19980917_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:12
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-09-17
Erscheinungsdatum 1998-09-17
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 17. September 1998 Niederschrift aufgenommen am 17. September 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 38. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. September 1998 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Inge Dobler, Rupert Platzer und Roman Zimmermann. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Wolfgang Violand und Eveline Breuss Schriftführer: Gmd.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnung um den Punkt 2. d) zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 1998 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: a) Reinhard Sadjak, 6780 Bartholomäberg 106, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf Gst.Nr. 1439/1 b) Manfred Ammann und Marika Bader, 6771 Bartholomäberg, Gantschier 506, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses aufGst.Nr. 1831/9 c) Evi Fitsch-Berthold, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 14, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Gst.Nr. 1942 d) Furtenbach Wohnagentur Treuhand GmbH., Feldkirch, Marktplatz 5, für die Errichtung einer Mehrwohnungsanlage auf dem Gst.Nr. 103/4 3. Genehmigung eines Nutzungsvertrages mit der Connect Austria, Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, 1210 Wien, Brünner Straße 52 4. Entscheidung zum Antrag von Burkhard Wachter, 6773 Vandans, Balzerstraße 10, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes 5. Entscheidung zu den Grundkaufangeboten von Horst Juen, 6780 Schruns, Gantschierstraße 105 -2- 6. Vergabe eines Planungsauftrages zum Umbau bzw. zur Erweiterung des Heilpädagogischen Zentrums in Vandans 7. Vergabe eines Planungsauftrages zur Erweiterung der Volksschule Vandans 8. Unterstützung einer Resolution zur Verhinderung einer Grundsteuererhöhung 9. Genehmigung des Rechnungsabschlußes für das Jahr 1997 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juli 1998, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Der Bürgermeister informiert, daß die Connect Austria, Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, Wien, beim Strommasten der Vorarlberger Illwerke AG (Nr. 77 K S) auf dem Gst.Nr. 35/3 die Errichtung einer Funkübertragungsanlage für Mobilfunk DCS 1800 beabsichtige. Und weil sich dieser Strommasten der Vorarlberger Illwerke auf Grund und Boden der Gemeinde Vandans befinde, ersuche die Connect Austria nunmehr um Einräumung eines entsprechenden Dienstbarkeitsrechtes zur Errichtung und zum Betrieb dieser Funkübertragungsstelle samt Antennenanlage und allen sonstigen notwendigen technischen Anlagen. Darüberhinaus bittet die Antragstellerin um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes von der Landesstraße L 83 her. In der Folge bringt der Vorsitzende den von der Antragstellerin vorgelegten Nutzungsvertrag samt Zugangsregelung zur Verlesung. Nachdem die Errichtung der beabsichtigten Funkübertragungsanlage von allen Anwesenden befürwortet wird und auch von zahlreichen anderen Gemeinden des Landes bereits Zustimmungen hiezu erteilt worden sind, stimmen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig den geplanten Maßnahmen zu und billigen den hiefür vorgelegten Nutzungsvertrag samt Zugangsregelung. Die Zustimmung erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, daß das angebotene Nutzungsentgelt von S 15.000, -- pro Jahr auf S 20.000, - pro Jahr angehoben wird. 4. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister nunmehr den Vorsitz an seinen Stellvertreter Peter Scheider und verläßt den Sitzungssaal. Vbgm. Peter Scheider bringt daraufhin den Antrag von Burkhard Wachter, 6773 Vandans, Balzerstraße 10, vom 1. September 1998 zur Verlesung. Mit dem erwähnten Antrag, so der Vorsitzende, ersuche der Antragsteller also um eine geringfügige Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 916, weil die Neuerrichtung eines Ferienhauses nunmehr nicht im Bereich der ursprünglichen Bauparzelle .356 sondern ostseitig der ehemaligen Bauparzelle .357 beabsichtigt sei. Seiner Meinung nach, so Peter Scheider weiters, gebe es keine Einwendungen gegen eine antragsgemäße Erledigung, zumal auch vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung eine positive Stellungnahme (Schreiben vom 15. September 1998) hiezu vorliege. -3- Nachdem die beantragte Korrektur einhellig als geringfügig und von untergeordnetem Ausmaß beurteilt wird, genehmigen die Anwesenden einstimmig die vom Antragsteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes. Bgm. Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 5. Vbgm. Peter Scheider übergibt nunmehr den Vorsitz wiederum an Bgm. Burkhard Wachter. Dieser führt dann aus, daß Horst Juen, wohnhaft in Schruns-Gantschier, am 13. Juli 1998 der Gemeinde Vandans den Kauf der Waldparzellen 1104 und 979/2 angeboten habe. Während die Parzelle 1104 eine Fläche von 1723 m2 aufweise, habe das Grundstück Nr. 979/2 ein Ausmaß von 2489 m2. Horst Juen sei zwar nur Miteigentümer an beiden Liegenschaften, habe aber die Vollmacht von allen übrigen Miteigentümern, mit der Gemeinde Vandans entsprechende Verkaufsverhandlungen zu führen. Der Verkaufspreis liege beim Gst.Nr. 1104 bei ca. S 40.000, -, beim Gst.Nr. 979/2 bei ca. S 50.000, -. Persönlich erachte er den Kauf des Gst.Nr. 1104 für überlegenswert, weil dieses direkt an ein gemeindeeigenes Grundstück angrenze. Im Kauf des Gst.Nr. 979/2 sehe er keinen Sinn. In der darauffolgenden Beratung befürworten alle Anwesenden einstimmig einen Kauf der Waldparzelle Nr. 1104 mit 1723 m2 und genehmigen hiefür ein Kaufangebot in Höhe von S 35.000, -. Nachdem die Gemeinde vermutlich auch alle Vertrags- und Verbücherungskosten zu tragen habe, sei ein höherer Kaufpreis nicht gerechtfertigt. Am Kauf des Grundstückes Nr. 979/2 bestehe kein Interesse. 6. Vorab informiert der Bürgermeister, daß nunmehr von allen schulbeschickenden Gemeinden der Talschaft eine schriftliche Zustimmung zum seinerzeitigen Angebot der Gemeinde Vandans (Vermietung des alten Schulgebäudes an den Gemeindeverband „Sonderpädagogisches Schulzentrum") vorliege. Damit stehe erstens der Gründung dieses Gemeindeverbandes und zweitens der Inangriffnahme der Umbau- und Sanierungsarbeiten nichts mehr im Wege. Um keine unnötige Zeit zu verlieren, empfehle er daher der Gemeindevertretung möglichst rasch die Vergabe eines entsprechenden Planungsauftrages an Mag. Paul Köck. Dieser kenne das Objekt bereits aus früheren Umbauten bzw. Sanierungsmaßnahmen und sei mit den dortigen Gegebenheiten bestens vertraut. Aus diesem Grunde plädiere er auch dafür, mit dem Planungsauftrag gleichzeitig auch die örtliche Bauaufsicht an Mag. Paul Köck zu vergeben, sodaß das Projekt mehr oder weniger in ein und den selben Händen liege. Im übrigen erachte er das von Mag. Paul Köck vorgelegte Honorarangebot vom 19.8.1998, welches daraufhin vom Vorsitzenden verlesen wird, als äußerst günstig. Josef Maier schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und bestätigt, daß das vorliegenden Honorarangebot tatsächlich als äußerst günstig beurteilt werden müsse. Trotzdem erachte er es für notwendig und sinnvoll, mit Mag. Paul Köck eine Zusatzvereinbarung zu treffen. In dieser solle unmißverständlich festgelegt werden, daß diesem Honorarangebot eine maximale Baukostensumme von S 8.600.000, -- zugrunde liege. Bei einer Überschreitung dieser Baukostensumme habe Mag. Paul Köck keinen weiteren Honoraranspruch. Selbstverständlich müsse sich das Honorar bei einer Unterschreitung dieser erwähnten Baukosten ebenfalls entsprechend verringern. Florentin Salzgeber gibt zu verstehen, daß er für eine solche Zusatzvereinbarung durchaus Verständnis habe. Wenn aber tatsächlich eine Baukostenüberschreitung eintreffe und diese auf „Unvorhergesehenes" oder auf „Zusatzwünsche der Bauherrin" zurückzuführen sei, müsse mit Mag. Paul Köck in dieser Honorarfrage eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. -4Nach einigen weiteren Debattenbeiträgen genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Annahme des von Mag. Paul Köck unterbreiteten Honorarangebotes vom 19. August 1998 und erteilen diesem sowohl den Planungsauftrag zum Umbau bzw. Sanierung des Sonderpädagogischen Schulzentrums als auch die örtliche Bauaufsicht in diesem Zusammenhange. Wie von Josef Maier beantragt, hat Mag. Paul Köck aber mit der Gemeinde Vandans eine Zusatzvereinbarung abzuschliessen, die in erster Linie die Honorarforderung bei einer Unter- bzw. Überschreitung der Baukosten regelt. 7. Die Inangriffnahme der Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten beim Sonderpädagogischen Schulzentrum erfordere, so der Bürgermeister einleitend, die gleichzeitige Inangriffnahme der schon längere Zeit geplanten Volksschul-Erweiterung. Um die im Dachgeschoß des Altbaues gelegenen Räumlichkeiten ins Erd- bzw. Obergeschoß verlegen zu können, müsse die Erweiterung der Volksschule abgeschlossen sein. Damit diese Erweiterung im Herbst 1999 auch tatsächlich bezugsfertig sei, müsse man die Planungsarbeiten unverzüglich in Angriff nehmen und nach einem möglichst raschen Baubeginn trachten. Weil sich das Architekturbüro Ganahl/Künzle bereits vor Jahren mit einer Aufstockung der Volksschule damals im Zusammenhange mit der geplanten Unterbringung des Polytechnischen Lehrganges - befaßt habe, plädiere er dafür, diesen nunmehr notwendigen Planungsauftrag dem Architekturbüro Ganahl/Künzle zu erteilen. Das vorliegende Honorarangebot vom 26. August 1998 müsse ebenfalls als äußerst günstig beurteilt werden. Auch Gottfried Schapler, Peter Scheider und Josef Maier befürworten in ihren Wortmeldungen eine Auftragsvergabe an das erwähnte Architekturbüro. Allerdings solle auch mit diesem eine Honorar-Zusatzvereinbarung, analog jener mit Mag. Paul Köck, getroffen werden. Darüberhinaus gehe man davon aus, daß für die notwendigen Bestandsaufnahmen keine nennenswerten Kosten auflaufen werden, nachdem solche Unterlagen aus früheren Arbeiten vorhanden sein müßten. Josef Maier regt in diesem Zusammenhange auch die Vereinbarung einer beidseitigen Ausstiegsklausel an. Diese soll insbesondere dann zu tragen kommen, wenn hinsichtlich des Projektes zwischen Planer und Bauherrin keine Übereinstimmung gefunden werden kann. Gottfried Schapler macht in seiner Wortmeldung deutlich, daß man sich innert der Gemeindevertretung auf jeden Fall die Wahl des endgültigen Projektes vorbehalten wird. Sodann sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Vergabe des erwähnten Planungsauftrages an das Architekturbüro Ganahl/Künzle aus und betrauen dieses darüberhinaus mit der örtlichen Bauleitung. Basis der gegenständlichen Aufträge stellt das vorliegende Angebot vom 26. August 1998 dar. Die in diesem Zusammenhange erforderlichen Statikerarbeiten werden auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 2. September 1998 einstimmig an das Büro Dipl. Ing. Herbert Rünzler, Bludenz, vergeben. 8. Der Bürgermeister informiert, daß Österreich bekanntlich eine Steuerund Abgabenquote habe, die sich im oberen Spitzenfeld innerhalb der EU befinde. Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, daß die Bundesregierung noch immer nicht in der Lage gewesen sei, längst fällige Strukturreformen durchzuführen. Anstelle dieser Reformen, wie z.B. Bürokratieabbau, Senkung der Steuerund Abgabenquote zur Stärkung der Kaufkraft etc. beabsichtige die Bundesregierung offensichtlich den entgegengesetzten Schritt zu setzen. Nachdem eine weitere Belastung der Arbeitnehmereinkommen kaum mehr möglich sei, plane die Bundesregierung die Besitzer von Eigenheimen und von Grund und Boden verstärkt zur Kassa zu bitten. -5- Nach dem Budgetbericht 1997 des Bundes sowie öffentlichen Meldungen zufolge, gebe es nämlich Vorgaben des Finanzministers an die Steuerreformkommission, im Rahmen der geplanten Steuerreform 2000 die Grundsteuer zu erhöhen und künftig der Bemessung der Grundsteuer statt der Einheitswerte Verkehrswerte zugrunde zu legen. Die Steuerreformkommission denke dabei an eine Steuer von 1% des Verkehrswertes. Dies würde bedeuten, daß für ein durchschnittliches Einfamilienwohnhaus mit einem Verkehrswert von ATS 4 Millionen eine Grundsteuer von ATS 40.000, - und für eine durchschnittliche Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von ATS 2 Millionen eine Grundsteuer von ATS 20.000, -- pro Jahr zu bezahlen wäre. Auch die Mieter von Wohnungen müssen durch eine Erhöhung der Grundsteuer eine unzumutbare Belastung in Kauf nehmen, da die Grundsteuer von den Vermietern auf die Mieter umgewälzt werde. Die geplante Erhöhung der Grundsteuer stelle somit einen Anschlag auf alle Grund-, Haus- und Wohnungseigentümer dar, der entschieden abzulehnen sei. Aus diesem Grunde ersuche er um Verabschiedung einer entsprechenden Resolution an die Bundesregierung. Nachdem von allen Fraktionen inhaltliche Übereinstimmung signalisiert wird, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig nachstehenden Resolutionsantrag: Die Bundesregierung im allgemeinen bzw. der Finanzminister im speziellen wird aufgefordert, von einer Erhöhung der Grundsteuer, insbesondere durch Anhebung der Bemessungsgrundlage von Einheitswerten auf Verkehrswerte, im Rahmen der geplanten Steuerreform 2000 Abstand zu nehmen. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1997 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge könne, wenn dies gewünscht werde, auf eine detailierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet werden. Nachdem keiner der Anwesenden eine detailierte Verlesung des Rechnungsabschlusses wünscht, werden sowohl vom Bürgermeister als auch vom Gemeindekassier Fragen zu den wesentlichsten Voranschlagsabweichungen beantwortet. Als Obmann des Prüfungsausschusses ersucht Dipl. Ing. Alois Kegele sodann die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1997 auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben. Auch wenn der Rechnungsabschluß zeitgerecht zugestellt worden sei, habe die Begründung der wesentlichsten Voranschlagsabweichungen diesem nicht beigelegen und lange auf sich warten lassen. Auch die Prüfung der Gemeindekasse habe man erst am 15. September 1998 vornehmen können. Eine fristgerechte Vorlage des Prüfberichtes an den Bürgermeister sei daher nicht mehr möglich gewesen. Um diesem aber Gelegenheit zu einer umfassenden Stellungnahme zu geben, solle die Entscheidung zum Rechnungsabschluß 1997, wie bereits erwähnt, auf die nächste Sitzung verschoben werden. Ungeachtet dessen könne aber dem Gemeindekassier, wenn dies gewünscht werde, die Entlastung ausgesprochen werden. Bgm. Burkhard Wachter spricht sich in der Folge dafür aus, sowohl die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1997 als auch die Entlastung des Gemeindekassiers in ein und derselben Sitzung zu beschließen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr zum Rechnungsabschluß 1997 erfolgen, sprechen sich alle Anwesenden für die von Dipl. Ing. Alois Kegele gewünschte Vertagung der Entscheidung aus. -6- 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Gemeindevertretung am 14. Mai 1998 beschlossen habe, den Fadergallweg lediglich 3, 00 m breit zu asphaltieren. Damit habe die Gemeindevertretung einem Wunsche der dortigen Anrainer entsprochen. Am 14. September 1998 sei nunmehr von den Anrainern der Wunsch geäußert worden, die Fahrbahn statt 3, 00 m 3, 50 m breit zu asphaltieren. Dieser Bitte habe er entsprochen und folglich eine Asphaltierung mit 3, 50 Breite in Auftrag gegeben. - die Gemeinde Vandans im Monat August ein neuerliches Nächtigungsminus von 13, 28% hinnehmen habe müssen. Die Sommerbilanz stelle sich damit katastrophal dar. Diesem Trend der letzten Jahre müsse man nunmehr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirken. Alle Tourismusinteressenten seien aufgerufen, ihren Beitrag hiezu zu leisten. - am 15. September 1998 eine weitere Besprechung in der Causa „Hanggleitung Tschöppa" stattgefunden habe. Erfreulicherweise habe sich diesmal ein namhafter Fortschritt erzielen lassen, wobei insbesondere das Verhandlungsergebnis mit den Vertretern der Voralpe Tschöppa als positiv hervorgehoben werden müsse. Unter Punkt „Allfälliges" regt Gottfried Schapler an, bei allen öffentlichen Brunnen mit Trinkwasserqualität einen entsprechenden Hinweis „Trinkwasser" anzubringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: