19930415_GVE035

Dateigröße 53.96 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:04
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-04-15
Erscheinungsdatum 1993-04-15
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 15. April 1993 Niederschrift aufgenommen am 15. April 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 35. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. April 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Günter Fritz, Leonhard Ammann, Alois Neher und Friederike Feurstein. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Florentin Salzgeber, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler und GV Elmar Kasper Schriftführer: GemSekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Tagesordnungspunkt 2. um lit. c) zu erweitern und gleichzeitig den Punkt 8. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung vom 18.3.1993 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung von: a) Gebr. Egele, Vandans, für ein Mehrfamilienwohnhaus auf Gp. 51/2; b) Eheleute Markus und Angelika Müller, Nenzing, Schwedenstraße 28, für ein Einfamilienwohnhaus auf Gp. 1507/1 bzw. 1509 c) Eheleute Martin und Petra Burtscher, 6771 St.Anton Nr. 89, für ein Einfamilienwohnhaus auf Gp. 1945/5 3. Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 1993 4. Genehmigung zur Anschaffung der Sommerblumen 1993 5. Entscheidung zu den Umwidmungsanträgen der Geschw. Flatz, Geschw. Orlainsky sowie Martin Sebastiani aufgrund der Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung vom 8. März 1993 6. Genehmigung zur Umwidmung von rund 2100 m2 aus den Gpn. 1653, 1654 und 1706 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Erwartungsland 7. Genehmigung der Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 9. April 1993 -2- 8. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes; 9. Berichte und Anfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. März 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzen Erläuterungen werden allen drei Antragstellern einstimmig die Genehmigungen zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Der Bürgermeister informiert, daß mit dem Budget 1993 auch eine Einnahme in Höhe von S 500.000, -- aus dem Titel "Fremdenverkehrsbeitrag" beschlossen worden sei. In der Niederschrift über die Beschlüsse zum besagten Voranschlag sei es jedoch verabsäumt worden, den Hebesatz zur Einhebung des Fremdenverkehrsbeitrages 1993 auszuweisen. Der Ordnung halber sei daher erforderlich, über die Einhebung des Fremdenverkehrsbeitrages und die Festsetzung des Hebesatzes einen separaten Beschluß zu fassen. Ohne weitere Anfragen beschließt die Gemeindevertretung daraufhin einstimmig die im Voranschlag bereits berücksichtigte Einhebung des Fremdenverkehrsbeitrages und setzt den hiefür erforderlichen Hebesatz für das laufende Jahr 1993 mit 0, 6 v.H. fest. 4. Der Bürgermeister berichtet, daß trotz großen Bemühungen es nicht gelungen sei, zur Lieferung der Sommerblumen für das laufende Jahr mehrere Interessenten zu finden. Lediglich von der ortsansäßigen Gärtnerei Bitschnau sei ein Lieferinteresse dokumentiert worden. Aus diesem Grunde sei also lediglich ein einziges Angebot vorliegend. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung sodann die Annahme des vorliegenden Angebotes der Fa. Bitschnau, Vandans, und genehmigt die Anschaffung der Sommerblumen im Rahmen der Ortsbildpflege um S 131.780, -ohne Mehrwertsteuer. In diesem Zusammenhange weist der Vorsitzende darauf hin, daß mehreren Anregungen der Gemeindevertretung entsprechend, zusätzlich verschiedene winterfeste Bepflanzungen vorgenommen werden. Die Kosten dafür seien im vorliegenden Angebot über die Sommerblumen nicht inkludiert. 5. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß mit dem Vertreter der Geschwister Flatz, Herr Raimund Flatz, zwischenzeitlich ein klärendes Gespräch stattgefunden habe. Als Ergebnis dieses Gespräches könne zusammengefaßt -3- werden, daß die Geschw. Flatz zu einem Kompromiß bereit seien. Dieser beinhalte die Rückwidmung von rd. 850 m2 anstelle der bisherigen 600 m2 aus der Gp. 1462/1 von Baufläche/Wohngebiet in Freifläche/Landwirtschaftsgebiet. Ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter in der Raumplanungsstelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung habe ergeben, daß dieser Kompromiß auch seitens des Landes akzeptiert werde. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung sodann die Annahme des von den Geschw. Flatz eingebrachten Antrages vom 31. März 1993 und genehmigt die Rückwidmung von rd. 850 m2 aus der Gp. 1462/1 von Baufläche/Wohngebiet in Freifläche/Landwirtschaftsgebiet. In weiterer Folge bringt der Vorsitzende die ablehnende Äußerung der Landesraumplanungsstelle zu den Umwidmungsanträgen von Martin Sebastiani und den Geschwistern Orlainsky zur Kenntnis. Über die negative Äußerung zu den beiden Umwidmungsanträgen ergibt sich daraufhin eine rege Diskussion. Mit 16 : 4 Stimmen (GR Tschofen, GV Blenke, GV Schoder und GV Stejskal) spricht sich die Gemeindevertretung letztlich gegen einen Beharrungsbeschluß zum derzeitigen Zeitpunkt aus und nimmt somit die Ablehnung der Landesregierung mehrheitlich zur Kenntnis. 6. Der vom Antragsteller Johann Egele, Vandans, Agath 159, eingebrachte Antrag vom 1. April 1993 bringt der Vorsitzende durch Verlesung zur Kenntnis. Der Antragsteller bringt darin zum Ausdruck, daß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 26. November 1992 eine Umwidmung von rd. 2100 nr aus den Gpn. 1653, 1654 und 1706 in Baufläche/Wohngebiet beschlossen habe, obwohl nur eine Umwidmung in Baufläche/Erwartungsgebiet beantragt worden sei. Die Raumplanungsstelle lehne aber eine Umwidmung in Baufläche/Wohngebiet zum derzeitigen Zeitpunkt mit der Begründung ab, daß die zur Umwidmung beantragte Fläche über keine kanalmäßige Erschließung verfüge. Angesichts der derzeit noch fehlenden Kanalerschließung widerruft die Gemeindevertretung daher einstimmig die am 26. November 1992 beschlossene Vorwidmung in Baufläche/Wohngebiet und genehmigt - ebenfalls einstimmig eine Vorwidmung in Baufläche/Erwartungsgebiet. 7. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege, GV Ernst Schoder, die Empfehlungen vom 9. April 1993. Diese beinhalten folgende Beratungsgegenstände: a) Beurteilung der nachstehenden Bauprojekte - Wohnanlage Dauner der Vorarlberger Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft; - Zentrumsverbauung SPAR; b) Ausbau des Fußweges vom Wohnhaus Berta Neher, Vandans, Innerbach 71, zum Wohnhaus Künzle, Innerbach 70; c) Umlegung der Golfstraße im Bereich der Einmündung in die L 83; d) Begutachtung des bereits vorhandenen Straßenrückbaues im Bereich der Gabelung Obervenserstraße/Untervenserstraße; -4- Zu sämtlichen Beratungsgegenständen ergeben sich in der Folge rege Diskussionen. Die zu lit. a) bis c) ausgesprochenen Empfehlungen werden letztlich einstimmig genehmigt. Die vom Arbeitsausschuß getroffene Empfehlung, nämlich die Anlieferung zum neuen SPAR-Geschäft von der Nordseite an die Ostseite umzulegen, wird von der Gemeindevertretung vehement unterstützt. Das Planungsbüro soll nochmals mit allem Nachdruck ersucht werden, eine technisch machbare Lösung zur Umsituierung der Anlieferung zu finden. Nur wenn keine vertretbare Lösung gefunden werden könne, solle die im Vorprojekt berücksichtigte Anlieferungslösung akzeptiert werden. Der Empfehlung zu lit. d) wird mit 19 : 1 Stimme (GV Ernst Stejskal) zugestimmt. GV Ernst Stejskal begründet seinerseits seine Gegenstimme damit, daß der derzeit vorhandene Straßenrückbau eine nicht unbeträchtliche Gefahrenquelle darstelle. Die vom Arbeitsausschuß getroffene Empfehlung ändere an dieser seiner Betrachtung nichts und führe zu keiner nennenswerten Entschärfung. 8. Die wesentlichsten Inhalte der drei Gesetzesänderungen werden vom Bürgermeister dargelegt. Einstimmig vertritt die Gemeindevertretung sodann die Auffassung, daß zu diesen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen verlangt werden sollen. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - mit Kaufvertrag vom 31. März 1993 die Caritas Vorarlberg das Wohnhaus Vandans, Diel 632, erworben habe. Durch die Käufer sei nunmehr beabsichtigt, das Wohnhaus entsprechend umzubauen und als Wohnheim für 10 geistig Behinderte zu adaptieren. - in der Standessitzung am 6. April 1993 unter anderem die Richtlinien für einen Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds beschlossen worden seien. Er selber habe sich dezidiert gegen diese vorgelegten Richtlinien ausgesprochen, nachdem er kein Verständnis für das Bestreben finde, mit diesen Geldern unter anderem einen interkommunalen Finanzausgleich innerhalb der Gemeinden herbeizuführen. Im übrigen sei es nicht einsehbar, daß an den Forstfonds adressierte Gelder ebenfalls in diesen Topf fließen, auch wenn nach außen hin eine "Zweckwidmung" vorgesehen sei. - derzeit im Schwimmbad einige dringende Reparaturarbeiten vorgenommen werden und in diesem Zusammenhange auch die alten Bitumenbeschichtungen an den Wänden des Schwimmerbereiches entfernt werden. Mit den gegenständlichen Sanierungsarbeiten hoffe man aber, die unausweichlich notwendige Großsanierung einige Jahre aufschieben zu können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: