20171116_GVE025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:59
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2017-11-16
Erscheinungsdatum 2017-11-16
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GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 16. November 2017 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 25. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 09. November 2017 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, Marko Schoder, DI Thomas Hepberger sowie Ferdinand Marent, Arno Saxenhammer, Wilhelm Pummer und Hildegard Funk als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie August Montibeller als Ersatzmann. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Florian Küng(GFV), Ing. Alexander Zimmermann MSC (GFV), Gerhard Flatz (GFV), Stefan Jochum (GFV) und Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Oktober 2017 2. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 30. Oktober 2017 um Gewährung eines „Stromkostenbeitrages“ für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2017 3. Beschluss einer Resolution zum Pflegeregress 4. Verkauf von „abfallenden“ Flächen entlang der Rellstalstraße: Festlegung der Verkaufsbedingungen 5. Projekt 2017 – Rellsbach Unterlauf: Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 10 % sowie der Verpflichtung, die Instandhaltung der fertiggestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung zu übernehmen 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 13. Oktober 2017 bzw. Kenntnisnahme derselben 7. Genehmigung einer neuen Verordnung über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Tourismusgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes e) ein Gesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017 - Sammelgesetz 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Oktober 2017 Zur Niederschrift über die Sitzung am 17. Oktober 2017, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, seien zwei schriftliche Anträge auf Änderungen bzw. Ergänzungen eingegangen, nämlich von Marko Schoder und Mag. Nadine Kasper. Die beiden Schreiben, beide eingelangt per E-Mail, werden in weiterer Folge vom Vorsitzenden verlesen. E-Mail vom 14. November 2017 – Marko Schoder: Einwände und Berichtigungen zur Verhandlungsschrift anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.Oktober 2017 Änderungen und Ergänzungen zu Punkt 3.): Information des Geschäftsführers der Montafon Tourismus GmbH, Manuel Bitschnau, zur Jahresbilanz und zur Arbeit der Montafon Tourismus GmbH Folgende Aussagen von Hr. Bitschnau Manuel fehlen und müssen ergänzt werden. 1.) Die Nächtigungszahlen in Vandans seien nicht nachvollziehbar. Speziell im Sommer. 2.) Der Durchschnitt des Nächtigungspreises eines Gast im Montafon liege bei 112, -Euro je Nächtigung. 3.) Der Montafon-Tourismus führt mit seinem Personal im Jahr ca. 800 Gastgeberbetreuungen im Montafon durch. 4.) Für die Gastgeberbetreuung werden 25% des Marketingbeitrages aufgewendet! 5.) In Vandans sind nur 16 Betriebe über Montafon-Tourismus online buchbar. 6.) Der Montafon-Tourismus verkaufte für 300.000 Euro Bergbahntickets 7.) Der Montafon-Tourismus bemühe sich um Unterstützung und Information der Gastgeber. 8.) Wichtige Themen im Montafon Tourismus seien steigende Qualitätsansprüche u. 2 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Digitalisierung 9.) Marketing: Autentische Produkte in den Vordergrund stellen. Deshalb gibt es eine Gastgeberbroschüre, welche dem Gastgeber helfen soll und in welcher er Hilfestellung bekommt, wie er den Gast ansprechen soll. ( per Du ). 10.) Zudem sollte sich der Tourismusauschuß der Gemeinde Vandans mehr mit dem Montafon Tourismus austauschen. Folgende Punkte müssen berichtigt werden: In der Sitzungsniederschrift heißt es auf Seite 6 Abs.3, dass der Anteil an gewerblichen Betten derzeit bei 31% und jener der Privatzimmer noch immer bei 69% liege. Hier gelte es, den Hebel anzusetzen! Es müsse im Bemühen aller liegen dieses Verhältnis umzukehren. Hr. Bitschnau Manuel hat die Aussage: „Hier gelte es, den Hebel anzusetzen! Es müssen im Bemühen aller liegen dieses Verhältnis umzukehren“, nicht gemacht. Im ganzen Montafon sei eine gewisse Dunkelziffer an „kalten„ Betten existent, welche nie oder nur ganz selten vermietet werden. Diese gelte es zu ändern. Diese Aussage hat aber mit der Umkehr des Verhältnisses privater Zimmer / gewerblicher Zimmer nichts zu tun. Anmerkung: Alles in allen wird beim Lesen der Niederschrift eine starke Neigung zur „ gewerblichen Beherbergung „ spürbar. Dies war im Vortrag von Hr. Bitschnau aber definitiv nicht so. Deshalb würde ich dazu plädieren den gesamten Punkt 3 unter Berücksichtigung der von mir eingangs angeführten Änderungen, Ergänzungen und Einwände zu überarbeiten. Punkt 4: Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes „ Innerbach – Rodund „: Beschlussfassung: Folgende Fragen und Wortmeldungen fehlen: Bezlanoviz Ina: Benötigt es hier eine UVP ( Umweltverträglichkeitsprüfung ) Antwort: Hr. Rauch und Hr. Wachter Burkhard: Nein es ist keine UVP notwendig. Namen der Gegenstimmen fehlen: Bitte anführen : Kasper Nadine, Dreier Klaus, Stampfer Walter; Wachter Armin; Schoder Marko Wortmeldung Wachter Burkhard: Panikmacher im Bezug auf das REK seien bereits unterwegs. E-Mail vom 16. November 2017 – Mag. Nadine Kasper: Hallo Evi, ich habe das Protokoll nun mehrmals gelesen. Ich möchte folgende Änderungswünsche vorbringen: 1. Die namentliche Nennung der Gegenstimmen 2. Zu den Wasserleitungen: Die Punkte, weshalb wir nicht für den Kauf waren, werden nicht erwähnt und in zwei Sätzen zusammengefasst. Die Ausführungen des Bgm wird wesentlich mehr Raum geschenkt. Es ist für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar, welche Argumente wir gegen den Kauf eingebracht haben. 3 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 3. Vortrag Manuel Bitschnau: Wo ist die Passage über Qualitätstourismus? Es wird so dargestellt, als hätte er ¾ des Vortrages über gewerbliche Betten gesprochen. Nach der Verlesung der beiden Änderungsanträge gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass auch bei der Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 versucht worden sei, den Inhalt der vielen Wortmeldungen zusammenzufassen und sinngemäß wiederzugeben. Das Verfassen eines Protokolls, das alle Wortmeldungen wörtlich wiedergebe, sei nicht möglich, weil dieses dann viel zu umfangreich werde und die Gefahr bestehe, nicht mehr gelesen zu werden. Schon das gegenwärtige Protokoll habe einen Umfang von 24 Seiten. Was die Anträge auf namentliche Nennung der Gegenstimmen betreffe, müsse er auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes, nämlich den § 47, Abs. 1, verweisen. Dieser Bestimmung des Vorarlberger Gemeindegesetzes könne entnommen werden, dass das Abstimmungsverhältnis bei Entscheidungen und Verfügungen in behördlichen Angelegenheiten namentlich anzuführen ist. Eine namentliche Abstimmung sei auch durchzuführen, wenn es von einem Viertel der Gemeindevertreter verlangt werde (§ 44 Abs. 3). Dies sei bei der besagten Gemeindevertretungssitzung nicht der Fall gewesen, weshalb es keiner diesbezüglichen Ergänzung des Protokolls bedürfe. Im Übrigen, so nochmals der Bürgermeister, müsse eine Verhandlungsschrift den Verhandlungsverlauf wiedergeben. In der Verhandlungsschrift seien die bedeutsamen Ereignisse und Vorgänge festzuhalten. Seiner Meinung nach seien die bedeutsamen Ereignisse und Wortmeldungen in dieser Niederschrift festgehalten worden. Dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gebe, sei zulässig. In seiner Fraktion, nämlich der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“, sei einhellig die Auffassung vertreten worden, dass das vorliegende Protokoll den Verhandlungsverlauf richtig wiedergebe und auch die Vorträge bzw. die bedeutsamen Wortmeldungen der Anwesenden inhaltlich richtig niedergeschrieben worden seien. Namens der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ stelle er daher den Antrag, die Niederschrift über die Gemeindevertretungssitzung am 17. Oktober 2017 weder zu ergänzen noch zu berichtigen und diese, wie vorliegend, zu genehmigen. Marko Schoder kann sich der Meinung des Vorsitzenden nicht anschließen. Glücklicherweise lebe man in einer Demokratie. Seiner Meinung nach sei beim Tagesordnungspunkt 3. von GF Manuel Bitschnau nicht nur über gewerbliche Betten gesprochen worden, so wie es beim Lesen dieser Niederschrift den Eindruck vermittle. Außerdem sei seinem Wunsch auf Überlassung einer Kopie der Tonbandaufzeichnung nicht entsprochen worden. Der Bürgermeister habe diese Absage damit begründet, dass man die vorhandene Tonbandaufzeichnung nicht aus dem Haus geben könne. Allerdings sei ihm die Möglichkeit geboten worden, die Tonbandaufzeichnung im Gemeindeamt abzuhören. Diese Gelegenheit habe er auch wahrgenommen. Eveline Breuß habe ihm dann zu verstehen gegeben, dass die Tonbandaufnahme leider nicht vollständig sei, weil die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 3. aus technischen Gründen nicht vollständig aufgenommen worden seien. Den Ausführungen im vorliegenden Protokoll, soweit diese die gewerblichen Betten betreffe, könne er jedenfalls nicht zustimmen. Auch wolle er nochmals darauf verweisen, dass es seit dem Jahr 2015 keine einzige Sitzung des Tourismus-Ausschusses gegeben habe. Mag. Christian Egele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass Vorträge von „externen“ Referenten nur in komprimierter Form wiedergegeben werden können. Wichtig sei, dass die Niederschrift alle wesentlichen Inhalte enthalte und den tatsächlichen Sitzungsverlauf richtig wiedergebe. Das vorliegende Protokoll trage diesen Grundsätzen Rechnung. Marko Schoder bringt daraufhin zum Ausdruck, dass seiner Meinung nach im vorliegenden Protokoll wesentliche Inhalte fehlen. Auch wer nicht direkt an einer Sitzung der Gemeindevertretung teilnehme, sollte beim Lesen der Niederschrift über den Inhalt der Sitzung informiert werden. 4 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Vbgm. Michael Zimmermann gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Forderungen Einzelner, nämlich alle Details (Wortmeldungen) in einer Niederschrift wiederzugeben, den Rahmen sprengen würde. Die Protokolle hätten dann 50 und mehr Seiten. Mag. Christian Egele bringt in seiner neuerlichen Wortmeldung zum Ausdruck, dass das Gemeindevertretungsprotokoll für die Bevölkerung sicherlich wichtig sei. Wenn jemand im Detail informiert sein wolle und jede Wortmeldung wörtlich hören wolle, müsse dieser Wohl oder Übel als Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Zu jeder Sitzung der Gemeindevertretung werde öffentlich eingeladen. Sowohl an der Amtstafel wie auch der Homepage der Gemeinde könne jede Person Einsicht in die Tagesordnung nehmen. Wenn es konkretes Interesse gebe, stehe es also jeder Person frei, an den Sitzungen der Gemeindevertretung als Zuhörer teilzunehmen. Kornelia Wachter gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass man den beiden Anträgen auf Ergänzungen bzw. Berichtigungen stattgeben solle. Ob die Niederschrift nun eine halbe Seite mehr habe oder nicht, spiele ihrer Meinung nach keine Rolle. Mag. Nadine Kasper gibt abschließend zu verstehen, dass die Wiedergabe einer Wortmeldung so oder so gewichtet werden könne. Die vorliegende Niederschrift vermittle den Eindruck, als habe Manuel Bitschnau nur über gewerbliche Betten gesprochen. Ihrem Empfinden nach sei das nicht der Fall gewesen. Bezüglich der namentlichen Nennung der Gegenstimmen nehme sie den Verweis des Bürgermeisters auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes zur Kenntnis. Auf Antrag des Bürgermeisters wird sodann die Verhandlungsschrift über die 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, in der vorliegenden Abfassung mit 10 : 8 Stimmen genehmigt. Ferdinand Marent (GFV), Arno Saxenhammer (GFV), Wilhelm Pummer (GFV), Hildegard Funk (GFV). Manuel Zint (AFL) und August Montibeller haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 30. Oktober 2017 um Gewährung eines „Stromkostenbeitrages“ für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2017 Das von der Pfarre Vandans am 30. Oktober 2017 eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Dem Ansuchen zufolge hat sich der Stromverbrauch in der Pfarrkirche im Zeitraum 01.10.2016 bis 30.09.2017 mit insgesamt 4.013, 29 Euro zu Buche geschlagen. Weil der finanzielle Spielraum der Pfarre Vandans äußerst beengt sei, ersuche die Pfarre alljährlich um Gewährung eines finanziellen Beitrages zu diesen Stromkosten. In der Folge erinnert der Bürgermeister, dass derartige Ansuchen in der Vergangenheit mehr oder weniger immer mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages erledigt worden seien. Er plädiere deshalb dafür, dem Ansuchen – und zwar wie in der Vergangenheit - zu entsprechen und einen 50 %igen Kostenbeitrag zu genehmigen. Dem darauf folgenden Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages, das sind 2.006, 65 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 3. Beschluss einer Resolution zum Pflegeregress Vor einigen Wochen, so der Vorsitzende in seiner Einleitung, habe der Nationalrat die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Die Konsequenz daraus sei, dass die Bun- 5 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 desländer keine Regressforderungen mehr stellen können, die zur Finanzierung des Pflegesystems beitragen. Da die Pflegekosten zu einem sehr hohen Anteil von Ländern und Gemeinden aufgebracht werden müssen, seien die daraus resultierenden Belastungen enorm. Trotz der Tatsache, dass der Österreichische Gemeindebund und seine Landesverbände in die Beschlussfassung nicht eingebunden gewesen seien, habe man auf die Kostenfolgen dieser Maßnahme für Bundesländer und Gemeinden immer sehr eindringlich hingewiesen. Die Bundesregierung habe Kostenersatz für die nicht mehr gegebenen Regressmöglichkeiten versprochen und mit rund 100 Millionen Euro auch vorgesehen. Die tatsächlichen Kosten der Abschaffung seien aber weit höher. Vermutlich übersteige dieser den zugesagten Betrag um ein Vielfaches. Der Gemeindebund und seine Landesverbände bitten daher, eine entsprechende Resolution zu unterstützen bzw. eine solche in der Gemeindevertretung zu beschließen. Nach einer kurzen Prüfung dieses vom Österreichischen Gemeindebund ausgearbeiteten Resolutions-Entwurfes sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Unterzeichnung und Verabschiedung derselben aus. 4. Verkauf von „abfallenden“ Flächen entlang der Rellstalstraße: Festlegung der Verkaufsbedingungen Kurz und bündig informiert der Bürgermeister über den vorläufigen Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der Rellstalstraße. Unverzüglich nach Abschluss dieser Bauarbeiten habe er die Neuvermessung der Rellstalstraße in Auftrag gegeben. Seit wenigen Tagen sei eine vorläufige Vermessungsurkunde vorliegend. Es gelte nun zu entscheiden, ob die „abfallenden“ Flächen, die sich mehr oder weniger an der talauswärtigen Seite befinden, an die angrenzenden Grundbesitzer verkauft werden sollen oder nicht. Wenn man sich für einen Verkauf dieser abfallenden Flächen ausspreche, müsse die Gemeindevertretung auch noch die Verkaufsbedingungen festlegen. In weiterer Folge plädiert der Bürgermeister namens seiner Fraktion, nämlich der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“, dafür, diese abfallenden Flächen derzeit nicht zu verkaufen. Weil man nicht wisse, ob irgendwann eine Verbreiterung dieser Weganlage oder die Errichtung eines Gehsteiges anstehe, habe man sich innert seiner Fraktion gegen einen Verkauf dieser abfallenden Flächen ausgesprochen. Mit dem Anrainer Erich Juen soll ein Grundtausch angestrebt werden. Hinsichtlich dem Erwerb des Grundstückes Nr. 2236/3 durch Frau Ilse Kasper, Nr. 2236/5 durch die Eheleute Herwig und Marina Schapler und Nr. 2236/4 durch Frau Doris Hartmann sollen mit diesen Verkaufsgespräche geführt werden. Markus Pfefferkorn erinnert an die Beratung dieser Thematik innert seiner Fraktion, nämlich der Fraktion „An frischa Loft“. Dort habe man im Prinzip dieselbe Meinung vertreten, wie sie bereits vom Bürgermeister wiedergegeben worden sei. Man sehe im Augenblick keine Veranlassung, diese abfallenden „Restflächen“ an einen der Anrainer zu verkaufen. Das Anstreben eines Grundtausches mit dem Anrainer Erich Juen können er und seine Fraktion nur unterstützen. Auch das Ansinnen, nämlich mit den Nachbarn Ilse Kasper, Herwig und Marina Schapler sowie Doris Hartmann Verkaufsgespräche hinsichtlich dieser besagten Grundstücke zu führen, begrüße man. Alle Anwesenden sprechen sich sodann gegen einen Verkauf dieser abfallenden Restflächen an die jeweiligen Anrainer aus und genehmigen den in diesem Zusammenhang angestrebten Grundtausch mit dem Anrainer Erich Juen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, mit den Anrainern Ilse Kasper, Herwig und Marina Schapler bzw. Doris Hartmann bezüglich der genannten Grundstücke konkrete Verkaufsgespräche zu führen. Wilhelm Pummer und Walter Stampfer haben wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. 6 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 5. Projekt 2017 – Rellsbach Unterlauf: Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 10 % sowie der Verpflichtung, die Instandhaltung der fertiggestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung zu übernehmen Schon seit Jahren, so einleitend der Bürgermeister, gebe es Bemühungen der Gemeinde, nämlich um eine Verbauung des Unterlaufes des Auenlatschbaches. Während es im mittleren Bereich des Auenlatschbaches in den letzten Jahren eine Fülle von Verbauungsmaßnahmen gegeben habe, müsse sich dieser im unteren Bereich noch immer durch die viel zu kleine Brücke im Bereich der Landesstraße zwängen. Das Gefahrenpotential in diesem Bereich sei entsprechend groß. Seit zirka 2 Jahren stehe man deshalb mit den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung in engem Kontakt und habe man sich bemüht, ein umfassendes Verbauungsprojekt auszuarbeiten. Seit einigen Wochen, so nochmals der Vorsitzende, liege nun von der Wildbach- und Lawinenverbauung ein konkretes Verbauungsprojekt vor, das sowohl eine Verbauung des Rellsbach-Unterlaufes wie auch eine Verbauung des Auenlatschbach-Unterlaufes zum Inhalt habe. Das vorliegende Projekt diene dem Schutz des Wohn- und Siedlungsraumes, dem Energieversorgungsnetz der Vorarlberger Illwerke AG, den Verkehrswegen sowie den stark frequentierten touristischen Infrastruktureinrichtungen im Talboden vor den Gefährdungen dieser beiden Wildbäche. Konkret sehe das vorliegende Projekt vor, die Brückenbauwerke des Landesstraße L 83 am Rellsbach und am Auenlatschbach zu versetzen und den Durchlassquerschnitt auszubauen. Die Versetzung der Brückenbauwerke habe auch zur Folge, dass der Verlauf der Landesstraße L 83 geändert werden müsse. Das Geschiebeauffangbecken bzw. die Leitdämme der beiden Wildbäche müsse man entsprechend den neuen Standorten der Brückenbauwerke anpassen. Die benötigten Höhen (für einen ausreichenden Durchlassquerschnitt an den Brückenbauwerken) erreiche man durch Absenkungen der Sohlen über Absturzwerke. Der vorliegende Bauzeitplan sehe vor, dass im Herbst 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Aufgrund der eingeschränkten Arbeitszeiträume durch die Hochwassersaison im Sommer sowie der laufende Betrieb der Illwerke Seilbahnen im Winter, werden sich die Arbeiten, bei Berücksichtigung durch ungeplante Verzögerungen, voraussichtlich bis Ende 2021 andauern. Die Baukostensumme werde auf rund 8.000.000, 00 Euro geschätzt. Die Finanzierung dieser Kosten erfolge zu 45 % durch den Bund, zu 15 % durch das Land Vorarlberg, zu 16 % durch die Landesstraßenverwaltung, zu 14 % durch die Vorarlberger Illwerke AG und zu 10 % durch die Gemeinde Vandans. Zum 10 %igen Interessentenbeitrag der Gemeinde Vandans erhalte die Gemeinde vom Land Vorarlberg Bedarfszuweisungen in Höhe von 6%, als dass der effektive Finanzierungsanteil der Gemeinde Vandans letztlich bei 4 % liege. Mag. Nadine Kasper ersucht um Auskunft, ob dieses nun vorgelegte Verbauungsprojekt Bestandteil des „Räumlichen Entwicklungskonzept Rodund - Innerbach“ sei oder nicht. Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass es schon seit vielen Jahren Bemühungen der Gemeinde gebe, diesen Unterlauf des Auenlatschbaches weiter zu verbauen. Diese Bemühungen der Gemeinde seien deutlich älter als die Bemühungen zur Ausarbeitung eines „Räumlichen Entwicklungskonzeptes“. Das nun vorliegende Verbauungsprojekt stehe also in keinem direkten Zusammenhang mit dem im Jahre 2015 in Auftrag gegebenen „Räumlichen Entwicklungskonzept“. Dass diese geplanten Verbauungsmaßnahmen im vorliegenden „Räumlichen Entwicklungskonzept“ aber bereits berücksichtigt worden seien, sei unschwer zu erkennen. Walter Stampfer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass heuer 100.000, 00 Euro für Verbauungsmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung budgetiert worden seien. Die Sperre im Bereich „Valehr“ sei bereits begonnen worden. Dem Vernehmen nach sei die Zufahrtsstraße um einiges teurer gekommen, als geplant. Er wolle deshalb wissen, ob es dazu eine konkrete bzw. aktuelle Kostenaufstellung gebe. Dieses WLV-Verbauungsprojekt im Oberlauf des Auenlatschbaches koste jedenfalls eine beachtliche Summe. Für den Bau der Sperren im Rellsbach und jener im Auenlatschbach seien jeweils 100.000, 00 7 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Euro Interessentenbeitrag genehmigt worden. Für das nun vorliegende Verbauungsprojekt müsse die Gemeinde Vandans weitere 320.000, 00 Euro stemmen. Er wisse nicht, wie dies von der Gemeinde bezahlt werden könne. Bgm. Burkhard Wachter bestätigt in seiner Antwort, dass die Baukosten für die Errichtung einer Zufahrtsstraße zur geplanten Sperre im Oberlauf des Auenlatschbaches dem Vernehmen nach mehr gekostet habe, als ursprünglich kalkuliert worden sei. Wie hoch diese Mehrkosten aber tatsächlich seien, könne er nicht sagen. Das Projekt werde abgerechnet, wenn alle Baumaßnahmen realisiert worden seien. Derzeit fehle ja noch das Hauptbauwerk, nämlich die Geschieberückhaltesperre im Oberlauf des Auenlatschbaches. Im Übrigen habe die Gemeinde die ersten Interessentenbeiträge für das nun vorliegende Verbauungsprojekt der Wildbach- und Lawinenverbauung frühestens im Jahr 2019 zu zahlen. Bis dahin sollten die anderen Verbauungsprojekte abgeschlossen und abgerechnet sein. Manuel Zint zeigt sich ob der Aussage des Bürgermeisters verwundert. Am heutigen Vormittag habe der Fraktionsobmann im Gemeindeamt nachgefragt, ob es einen Zusammenhang zwischen dem nunmehr vorgelegten Verbauungsprojekt der Wildbach- und Lawinenverbauung und dem „Räumlichen Entwicklungskonzept“ gebe oder nicht. Von der dortigen Mitarbeiterin habe dieser die Antwort erhalten, dass es keinen direkten Zusammenhang mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept gebe, das vorliegende Projekt aber schon im Räumlichen Entwicklungskonzept, das demnächst zur Beschlussfassung anstehe, eingearbeitet worden sei. Seiner Meinung nach habe dieses vorliegende Verbauungsprojekt einen faden Beigeschmack. Er schlage deshalb vor, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn über das „Räumliche Entwicklungskonzept Innerbach Rodund“ abgestimmt worden sei. Bgm. Burkhard Wachter gibt in der Folge nochmals zu verstehen, dass diese von der Amtsleiterin getätigte Aussage zu 100 % richtig sei. Das vorliegende Verbauungsprojekt habe tatsächlich nichts mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept zu tun. Das zeitliche Zusammenfallen dieser beiden Projekte sei purer Zufall. Und dass dieses vorliegende Verbauungsprojekt im Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes schon eingearbeitet worden sei, sei mehr als richtig. Im Übrigen müsse er schon nochmals darauf verweisen, dass aus diesen beiden Wildbächen eine große Gefährdung für die Parzellen Zwischenbach, Innerbach und Fadergall hervorgehe. Diese Gefährdung verstehe man wahrscheinlich besser, wenn man wisse, dass bei der seinerzeitigen Gefahrenzonenplanung beim Rellsbach im Katastrophenfall von einer „mobilisierbaren Geschiebefracht“ von 500.000 m³ und beim Auenlatschbach von einem Geschiebepotential von zirka 70.000 m³ ausgegangen worden sei. Dass dieses Gefahrenpotential insgesamt also sehr groß sei, verstehe sich von selbst. Seit vielen Jahrzehnten sei man deshalb bemüht, dieses Gefahrenpotential durch entsprechende Verbauungen zu minimieren. Wie jedes andere Verbauungsprojekt diene auch dieses in erster Linie dem Schutz des Vandanser Wohn- und Siedlungsraumes. Im Übrigen werde im vorliegenden Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes mehrmals darauf verwiesen, dass die Minimierung der Gefahrenbereiche für die Siedlungsentwicklung von zentraler Bedeutung sei. Markus Pfefferkorn äußert seinerseits große Bedenken zum vorliegenden Verbauungsprojekt. Der finanzielle Beitrag seitens der Gemeinde liege immerhin bei rund 320.000, 00 Euro. Wenn er den finanziellen Spielraum der Gemeinde Vandans in Betracht ziehe, müsse er zum nunmehr anstehenden Verbauungsprojekt der Wildbach- und Lawinenverbauung Wohl oder Übel Bedenken anmelden. Mag. Christian Egele verweist in seiner Wortmeldung auf die zahlreichen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten, die mit der Umsetzung dieses Verbauungsprojekt einhergehen. Das nunmehr vorliegende Verbauungsprojekt sei für alle Beteiligten als einmalige Chance zu werten. Auch wenn der Interessentenanteil für die Gemeinde mit zirka 320.000, 00 Euro recht deftig sei, müsse die Umsetzung desselben außer jeglicher Diskussion stehen. In den Ortsteilen Innerbach und Fadergall eröffne sich eine Vielzahl neuer 8 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Möglichkeiten und neuer Perspektiven, da sich ja auch die Rote Zone nach Abschluss der Bauarbeiten ganz wesentlich reduziere. Beim vorliegenden Verbauungsprojekt dürfe man nicht nur die Kosten für die Gemeinde sehen, sondern auch den Nutzen, der sich daraus erzielen lasse. Im Übrigen erhalte die Gemeinde mit dem vorliegenden Projekt im Unterlauf der beiden Bäche zwei neue Gerinne, zwei neue Brücken, neue Gehsteige, neue Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten im Bereich der Seilbahn-Talstation, neue Haltestellen bzw. Zu- und Ausstiegsstellen für den Ortsbus, und vieles andere mehr. Und das bei einer finanziellen Beteiligung von effektiv 4 %. Die restlichen 96 % der Kosten werden von anderen Interessenten getragen. Ob es in einigen Jahren noch immer so lukrative Finanzierungszusagen für die Gemeinde gebe, sei äußerst fraglich. Mag. Johannes Wachter schließt sich den Aussagen von Mag. Christian Egele an. Das vorliegende Verbauungsprojekt stelle für alle Betroffenen, für die Gemeinde, die dortigen Bewohner und für das Seilbahnunternehmen eine große Chance dar, die man einfach wahrnehmen müsse. Auch in touristischer Hinsicht eröffne dieses einige neue Perspektiven. Zum immer wieder angesprochenen Räumlichen Entwicklungskonzept wolle er nur feststellen, dass dieses eine Planungshilfe für eine Gemeinde sei – nicht mehr und nicht weniger. Dass das Verbauungsprojekt der Wildbach- und Lawinenverbauung im vorliegenden REK-Entwurf bereits berücksichtigt worden sei, verstehe sich von selbst. August Montibeller möchte vom Vorsitzenden wissen, ob es zur Finanzierung schon eine fixe Zusage von Bund und Land gebe. Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Finanzierung bei der kommissionellen Überprüfung nach dem Wasserbau-Förderungsgesetz am 07. November 2017 mitverhandelt worden sei. Schriftliche Zusagen aller Interessenten gebe es noch nicht. Ing. Stefan Steiniger BSc gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass mit der teilweisen Neutrassierung der Landesstraße in diesem Bereich auch eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet werde und zwar auf Kosten dieses Projektes. Die Gemeinde erspare sich hier einiges an Geld. Mit der Novellierung des Straßengesetzes obliege die Erhaltung von Gehsteigen, Straßenbeleuchtungen etc. zwar dem Straßenerhalter, die Kosten habe aber ausschließlich die Gemeinde zu tragen. Bei jenem Teil der Landesstraße, der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verbauungsprojekt neu errichtet werde, komme die Gemeinde mit nur 4 % Kostenbeteiligung zu einem neuen Gehsteig und einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage. Marko Schoder bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er gestern ein Schreiben von der Naturschutzanwältin Frau DI Katharina Lins erhalten habe, das er für die Anwesenden gerne zur Verlesung bringen wolle. Nach der Verlesung dieser Stellungnahme bringt Marko Schoder dann noch zum Ausdruck, dass diese geplanten Baumaßnahmen für ihn nicht nachvollziehbar seien. Seiner Meinung nach werde beim vorliegenden Verbauungsprojekt auf die Natur keine Rücksicht genommen. Das vorliegende Verbauungsprojekt, so der Vorsitzende in seiner Antwort, sei ausschließlich von Fachleuten erarbeitet worden. Er gehe davon aus, dass jede Maßnahme ihre Richtigkeit habe bzw. es für diese ein Erfordernis gebe. Auch liege ihm sehr an der Feststellung, dass diese Stellungnahme der Naturschutzanwältin nicht zum gegenständlichen Verbauungsprojekt, sondern zum vorliegenden Entwurf „Räumliches Entwicklungskonzept“ abgegeben worden sei. Bei einer der zahlreichen Vorbesprechungen habe der Naturschutzbeauftragte der Bezirkshauptmannschaft Bludenz das geplante Projekt aus naturschutzfachlicher Sicht eher kritisch beurteilt und die Forderung auf Ausweisung potentieller Kompensationsflächen erhoben. Diese Forderung des Naturschutzbeauftragten sei vermutlich auch der Naturschutzanwältin bekannt, weshalb er ihre Stellungnahme zum vorliegenden 9 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Räumlichen Entwicklungskonzept nicht wirklich verstehe. Dass die Umsetzung unter größtmöglicher Schonung von Natur um Umwelt zu erfolgen habe, und es im Auwaldbereich möglich viele Kompensationsflächen geben müsse, liege auf der Hand. Kornelia Wachter gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass das vorliegende Verbauungsprojekt ganz grundsätzlich eine gute Idee darstelle. Dies gelte allerdings nicht für den Zeitpunkt der Projektumsetzung. In der letzten Zeit habe die Gemeinde in einige große Projekte investiert, wie zum Beispiel den Ankauf des Wohnhauses Kilga, den Ankauf diverser Wasserversorgungsanlagenteile der Vorarlberger Illwerke AG und anderes mehr. Darüber hinaus seien noch größere Investitionen anstehend, wie zum Beispiel die dringend benötigen Anschaffungen für die Feuerwehr und anderes. Schnäppchen hin oder her, wenn das Geld nicht vorhanden sei, könne man solche Entscheidungen nicht treffen. Bgm. Burkhard Wachter sieht in der Umsetzung des Verbauungsprojektes eine große Chance, die sich sicherlich nicht mehr so schnell ergebe. Was die angesprochen Anschaffungen der letzten Zeit anlange, stehe er nach wie vor zu den diesbezüglichen Beschlüssen. Alle diese Entscheidungen seien für die Gemeinde nicht nur richtig, sondern auch wichtig gewesen. Vbgm. Michael Zimmermann bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass man mit den bisher realisierten Verbauungsprojekten der Wildbach- und Lawinenverbauung viel Unheil verhindern habe können. Er wolle stellvertretend für die großen Katastrophen nur an die Unwetter zu Pfingsten im Jahre 1999 erinnern. Dass die Ortsteile Innerbach, Fadergall und Rodund damals derart glimpflich davon gekommen seien, sei großes Glück gewesen. Leider denke heute fast niemand mehr an die damalige Gefahr. Jedenfalls sei er selber heute mehr denn je davon überzeugt, dass jedes in solche Verbauungsprojekte investiertes Geld gut angelegtes Geld sei und die Bevölkerung ein Anrecht auf die weitere Verbauung dieser Wildbäche habe. Das vorliegende Projekt könne er deshalb in jeder Hinsicht voll und ganz unterstützen. Nach einigen weiteren Wortmeldungen, die aber alle keine neuen Erkenntnisse mehr bringen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 14 : 10 Stimmen für die Inangriffnahme des vorliegenden Verbauungsprojektes „Projekt 2017 – Rellsbach Unterlauf“ aus und genehmigen die Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 10 % sowie der Verpflichtung, die Instandhaltung der fertiggestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung zu übernehmen. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 13. Oktober 2017 bzw. Kenntnisnahme derselben Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, nämlich Peter Scheider, das Wort und erläutert den Anwesenden die in der Sitzung am 13. Oktober 2017 getroffenen Empfehlungen bzw. Beschlüsse im Detail: 1. Stellungnahme zum Antrag des Ralf Engelmann, 6773 Vandans, Untere Bündtastraße 32, auf Zulassung einer Ausnahme (Unterschreitung des Bauabstandes zur Gemeindestraße hin von 4, 00 m auf 0, 00 m) im Zusammenhang mit der Errichtung eines PKW-Abstellplatzes auf dem Grundstück Nr. 1276/10, GB Vandans. Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Jürgen Atzmüller, der das gegenständliche Bauvorhaben geplant hat, die Art und den Umfang des Bauvorhabens. An der Talseite des Wohnhauses, also direkt im Anschluss an die „Ferdinand-Schoder-Straße“, sei die Errichtung von 2 PKW-Abstellplätzen geplant. Die Tiefe der beiden PKW-Abstellplätze liege bei 6.00 m. Damit sei gewährleistet, dass die Fahrzeuge zur Gänze auf eigenem Grund und Boden abgestellt werden können. Nach Westen hin sei die Er- 10 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 richtung einer 1, 80 m hohen Stützmauer geplant. Die an der Nordseite geplante Stützmauer werde ansteigend ausgeführt, und zwar von 0, 60 m auf 1, 80 m. Die letztgenannte schließe direkt an die entlang der „Ferdinand-Schoder-Straße“ verlaufende Stützmauer an. Zum Grundstück Nr. 1276/12 der Eheleute Luzia und Herbert Nagelschmied werde ein Abstand von 3.00 m an der engsten Stelle eingehalten. Es sei nicht geplant, die PKW-Abstellplätze irgendwann einmal zu überdachen. Alle Anwesenden stellen fest, dass auf dem Grundstück Nr. 1276/10, und zwar direkt entlang der „Ferdinand-Schoder-Straße“ bereits eine Einfriedungsmauer bestehend sei. Die eine Stützmauer, nämlich jene zum Grundstück Nr. 1276/12, soll direkt an diese bereits bestehende Einfriedungsmauer anschließen. Da zur öffentlichen Gemeindestraße her eine Asphaltmulde geplant sei, sodass ein Abfließen von Tagwasser auf die Straße verhindert werde, und der Abstellplatzplatz eine Tiefe von 6, 00 m aufweise, sprechen sich alle Anwesenden für eine Genehmigung des Bauvorhabens aus und empfehlen dem Bürgermeister bzw. dem Gemeindevorstand die Zulassung der beantragten Ausnahme. 2. Stellungnahme zu dringend anstehenden Arbeiten im Schwimmbad. An Ort und Stelle informiert der Vorsitzende, dass es vom Pächter des Schwimmbades, nämlich Norbert Lampacher, nach jeder Badesaison eine Wunsch- bzw. Mängelliste gebe, so auch im heurigen. Die meisten Arbeiten seien bereits dem Team vom Gemeindebauhof zur Erledigung übertragen worden. Offen sei de facto nur noch der Wunsch des Pächters auf Überdachung der Terrasse bzw. der Errichtung einer Beschattungsanlage. Angesichts der zu erwartenden Baukosten sprechen sich alle Anwesenden nach einer kurzen Beratung gegen eine „konstruktive Überdachung“ der Terrasse aus. Vorstellbar sei die Anbringung einer großen Markise bzw. eines Sonnensegels. Vom Leiter des Gemeindebauhofes sollen daher mehrere Angebote, und zwar sowohl zur Lösung „Markise“ als auch zur Lösung „Sonnensegel“ eingeholt werden. 3. Neugestaltung der Schülerausspeisung bzw. der Küche in der Volksschule sowie der Theke im Foyer Im Besprechungszimmer des Gemeindeamtes erläutert der Vorsitzende Peter Scheider die neue Situation im Bereich der Schulküche bzw. der Lehrküche. Da vom Amtssachverständigen für Lebensmitteltechnik für die Schulköchin die Errichtung einer eigenen Dusche bzw. einer eigenen Toilette, und zwar direkt im Anschluss an die Schulküche, gefordert worden sei, habe man eine Umplanung vornehmen müssen. Den kleinen Speiseraum für die Schüler des SPZ habe man auflassen müssen. Dort sei jetzt die geforderte Dusche bzw. Toilettenanlage für die Schulköchin platziert worden. Die eigentliche Schulküche (Schülerausspeisung) schließe nun direkt an den Lagerbzw. Sanitärraum an. Die Lehrküche für das SPZ samt Speiseraum wolle man nunmehr im ersten Werkraum unterbringen. Auch bei der Gestaltung bzw. Ausführung des Bistros im Foyer der neuen Schulturnhalle, so nochmals Peter Scheider, habe es zusätzliche Auflagen der Lebensmittelpolizei gegeben, denen man mit einer Umplanung entsprechen habe müssen. So habe man bei der vorderen Theke eine höhere Ausgabe berücksichtigen müssen, sodass es die Ausgabe vom Foyer abgegrenzt werde. Bei der hinteren Theke, die im Plan als „Anrichte“ bezeichnet werde, seien neu ein Waschbecken sowie ein Mittelboden eingeplant worden. Die Tiefe dieser Anrichte betrage nun 1, 00 m und ermögliche gegebenenfalls das Abstellen von Thermoports von einem Catering. Im unteren Bereich der Anrichte richte man 2 Starkstromanschlüsse ein, so dass bei Bedarf auch ein mobiler Induktionsherd bzw. eine mobile Zapfanlage angeschlossen werden könne. Im 11 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Lagerraum, der direkt an das Bistro angrenze, sei nun die Errichtung einer durchgehenden Edelstahl-Arbeitszelle mit Waschbecken, eine kleine Gastrospülmaschine sowie Anschlussmöglichkeiten für mobile Induktionsplatten vorgesehen. Ober dieser Arbeitszeile sei die Ausführung eines Oberschrankes für die Unterbringung von Gläsern und Geschirr geplant. An der gegenüberliegenden Wand sei die Ausführung eines einfachen Regals in Edelstahl geplant sowie 2 Stromanschlüsse für Getränkekühlschränke etc. Alle Anwesenden bringen in der Folge zum Ausdruck, dass der Forderung, nämlich für die Schulköchin eine eigene Dusche samt Toilette schaffen zu müssen, kein Verständnis entgegengebracht werden könne. Wenn es diese Auflage des Amtssachverständigen für Lebensmittel aber gebe, müsse dieser entsprochen werden. Die Neugestaltung der Schülerausspeisung samt Speiseräumen sowie der Neugestaltung des Bistros samt Lagerraum wird, nachdem die vorliegenden Planunterlagen im Detail geprüft worden sind, einstimmig zugestimmt. Die von Peter Scheider erläuterten Empfehlungen des Bauausschusses werden sodann ohne Debattenbeiträge zum Beschluss erhoben. Die vom Bauausschuss bereits getätigten Beschlüsse werden zur Kenntnis genommen. Mag. Nadine Kasper ersucht abschließend um Auskunft, ob im Zusammenhang mit den anstehenden Umbauarbeiten im Volksschulgebäude auch eine Sanierung der „uralten WC-Anlagen“ erfolge oder nicht. In seiner Antwort bestätigt der Bürgermeister, dass mit den Umbauarbeiten in der Schulküche/Schülerausspeisung auch eine Sanierung der darüber liegenden WC-Anlagen geplant sei. 7. Genehmigung einer neuen Verordnung über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) Eingangs erinnert der Vorsitzende, dass in der Sitzung am 21. Jänner 2010 die Gemeindevertretung Vandans eine neue Verordnung über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) beschlossen habe. Mit dieser Verordnung sei jene vom 10. Oktober 1991 außer Kraft gesetzt worden. Mit Beschluss vom 20. April 2011 sei die eingangs erwähnte Verordnung geringfügig abgeändert bzw. ergänzt worden. In der Sitzung am 16. Mai 2012 habe die Gemeindevertretung eine neuerliche Änderung der gültigen Wasserleitungsordnung beschlossen, wobei diese Änderung ausschließlich die Bestimmungen des § 8 zum Inhalt gehabt habe. Mit E-Mail vom 01. Juni 2012 habe die Aufsichtsbehörde, nämlich die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, mitgeteilt, dass gemäß § 6 Abs. 4 des Wasserversorgungsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1999, die Anschlussleitung nach Fertigstellung in das Eigentum dessen übergehe, dem die Gemeindewasserversorgungsanlage gehöre. Diesem (Eigentümer) obliege dann auch die Erhaltung und Wartung dieser Anschlussleitung. Nachdem dies die Gemeinde sei, könne das Eigentum, die Erhaltung und Wartung nicht dem Anschlussnehmer zufallen. Unter Berücksichtigung dieses Faktums sei in der Sitzung am 15. Dezember 2016 eine „neue“ Wasserleitungsordnung von der Gemeindevertretung beschlossen worden. Im Februar des heurigen Jahres, so neuerlich der Bürgermeister, sei von der Verwaltung im Amt der Gemeinde Vandans festgestellt worden, dass sich die Ausführungen in den Absätzen 1 und 2 im § 6 (Herstellung, Durchführung und Änderung der Anschlussleitung sowie der Verbrauchsleitung) widerspreche. Zusammen mit Vertretern der Aufsichtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Bludenz) habe man daher die in der Sitzung am 15. Dezember 2016 beschlossene Wasserleitungsordnung neuerlich überarbeitet. Und weil immer wieder die Frage aufgekommen sei, welche Leitung die Verbrauchs-, die Anschluss12 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 oder Versorgungsleitung sei, habe man unter § 16 nun eine Legende angefügt, die Antwort auf diese Fragen gebe. Sodann erläutert der Bürgermeister den ausgearbeiteten Entwurf dieser neuen „Wasserleitungsordnung“ und ersucht um Genehmigung derselben. Ohne lange Diskussion befürworten die Anwesenden die Erlassung einer neuen Wasserleitungsordnung und genehmigen einstimmig die Erlassung der nachstehenden Verordnung der Gemeinde Vandans über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) Auf Grund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden (Wasserversorgungsgesetz), LGBl. Nr. 3/1999, und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16. November 2017 wird verordnet: §1 Allgemeines, Versorgungsbereich 1) Der Anschluss von Gebäuden, sonstigen Bauwerken, Betrieben und Anlagen an die Gemeindewasserversorgungsanlage sowie der Bezug des Wassers aus der Gemeindewasserversorgungsanlage erfolgen nach den Bestimmungen des Wasserversorgungsgesetzes und dieser Wasserleitungsordnung. 2) Der Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage umfasst alle bebauten und bebaubaren Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des Dauersiedlungsraumes, ausgenommen Bauerwartungsflächen, Freiflächen-Freihaltegebiete und Verkehrsflächen. Der Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage erstreckt sich nicht auf das Betriebsgebiet Rodund der Vorarlberger Illwerke AG. 3) Die im Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage liegenden Grundstücke sind im beiliegenden Plan vom 09. November 2017 zeichnerisch dargestellt, der Bestandteil dieser Verordnung ist. §2 Begriff, Gemeinnützigkeit 1) Gemeindewasserversorgungsanlage ist die Gesamtheit aller Einrichtungen der Gemein-de Vandans, die der Fassung, Aufbereitung, Bevorratung und Verteilung von Wasser an Abnehmer für Trink-, Nutz- und Feuerlöscherzwecke dienen, mit Ausnahme der Verbrauchsleitungen. 2) Die Gemeindewasserversorgungsanlage ist gemeinnützig. §3 Anschlusszwang, Anschlussrecht 13 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Der Anschlusszwang sowie das Anschlussrecht erfolgen nach den Bestimmungen des Wasserversorgungsgesetzes. §4 Anschluss 1) Der Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage darf nur auf Grund eines Anschlussbescheides gemäß § 5 des Wasserversorgungsgesetzes durchgeführt werden. Es bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung der Gemeindevertretung. 2) Im Anschlussbescheid sind die erforderlichen Bestimmungen aufzunehmen über a) den Zeitpunkt des Anschlusses, b) die Anschlussleitung, c) die Weiterverwendung einer eigenen Wasserversorgungsanlage und d) die mengenmäßige oder zeitliche Beschränkung des Wasserbezuges, e) Sondergrößen des Wasserzählers, dessen Anschaffung, Erhaltung und Wartung. 3) Sind neue Bestimmungen im Sinne des Abs. 2 auf Grund einer Änderung am Bauwerk, im Betrieb oder an der Anlage, die zu einer wesentlichen Erhöhung des Wasserbezuges führen können, notwendig, so ist die schriftliche Zustimmung oder der Anschlussbescheid zu ändern oder ein neuer Anschlussbescheid zu erlassen. 4) Vorschriften über die Verwendung besonderer Erzeugnisse sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass Erzeugnisse aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR verwendet werden dürfen, wenn sie den Anforderungen des § 5 Abs. 1 entsprechen. §5 Anschluss- und Verbrauchsleitung, Übergabestelle 1) Die Anschluss- und Verbrauchsleitungen sind in allen ihren Teilen nach dem Stand der Technik so zu errichten, zu erhalten und zu warten, dass sie dicht sind und eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen und der Sicherheit des Eigentums vermieden wird. 2) Die Anschlussleitung ist die Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und der Verbrauchsleitung und endet mit dem Absperrventil unmittelbar nach dem Wasserzähler (Übergabestelle). Wird kein Wasserzähler eingebaut, endet die Anschlussleitung mit dem Absperrventil unmittelbar nach dem Eintritt der Leitung in das Anschlussobjekt. §6 Herstellung, Durchführung und Änderung der Anschlussleitung sowie der Verbrauchsleitung 1) Die Anschlussleitung einschließlich der Herstellung der Verbindung der Anschlussleitung mit der Versorgungsleitung ist von der Gemeinde durchzuführen. Die Gemeinde kann hierfür befugte Unternehmer beauftragen. Die Kosten sind vom Anschlussnehmer zu bezahlen. 2) Die Herstellung der Verbindung der Anschlussleitung mit der Verbrauchsleitung ist vom Anschlussnehmer auf eigene Kosten durchzuführen. Der Anschlussnehmer hat eine Bestätigung eines befugten Unternehmers vorzulegen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die Dichtheit gegeben ist. 14 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 3) Der Anschlussnehmer hat auf Verlangen des Bürgermeisters innerhalb einer festgesetzten Frist die erforderlichen Pläne und Beschreibungen über das anzuschließende Gebäude (Betrieb, Anlage) und die Übergabestelle vorzulegen. Diese haben jedenfalls Angaben zu enthalten über a) die Grundstücksnummern der betroffenen Liegenschaften b) den Nachweis des Eigentums oder Baurechts an der Liegenschaft, c) den Verwendungszweck des Anschlussobjektes, d) die Pläne und Baubeschreibungen im Sinne des § 27 Abs. 1 des Baugesetzes. 4) Ist der Anschluss auf Grund von Änderung am Bauwerk, im Betrieb oder an der Anlage, die zu einer wesentlichen Erhöhung des Wasserbezuges führen können, zu ändern, so gelten die Abs. 1 – 3 sinngemäß. §7 Ausführung der Anschlussleitung Die Rohre und Rohrverbindungen und sonstigen Teile der Anschlussleitung müssen aus beständigem Material bestehen. Das Material darf die Beschaffenheit des Wassers nicht beeinträchtigen und muss für einen Betriebsdruck von 10 bar geeignet sein. Der Rohrdurchmesser hat dem zu erwartenden Wasserbedarf zu entsprechen. Die Anschlussleitung ist in einer Tiefe von mindestens 1, 20 Meter so zu verlegen, dass sie bei Benützung des Grundstückes nicht beschädigt werden kann und für die Instandhaltung ohne besondere Schwierigkeiten zugänglich ist. Die Rohrleitung ist ausreichend stark zu ummanteln. §8 Eigentumsübergang, Erhaltung und Wartung 1) Die Anschlussleitung geht mit ihrer Fertigstellung in das Eigentum der Gemeinde über. 2) Die Anschlussleitung ist von der Gemeinde zu erhalten und zu warten. Der Grundeigentümer hat Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen auch ohne seine ausdrückliche Zustimmung zu dulden. Sofern nicht Gefahr in Verzug ist, ist über den Termin der Arbeiten das Einvernehmen herzustellen. 3) Soweit die Anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers liegt, ist er verpflichtet, die Leitung vor jeder Beschädigung (z.B. Frost) zu schützen. Die Anschluss-leitung darf weder verbaut noch überbaut werden, noch dürfen Bäume oder Sträucher näher als 2 m von der Leitung gesetzt werden. Der Anschlussnehmer darf keine schädigenden Einwirkungen auf die Anschlussleitung vornehmen. 4) Absperrvorrichtungen an der Anschlussleitung dürfen nur von der Gemeinde oder von diesen Beauftragten bedient werden. 5) Die Benutzung der Anschlussleitung als Schutzerder für elektrische Anlagen ist nicht zulässig. 6) Der Anschlussnehmer haftet für alle Schäden, die gemäß § 8 Abs. 3 bis 5 an der Anschlussleitung vorschriftswidrig entstehen, sowie der vorschriftswidrigen Benutzung der Anschlussleitung, der Benützung des Grundstückes oder aus der schuldhaften Vernachlässigung der Meldepflicht entstehen. 15 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 §9 Wasserzähler 1) Das Wasser wird ausschließlich über den Wasserzähler abgegeben. Der Wasserzähler wird von der Gemeinde geliefert und eingebaut. Die Kosten des Einbaus sind vom Anschlussnehmer zu bezahlen. 2) Sofern Wasserzähler mit Sondergrößen erforderlich sind, sind diese auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst anzuschaffen und zu erhalten. 3) Der Anschlussnehmer hat für den Einbau des Wasserzählers einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen. 4) Der Einbau des Wasserzählers erfolgt erst, wenn die Verbrauchsleitungen fertig gestellt sind. 5) Bei kurzfristigem Wasserverbrauch, wie z.B. bei Bauführungen, Veranstaltungen, liegt es im Ermessen der Gemeinde, einen Wasserzähler anzubringen. 6) Die Erhaltung und Wartung des Wasserzählers obliegt der Gemeinde. 7) Der Wasserzähler ist vom Anschlussnehmer gegen Beschädigungen, Verschmutzung, Frost und andere schädliche Einwirkungen zu schützen. Der Wasserzähler muss ohne Schwierigkeiten abgelesen und ausgewechselt werden können. Der Anschlussnehmer haftet für alle durch äußere Einwirkungen entstandene Schäden. 8) Das Entfernen von Plomben ist verboten. Jede Beschädigung von Plomben ist der Gemeinde unverzüglich zu melden. Die Kosten für die Erneuerung der Plomben trägt der Anschlussnehmer. 9) Die Verwendung weiterer Wasserzähler (Subzähler) in der Verbrauchsleitung ist zulässig. Für die Gebührenverrechnung bilden sie jedoch keine Grundlage. § 10 Wasserbezug 1) Aus der Anschlussleitung darf Wasser nur zu dem Zweck entnommen werden, der der zulässigen Nutzung des Anschlussobjektes entspricht. Der Wasserbezug darf das zugelassene Ausmaß nicht überschreiten. 2) Änderungen in der Person des Anschlussnehmers oder des Verwendungszweckes des Anschlussobjektes sind der Gemeinde unverzüglich zu melden. 3) Die Gemeinde liefert Wasser nach Maßgabe der Ergiebigkeit der Gemeindewasserversorgungsanlage und haftet nicht für Störungen und Unterbrechungen bei der Wasserabgabe. 4) Die Gemeinde kann die Wasserlieferung einschränken oder unterbrechen, wenn a) wegen Wassermangels der Wasserbedarf für den menschlichen Genuss und gebrauch sonst nicht befriedigt werden kann, b) Schäden an der Wasserversorgungsanlage auftreten, welche die erforderliche Wasserlieferung nicht zulassen, 16 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 c) Arbeiten an der Wasserversorgungsanlage oder im Bereich dieser Anlage notwendig sind, d) dies im Zuge einer Brandbekämpfung notwendig ist 5) Die Gemeinde kann nach entsprechender Verständigung des Anschlussnehmers oder Wasserbeziehers die Wasserlieferung einschränken oder unterbrechen, wenn a) Mängel an der Verbrauchsleitung festgestellt werden, welche die Sicherheit oder Gesundheit gefährden können, b) Wasser entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, entgegen der Wasserleitungs- ordnung oder über die genehmigte Menge hinaus entnommen werden. c) den Beauftragten der Gemeinden der Zutritt zur Wasserversorgungsanlage verweigert oder unmöglich gemacht wird, d) der Anschlussnehmer der Verpflichtung zur Instandhaltung der Verbrauchsleitung nicht fristgerecht nachkommt, e) dem Erfordernis der strikten Trennung der Trinkwasserleitung von der Regen-wasserleitung bzw. der eigenen Wasserversorgungsanlage nicht entsprochen ist, f) der Wasserbezieher trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nach der Wassergebührenverordnung nicht nachkommt. § 11 Verbrauchsleitung Für die fachgemäße Herstellung, Erhaltung und Wartung der Verbrauchsleitungen einschließlich der Armaturen und Geräte ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Schäden an der Anlage, die nachteilige Auswirkungen auf die Gemeindewasserversorgungsanlage haben können, sind unverzüglich zu beheben. § 12 Regenwassernutzung im Haushalt 1) Die Errichtung einer Regenwasseranlage für den Haushalt bedarf – und zwar unbeschadet anderer Vorschriften – einer Bewilligung des Bürgermeisters. 2) Der Anschlussnehmer hat im Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung nach Abs. 1 die erforderlichen Planunterlagen beizubringen, aus denen ersichtlich ist, a) für welchen Bereich des Haushaltes das Regenwasser genutzt wird, b) dass durch die strikte Trennung von Trinkwasserleitung und Regenwasserleitung eine Rückwirkung auf die Gemeindewasserversorgungsanlage nicht möglich ist. 3) Die Bewilligung kann unter Bedingungen und Auflagen (z.B. Einbau eines separaten Wasserzählers durch die Gemeinde gegen Verrechnung der üblichen Wasserzählermiete bei Einleitung des Wassers aus Regenwasseranlagen in den Ortskanal), insbesondere auch einer zeitlichen Befristung erteilt werden. 4) Die Inbetriebnahme darf erst nach Vorlage eines Nachweises über die ordnungsgemäße Installation durch einen befugten Unternehmer erfolgen. 5) Die Abs. 1 bis 4 gelten sinngemäß auch bei anderen Objekten, die an die Gemeindewasserversorgung angeschlossen sind. 17 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 § 13 Auflassung eigener Wasserversorgungsanlagen 1) Nach dem Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage sind die hauseigenen Wasserversorgungsanlagen für die Entnahme von Trink- und Nutzwasser aufzulassen, sofern die Weiterverwendung nicht ausdrücklich gestattet wurde. 2) Ist die Weiterverwendung der hauseigenen Wasserversorgungsanlage gestattet, so ist sicher zu stellen, dass durch die strikte Trennung der eigenen Wasserversorgungsanlage und der Gemeindewasserversorgungsanlage eine Rückwirkung auf die Gemeindewasserversorgungsanlage nicht möglich ist. § 14 Überwachung, Anzeige 1) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, der Gemeinde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn der Wasserbezug durch Umstände beeinträchtigt ist, die auf Mängel der Gemeindewasserversorgungsanlage zurück zu führen sind, oder im Bereich der Anschlussleitung Schäden entstehen. 2) Der Anschlussnehmer sowie die Inhaber der angeschlossenen Wohn- und Geschäftsräume sind verpflichtet, die Vornahme der erforderlichen Arbeiten sowie die Überwachung durch die Gemeinde oder von ihr Beauftragte zu dulden und zu diesem Zweck auch das Betreten der Räume zu gestatten. § 15 Hydranten 1) Die Hydrantenanlage dient Feuerlöschzwecken. Jede andere Nutzung der Hydranten darf nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen. 2) Während eines Feuers innerhalb oder außerhalb der Liegenschaft ist jeder Anschlussnehmer verpflichtet, seine Wasserversorgungsanlage für Feuerlöschzwecke zur Verfügung zu stellen. Für solche Zwecke entnommenes Wasser wird dem Anschlussnehmer nicht verrechnet. § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die dieser Verordnung angeschlossene Legende über die Verbrauchsleitung, die Anschlussleitung sowie der Versorgungsleitung bildet einen Bestandteil dieser Verordnung. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Wasserleitungsordnung der Gemeinde Vandans vom 16. Dezember 2016 außer Kraft. 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Tourismusgesetzes 18 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 c) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung und Verwaltungsvereinfachung 2017 - Sammelgesetz In aller Kürze erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Inhalte dieser oben angeführten Gesetzesbeschlüsse. Nach diesen Ausführungen des Vorsitzenden sprechen sich alle Anwesenden der Gemeindevertretung dafür aus, die nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 9. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am kommenden Samstag, dem 18. November 2017, eine weitere Sitzung des Finanzausschusses stattfinde. Beginn sei um 8.30 Uhr. Alle Mitglieder der Gemeindevertretung, also nicht nur jene des Finanzausschusses, seien zur Teilnahme herzlich eingeladen.  es am Samstag, dem 25.11.2017, und am Sonntag, dem 26.11.2017, in der „galleria „ad fontanas“ eine Bilderausstellung der beiden Malerinnen Rebecca Saltuari und Julia Lercher gebe. Die Ausstellung selber werde von Conny Brunner mit weihnachtlichen Dekorationen aus Beton und von Rebekka Lampacher mit den neuesten Jafra Cosmetic-Produkten abgerundet. Schon heute lade er zum Besuch dieser nicht alltäglichen Ausstellung ein.  vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 13. November 2017 beschlossen worden sei, das Wildbachverbauungsprojekt „Sponagraben“ bis auf weiteres nicht mehr weiter zu verfolgen. Im Augenblick sei nicht möglich, positive Grundablöseverhandlungen zu führen. Die Forderungen der vom Auffangbecken bzw. der Zufahrt zum Auffangbecken betroffenen Grundeigentümer seien nicht akzeptabel.  Vbgm. Michael Zimmermann heute Geburtstag habe. Aus diesem Anlass wünsche er ihm, verbunden mit einem kleinen Präsent, alles erdenklich Gute, weiterhin Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ina Bezlanotivs: Bei der letzten Jahreshauptversammlung des Elternvereines der Volksschule Vandans hat es eine Neuwahl des Ausschusses gegeben. Als neue Obfrau steht nun Frau Jasmin Bergthaler dem Elternverein der Volksschule Vandans vor. Jasmin Bergthaler ersucht um bestmöglichste Unterstützung, wie dies auch bei der Vorgängerin, Frau Stefanie Flöry, der Fall gewesen sei. Antwort des Bürgermeisters: Vielen Dank für diese Information, die ich bei meinen Berichten vergessen habe. Frau Jasmin Bergthaler war heute, sozusagen zu einem Antrittsbesuch, bei mir im Gemeindeamt und hat mich über gewisse Aktivitäten im kommenden Schuljahr informiert. Kornelia Wachter: Dem Vernehmen nach gibt es mit der TUI Verkaufsverhandlungen, die das bisherige Alten- und Pflegeheim betreffen. Gibt es schon Konkretes zu berichten? 19 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017 Antwort des Bürgermeisters: Nein, leider nicht. Weder mit der Gemeinde noch mit den anderen Grundbesitzern konnten bis dato verbindliche Abmachungen getroffen werden. Mehr oder weniger das gesamte Projekt ist noch in Schwebe. Kornelia Wachter: Kann die Volksschule beheizt werden, wenn die Rätikonhalle abgebrochen wird? Antwort des Bürgermeisters: Mein technisches Verständnis ist nicht besonders groß. Aber ich wüsste nicht, warum die Volksschule bei einem Abbruch der Rätikonhalle nicht weiter beheizt werden könnte. Vor dem Abbruch der Rätikonhalle ist lediglich die dorthin führende Heizleitung zu kappen. Walter Stampfer: Zusammen mit meiner Fraktion habe ich das bestehende FeuerwehrGerätehaus besichtigt. Die dortigen Platzverhältnisse sind mehr als beengt, der vorhandene Fuhrpark ist zum Teil veraltet. Eine baldige Lösung wird wohl unumgänglich sein. Antwort des Bürgermeisters: Die dortige Situation ist mir bestens bekannt. Dass die räumlichen Verhältnisse sehr beengt sind, ist unschwer zu erkennen, auch wenn mit dem Ankauf der Umkleide-Container eine gewisse Entlastung geschaffen werden konnte. Dass es beim vorhandenen Fahrzeugpark da und dort Alterserscheinungen gibt, ist bekannt. Mag. Nadine Kasper: An dieser Besichtigung des Feuerwehr-Gerätehauses habe auch ich teilgenommen. Vom Kommando der Feuerwehr haben wir erfahren, dass schon vor einigen Wochen der Gemeinde Kostenvoranschläge vorgelegt worden sind, die die Reparatur der Fahrzeuge betreffen. Antwort des Bürgermeisters: Mit dem Kommando der Ortsfeuerwehr gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch. Beim letzten oder vorletzten Jour fixe sind mir vom Kommando der Feuerwehr drei oder vier Kostenvoranschläge vorgelegt worden, die die Reparatur dieser Fahrzeuge betreffen. Im Voranschlag für das Jahr 2018 werden auf jeden Fall entsprechende Mittel zur Reparatur dieser Fahrzeuge vorgesehen. Manuel Zint: Die besagten Fahrzeuge der Feuerwehr sind stark reparaturbedürftig. Ich kenne die vorgelegten Kostenvoranschläge nicht. Trotzdem wird man sich fragen müssen, ob Reparaturen in dieser Größenordnung noch sinnvoll sind oder nicht. Angeblich gibt es seit einigen Jahren von der Feuerwehr Vandans ein Fahrzeugkonzept bzw. ein Finanzplan. Mich würde dieser interessieren. Antwort des Bürgermeisters: Meiner Meinung nach wird sinnvoll sein, alle diese Fahrzeuge nochmals auf „Herz und Nieren“ prüfen zu lassen. Ich hoffe, dass bei allen Fahrzeugen eine Reparatur für sinnvoll erachtet wird. Für die Anschaffung neuer Fahrzeuge fehlen derzeit jedenfalls die erforderlichen Geldmittel. In das besagte Fahrzeugkonzept der Feuerwehr, das einige Jahre alt ist, kann jeder gerne Einsicht nehmen. Mag. Nadine Kasper: Kann Feuerwehr gelegentlich in die Gemeindevertretung eingeladen werden, um über die Situation im Feuerwehr-Gerätehaus bzw. über den Zustand des Fahrzeugparks zu berichten? Antwort des Bürgermeisters: Meiner Meinung nach spricht nichts gegen eine Einladung der Feuerwehr in eine der nächsten Gemeindevertretungssitzungen. Vor nicht allzu langer Zeit wurde dem Kommando der Ortsfeuerwehr Gelegenheit geboten, im Gemeindevorstand über die räumliche Situation im Feuerwehr-Gerätehaus bzw. den Zustand der dortigen Fahrzeuge zu informieren. Walter Stampfer: Angeblich ist der Tankwagen bereits so alt, dass es für diesen schon keine Ersatzteile mehr gibt. Ein neuer Tankwagen wird vermutlich 400.000 Euro und mehr kosten. Wenn ich noch die Kosten für eine neue Garage dazurechne, kommt eine beachtliche Summe zusammen. Überhaupt stellt sich mir die Frage, ob die Feuerwehr mit diesem vorhandenen Fahrzeugpark überhaupt noch handlungsfähig ist. Antwort des Bürgermeisters: Ob es zu jedem Fahrzeug noch Original-Ersatzteile gibt oder nicht, ist mir nicht bekannt. Vom Kommando der Feuerwehr weiß ich, dass mehr oder 20 / 21 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2017