19930702_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:01
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-07-02
Erscheinungsdatum 1993-07-02
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 2. Juli 1993 Niederschrift aufgenommen am 2. Juli 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 38. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 28. Juni 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand (ab 20.20 Uhr), GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann und Friederike Feurstein. Entschuldigt: GR Josef Tschofen, GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer und GV Ing. Manfred Vallaster Schriftführer: Gem.Bed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um Punkt 5) zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung vom 17.6.1993 2. Entscheidung über die Einbringung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung der Finanzlandesdirektion vom 6. Mai 1993 betreffend die Verteilung der VIW-Gewerbesteuer 3. Vergabe der Kanalbauarbeiten inklusive der in Zusammenhang erforderlichen Rohrleitungen zum Bauabschnitt 03 4. Berichte und Allfälliges 5. Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung von den Geschwistern Ganahl/Kasper, Vandans, Zwischenbach 629, für eine Mehrfamilienwohnanlage auf Gp. 1856/1 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juni 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. -22. Der Bürgermeister informiert, daß er auftragsgemäß mit dem Büro Dr. Rudari, Bürs, und über die Kanzlei Dr. Loacker, Bregenz, mit der Süd-OstTreuhand-AG, Wien, bezüglich der gegenständlichen Beschwerde in Kontakt getreten sei. Vom Büro Dr. Rudari, Bürs, liege zwischenzeitlich bereits ein Beschwerdeentwurf vor und seien die Kosten einer solchen Beschwerde mit maximal S 50.000, -- beziffert worden. Die Kanzlei Dr. Loacker, Bregenz, habe bis dato lediglich die Kosten einer solchen Beschwerde mit S 250.000, -- bis S 300.000, -- zuzüglich aller Barauslagen und Umsatzsteuern beziffert. Von beiden Büros seien die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde mit 50 : 50 beurteilt worden. In der Folge ergeben sich eine Fülle von Wortmeldungen. Sowohl Bgm. Burkhard Wachter als auch GR Gottfried Schapler, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Ernst Stejskal, GV Gerlinde Linder und GV Franz Bitschnau bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß angesichts der vorliegenden Fakten eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden solle. Der finanzielle Aufwand einer solchen Beschwerde sei durchaus vertretbar und stehe in keinem Verhältnis zu einem möglichen Streiterfolg. Selbst im Hinblick auf eine gänzliche Auflassung der Gewerbesteuer im Zusammenhang mit der 2. Etappe der Steuerreform sei die Beschwerdeeinbringung gerechtfertigt, zumal bei einem Streiterfolg eine rückwirkende Neuverteilung nicht ausgeschlossen sei. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung sodann die Einbringung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und beauftragt die Kanzlei Dr. Rudari, Bürs, mit der Einbringung derselben. Der Bürgermeister bringt letztlich in Vorschlag, den vom Büro Dr. Rudari, Bürs, vorgelegten Beschwerdeentwurf nochmals mit Vertretern aller Fraktionen zu überarbeiten. Zu diesem Zwecke werde er mit Herrn Dr. Rudari einen Termin vereinbaren und die Betroffenen sodann in Kenntnis setzen. 3. Der vom Planungsbüro Dipl. Ing. Adler am 28.6.1993 verfaßte Prüfbericht samt Vergabeempfehlung wird vom Vorsitzenden verlesen. Ergänzend dazu erläutert der Bürgermeister anhand eines Übersichtsplanes den Umfang des Bauabschnittes 03 und die zeitliche Realisierung des Bauvorhabens. In diesem Zusammenhang plädiert der Vorsitzende für eine geringfügige Abänderung des Bauprojektes, wobei anstelle der Gluandistraße die Glusavinastraße in den Bauabschnitt miteinbezogen werden soll. Diese Abänderung des Projektes wird von der Gemeindevertretung einstimmig befürwortet. Entsprechend der Vergabeempfehlung des Planungsbüros erfolgt sodann einstimmig eine Zuschlagserteilung durch die Gemeindevertretung an den Billigstbieter, die Firma Gebrüder Vonbank, Schruns, zum Angebotspreis von S 5.967.561, 86 netto. 4. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 22. Juni 1993 eine Begehung des Abrutschgebietes "Brunnentobel" im Beisein zahlreicher Sachverständiger und Fachleute stattgefunden habe. In diesem Zusammenhange habe man die Sanierungsmaßnahmen festgelegt und die weiteren Schritte erörtert. -3- laut Aussagen von DDr. Heiner Bertle im VKW-Kanal in Lorüns ein Wasseraustritt von 200 Litern pro Sekunde festzustellen sei und das Wasser selber einwandfreie Trinkwasserqualität aufweise. Den Aussagen von DDr. Bertle zufolge resultiere das Wasser einwandfrei aus dem Gebiet Rellstal/Saula und weise eine Verweildauer im Berg von 5, 8 Jahren auf. Damit weise das Wasser höchste Qualität auf und sei auch im Katastrophenfalle über Jahre hinaus als Trinkwasser zu gebrauchen. Seiner Meinung nach, so der Bürgermeister weiter, liege es jetzt an der Gemeinde Vandans, die Vorarlberger Illwerke AG über dieses Wasservorkommen zu informieren und diese zu Verhandlungen mit der Gemeinde Lorüns bzw. den Vorarlberger Kraftwerken AG anzuhalten, sodaß eine weitere Alternative zum Pumpwerk Vens der Vorarlberger Illwerke AG geschaffen werden könnte. 5. Nach kurzer Erläuterung des Bauvorhabens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 20.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der