19980716_GVE037

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:53
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-07-16
Erscheinungsdatum 1998-07-16
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 16. Juli 1998 Niederschrift aufgenommen am 16. Juli 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 37. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Juli 1998 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Inge Dobler, Rupert Platzer, Roman Zimmermann, Hubert Schreiber und Anton Kovar. Entschuldigt: Michael Zimmermann, Stefan Jochum, Reinhard Rützler, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele und Wolfgang Fussenegger Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 1998 2. Entscheidung zum Ansuchen der Familie Dr. Dirk und Brigitte Keller, Schlins, Hauptstraße 82, um Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Zustimmung zur Gründung eines Gemeindeverbandes zur Realisierung eines Sozialzentrums in Schruns 4. Nachträgliche Genehmigung von Pflastererarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Innerbach- und Seilbahnstraße sowie des Fadergallweges 5. Neuregelung der Bürgermeister-Entschädigung ab 1. August 1998 6. Abschluß eines Gestattungsvertrages mit der Republik Österreich 7. Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage - BA 06 sowie der Wasserversorgungsanlage - BA 05; Vergabe der Ingenieurleistungen 8. Neuanschaffung eines Kommunalfahrzeuges „Reform-Muli 860" 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung b) ein Gesetz über eine Änderung des Wählerkarteigesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes -210. Entscheidung zum Antrag von Alois Fitsch, Vandans, Scheibenkopfstraße 14, auf Umwidmung von ca. 195 m2 aus den Gst.Nr. 1945/1 und 1945/2 von FL in BW 11. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 1998, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt, nachdem der Bürgermeister über Ersuchen von Josef Maier zum Punkt 6. einige Klarstellungen getroffen und die Kurzinformation der Vorarlberger Landesregierung vom 27. April 1998 eingehend dargelegt hat. 2. Nach kurzer Erläuterung des zur Entscheidung anstehenden Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das von der Marktgemeinde Schruns am 29. Juni 1998 eingelangte Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. In diesem wird unter anderem mitgeteilt, daß sich der Standort für das neue Sozialzentrum nunmehr im Bereich der Wohnanlage VOGEWOSI „auf der Litz" befinde. Außerdem sei von der Gemeindevertretung Schruns beschlossen worden, einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Ferner beabsichtige man nunmehr die Gründung eines Gemeindeverbandes, der hinkünftig alle in dieser Angelegenheit notwendigen Entscheidungen treffen solle. In weiterer Folge erinnert der Vorsitzende an die Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 21. Juli 1994, vom 20. März 1997 und insbesondere an jenen vom 4. September 1997. In diesem zuletzt erwähnten Beschluß sei die Gemeindevertretung von Vandans neuerlich zur Überzeugung gelangt, daß ein solches Sozialzentrum nur im gemeinsamen Miteinander der Außermontafoner Gemeinden geschaffen werden könne. Darüberhinaus habe man der Entsendung zweier Vertreter in den neugegründeten Projektausschuß zugestimmt. Leider habe dieser Projektausschuß zwischenzeitlich nur einmal getagt. Eine besondere Dringlichkeit lasse sich aus dieser Tatsache nicht erkennen. Persönlich erachte er die Zustimmung zur Bildung eines Gemeindeverbandes zum derzeitigen Zeitpunkt für unmöglich, weil nach wie vor wesentliche Fragen unbeantwortet seien. Zwar sei zwischenzeitlich die Frage des Standortes geklärt, die tatsächlichen Baukosten, die Größe des beabsichtigten Projektes und vieles andere stehe aber noch immer in den Sternen. Im übrigen fehle auch noch immer eine schriftliche Zustimmung der Vorarlberger Landesregierung zum Neubau des Krankenhauses Maria Rast. Seiner Meinung nach gebe die Situierung des geplanten Sozialzentrums am neuen Standort jedenfalls nur im Kontext mit dem geplanten Neubau des Krankenhauses Maria Rast einen Sinn. Aus diesem Grunde stelle die schriftliche Zusage der Vorarlberger Landesregierung eine Grundvoraussetzung dar. Wie bereits im Beschluß vom 4. September 1997 zum Ausdruck gebracht worden sei, solle sich endlich der neugegründete Projektausschuß mit den erwähnten Detailfragen auseinandersetzen und konkrete Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Erst dann könne der Gründung eines Gemeindeverbandes zugestimmt werden, der unter anderem die Deckung des Aufwandes, Haftungsfragen, Beitritt, Austritt, Auflösung des Gemeindeverbandes und vieles mehr regle. -3Gottfried Schapler schließt sich in seiner Wortmeldung den Ausführungen des Vorredners an. Wichtige Detailfragen, insbesondere solche der Finanzierung, der Bettenkapazität und anderes, müsse vor einem Beschluß über die Gründung eines Gemeindeverbandes geklärt sein. Der dem Schreiben der Marktgemeinde Schruns angeschlossene Finanzierungsvorschlag beinhalte auf den ersten Blick annehmbare Kosten für die Gemeinde Vandans. Angesichts dieses Finanzierungsplanes erachte er eine rasche Realisierung des erwähnten Sozialzentrums für durchaus sinnvoll. Florentin Salzgeber spricht sich ebenfalls für die gemeinsame Verwirklichung eines solchen Projektes aus. Ungeachtet dessen sei es aber Pflicht einer jeden Verbandsgemeinde, mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln sorgsam umzugehen. Dies setze insbesondere auch ein sorgfältiges Prüfen der tatsächlich notwendigen Bettenkapazität, die Planung einer etappenweisen Realisierung und vieles mehr voraus. Nachdem es auch von den anderen Verbandsgemeinden noch keine Zustimmung zur Gründung eines solchen Gemeindeverbandes gebe, sei vorauseilender Gehorsam nicht notwendig. Vermutlich gebe es auch in anderen Gemeinden noch eine Vielzahl unbeantworteter Fragen. Auch Anton Kovar spricht sich seinerseits für die gemeinsame Realisierung eines solchen Projektes aus. Persönlich erachte er aber ein Abspecken des Projektes für dringend notwendig. Josef Maier macht in seiner Wortmeldung deutlich, daß die ins Auge gefaßte Bettenkapazität mit 45 Betten gefühlsmäßig auf seriösen Erhebungen bzw. langjährigen Erfahrungen beruhe. Persönlich erachte er die Realisierung eines solchen Projektes mit entsprechenden Reserven für durchaus vertretbar. Eine schon in einigen Jahren notwendig werdende Erweiterung lasse sich dann jedenfalls nur schwer begründen, zumal der finanzielle Aufwand in einem solchen Falle nicht geringer werde. Außerdem könne seiner Meinung nach von der Vorarlberger Landesregierung keine schriftliche Zusage zum Neubau des Krankenhauses Maria Rast verlangt werden. Der Gründung eines Gemeindeverbandes könne also bereits dann zugestimmt werden, wenn von allen Subventionsgebern schriftliche Finanzierungszusagen vorliegend seien. Der derzeit vorliegende Finanzierungsplan lasse für Vandans jedenfalls übertriebene Belastungen nicht erkennen. Der Bürgermeister bestätigt in seiner Antwort, daß der derzeit vorliegende Finanzierungsplan als durchaus annehmbar beurteilt werden müsse. Trotzdem erachte er es für unbedingt notwendig, vor Gründung des Gemeindeverbandes verschiedene elementare Fragen geklärt zu wissen. Seit nahezu vier Jahren werde nunmehr die Errichtung eines solchen Sozialzentrums gefordert und als unbedingte Notwendigkeit dargestellt. Angesichts der Bedeutung dieses Sozialzentrums für die Region dürfe es nunmehr auf einige Wochen und Monate nicht mehr ankommen. Wie von der Gemeindevertretung Vandans bereits verlangt worden sei, solle dieser neugegründete Projektausschuß endlich tätig werden. Mit gutem Gewissen könne eine Zustimmung zum Projekt und zur Gründung des Gemeindeverbandes halt erst dann erfolgen, wenn alle Fragen restlos beantwortet seien. Aus diesem Grunde stelle er den Antrag, die Entscheidung über den Beitritt zum erwähnten Gemeindeverband neuerlich zu vertagen, bis konkrete Antworten zu allen aufgeworfenen Fragen auf dem Tische liegen. Diesem Antrag des Bürgermeisters schließen sich daraufhin alle Anwesenden einstimmig an. 4. Vorab erinnert der Vorsitzende daran, daß in der Sitzung am 4. September 1997 die Gemeindevertretung im Zusammenhang mit der Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage (BA 05) und dem Ausbau der Wasserversorgungsanlage (BA 04) auch einen begleitenden Straßenausbau mit einem Gesamtvolumen von ATS 1.370.156, 15 -4beschlossen habe. Wie sich jetzt herausstelle, habe dieser begleitende Straßenausbau im Bereich der Innerbach- bzw. Seilbahnstraße sowie des Fadergallweges keine beidseitigen Randabschlüsse (Saumsteine) enthalten. Basierend auf dem Detailprojekt vom Februar 1998 habe der Bauausschuß in der Sitzung am 13. März 1998 dann empfohlen, die Straßenränder mittels Randabschlüssen und zwar in Form von Granitpflastersteinen einzufassen. Diese Empfehlung habe die Gemeindevertretung am 19. März 1998 einstimmig zum Beschluß erhoben. Weil für diese Arbeiten bislang ein konkretes Angebot gefehlt habe, habe das Ingenieurbüro Dipl. Ing. Peter Adler dann ein Nachtragsangebot eingeholt, welches nunmehr Mehrkosten für diesen begleitenden Straßenausbau in Höhe von ca. ATS 900.000, -- ausweise. Für die Erteilung eines entsprechenden Anschlußauftrages an die Arbeitsgemeinschaft Hilti & Jehle/Nägelebau & Co bedürfe es nunmehr eines konkreten Beschlusses zu diesem erwähnten Nachtragsangebot. Wilhelm Pummer macht in seiner Wortmeldung dann deutlich, daß vermutlich einmal mehr ein Planungs- bzw. Ausschreibungsfehler des zuständigen Ingenieurbüros vorliege. Diese Art der Ausführung sei bereits bei zahlreichen anderen Straßenbauvorhaben in Vandans so gewählt worden. Es habe also auf der Hand gelegen, daß hier vermutlich dieselbe Variante verwirklicht werde. Faktum sei seiner Meinung nach, daß diese Position in der ursprünglichen Ausschreibung einfach vergessen worden sei. Josef Maier spricht sich seinerseits für ein generelles Überdenken dieser Art der Ausführung aus. Ein links- und rechtsseitiges Einfassen der Straßenränder mittels Granitpflastersteinen sei optisch zwar eine tadellose Lösung, erfordere aber, wie das Nachtragsangebot nunmehr zeige, enorme finanzielle Mittel. Ob diese optische Verbesserung diese enormen Mittel tatsächlich rechtfertige, bezweifle er, zumal eine einwandfreie Benützung der Straße einen solchen Randabschluß nicht notwendig mache. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, daß diese Randabschlüsse vielfach die Funktion der Wasserführung zu erfüllen hätten. Aus diesem Grunde könne man die Ausführung dieser Randabschlüsse nicht ausschließlich mit optischen Überlegungen abtun. Außerdem beinhalte sie eine Fülle von Vorteilen, die man nicht ignorieren dürfe. Florentin Salzgeber plädiert seinerseits dafür, von den zuletzt gewählten Ausführungsvarianten nun nicht mehr abzuweichen. Der Straßenausbau in Vandans habe sich in den letzten Jahren qualitativ stark verbessert. Dies zeige sich anhand einiger Beispiele deutlich. In den Parzellen Innerbach und Fadergall soll deshalb keine andere Variante mehr gewählt werden. Bedauerlich sei, daß die ursprüngliche Ausschreibung diese Pflastererarbeiten nicht beinhaltet habe und die Gemeindevertretung nunmehr im nachhinein eine Entscheidung herbeiführen müsse. Persönlich hätte er aber diesem Ausbauprojekt und den daraus resultierenden Kosten damals ebenfalls zugestimmt, auch wenn die Summe entsprechend höher gewesen wäre. Wolfgang Violand spricht sich in seiner Wortmeldung für notwendige Konsequenzen aus. Einmal mehr sei vom Ingenieurbüro Adler nicht die gewünschte Sorgfalt bei der Ausschreibung dieser Arbeiten an den Tag gelegt worden. Obwohl das Ingenieurbüro Adler nunmehr seit nahezu 20 Jahren in der Gemeinde Vandans tätig sei, müsse immer wieder mangelnde Sorgfalt bei der Planung bzw. Ausschreibung von Bauvorhaben festgestellt werden. Aus diesem Grunde plädiere er dafür, beim nächsten Bauvorhaben das Ingenieurbüro zu wechseln. Der Vorsitzende verteidigt daraufhin die bisherigen Arbeiten des erwähnten Ingenieurbüros und gibt zu bedenken, daß bei so großen Bauvorhaben immer wieder ein Fehler bzw. Versäumnis passieren könne. Im großen und ganzen müsse aber schon bescheinigt werden, daß das Ingenieurbüro Adler in all den Jahren gute und in jeder Hinsicht zufriedenstellende Arbeit geleistet habe. Auch an der Qualität der Bauleitungen zweifle er keinesfalls, wenngleich es da und dort verschiedene Mängel gegeben habe. -5- In aller Deutlichkeit gibt der Bürgermeister dann aber zu verstehen, daß es bei der heutigen Entscheidung nicht um allfällige Fehler oder Versäumnisse des Ingenieurbüros sondern darum gehe, in welcher Art die Innerbach- bzw. Seilbahnstraße sowie der Fadergallweg nunmehr zur Ausführung gelangen solle. Sowohl aus Überzeugung als auch aus Gleichheitsgründen ersuche er um eine Zustimmung, die Straßenränder bei den erwähnten Straßen ebenfalls mit Granitpflastersteinen einzufassen. Wolfgang Violand und Wilhelm Pummer geben daraufhin zu verstehen, daß sie diesem Antrag zustimmen werden. Ungeachtet dessen werde aber die Auffassung vertreten, daß das Ingenieurbüro Adler für diese Summe (ATS 900.000, -) kein Honorar verrechnen dürfe, weil hier eindeutig und zweifelsfrei ein Fehler ihrerseits vorliege. Dem Antrag des Bürgermeisters, das erwähnte Nachtragsangebot anzunehmen und den an die Bietergemeinschaft bereits erteilten Auftrag zu bestätigen, wird daraufhin mit 18:2 Stimmen (Gegenstimmen: Gottfried Schapler und Josef Maier) entsprochen. 5. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister nunmehr den Vorsitz an seinen Stellvertreter und verläßt den Sitzungssaal. Vbgm. Peter Scheider bringt daraufhin das Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 16. Juni 1998 zur Verlesung. In diesem wird unter anderem darauf hingewiesen, daß die Bürgermeister-Entschädigungen ab 1. Juli 1998 neu zu regeln sind. Während der Mindestbezug laut Verordnung der Vorarlberger Landesregierung mit ATS 26.900, - festgesetzt worden sei, sei der Höchstbezug mit ATS 85.000, - begrenzt. Während Burkhard Wachter im Jahre 1997 eine Bürgermeister-Entschädigung in Höhe von ATS 57.215, erhalten habe, habe die durchschnittliche Entschädigung in Gemeinden der selben Größengruppe ATS 59.053, - betragen. Ein Vergleich mit den Gemeinden der selben Größengruppe zeige also, daß Bgm. Burkhard Wachter eine monatliche Entschädigung erhalte, die rund ATS 2.000, - unter der Entschädigungsregelung in den Gemeinden der selben Größengruppe liege. Die Neuregelung der Bürgermeister-Entschädigung solle daher zum Anlaß genommen werden, die bestehende Bürgermeister-Entschädigung auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen sowie insbesondere auch die Dienstfreistellung als Gemeindeangestellter unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufteilungsverhältnisse von Bürgermeister- und Gemeindeangestellter-Tätigkeit vorzunehmen. Angesichts der leicht unterdurchschnittlichen Entschädigung empfehle der Gemeindeverband der Gemeinde Vandans, die Bürgermeister-Entschädigung mit 37, 5% der Bezüge gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes, also mit ATS 60.000, - monatlich, festzusetzen und gleichzeitig Bürgermeister Burkhard Wachter für die Dauer der Ausübung der Bürgermeisterfunktion wieder im Ausmaß von 90% vom Dienst freizustellen. In zahlreichen Gemeinden des Landes, so der Vizebürgermeister weiters, habe man den Empfehlungen des Gemeindeverbandes bereits Rechnung getragen und die Bürgermeister-Entschädigungen im Sinne der geäußerten Empfehlungen neu geregelt. Er plädiere deshalb dafür, auch hier in Vandans der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes zu folgen und den Monatsbezug des Bürgermeisters mit Wirksamkeit vom 1. August 1998 mit 37, 5% der Bezüge gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes festzusetzen. Gottfried Schapler begrüßt in seiner Wortmeldung die angestrebte Neuregelung der Bürgermeister-Bezüge und spricht sich für eine angemessene Entlohnung aller Bürgermeister aus. Der Empfehlung des Gemeindeverbandes könne er grundsätzlich folgen, wenngleich er die Auffassung vertrete, daß mit der eingangs erwähnten BürgermeisterEntschädigung auch die Tätigkeit als Gemeindebediensteter (10%) abgegolten sein müsse. -6- Vbgm. Peter Scheider macht daraufhin deutlich, daß die heute zu beschließende Verordnung ausschließlich den Bezug des Bürgermeisters regle. Der Empfehlung des Gemeindeverbandes folgend solle seiner Meinung nach Burkhard Wachter mit Wirksamkeit vom 1. August 1998 zur Ausübung seiner Tätigkeit als Bürgermeister wiederum im Ausmaß von 90% von seiner Dienstverpflichtung als Gemeindebediensteter freigestellt werden. Und für diese Tätigkeit als Bürgermeister solle Burkhard Wachter eine Entschädigung, wie sie vom Vorarlberger Gemeindeverband im Schreiben vom 16. Juni 1998 empfohlen worden sei, erhalten. Darüberhinaus müsse Bgm. Burkhard Wachter für seine Tätigkeit als Gemeindebediensteter (10%) aliquot entlohnt werden. Im übrigen hoffe er zuversichtlich, daß auch die Gemeindevertretung Vandans sich der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes anschließe und damit der Bürgermeister von Vandans nicht schlechter gestellt werde als die Bürgermeister anderer Gemeinden. Josef Maier spricht sich ebenfalls dagegen aus, Bgm. Burkhard Wachter schlechter zu stellen als andere Bürgermeister-Kollegen. Um Mißverständnissen aus dem Wege zu gehen solle allerdings aus der heute zu beschließenden Verordnung klar hervorgehen, daß die festgesetzte Bürgermeister-Entschädigung lediglich für seine Tätigkeit als Bürgermeister gelte und das 10%ige Gehalt als Gemeindebediensteter in diesem Betrag nicht enthalten sei. Gottfried Schapler spricht sich gegen eine solche Regelung aus. Seiner Meinung nach solle Burkhard Wachter für die Ausübung seiner Tätigkeit als Bürgermeister zu 90% vom Dienst als Gemeindebediensteter freigestellt werden. Für diese Funktion als Bürgermeister und auch seine Tätigkeit als Gemeindebediensteter solle Bgm. Burkhard Wachter eine Gesamtentschädigung in Höhe von 37, 5% der Bezüge gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes erhalten. Diesem Ansinnen von Gottfried Schapler hält Wolfgang Violand dagegen, daß eine solche Lösung die Schlechterstellung des Bürgermeisters gegenüber seiner Regelung bis 28. Februar 1998 bedeuten würde. Im wesentlichen gehe es darum, heute die selbe Regelung zu beschließen, wie sie bis zum 28. Februar 1998 gegolten habe. Dies bedeute, daß der Gemeindebedienstete Burkhard Wachter mit Wirksamkeit vom 1. August 1998 wiederum im Ausmaß von 90% von seiner Dienstverpflichtung als Gemeindebediensteter freizustellen sei. Diese Dienstfreistellung müsse für die Dauer seiner Tätigkeit als Bürgermeister gelten. Darüberhinaus bleibe aber Burkhard Wachter Gemeindebediensteter und zwar mit einem Beschäftigungsausmaß von 10%. Für seine Tätigkeit als Bürgermeister solle die monatliche Entschädigung - wie vom Gemeindeverband empfohlen - mit 37, 5% der Bezüge gem. § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes festgesetzt werden. Darüberhinaus solle Burkhard Wachter 10% des Bezuges eines Gemeindeangestellten der Verwendungsgruppe c, Dienstpostengruppe II, Gehaltsstufe 16, zuzüglich einer 15%igen Mehrleistungsvergütung und einer 5%igen Aufwandsentschädigung, sowie der anteiligen Haushalts- und Kinderzulagen erhalten. Über Antrag von Vbgm. Peter Scheider beschließt die Gemeindevertretung daraufhin mit 18 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Gottfried Schapler und Alois Neher) folgende Verordnung der Gemeinde Vandans über den Monatsbezug des Bürgermeisters Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16. Juli 1998 wird gemäß § 9 des Bezügegesetzes 1998 verordnet: §1 Monatsbezug (1)Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 37, 5 v.H. des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998. (2)Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14 mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. -7- §2 Wertsicherung Der Monatsbezug nach § 1 erhöht sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. §3 Reisegebühren Dem Bürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung. §4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung des Bürgermeisters vom 26.2.1998 außer Kraft. Abschließend sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, in der nächsten Sitzung des Gemeindevorstandes die heute empfohlene Dienstfreistellung des Gemeindebediensteten Burkhard Wachter zu beschließen. 6. In aller Kürze erinnert der Bürgermeister an die in dieser Angelegenheit bereits stattgefundenen Beratungen in der Sitzung am 14. Mai 1998. Zwischenzeitlich habe Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz aus Feldkirch die gegenständliche Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht überprüft. Das diesbezügliche Schreiben vom 24. Juni 1998 wird daraufhin vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Vbgm. Peter Scheider spricht sich sodann für neuerliche Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft aus. In diesen Verhandlungen solle insbesondere auf diese nunmehr vorliegende rechtliche Beurteilung hingewiesen werden. Auch Gottfried Schapler schließt sich dieser Meinung an und plädiert für neuerliche Verhandlungen in dieser Angelegenheit. Daß im gegenständlichen Falle die Ersitzung eines persönlichen Dienstbarkeitsrechtes ins Treffen geführt werden könne, sei seiner Meinung nach nicht unerheblich. Florentin Salzgeber spricht sich ebenfalls für neue Verhandlungen mit der Republik Österreich aus. Das Finden einer außergerichtlichen Lösung erachte er für unbedingt notwendig. Neben Wolfgang Violand spricht sich dann auch Anton Kovar dafür aus, mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in neue Verhandlungen zu treten. Mit aller Deutlichkeit solle in diesen Verhandlungen aber auf die rechtliche Position der Gemeinde Vandans hingewiesen werden. Dabei dürfe nicht vergessen werden, daß die Gemeinde im Gegenzuge zur Rechtseinräumung auch die Pflicht übernehme, die Wege auf eigene Kosten zu erhalten und zu warten und alle Maßnahmen zu treffen, die eine gefahrlose Benützung der Wege gewährleisten. Josef Maier gibt abschließend zu verstehen, daß mit diesen Pflichten die Gemeinde somit auch die Haftung für allfällige Ansprüche der Wegbenützer übernehme und sich gleichzeitig verpflichte, die Republik diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Diese neuen Pflichten der Gemeinde erfordere nicht unerheblichen finanziellen Aufwand, sodaß der Zahlung eines einmaligen Entgeltes, wie dies im vorgelegten Vertrag gefordert werde, kein Verständnis entgegengebracht werden könne. In der darauffolgenden Abstimmung sprechen sich alle Anwesenden gegen den Abschluß eines solchen Gestattungsvertrages zum derzeitigen Zeitpunkt aus und beauftragen den Bürgermeister zu neuerlichen Verhandlungen mit der Republik Österreich. -87. Im kommenden Jahr, so der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, stehe der letzte Abschnitt der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlage, nämlich der Bauabschnitt 06, zur Realisierung an. Wie bei anderen Bauabschnitten auch, solle in diesem Zusammenhange auch die örtliche Wasserversorgungsanlage und zwar um den Bauabschnitt 05 erweitert werden. Aus diesem Grunde habe das Gemeindeamt eine Ausschreibung sämtlicher Planungsarbeiten sowie der örtlichen Bauaufsicht vorgenommen. Zwischenzeitlich seien insgesamt 4 Angebote eingelangt. Das Ergebnis stelle sich wie folgt dar: Wasserversorgungsanlage - BA 05: _________________________________________________________________________ Leistungen Büro Adler M + G Ing. Büro Pambalk Büro Riedmann _________________________________________________________________________ Planung 345.492, 00 431.865, 00 152.393, 00 431.800, 00 Örtliche Bauaufs. 238.095, 00 238.095, 00 151.110, 00 238.000, 00 Zwischensumme 583.587, 00 669.960, 00 303.500, 00 669.800, 00 Sondernachlaß - 87.538, 05 Mehrwertsteuer 99.209, 79 133.962, 00 60.700, 00 133.960, 00 Gebührensumme 595.258, 74 803.952, 00 364.200, 00 803.760, 00 Nachlässe 15% berücks. Nebenkosten nicht enth. nicht enth. nicht enthalten nicht enthalten _________________________________________________________________________ Wasserversorgungsanlage - BA 06: _________________________________________________________________________ Leistungen Büro Adler M + G Ing. Büro Pambalk Büro Riedmann _________________________________________________________________________ Planung 487.708, 00 609.718, 00 397.817, 00 609.600, 00 Örtliche Bauaufs. 376.405, 00 376.488, 00 282.366, 00 376.400, 00 Zwischensumme 864.113, 00 986.206, 00 680.100, 00 986.000, 00 Sondernachlaß - 129.616, 95 Mehrwertsteuer 146.899, 21 197.241, 20 136.020, 00 197.200, 00 Gebührensumme 861.395, 26 1.183.447, 20 816.120, 00 1.183.200, 00 Nachlässe 15% berücks. Nebenkosten nicht enth. nicht enth. nicht enthalten nicht enthalten _________________________________________________________________________ -9In der Folge ergibt sich eine angeregte Diskussion mit zahlreichen Wortmeldungen. Josef Maier spricht sich dafür aus, die Ingenieurleistungen im Rahmen der Erweiterung der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlage und der örtlichen Wasserversorgungsanlage nach Möglichkeit an ein und das selbe Ingenieurbüro zu vergeben. Leider sei das Ingenieurbüro Pambalk bei uns nahezu unbekannt, sodaß man erst entsprechende Informationen einholen müße. Nachdem sich das Ingenieurbüro Pambalk in Imst befinde, müsse der Verrechnung von Nebenkosten (Fahrtkosten etc.) jedenfalls großes Augenmerk geschenkt werden. Auch Wolfgang Violand spricht sich für eine gemeinsame Vergabe der Ingenieurleistungen an ein und das selbe Büro aus. Aufgrund der vorliegenden Angebote präsentiere sich das Ingenieurbüro Pambalk eindeutig als Billigstbieter. Selbstverständlich dürfe man dabei die Nebenkosten nicht außer Acht lassen. Aus naheliegenden Gründen spreche er sich folglich dafür aus, den Vertreter des Ingenieurbüros Pambalk demnächst zu einer Sitzung der Gemeindevertretung einzuladen und diesem die Gelegenheit zur Präsentation zu geben. Parallel dazu solle aber auch eine Referenzliste angefordert werden, um unabhängige Meinungen anderer Auftraggeber einholen zu können. Florentin Salzgeber warnt daraufhin vor Überlegungen, die Planung und die örtliche Bauaufsicht getrennt zu vergeben. Wenn Planung und örtliche Bauaufsicht nicht in den selben Händen liege, führe dies früher oder später zu Problemen. Gottfried Schapler, Siegfried Bitschnau und Wilhelm Pummer geben letztlich zu bedenken, daß bei nahezu jedem Bauvorhaben eine getrennte Vergabe der Planung und der örtlichen Bauaufsicht erfolge. So gesehen gebe es keine berechtigten Einwände gegen solche Überlegungen. Nachdem keine neuen Aspekte und Überlegungen mehr geäußert werden, sprechen sich die Anwesenden für eine Vertagung der Entscheidung aus. Wie bereits angeregt, solle das Ingenieurbüro Pambalk ersucht werden, baldmöglichst eine Referenzliste dem Gemeindeamt vorzulegen. Darüberhinaus solle einem Vertreter des Ingenieurbüros Pambalk in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung die Möglichkeit geboten werden, das Büro vorzustellen und Überlegungen zur Planung bzw. der örtlichen Bauaufsicht darzulegen. 8. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister daran, daß der derzeit im Einsatz befindliche Reform-Muli bereits im Jahre 1980 angekauft worden sei. Das Fahrzeug sei also zwischenzeitlich mehr als 18 Jahre alt und weise ca. 8000 Betriebsstunden auf. Derzeit stehe leider wiederum eine Reparatur des erwähnten Fahrzeuges an, wobei sich der Kostenvoranschlag auf ATS 63.000, - belaufe. Angesichts dieser finanziellen Größenordnung und der bereits in den vergangenen Jahren getätigten Reparaturen erachte er nunmehr den Zeitpunkt für gekommen, ein neues Fahrzeug für den Gemeindebauhof anzuschaffen. Aus diesem Grunde habe er bei der Firma Reform die Fahrzeuge „Muli 860" und „Muli 970" anbieten lassen. Der Listenpreis belaufe sich beim „Muli 860" auf ATS 793.610, zuzüglich MWSt. und beim „Muli 970" auf ATS 866.690, - zuzüglich Mehrwertsteuer. Auch wenn dieser Preis enorm hoch sei, erachte er die Anschaffung eines solchen Kommunalfahrzeuges für unumgänglich. Selbstverständlich spreche aber nichts dagegen, zu diesen Angeboten der Firma Reform noch weitere Vergleichsangebote einzuholen. Wichtig sei ausschließlich, daß die Anschaffung eines solchen Kommunalfahrzeuges baldmöglichst beschlossen werde. Josef Maier gibt zu verstehen, daß ein gutes Fahrzeug seinen Preis habe. Wenn ein solches Fahrzeug für den Gemeindebauhof benötigt werde, müsse eine Anschaffung getätigt werden. Einer Reparatur des alten Fahrzeuges könne angesichts der erwähnten Größenordnung jedenfalls nicht mehr zugestimmt werden. -10- Vbgm. Peter Scheider spricht sich ebenfalls vehement für die Anschaffung eines solchen Kommunalfahrzeuges aus. Ein solches Fahrzeuges sei für den Bauhof geradezu unentbehrlich und stehe das ganze Jahr über im Einsatz. Auch Anton Kovar befürwortet in seiner Wortmeldung die Anschaffung eines solchen Kommunalfahrzeuges. Allerdings vertrete er die Auffassung, daß noch weitere Vergleichsangebote eingeholt werden. Auch Gottfried Schapler und Gerhard Stampfer kommen in ihren Wortmeldungen zum Schluß, daß eine Reparatur des bisher im Einsatz befindlichen Gerätes nicht mehr vertretbar sei. Angesichts der unterschiedlichen Aufgabengebiete müsse das anzuschaffende Fahrzeug aber wiederum äußerst geländetauglich sein. Aus diesem Grunde könne vermutlich nur wiederum ein „Muli" oder ein ähnliches Fahrzeug zur Anschaffung kommen. Nach einigen weiteren Debattenbeiträgen sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung weitere Vergleichsangebote (z.B. Firma Lindner, Mercedes etc.) einzuholen. 9. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 10. Das von Alois Fitsch am 29. Juni 1998 eingebrachte Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes wird vom Vorsitzenden verlesen. Ergänzend dazu führt der Bürgermeister aus, daß der Antragsteller am 12. Juli 1998 das Ersuchen geäußert habe, die Umwidmungsfläche von ca. 195 m2 auf ca. 300 m2 auszuweiten. Damit sei gewährleistet, daß auf dem neuzubildenden Grundstück problemlos ein Einfamilienwohnhaus erstellt werden könne. Vor Eingang in die eigentliche Diskussion erinnert der Bürgermeister weiters dann daran, daß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18. Juni 1998 die Umwidmung der ursprünglich beantragten 2400 m2 aus den Grundstücken Nr. 1945/1, 1942, 1943 und 1944 von FL in BW abgelehnt habe. Der heutige Antrag habe mit diesem seinerzeitigen Antrag aber nichts mehr gemeinsam. Nachdem Dipl. Ing. Ulrich Grasmugg die beantragte Änderung als durchaus genehmigungsfähig beurteilt habe, plädiere er ebenfalls für eine Genehmigung des gegenständlichen bzw. erweiterten Antrages, zumal dem Antragsteller damit die Errichtung eines neuen Einfamilienwohnhauses ermöglicht werde. Auch Manfred Blenke befürwortet eine antragsgemäße Erledigung. Seiner Meinung nach spreche nichts gegen die beantragte Ausweitung des Baulandes um ca. 300 m2. Im Nahbereich der umwidmungsgegenständlichen Teilfläche habe bisher ein Stallgebäude bestanden. Anstelle dieses ehemaligen Stallgebäudes sei nunmehr der Neubau des Antragstellers beabsichtigt. Aus raumplanerischen Überlegungen könne man seiner Meinung nach keinen Einwand gegen die beantragte Umwidmung erheben. Auch Günter Fritz macht in seiner Wortmeldung deutlich, daß dieser nunmehrige Umwidmungsantrag nichts mit dem seinerzeitigen Umwidmungsantrag gemeinsam habe. Aus diesem Grunde sei der gegenständliche Antrag vollkommen neu zu beurteilen. Seiner Meinung nach spreche aber nichts gegen eine antragsgemäße Erledigung. Auch Anton Kovar und Wilhelm Pummer schließen sich der Wortmeldung des Vorredners an und befürworten eine Erledigung, wie sie vom Antragsteller zuletzt am 12. Juli 1998 beantragt worden ist. Dem Antrag des Bürgermeisters, dem Antrag vom 29. Juni 1998 bzw. 12. Juli 1998 stattzugeben und aus den Grundstücken Nr. 1945/2 und 1942 eine Fläche von rund 300 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet umzuwidmen, wird daraufhin einstimmig zugestimmt. -1111. Der Bürgermeister berichtet, daß - mit der Fertigstellung des Kindergartenzubaues laut Auskunft von Bmstr. Ing. Thomas Hepberger erst Ende Oktober gerechnet werden könne. In absehbarer Zeit erfolge die Dacheindeckung, die dann erst einen weiteren Innenausbau möglich mache. Unabhängig davon werde man aber bemüht sein, die Instandsetzungsarbeiten im Parkplatzbereich vor Beginn des neuen Kindergartenjahres abschließen zu können; - sich die Illwerke Seilbahn-Betriebsgesellschaft m.b.H. nunmehr bereiterklärt habe, in der Sommersaison 1998 probeweise die Sektion I (Vandans-Latschau) der neuen Golmerbahn in Betrieb zu nehmen. Der Betrieb erfolge nur am Wochenende und zwar jeweils am Samstag und am Sonntag von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Erstmals werde die Bahn am Samstag, dem 18. Juli 1998, in Betrieb gehen. Das Ende dieses Sommerbetriebes habe man einvernehmlich auf Sonntag, den 20. September 1998, fixiert. Die Benützung der Sektion I könne vorerst kostenlos erfolgen, wobei man Fahrkarten zur Benützung der Sektionen II und III nur bei der Kassa in Latschau erwerben könne. Mit dieser Maßnahme lasse sich, so die Überlegung der Betreiber, weiteres Personal einsparen. Die Finanzierung eines allfälligen Abganges erfolge je zur Hälfte durch die Illwerke Seilbahn-Betriebsgesellschaft und die Gemeinde Vandans; - er mit Schreiben vom 6. Juli 1998 alle Montafoner Gemeinden aufgefordert habe, bis 31. Juli 1998 definitiv mitzuteilen, ob dem Angebot der Gemeinde Vandans vom 4. Juni 1998 nunmehr zugestimmt werde oder nicht. Einige Zustimmungen seien daraufhin im Gemeindeamt eingelangt, sodaß nurmehr die Zustimmung der Gemeinde Silbertal ausständig sei. Unabhängig davon habe er am 7. Juli 1998 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Verlängerung der seinerzeit erteilten Bewilligung um ein weiteres Jahr beantragt. Über dieses Ansuchen werde nunmehr in einer mündlichen Verhandlung am 23. Juli 1998 entschieden; - dem Vernehmen nach auch die diesjährige Zirkus-Projektwoche wieder ein voller Erfolg gewesen sei. Mit einem netten Schreiben bedanke sich der Elternverein für die großzügige Unterstützung der Gemeinde; - am 1. und 2. August 1998 über Initiative des Voice-Club das 2. Beach Volleyball-Turnier stattfinde. Wie alle anderen Ortsvereine lade der Veranstalter auch die Gemeindevertretung zur Teilnahme mit einer oder mehreren Mannschaften ein. Eine Anmeldung sei bis zum 19. Juli 1998 möglich. Soferne Interesse an einer Teilnahme bestehe, bitte er um umgehende Rückmeldung. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Karin Ganahl: Seit einiger Zeit ist das Sprungbrett im Schwimmbad defekt bzw. abmontiert. Bis wann kann mit einer Reparatur oder einem Ersatz gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Eine Reparatur des bisherigen Sprungbrettes ist leider nicht möglich. Aus diesem Grunde mußte eine Neuanschaffung getätigt werden. Laut Auskunft der Lieferfirma soll die Montage des neuen Sprungbrettes am kommenden Montag erfolgen. Anton Kovar: Immer wieder werden Umwidmungsanträge von Dipl. Ing. Ulrich Grasmugg als Amtssachverständiger für Raumplanung an Ort und Stelle begutachtet. Werden die dabei getätigten Äußerungen bzw. Stellungnahmen in einem Aktenvermerk festgehalten? Antwort des Bürgermeisters: In nahezu jedem Fall wird die Beurteilung des Amtssachverständigen in einem entsprechenden Aktenvermerk festgehalten. Dies insbesondere dann, wenn keine schriftliche Erledigung vereinbart wird. -12Anton Kovar: Die Entscheidung der Gemeindevertretung, nämlich jeweils eine der parallel angeordneten Baumrabatten im Bereich der Dorfstraße zu entfernen, kann von mir nicht nachvollzogen werden. Unzweifelhaft wird das Schnellfahren auf der Dorfstraße damit wieder zunehmen. Aus diesem Grunde plädiere ich für die Aufstellung einer oder mehrerer Radarboxen. Die Baumrabatte vor der Einmündung in die St. Antoner Straße erachte er hingegen als falsch platziert. Die Entfernung derselben könne er nur befürworten. Alois Neher: Nach der Auflassung der Altstoff-Sammelstelle in der Parzelle Innerbach wird die Sammelstelle „auf der Höhe" noch stärker wie bisher frequentiert. Leider läßt die Optik dadurch vielfach zu wünschen übrig. Alois Neher: Im Voranschlag für das laufende Jahr sind finanzielle Mittel für die Errichtung einer zentralen Altstoff-Sammelstelle enthalten. Aus welchem Grunde ist eine Realisierung eines solchen Vorhabens noch nicht in Angriff genommen worden? Antwort des Bürgermeisters: Daß die Altstoff Sammelstellen zunehmend zu Müllstationen degradiert werden, ist ein unbestrittenes Faktum. Aus diesem Grunde sind bereits die Sammelstellen beim Feuerwehr-Gerätehaus und in der Parzelle Innerbach aufgelassen worden. Auch die Tage der Altstoff-Sammelstelle „auf der Höhe" sind bereits gezählt, zumal zwischenzeitlich die Sammelstelle beim Bauhof erweitert und aus optischen Gründen von der Süd- an die Nordseite umgelegt worden sei. Die Errichtung der zentralen Altstoff-Sammelstelle verzögere sich deshalb, weil von der Agrargemeinschaft Vandans nach wie vor eine Antwort auf das diesbezügliche Grunderwerbsansuchen der Gemeinde fehle. Bereits Mitte Mai habe er die Agrargemeinschaft um eine Stellungnahme gebeten, ob und unter welchen Bedingungen unterhalb des Schießstandes Grund für einen solchen Zweck an die Gemeinde abgetreten werde. Allem Anschein nach komme dem erwähnten Ansuchen innerhalb der Agrargemeinschaft nicht die notwendige Bedeutung zu. Nach seinem Urlaub werde er die gegenständliche Angelegenheit jedenfalls urgieren. Alois Neher: Am kommenden Wochenende wird es im Rellstal zwei Festveranstaltungen aus Anlaß der Erstbesteigung der Zimba vor 150 Jahren geben. An welchen Personenkreis werden Bewilligungen zum Befahren der Rellstalstraße ausgestellt? Antwort des Bürgermeisters: Das Befahren der Rellstalstraße wird auch am kommenden Wochenende nur bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung möglich sein. Aus grundsätzlichen Überlegungen werden alle Besucher dieser Festveranstaltungen aber zur Benützung des Zubringerbusses animiert. Im Ausnahmefalle soll aber jedem Bewohner von Vandans die Möglichkeit geboten werden, im Gemeindeamt eine Bewilligung zum Befahren der Rellstalstraße zu lösen. Wilhelm Pummer: Baumrabatten stellen eine große Gefahrenquelle für Radfahrer dar. Meiner Meinung nach sollten solche so ausgeführt werden, daß zwischen Baumrabatte und Gehsteig ein ca. 1, 00 m breiter Radstreifen verbleibt. Der Radfahrer erhalte damit die Möglichkeit, auch in solchen Bereichen seine Fahrt entlang des Gehsteiges fortzusetzen. Gerhard Stampfer: Wie bereits angesprochen worden ist, wird es am kommenden Wochenende im Rellstal zwei Festveranstaltungen geben. Aus gutem Grunde plädiere ich deshalb dafür, allfällige Fahrbewilligungen nur bis zur Rellskapelle zu erteilen. Antwort des Bürgermeisters: Die Fahrbewilligungen gelten nur im Bereich der Rellstalstraße, die eine öffentliche Privatstraße darstellt. Alle Zufahrtswege zu den Alpen stellen private Weganlagen dar. Die Ausnahmebewilligung der Gemeinde zum Befahren der Rellstalstraße hat hiefür keine Gültigkeit. -13Wolfgang Violand: Dem Vernehmen nach hat sich die Jägerschaft gegen das Zimba-Event ausgesprochen. Antwort des Bürgermeisters: Weder die Jagdpächter der Genossenschaftsjagd noch der Alpenverein habe sich gegen das Zimba-Event ausgesprochen. Von allem Anfang an wurden sowohl die Jagdnutzungsberechtigten der Genossenschaftsjagd als auch der Alpenschutzverein in die Vorbereitungen miteinbezogen. Alle Vorbereitungen wurden also im Einklang mit diesen getätigt. Negative Stimmen wurden zuletzt aber bedauerlicherweise vom Naturschutzbund und anderen laut. Wie so oft wurden dabei übertriebene Befürchtungen geäußert, ohne mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen zu haben. Im Einvernehmen mit der Jägerschaft wurde insbesondere vereinbart, daß die Hubschrauberflüge im Rahmen der Vorbereitungen auf das unbedingt notwendige Ausmaß eingeschränkt werden. Gerhard Stampfer: Sämtliche Jagdnutzungsberechtigte haben sich in dankenswerter Weise zur Mithilfe bereiterklärt. Das gegenständliche Fest muß als nicht alltägliches Ereignis klassifiziert werden und rechtfertigt die ins Auge gefaßten Maßnahmen. Hubert Schreiber: Nach der Verlegung der Gasleitung in der Böschisstraße ist diese wieder notdürftig saniert worden. Wann wird eine endgültige Sanierung der Böschisstraße erfolgen? In eine endgültige Sanierung sollten auch die diversen Hanganschnitte einbezogen werden. Antwort des Bürgermeisters: Im Einvernehmen mit dem ausführenden Unternehmen, der Fa. Wilhelm & Mayer, soll eine endgültige Sanierung des Fahrbahnbelages erst im Frühjahr 1999 erfolgen, weil noch immer mit Setzungen gerechnet werden müsse. Unabhängig davon werde die Sanierung der diversen Hanganschnitte aber bereits im kommenden Sommer in Angriff genommen. Josef Maier: Gibt es bezüglich der Kanalanschlußgebühren-Vorschreibung für die ELB-Form GmbH, eine neue Entscheidung? Antwort des Bürgermeisters: Der seinerzeit ergangene Bescheid mußte aufgrund eines Fehlers von amtswegen korrigiert werden. Meinem Wissen nach hat zwischenzeitlich bereits eine Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren stattgefunden. Gottfried Schapler: Das Verkehrszeichen „Vorrang geben" an der L 83 vor dem Sparmarkt ist durch einen Baum kaum mehr erkennbar. Das Landesstraßenbauamt sollte daher dazu bewogen werden, die Bäume im erwähnten Bereich entsprechend zurückzuschneiden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: