19920227_GVE021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:57
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-02-27
Erscheinungsdatum 1992-02-27
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 27.2.1992 Niederschrift aufgenommen am 27. Februar 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 21. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 21.2.1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GR Josef Tschofen, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Günter Fritz, Fritz Maier, Friederike Feurstein und Dipl. Ing. Alois Kegele. Entschuldigt: GV Kurt Greber, GV Gerhard Bitschnau, GV Rudolf Zudrell, GR Gottfried Schapler und GV Franz Bitschnau Schriftführer: Gmd.Sekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9b) zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung vom 23.1.1992 2. Berichterstattung über den Beschluß des Gemeindevorstandes betreffend der Überstundenabgeltung des Bürgermeisters für das Jahr 1990 bzw. die Stellungnahme des Landesvolksanwaltes gemäß dem Antrag der ÖVP-Fraktion 3. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung über eine Initiative zur Auflösung des Vereines "Vorarlberger Gemeindeverband" und zur Bildung eines Interessensvertretungs-Gemeindeverbandes gemäß § 93 GG 4. Stellungnahme an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zum Antrag der Montafonerbahn AG auf Verlängerung der Konzessionsdauer um 5 Jahre 5. Erlassung einer neuen Kanalordnung bzw. Kanal gebühren-Verordnung für das Gemeindegebiet Vandans aufgrund der Novellierungen des Kanalisationsgesetzes im Jahre 1982 und 1988 6. Erlassung einer neuen Getränkesteuerverordnung aufgrund der Finanzausgleichsgesetznovelle 1991 -27. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zur Anhebung der Grundsteuer B von derzeit 420% auf den neuen Höchsthebesatz von 500% 8. Beschlußfassung zur Anschaffung der Sommerblumen 1992 9. Ansuchen auf Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung a) der Eheleute Silvia und Siegfried Bitschnau, Vandans, Innervens 730, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1332/35 b) der Eheleute Renate und Hubert Schapler, Vandans, Agath 163, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1720 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Land- und Forstwirtschaft vom 19.2.1992 11. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.1.1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter Franz Egele und verläßt über eigenen Wunsch den Sitzungssaal, damit eine unbefangene Beratung und Diskussion gewährleistet sei. Vbgm. Franz Egele übernimmt sodann den Vorsitz und bringt den von der ÖVP-Fraktion am 20.2.1992 eingereichten Antrag zur Verlesung. In weiterer Folge erinnert der Vorsitzende an die Beschlußfassung innert des Gemeindevorstandes am 20. März 1991, bei der dem Bürgermeister eine pauschale Abgeltung in Form eines zusätzlichen Monatsgehaltes bewilligt worden sei. Dieser Beschluß sei auf dem Faktum basierend, daß der Bürgermeister im Jahre 1990 insgesamt 476 BüroÜberstunden geleistet habe. In diesen zur Diskussion stehenden Überstunden seien keine Überstunden aus Eröffnungen, Seniorenausflüge etc. enthalten, wie dies von der ÖVP- Fraktion immer wieder behauptet werde. Darüberhinaus seien auch noch keine Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschläge inkludiert. Dazu komme noch, daß der Bürgermeister in den Jahren 1985 bis 1989 das ihm zustehende Urlaubsausmaß bei weitem nicht ausgeschöpft habe. Mit Schreiben vom 14.1.1992 habe der Landesvolksanwalt nunmehr die Ansicht vertreten, daß dieser Beschluß des Gemeindevorstandes wegen vermeintlicher Rechtswidrigkeit rückgängig gemacht werden müsse, ansonsten die Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit zu entscheiden habe. Der Gemeindevorstand habe daher in seiner Sitzung vom 13.2.1992 die Beurteilung des Landesvolksanwaltes beraten und einstimmig die Einholung einer klärenden Stellungnahme bei der Aufsichtsbehörde empfohlen. Ungeachtet dessen vertrete er aber nach wie vor die Auffassung, daß diese seinerzeitige pauschale Abgeltung korrekt und rechtmäßig beschlossen worden sei und diese damalige Entscheidung durchaus im Einklang mit dem Gemeindebedienstetengesetz stehe, zumal der Bürgermeister ja auch zu 10% als Gemeindebediensteter beschäftigt und tätig sei und diese zur Diskussion stehende Überstundenabgeltung größtenteils aus dieser Tätigkeit resultiere. Diese Handhabung sei übrigens auch schon in der Amtszeit des -3Vorgängers Oskar Vonier und dort mit Zustimmung der ÖVP-Fraktion mehreremale praktiziert worden. Im übrigen erlaube er sich den Hinweis, daß Bürgermeister Burkhard Wachter sich ausschließlich der Gemeindearbeit und den Anliegen der Bevölkerung widme. Zum Unterschied zu anderen Bürgermeistern verkaufe er weder Fertigteilhäuser, Versicherungen oder Sonstiges und habe auch keine Zeit für lukrative Nebengeschäfte. Zusammenfassend beurteile er die diesbezügliche Vorgangsweise der ÖVPFraktion daher als parteipolitische Polemik und Hetzkampagne. GV Manfred Vallaster begründet seinerseits den Antrag der ÖVP-Fraktion mit mangelnder Information. Die heutige Diskussion solle eine Klärung des Sachverhaltes erbringen, zumal diese in Vandans praktizierte Vorgangsweise einzigartig sei. Seiner Ansicht nach gehe es um eine grundsätzliche Abklärung, wobei diese Konstruktion Bürgermeister/Gemeindebediensteter auch in anderen Gemeinden vorzufinden sei. Dort allerdings ohne die zusätzliche Abgeltung von Überstunden des Bürgermeisters. Außerdem bezweifle er die Behauptung, daß alle diese aufgezeigten Überstunden aus einer zusätzlichen Sekretärstätigkeit resultieren. Letztlich seien in den vom Bürgermeister vorgelegten Stundenaufzeichnungen auch solche für Seniorenausflüge, Eröffnungen, Wahlen etc. enthalten, die seiner Meinung nach eindeutig in den Aufgabebereich eines Bürgermeisters fallen. Im übrigen verwehre er sich entschieden gegen den Vorwurf der parteipolitischen Polemik und Hetzerei. Vzbgm. Franz Egele dementiert darauf energisch die neuerliche Behauptung von GV Manfred Vallaster, daß in dieser zur Diskussion stehenden Überstundenabgeltung Überstunden aus Seniorenausflügen, Eröffnungen, Wahlen etc. enthalten seien. Er ersuche GV Manfred Vallaster um genaue Prüfung der Stundenaufzeichnungen. Leicht werde er dann feststellen können, daß diese Stunden zwar aufgelistet, nicht aber der Berechnung zugrunde gelegt worden sind. GR Josef Tschofen beurteilt die Vorgangsweise der ÖVP-Fraktion als äußerst fragwürdig. Mit Zustimmung des ÖVP-Gemeinderates Gottfried Schapler sei am 13.2.1992 beschlossen worden, bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Beurteilung und Stellungnahme zur Interpretation des Landesvolksanwaltes einzuholen. Eine Woche später, also am 20.2., bringe die ÖVP-Fraktion beim Bürgermeister einen Antrag auf Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes ein, obwohl ÖVPGemeinderat Gottfried Schapler über sämtliche Informationen und Abschriften des Landesvolksanwaltes verfügt habe. Allem Anschein nach funktioniere die innerparteiliche Kommunikation bei der ÖVP-Fraktion nicht im gewünschten Ausmaße. GR Wolfgang Violand bedauert eingangs seiner Ausführungen, daß der Bürgermeister den Sitzungssaal verlassen habe. Seiner Ansicht nach hätte dazu keine Veranlassung bestanden, zumal in dieser Angelegenheit keine Beschlußfassung sondern lediglich ein Bericht anstehe. Unabhängig davon müsse er der Ansicht des Landesvolksanwaltes entnehmen, daß es diesem nicht um die Höhe sondern um die Abklärung der Zuständigkeit gehe. Nachdem der Bürgermeister aber auch Gemeindebediensteter sei und diese Überstunden größtenteils aus dieser Tätigkeit resultieren, falle die Zuständigkeit darüber eindeutig in die Kompetenz des Gemeindevorstandes. Im übrigen vermute er aufgrund einer von GV Manfred Vallaster gemachten Äußerung eine gewisse Neiderscheinung als Ursprung dieser Diskussion. -43. Der Bürgermeister berichtet, daß der "Vorarlberger Gemeindeverband" als Interessensvertretung aller 96 Vorarlberger Gemeinden derzeit lediglich vereinsrechtlich konstituiert sei, weshalb eine aufsichtsbehördliche Prüfung durch die Landesregierung oder eine Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof nicht möglich sei, während jedoch sämtliche Vereinsmitglieder, also alle Gemeinden, einer vollen öffentlichen Kontrolle unterliegen. Dieses Kontrolldefizit könne durch die Umwandlung des Gemeindeverbandes in einen "echten Gemeindeverband" im Sinne des Gemeindegesetzes, und damit in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, behoben werden. Die Bildung eines Gemeindeverbandes gemäß § 93 GG würde bedeuten, daß die Interessensvertretung der Vorarlberger Gemeinden künftig einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft übertragen würde, welche jedoch - wie sämtliche in der jüngeren Vergangenheit gebildete Gemeindeverbände gemäß § 93 Abs. 2 GG auf freiwillige Mitgliedschaft beruhen würde. Er stelle daher namens der FPÖ-Fraktion den Antrag, die Umwandlung des Gemeindeverbandes vom vereinsrechtlichen Konstrukt zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Gemeindegesetzes zu unterstützen. GV Manfred Vallaster bringt zum Ausdruck, daß diese beantragte Umwandlung des Gemeindeverbandes nichts anderes als ein Versuch darstelle, die verschiedenen Ungereimtheiten des derzeitigen Präsidenten Köhlmeier politisch auszuschlachten und gleichzeitig den Gemeindeverband in eine Behörde mit aufgeblähtem Personalstab umzuändern. GV Elmar Kasper und GV Ernst Stejskal vertreten in ihren Wortmeldungen die Auffassung, daß verschiedene dubiose Vorgangsweisen innert des Gemeindeverbandes den Ruf nach verstärkter Kontrolle rechtfertigen und die beantragte Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nur unterstützt werden könne. Bgm. Burkhard Wachter gibt letztlich zu verstehen, daß die Arbeit des Gemeindeverbandes nicht grundsätzlich angezweifelt werde. Jede Gemeinde des Landes unterliege aber der aufsichtsbehördlichen Prüfung durch die Landesregierung. Es sei deshalb nicht einsehbar, daß der Vorarlberger Gemeindeverband keiner derartigen Prüfung unterliegen solle. Wo nichts zu verbergen sei, müsse man Kontrollen nicht scheuen. Außerdem sei die Feststellung von Manfred Vallaster, der Gemeindeverband stelle nach Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft eine "Behörde" dar, lächerlich und absurd. Mit 16 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP-Fraktion) wird darauf der Bürgermeister beauftragt, im Vorarlberger Gemeindeverband geeignete Initiativen zu ergreifen, welche auf die Umwandlung des Gemeindeverbandes vom derzeitigen vereinsrechtlichen Konstrukt zu einer Körperschaft öffentlichen Rechtes im Sinne des Gemeindegesetzes abzielen. 4. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß in der Konzessionsurkunde vom 24. Dezember 1904 die Konzession für die Montafonerbahn AG auf 90 Jahre festgesetzt worden sei und diese daher am 23. Dezember 1994 ablaufe. Die Montafonerbahn AG habe daher am 10.10.1991 beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr einen Antrag auf Verlängerung der Konzession um weitere 5 Jahre eingebracht. Eine Konzessionsverlängerung über das Jahr 1999 hinaus erscheine der Montafonerbahn AG derzeit nicht möglich, da nach den Beratungen über das Bundesbahngesetz auch die Frage der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Bereich der Infrastrukturkosten geklärt werden müsse. -5Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr beabsichtige nunmehr im Hinblick auf die Verkehrsbedeutung dieser Bahn eine Verlängerung der Konzessionsdauer bis zum Ende des Jahres 1999. Den durch die Montafonerbahn AG berührten Gemeinden werde nunmehr Gelegenheit gegeben, zu diesem Antrag der Montafonerbahn AG Stellung zu nehmen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des öffentlichen Verkehrs ersucht der Vorsitzende sodann um eine Befürwortung der beantragten Konzessionsverlängerung. Diesem Ersuchen entspricht die Gemeindevertretung daraufhin einstimmig und beurteilt die diversen Vorhaben der Montafonerbahn AG im Rahmen der drei Sonderinvestitionsprogramme als äußerst positiv. GR Wolfgang Violand äußert die Hoffnung, daß diese nunmehr zur Diskussion stehende Verlängerung der Konzession schon vor den Zustimmungen zu den Sonderinvestitionsprogrammen mit dem Bund abgesprochen worden sei. Andernfalls müßte dies seinerseits als fahrlässiges Versäumnis beurteilt werden. 5. Aufgrund zweier Novellierungen des Kanalisationsgesetzes in den Jahren 1982 und 1988 sei, so der Bürgermeister in seinen Ausführungen, von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Änderung bzw. Ergänzung der bestehenden Kanal- und Kanalgebührenordnung gefordert worden. Die für das Gemeindegebiet Vandans bestehenden Kanal- sowie Kanalgebührenordnungen seien daher den Novellierungen angepaßt worden. Nachdem allen Fraktionen in der Gemeindevertretung eine Kopie der überarbeiteten Verordnungen rechtzeitig zugegangen ist, wird auf eine detaillierte Verlesung der neuen Verordnungen verzichtet und die Erläuterungen auf die vorgenommenen Änderungen beschränkt. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung sodann die im Anhang dieser Niederschrift als Beilagen A) und B) ausgewiesenen Verordnungen. 6. In seinen einführenden Darlegungen stellt der Bürgermeister fest, daß die Finanzausgleichsgesetznovelle 1991 für die Einhebung der Getränkesteuer wesentliche Änderungen erbracht habe. Um mißverständlichen und unrichtigen Interpretationen vorzubeugen, lege er die wesentlichsten Punkte der ab 1.1.1992 geltenden Rechtslage dar und zwar: - Die Getränkesteuer werde nunmehr nicht mehr als Verbrauchs- sondern als Verkehrssteuer erhoben. Die Abgabenpflicht entstehe somit in der Gemeinde, in der das Getränk an den Letztverbraucher verkauft werde. - Die Festsetzung des Hebesatzes liege nicht im Ermessen der Gemeindevertretung, vielmehr sei dieser im Finanzausgleichsgesetz der Höhe nach zwingend vorgegeben. - Der Hebesatz betrage für alkoholhaltige Getränke alkoholfreie Getränke 5 v.H. und Speiseeis 10 v.H., 10 v.H. - Eine Ausnahme von einzelnen Getränkearten wie z.B. Kaffee oder alkoholfreien Getränken sei in Hinkunft grundsätzlich möglich, nicht hingegen einzelne Verabreichungsformen solcher Getränkearten wie z.B. Frühstückskaffee etc. - Das Speiseeis könne künftig im vollen Umfang besteuert werden. Ebenso auch die im Speiseeis verarbeiteten oder die dazu verabreichten Früchte. -6Nachdem der Vorarlberger Gemeindeverband aufgrund der Reduzierung des Hebesatzes bei den alkoholfreien Getränken von bisher 10 v.H. auf nunmehr 5 v.H. einen Steuerausfall von ca. 40 bis 50 Millionen Schilling für die Vorarlberger Gemeinden prognostiziere, stelle er den Antrag, die Hebesätze entsprechend der Vorgabe festzusetzen. Bei der Budgeterstellung für das Jahr 1993 werde man die Auswirkungen dieser Neuregelung jedenfalls besser beurteilen und gegebenenfalls über die eine oder andere Ausnahme entscheiden können. Einhellig beschließt die Gemeindevertretung daraufhin die im Anhang als Beilage C) ausgewiesene Getränke- und Speiseeisabgabeordnung der Gemeinde Vandans. 7. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß mit der Finanzausgleichsgesetznovelle 1991 ab 1.1.1992 auch der Höchsthebesatz für die Grundsteuer B von bisher 420% auf nunmehr 500% angehoben werde. Eine Umfrage in den Montafoner Gemeinden habe ergeben, daß eine Mehrzahl der Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den Höchsthebesatz mit 500 v.H. anwende. Nachdem die Anforderungen an die Gemeinde immer umfangreicher und ausgeprägter werden, beantrage er aufgrund der nunmehr gegebenen gesetzlichen Grundlage eine Erhöhung des Hebesatzes rückwirkend zum 1.1.1992 vorzunehmen und zwar auf 500 v.H. Dieser Antrag wird sodann mit 14 : 7 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP, SPÖ und PAV) angenommen. GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal und GV Elmar Kasper sprechen sich namens ihrer Fraktion gegen eine sofortige Erhöhung des Hebesatzes aus. Ihren Ansichten nach solle die Budgetentwicklung im laufenden Jahr abgewartet werden. Mit den Beratungen zum Budget 1993 solle dann frühestens auch eine Erhöhung des Hebesatzes geprüft werden. 8. Der Vorsitzende legt eingangs seiner Ausführung dar, daß landesweit insgesamt 11 Gärtnereien Interesse am Lieferauftrag der Sommerblumen 1992 gezeigt und entsprechende Angebotsunterlagen erhalten haben. Letztlich seien aber nur die beiden nachstehenden Angebote der Firmen Kaspar Feurstein, Hittisau, und Thomas Bitschnau, Vandans, eingelangt. Die rechnerische Prüfung und Gegenüberstellung habe ergeben, daß die Firma Bitschnau, Vandans, mit einer Anbotssumme von brutto 142.440, -- S als Billigstbieter beurteilt werden müsse. Demzufolge beantrage er eine Auftragsvergabe an die ortsansäßige Firma Bitschnau. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. GV Elmar Kasper vertritt seinerseits die Meinung, daß ein beträchtlicher Teil dieser Sommerblumen durch das Pflanzen geeigneter Ziersträucher eingespart werden könne. Er ersuche deshalb, diese Überlegungen mit einem entsprechenden Fachmann zu prüfen. GV Manfred Vallaster regt in diesem Zusammenhang an, das Setzen der Blumen ebenfalls dem Lieferanten zu übertragen. Seiner Meinung nach müßte damit eine weitere Kosteneinsparung möglich sein. Der Vorsitzende weist auf eine diesbezügliche interne Prüfung hin und möchte das Ergebnis dieser Prüfung vorerst abwarten. 9. Die beiden in der Tagesordnung angeführten Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die öffentliche Ortswasserversorgung werden vom Vorsitzenden erläutert. Einstimmig wird daraufhin unter den geltenden Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung den beiden Ansuchen entsprochen. -710. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Arbeitsausschusses für Land- und Forstwirtschaft das Wort und informiert über den derzeitlich erreichten Füllgrad bei der Bauschuttdeponie "Mustrigil". Diesem zufolge könne davon ausgegangen werden, daß im kommenden Frühjahr das Deponievolumen gänzlich erschöpft sei. Gemäß Bewilligungsbescheid vom 20.4.1984 müsse die gesamte Deponiefläche dann planiert und aufgeforstet werden. Einem Wunsche der ortsansäßigen Landwirte zufolge habe der Arbeitsausschuß empfohlen, von einer Wiederaufforstung Abstand zu nehmen. Einstimmig begrüßt die Gemeindevertretung die gegenständlichen Überlegungen und ermächtigt den Bürgermeister zur Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen bzw. die Einbringung eines Antrages auf Abänderung des seinerzeitigen Bescheides bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Sehr umfassend schildert der Vorsitzende des Arbeitsausschusses sodann seine Überlegungen, die derzeit unproduktiven Flächen innert den Schutzmauern der Wildbäche teilweise ebenfalls landwirtschaftlich zu nutzen. Seiner Meinung nach hätte eine solche Nutzung mehrere Vorteile und zwar: - Die drastisch zunehmende Verwaldung der Bachbette mit der daraus resultierenden erhöhten Verklausungsgefahr könnte hintangehalten werden. Die nur mit großem finanziellem Aufwand mögliche Freihaltung würde sich erübrigen. - Trotz landwirtschaftlicher Nutzung könnte man sämtliche Ablagerungsflächen uneingeschränkt erhalten. - Der örtlichen Landwirtschaft könnten so zusätzliche nutzbare Flächen zugeführt werden. - Das Landschafts- und Ortsbild könnte eine nicht unwesentliche Verbesserung erfahren. Nach Abwiegen vieler Vor- und Nachteile vertritt die Gemeindevertretung letztlich die Auffassung, daß grundsätzlich die eine oder andere Fläche innert der Schutzmauern jedenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden könnte. Das endgültige Ausmaß solle jedoch im kommenden Frühjahr im Beisein von Vertretern des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, allenfalls auch des Landeswasserbauamtes bzw. des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen. 11. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Bewerbungsfrist zur Bewirtung der Rätikonhalle am 29.d.M. ablaufe und bis dato keine schriftlichen Bewerbungen eingegangen seien. Die ortsansäßige Gastronomie habe geschlossen kein Interesse bekundet. Er habe deshalb bereits mit der Firma Gastroservice, Dornbirn, Kontakt aufgenommen und werde in der 11. Kalenderwoche mit diesen konkrete Verhandlungen führen. - eine am 12.2.1992 im Hochbehälter Zwischenbach entnommene Wasserprobe von der Lebensmittel Untersuchungsanstalt neuerlich als genußuntauglich beurteilt worden sei. Nachdem aber bei gleichzeitig durchgeführten Untersuchungen des Netzwassers ein hygienisch einwandfreies Trinkwasser festgestellt worden sei, könne das Wasser unter folgenden Bedingungen weiter verwendet werden: -8- a) Überprüfung der Quellfassungen und unverzügliche Behebung allfälliger Mängel; b) Periodische Überprüfungen des Wassers; c) Gegebenenfalls Einbau einer UV-Entkeimungsanlage. Unter Punkt "Allfälliges" erkundigt sich GV Manfred Vallaster über den Planungsstand bei der Wohnanlage "Dauner". Bgm. Burkhard Wachter informiert, daß vor wenigen Tagen die Baueingabe bei der Gemeinde erfolgt und nunmehr das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. In diesem Zusammenhang habe er auch die Beibringung eines Modells im Maßstab 1: 200 gefordert. Weiters wird von GV Manfred Vallaster bemängelt, daß im Bereich Rodund der Gehsteig durch Dauerparker mißbraucht werde. Vom Bürgermeister wird dazu festgestellt, daß am 25.2.1992 eine entsprechende Aufforderung zur Unterlassung dieser widerrechtlichen Beparkung ergangen sei. Hinsichtlich der Rodelbahn-Präparierung äußert GV Manfred Vallaster ebenfalls gewisse Bedenken. Seiner Meinung nach werde die Rodelbahn nicht dem Stand der Technik entsprechend präpariert. Der Bürgermeister vertritt hiezu die Ansicht, daß im Rahmen des Möglichen von der Vorarlberger Illwerke AG und im speziellen von GV Ernst Stejskal eine vorbildliche Arbeit hinsichtlich der Präparierung geleistet werde. Bei dieser Gelegenheit dankt der Vorsitzende auch dem anwesenden GV Ernst Stejskal für seine diesbezüglichen Bemühungen und sein persönliches Engagement. GV Ernst Stejskal als zuständiger Abteilungsleiter bei der Vorarlberger Illwerke AG umreißt seinerseits die großen Schwierigkeiten bei der Präparierung. Die enorme Frequenz der Rodelbahn und der Nachtrodel betrieb erfordere einen enormen Arbeitsaufwand. Auch habe er den Stein des Weisen hinsichtlich der Präparierung noch nicht gefunden. Er habe deshalb auch schon verschiedene Varianten geprüft und sei zuversichtlich auf die kommende Wintersaison eine akzeptable Lösung zu finden. Voraussetzung sei allerdings, daß die Gemeinde verschiedene begleitende Maßnahmen an der Rodelbahn selber vornehme. Letztlich lädt GV Manfred Vallaster die Damen und Herren der Gemeindevertretung einer Besichtigung des Baufortschrittes bei der alten Pfarrkirche am Freitag, den 6. März 1992 - 16.00 Uhr ein. GV Florentin Salzgeber bringt zum Ausdruck, daß die Gemeinde beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung die Aufhebung des seinerzeit ausgesprochenen Hinderungsgrundes urgieren solle. Damit werde die Wildbach- und Lawinenverbauung wiederum zuständig für seiner Meinung nach dringende Verbauungsmaßnahmen im Gebiet Gaisberg. Der Bürgermeister stellt dazu fest, daß bereits am 9.10.1990 ein solcher Antrag beim Forsttechnischen Dienst eingebracht worden sei und daß er selbstverständlich eine Erledigung urgieren werde. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit. Mit dem Dank an die Zuhörer für das gezeigte Interesse schließt der Vorsitzende um 22.00 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende: