig“ (sind Maisäßbesitzer oder bspw. der erwähnte Herr E. „bedürftig“)? Antwort des Bürgermeisters: Die „Servicetätigkeit“ des Gemeindebauhofes hängt ausschließlich mit den personellen Ressourcen beziehungsweise dem zeitlichen Aufwand der tatsächlich erbrachten Leistung zusammen. 5. In seiner Stellungnahme hält der Bürgermeister fest „rasches und unbürokratisches Handeln“ war angesagt. Hiermit begründet der Bürgermeister im Übrigen auch die Bauarbeiten beim Kindergarten-Parkplatz. Zudem erwähnt der Bürgermeister, dass die resultierenden Kosten unter dem beschlossenen Baukostenzuschuss lagen. Lag in ersterem Fall „Gefahr in Verzug“ vor? Kann sich der Bürgermeister über Beschlüsse hinwegsetzen, nur weil die zu erwartenden Kosten geringer sind? Antwort des Bürgermeisters: Wie von mir bereits mehrfach ausgeführt worden ist, erfolgte die besagte Auftragsvergabe nach einem gemeinsamen Ortsaugenschein mit der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ bzw. deren Zustimmung zu einer Auftragsvergabe. Die Fertigstellung des Parkplatzes vor dem Beginn des neuen Kindergartenbzw. Schuljahres machte eine Auftragsvergabe zu diesem Zeitpunkt erforderlich. 6. Die Nadelbäume auf GST-Nr 148/2 haben scheinbar das gemeindeeigene Grundstück verschmutzt. Laut Luftbildaufnahmen (vorher/nachher) erschließt sich uns nicht, wie diese Bäume das Grundstück verschmutzen hätten können. Um wie viele Bäume handelte es sich? Wo waren diese Bäume platziert? Antwort des Bürgermeisters: Wo diese Bäume ehemals standen, ist mir heute nicht mehr in Erinnerung. Tatsache ist, dass einzelne Bäume ein Grundstück beeinträchtigen können, auch wenn sich diese nicht direkt an der Grundstücksgrenze befinden. 7. Der Bürgermeister begründet „nicht ausgehändigte“ Eintrittskarten mit Restaurant-besuchen. Laut Sitzungsprotokoll vom 15.07.2015 haben drei Gemeindevertreter (Namen sind im Protokoll angeführt) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie trotz Bezahlung des Eintrittsgeldes keine Eintrittskarten erhalten haben. Der Bürgermeister wusste von dieser Vorgehensweise. Weshalb wurde dieser Umstand der Gebarungskontrolle nicht mitgeteilt? Gemäß § 81 Finanzstrafgesetz wäre seitens der Gemeinde eine Mitteilung an die nächste Finanzstrafbehörde zu erstatten gewesen. Warum wurde dies verabsäumt? Antwort des Bürgermeisters: In der Sitzung am 16. Juli 2015 gab es von den GemeindevertreterInnen Nadine Kasper, Gerhard Flatz und Andrea Ganahl-Vallaster folgende Wortmeldung: Immer wieder kommt uns zu Ohren, dass Personen, die das Rätikonbad Vandans besuchen, beim Eintritt keine Eintrittskarten erhalten. Davon, dass in der Sitzung am 16. Juli 2015 drei Gemeindevertreter ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass sie trotz Bezahlung des Eintrittsgeldes keine Eintrittskarten erhalten haben, ist in der damaligen Wortmeldung keine Rede! Übrigens – nachstehend die damalige Antwort des Bürgermeisters: Es gibt eine grundsätzliche Verpflichtung des Pächters, an alle zahlenden Besucher eine Eintrittskarte auszugeben. Im Augenblick gibt es im Rätikonbad nur eine „einfache“ Registrierkasse mit „Bonausdruck“. Ich werde den Pächter des Bades unverzüglich mit dieser Beschwerde konfrontieren. 8. Dem Prüfungsausschuss wurden am 29.01.2018 die an den Bauarbeiten beteiligten Mitarbeiter mitgeteilt. Herr S. werde – lt. Kassier Brunold – nicht angeführt, da dieser als 13 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Gegenleistung Holz erhalten habe. Warum wurde der Gebarungskontrolle von einer Zahlung berichtet, dem Prüfungsausschuss jedoch nicht? Weshalb hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung nicht frühzeitig über eine zu erwartende Kostenexplosion von ca. 26.000 Euro informiert? Antwort des Bürgermeisters: Herr F.S. hat für die von ihm erbrachten Leistungen einen Betrag in Höhe von 1.725, 00 Euro in Rechnung gestellt, der auch in dieser Höhe von der Gemeinde bezahlt worden ist. Florentin Salzgeber hat kein Holz erhalten. 9. Die Gebarungskontrolle stellt fest, dass die Wasseranschlussgebühren nicht ordnungsgemäß verrechnet wurden. Wie konnte dieser Fehler auftreten? Die gelieferten Wassermengen wurden jährlich abgelesen (2010 – 2016). Erst am 27.10.2017 wurden diese – nachdem der Prüfungsausschuss auf fehlende Zahlungen verwiesen hat – in Rechnung gestellt. Wie ist die Vorgehensweise bei Privatpersonen? Gibt es auch hier Rechnungen, die mit großer Verspätung gestellt wurden? Wenn ja, wie viele Rechnungen wurden in den letzten 5 Jahren mit über einem Jahr Verspätung und mehr ausgefertigt? Liegen Rechnungen vor, welche die drei-Jahres-Grenze überschritten haben? Antwort des Bürgermeisters: Grundsätzlich haben alle Rechnungen „innert angemessener Frist“ an die betreffenden Personen zu ergehen. Dies ist, so jedenfalls meine Einschätzung, auch der Fall. Im Augenblick ist mir lediglich 1 Fall bekannt, wo die Rechnung, die eine Schneeräumung betroffen hat, erst mit großer Verspätung ergangen ist. Dieser konkrete Fall ist derzeit in der Abgabenkommission anhängig. 10. Der Gemeindevorstand beschließt, dass die Zustimmung der Grundverkehrs-Ortskommission bei der Grundstücksteilung erforderlich ist. Der Bürgermeister erteilt dennoch die Bewilligung zur Grundteilung. Handelt es sich hier um ein Grundstück, das heute in Besitz des Bürgermeisters ist? Der Bürgermeister begründet sein Vorgehen mit einem „Post-It-Zettel“, der sich angeblich vom Akt gelöst hat. Erfolgt die Kommunikation im Bürgermeister-Büro bei wichtigen Dokumenten mittels Post-It-Zetteln? Ist es möglich, dass sich noch „weitere Post-It-Zettel“ von wichtigen Dokumenten gelöst haben? Antwort des Bürgermeisters: Dass die Grundteilung betreffende Grundstück hat sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im außerbücherlichen Eigentum von Herrn Heinz Chanton befunden. Dieser Umstand ist hinlänglich bekannt und kann im Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ unter Punkt 4.1.1 nachgelesen werden. Dass sich auch andere „Post-it-Zettel“ von anderem Schriftverkehr gelöst haben, ist durchaus möglich und kann von mir nicht ausgeschlossen werden. 11. Am 12.03.2013 sucht Herr H. um Teilung eines Grundstücks an. Am 09.12.2014 sucht der Bürgermeister um Teilung des Grundstücks an. Burkhard Wachter, Vandans, Balzerstraße 10 – Nr. xxx Antrag vom 09. Dezember 2014: a) Umwidmung einer (weiteren) Teilfläche…2017 teilt der Bürgermeister mit, er sei Eigentümer des Grundstücks. Wer war zu welchem Zeitpunkt Eigentümer des Grundstücks Nr. 903/1 gemäß Vermessungsurkunde 25.02.2013, GZI 15.279/2013. Wenn der Bürgermeister 2014 einen Antrag auf Umwidmung stellt, jedoch nicht Eigentümer ist, müsste eine Vollmacht vorliegen? Liegt eine solche vor? Antwort des Bürgermeisters: Wie in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 05. März 2018 meinerseits bereits ausgeführt worden ist, habe ich mit den Kaufverträgen vom 10.12.2013, 14.02.2014 bzw. 26.02.2014 von Frau A.L. und Frau K.L. die Grundstücke Nr. 903/1, Wiese, Nr. 903/6, Wiese, Nr. 903/7, Wald, und Nr. 903/8, Wald, erworben. Bei der Beantragung der besagten Umwidmung im Dezember 2014 bin ich also bereits Eigentümer der umwidmungsgegenständlichen Grundstücke gewesen. 12. Der Rellsbus wurde ohne Konzession betrieben. Es wurden Schwarzgeld-Zahlungen geleistet. Es wird eine Kassa erwähnt, die in der Buchhaltung nicht aufscheint. Wieviel Geld war zum Zeitpunkt der Zahlungen in der Kassa? Woher stammt das Geld aus der Kassa? Wusste der Kassier von besagter Kassa? Es besteht in Österreich die Pflicht, Steuern an das Finanzamt abzuführen und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Ist 14 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 sich der Bürgermeister dessen bewusst? Wurden in der Vergangenheit auch noch andere „MitarbeiterInnen“ schwarz beschäftigt? Antwort des Bürgermeisters: Die beim Bürgermeister angesiedelte Bargeldkasse wurde am 30. September 2013, also bevor die Finanzpolizei aufgrund einer anonymen Anzeige tätig geworden ist, aufgelöst und das vorhandene Bargeld in Höhe von 764, 30 Euro, welches sich aus den Aufzeichnungen des Bürgermeisters ableitete, von der Gemeindekasse vereinnahmt. Wie dem Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ unter Punkt 5.1 entnommen werden kann, erfolgten Auszahlungen aus dieser Bargeldkasse insbesondere für die Entschädigung eines Fahrers, für Aushilfslöhne im Kindergarten und für Reinigungsarbeiten. 13. Der Bürgermeister gibt an, dass „mit der täglichen Post eine Fülle von Belegen, Rechnungen, Bestätigungen etc. abgezeichnet werden, ohne deren Inhalt im Detail zu prüfen“? Woher stammen die 3.000 Euro für die Mitarbeiterin, die der Bürgermeister der „Rellstalbus-Kassa“ entnommen hat? Wenn das Geld der Kassa „offiziellen Zahlungen“ entstammt, weshalb ist dann dem Kassier nicht aufgefallen, dass 3.000 Euro in der Kassa fehlen? Wusste der Kassier von diesem Vorgehen? Verletzt der Bürgermeister hier nicht seine Sorgfaltspflicht? Kann dezidiert ausgeschlossen werden, dass der Bürgermeister noch weitere Dokumente „blind“ unterzeichnet hat, durch die der Gemeinde nun div. Nachteile entstehen? Ist sich der Bürgermeister bewusst, dass es sich hier um Steuerbetrug handelt? Antwort des Bürgermeisters: Der der Dienstnehmerin M.B. ausbezahlte „Kostenbeitrag zu Ausbildungskosten“ erfolgte aus der Bargeldkasse des Bürgermeisters (siehe dazu im Ausführungen im Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ unter Pkt 5.2.1. Außerdem wird nochmals darauf hingewiesen, dass von mir jeden Tag eine Fülle von Schriftstücken, Dokumenten, Bescheiden etc. „blind“ unterzeichnet werden, das heißt, dass mir deren Einhalt nicht immer im Detail bekannt sind. Mit gutem Recht verlasse ich mich dabei voll und ganz auf das Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein meiner MitarbeiterInnen. 14. In der Buchhaltung wurde die Zahlung der VIW mit Buchungsdatum 31.12.2016 auf der VSt 1/1290 728 „Kosten der Lawinenkommission“ abgesetzt. Wurde hier ein Zahlungsausgang- statt -eingang gebucht? Wurde der Zahlungseingang der VIW verbucht? Antwort des Bürgermeisters: Die Zahlung der Vorarlberger Illwerke AG in Höhe von 2.077, 00 Euro (31 Beurteilungen durch H.K. als Mitglied der Naturgefahrenkommission im Zusammenhang mit der Baustelle „Kraftwerk Rellstal“) wurden, wie bereits angeführt, auf der vorgenannten Haushaltsstelle im SOLL abgesetzt. Der Grund dafür liegt im Umstand, dass es sich hier um einen einmaligen Geschäftsfall handelt und daher kein eigenes „Einnahmenkonto“ angelegt worden ist. Von der Kontrollabteilung des Landes gab es zu dieser Vorgehensweise keine Beanstandung! 15. Immer wieder entschuldigt der Bürgermeister sein Fehlverhalten mit „nicht entstandenem finanziellen Schaden“ für die Gemeinde. Will der Bürgermeister hiermit zum Ausdruck bringen, dass er gesetzliche Übertretungen für gut befindet, solange niemand zu Schaden kommt? Ist der Gemeinde tatsächlich keinerlei finanzieller Schaden entstanden, wenn Rechnungen jahrelang nicht eingehoben wurden? Antwort des Bürgermeisters: Keine gesetzliche Übertretung, egal ob mit oder ohne Schaden für die Gemeinde, kann für „gut“ befunden werden. Wenn Rechnungen verspätet ergehen oder bezahlt werden, sollte wenigstens ein Säumniszuschlag zur Verrechnung kommen. 16. Der Bürgermeister erwähnt mehrere Male, dass er während den Prüfungen des Prüfungsausschusses für offene Fragen „herangezogen“ werden könne. Weiß der Bürgermeister, dass er während den Prüfungen des Prüfungsausschusses nicht anwesend sein darf? Möchte der Bürgermeister dem Kassier fehlendes Wissen über die Buchhaltung vorwerfen oder gar Inkompetenz? 15 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Antwort des Bürgermeisters: Zur Beantwortung offener Fragen oder der Darlegung eines Geschäftsvorganges kann der Bürgermeister jederzeit als „Auskunftsperson“ beigezogen werden. Dies gilt auch für Prüfungen des Prüfungsausschusses. Das bedeutet implizit nicht, dass der Bürgermeister dann auch bei der Entscheidungsfindung des PA anwesend sein muss! Im Übrigen sei abschließend darauf hingewiesen, dass der Gemeindekassier über ein recht umfangreiches und solides Wissen, was das Geschehen innert der Gemeinde betrifft, verfügt. Trotz dieser Tatsache gibt es eine Fülle von Geschäftsvorgängen, die dem Gemeindekassier im Detail nicht bekannt sind. Die vom Bürgermeister erbetene Beantwortung ist allen Damen und Herren der Gemeindevertretung am 04. Juli 2019 schriftlich zugegangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet. Nachdem sich dazu keine Wortmeldungen ergeben, wird diese ohne Einwände und ohne weitere Kommentare von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. 9. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 24. Juni 2019 Beschlussvorlage: Aus Gründen des Datenschutzes wird die Beschlussvorlage in der gegenständlichen Verhandlungsschrift nicht wiedergegeben. Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeindevertretung am 04. Juli 2019 schriftlich zugegangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet. Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne Einwände und ohne weitere Äußerungen dazu zur Kenntnis genommen. 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 11. Juni 2019 Beschlussvorlage: Am 11. Juni 2019 tagte einmal mehr der Ausschuss für Bau. Zu den Themen a) Volksschule Vandans: Malerarbeiten im Unter- und Erdgeschoss bzw. dem Stiegenhaus b) Volksschule Vandans: Sanierungsarbeiten im Lehrerzimmer (Erneuerung des Fußbodens und Ausmalen des Raumes) c) Errichtung eines Zaunes im Bereich des Kindergarten-Spielplatzes d) Sanierung des Daches beim Wohnhaus „Kilga“ e) Sanierung des Fußweges zwischen der Rellstalstraße und der Zwischenbachstraße f) Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Daunerstraße g) Anschaffung von neuen Möbeln für die Schülerausspeisung wurden gemäß der beiliegenden Verhandlungsschrift Empfehlungen erarbeitet. 16 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 11. Juni 2019 zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Die von den Mitgliedern des Ausschusses für Bau zu den Punkten a) bis g) geäußerten Empfehlungen wurden allesamt zum Beschluss erhoben. Zu Punkt e) plädieren alle anwesenden Damen und Herren für einen „kinderwagentauglichen“ Ausbau dieses Fußweges. Die Möglichkeiten dafür sollen rechtlich abgeklärt werden. 11. Ergänzungszahl auf Antrag der Liste „An frischa Loft“ in den Ausschuss für Bau Beschlussvorlage: Am 29. Juni 2019 hat mich der Fraktionsvorsitzende der Liste „An frischa Loft“ informiert, dass Jürgen Atzmüller seine Tätigkeit im Ausschuss für Bau aus beruflichen Gründen nicht mehr ausüben könne. Die Fraktion „An frischa Loft“ müsse dieses Ausscheiden von Jürgen Atzmüller akzeptieren und nominiere neu in den Ausschuss für Bau das bisherige Ersatzmitglied Christoph Brunold. Um Bestätigung dieses personellen Wechsels in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung werde ersucht. Beschluss: Dem Antrag der Fraktion „An frischa Loft“, nämlich Herrn Christoph Brunold als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Bau und Jürgen Atzmüller zum Ersatzmitglied im selben Ausschuss zu bestellen, wird von den Anwesenden mittels Handzeichen einstimmig genehmigt. 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte b) ein Gesetz über eine Änderung des Sportgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Dienstleistungs-und Berufsqualifikationsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 05. Juni 2019 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem der vorliegenden Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. 17 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 13. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass ➢ die nächste Sitzung der Gemeindevertretung, und zwar trotz allgemeiner „Sommerpause“, bereits am Donnerstag, dem 25. Juli 2019, stattfinden werde. Nachdem nicht möglich gewesen sei, den Rechnungsabschluss 2018 fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen, soll dieser nun in der Sitzung am 25. Juli 2019 beschlossen werden. ➢ es die Einweihung der neuen Schulturnhallen nun definitiv am Sonntag, dem 22. September 2019, geben werde. Schon heute bitte er alle Anwesenden, sich diesen Termin frei zu halten. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: August Montibeller: Inmitten des Friedhofs befinden sich 3 große Gruppen „Säulenthujen“. Dem Vernehmen nach sind diese für die Verschmutzung vieler Gräber verantwortlich. Ich erlaube mir deshalb anzufragen, ob diese allenfalls etwas zurückgeschnitten oder ganz entfernt werden können? Antwort des Bürgermeistes: Schon mehrere Male sind uns ähnliche Klagen/Wünsche zu Ohren gekommen. Für den kommenden Herbst ist daher die Beseitigung dieser „Baumgruppen“ geplant. Alle diese sollen dann durch besser geeignete Bäume (z.B. Eiben) ersetzt werden. Walter Stampfer: Ein Einfahren vom Sponnaweg aus in die Rellstalstraße ist derzeit nur erschwert möglich, weil die Einsehbarkeit äußerst gering ist. Insbesondere bergseitig sollten die dort bestehenden Bäume und Sträucher stark zurückgeschnitten oder gar entfernt werden. Antwort des Bürgermeisters: Wenn ich mich richtig erinnere, steht das bergseitig an den Sponnaweg angrenzende Grundstück im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans. Wir werden jedenfalls mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen und diesen um ein Zurückschneiden der dortigen Bäume und Sträucher ersuchen. Walter Stampfer: In der letzten Sitzung des örtlichen Tourismusausschusses setzte sich dieser insbesondere mit der Ortsprofilierung auseinander. Im Rahmen der Vandanser Ortsprofilierung ist auch die Überlegung „Architek-Tour-Weg“ zur Sprache gekommen. Ist diese Überlegung noch aktuell bzw. wie soll es diesbezüglich weitergehen? Antwort des Bürgermeisters: In den letzten Tagen und Wochen standen mit der Montafon Tourismus GmbH mehrere Gespräche in dieser Sache auf der Tagesordnung. Gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Montafon Tourismus GmbH sind erste Entwürfe erarbeitet worden, die die Wegstrecken, die Wegziele und anderes zum Inhalt hatten. Mit dem Vorarlberger Architekturinstitut, dem Montafoner Museumsverein, dem Bundesdenkmalamt und auch Dr. Leo Walser, Bezirkshauptmann a.D., werden nun weitergehende Gespräche folgen, die den historischen beziehungsweise baukulturellen Hintergrund dieser diversen Objekte zum Inhalt haben. 18 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 Markus Pfefferkorn: Gibt es im Zusammenhang mit der verordneten Einbahnregelung im Bereich der St. Antonerstraße irgendwelche Neuigkeiten? Noch immer gibt es viele Benützer dieser Straße, die gegen die Einbahn fahren. Ich wäre dafür, dass in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes nochmals über das Bestehen dieser Einbahnregelung informiert wird. Antwort des Bürgermeisters: Dass die Bevölkerung mittels den „Amtlichen Mitteilungen“ nochmals über das Bestehen dieser Einbahnregelung informiert wird, kann ich mir gut vorstellen. Wenn dieses „widerrechtliche Befahren“ der St. Antonerstraße, also das gegen die Einbahn fahren, nicht hört, müssen wir die Polizeiinspektion um vermehrte Kontrollen ersuchen. Armin Wachter: Richard Battlogg hat heute die Gemeindevertretung zu einer Waldexkursion eingeladen. Ich denke, die Gemeindevertretung sollte diese Einladung annehmen. Vielleicht können wir bei dieser Gelegenheit auch die eine oder andere Alpe anschauen. Antwort des Bürgermeisters: Ohne Zweifel wäre es gut, würde die Gemeindevertretung diese heute von Richard Battlogg ausgesprochene Einladung demnächst einmal annehmen. Und dann würde auch nichts dagegen sprechen, wenn bei dieser Gelegenheit auch die eine oder andere Alpe „inspiziert“ wird. Vbgm. Michael Zimmermann: In der Zeit von Fronleichnam bis heute haben innert unserer Gemeinde mehrere tolle Veranstaltungen stattgefunden. Als Obmann des Vereinsausschusses ist es mir ein großes Anliegen, den Veranstaltern, nämlich dem Sport-Club Montafon Vandans (Alpine-Trophy), der Funkenzunft Montafon Vandans (Seifenkistenrennen mit Festabend) und der Harmoniemusik Vandans (Dämmerschoppen) für das Bemühen um das Zustandekommen dieser Veranstaltungen und deren Einsatz bzw. Engagement in diesem Zusammenhang herzlich zu danken. Antwort des Bürgermeisters: Diesem Dank von Michael Zimmermann kann ich mich nur anschließen. Alle genannten Veranstaltungen waren von großer Klasse und haben den örtlichen Veranstaltungskalender auf einmalige Art und Weise bereichert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Wolfgang Brunold Burkhard Wachter, Bgm. 19 / 19 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019