20130702_GVE033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:58
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2013-07-02
Erscheinungsdatum 2013-07-02
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 02. Juli 2013 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 33. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 21. Juni 2013 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint und Leo Brugger sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Manfred Blenke und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Josef Maier, DI Alois Kegele, Manfred Schapler, Werner Vergut, Peter Scheider und Rupert Platzer GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Reihenfolge der Tagesordnung geringfügig zu ändern, wird von den Anwesenden einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Juni 2013 2. Stellungnahme zum Vorhaben, im Bereich des Grundstückes Nr. 12/4 einen neuen Skaterplatz zu errichten 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 03. Juni 2013 4. Berichtigung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen und Ausweisung einer 50 m² großen Fläche des Grundstückes Nr. 951/4 als „Baufläche Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ bei gleichzeitiger Löschung einer im Bereich des Grundstückes Nr. 951/1 ausgewiesenen „Baufläche“ 5. Entscheidung zum Einspruch der Agrargemeinschaft Vandans gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 28. Dezember 2012, Zl. 612/2012 6. Stellungnahme zum Vorhaben, im Maisäßgebiet „Ganeu“ eine Löschwasseranlage zu schaffen 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 d) ein Gesetz über ein Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 e) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbediensteten-Überlassungsgesetzes 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Juni 2013 Die Verhandlungsschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Juni 2013, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der von Manfred Blenke begehrten Ergänzungen bzw. Korrekturen einstimmig genehmigt: Punkt 10., 2. Absatz: Manfred Blenke: Wenn ich mir die Vandanser Wildbäche ansehe fällt mir immer wieder auf, dass dem forstlichen Bewuchs in den Bachläufen wenig oder gar keine Aufmerksamkeit geschenkt wird. Zum Teil stocken dort richtige Wälder, was ich nicht verstehe. Meiner Meinung nach sollten diese dringend gerodet werden, erhöht sich mit diesen doch bei jedem Hochwasser die Verklausungsgefahr. Außerdem halte ich absolut nichts vom angeblichen Ansinnen der Wildbach- und Lawinenverbauung, die bestehende „Schlosswandsperre“, die seinerzeit als „Geschieberückhaltesperre“ ausgeführt worden ist, in eine „Schlitzsperre“ umzubauen. Viel wichtiger wäre meiner Meinung nach ein Umbau der auf Höhe des Wohnhauses Wilhelmer errichteten Sohlrampe in der Form, dass diese um zirka 0, 60 m abgesenkt wird. Eine solche Maßnahme würde dem Wunsch der Wildbach- und Lawinenverbauung nach mehr Geschiebeeintrag in die Ill ohne Zweifel mehr Rechnung tragen. Punkt 10., 3. Absatz: Manfred Blenke: Ich verstehe den seinerzeitigen Beschluss der Gemeindevertretung überhaupt nicht, mit welchem die Gebäudebesitzer im Rellstal verpflichtet worden sind, in Zukunft all ihre Dächer mit Holzschindeln einzudecken. Für die Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Lün - Lünersee mit mehreren Objekten bzw. großen Dachflächen kann diese Verpflichtung der finanzielle Ruin bedeuten. Meiner Meinung nach sollte die Erlassung des seinerzeitigen Bebauungsplanes dringend überdacht werden. Die Gemeindevertreter/innen MMag. Eva-Maria Hochhauser, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Ernst Stejskal, Martin Tschabrun und Leo Brugger nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 20. Juni 2013 nicht anwesend waren. 2. Stellungnahme zum Vorhaben, im Bereich des Grundstückes Nr. 12/4 einen neuen Skaterplatz zu errichten Erstmals in der Geschichte des Montafons, so der Vorsitzende einleitend, habe es im heurigen Frühjahr über Auftrag des Standes Montafon eine Befragung aller Jugend2 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 lichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren im Montafon gegeben. Insgesamt seien zirka 1.300 Jugendliche zu den unterschiedlichsten Themen befragt worden. Unter anderem auch zu Themen wie „fehlende Freizeit- und Sporteinrichtungen“. Besonders überrascht sei man beim Auftraggeber über den hohen Rücklauf, nämlich zirka 460 Fragebögen, gewesen. Nach dem alle Fragebögen ausgewertet worden seien, habe es am 22. Juni 2013 eine Präsentation der Ergebnisse gegeben. Nebst vielen anderen Gedanken, Anregungen und Wünschen die artikuliert worden seien, sei von verhältnismäßig vielen Jugendlichen das Fehlen eines Skaterplatzes in der Gemeinde Vandans bemängelt worden. Weil es am 22. Juni 2013 beim persönlichen Gespräch mit vielen Teilnehmern dieser Jugendbefragung eine persönliche Zusage seinerseits gegeben habe, habe er sich unverzüglich auf die Suche nach einem neuen Standort gemacht. Die Überlegung, nämlich diesen Skaterplatz auf dem ehemaligen Festplatz an der Ill zu errichten, habe er nicht weiter verfolgt, weil schon vor Jahren das Landeswasserbauamt als Vertreter der Grundeigentümerin einer Grundinanspruchnahme die Zustimmung verweigert habe. Übrig geblieben seien bei seiner Recherche die beiden Plätze südlich des SCM Klubheimes, das ehemalige „Festwäldchen“ nördlich vom UTC - Klubheim, die Parkfläche zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz sowie das Gelände des ehemaligen Reitplatzes, nordseitig des Schwimmbades. Weil es seinerseits eine persönliche Präferenz für die Freifläche direkt nach dem SCM - Kiosk gegeben habe, habe er in einem ersten Schritt Kontakt mit den Verantwortlichen des SCM Vandans aufgenommen. Mit Schreiben vom 25. Juni 2013 habe der Obmann des SCM Vandans, nämlich Michael Hartmann, dann mitgeteilt, dass man die Überlegung des Bürgermeisters am 24. Juni 2013 im Ausschuss des Sport Club Montafon (SCM Vandans) beraten habe. Mehr oder weniger einhellig sei man dort aber zur Auffassung gelangt, dass sich dieser Platz für die Errichtung eines Skaterplatzes aus mehreren Gründen nicht eigne und eine Vielzahl an Problemen aufwerfen würde. Es gehe heute also darum, so der Vorsitzende abschließend, im gemeinsamen Miteinander einen geeigneten Platz für die Errichtung einer solchen Skateranlage zu finden, wobei er kein Freund der Überlegung sei, den Skaterplatz selber und damit auch die Kinder und Jugendlichen als Benützer dieser Anlage irgend wo an der Peripherie anzusiedeln bzw. diese dorthin zu verdrängen. Schließlich seien diese Kinder und Jugendlichen Teil unserer Gesellschaft, vermutlich der wichtigste, jedenfalls der, der das größte Kapital darstelle. Wenn überall der Slogan „Kinder in die Mitte“ kolportiert werde, solle man diesem auch Rechnung tragen und diese Anlage irgend wo zentral platzieren. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er selber im Ausschuss des SCM Vandans an dieser Beratung teilgenommen habe. Die Überlegung des Bürgermeisters sei wirklich seriöse, emotionslos und sachlich diskutiert worden. Einhellig sei man letztlich aber zur Überzeugung gelangt, dass die besagte Teilfläche, nämlich jene südlich vom SCM - Kiosk, sich nicht für die Errichtung eines Skaterplatzes eigne. Als optimaler Standort sei von allen Anwesenden die jetzige Parkfläche zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz beurteilt worden. Dieser Platz sei angesichts der optimalen Lage und der Nähe zum Fußball- und Tennisplatz geradezu prädestiniert für die Errichtung einer solchen Anlage. Außerdem sei dieser sehr übersichtlich und gut erreichbar. Vbgm. Michael Zimmermann, so dieser in seiner Wortmeldung, habe heute sowohl den Platz südlich vom SCM - Kiosk wie auch jenen zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz einer eingehenden Prüfung unterzogen. Nach dem Abwiegen aller Vor- und Nachteile sei auch er zur Überzeugung gelangt, dass sich die Parkfläche zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz selber wohl am Besten für die Errichtung eines neuen Skaterplatzes eignen würde. Der besagte Platz werde bergseitig von einer bestehenden Böschung, illseitig von einer bestehenden Thujenhecke begrenzt. Schon aus Gründen des Lärmschutzes finde er diesen Standort optimal. Auch würde sich diese Fläche im Winter gut für die Anlegung eines Eislaufplatzes eignen, weil dieser im Schatten liege und über eine großartige Wasseranschlussmöglichkeit verfüge. Aus diesen und auch noch anderen Gründen gebe es eine große Präferenz, auf diesem besagten Platz die 3 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 neue Skateranlage zu errichten. Ulrike Bitschnau ersucht um Auskunft, warum es den Skaterplatz auf dem Parkplatz der Golmerbahn nicht mehr gebe. Insbesondere sei für sie wichtig zu wissen, ob dieser demontiert worden sei, weil es keine Frequenzen durch Kinder und Jugendliche mehr gegeben habe. In einer Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass die Auflassung bzw. die Demontage der dortigen Anlage in erster Linie im Zusammenhang mit dem Umbau der dortigen Parkflächen gesehen werden müsse. Dass es in der letzten Saison auch kaum mehr Frequenzen auf der dortigen Anlage gegeben habe bzw. nur mehr solche, die man sich eigentlich nicht wünsche, sei ein offenes Geheimnis. Mag. Christian Egele spricht sich seinerseits für die Wiedererrichtung einer solchen Anlage aus. Unabhängig davon, wo der Platz dann letztlich zur Ausführung gelangen werde, plädiere er für eine seriöse Erhebung der damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Wenn seine Informationen stimmen, müsse die tangierte Fläche jedenfalls asphaltiert sein und auch bei den vorhandenen Geräten gebe es großen Reparaturbedarf. In Summe komme vermutlich ein Betrag zusammen, den man nicht so ohne Weiteres aufbringen könne. Im laufenden Budget gebe es seines Wissens jedenfalls keinen Ansatz für die Errichtung einer solchen Anlage. Martin Burtscher bestätigt in seiner Wortmeldung, dass sich viele Geräte in einem äußerst desolaten Zustand befinden und es in Summe einen beachtlichen Reparaturaufwand geben werde. Persönlich könne er nicht beurteilen, ob auch noch die eine oder andere Neuanschaffung notwendig werde, weil der Zustand einzelner Geräte wirklich katastrophal sei. Das viele Auf- und Abbauen der Geräte am ehemaligen Standort habe diesen beachtlich zugesetzt. Er plädiere deshalb aus gutem Grund für einen Platz, wo diese Geräte dann das ganze Jahr über stehen bleiben können. Auch Florian Küng begrüßt in seiner Wortmeldung die Errichtung eines neuen Skaterplatzes. Der zur Diskussion stehende Platz zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz eigne sich seiner Meinung nach bestens. Seiner Meinung nach gehöre es ebenfalls zu den Aufgaben einer Gemeinde, Kindern und Jugendlichen ein tolles Freizeitangebot zu schaffen bzw. eine Infrastruktur, die deren Bedürfnisse auch decke. Auch plädiere er, wie viele Vorredner auch dafür, unsere Kinder und Jugendlichen nicht irgend wo am Ortsrand, sondern im Zentrum unserer Gemeinde zu platzieren. Ulrike Bitschnau gibt zu bedenken, dass sich das Hotel Brunella in unmittelbarer Nähe dieses zur Diskussion stehenden Platzes befinde. Sie ersuche daher um eine Abklärung, mit welcher Lärmentwicklung bei einer solchen Skateranlage gerechnet werden müsse und ob diese Lärmentwicklung für das Hotel Brunella zum Problem werden könne. MMag. Eva-Maria Hochhauser zeigt sich sehr erfreut ob der tollen Eigeninitiative der Vandanser Jugend. Dass Kinder und Jugendliche von sich aus auf den Bürgermeister zugehen und diesem ihre Wünsche vortragen, sei nicht selbstverständlich. Man müsse diesen wirklich ein Kompliment machen. Dass von den Kindern- und Jugendlichen auch schon Standortüberlegungen angestellt worden seien, spreche für die Reife und die Qualität dieser. Manfred Blenke spricht sich ebenfalls für die Neuerrichtung eines Skaterplatzes auf der Parkfläche zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz selber aus. Dieser Platz eigne sich in jeder Hinsicht bestens. Wenn die Anlage in einigen Jahren dort keinen Anklang mehr finde, könne man die Geräte auf einfache Art und Weise abbauen und den Platz wieder als Parkplatz nützen. Und die Nähe dieses Platzes zur bestehenden Tennisanlage bzw. deren Klubheim sehe er nur als weiteren Vorteil. Luzia Klinger spricht sich dafür aus, das Areal nordseitig vom Schwimmbad, nämlich 4 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 dem früheren Reitplatz, ebenfalls als möglichen Standort für die Errichtung einer solchen Skateranlage zu prüfen. Thomas Maier schließt sich der Überlegung der Vorrednerin an. Auch der Platz nordseitig vom Schwimmbad würde sich seiner Meinung nach für die Errichtung einer Skateranlage eignen. Allerdings sehe er auch absolut kein Problem, wenn der neue Skaterplatz auf der bereits mehrfach erwähnten Parkfläche zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz realisiert werde. Durch das Setzen einiger zusätzlicher Bäume und Sträucher lasse sich die Ausbreitung des mit einer Skateranlage zwansgläufig verbundenen Lärms gut verhindern. Die bergseits bereits vorhandene Böschung stelle sich in diesem Fall als weiteren Vorteil dar. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert nochmals dafür, den neuen Skaterplatz nicht irgend wo am Ortsrand, sondern in der Nähe des Ortszentrums, zu errichten. Es dürfe nicht sein, dass Kinder und Jugendliche – aus welchen Gründen auch immer – irgend wo an den Ortsrand gedrängt werden. Für ein gemeinsames Miteinander müsse es zwangsläufig Kompromisse geben, und zwar von beiden Seiten. Was die Finanzierung der neuen Anlage betreffe, könne er sich nur dem Plädoyer von Mag. Christian Egele anschließen. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer solchen Anlage solle man exakt und vollständig ermitteln. Wenn diese Summe dann ermittelt sei, müsse die Gemeindevertretung entscheiden, welche Priorität dem Projekt zukomme und welche Summe wann in den Voranschlag aufgenommen werde. Abschließend spricht sich der Bürgermeister dafür aus, sowohl für die Variante I (Parkfläche zwischen dem Sportplatzweg und dem Sportplatz) als auch für die Variante II (ehemaliger Reitplatz – nordseitig vom Schwimmbad) ein Lärmschutzgutachten einzuholen. In weiterer Folge sollen die Kosten der Asphaltierung, und zwar wiederum für beide Varianten, ermittelt werden. Parallel dazu sollen die Kosten für die Reparatur der vorhandenen Geräte erhoben werden, wobei dabei auch geprüft werden soll, ob die Neuanschaffung einzelner Geräte notwendig wird oder nicht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, stimmen alle Anwesenden der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 03. Juni 2013 Eingangs begrüßt der Bürgermeister die Direktorin der Volkschule Vandans, Frau Evelyn Stoiser, die Leiterin des Kindergartens, Frau Martina Bitschnau und auch den Direktor des Heilpädagogisches Schulzentrums, Herr Ludwig Fleisch, und dankt diesen für ihr Kommen. Am 03. Juni 2013, so der Vorsitzende im Anschluss, habe eine weitere Sitzung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales stattgefunden. Der Diskussionsbogen habe sich über den Ausbau der Kinderbetreuung, die gemeinsame Spielraumnutzung bis hin zur Raumsituation an der Volksschule bzw. dort dringend anstehende Sanierungsmaßnahmen gespannt. Diesem Ausschuss stehe MMag. EvaMaria Hochhauser vor. Da diese heute selber anwesend sei, wolle er nun dieser das Wort erteilen und sie bitten, die diversen Empfehlungen des Ausschusses im Detail zu erläutern. In der Folge informiert MMag. Eva-Maria Hochhauser die Anwesenden über die Schwerpunkte dieser besagten Sitzung und zwar  den Ausbau der Kinderbetreuung,  die gemeinsame Spielraumnutzung und  die Raumsituation bzw. anstehende Sanierungsmaßnahmen an der Volksschule. 5 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 Zum Thema „Ausbau der Kinderbetreuung“ sei zu erwähnen, dass sowohl an der Volksschule wie auch am Heilpädagogischen Schulzentrum bereits eine solche angeboten werde und diese großen Zuspruch finde. In der Volksschule werde eine solche, inklusive einem Mittagessen, im Moment zweimal wöchentlich angeboten, im Heilpädagogischen Schulzentrum dreimal pro Woche. Das Mittagessen werde von der Köchin Heike Burger in der Schulküche täglich frisch zubereitet. Sowohl im örtlichen Kindergarten als auch in der örtlichen Kleinkinderbetreuung gebe es ein derartiges Angebot im Augenblick noch nicht. Weil es von einigen Eltern aber immer wieder den konkreten Wunsch dafür gebe, wolle man ab kommendem Herbst auch dort eine solche, und zwar im Rahmen eines Pilotprojektes, anbieten. Details dazu werde später noch die anwesende Leiterin des Kindergartens, Frau Martina Bitschnau, erläutern. Die gemeinsame Spielraumnutzung, so neuerlich MMag. Eva-Maria Hochhauser, sei ebenfalls Thema in dieser besagten Sitzung gewesen. Auf großes Unverständnis sei dabei die Entscheidung des Gemeindevorstandes vom 14. Mai 2013 gestoßen. In dieser Sitzung sei nämlich vom Gemeindevorstand die Vergabe eines Planungsauftrages hinsichtlich der Neugestaltung des Pausen- und Spielplatzes abgelehnt worden. Begründet sei diese Ablehnung insbesondere damit geworden, dass man im Augenblick keine Notwendigkeit sehe, nämlich diesen Pausen- und Spielplatz neu zu gestalten und zum Anderen der Gemeinde auch das Geld für solche Maßnahmen fehle. Auch dazu werde später noch die anwesende Leiterin der Volksschule, Frau Evelyn Stoiser, ein paar Gedanken bringen. Den dritten Schwerpunkt in dieser Sitzung, so MMag. Eva-Maria Hochhauser, habe die derzeitige Raumsituation in der Volksschule und die in einigen Bereichen dringend anstehenden Sanierungsmaßnahmen gebildet. Nach Auffassung der Schulleitung sei insbesondere die Erneuerung des Fußbodens in der Turnhalle noch immer Thema bzw. verschärfe sich diese Problematik zunehmend. Auch dazu wolle die Leiterin der Volksschule aber noch kurz Stellung beziehen. Persönlich, so MMag. Eva-Maria Hochhauser, plädiere sie dafür, möglichst schnell ein kurz- bzw. mittelfristiges Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen, wobei konkrete Wünsche und Bedürfnisse der Beteiligten dort einfließen sollten können. Bgm. Burkhard Wachter dankt MMag. Eva-Maria Hochhauser für diese kurze Zusammenfassung und gibt den Anwesenden zu verstehen, dass er zum Thema „Ausbau der Kinderbetreuung“ gerne der Kindergartenleiterin, nämlich Martina Bitschnau, das Wort erteilen würde. Von besonderer Bedeutung sei ohne Zweifel, wie diese zu dieser Thematik stehe, wie diese die Situation im Kindergarten bzw. der Kleinkinderbetreuung sehe und was diese zu den konkreten Wünschen einiger Eltern zu sagen habe. Gegen diesen Wunsch des Vorsitzenden, nämlich das Wort nun der Kindergartenleiterin zu erteilen, wird kein Einwand erhoben. Martina Bitschnau bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, hier und heute zu dieser Thematik Stellung nehmen zu dürfen, und führt aus, dass im Kindergarten Vandans derzeit 47 Kinder und in der Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ 26 Kinder betreut werden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten im Kindergarten gebe es derzeit zwei Modelle und zwar die Regelgruppe und die Gruppe mit den verlängerten Öffnungszeiten. Die so genannte Regelgruppe sei von Montag bis Freitag von 7.15 bis 12.00 Uhr geöffnet, die Gruppe mit den verlängerten Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr. Derzeit gebe es weder im Kindergarten noch in der Kleinkinderbetreuung eine Ganztagesbetreuung. Im heurigen April habe man in Abstimmung mit dem Kindergartenerhalter eine Bedarfserhebung bezüglich „künftiger Betreuungsformen“ unter 47 Eltern bzw. allein erziehenden Müttern durchgeführt. Alle 47 Fragebögen seien der Kindergartenleitung retourniert worden. Von insgesamt 5 Eltern habe es den Wunsch nach einem reinen Nachmittagskindergarten (ohne Mittagstisch) gegeben. Von insgesamt 7 Eltern sei der konkrete Wunsch für eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen geäußert 6 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 worden und zwar an ganz verschiedenen Tagen. Nach diesen Erkenntnissen habe es mehrere Beratungen mit dem Kindergartenerhalter und im Team gegeben. Das Team im Kindergarten und sie selber seien gerne bereit, auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren und ab dem kommenden Herbst im Rahmen eines Pilotprojektes an zwei Werktagen eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen anzubieten. Dass dieses Zusatzangebot mit entsprechenden Kosten verbunden sei, verstehe sich von selbst. Die zusätzlichen Personalkosten seien vermutlich sekundär, primär seien es die Kosten für die Anschaffung von Matratzen (für die Mittagsruhe der Kinder). Hinsichtlich der zusätzlichen Personalkosten stellt Martina Bitschnau dann noch klar, dass ein Tag mit dem derzeitigen Personal abgedeckt werden könne. Für den zweiten Tag müsse aber jedenfalls eine zusätzliche Pädagogin eingestellt werden. Burkhard Wachter dankt der Kindergartenleiterin für diese Ausführungen und gibt zu verstehen, dass die Nachfrage nach einer Ganztagesbetreuung in den nächsten Jahren ohne Zweifel noch steigen werde. Um Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln zu können, könne er sich gut vorstellen ein solches Pilotprojektes, vorerst befristet auf ein Jahr, zu starten. Nach zahlreichen Wortmeldungen, die vor allem der Tarifgestaltung gelten, sprechen sich sodann alle Anwesenden einstimmig dafür aus, im Rahmen eines Pilotprojektes im Kindergarten Vandans ab dem kommenden Herbst eine Ganztagesbetreuung anzubieten und zwar unter folgenden Bedingungen: a) b) c) d) Wie bereits mehrfach erwähnt, soll das Pilotprojekt vorerst auf ein Jahr befristet werden. Das zusätzlich benötigte Personal ist vorerst befristet einzustellen. Für diese Ganztagesbetreuung muss es von mindestens 5 Kindern (im Alter zwischen 3 und 6 Jahren) ein konkretes Interesse gebe. Wenn diese Mindestanzahl an Kindern nicht erreicht wird, wird das Pilotprojekt nicht gestartet. Sinkt die Mindestanzahl an Kindern im 1. Semester unter die Zahl von 5, wird das Pilotprojekt mit Ende dieses ersten Semesters eingestellt. Als Tarife kommen zur Verrechnung: I. Halbtagesbetreuung Montag bis Freitag, jeweils 07.15 Uhr – 12.00 Uhr monatlich Euro 36, 00 (€ 29, 00 für jedes weitere Kind aus dem selben Haushalt) II. Halbtagesbetreuung mit verlängerten Öffnungszeiten Montag bis Freitag, jeweils von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr monatlich Euro 45, 00 (€ 36, 00 für jedes weitere Kind aus dem selben Haushalt) III. a) Ganztagesbetreuung mit einem Nachmittag Montag bis Freitag, jeweils von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr sowie einen Nachmittag von 14.00 Uhr - 16.30 Uhr ohne Mittagessen monatlich Euro 51, 00 (€ 41, 00 für jedes weitere Kind aus dem selben Haushalt) b) Ganztagesbetreuung mit einem Nachmittag Montag bis Freitag, jeweils von 7.00 Uhr – 13.00 Uhr sowie einen Nachmittag von 13.00 Uhr – 16.30 Uhr mit Mittagessen monatlich Euro 65, 00 (€ 55, 00 für jedes weitere Kind aus dem selben Haushalt) IV. a) Ganztagesbetreuung mit zwei Nachmittagen Montag bis Freitag, jeweils von 7.00 Uhr – 13.00 Uhr sowie zwei Nachmittage von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr ohne Mittagessen 7 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 monatlich Euro 56, 00 (€ 45, 00 für jedes weitere Kind aus dem selben Haushalt) b) Ganztagesbetreuung mit zwei Nachmittagen Montag bis Freitag, jeweils von 7.00 Uhr – 13.00 Uhr sowie zwei Nachmittage von 13.00 Uhr – 16.30 Uhr mit Mittagessen monatlich Euro 84, 00 (€ 73, 00 für jedes Kind aus dem selben Haushalt) Zum weiteren Beratungsgegenstand, nämlich der gemeinsamen Spielraumnutzung, informiert der Bürgermeister, dass von der Volksschule seit Ostern im vergangenen Jahr der „grüne“ Pausenplatz, also jener im Innenhof zwischen dem Heilpädagogischen Schulzentrum, dem Kindergarten und der Volksschule, mitbenützt werde. Aus dieser gemeinsamen Nutzung lasse sich vermutlich auch der Wunsch der beiden Schuldirektionen und des Kindergartens auf eine Neu- oder Umgestaltung dieses Spielraumes ableiten. Ohne die Qualität des jetzigen Platzes schmälern zu wollen, werde von den beiden Schuldirektionen und dem Kindergarten die Auffassung vertreten, dass der vorhandene Spielraum von einem Fachmann neu konzipiert werden sollte. Zu diesem Zweck habe die Direktion bereits im Mai dieses Jahres ein Angebot bei der Firma Günter Weiskopf, Büro für SpielRäume, Lustenau, eingeholt. In der Sitzung am 14. Mai 2013 habe sich dann allerdings der Gemeindevorstand gegen die Vergabe eines Planungsauftrages ausgesprochen. Begründet sei diese Ablehnung unter anderem mit dem fehlenden Verständnis, warum man den asphaltierten Pausenplatz unterhalb des Schulhauses nicht mehr weiter benützen wolle, worden. Dafür, dass sich das ganze Geschehen auf dem „grünen“ Pausenplatz konzentrieren soll, gebe es keine nachvollziehbare Erklärung. Durch die gemeinsame Benützung dieses „grünen“ Pausenplatzes durch das Heilpädagogische Schulzentrum, den Kindergarten und der Spielgruppe gebe es dort schon jetzt sehr hohe Frequenzen. Außerdem befinde sich im dortigen Bereich schon ein Spielplatz, der die letzten Jahre immer wieder durch neue Spielgeräte ergänzt und dem Vernehmen nach, auch gut angenommen worden sei bzw. keine Mängel aufweise. Im Übrigen sei die jetzt zwischen der Spielgruppe und dem Heilpädagogischen Schulzentrum bestehende Wiese derzeit im Prinzip uneingeschränkt und multifunktional nutzbar (ohne irgend welche Spielgeräte verbaut), was einen großen Vorteil darstelle. De facto sei also von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes keine Notwendigkeit gesehen worden, hier etwas zu verändern - schon gar nicht im großen Stil. Ganz generell sei auch keine Veranlassung gesehen worden, das besagte Areal um teueres Geld umoder neu zu gestalten. Letztlich sei von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes dann auch noch die Auffassung vertreten worden, dass mit der Vergabe eines Planungsauftrages lediglich Hoffnungen geschürt werden, die letztlich aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden könnten. Auf Wunsch des Bürgermeisters bringt dann die Leiterin der Volksschule ihre Vorstellungen hinsichtlich der erwünschten Neugestaltung dieses Spielraumes vor. Wie schon mehrfach erwähnt worden sei, weise dieser Spielraum extrem hohe Frequenzen auf. Dass es dabei immer wieder zu Problemen komme, liege auf der Hand. Ihrer Beurteilung zufolge seien einige der vorhandenen Spielgeräte ganz einfach „in die Jahre gekommen“, wie zum Beispiel die Rutsche. Bei anderen gebe es kleineren oder größeren Sanierungsbedarf, so zum Beispiel im Bereich der „Röhre“ (schlechte Bodenbeschaffenheit). Weil dieser Spielraum von allen Beteiligten sehr geschätzt werde, habe man sich innerhalb der Direktion des Heilpädagogischen Schulzentrum, der Leitung des Kindergarten und der Direktion der Volksschule zusammen getan und gemeinsame Beratungen angestellt. In diesem Kreis sei man dann auch einhellig zum Schluss gekommen, zum Einen eine gemeinsame Lösung zu suchen und zum Anderen sich Rat und Tipps von einem Profi zu holen. Dies sei in der Folge auch geschehen. Gemeinsam mit dem Spielraumgestalter Jürgen Weißkopf aus Lustenau, der den Platz vor Ort inspiziert habe, habe man Wünsche und Anregungen formuliert. Auch wenn im Augenblick das Geld für die eine oder andere Maßnahme fehle, erachte sie eine konzeptionelle Planung durch Fachmann von größter Bedeutung. Gegen eine etappenweise Umset8 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 zung dieses Spielraumkonzeptes gebe es von keinem der Beteiligten einen Einwand. Schließlich sei man sich der finanziellen Situation der Gemeinde durchaus bewusst. Im Übrigen hoffe sie sehr darauf, dass es gelinge, für die eine oder andere Neuinvestition oder Maßnahme einen Sponsor zu finden, um das Budget der Gemeinde auch spürbar entlasten zu können. Stefan Jochum bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass dieser Spielplatz dem Vernehmen nach von rund 270 Kindern frequentiert werde. Diese enorme Frequentierung sei für ihn Grund genug, die Gestaltung einem Profi zu überlassen bzw. sich von einem Fachunternehmen ein Konzept erstellen zu lassen. Das Vorliegen eines ausgereiften Konzeptes bedeute schließlich nicht, dass mit einer Umsetzung des Konzeptes sofort begonnen werden müsse. Aber jeder einzelne Schritt der künftig gesetzt werde, könnte dann im Sinne dieses Konzeptes gesetzt werden. Im Übrigen könnte das Vorliegen eines solches Konzeptes auch bei der Suche nach allfälligen Sponsoren hilfreich sein. Markus Pfefferkorn und auch Wilfried Dönz schließen sich ihrem Vorredner an. Schon jetzt werde dieser Spielraum von enorm vielen Kindern genützt. Ein Spielraum mit einer derart hohen Frequentierung sollte auf jeden Fall von einem Fachmann geplant werden. Die Vergabe eines Planungsauftrages müsse ja nicht unbedingt im heurigen Jahr erfolgen. Im Voranschlag für das Jahr 2014 könnten die dafür erforderlichen Mittel berücksichtigt werden. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge dafür aus, im Voranschlag für das Jahr 2014 eine Summe von zirka 4.000, 00 Euro für die Vergabe eines solchen Planungsauftrages zu berücksichtigen. Im gemeinsamen Miteinander soll außerdem versucht werden, den einen oder anderen Sponsor für die Neugestaltung dieses Spielraumes zu finden. Zum Thema „Raumsituation bzw. anstehende Sanierungsmaßnahmen an der Volksschule“ vertritt der Bürgermeister die Auffassung, dass dieses nicht heute, sondern in einer eigenen Finanzklausur beraten werden sollte. Diese Thema sei sehr komplex und müsse sehr eingehend besprochen werden. Im Übrigen sei auch die finanzielle Dimension dieses Projektes eine ganz andere. Für eine umfassende Diskussion dieser Thematik fehle in der heutigen Sitzung die Zeit. Er plädiere daher dafür, heute nicht auf dieses Thema einzugehen und dieses bei der kommenden Finanzklausur zu diskutieren. Auch sehe er keinen Sinn darin, wenn heute über die Erneuerung des angesprochenen Fußbodens in der Rätikonhalle diskutiert und allenfalls eine Entscheidung getroffen werde. Dieser Fußboden müsse – wie alle anderen Maßnahmen auch – Bestandteil eines Gesamtkonzeptes sein. Mit einigen Bildern skizziert in der Folge die Leiterin der Volksschule, Frau Evelyn Stoiser, den allgemeinen Zustand des Baukörpers, im Besonderen die Qualität des Fußbodens in der Rätikonhalle. Dieser weise stellenweise bereits Mängel auf, die man fast nicht mehr akzeptieren könne. Abschließend äußert die Direktoren nochmals die Bitte an die Anwesenden, sich der Thematik „Raumsituation bzw. anstehende Sanierungsmaßnahmen an der Volksschule“ so bald wie möglich anzunehmen und auch erste Schritte zu setzen. Einzelne Bauteile seien jetzt mehr als 40 Jahre alt, der Zahn der Zeit habe auch an diesem Baukörper seine Spuren hinterlassen. Thomas Amann gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass in seinem Empfinden das Thema „Raumsituation bzw. anstehende Sanierungsmaßnahmen an der Volksschule“ an erster Stelle stehe bzw. oberste Priorität habe. Mit dem Vorschlag, diese Thematik in der nächsten Finanzklausur zu bereden, könne er jedoch leben. Wichtig sei, dass man sich diesem Thema überhaupt annehme und versuche, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. 9 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge einstimmig dafür aus, heute zu diesem Beratungsgegenstand keine weiteren Diskussionen mehr zu führen und diese Thematik in der kommenden Finanzklausur zu beraten. Die Beratungen in der Finanzklausur sollten nach Möglichkeit in der Erstellung eines Gesamtkonzeptes und einem Realisierungszeitplan münden. 4. Berichtigung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen und Ausweisung einer 50 m² großen Fläche des Grundstückes Nr. 951/4 als „Baufläche Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ bei gleichzeitiger Löschung einer im Bereich des Grundstückes Nr. 951/1 ausgewiesenen „Baufläche“ Im Zusammenhang mit einem anhängigen Bauverfahren, so einleitend der Bürgermeister, sei vom Bauamt der Gemeinde festgestellt worden, dass im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans die zum Grundstück Nr. 951/4 gehörende Bauflächen-Widmung nicht auf diesem Grundstück, sondern zirka 30 Meter westlich, und zwar auf dem Grundstück Nr. 951/1 der Eheleute Karl und Annelies Balter, ausgewiesen sei. Die Ausweisung dieser „Bauflächen-Widmung“ im Bereich des Grundstückes Nr. 951/1 müsse ohne Zweifel auf einen Fehler zurück geführt werden, wobei dessen Quelle oder Ursprung heute nicht mehr feststellbar sei. Anhand einer Plankopie erläutert der Vorsitzende sodann die Lage der jetzigen „Bauflächen-Widmung“ und legt dar, wo diese richtig ausgewiesen werden müsste. Um das anhängige Bauverfahren abschließen zu können, so neuerlich der Bürgermeister, müsse er auf eine diesbezügliche Berichtigung des Flächenwidmungsplanes bestehen. Er stelle daher den Antrag, die auf dem Grundstück Nr. 951/1 der Eheleute Karl und Annelies Balter fälschlicherweise ausgewiesene Widmung „BM-Fa-L“ im Ausmaß von 50 m² zu löschen und die selbe Widmung mit dem selben Ausmaß auf dem Grundstück Nr. 951/4 der Eheleute Ernst Wilhelm Möllenkamp und Kornelia Landwehr-Möllenkamp auszuweisen. Angesichts des vom Vorsitzenden geschilderten Sachverhaltes, sprechen sich alle Anwesenden ohne Wortmeldung für eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Löschung der auf dem Grundstück Nr. 951/1 ausgewiesenen Widmung „BM-Fa-L“ mit einem Ausmaß von 50 m² und die Ausweisung dieser Widmung mit einem Ausmaß von ebenfalls 50 m² auf dem Grundstück Nr. 951/4. 5. Entscheidung zum Einspruch der Agrargemeinschaft Vandans gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 28. Dezember 2012, Zl. 612/2012 Im Herbst des Jahres 2010, so der Bürgermeister, seien auf Initiative von Hermann Maier, Obmann der Agrargemeinschaft Garsila-Wald und Balzers, entlang der Rellstalstraße, konkret im Bereich der Grundstücke Nr. 228/1 und Nr. 228/2, große Steine abgelagert worden, wobei zum Straßenrand hin ein Abstand von lediglich 0, 40 m eingehalten worden sei. Weil diese Steine für die Benützer der öffentlichen Straße eine Gefahr darstellen, sei am 10. November 2010 ein Schreiben an den Eigentümer der Grundstücke Nr. 228/1 und Nr. 228/2, nämlich die Agrargemeinschaft Vandans, ergangen, mit dem Auftrag, die besagten Steine zu entfernen. Leider seien die besagten Steine nie entfernt worden. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2012 habe er (der Bürgermeister) dann gemäß § 42 des Straßengesetzes dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 228/1 aufgetragen, die in unmittelbarer Nähe der Rellstalstraße bzw. des Sponnaweges abgelagerten Steine binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides zu entfernen. Gegen 10 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 diesen Bescheid habe die Agrargemeinschaft Vandans mit Schreiben vom 11. Jänner 2013 berufen. Die Berufung sei wie folgt begründet worden: „Die Agrargemeinschaft ist zwar Eigentümer der betroffenen Liegenschaften, jedoch nicht Besitzer oder bzw. Nutzungsberechtigter. Die Steine sind im Eigentum der Agrargemeinschaft Garsila-Wald und Balzers und wurden auch von diesen 0, 8 bis 1, 8 Meter neben der öffentlichen Straße platziert. Laut Auskunft von Hermann Maier wurde ihm von der Bezirkshauptmannschaft aufgetragen eine Schutzmaßnahme für den Wald zu errichten. Dabei handelt es sich nicht um eine Ablagerung sondern um eine Einfriedung zum Schutze des Waldes und unterliegt dem § 44 des Vorarlberger Straßengesetzes, LGBl. Nr. 79/2012, und nicht § 42. Sollte diese Einfriedung die Benützung der Straße beeinträchtigen, hat sich die Gemeinde an den Errichter der Einfriedung zu wenden und nicht an die Agrargemeinschaft Vandans. Die Gemeinde kann ihn beauftragen, diese Einfriedung zu entfernen und hat ihn für den entstehenden Schaden zu entschädigen.“ Soweit, so der Bürgermeister abschließend, der relevante Sachverhalt in der gegenständlichen Causa. In der Folge übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, und verlässt den Sitzungssaal. Vbgm. Michael Zimmermann legt sodann den Sachverhalt nochmals in aller Kürze dar und fasst sowohl die wesentlichsten Aspekte des Ermittlungsverfahrens wie auch die Argumente bzw. Einwände der Berufungswerberin nochmals zusammen. Einstimmig gelangen die Anwesenden letztlich zu folgender Entscheidung: Aus dem vorliegenden entscheidungsrelevanten Sachverhalt ergibt sich eindeutig, dass die Agrargemeinschaft Vandans unbestritten Eigentümerin des Grundstückes Nr. 228/1 ist. Die besagten Steine wurden aber nachweisbar nicht von der Agrargemeinschaft Vandans entlang der Rellstalstraße und des Sponnaweges platziert, sondern von der Agrargemeinschaft Garsila-Wald und Balzers und zwar im Auftrag deren Obmannes, nämlich Hermann Maier. Da die betreffenden Steine, die angeblich als Schutzmaßnahme für den Wald dort platziert worden sind, im Eigentum des Nutzungsberechtigten bleiben und nicht Zubehör zum Grundstück (vgl. OGH vom 10.11.1982, 1 Ob 37/82) sind, befinden sich diese also im Eigentum der Agrargemeinschaft Garsila-Wald und Balzers und sind demnach eigentumsrechtlich nicht der Agrargemeinschaft Vandans sondern der Agrargemeinschaft Garsila-Wald und Balzers zuzuordnen. Gemäß § 66 Abs. 4 AVG, LGBl. Nr. 40/1985 idgF, wird der Berufung der Agrargemeinschaft Vandans Folge gegeben und der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 28.12.2012 zur Gänze aufgehoben. Florian Küng als Obmann der Agrargemeinschaft Vandans nimmt wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Nachdem der Bürgermeister wieder im Sitzungssaal anwesend ist, übergibt der Stellvertreter den Vorsitz wieder an diesen. 6. Stellungnahme zum Vorhaben, im Maisäßgebiet „Ganeu“ eine Löschwasseranlage zu schaffen Seit dem Jahre 2007, so der Vorsitzende am Anfang seiner Ausführungen, dränge die Ortsfeuerwehr für eine so genannte Erstmaßnahme auf die Errichtung einer Löschwasserversorgungseinrichtung im Gebiet „Ganeu“. Den Vorstellungen der Ortsfeuerwehr zufolge, hätte diese Löschwasserversorgungseinrichtung ursprünglich aus der Schaffung einer „Saugstelle“ bei der „Bachfassung Rells“ der Vorarlberger Illwerke AG und der Errichtung zweier Löschwasserreservoirs bestehen sollen. Während die Saugstelle bei 11 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 der Bachfassung Rells auf Grund der Zustimmung der Vorarlberger Illwerke AG sehr rasch realisiert worden sei, sei die Errichtung der beiden Löschwasserreservoirs immer wieder „auf die lange Bank“ geschoben worden, weil man sich auch hinsichtlich der Standorte nicht eindeutig festlegen habe können. Irgend wann habe man sich dann mit dem neuen Kommandanten der Ortsfeuerwehr darauf einigen können, in einem zweiten Schritt lediglich 1 Löschwasserreservoir (Erdtank) zu schaffen und zwar im Bereich des Grundstückes Nr. 946 der Agrargemeinschaft Vandans. Eine Zustimmung zur diesbezüglichen Grundinanspruchnahme habe es von der Agrargemeinschaft Vandans nämlich schon mit Schreiben vom 11. Dezember 2007 gegeben. Nach vielen Detailgesprächen mit der Ortsfeuerwehr, Grenzrekonstruierungen und vielem anderen mehr, habe man mit Schreiben vom 20. August 2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Hochbehälters auf dem Grundstück Nr. 947, das sich ebenfalls im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans befindet, mit zirka 20.000 Liter Fassungsvermögen beantragt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz der Gemeinde Vandans mitgeteilt, dass dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ein von einem Fachunternehmen ausgearbeitetes Projekt samt Plan- und Beschreibungsunterlagen beizulegen sei. Dieses habe insbesondere detaillierte Pläne was die Wasserfassung im Gerinne, den Schlammfang, den Absperrschacht, die Wasserableitung in den Hochbehälter, die Wasserableitung wieder zurück in das Gerinne, die Restwassermenge etc. zu enthalten. Weil der finanzielle Aufwand alleine für die Ausarbeitung eines solchen Projektes viel zu groß ausgefallen wäre, habe er den seinerzeit eingebrachten Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung wieder zurück gezogen und alternative Überlegungen angestellt. Als „machbare“ Lösung, so neuerlich der Vorsitzende, stelle sich im Augenblick einzig und alleine die Variante dar, eine auf dem Grundstück Nr. 928/1 von Paul Tagwercher entspringende Quelle, die eine ganzjährige und respektable Schüttung aufweise, zu fassen. Das Wasser dieser Quelle soll dann in einen Erdtank mit einem Fassungsvermögen von 20.000 Liter, den die Gemeinde bereits im Jahre 2010 gekauft hat, eingeleitet werden. Mit dem Wasser dieses Tanks soll dann ein Hydrant gespeist werden, der irgend wo im Bereich der Grundstücke Nr. 946 oder Nr. 947, beide im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans, situiert werden soll. Da auch beim Erdtank selber so eine „Ansaugstelle“ geschaffen werden soll, gebe es de facto 2 Wasserentnahmestellen. Im Übrigen gebe es vom Kommando der Ortsfeuerwehr eine klare Präferenz für diese gegenständliche Variante. Mit Paul Tagwercher habe es schon vor Wochen ein informelles Gespräch in dieser Angelegenheit gegeben. In diesem habe Paul Tagwercher eine grundsätzliche Zustimmung zur Fassung dieser Quelle und zur Nutzung dieses Wassers als Löschwasser gegeben. Wo letztlich der Erdtank platziert werde, wo es die Wasserableitung in den Hydranten gebe und wo das Überwasser dann wieder in ein Gerinne geleitet werden soll, sei aber alles noch ungeklärt. In erster Linie gehe es heute, so abschließend der Bürgermeister, um die grundsätzliche Entscheidung, ob diese gegenständliche Variante weiterverfolgt werden soll oder nicht. Eine endgültige Entscheidung könne ja ohnehin erst dann getroffen werden, wenn es ein konkretes Projekt gebe, die Herstellungskosten bekannt seien und abgeklärt sei, mit welchen Förderbeiträgen gerechnet werden könne. In der darauf folgenden Diskussion wird klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Realisierung dieser neuen Variante vorstellbar sei. Eine endgültige und verbindliche Entscheidung könne aber erst getroffen werden, wenn ein detailliertes Projekt und eine seriöse Kostenschätzung dazu vorliegend sei. 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend 12 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 a) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 e) ein Gesetz über eine Änderung des LandesbedienstetenÜberlassungsgesetzes Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  auf Einladung der Vorarlberger Illwerke AG am Freitag, dem 05. Juli 2013, eine Besichtigung der Baustelle „Lünersee“ möglich sei. Gemeinsame Abfahrt sei um 13.15 Uhr beim Gemeindeamt. Schon heute lade er alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zu dieser äußerst interessanten „Baustellen-Besichtigung“ ein.  bereits Anfang des Jahres unter dem Motto „Ein Tal. Ein Ziel.“ die WIGE Montafon gegründet worden sei. Die feierliche Proklamation habe es am Freitag, dem 21. Juni 2013, auf dem Kirchplatz in Schruns gegeben. Dem neuen Verein stünden die beiden Obmänner Mag. Christof van Dellen und Harald Rudigier vor.  es am 25. Juni 2013 im Gemeindeamt Vandans eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der VOGEWOSI und der Firma Rhomberg Bau GmbH, Bregenz, gegeben habe. Bei der besagten Besprechung seien die Möglichkeiten im Bezug auf die Errichtung einer attraktiven Wohn- und Geschäftsanlage auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 35/3 ausgelotet worden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Manfred Blenke: Entlang des Franz-Bitschnau-Weges bzw. auf dem Vorplatz vor der Pfarrkirche befinden sich eine Vielzahl von Schlaglöchern. Meiner Meinung nach sind diese zum Teil schon so groß, dass diese für Benützer des Franz-Bitschnau-Weges eine Gefahr darstellen. Mitarbeiter des Gemeindebauhofes sollten angewiesen werden, diese Löcher so schnell wie möglich zu beseitigen. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin mir sicher, dass dieser Missstand den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes bereits bekannt ist. Die Beseitigung dieser Schlaglöcher wird erfolgen, so bald es dafür eine Möglichkeit gibt. Manfred Blenke: Dem Vernehmen nach gibt es nur noch ganz wenige freie Urnengräber. Gibt es von der Gemeinde schon Überlegungen, wo und in welcher Form neue Urnengräber geschaffen werden können? Antwort des Bürgermeisters: Die Nachfrage nach Urnengräbern ist in den letzten Jahren schlagartig gestiegen. Im Augenblick stehen tatsächlich nur mehr einige wenige Urnengräber zur Verfügung. In den vergangenen Wochen wurden im ganzen Land Ideen gesammelt, wie sich eine Erweiterung dieses Urnenfriedhofes darstellen könnte. Noch im heurigen Herbst werden klare Entscheidungen zu treffen sein, wie die Erweiterung bzw. Neuschaffung von Urnengräbern aussehen soll und welche Summe im Voran13 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 schlag für das kommende Jahr für eine solche Maßnahme berücksichtigt werden soll. Wilfried Dönz: Beim Abladen von Grünabfällen auf der gemeindeeigenen Deponie Gafadura muss immer wieder festgestellt werden, dass im Bereich der Deponiefläche großflächig Wasser steht. Wenn es gewollt ist, dass dieses nicht zur Versickerung gelangt, sollte dieses irgendwo gezielt zur Ableitung gelangen. Antwort des Bürgermeisters: In den letzten Wochen hat es reichlichen Niederschlag gegeben. Es ist augenscheinlich, dass der Boden vielerorts kein Wasser mehr aufnimmt. Was im Bereich der Abfallsammelstelle tatsächlich verantwortlich dafür ist, dass dort das Wasser großflächig stehen bleibt, muss abgeklärt werden. Ich werde den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes einen entsprechenden Auftrag erteilen. Stefan Jochum: Ist in Bartholomäberg bereits eine Entscheidung getroffen worden, wo nun das neue Pflegeheim zur Errichtung kommen soll? Antwort des Bürgermeisters: Ich weiß von einem Gespräch, das zwischen der Gemeinde und der Diözese geführt worden ist. Die Diözese hat sich dem Vernehmen nach bereit erklärt, den für die Neuerrichtung eines Pflegeheimes erforderlichen Grund im Baurechtswege der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Ob es hinsichtlich des tatsächlichen Pflegeheim-Standortes auch schon mit der St. Anna – Hilfe ein entscheidendes Gespräch gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Gefühlsmäßig ist dieses noch ausständig. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 14 / 14 33. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013