19841219_GVE030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:09
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1984-12-19
Erscheinungsdatum 1984-12-19
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am Mittwoch, den 19. Dezember 1984 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt stattgefundene 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift von der 29. öffentlichen Sitzung vom 15. November 1984 3) Berichte: a) am b) c) d) e) Sitzung des Verwaltungsausschusses des Hauptschulverbandes 21 .11 .1984 26. und 27. Sitzung des Abwasserverbandes Montafon Forstfondssitzung am 11.12.1984 Sitzung des Landesverbandes für Fremdenverkehr am 18.12.1984 VIW-Spende in Höhe von 400.000, -- S 4) Kenntnisnahme der Gemeindevorstandsbeschlüsse vom 17.12.1984 5) Genehmigung des Voranschlages des Abwasserverbandes Montafon 6) Ansuchen um Wasseranschluß für den Wohnungszubau der Eheleute Franz und Brunhilde Bachmann, Innerbach 59 7) Beschlußfassung zur Übernahme des Interessentenbeitrages für das Sofortprogramm zur Vergrößerung des Ablagerungsplatzes im Oberlauf des Gluandigrabens 8) Genehmigung zur Aufnahme des Darlehens zum Kindergartenneubau in Höhe von 2 Mill. S auf 10 oder 15 Jahre 9) Beschlußfassungen zum Voranschlag 1985 gem. § 69 GG: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 4.12.1984 und des Gemeindevorstandes vom 17.12.1984 Neufestsetzungen: 1. Gewerbesteuer im Verhältnis 164/136 (Finanzausgleich Bund) 2. Kanalbenützungsgebühr 5, -- S/m3 3. Einführung einer Mindestmüllabfuhrgebühr für Einpersonenhaushalte mit 120, -- S (übrige Haushalte 240, -- S) 4. Indexangleichung der Friedhofsgebühr Erhöhungen: 1. Bemessungsgrundlage für Verwaltungsabgaben bei Baubewilligungen auf 2.000, -- S/m3 u.R. (lt. Rev.Amt) 2. Kindergartengebühr auf 90, -- S für das 1. und 60, -- S für das 2. Kind je Haushalt (MWSt.-Grenze 40.000, -- S) -2- B) Feststellung des Voranschlages 1985 10) Genehmigung des Dienstpostenplanes 11) Ansuchen um Staubfreimachung von gemeindlichen Zufahrtswegen und Stichstraßen Anwesend waren: Bgm. Oskar Vonier als Vorsitzender, alle 4 Gemeinderäte und 11 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV Florentin Salzgeber, GV Paul Neher und GV Josef Fussenegger Ersatzmann: Richard Bertel zur TAGESORDNUNG: 1) Bürgermeister Vonier eröffnet um 20.00 Uhr die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans, begrüßt alle erschienenen Gemeindevertreter sowie den Ersatzmann und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 2) Die Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. November 1984 wird vollinhaltlich genehmigt. 3) Der Vorsitzende erläutert in ausführlicher Art und Weise die in der Tagesordnung angeführten Berichte. Nach verschiedenen Debattenbeiträgen, werden die gegenständlichen „Berichte" zur Kenntnis genommen. 4) Die Gemeindevorstandsbeschlüsse aus der Sitzung vom 17.12.84 werden zur Kenntnis genommen. 5) Bürgermeister Vonier erläutert den vorgelegten Voranschlag des Abwasserverbandes Montafon. Bei der anschließenden Debatte wird insbesondere von Vizebgm. Hermann Lorünser bemängelt, daß im gegenständlichen Voranschlag eine entsprechende Voranschlagspost zur Wiederherstellung der Böschisstraße (neuer Fahrbahnbelag) fehlt. Bei der folgenden Abstimmung wird der vorgelegte Voranschlag mit 15:1 Stimmen (Gegenstimme Vizebgm. Lorünser) genehmigt. 6) Dem Ansuchen der Eheleute Franz und Brunhilde Bachmann um Wasseranschluß für den Wohnungsneubau auf Gp. 433/1 wird unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung entsprochen. Die laut der Wasserleitungs- und Gebührenordnung vorgesehenen Wassererschließungskosten für Objekte über 1800 m3 umbautem Raum kommen nicht zu tragen, da das Objekt lediglich einen umbauten Raum von 1263 m3 aufweist. 7) Vom Vorsitzenden werden die von der Wildbach- und Lawinenverbauung vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen zur Kenntnis gebracht. Grundsätzlich spricht sich die Gemeindevertretung für ein Sofortprogramm für den Oberlauf des Gluandigrabens aus. -5- Nachdem ein konkretes Projekt zur Beratung und Beschlußfassung noch nicht vorliegt, soll über weitere bzw. konkrete Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. 8) Für die vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 2 Millionen Schilling für den Kindergartenneubau sind 3 Angebote eingelangt. Nach Öffnung dieser eingelangten Angebote wird festgestellt, daß eine klare Entscheidung nicht möglich ist, da alle 3 Angebote verschiedene Voraussetzungen aufweisen. Demzufolge beschließt die Gemeindevertretung, daß von den betreffenden Banken neue Angebote eingeholt werden sollen. Folgende konkrete Angaben sollen bei der neuerlichen Angebotstellung berücksichtigt werden: a) Die Laufzeit des Darlehens soll 10 Jahre betragen. b) Die Rückzahlungen von Zins und Tilgung sollen in halbjährlichen Raten erfolgen. Außerdem wird beschlossen, daß die Vergabe der Darlehensaufnahme nach Einlangen der neuen Angebote durch den Gemeindevorstand erfolgen soll. 9) Der Voranschlag für das Jahr 1985 wird nach eingehenden Beratungen im Finanzausschuß und dem Gemeindevorstand wie folgt beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes: a) Grundsteuer A für land- und forstw. Betriebe 500 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 420 v.H. c) Gewerbesteuer 300 v.H. (neue Aufteilung: 164% Gemeinde, 136% Bund) bisher: 150% Gemeinde, 150% Bund) d) Lohnsummensteuer 2 v.T. e) Getränkesteuer für alle Getränke und Eis mit Ausnahme von Frühstückskaffee 10 v.H. f) Vergnügungssteuer 10 v.H. (ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten) g) Verwaltungsabgaben bei Baubewilligungen 1/8% der Baukostensumme unter Annahme von 2.000, -S/m3 umbautem Raum, höchstens jedoch 1.500, -S bzw. 3.000, -- S bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern h) Die Gästetaxe incl. 1.50 S an den Verkehrsverband Montafon, wird mit 7.50 S belassen. i) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt für gewerbliche Betriebe wird mit 13, -- S belassen. j) Die Hundesteuer wird wie folgt belassen: Alle über 3 Monate alten Hunde einheitlich 250, -- S für jeden weiteren Hund im Haushalt 400, -- S (ausgenommen von der Hundesteuer sind Jagd- und Lawinenhunde) -4- Gemeindeeinrichtungen k) Müll wird nur noch aus den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen, schwarzen Müllsäcken (60 1) abgeführt. Die Mindestabnahme für Ein-PersonenHaushalte beträgt 10 Stück pro Jahr, für übrige Haushalte 20 Stück pro Jahr 1 Müllsack (Mindestabnahme jedoch 10 bzw. 20 Stück) incl. MWSt. 12, -- S Container je Entleerung incl. MWSt. 150, -- S 1) Die Wasserverbrauchsgebühren ohne 10% MWSt. werden wie folgt belassen: 1. Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser beträgt 1, 82 S 2. Die Zählermiete pro Wassermesser beträgt pro Jahr 60, -- S 3. Jene ca. 20 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht durch Wassermesser registriert wird, sollen pro Person 75 m3 Jahrespauschale bezahlen. m) Die Wasseranschlußgebühr ohne MWSt. für Neu- oder Zubauten bei Hauptwohngebäuden setzt sich wie folgt zusammen: p) 1. Die Grundgebühr beträgt .............. 4000, -- S 2. zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum zum Zeitpunkt der Schlußüberprüfung .. 14, -- S Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50% als indirekte Wohnbauförderung. 3. Objekte, die nach der Schlußüberprüfung des Neu- oder Zubaues über 1800 m3 u.R. aufweisen, müssen zur Anschlußgebühr Wassererschließungskosten bezahlen. Die Höhe wird von der Gemeindevertretung individuell festgesetzt. n) Die Kanalbenützungsgebühr wird mit ......... 5, -- S pro Kubikmeter (ohne MWSt.) festgesetzt, o) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wird für Einwohner von Vandans mit 2000, -- S festgesetzt. Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit ......... 1300, -- S und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit ......... 850, -- S belassen. -5- q) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung. 2. Für die Kosten der Stierhaltung kommt die Gemeinde auf. 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milcheprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen. r) Die Kindergartengebühr wird mit ........... pro Kind und für jedes weitere Kind aus der selben Familie mit 60, -- S festgesetzt. 90, -- S Mit den Voranschlagsberatungen wurde auch sehr eingehend die Frage der Getränkesteuerbefreiung von alkoholischen Getränken beraten. Der Verzicht würde u.a. auch bis zu einem Drittel Steuereinnahmen, Wettbewerbsverzerrung zwischen Gastronomie und Verkaufsgeschäften, unbedeutende Verbilligung, einvernehmliche Regelung der Steuerpflichtigen und andere Maßnahmen voraussetzen. Von dieser an sich lobenswerten Initiative wird somit vorerst Abstand genommen. Im weiteren wird in diesem Zusammenhange die Abrechnung der bisherigen Renovierungskosten zur "Neuen Kirche" in Höhe von 625.148, -- S zur Kenntnis gebracht. Ein weiteres Ansuchen des Pfarrkirchenrates um Übernahme von einem Drittel der Kosten für die Außengestaltung mit 400.000, -- S soll im Voranschlag 1985 nicht berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung stellt jedoch in Aussicht, in einem Nachtragsvoranschlag diese Kosten aufzunehmen, soferne eine Lösung der kirchlichen und gemeindlichen Gremien zum Problem "Alte Kirche" gefunden wird. Die Gemeindevertretung bekundet die Bereitschaft, sich an den angeführten Außengestaltungskosten zu beteiligen und sieht eine Gesamtlösung im Kirchen- und Friedhofsareal als überaus wichtig. Aus diesen Überlegungen heraus soll ehest eine Lösung "Alte Kirche" durch Abbruch im Sinne der gegenseitigen Vereinbarung vom 19.1.1984 durch die kirchlichen und gemeindlichen Gremien gefunden werden. B) Der Voranschlag für das Jahr 19 8 5 wird somit im Sinne des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes, wie im Anhang ersichtlich, festgesetzt. 10) Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1985 wird genehmigt. 11) Bürgermeister Vonier verliest die eingelangten Ansuchen um Staubfreimachung bzw. Asphaltierung gemeindlicher Zufahrtsstraßen und Straßenstiche. -6- Wie bereits in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 26.6.1984 angeregt, sollen sämtliche in Frage kommende Hauszufahrten und Straßenstiche erhoben und im Bau- und Straßenausschuß begutachtet und beraten werden. Die Entscheidung wird daher auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Alle Beschlüsse und Empfehlungen mit Ausnahme vom Pkt. 5) der Tagesordnung erfolgen einstimmig. - Ende der Sitzung um 23.15 Uhr - [Anhang] [-7-] Zusammenfassung des Voranschlages 1985 Einnahmen ______________________ ______________________ Erfolgs- VermögensVermögensgebarung gebarung ______________________ ______________________ Ausgaben Erfolgsgebarung gebarung 316.000 18.000 0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 2.830.000 161.000 74.000 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 293.000 46.000 1.151.000 3.500 2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 4.795.500 742.000 3 Kunst, Kultur und Kultus 697.000 4.000 250.000 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 1.842.000 262.000 2.000 5 Gesundheit 1.305.000 646.000 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 2.221.000 120.000 34.000 7 Wirtschaftsförderung 1.463.000 991.000 6.360.000 8 Dienstleistungen 2.141.000 7.407.000 16.647.000 9 Finanzwirtschaft 1.365.000 ______________________ ______________________ 19.865.000 6.628.000 19.056.500 8.702.000 _________________________________________________________________________ _____________________ Einnahmen 19.865.000 6.628.000 __________ 26.493.000 ZUSAMMENSTELLUNG Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Ausgaben 19.056.500 8.702.000 __________ 27.758.500 Vortrag Gebarungsüberschuß Vermehrung aus Kassabeständen (Überschuß) 1.678.500 _________ ___________ 29.437.000 HAUSHALTSUMSATZ 29.437.000 =========================================================================