19950921_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:12
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1995-09-21
Erscheinungsdatum 1995-09-21
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 21. September 1995 Niederschrift aufgenommen am 21. September 1995 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 14. September 1995 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Roman Zimmermann und Peter Schapler Entschuldigt: Josef Tschofen, Wolfgang Violand, Eveline Breuss und Gottfried Schapler Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. Juli 1995 2. Entscheidung zum nachstehenden Ansuchen um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: Paul und Herta Tagwercher, Vandans, Dorf 399 3. Genehmigung einer Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans 4. Genehmigung einer Verordnung über die Auflassung einer Teilfläche des Gst.Nr. 1332/27 als Gemeindestraße gemäß § 9 Abs. 6 des Vorarlberger Straßengesetzes 5. Neuerliche Entscheidung in der Berufungsangelegenheit Elisabeth Neher, St.Gallenkirch, Silvrettastraße 27, gegen den Beschluß des Gemeindevorstandes vom 6.10.1994 6. Deponie Gafadura - Genehmigung der Einlagerungsgebühren für 1995 7. Entscheidung zum Ansuchen der Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang", vertreten durch Herbert Keßler, auf Ergänzung bzw. Korrektur des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 6. Juni 1991 8. Ergänzung der in der Sitzung am 6. Juni 1991 beschlossenen Bedingungen für eine hinkünftige Bebauung der Bereiche "Ganeu/Schandang" (provisorischer Bebauungsplan) -2- 9. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1994 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. Juli 1995, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. Darüberhinaus haben die Antragsteller zur Kenntnis zu nehmen, daß die Gemeinde Vandans keine Garantien für eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung der gegenständlichen Bauliegenschaft mit Trink- und Nutzwasser gewährleisten. 3. Anhand eines Detail planes erläutert der Bürgermeister den Einzugsbereich der Kanalstränge A, B, C, D, E, F und M der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 03) und informiert die Anwesenden, daß gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes die Gemeindevertretung mittels einer Verordnung die Einzugsbereiche festzulegen habe. Nach Beantwortung einiger weniger Detail fragen genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans I. Der Einzugsbereich der Kanal stränge A, B, C, D, E, F und M der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 03) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist, festgelegt. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen. 4. Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister, daß die Gemeindevertretung am 5. September 1991 den Verkauf der Teilfläche "1" mit 129 m2 aus dem Gst.Nr. 1332/27 an die Eheleute Franz und Marianne Sagmeister genehmigt habe. Das Gst.Nr, 1332/27 stelle eine öffentliche Gemeindestraße (Daleustraße) dar. Aus formalen Gründen habe die Gemeindevertretung nunmehr gemäß § 9 Abs. 6 des Vorarlberger Straßengesetzes die vorgenannte Teilfläche mittels einer Verordnung als öffentliche Gemeindestraße aufzulassen. -3- In der Folge genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Verordnung über die Auflassung einer Teilfläche des Gst.Nr. 1332/27 als Gemeindestraße I. Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 21. September 1995, Tagesordnungspunkt 4), gemäß § 9 Abs. 6 des Vorarlberger Straßengesetzes beschlossen, eine Teilfläche des Gst.Nr. 1332/27 (Daleustraße) als Gemeindestraße aufzulassen. Die aufzulassende Teilfläche ist im Teilungsplan des Dipl.Ing. Peter Bischofberger, Bludenz, GZl. 7417/1992, ersichtlich. II. Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den gegenständlichen Plan Einsicht zu nehmen. 5. Äußerst umfassend legt der Vorsitzende den bisherigen Werdegang in der entscheidungsgegenständlichen Angelegenheit dar. Insbesondere weist der Bürgermeister auf den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 28. Juli 1995 hin, in welchem der eingebrachten Vorstellung Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung von Vandans zurückverwiesen wird. Der Vollständigkeit halber macht der Vorsitzende in diesem Zusammenhange auch aufmerksam, daß die Gemeindevertretung gemäß § 83 Abs. 7 des Vorarlberger Gemeindegesetzes bei der neuerlichen Entscheidung an die Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde gebunden sei. Die Aufsichtsbehörde habe im vorerwähnten Bescheid die Auffassung vertreten, daß die Vorstellungswerberin durch den bekämpften Bescheid (3. Mai 1995) in ihren Rechten verletzt worden sei. Die Gemeindevertretung von Vandans habe somit in ihrer neuerlichen Entscheidung die beantragte Grundteilung zu genehmigen. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister in weiterer Folge den Vorsitz an Gemeinderat Peter Scheider und verläßt zusammen mit Vizebürgermeister Franz Egele den Sitzungssaal. In der daraufhin stattfindenden Diskussion vertreten mehrere Damen und Herren der Gemeindevertretung die Auffassung, daß die Entscheidung der Gemeindevertretung vom 16. März 1995 von der Aufsichtsbehörde aufgrund formaler Mängel aufgehoben worden sei. Dies bedeute also nicht, daß die Entscheidung der Gemeindevertretung inhaltlich unrichtig sei. Nachdem die Angelegenheit also aus formalen Gründen zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung zurückverwiesen worden sei, müsse sich die Gemeindevertretung nicht an die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde halten. In mehreren Debattenbeiträgen äußern sich zahlreiche Damen und Herren der Gemeindevertretung dahingehend, daß vor einer neuerlichen Entscheidung durch die Gemeindevertretung ein entsprechendes Gutachten bei der Raumplanungsstelle der Vorarlberger Landesregierung eingeholt werden soll. Dieses Gutachten solle dann auch Grundlage einer neuerlichen Berufungsentscheidung durch die Gemeindevertretung sein. -4- Im Gegensatz dazu vertreten die Gemeindevertreter Karin Ganahl, Manfred Blenke, Florentin Salzgeber, Norbert Sartori, Günter Fritz und Gerhard Flatz in ihren Wortmeldungen die Auffassungen, daß die Einholung eines Gutachtens bei der Raumplanungsstelle die Entscheidung nur unnötig verzögere. Im Interesse der Äntragstellerin solle die Gemeindevertretung die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde akzeptieren und die beantragte Grundtrennungsbewilligung erteilen. Mit 12 : 6 Stimmen (Karin Ganahl, Manfred Blenke, Florentin Salzgeber, Norbert Sartori, Günter Fritz und Gerhard Flatz) beschließt die Gemeindevertretung letztlich die Einholung eines entsprechenden Gutachtens beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und eine Vertagung der Berufungsentscheidung bis zum Vorliegen desselben. 6. Die Inbetriebnahme der Deponie "Gafadura" erfordere, so der Bürgermeister in seiner Begründung, die Festsetzung von Einlagerungsgebühren. Zu diesem Zwecke habe das Amt verschiedene Informationen bei anderen Gemeinden bzw. Entsorgungsunternehmen eingeholt. Auf Basis dieser Informationen habe das Amt einen Vorschlag erarbeitet. Dieser wird vom Bürgermeister sodann verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Festsetzung nachstehender Einlagerungsgebühren aus, wobei diese vorerst für das laufende Kalenderjahr Gültigkeit haben sollen. I. Erdaushub, Steine und humusähnliches Material: Kleinmengen kostenlos 1/2 m3 S 25, - 1 m3 S 50, — II. Sperrmüll/Baumüll: 20, - pro 10 kg 50 kg S S 100, — 100 kg kostenlos pro 50 kg S 200, III. Bauschutt: S 12, 50 25, - Klei nmengen 100 kg 1000 kg S S 250, -- Abschließend ersucht die Gemeindevertretung den Bürgermeister um die Erstellung einer Einnahmen- bzw. Ausgabenbilanz am Ende dieses Kalenderjahres. Bei einem direkten Vergleich der Einnahmen bzw. der Aufwendungen für den Betrieb der Deponie lasse sich unschwer feststellen, ob die festgesetzten Tarife den Erfordernissen gerecht werde. Das Ergebnis dieser Einnahmenbzw. Ausgabenbilanz solle dann Basis für die Festsetzung künftiger Tarife sein. Das Bestreben müsse jedenfalls unzweifelhaft bei der Einhebung kostendeckender Tarife liegen. 7. Eingangs seiner Ausführungen informiert der Bürgermeister, daß die Gemeindevertretung bereits in ihrer Sitzung am 6. Juni 1991 ein Ansuchen der Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang" beraten habe. Dem damaligen Ansuchen habe die Gemeindevertretung unter verschiedenen Auflagen, welche vom Vorsitzenden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht werden, entsprochen. -5- Als Vertreter der damaligen Wasserinteressentschaft habe nunmehr am 21. August 1995 Herbert Kessler, wohnhaft in Vandans, Zwischenbach 622, im Gemeindeamt vorgesprochen und eine Ergänzung bzw. Korrektur des seinerzeitigen Gemeindevertretungsbeschlusses erbeten, nachdem diese in der seinerzeit beschlossenen Fassung nicht akzeptierbar seien. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion, bei der Für und Wider einer solchen Nutzungszusage abgewogen werden. Letztlich einstimmig genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung sodann dem Antragsteller Herbert Kessler die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der auf dem Gst. Nr. 858 entspringenden Quelle und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Die in der Sitzung am 6. Juni 1991 beschlossene Nutzungszusage wird hiermit in vollem Umfange widerrufen und ist damit gegenstandslos. b) Die Fassung der Quelle und die Errichtung der Brunnenstube hat unter größtmöglichster Sorgfalt zu erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten hat ausschließlich der Nutzungsberechtigte zu tragen. c) Die Gemeinde Vandans übernimmt weder eine Garantie für eine dauernde und ausreichende Quellschüttung noch die Trinkwasserqualität der gegenständlichen Quelle. Für den Fall, daß die Schüttung der Quelle, aus welchen Gründen immer, beeinträchtigt wird oder gänzlich versiegt, kommt der Gemeinde Vandans keine Ersatzliefer- oder Entschädigungspflicht zu. d) Von der Quellfassung bzw. der dazu errichteten Brunnenstube darf lediglich 1 Versorgungsleitung mit einem maximalen Durchmesser von 1 Zoll abgeleitet werden. Gleichzeitig räumt die Gemeinde Vandans dem Nutzungsberechtigten das Recht ein, die gegenständliche Versorgungsleitung über die gemeindeeigenen Gst.Nr. 857/1, 857/2 und 857/4 zu verlegen. e) Es wird ausdrücklich festgehalten, daß die Wasserentnahme aus der vorerwähnten Quelle ausschließlich für den Eigengebrauch beim Maisäßhäuschen Nr. 288 auf Gst.Nr. 856/1 erfolgen darf. Eine Abtretung dieses Wasserbezuges an Dritte bzw. für andere Zwecke ist daher nicht zulässig. f) Die Gemeinde Vandans behält sich das Recht vor, diese Quelle jederzeit mitzubenutzen bzw. dieses Recht auch an weitere Interessenten abzutreten. In diesem Falle haben sich diese weiteren Nutzungsberechtigten aliquot an den Erstellungskosten der Brunnenstube bzw. der Versorgungsleitung zu beteiligen. g) Für dieses eingeräumte Nutzungsrecht ist der Gemeinde alljährlich ein Entgelt in Höhe von S 100, -- zu entrichten. Dieser Betrag wird wertgesichert nach dem Lebenshaltungskostenindex der Vorarlberger Landesregierung. Ausgangsbasis ist die für den Monat August 1995 veröffentlichte Indexzahl. 8. Vorweg erinnert der Bürgermeister, daß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 6. Juni 1991 "Allgemeine Bedingungen" für eine Bebauung der Gebiete Ganeu/Schandang beschlossen habe. Anläßlich eines Ortsaugenscheines am 23. August 1995 habe Dipl.Ing. Ulrich Grasmugg vom Amt der Vorarlberger Landesregierung empfohlen, diese seinerzeitigen Bebauungsbedingungen (provisorischer Bebauungsplan) für das Gebiet Ganeu/Schandang wie folgt zu ergänzen: -6- k) Zubauten oder Erweiterungen bei bereits bestehenden Objekten dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn die verbaute Fläche des Bestandes und der beabsichtigten Erweiterung das Maximum von 50 m2 nicht überschreitet. l) Die Dachneigungen haben mindestens 20 Grad und maximal 30 Grad zu betragen. Für die Dacheindeckung dürfen neben Holzschindeln auch anthrazitfarbene Schiefer- bzw. Eternit-Rhombusplatten verwendet werden. m) Die Anbringung von Rolläden, Jalousien und ähnlichen Sonnenschutzen ist nicht gestattet. n) Vorplätze jeglicher Art dürfen weder mit Asphalt, Beton oder ähnlichen Baustoffen befestigt werden. o) Neben Garagen dürfen auch keine überdachten Autoabstellplätze geschaffen werden. p) Geländeveränderungen sind nur im unbedingt notwendigen Ausmaße zulässig und sind von Fall zu Fall gesondert zu beurteilen. Nach kurzer Beratung genehmigen die Anwesenden einstimmig diese Ergänzungen der seinerzeit geschlossenen Bebauungsbedingungen und erheben diese zum Beschluß. 9. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1994 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge wird auf eine detaillierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet. Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest Dipl.Ing. Alois Kegele als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 19. September 1995 stattgefundene Uberprüfung der Kassagebarung. Es wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt; einige Anregungen und Feststellungen sind im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, festgehalten. In weiterer Folge ergibt sich über diesen internen Prüfungsbericht eine sachliche Diskussion, bei der insbesondere der Bürgermeister zu den einzelnen Empfehlungen und Anregungen Stellung nimmt. Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bürgermeister Burkhard Wachter sprechen sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa aus. Sodann werden vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier noch einige wenige Fragen zu den wesentlichsten Voranschlagsabweichungen beantwortet. In getrennten Abstimmungen werden letztlich dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold einstimmig die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß 1994, wie aus der anhängenden Zusammenfassung ersichtlich, einstimmig genehmigt. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 2. und 3. September 1995 das diesjährige Ortsvereine-Turnier stattgefunden habe. Die Mannschaft der Gemeindevertretung Vandans habe dabei erfreulicherweise den 2. Rang erkämpft. Für die Teilnahme danke er allen Kollegen. Für die ausgezeichnete Organisation spreche -7- er namens aller Teilnehmer dem Mannschaftsführer Peter Scheider Dank und Anerkennung aus. - DDr. Heiner Bertle, Schruns, am Freitag, den 29. September 1995, seine Studie "Hangbewegungen Ganeu" präsentiere bzw. an Ort und Stelle vorstelle. Die Damen und Herren der Gemeindevertretung seien dazu herzlich eingeladen. - seiner Meinung nach längst ein Gegenbesuch der Gemeindevertretung in der Partnergemeinde Heitersheim fällig sei. Er werde sich daher erlauben, mit der Partnerstadt Heitersheim einen Gegenbesuch zu arrangieren, wobei ersten Kontakten zufolge als Termin das kommende Frühjahr ins Auge gefaßt werde. Unter Punkt "Anfälliges" ersucht Siegfried Bitschnau um Auskunft, ob die bestehende Haftpflichtversicherung der Gemeinde Vandans auch Schäden im Zusammenhang mit dem Bau der Ortskanalisation abdecke. Seinem Wissen nach sei die Stadt Bludenz mangels einer solchen Haftpflichtversicherung zu Schadenssanierungen größeren Ausmaßes verpflichtet worden. In seiner Antwort verspricht der Bürgermeister eine diesbezügliche Überprüfung der vorliegenden Versicherungsverträge. In einer abschließenden Anfrage erkundigt sich Peter Schapler über den Wahrheitsgehalt der Behauptung, die Gemeinde Vandans stelle sämtlichen Veranstaltern von Festen im "Steinbruch" kostenlos Strom aus dem Hochbehälter Vens zur Verfügung. Der Bürgermeister bestätigt, daß über Ersuchen einzelner Veranstalter solche Strombeistellungen aus dem Hochbehälter erfolgt sind. Seiner Meinung nach habe diese Handhabung insbesondere den Vorteil, daß die Gemeinde Vandans die jeweiligen Veranstalter persönlich kennen lerne und als Gegenleistung für die Strombeistellung diverse Vereinbarungen treffen könne. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der -8- Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung 1000 Voranschlag Voranschlag 1994 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1994 1994 1994 1994 1994 S S in _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 479 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 0 470.968, 04 70.000, 00 5.380.428, 94 212.946, 96 5214 1 ÖFFENTLICHE 58 913 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2027 SPORT UND WISSENSCHAFT 23.129, 72 36.200, 00 589.434, 76 315.648, 11 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS KULTUS 2 UNTERRICHT, 8148 2.269.587, 72 7.130.211, 74 36.200, 00 986.206, 66 3 KUNST, KULTUR 46 51.990, 91 1.316.554, 94 1068 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT UND 4 SOZIALE 1288 5609 2342 519.035, 00 667.152, 00 5.043.557, 88 3012000, 00 47 43.512, 00 3.083.038, 56 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 2096 VERKEHR 5901 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 5 6 STRASSEN- UND 2.707.870, 78 4.053.553, 03 10.350, 07 300 3413 8 DIENSTLEISTUNGEN 20887 8 DIENSTLEISTUNGEN UND 376.605, 51 3.548.863, 79 252.553, 83 20434 BAU, 7 4.951.118, 00 16.988.241, 42 5.232.967, 09 10.480.139, 22 9 FINANZWIRTSCHAFT 31298 28.919.107, 26 9 FINANZWIRTSCHAFT 3665 8.337.892, 34 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 58526 40.332.924, 42 17.761.593, 42 56707 43.716.503, 07 12.559.044, 85 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten Erlös von Erwerb von 1 Grundvermögen Grundvermögen 450 131 Erlös von 2 Verwaltungsrealitäten Verwaltungsrealitäten Erlös von 3 Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten Erlös von 4 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien --609.947.50 143.939, 70 Erwerb und Bau von 6.339.332, 68 3 8.967.151, 83 3427 13100 ----- 5 ----- Erwerb von 5.000, 00 4 495.221, 42 --- Erwerb von 5 48.436, 89 542 --21 6 Erlös von Wertpapieren Wertpapieren --und Beteiligungen 1 764 501 1 Erwerb und Bau von 2 33.763, 00 ----- Erlös von 5 Betriebsmobilien Betriebsmobilien Rückzahlung 7 gegebene Darlehen Darlehen --- --- 6 Erwerb v. und Beteiligungen ----- Gewährung von 773.352, 00 501.200, 00 7 9 Darlehensaufnahme 12225 --10.038.961, 24 9 Schuldentilgung 2734 --2.369.332, 01 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 16867 --17.761.593, 42 Ausg. d. Vermögensgeb 17029 --12.559.044, 85 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 41659 40.332.924, 42 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 39678 43.716.503, 07 --Einn. d. Vermögensgebarung 16867 17.761.593, 42 --Ausg. d. Vermögensgebarung 17029 12.559.044, 85 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 58526 58.094.517, 84 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 56707 56.275.547, 92 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang 1819 1.818.969, 92 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 58526 58.094.517, 84 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 58526 58.094.517, 84 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 58526 58.094.517, 84 --Gesamtausgaben 58526 58.094.517, 84 ---