19961128_GVE018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:07
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-11-28
Erscheinungsdatum 1996-11-28
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 28. November 1996 Niederschrift aufgenommen am 28. November 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 18. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 21. November 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Wolfgang Violand (ab 21.00 Uhr), Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Rupert Platzer und Inge Dobler. Entschuldigt: Gerlinde Linder und Michael Zimmermann Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Oktober 1996 2. Entscheidung zur Empfehlung des Kulturausschusses anläßlich der 5. Sitzung am 31. Oktober 1996 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses anläßlich der 8. Sitzung am 12. November 1996 4. Erweiterung der Ortskanalisation BA 04 sowie Errichtung der Wasserversorgungsanlage BA 03 - Vergabe der Baumeisterleistungen 5. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum 4. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG 6. Beratung und gegebenenfalls Entscheidung zur Absicht, mit Wirksamkeit vom 1.1.1997 offizielle Straßenbezeichnungen im Gemeindegebiet von Vandans einzuführen 7. Stellungnahme zum Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 6. November 1996 betreffend die Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Parzellen „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" 8. Entscheidung zum Ansuchen des Standes Montafon um Gewährung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 1996 zum Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen 9. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Oktober 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung folgender von Dipl. Ing. Alois Kegele beantragter Korrekturen im Punkt 9)der Tagesordnung einstimmig genehmigt: 3. Absatz: Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest sodann Dipl. Ing. Alois Kegele als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 22. Oktober 1996 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Den Ausführungen zufolge wurden dabei keine wesentlichen Mängel festgestellt. Im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, sind nachstehende Anregungen und Feststellungen festgehalten: „So wie im Vorjahr sind auch heuer Kosten auf „sonstige Ausgaben" oder „sonstige Kosten" verbucht. Zu einem guten Teil handelt es sich dabei um Eigenleistungen des Bauhofs." „In punkto Ausgaben für Repräsentation, Sachaufwand für Wahlangelegenheiten und Gemeinschaftspflege wurden die veranschlagten Kosten um ein Mehrfaches überschritten, wobei teilweise auch die Beschlüsse hiefür fehlen. Darüberhinaus sind einige Positionen von starken Kostenüberschreitungen gekennzeichnet, welche sich aus vielen Einzelposten zusammensetzen. Bei Erkennen einer beträchtlichen Überschreitung des Voranschlagsansatzes ist eine Kostenschätzung vorzulegen und eine Genehmigung vom zuständigen Organ einzuholen." „Trotz den in den vergangenen Jahren vom Prüfungsausschuß kritisierten hohen Ausgaben für den Blumenschmuck öffnet sich die Schere zwischen Rechnungsbetrag und Voranschlag weiter. So überstiegen 1995 die tatsächlichen Kosten mit S 622.500, - die veranschlagten Kosten von S 250.000, - um 150%." „Zu großzügig erscheinen dem Prüfungsausschuß angesichts der sich verschlechternden Finanzsituation die von der Gemeinde gewährten Unterstützungen und Förderungen." „Aus dem Rechnungsabschluß 1995 ergibt sich ein Gebarungsabgang von 15, 2 Mio. S. Nach Auflösung der Haushaltsausgleichsrücklage von 1994 verringert sich der Abgang auf 10, 84 Mio. S. Die Einnahmen/Ausgabenrechnung für das Jahr 1995 weist ohne Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren einen Abgang in Höhe von rund 6, 8 Mio. S aus. Aufgrund dieser Finanzsituation empfiehlt der Prüfungsausschuß eine restriktivere Budgetpolitik. Unter anderem sollten wegen der verminderten Finanzkraft die andiskutierten Großinvestitionen wie „Sanierung des Freibades, Erweiterung der Volksbzw. Sonderschule und Sanierung bzw. Erweiterung des Gemeindeamtes" in diesem Sinne überdacht werden." Darüberhinaus bemängelt Dipl. Ing. Alois Kegele als Vorsitzender des Prüfungsausschusses, daß der Rechnungsabschluß wiederum nicht zeitgerecht vorgelegt worden sei. Die Prüfung desselben habe erst zwei Tage vor der Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden können. Er ersuche daher mit allem Nachdruck, hinkünftig die gesetzliche Frist für die Vorlage des Rechnungsabschlusses entsprechend dem Gemeindegesetz einzuhalten. 5. Absatz: Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bürgermeister Burkhard Wachter sprechen sodann sowohl dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die im wesentlichen tadellose Führung der Gemeindekassa aus. -3- 2. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert die Vorsitzende des Kulturausschusses, Inge Dobler, die am 31. Oktober 1996 getroffenen Empfehlungen. In diesem Zusammenhange spricht der Bürgermeister dem Kulturausschuß für die großartige Organisation des stattgefundenen Kabaretts „Schaffa, schaffa, Hüsle baua" großes Lob aus. Dank den Verhandlungen von Gerlinde Linder mit den Künstlern, habe die Gemeinde Vandans entgegen den Vertragsbedingungen vom Eintrittsgeld 20% erhalten. Die Vorsitzende des Kulturausschusses äußert darüberhinaus die Bitte, dem Kulturausschuß im Rahmen des jeweiligen Voranschlages eine beschließende Funktion zukommen zu lassen. Eine solche Regelung hätte entscheidende Vorteile. Insbesondere könnten ohne vorherige Beschlußfassung der Gemeindevertretung je nach Bedarf und Dringlichkeit selbständige Entscheidungen getroffen werden. Gottfried Schapler begrüßt die von Inge Dobler geäußerte Anregung und befürwortet eine Entscheidung im Sinne der geäußerten Anregung. Ohne weitere Debattenbeiträge werden sodann die vom Kulturausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. 3. In kurzen Zügen erläutert der Vorsitzende des Bauausschusses, Vbgm. Franz Egele, die am 12. November 1996 getroffenen Empfehlungen. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen werden daraufhin auch die vom Bauausschuß geäußerten Empfehlungen, ausgenommen jene zu Punkt 1) der Tagesordnung, einstimmig zum Beschluß erhoben. 4. Der Vorsitzende erinnert in kurzen Zügen an die in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. August 1996 stattgefundenen Beratungen in dieser Angelegenheit. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1996 habe das Amt der Vorarlberger Landesregierung nunmehr mitgeteilt, daß der vom Ingenieurbüro Adler beantragten Ausscheidung der billigstbietenden Firma Holdermann auf Grundlage des dortigen Vergabevorschlages vom 1. August 1996 nicht zugestimmt werden könne. Bei einer Vergabe an die Billigstbieter-Firma, also die Firma Holdermann, sollte im Werkvertrag bzw. Auftragsschreiben ausdrücklich unter namentlicher Anführung der besonders niedrig erscheinenden Leistungsgruppen und Einheitspreise darauf hingewiesen werden, daß aus dem Titel der besonders niedrig kalkulierten Einheitspreise und Leistungsgruppen keinerlei Nachforderungen akzeptiert werden und die Bedingungen des Angebotsschreibens vollinhaltlich Gültigkeit haben. Angesichts dieser eindeutigen Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung stelle er, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, den Antrag, die Baumeisterleistungen im Rahmen der Erweiterung der Ortskanalisation BA 04 sowie der Errichtung der Wasserversorgungsanlage BA 03 an die Firma G. Holdermann, Bludenz, zu vergeben. Der Vollständigkeit halber bringe er aber noch zur Kenntnis, daß heute im Gemeindeamt ein Telefax von Rechtsanwalt Dr. Michael Konzett, Bludenz, eingegangen sei. Dr. Michael Konzett teile in diesem unter anderem mit, daß das Angebot der Firma G. Holdermann nicht mit dem Vergabegesetz bzw. der ÖNORM A 2050 übereinstimme und daher richtigerweise auszuscheiden sei. Aufgrund des Ausscheidens des Offertes der Firma G. Holdermann sei seine Mandantschaft Billigstbieterin und dieser daher der Zuschlag zu erteilen. Eine Auftragsvergabe an die Firma G. Holdermann stehe im Widerspruch zu den Vergabebedingungen und sei daher rechtswidrig. Für den Fall, daß trotzdem eine Auftragsvergabe an die Firma G. Holdermann erfolge, beabsichtige er namens seiner Mandantschaft Schadenersatzanforderung geltend zu machen. -4- In der darauffolgenden Diskussion bedauert Dipl. Ing. Alois Kegele die Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung. Seiner Meinung nach müsse bei einer Auftragsvergabe an den Billigstbieter mit Qualitätsmängeln bei der Ausführung gerechnet werden. Auch hinsichtlich der Gewährleistung hege er entsprechende Bedenken. Gottfried Schapler stellt in seiner Wortmeldung fest, daß er bei einer Auftragsvergabe an den Billigstbieter hinsichtlich der einwandfreien Ausführung keine Bedenken habe, wenn die örtliche Bauaufsicht entsprechend präsent sei und die Ausführung sämtlicher Arbeiten permanent kontrolliere und überwache. Entgegen der Äußerung von Dipl. Ing. Alois Kegele äußert Florentin Salzgeber seine Freude über die unmißverständliche Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung. Nachdem das Ingenieurbüro Adler an den fachlichen Qualitäten der Firma G. Holdermann keine Zweifel hege, erwarte er eine anstandslose Ausführung dieser zur Vergabe anstehenden Baumeisterarbeiten. Dies insbesondere dann, wenn die Bauaufsicht ihrem Auftrag in vollem Umfange nachkomme. Vbgm. Franz Egele schließt sich der Wortmeldung des Vorredners an. Seiner Meinung nach stelle der Bauabschnitt 04 ein problemloses Baulos dar. Wenn die Bauaufsicht ihrer Verpflichtung gewissenhaft nachkomme, erwarte er ebenfalls keine Beanstandungen. In zahlreichen anderen Gemeinden habe die Firma G. Holdermann ihr Können und ihre Seriosität unter Beweis gestellt. Im übrigen bedauere er, daß das Büro Adler auf die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans bei der Vergabeempfehlung vom 1. August 1996 nicht Rücksicht genommen und somit auch nicht die Interessen der Gemeinde Vandans vertreten habe. In kurzen Zügen nimmt Josef Maier zum eingelangten Telefax der Anwaltskanzlei Dr. Michael Konzett Stellung. Seiner Meinung nach gehe die angedrohte Schadenersatzforderung ins Leere. Die Vergabeempfehlung der Vorarlberger Landesregierung sei unzweifelhaft in Kenntnis der bestehenden Vergaberichtlinien bzw. der ÖNORM A 2050 erfolgt. Eine Auftragsvergabe im Siedlungswasserbau könne mit einem privaten Auftrag nur bedingt verglichen werden. Er begrüße daher die klare Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung und spreche sich ebenfalls eindeutig für eine Auftragsvergabe an die Firma G. Holdermann aus. Josef Tschofen beurteilt die Auftragsvergabe an die Firma G. Holdermann als eine Verpflichtung der Gemeinde. Die Firma G. Holdermann habe, wie bereits von anderen Vorrednern ausgeführt worden sei, ihre fachliche Qualität mehrfach bewiesen. Wenn die Bauaufsicht ihrer Verpflichtung nachkomme, erwarte er keinerlei Probleme. Daß sich die Gemeinde Vandans und die übrigen Subventionsgeber bei einer Auftragsvergabe an die Firma G. Holdermann die stolze Summe von ca. 1, 4 Mio. Schilling erspare, dürfe letztlich nicht außer Acht gelassen werden. Sodann genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig eine Vergabe der Baumeisterleistungen, wie vom Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 23. Oktober 1996 empfohlen, an den Billigstbieter, die Firma G. Holdermann, Bludenz. Die Vergabe erfolgt auf Basis des von der Firma G. Holdermann vorliegenden Angebotes, welches eine Angebotssumme von S 6.357.172, 80 ausweist. 5. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift Gottfried Schapler das Wort und bedauert vorab seine Abwesenheit bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Oktober 1996. In weiterer Folge informiert Gottfried Schapler umfassend über die Entwicklung der Montafonerbahn AG und den Umfang der bisherigen 3 Investitionsprogramme. Sehr eingehend nimmt er darüberhinaus zu den zahlreichen Beschwerden und Forderungen der Bahnanrainer Stellung. Zusammenfassend, so das Resümee von Dir. Gottfried Schapler, müsse abschließend auf diesen Rückblick aber festgestellt werden, daß sich die Montafonerbahn AG die letzten Jahre und Jahrzehnte um eine konsequente Verbesserung -5- des Angebotes bemüht habe und das Ergebnis durchaus herzeigbar sei. Die Montafonerbahn AG weise eine nicht unbeachtliche Frequenzsteigerung auf und brauche auch in anderer Hinsicht gegenüber anderen privaten und öffentlichen Bahnanlagen in Österreich keinen Vergleich zu scheuen. Selbstverständlich gelte es, die Attraktivität der Bahn als öffentliches Verkehrsmittel aber noch weiter zu steigern und sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Das 4. Sonderinvestitionsprogramm trage diesen Überlegungen Rechnung und beinhalte nachstehende Investitionen: a) Anschaffung von Schienenfahrzeugen S 100.000.000, - Ankauf von 2 neuen Triebwagen sowie 2 Zwischenwagen b) Erneuerung des Fahrweges S 60.000.000, - Einbau stärkerer Schienen, neuer Weichen, Fahrleitungserneuerung, Brückensanierung Alfenz, signalisiertes Zugleitsystem, Bahnsteige Das 4. Investitionsprogramm, welches den Zeitraum 1997 bis 2001 umfasse, beinhalte Investitionsmittel in der Größenordnung von S 146.000.000, -. Die Aufbringung dieser finanziellen Mittel erfolge wiederum zu 50% durch den Bund, zu insgesamt 38, 34% durch das Land, zu 7, 95% durch die Montafoner Gemeinden und zu 3, 71% durch die Vorarlberger Illwerke AG. Von den Montafoner Gemeinden sei demnach ein Betrag von S 11.606.265, aufzubringen. Dieser Betrag stelle eine Nettosumme dar und beinhalte die Bedarfszuweisungen des Landes an die Gemeinden in Höhe von S 14.170.035, nicht mehr. In der Folge ergibt sich eine recht angeregte Diskussion. Florentin Salzgeber gibt dabei zu verstehen, daß seiner Meinung nach das Fahrgeräusch nur unwesentlich störe. Das vielfach zu hörende „Klopfen", resultierend aus beschädigten Rädern, störe hingegen sehr. Den Ausführungen von Stefan Jochum zufolge sind neue Fahrzeuggarnituren wesentlich empfindlicher. Insgesamt gelte es, den Eisenbahnverkehr attraktiver zu gestalten und dem Benutzer möglichst viel Bequemlichkeit in punkto Fahrplan einerseits und Fahrzeug andererseits zu bieten. Josef Tschofen beurteilt den auf die Gemeinde Vandans entfallenden Jahresbeitrag von rund S 328.000, - als nicht geringfügig. Angesichts dieser Aufwendungen fehle ihm das Verständnis für die zusätzliche Anschaffung einer Dampflokomotive, zumal dieser keinerlei Tradition im Montafon zukomme. Im übrigen hege er Zweifel, daß von der Montafonerbahn AG in jeder Gemeinde mit gleichem Maß gemessen werde. Die Kosten des Bahnhofes in Vandans habe zur Gänze die Gemeinde Vandans finanziert. Seinem Wissen nach sei dies in keiner anderen Gemeinde der Fall gewesen. Am Beispiel des Bahnhofes in St. Anton zeige sich die unterschiedliche Handhabung am besten. Vbgm. Franz Egele hält eine Grundsatzdiskussion zum jetzigen Zeitpunkt für nicht angebracht, auch wenn der jährliche Gemeindebeitrag zum 4. Investitionsprogramm recht beachtlich sei. Unzweifelhaft habe man den bisherigen Investitionsprogrammen leichter zustimmen können. Von grundsätzlichem Interesse sei für ihn die Frage, inwieweit für diese Investitionsprogramme insgesamt ein Fachgutachten vorliegend sei. In seiner Antwort weist Gottfried Schapler daraufhin, daß für alle Investitionen im Rahmen dieser Investitionsprogramme eindeutige Empfehlungen eines Fachbüros vorliegen und diese selbstverständlich im Einklang mit diesen Fachmeinungen stehen. Wolfgang Violand erachtet in seiner Wortmeldung eine attraktive Fahrplangestaltung als unbedingte Notwendigkeit. Aus seiner Sicht müsse man allerdings eine Vielzahl der bereits getätigten Anschaffungen bzw. noch anstehenden Anschaffungen kritisch hinterfragen. Die unterschiedliche Handhabung bei der Finanzierung der Bahnhöfe, wie dies von Josef Tschofen bereits bemängelt worden sei, könne in dieser Form tatsächlich nicht -6- akzeptiert werden. Aus diesem Grunde erachte er daher die nachträgliche Gewährung eines Baukostenzuschusses an die Gemeinde Vandans zu den seinerzeitigen Aufwendungen als unumgänglich. Josef Maier begrüßt in seiner Wortmeldung die beabsichtigten Investitionen ausdrücklich. Seiner Meinung nach sei erfreulich, nicht wie viele andere Unternehmen über eine Verlustabdeckung sondern über neue Investitionen diskutieren zu können. Nachdem sowohl vom Bund, vom Land als auch von der Vorarlberger Illwerke AG als Aktionärin verbindliche Finanzierungszusagen zum 4. Sonderinvestitionsprogramm bereits vorliegen, erachte er die Aufwendungen der Montafoner Gemeinden als vertret- und annehmbar. In einer weiteren Wortmeldung bekennt sich auch Stefan Jochum zum gegenständlichen Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG. Inwieweit jede in diesem Programm beabsichtigte Investition tatsächlich notwendig und zweckmäßig sei, könne aus seiner Sicht nicht beantwortet werden. In seiner Eigenschaft als Verkehrsunternehmen der Talschaft habe die Montafonerbahn AG hinkünftig die Funktion eines „Montafoner Verkehrsmanagements" zu übernehmen, auch wenn dies mit zusätzlichen Kosten für die Montafonerbahn AG bzw. die Aktionäre der Montafonerbahn AG verbunden sei. Abschließend beurteilt der Bürgermeister dieses 4. Sonderinvestitionsprogramm als eine weitere Chance für die Montafonerbahn AG und stellt den Antrag, diesem 4. Sonderinvestitionsprogramm samt den auf die Gemeinde Vandans entfallenden Jahresbeiträgen zuzustimmen. Wolfgang Violand bringt seinerseits zum Ausdruck, daß er diesem neuerlichen Investitionsprogramm nur dann zustimmen könne, wenn mit der Montafonerbahn AG unverzüglich Gespräche hinsichtlich eines Baukostenzuschusses für den von der Gemeinde Vandans finanzierten Bahnhof aufgenommen werden. Einstimmig beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge dieses 4. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG mitzutragen und stimmen den auf die Gemeinde Vandans in den Jahren 1997 bis 2001 entfallenden Jahresbeiträgen in Höhe von je ca. S 328.000, einstimmig zu. Die Zustimmung erfolgt allerdings unter nachstehenden Bedingungen: a) Voraussetzung ist die tatsächliche Gewährung der von Bund, Land und den übrigen Aktionären in Aussicht gestellten Förderungen. b) Sämtliche Montafoner Gemeinden beteiligen sich anteilmäßig und ohne Zusatzbedingungen an diesem 4. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG. c) Nachdem die Kosten für den Bahnhof Vandans zur Gänze von der Gemeinde Vandans finanziert worden sind, sind mit der Montafonerbahn AG unverzüglich Verhandlungen hinsichtlich eines Baukostenzuschusses aufzunehmen. Abschließend spricht Bürgermeister Burkhard Wachter dem anwesenden Direktor Gottfried Schapler Dank und Anerkennung für sein jahrelanges Engagement in der Montafonerbahn AG aus. Unter seinen Fittichen habe sich die Attraktivität der Montafonerbahn entschieden verbessert und sich die Montafonerbahn AG zu einem stattlichen Unternehmen entwickelt. 6. Sehr eingehend informiert der Bürgermeister über den zunehmenden Wirrwarr bei den nahezu 900 Vandanser Hausnummern. Insbesondere für einen Ortsunkundigen werde das Finden eines Objektes zunehmend unmöglich. Aus diesem Grunde beabsichtige er baldmöglichst offizielle Straßenbezeichnungen im Gemeindegebiet von Vandans einzuführen. Zusammen mit dem Ortsplaner Siegfried Caser habe er in den letzten Wochen und Monaten einen Entwurf als Diskussionsgrundlage erarbeitet. Diesen Entwurf habe er mit der Einladung zur Gemeindevertretungssitzung allen Fraktionen mit der Bitte um Prüfung und Äußerung hiezu zukommen lassen. Wie bereits erwähnt, stelle dieser Entwurf -7lediglich eine Diskussionsgrundlage dar. Die weitere Vorgangsweise, insbesondere die Benennung der diversen Straßen- und Weganlagen, solle in weiterer Folge im Raumplanungsausschuß festgelegt werden. Er bitte daher um einen Grundsatzbeschluß, damit die Arbeiten unverzüglich in Angriff genommen werden können. Gottfried Schapler bestätigt in seiner Wortmeldung die Notwendigkeit, im Gemeindegebiet Vandans neue Straßenbezeichnungen einzuführen. Der vom Gemeindeamt zugegangene Planentwurf sei in der ÖVP-Fraktion eingehend beraten worden. Daraus resultierend ergebe sich eine Vielzahl von Gedanken und Anregungen. Insbesondere werde innert der Fraktion die Auffassung vertreten, daß einzelne Straßenteilbereiche erweitert werden sollen. Darüberhinaus sollen Flurnamen als Straßenbezeichnungen nur dort verwendet werden, wo eine Zuordnung dieses Flurnamens zum betreffenden Gebiet möglich sei. Grundsätzlich plädiere man darüberhinaus dafür, bei der Benennung von Straßen nur die Namen der in Vandans wohnhaft gewesenen Ehrenbürger zu verwenden. Dem Antrag des Bürgermeisters schließen sich daraufhin die Damen und Herren der Gemeindevertretung einhellig an und befürworten die baldmöglichste Einführung neuer Straßenbezeichnungen im gesamten Gemeindegebiet. Wie vom Bürgermeister bereits angeführt, sollen im Raumplanungsausschuß schnellstmöglichst die entsprechenden Beratungen aufgenommen werden. 7. Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister, daß die Vorarlberger Landesregierung der von der Gemeinde Vandans beschlossenen Widmungsänderung in den Parzellen „Banella", „Grubes", „Ganeu", „Valehr", „Schandang" und „Muleriensch" unter dem Vorbehalt zugestimmt habe, daß einvernehmlich mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Objekte in Zeiten bestehender Lawinengefahr festgelegt werden. Am 4. November 1996 habe dann in dieser Angelegenheit ein Gespräch stattgefunden, an dem Dipl. Ing. Helmut Aschauer und Dipl. Ing. Andreas Reiterer vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Dr. Franz Hämmerle vom Amt der Vorarlberger Landesregierung und er selber teilgenommen habe. Als Resümee dieses Gespräches könne festgehalten werden, daß der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung dieser von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung nur unter der Voraussetzung zustimmen werde, wenn eine Benützung der Gebäude ausschließlich in der schneefreien Zeit verfügt werde. Mit Schreiben vom 6. November 1996 ersuche nunmehr das Amt der Vorarlberger Landesregierung zu prüfen, ob seitens der Gemeinde Vandans der seinerzeitige Widmungsbeschluß nicht dahingehend abgeändert werden könnte, daß gemäß § 13 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes festgelegt wird, daß eine Bewohnung der Objekte lediglich in der schneefreien Zeit zulässig ist. Eine solche Festlegung hätte eine Bindungswirkung lediglich gegenüber der Baubehörde, das heißt, daß in den hinkünftig ergehenden Baubescheiden eine solche Benützungsbeschränkung zu erlassen wäre. Jene Objekte aber, die bereits jetzt über einen die aktuelle Nutzung abdeckenden Baukonsens verfügen, wären von dieser Beschränkung nicht berührt. Die vorerwähnte Beschränkung käme allenfalls erst dann zur Geltung, wenn etwa wegen Umbaumaßnahmen ein neuer Baubescheid zu erlassen wäre. Am 15. November 1996 habe dann ein weiteres Gespräch zwischen Gebietsbauleiter Dipl. Ing. Helmut Aschauer, Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser und dem Bürgermeister stattgefunden. Auch in diesem Gespräch habe der Vertreter des Forsttechnischen Dienstes zum Ausdruck gebracht, daß von der Forderung, wonach die Benützung der Gebäude in den betreffenden Gebieten nur in der schneefreien Zeit erlaubt sein darf, nicht abgegangen werde. Es gelte also nunmehr, zum Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 6. November 1996 aus der Sicht der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. In der darauffolgenden Debatte sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung dann einstimmig gegen eine Festlegung im Flächenwidmungsplan aus, wonach -7bei (drohender oder bestehender) Lawinengefahr die Benützung der Gebäude in den betreffenden Maisäßgebieten nicht erlaubt ist. Die Durchsetzung dieser Schutzmaßnahme erfolge bei den bestehenden Gebäuden mit entsprechendem Baukonsens bzw. bereits jetzt erlaubter Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus durch die Sperre der bestehenden Zugänge und Zufahrten (einschließlich der Schirouten aus dem Schigebiet Golm) sowie durch Gebietssperren und allenfalls notwendigen Evakuierungen auf der Grundlage des § 17 Katastrophenhilfegesetz. Bei den noch durchzuführenden Bauverfahren werde in den Baubewilligungsbescheiden eine entsprechende Auflage aufgenommen. Die Forderung der Wildbach- und Lawinenverbauung, daß die Gebäudebenützung nur in der schneefreien Zeit erlaubt werden soll, sei weder sachlich gerechtfertigt noch rechtlich gedeckt. Jede Schutzmaßnahme setze begreiflicherweise eine gewisse Gefahrensituation voraus. So werde zum Beispiel eine Straßensperre auch erst bei einer drohenden bzw. bestehenden Lawinengefährdung verfügt. Für eine Gebietssperre im Sinne des Katastrophenhilfegesetzes gelte dasselbe. Im übrigen dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, daß etwa 85% der bestehenden Gebäude im gegenständlichen Maisäßgebiet aus den angeführten Gründen bau- und raumplanungsrechtlich heute schon uneingeschränkt als Ferienwohnhäuser benützt werden dürfen. Die nachträgliche Einschränkung des Benützungsrechtes auf die schneefreie Zeit sei rechtlich nicht möglich. In Übereinstimmung mit der Rechtsmeinung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz werde darüberhinaus die Auffassung vertreten, daß eine so weitgehende Beschränkung der Benützung auch in den wenigen noch durchzuführenden Baubewilligungsverfahren gesetzlich nicht gedeckt wäre und auch zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Gebäudeeigentümer führen würde. Die Vorarlberger Landesregierung werde daher nochmals und dringend ersucht, die zur Schaffung geordneter Verhältnisse und zur endgültigen Beschränkung der Bauführungen in den vorgenannten Bereichen beschlossene Flächenwidmung und Teilbebauungsplanung mit der Festlegung der erwähnten Schutzmaßnahmen bei (drohender oder bestehender) Lawinengefahr zu genehmigen. 8. Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 26. September 1996 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000" alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von S 1.000.000, -- zur Verfügung zu stellen. Unter Anwendung des aktuellen Volkszählungsergebnisses entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Anteil von S 145.667, -. Ergänzend zum vorgenannten Schreiben führt der Bürgermeister aus, daß von allen anderen Forstfondsgemeinden zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse gefaßt worden seien und lediglich der Beschluß der Gemeinde Vandans noch ausständig sei. Er bitte deshalb um eine Zustimmung zur Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages. In Anerkennung der Notwendigkeit stimmen die Damen und Herren der Gemeindevertretung kurzerhand der Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages einstimmig zu. Ebenfalls geschlossen sprechen sich die Anwesenden jedoch dafür aus, an den Stand Montafon für das laufende Jahr 1996 lediglich den Betrag von S 45.667, zu überweisen und den Restbetrag in Höhe von S 100.000, - als längst fälligen Kostenbeitrag zur bereits 1989 erfolgten Sanierung des Güterweges Ganeu einzubehalten. Nachdem zum seinerzeitigen Ansuchen vom 23. Oktober 1989 (!) vom Forstfonds des Standes Montafon noch immer keine Entscheidung ergangen sei, müsse das nunmehrige Vorgehen der Gemeinde Vandans als legitim betrachtet werden. -8- 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - am gestrigen Abend die Jahreshauptversammlung der Harmoniemusik Vandans stattgefunden habe. Nach 17 Jahren habe Wolfgang Violand nunmehr sein Amt als Vorstand zurückgelegt. Auch Alois Wachter habe in diesem Zusammenhange seine Funktion als Stellvertreter abgegeben. Zum neuen Vorstand der Harmoniemusik sei einstimmig Thomas Rudigier, als Stellvertreter Fritz Maier gewählt worden. Namens der Gemeindevertretung bedanke er sich sowohl beim Vorstand Wolfgang Violand als auch beim Stellvertreter Alois Wachter für das jahrelange Engagement in der Harmoniemusik und die gute Zusammenarbeit in all den Jahren. Über Ersuchen von Wolfgang Violand spreche er auch der Gemeindevertretung Dank für das stete Entgegenkommen und die vielseitigen Unterstützungen aus. - der bisherige Geschäftsführer im Tourismusverband Montafon im Frühjahr 1997 in den Ruhestand treten werde. Aus diesem Grunde habe man in der Sitzung am 26. November 1996 einen neuen Geschäftsführer in der Person von Arno Fricke bestellt. - die Firma Fleiga, Gaschurn, mit Zustimmung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung insgesamt ca. 50.000 m3 Material aus dem Venser Tobel entnehmen werde. Die Materialentnahme erfolge während der Wintermonate und müsse bis längstens April 1997 abgeschlossen sein. Dem Vernehmen nach werde dieses entnommene Material nach Lustenau abtransportiert, wobei der Abtransport teilweise über eine provisorische Baustraße in der Ill bzw. in weiterer Folge über die Böschisstraße (ab VKW-Kanal) erfolgen werde. Die Firma Fleiga habe sich selbstverständlich bereit erklärt, allfällige Schäden an der Böschisstraße auf ihre Kosten zu beheben. Das Zustandekommen dieser Materialentnahme im Venser Tobel sei in erster Linie dem unkomplizierten Agieren des Bezirkshauptmannes Dr. Leo Walser zu verdanken. Aus diesem Grunde sei es ihm ein Anliegen, dem Bezirkshauptmann für diesen Einsatz und die unbürokratische Abwicklung des Bewilligungsverfahrens Dank auszusprechen. - sich der Sport-Club-Montafon Vandans in dankenswerter Weise wiederum bereiterklärt habe, die Bewirtung der Rätikonhalle während der Wintersaison 1997 zu übernehmen. Unter Punkt Allfälliges erkundigt sich Alois Neher nach dem Stand des Projektes zur Verbauung des Gluandigrabens. In seiner Antwort macht der Bürgermeister deutlich, daß eine unverzügliche Realisierung aus finanziellen Gründen nicht erwartet werden könne. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung habe sich jedoch bereiterklärt, im kommenden Jahr ein entsprechendes Projekt zu erarbeiten. Wilhelm Pummer ersucht um Auskunft über die Chancen einer Ansiedlung der Firma Erne beim Umschlagplatz. Den Ausführungen des Vorsitzenden zufolge bemühe sich die Gemeinde Vandans ebenso um diese Betriebsansiedlung wie die Gemeinde Bartholomäberg und die Marktgemeinde Schruns. Dem Vernehmen nach habe der sogenannte Umschlagplatz der Vorarlberger Illwerke AG eine Vielzahl von Vorteilen. Die Chancen für eine Ansiedlung der Firma Erne hier in Vandans dürfe man verschiedenen Informationen zufolge als durchaus intakt betrachten. Abschließend möchte Dipl. Ing. Alois Kegele wissen, ob für das Restaurant „Vandanser Stuben" schon ein Pächter gefunden werden konnte. Dies wird vom Vorsitzenden verneint. Seinem Wissen nach stehe der Besitzer lediglich mit einigen Interessenten in Verhandlung. -9- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 00.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: