19960321_GVE011

Dateigröße 101.37 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:03
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-03-21
Erscheinungsdatum 1996-03-21
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS Vandans, 21. März 1996 Niederschrift aufgenommen am 21. März 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 11. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. März 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Alois Neher, Gottfried Schapler, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Hubert Schreiber und Peter Schapler Entschuldigt: Josef Maier und Wilhelm Pummer Schriftführerin: Gem.Bed Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Hubert Schreiber gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Februar 1996 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) Beate Lorünser, 6773 Vandans, Neuheim 405 b) Otto Bitschnau, 6773 Vandans, Daleu 732 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Kulturausschusses vom 12. Februar 1996 4. Entscheidung zum Antrag der Fraktion „Bürgerliste, ÖVP und Parteifreie" auf Umwidmung der sogenannten Schulstraße in eine Wohnstraße 5. Vergabe der Sommerblumen 1996 6. Entscheidung zum Antrag der Fraktion „Die Freiheitlichen" auf Genehmigung einer Resolution zur Verlegung der Semesterferien 7. Entscheidung zum Antrag von Elisabeth Atzmüller, Bludenz, und Jürgen Atzmüller, Vandans, auf Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über einen Teilbereich der Wegparzelle 2246/1 8. Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes vom 7. Februar 1996 -2- 9. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank; b) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes 10.Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Februar 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Der Ordnung halber macht Dipl. Ing. Alois Kegele bei dieser Gelegenheit aufmerksam, daß das von der Pfarre zu Punkt 6) der Tagesordnung eingebrachte Ansuchen nicht nur die Stromkosten, sondern den gesamten Betriebskostenaufwand, also die Stromkosten und die Prämie für die Feuerversicherung, beinhalte. Im übrigen entspreche die in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung geäußerte Behauptung von Peter Scheider und Josef Tschofen, wonach an der Westseite des Turmes bereits Putzschäden festzustellen seien, nicht den Tatsachen. Bei den gegenständlichen Schäden handle es sich einer Überprüfung zufolge lediglich um ein geringfügiges Abblättern des Farbanstriches. 2. Nach kurzer Erläuterung der beiden zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung zum Ansuchen des Otto Bitschnau wird allerdings mit der Einschränkung ausgesprochen, daß angesichts der Höhenlage des Objektes von der Gemeinde Vandans keine Garantie für eine stets ausreichende Versorgung des Neubaues mit Lösch-, Trink- und Nutzwasser gewährleistet werden kann. Darüberhinaus werden die Genehmigungen ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. In kurzen Zügen erläutert der Vorsitzende die am 12. Februar 1996 getroffenen Empfehlungen des Kulturausschusses. Als Mitglied des Kulturausschusses gibt Dipl. Ing. Alois Kegele in diesem Zusammenhange die Verschiebung des Konzerttermines mit dem Duo „Fluitar" auf den 2. Juni 1996 bekannt. Sodann werden die vom Kulturausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. 4. Der von der Bürgerliste (ÖVP und Parteifreie) am 7. Februar 1996 eingebrachte Antrag auf Umwidmung der sogenannten „Schulstraße" in eine Wohnstraße im Bereich zwischen der Zwischenbachstraße und der Rellstalstraße wird vom Vorsitzenden verlesen. Der gegenständliche Antrag wird in weiterer Folge vom Fraktionsobmann Dipl. Ing. Alois Kegele mündlich begründet. Im wesentlichen gibt dieser dann zu verstehen, daß von Anrainern immer wieder ein zu schnelles Fahren Einzelner festgestellt werden müsse. Mit der Umwidmung in eine Wohnstraße könnte solchen Erscheinungen vermutlich wirksam entgegengewirkt werden. Auch ohne Vornahme baulicher Veränderungen werde damit der motorisierte Straßenbenützer zu einer Verminderung der Fahrgeschwindigkeit, nämlich auf 30 km/h, angehalten. -3- Namens seiner Fraktion bringt der Bürgermeister daraufhin seine Verwunderung über diese Absicht der Antragsteller zum Ausdruck. Die gegenständliche Schulstraße stelle die einzige öffentliche Gemeindestraße in Vandans dar, die eine Abschrankung aufweise. Damit beschränke sich das Befahren dieser Straße nahezu ausschließlich auf den Anrainerverkehr. Das Nichteinhalten der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit dürfe jedenfalls nicht zum Anlaß für eine Umwandlung in eine Wohnstraße genommen werden. Mit der Erklärung zur Wohnstraße erhalte die Schulstraße der Straßenverkehrsordnung (§ 76b) entsprechend vollkommen neue Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Spielen auf der Fahrbahn). Dies widerspreche nicht nur dem Sinn und Zweck einer Straße sondern vermutlich auch dem Wunsche der dort anrainenden Bewohner. Stefan Jochum bezweifelt in seiner Wortmeldung, daß mit der Erklärung zur Wohnstraße hier wirksame Abhilfe gegen das zu schnelle Befahren dieser Straße geschaffen werde. Obwohl für das gesamte Ortsgebiet eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gelte, müsse immer wieder ein Nichteinhalten dieser höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit festgestellt werden. Auch bei einer Erklärung der Schulstraße zur Wohnstraße müsse man folglich davon ausgehen, daß die bloße Kennzeichnung als Wohnstraße nicht bei allen Verkehrsteilnehmern zur erwünschten Verminderung der Fahrgeschwindigkeit führe. Im gesamten Gemeindegebiet von Vandans präsentiere sich eine Vielzahl von Spielmöglichkeiten für Kinder. Eine zwingende Notwendigkeit zur Mitbenützung der Straße als Spielplatz bestehe daher in keiner Art und Weise. Diesen Ausführungen des Vorredners schließt sich auch Peter Scheider vollinhaltlich an. Die gegenständliche Straße werde angesichts ihres Charakters weitestgehend nur von Anrainern befahren. Die Erklärung dieser Schulstraße zur Wohnstraße ergebe daher keinen Sinn. Josef Tschofen erinnert an die seinerzeitige Übernahme dieser Zufahrtsstraße in das öffentliche Gut. Damals habe die Gemeinde Vandans der Anbringung einer Schrankenanlage zustimmen müssen, nachdem dies von den Betroffenen so gefordert worden sei. Bis zum heutigen Tage habe sich diese Maßnahme bestens bewährt. Mit der Erklärung zur Wohnstraße werde diese zum ungewollten Spielplatz degradiert. Das Spielen auf der Straße bringe eine Vielzahl von Problemen mitsich und entspreche in diesem konkreten Fall sicherlich nicht den Vorstellungen der Anrainer. Vbgm. Franz Egele plädiert grundsätzlich dafür, solche Überlegungen (Erklärung zu Wohnstraßen) nur dann anzustellen, wenn dies von den betroffenen Anrainern begehrt werde. Dem gegenständlichen Antrag könne aus seiner Sicht nichts positives abgewonnen werden, zumal in der Gemeinde Vandans genügend Freiraum zum Spielen zur Verfügung stehe. Im Zuge der Verordnung einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h habe man bereits eingehend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h diskutiert. Damals habe man einhellig die Erkenntnis gewonnen, daß das Einhalten dieser geringen Höchstgeschwindigkeit nahezu unmöglich sei. Aus diesem Grunde habe man sich auch auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h geeinigt. Michael Zimmermann erinnert in seiner Wortmeldung an die Ziele des Gesetzgebers. In erster Linie habe man damit das massive Befahren von dicht bebautem Wohngebiet verhindern wollen. Im gegenständlichen Fall könne davon keine Rede sein - die Sinnhaftigkeit einer solchen Erklärung fehle gänzlich. Gottfried Schapler kann sich der Auffassung von Stefan Jochum nicht anschließen. Auch wenn das Spielen in Vandans vielerorts möglich sei, gelte dies nicht für sämtliche unbebaute Grundstücke. Insbesondere bei entsprechender Vegetation müsse man landwirtschaftlich genutzte Flächen davon ausnehmen. -4- Den Ausführungen von Siegfried Bitschnau zufolge resultiere das Verkehrsaufkommen auf der Schulstraße nahezu ausschließlich aus dem Anrainerverkehr. Es müsse also leicht feststellbar sein, welcher Anrainer oder welcher Gast die hierorts geltende Höchstgeschwindigkeit nicht einhalte. Mit gezielten Anzeigen könne hier genauso Abhilfe geschaffen werden. Dem Antrag der Fraktion „Bürgerliste (ÖVP und Parteifreie)" auf Umwidmung der Schulstraße in eine Wohnstraße wird sodann mit 5 : 16 Stimmen (Gegenstimmen: Freiheitliche und Sozialdemokratische Fraktion) die Zustimmung verweigert. 5. Einleitend informiert der Bürgermeister über das Bemühen, zur anstehenden Vergabe mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Leider seien letztlich nur drei Angebote fristgerecht eingelangt. Diese werden in der Folge vom Vorsitzenden erläutert und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Das Angebot der Firma Gebr. Karg, Wolfurt, weist eine Netto-Summe von S 34.993, --, das Angebot der Firma Ammann, Hohenems, eine solche von S 43.079, -- und jenes der Firma Bitschnau, Vandans, eine solche von S 43.087, - aus. Darüberhinaus habe er interessehalber auch Zusatzangebote über das Setzen der gesamten Pflanzen und die Betreuung derselben eingeholt. Die Firma Gebrüder Karg, Wolfurt, habe angesichts der räumlichen Distanz ein Interesse an einem solchen Angebot verneint. Die Firma Ammann aus Hohenems habe telefonisch zu verstehen gegeben, daß ein Interesse an diesen Arbeiten grundsätzlich bestehe und sowohl das Setzen als auch die Betreuung der Pflanzen in Regie und zwar um netto S 360, -- pro Stunde vorstellbar wäre. Das schriftlich vorliegende Angebot der Firma Bitschnau, Vandans, weise für das Setzen der Pflanzen einen Pauschalpreis von netto S 45.700, -- und für die Betreuung derselben einen Pauschalpreis von netto S 49.900, -- aus. Siegfried Bitschnau erkundigt sich darüber, ob der Stundenaufwand für das Setzen und die Betreuung der Blumen im vergangenen Jahr eruierbar sei. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge, könne dieser Stundenaufwand selbstverständlich ermittelt werden. Das Ergebnis sei aber keineswegs vergleichbar mit dem vorliegenden Angebot der Firma Bitschnau, zumal die Betreuung in den vergangenen Jahren auch diverse andere Aufgaben beinhaltet habe. Insbesondere das Bewässern der Pflanzen verursache alljährlich einen großen finanziellen Aufwand. Das vorliegende Angebot der Firma Bitschnau beinhalte das Bewässern der Pflanzen ebenfalls nicht. Alleine aus diesem Grunde sei ein direkter Vergleich mit den vergangenen Jahren nicht möglich. Generell müsse aber sowohl der Pflege- als auch der Bewässerungsaufwand der letzten Jahre als äußerst hoch beurteilt werden. Es müsse also vordringliches Ziel sein, diese beiden Kostenstellen im laufenden Jahr erheblich zu reduzieren, selbst wenn dies qualitative Auswirkungen mitsich bringe. Josef Tschofen und Gerlinde Linder vertreten gemeinsam die Auffassung, daß sich mit dem verringerten Blumenangebot auch der Betreuungs- und Bewässerungsaufwand vermindern müsse. Wenn sich bei der Bewässerung noch die eine oder andere Verbesserung einstelle, könne der finanzielle Aufwand ohne Zweifel spürbar gesenkt werden. Dieser Meinung schließt sich auch Gottfried Schapler vollinhaltlich an. Die Bewässerung erfordere tatsächlich unvertretbar hohe Personalkosten. Namhafte Kosteneinsparungen könnten an dieser Stelle erzielt werden, wenn diese durch Ferialarbeiter bewerkstelligt werden könnten. -5Manfred Blenke bittet um Auskunft, ob für die Bewässerung der Pflanzen ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung stehe. Wenn dieses Fahrzeug nicht spezielle Kenntnisse erfordere, müsse dieses nicht unbedingt von einem Facharbeiter bedient werden. Zusammenfassend wird in mehreren Wortmeldungen sodann die Auffassung vertreten, daß Einsparungen überall dort, wo solche möglich sind, vorgenommen werden sollen. Wie in den vergangenen Jahren solle, so die einhellige Meinung der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, das Setzen der Pflanzen und auch die Betreuung durch die Bedienstete Heidi Schoder erfolgen. Aushilfskräfte, insbesondere bei der Betreuung der Pflanzen, sollen nur im Ausnahmefall beigezogen werden. Dipl. Ing. Alois Kegele schließt sich dem Resümee dieser Diskussion an und befürwortet die ins Auge gefaßten Sparmaßnahmen. Die Betreuung der Blumen erfordere vom Team um die Bedienstete Heidi Schoder Flexibilität. Einstimmig sprechen sich die Anwesenden letztlich für eine Annahme des von der Firma Gebrüder Karg, Wolfurt, vorliegenden Angebotes aus und genehmigen die darin enthaltenen Anschaffungen. Abschließend macht der Bürgermeister aufmerksam, daß im gegenständlichen Leistungsumfang das Liefern der zahlreichen „Geranienkübel" nicht inkludiert sei. Zu guter Letzt regt Vbgm. Franz Egele an, im kommenden Sommer die gesamten Aufwendungen für das Setzen, die Betreuung und das Bewässern der Pflanzen möglichst detailliert aufzuzeichnen. Damit verfüge man im nächsten Jahr über konkrete Zahlen und könne dort, wo dies erforderlich sei, neue Überlegungen anstellen. 6. Der Bürgermeister bringt den von der Fraktion „Die Freiheitlichen" eingebrachten Antrag auf Verabschiedung einer Resolution zur Verlegung der Semesterferien zur Verlesung. Der Antrag wird von den Antragstellern wie folgt begründet: „Eine grundsätzliche Fixierung der Semesterferien auf die zweite Februarwoche wird befürwortet. Es muß allerdings unbedingt die Möglichkeit erhalten bleiben, bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände, vorallem beim Zusammentreffen der Semesterferien mit der Faschingswoche, die Semesterferien um eine Woche verlegen zu können. Die Faschingswoche stellt eine touristische Hochsaison mit einer entsprechenden Belastung für die Straßen und Schigebiete dar, in der Einheimische, Schüler und Familien keine günstigen Bedingungen für die angestrebte Erholung vorfinden. Auch hinsichtlich der Preisgestaltung im Fremdenverkehr (familienfreundliche Angebote für Einheimische) wirkt sich das Zusammentreffen der Semesterferien mit der Faschingswoche ungünstig aus. Im Hinblick darauf, daß der Wintertourismus in Vorarlberg hauptsächlich von den Ferien in den deutschen Bundesländern und anderen westeuropäischen Ländern beeinflußt wird, müßte die genannte Möglichkeit der Verlegung der Semesterferien geschaffen werden". Dipl. Ing. Alois Kegele befürwortet namens seiner Fraktion eine Unterstützung des eingebrachten Antrages, nachdem dieses Begehren sowohl den Wünschen von Kindern und Eltern als auch von Schule und Wirtschaft Rechnung trage. -6- Sodann wird von der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Resolution verabschiedet: I. Die Gemeindevertretung von Vandans tritt dafür ein, das BundesSchulzeitgesetz dahingehend zu ändern, daß die Semesterferien - wie vor der Novellierung 1995 - grundsätzlich auf die zweite Februarwoche fixiert werden, mit der Möglichkeit, sie bei Vorliegen von besonderen Gründen, um eine Woche vor- oder nachverlegen zu können. II. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution an die Vorarlberger Landesregierung, an den National- und Bundesrat sowie an die Bundesregierung weiterzuleiten. 7. Mit Antrag vom 12. März 1996 ersuchen die Eigentümer der Gst.Nr. 1834 und 1835/2, Jürgen Atzmüller und Elisabeth Atzmüller, um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über einen Teilbereich der Wegparzelle 2246/1. Anhand der eingereichten Planunterlagen erläutert der Bürgermeister daraufhin das Begehren der Antragsteller im Detail. Jürgen Atzmüller sei Eigentümer des Gst.Nr. 1834, Frau Elisabeth Atzmüller Eigentümerin des Gst.Nr. 1835/2. Westseitig dieser beiden Liegenschaften verlaufe der öffentliche Fußweg Nr. 2246/1 mit 1, 60 m Breite in diesem Bereich. Zur Erschließung des Gst.Nr. 1835/2 habe der Eigentümer des Gst.Nr. 1834 dem Eigentümer des Gst.Nr. 1835/2 ein Geh- und Fahrrecht mit 3, 50 m einzuräumen. Nachdem der westseitig verlaufende öffentliche Fußweg eine Breite von 1, 60 m aufweise, bitte der Eigentümer des Gst.Nr. 1834 nunmehr um die Genehmigung, diesen öffentlichen Fußweg in dieses einzuräumende Geh- und Fahrrecht zugunsten des Gst.Nr. 1835/2 miteinbeziehen zu dürfen. Mit der Belastung eines 1, 90 m breiten Grundstreifens aus dem Gst.Nr. 1834 ergebe sich unter Miteinbeziehung dieses vorerwähnten Fußweges eine 3, 50 m breite Erschließung für das Gst.Nr. 1835/2. Gottfried Schapler spricht sich grundsätzlich für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus. Nachdem aber das nordseitig gelegene Wohnhaus Nr. 152 der Familie Brugger dem Vernehmen nach kein Zufahrtsrecht besitze, solle in diesem Zusammenhange auch eine Lösung für diese angestrebt werden. Dies wäre möglich, wenn die Eigentümerin des Gst.Nr. 1835/2 der Gemeinde Vandans bzw. dem öffentlichen Gut ein reziprokes Recht einräume. Ein solches Recht käme in weiterer Folge auch den nordwärts anschließenden landwirtschaftlichen Liegenschaften zugute. Bgm. Burkhard Wachter hält dieses Begehren für nicht legitim. Das bestehende Recht der Gemeinde Vandans werde bei einer positiven Erledigung des Antrages in keiner Art und Weise geschmälert. Die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes im Bereich des Gst.Nr. 1835/2 zugunsten des öffentlichen Gutes beeinträchtige bzw. entwerte das betreffende Grundstück nicht unwesentlich. Im übrigen erfordere das dahinterliegende Landwirtschaftsgebiet keine direkte Erschließung. Soferne von den Eigentümern des Ferienhauses „Brugger" eine Erschließung ihrer Liegenschaften begehrt werde, solle diese direkt mit den betroffenen Grundeigentümern ausverhandelt werden. Gerhard Flatz hat wegen dienstlicher Verpflichtung die Sitzung um 21.15 Uhr verlassen. -7- Wolfgang Violand schließt sich dieser Meinung des Vorsitzenden vollinhaltlich an. Es dürfe von den Grundeigentümern Atzmüller nicht erwartet werden, daß diese aus Wünschen Dritter dem öffentlichen Gut ein Geh- und Fahrrecht über die Gst.Nr. 1834 und 1835/2 einräumen. Gerlinde Linder plädiert in ihrer Wortmeldung dafür, mit Grund und Boden sparsamst umzugehen. Aus diesem Aspekt heraus spreche nichts gegen eine positive Erledigung des eingebrachten Antrages. Josef Tschofen beurteilt das Ansinnen von Gottfried Schapler als keineswegs vertretbar. Nachdem das Recht der Gemeinde Vandans nicht geschmälert werde, könne den Antragstellern eine solche Auflage nicht zugemutet werden. Aus Sicht der Gemeinde Vandans ergebe sich keine Notwendigkeit für ein solches reziprokes Recht. Florentin Salzgeber spricht sich für eine positive Erledigung des gegenständlichen Antrages aus. Seiner Meinung nach müsse lediglich von den Antragstellern sichergestellt werden, daß die beanspruchte Teilfläche aus dem öffentlichen Fußweg nicht beparkt werde. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Antragstellern die Mitbenützung eines Teilbereiches der Wegparzelle 2246/1 zu gestatten, wird letztlich mit 19 : 1 Stimme (Gegenstimme: Gottfried Schapler) zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: a) Die Eigentümer der Gst.Nr. 1834 und 1835/2 haben mit der Gemeinde Vandans als Vertreterin des öffentlichen Gutes einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen. Die Kosten dafür sind ausschließlich von den Antragstellern zu tragen. b) Der Ausbau sowie die Erhaltung und die Betreuung des vom Fußweg betroffenen Teilstückes ist auf Kosten der Antragsteller vorzunehmen. c) Von den Antragstellern ist zu gewährleisten, daß dieser öffentliche Fußweg jederzeit uneingeschränkt begehbar ist. Ein Beparken desselben ist daher nicht zulässig. Gottfried Schapler begründet seine Gegenstimme mit der eingangs erwähnten Überlegung, dernach die Eigentümer der Gst.Nr. 1834 und 1835/2 dem öffentlichen Gut im Gegenzuge ebenfalls ein Geh- und Fahrrecht einzuräumen hätten. 8. In kurzen Zügen informiert der Vorsitzende über das Ergebnis der am 7. Februar 1996 stattgefundenen unangemeldeten Kassaprüfung im Gemeindeamt. Über Ersuchen des Bürgermeisters erörtert in weiterer Folge der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dipl. Ing. Alois Kegele, die diversen Feststellungen im Detail. Die vom Prüfungsausschuß geäußerten Anregungen werden sodann eingehend beraten und diskutiert. Nachdem der Prüfungsbericht keine wesentlichen Beanstandungen beinhaltet, ersucht der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Bürgermeister um eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen. Dies wird vom Vorsitzenden zugesichert. 9. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß am heutigen Nachmittag eine Besprechung mit den schulbeschickenden Gemeinden des Sonderpädagogischen Schulzentrums stattgefunden habe. An diesem Gespräch habe darüberhinaus nebst den beiden Schulleitern auch der Bezirksschulinspektor teilgenommen. Von den Vertretern der Gemeinde Vandans sei -8- mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht worden, daß spätestens mit Ende des Schuljahres 1996/97 für das Sonderpädagogische Schulzentrum eine andere Lösung gefunden werden müsse. Der Gemeinde Vandans sei es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, dem Sonderpädagogischen Schulzentrum diesen derzeit benötigten Schulraum zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde müsse man unverzüglich entsprechende Alternativen suchen. Unter Punkt „Anfälliges" ersucht Siegfried Bitschnau um Auskunft, bis wann in der sogenannten „Gluandistraße" mit den Kanalbauarbeiten begonnen und ob in diesem Zusammenhange auch eine Verbauung des Gluandigrabens erfolgen werde. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß ein entsprechendes Verbauungsprojekt beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung derzeit in Ausarbeitung stehe. Es sei aber nicht absehbar, inwieweit ein solches Projekt noch in diesem oder im nächsten Jahr realisiert werden könne. Dementsprechend müsse man auch sämtliche Kanalbauarbeiten in der Gluandistraße bis auf weiteres zurückstellen. Dipl. Ing. Alois Kegele ersucht um Auskunft, ob hinsichtlich des Ausfluges nach Heitersheim schon ein konkretes Programm vorliege. Vom Bürgermeister wird dies verneint. Sobald ein solches vorliegend sei, werde dies den Damen und Herren der Gemeindevertretung zugehen. Josef Tschofen bittet den Amtsvorstand um eine amtsinterne Überprüfung des bei der Bäckerei Greber bestehenden Fahrverbotes. Seinem Wissen nach habe die Gemeindevertretung bereits vor Jahren auf diesem Teil des Kirchweges ein Fahrverbot, ausgenommen Zufahrt zur Bäckerei Greber, erlassen. Über Wunsch der Familie Greber habe man vor wenigen Jahren die Zufahrt von der Süd- an die Nordseite verlegt. In mehreren Gesprächen sei er in den letzten Tagen auf die Vermutung, daß hier keine entsprechende Verordnung existiere, angesprochen worden. Aus diesem Grunde bitte er diese damals beschlossenen Verordnungen auszuheben. Gottfried Schapler regt an, beim Zebrastreifen nördlich des „Heitersheimer-Platzes" ebenfalls eine Straßenlampe anzubringen, wie dies nunmehr beim Zebrastreifen zum neuen Spar-Markt vom Landesstraßenbauamt gefordert worden sei. Peter Schapler kritisiert in seiner Wortmeldung die Parkmoral beim neuen Spar-Markt. Obwohl vielfach an allen Seiten freier Parkraum zur Verfügung stehe, müsse mit Bedauern zunehmendes Parken vor dem Eingang festgestellt werden. Soferne dies möglich sei, solle dieses Übel baldmöglichst abgestellt werden. Der Bürgermeister verweist in seiner Antwort auf die fehlende Zuständigkeit der Gemeinde in dieser Angelegenheit und verspricht eine Weiterleitung der Beschwerde an die Verantwortlichen der Sparzentrale in Dornbirn. Den Ausführungen von Hubert Schreiber zufolge weise die Schrankenanlage bei der Böschisstraße wiederum eine Beschädigung auf. Um unberechtigtes Verkehrsaufkommen zu vermeiden, bitte er um eine baldmöglichste Instandsetzung. Angesichts der permanenten Beschädigungen empfehle er der Gemeinde die Installation einer Überwachungsanlage oder ähnliches. Abschließend ersucht Stefan Jochum um Auskunft, ob das auf der Böschisstraße während der Sommermonate geltende Wochenend-Fahrverbot (Samstag 13.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr) auch während der Wintermonate Gültigkeit habe. Dies wird vom Bürgermeister bestätigt. -9Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: