19930722_GVE039

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:07
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-07-22
Erscheinungsdatum 1993-07-22
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Inhalt des Dokuments

-3- GEMEINDEAMT VANDANS 22. Juli 1993 Niederschrift aufgenommen am 22. Juli 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 39. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. Juli 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, GR Wolfgang Violand (ab 20.45 Uhr), GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Günter Fritz, Fritz Maier, Leonhard Ammann, Traugott Mostböck und Alois Neher. Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Bitschnau, GV Franz Bitschnau und GV Elmar Kasper Schriftführer: GemKass. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 6. und 7. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung vom 2.7.1993 2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992 gemäß § 78 GG 3. Entscheidung zum Ansuchen von Reinhard Cofalka, Lustenau, um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Sanierung des Wohnhauses Nr. 100 (Manga-Hüsli) 4. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Sammlungsgesetzes 5. Berichte und Anfälliges 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Grundverkehrsgesetz; b) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg; c) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung in Feldkirch; d) ein Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes; 7. Änderungen des Flächenwidmungsplanes über Antrag von a) Karl Peter, Vandans, Glusavina 740, betreffend eine Teilfläche mit rd. 325 m2 aus Gp. 1520/1; -2- b) amtswegen und zwar betreffend eine Teilfläche mit rd. 210 m2 aus Gp. 1519; Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. Juli 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1992 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge wird auch auf eine detaillierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet. Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest GV Manfred Vallaster als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 20. Juli 1993 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Es wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt; einige Anregungen und Feststellungen sind im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, festgehalten. In weiterer Folge ergibt sich über diesen internen Prüfungsbericht eine sachliche Diskussion, bei der insbesondere der Bürgermeister zu den einzelnen Empfehlungen und Anregungen Stellung nimmt. Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bgm. Burkhard Wachter sprechen sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa und die nahezu fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses 1992 aus. Sodann werden vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier noch einige wenige Fragen zu den wesentlichen Voranschlags-Abweichungen beantwortet. In getrennten Abstimmungen werden sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold einstimmig die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß 1992 in der vorgelegten Abfassung - einige wenige Haushaltsstellen ausgenommen - einstimmig genehmigt. Nicht zugestimmt haben die Vertreter der ÖVP-Fraktion den Haushaltsstellen 1/489 776 und 1/029 002 sowie der Vertreter der SPÖFraktion den Haushaltsstellen 1/489 776, 1/029 002, 1/363 776 und 1/771 729. GV Manfred Vallaster und GV Ernst Stejskal begründen die Nichtgenehmigung vorgenannter Haushaltsstellen damit, daß einerseits nicht akzeptable Abweichungen gegenüber dem Voranschlag vorliegen und andererseits teilweise bereits bei den vorausgegangenen Gemeindevertretungsbeschlüssen die Zustimmung der Fraktion verweigert worden sei. 3. In Fortsetzung in der in der Sitzung am 19. Mai 1993 bereits begonnenen Diskussion führt der Vorsitzende aus, daß das sogenannte Manga-Hüsli seit geraumer Zeit einen neuen Eigentümer habe. Dieser beabsichtige nunmehr in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt und dem Montafoner Heimatmuseum eine General Sanierung bzw. -restaurierung vorzunehmen, obwohl sich das Objekt in einem äußerst desolaten Zustand befinde. -3Angesichts der besonderen Erhaltungswürdigkeit und dem kulturellen Wert des vorgenannten Objektes bringe er namens seiner Fraktion in Vorschlag, dem Antragsteller 1 Stubenkasten, 10 lfm Wandtäfer sowie 21 m2 Holzdecke, stammend aus dem vor wenigen Jahren abgetragenen Frühmeßhaus, sozusagen als materiellen Beitrag der Gemeinde zu überlassen. Die vorgenannten Gegenstände seien seit Jahren im Bauhof eingelagert. In einem vom Vandanser Antiquitätenhändler erarbeiteten Schätzgutachten werde der Wert sämtlicher vorgenannter Gegenstände mit S 38.000, -- beziffert. GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal und GR Gottfried Schapler bringen in ihren darauffolgenden Wortmeldungen zum Ausdruck, daß die Förderung privater Investoren nicht vertretbar sei. Im übrigen dürfe der ideelle Wert dieser Gegenstände nicht unterschätzt werden. Damit der Zugang zu diesen Gegenständen der breiten Öffentlichkeit erhalten bleibe, müsse die Gemeinde Eigentümerin bleiben. Von einer Veräußerung solle daher Abstand genommen werden. GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Gerlinde Linder und GV Gerhard Stampfer vertreten ihrerseits die Auffassung, daß diese geäußerten Meinungen relativiert werden müssen. Zum einen müsse die Gemeinde oder die Öffentlichkeit dankbar sein, daß ein Privater diese Initiative ergriffen habe und nunmehr mit großem finanziellen Aufwand diese Restaurierung betreibe. Zum anderen verfüge die Gemeinde zur Zeit über Gegenstände, die eine möglichst originalgetreue Wiederinstandsetzung dieses äußerst erhaltungswürdigen Objektes ermögliche. In Summe bleibe der Nachwelt vermutlich mehr erhalten, wenn das gesamte Objekt originalgetreu instandgesetzt und somit diese vorhandenen Gegenstände aus einem Nachbarobjekt integriert werden. In der darauffolgenden Abstimmung genehmigt die Gemeindevertretung mit 14 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: Gottfried Schapler, Peter Schapler, Manfred Vallaster, Dr. Gernot Hämmerle, Alois Neher und Ernst Stejskal) die Veräußerung der vorgenannten Gegenstände an Herrn Reinhard Cofalka, Lustenau, Bahnhofstraße 18, und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Sämtliche Gegenstände sind ausschließlich im Manga-Hüsli einzubauen und dürfen nicht verkauft werden. b) Soferne das Manga-Hüsli als Ganzes verkauft wird, ist der Gemeinde Vandans der im Schätzgutachten ausgewiesene Wert indexgesichert abzugelten. 4. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Änderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, keine Volksabstimmung zum gegenständlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 5. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Standesverwaltung am 14. Juli 1993 in Schruns das Projekt "Betriebs- und Verwaltungsgebäude" präsentiert habe und Gemeindevorstandsmitglieder aller Gemeinden über Ausmaß, Finanzierung und Nutzung informiert worden seien. Mehr oder weniger einhellig sei von allen das Projekt als überdimensioniert beurteilt worden. - dem Stand Montafon für verschiedene Wegprojekte eine Materialentnahme im Vensertobel in der Größenordnung von 1500 m3 bewilligt worden sei. -4- - die bewilligten Teilabschnitte beim überörtlichen Radwanderweg zwischenzeitlich asphaltiert worden seien und deren Umfang sich im wesentlichen auf die Steilrampen bzw. die Unterführung bei der Illbrücke beschränke. Für den Teilabschnitt vom Pumpwerk bis zum Schwimmbad liege derzeit noch keine Landschaftsschutzbewilligung vor. - am 24. und 25.7.1993 die 6. Vandanser Reitsporttage stattfinden, am 27. Juli das "Theater Ensemble 365" in der Rätikonhalle gastiere und am 28. Juli die Militärmusik Vorarlberg ein Platzkonzert in Vandans veranstalte. Zu all diesen Veranstaltungen lade er die Damen und Herren der Gemeindevertretung herzlich ein. Unter Punkt "Allfälliges" bittet GV Manfred Vallaster um Auskunft, bis wann in etwa das Wohnhaus Nr. 7 vollständig abgebrochen werde. Vom Bürgermeister wird dazu festgestellt, daß bei der SPAR-Warenhandels-AG in Dornbirn schon vergangene Woche ein rascher Abbruch urgiert worden sei. Die SPAR-Warenhandels-AG habe zugesagt, dem Abbruchnehmer einen sofortigen Abbruch aufzutragen. In diesem Zusammenhange erkundigt sich GV Manfred Vallaster über den Stand der Verhandlungen bezüglich dem Geschäftsneubau SPAR bzw. der Wohnanlage Dauner. Bgm. Wachter weist seinerseits darauf hin, daß SPAR angeblich mit mehreren konkreten Bauträgern in Verhandlungen stehe. Bis dato sei eine Entscheidung aber ausständig, es sei jedoch absehbar, daß ein Baubeginn frühestens im kommenden Herbst möglich sei. Beim Bauvorhaben "Wohnanlage Dauner" sei nach wie vor keine neue Baueingabe vorliegend. Allem Anschein nach sei das Planungsbüro Köck mit der Fertigstellung der Planunterlagen in Verzug. GV Ernst Stejskal regt an, die Sträucher in der Baumrabatte vor dem Gemeindeamt zurückzuschneiden, nachdem sich fallweise bereits Sichtbehinderungen für den Autofahrer ergeben. Der Vorsitzende verspricht eine Erledigung im kommenden Herbst. 6. Sehr eingehend informiert der Bürgermeister über die wesentlichsten Gesetzesänderungen, wobei das Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung in Vorarlberg und die Änderung des Kanalisationsgesetzes einige unvertretbare Passagen enthalte. GR Wolfgang Violand tritt in der Folge dafür ein, daß diese beiden Gesetze einer Volksabstimmung unterzogen werden. Seiner Meinung nach dürfe in wirtschaftlich immer schwieriger werdenden Zeiten nicht akzeptiert werden, daß die Gemeinden sozusagen per Gesetz legitimiert werden, überhöhte und nicht gerechtfertigte Gebühren bei Trinkwasser und dem Abwasser einzuheben. Schon jetzt müsse jede Gemeinde bei Trinkwasser und dem Abwasser Gebühren einheben, die nahe an der Schmerzgrenze für den Einzelnen liegen. Für kostendeckende Gebühren bringe der Bürger sehr wohl Verständnis auf, nicht aber für überzogene Tarife und versteckte Konsolidierungsmanöver. Im übrigen müsse angesichts dieser Vorgangsweise der Eindruck gewonnen werden, daß der Normalbürger nunmehr mit überhöhten Gebühren die aus dem Entfall der Gewerbesteuer resultierenden Budgetlöcher zu stopfen habe. -5- Mit 14 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: Gottfried Schapler, Peter Schapler, Manfred Vallaster, Dr. Gernot Hämmerle, Alois Neher und Ernst Stejskal) spricht sich die Gemeindevertretung sodann dafür aus, sowohl das Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung in Vorarlberg als auch das Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes einer Volksabstimmung zu unterziehen. Einstimmig hingegen spricht sich die Gemeindevertretung dagegen aus, die Gesetze über ein Grundverkehrsgesetz und jenes über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung in Feldkirch einer Volksabstimmung zu unterziehen. 7. Anhand des eingebrachten Antrages und der beigeschlossenen Planunterlagen erläutert der Vorsitzende das Umwidmungsbegehren des Antragstellers Karl Peter. Dieser beabsichtigt demzufolge die Erstellung eines landwirtschaftlichen Objektes auf einer Teilfläche der Gp. 1520/1. Diese baugegenständliche Teilfläche ist nur zu einem geringen Teil (rund 20 m2) als Baufläche/Mischgebiet ausgewiesen. Zur Realisierung seines Bauvorhabens ersucht er nun um Umwidmung der gesamten Teilfläche mit rund 325 m2 von Baufläche/Mischgebiet bzw. forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Baufläche/Mischgebiet mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Der Amtssachverständige für Raumplanung habe anläßlich eines Lokalaugenscheines am 22. Juli 1993 an Ort und Stelle den gegenständlichen Umwidmungsantrag begutachtet und für genehmigungsfähig beurteilt. In diesem Zusammenhange habe er jedoch angeregt, die südwestseitig gelegene Gp. 1519 zur Gänze in forstwirtschaftlich genutzte Fläche rückzuwidmen. Die gegenständliche Liegenschaft sei unrichtigerweise zum überwiegenden Teil (rd. 210 m2) im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/ Mischgebiet ausgewiesen, obwohl diese eindeutig als Waldfläche im Sinne des Forstgesetzes betrachtet werden müsse und auf Grund der Topographie nicht bebaut werden könne. Er empfehle daher eine Berichtigung von amtswegen. Nach kurzer Diskussion genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig sowohl die Umwidmung der erstgenannten Teilfläche aus der Gp. 1520/1 in BML als auch die Rückwidmung der als BM gewidmeten Teilfläche aus der Gp. 1519. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: