20190725_GVE040

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:10
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-07-25
Erscheinungsdatum 2019-07-25
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 25. Juli 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 40. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 18. Juli 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Stefan Jochum, Dipl. Arch. Thomas Hepberger sowie Dr. Winfried Brüser und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Kornelia Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik, August Montibeller und Christoph Brunold als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Günter Fritz (GFV), Marko Schoder (GFV), Markus Pfefferkorn (AFL), Armin Wachter (AFL), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) und Klaus Dreier (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 10. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Juli 2019 2. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Bettina und Joachim Rau, D – 72336 Balingen, Langenwasen 16, auf Bewilligung einer Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz für die Errichtung eines Mehrwohnungshauses auf dem Grundstück Nr. 710/3, GB Vandans 3. Entscheidung zum Antrag des Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Änderung des Flächenwidmungsplanes 4. Entscheidung zum Antrag des Österreichischen Alpenvereines, Sektion Vorarlberg, 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes 5. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren ab 01. September 2019 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife 6. Gegenäußerung des Landes zur Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ 7. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2018 gemäß § 78 Gemeindegesetz 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Beteiligung im Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht, b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, c) ein Gesetz über das Amt der Landesregierung, d) ein Gesetz über eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, e) ein Gesetz über eine Änderung des Wettengesetzes, f) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes, g) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988, h) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000, i) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes, j) ein Gesetz über eine Änderung des Sozialbetreuungsberufegesetzes, k) ein Gesetz über die Zucht von Tieren in der Landwirtschaft 9. Berichte und Allfälliges 10. Anschaffung neuer Bühnenpodeste bzw. -elemente für die Rätikonhalle Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 11. Juli 2019 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist mindestens eine Woche vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in 2 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen zur Verhandlungsschrift vom 11. Juli 2019 eingelangt. Beschluss: Bgm. Burkhard Wachter berichtet, dass heute um 16.27 Uhr im Gemeindeamt eine E-Mail von Armin Wachter eingelangt sei, mit welcher dieser um eine Ergänzung der gegenständlichen Verhandlungsschrift und zwar beim Punkt 9. ersuche. Nach einer Darlegung des gegenständlichen Sachverhaltes durch den Vorsitzenden und einer kurzen, allgemein gehaltenen Diskussion, sprechen sich alle Anwesenden gegen eine Ergänzung der Verhandlungsschrift, wie von Armin Wachter beantragt, aus. Da das gegenständliche Prüfverfahren ohnehin noch nicht abgeschlossen sei, so der einhellige Tenor der Anwesenden, könne Armin Wachter seine diesbezügliche Meinung beziehungsweise Haltung ohnehin noch äußern oder zu Protokoll geben. Die Verhandlungsschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 11. Juli 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann mittels Handzeichen, genehmigt. Gerhard Flatz, Stefan Jochum, Thomas Slovik und Christoph Brunold haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Bettina und Joachim Rau, D – 72336 Balingen, Langenwasen 16, auf Bewilligung einer Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz für die Errichtung eines Mehrwohnungshauses auf dem Grundstück Nr. 710/3, GB Vandans Beschlussvorlage: Die Eheleute Bettina und Joachim Rau, wohnhaft in D – 72336 Balingen, Langenwasen 16, beabsichtigen auf dem Grundstück Nr. 710/3, GB Vandans, die Errichtung eines Mehrwohnungshauses (3 selbständige Wohnungen). Mit Schreiben vom 25. Juni 2019, eingelangt am 28. Juni 2019, ersuchen die Eheleute Bettina und Joachim Rau auf Grundlage der Pläne vom 27. Juni 2019 um die Bewilligung von Ausnahmen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 idgF. Das gegenständliche Ansuchen wird wie folgt begründet: a) Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl Das Grundstück Nr. 710/3 befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der Zone „Randlage“. Die maximale Geschosszahl ist dort mit 3 festgelegt. Beim geplanten Bauvorhaben ist die Errichtung von 4, 5 Geschossen vorgesehen. b) Überschreitung der maximalen Baunutzungszahl Das Grundstück Nr. 710/3 befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der Zone „Randlage“. Die maximale Baunutzungszahl ist dort mit 50 festgelegt. Beim geplanten Bauvorhaben liegt diese bei 52. 3 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Mit Schreiben vom 05. Juli 2019 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zu den beiden Anträgen auf Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung eine Stellungnahme abzugeben. Lediglich von den Eigentümern des Grundstückes Nr. 709/2, Frau Bettina Zambra und Herr Stefan Fenkart, sind (negative) Stellungnahmen eingelangt. Weil die Zulassung der Ausnahmen elementare Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Baubewilligung sind, ersuchen die Eheleute Bettina und Joachim Rau um die Erteilung dieser Ausnahmebewilligungen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz. Es wird ersucht, zu den vorliegenden Anträgen der Eheleute Rau eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Anhand der vorliegenden Planunterlagen erläutert der Bürgermeister die örtliche Situation und gibt Einblick in die derzeit gültigen Bestimmungen der Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung. Weiters informiert der Vorsitzende, dass von den Nachbarn Bettina Zambra und Stefan Fenkart zwei negative Stellungnahmen im Amt eingelangt seien. Er plädiert in der Folge dafür, die Entscheidung zum vorliegenden Antrag heute zu vertagen und eine fachliche Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung oder einem anderen Fachmann (z.B. DI Reinhard Falch) einzuholen. Schließlich gehe es beim vorliegenden Antrag um Ausnahmen, die man nicht als „Bagatelle“ bezeichnen könne. Zahlreiche Damen und Herren aller Fraktionen bringen in der Folge zum Ausdruck, dass sich das Grundstück Nr. 710/3 im Ortsteil „Fadergall“ und somit im Festlegungsbereich „Randlage“ befinde. Beim gegenständlichen Antrag bzw. beim geplanten Bauvorhaben handle es sich um eine massive Überschreitung der Höchstgeschosszahl. Im § 6 der gültigen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung vom 18. April 2008 stehe wörtlich: „Bei Gebäuden mit öffentlichen Charakter oder Gebäuden, deren Errichtung oder Ausbau im öffentlichen Interesse gelegen ist und denen somit eine Signalwirkung im Ortsbild zukommt, kann bei Erfüllung der gemäß § 17 des Vorarlberger Baugesetzes geforderten Voraussetzung auch zusätzlich ein Bonus von einem halben Geschoss gewährt werden.“ Diese Voraussetzungen seien beim vorliegenden Ansuchen nicht gegeben. Folglich könne man dem vorliegenden Antrag gar nicht zustimmen beziehungsweise einen solchen bewilligen. Nach einigen weiteren Wortmeldungen, alle grundsätzlicher Natur, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 20 : 2 Stimmen gegen eine Genehmigung des Antrages der Eheleute Bettina und Joachim Rau aus. Ebenso deutlich gibt eine deutliche Mehrheit der Anwesenden zu verstehen, dass auf die Einholung einer fachlichen Stellungnahme verzichtet werden könne, beim vorliegenden Antrag das Maß des Vertretbaren deutlich überschritten werde. Florian Küng hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. 3. Entscheidung zum Antrag des Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Änderung des Flächenwidmungsplanes Beschlussvorlage: 4 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Mit Schreiben vom 16. August 2018 ersucht Herr Günther Fitsch, wohnhaft in 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret wird die Umwidmung einer zirka 355 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1941/2 (ehemals Grundstück Nr. 1941) von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ beantragt. Vom Antragsteller ist die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes mit der geplanten Errichtung zweier Pferdeboxen begründet worden. Am 05. Dezember 2018 ist der gegenständliche Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes mit den Nachbarn besprochen worden. Die Haltungen derselben zum gegenständlichen Begehren sind recht unterschiedlich. Auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses sind zum gegenständlichen Antrag ferner Stellungnahmen vom schalltechnischen und vom lufthygienischen Amtssachverständigen eingeholt worden. Klare, unmissverständliche Empfehlungen können diesen leider nicht entnommen werden. Es wird nun ersucht, zum gegenständlichen Antrag des Günther Fitsch um Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Der Vorsitzende gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass Herr Günther Fitsch bereits am 16. August 2018 einen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eingebracht habe. Auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses seien Stellungnahmen vom schalltechnischen und vom lufthygienischen Amtssachverständigen eingeholt worden, die zwischenzeitlich auch vorliegend seien. Heute, so neuerlich der Bürgermeister, ersuche er um eine Entscheidung zum gegenständlichen Antrag, auch wenn die insgesamt 3 Stellungnahmen der Amtssachverständigen nicht allzu aussagekräftig seien. Dass eine Pferdehaltung im Wohngebiet durchaus als problematisch angesehen werden könne, sei selbstredend. In der Folge informiert der Vorsitzende, dass es mehrere Einwände bzw. Bedenken von Nachbarn gebe, was die Errichtung eines Pferdestalles und insbesondere das dazugehörende Mistlager betreffe. Für das Beantragen einer Baubewilligung sei die Existenz einer entsprechenden Flächenwidmung eine elementare Voraussetzung, weshalb er heute um eine Entscheidung zum gegenständlichen Antrag ersuche. Nach einer äußerst umfassenden Diskussion und einer Vielzahl an Wortmeldungen wird von einer deutlichen Mehrheit der anwesenden die Auffassung vertreten, dass das baugegenständliche Grundstück der „Randlage“ beziehungsweise der „Peripherie“ zugerechnet werden könne. In diesem peripheren Bereich müsse die Errichtung eines Pferdestalles mit 2 Pferdeboxen möglich sein, auch wenn sich im direkten Umland „Baufläche-Wohngebiet“ befinde. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge gegen eine Umwidmung, wie vom Antragsteller beantragt, nämlich der Umwidmung einer zirka 355 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“, aus. Auf Antrag des Bürgermeisters sprechen sich die Anwesenden mit 17 : 6 Stimmen für einen Änderungsantrag aus und genehmigen die Umwidmung einer zirka 355 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche –Sondergebiet (Pferdestall mit max. 2 Pferdeboxen) aus. 4. Entscheidung zum Antrag des Österreichischen Alpenvereines, Sektion Vorarlberg, 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes 5 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 16. Juli 2019 ersucht der Österreichische Alpenverein, Sektion Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret wird die Umwidmung einer 1.499 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 2167/6 und Nr. .932 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schutzhütte) beantragt. Vom Antragsteller ist die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes mit der geplanten Neuerrichtung beziehungsweise Sanierung der teilweise durch einen Lawinenabgang zerstörten „Totalphütte“ begründet worden. Am 10. Juli 2019 hat zum gegenständlichen Bauvorhaben eine mündliche Verhandlung, anberaumt von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, stattgefunden. Weil hinsichtlich der raumplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Neubaus unterschiedliche Auffassungen vorgelegen haben, ist der Antragstellerin die Beantragung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes empfohlen worden. Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Antrag des Österreichischen Alpenvereines um Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer 1.499 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 2167/6 und Nr. .932 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schutzhütte), GB Vandans. Abschließend informiert der Bürgermeister, dass gem. § 21 Raumplanungsgesetz der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes mindestens 4 Wochen auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel zu veröffentlichen sei und auch einer Umwelterheblichkeitsprüfung unterzogen werden müsse. 5. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren ab 01. September 2019 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife Beschlussvorlage: In der Sitzung am 24. Jänner 2019 hat die Gemeindevertretung Vandans unter Punkt 5. der Tagesordnung die monatlichen Tarife für den Kindergarten und die Kleinkinderbetreuung festgesetzt. In den Regierungssitzungen vom 19. Februar und 09. April 2019 wurde die Aktualisierung der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Indexierung per 01.09.2019) beschlossen. Entsprechend diesen Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung sind die bestehenden Tarife entsprechend anzupassen und zwar: Kindergarten: Betreuungsjahr 2019/20 – monatliche Gebühren Modul I Montag bis Freitag jeweils von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr 6 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 € 36, 45 Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 20, 83 Modul II Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 50, 25 € 26, 04 Modul III und einem Nachmittag Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 61, 29 € 30, 20 Modul IV und zwei Nachmittage Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 13.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € 72, 33 € 34, 37 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Je weitere halbe Betreuungsstunde wöchentlich kostenlos € 1, 39 Mittagessen pro Essen € 4, 00 Kleinkinderbetreuung für 2 und 3 jährige Kinder: Betreuungsjahr 2019/20 – monatliche Gebühren Modul I (08.00 bis 12.00 Uhr = 4 Stunden) € 58, 00 € 61, 00 € 94, 00 € 125, 00 € 157, 00 € 36, 00 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche 3-jährige Kinder 1 Tag pro Woche Modul II (07.00 Uhr bis 13.00 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche € 58, 00 € 94, 00 € 141, 00 € 188, 00 € 235, 00 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Je weitere wöchentliche Betreuungsstunde € 36, 00 € 1, 22 Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren mit Wirksamkeit vom 01. September 2019 entsprechend den Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung anzupassen, wird einstimmig zugestimmt. 7 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 6. Gegenäußerung des Landes zur Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 09. Juli 2019 ist der Gemeinde Vandans vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ zugegangen. Diese Gegenäußerung ist der Gemeindevertretung gemäß § 90 Abs. 4 GG ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen zwei Monaten unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zur Kenntnis zu bringen. Die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans“ vom Juli 2019 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung am 18. Juli 2019 digital zugestellt. Auf eine Verlesung derselben wird deshalb verzichtet. Nachdem sich dazu keine Wortmeldungen ergeben, wird diese von den Anwesenden ohne Einwände und ohne weitere Kommentare zur Kenntnis genommen. 7. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2018 gemäß § 78 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: 1) Gemäß den Bestimmungen des § 78 Gemeindegesetz hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Der Rechnungsabschluss ist jedem Gemeindevertreter rechtzeitig, mindestens aber 1 Woche vor der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung, zuzustellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen. (2) Der Rechnungsabschluss hat den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung und die Vermögensaufstellung zu umfassen. Der Kassenabschluss hat die gesamte Kassengebarung nachzuweisen. Die Haushaltsrechnung hat alle Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes in der Gliederung des Voranschlages zu enthalten. Sie muss im Besonderen nachweisen, inwieweit der Voranschlag eingehalten wurde und welcher Überschuss oder Fehlbetrag sich am Ende des Haushaltsjahres ergibt. Ferner sind der Stand des Vermögens und der Schulden bei Beginn und am Ende des Haushaltsjahres sowie Änderungen, die im Laufe des Haushaltsjahres eingetreten sind, festzustellen. Alle Haftungen aus dem Verantwortungsbereich der Gemeinde sind übersichtlich aufzulisten, wobei zu jeder Haftung der Haftungsrahmen, der Ausnützungsstand, die zur Beurteilung der Einhaltung der Haftungsobergrenze notwendigen Angaben und eine allenfalls getroffene Risikovorsorge auszuweisen sind. (3) Der Rechnungsabschluss ist vom Bürgermeister ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber 1 Monat nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen. Trotz allen Bemühungen konnte der Rechnungsabschluss für das Jahr 2018 nicht fristgerecht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 11. Juli 2019 ist der Rechnungsabschluss jedem Gemeindevertreter zugestellt worden. Die wesentlichsten Abweichungen vom Voranschlag werden im Anhang begründet. 8 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Es wird ersucht, dem vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2018 zuzustimmen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 2018 am 11. Juli 2019 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zugestellt worden sei. Persönlich bedauere er sehr, dass es trotz allen Bemühungen nicht möglich gewesen sei, den Rechnungsabschluss fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen. Trotz diesem Manko wolle er aber nicht verabsäumen, dem Team in der Gemeindekasse mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold an der Spitze für deren Einsatz und deren Engagement das ganze Jahr über herzlich zu danken. Mag. Nadine Kasper kritisiert in der Folge die neuerlich viel zu späte Vorlage des Rechnungsabschlusses zur Beschlussfassung. Für die diesbezüglichen Argumente des Bürgermeisters bzw. des Gemeindekassiers könne sie beim besten Willen kein Verständnis mehr finden. Ohne auf die einzelnen Rechnungsabschluss-Ergebnisse bzw. die Gründe für die zahlreichen Abweichungen einzugehen, sprechen sich die Anwesenden mit 15 : 8 Stimmen für eine Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2018 gemäß § 78 Gemeindegesetz aus. Einem weiteren Antrag, nämlich dem Gemeindekassier und der gesamten Verwaltung die Entlastung zu erteilen, wird mit 14 : 8 Stimmen zugestimmt. Bgm. Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit an dieser Abstimmung nicht teilgenommen. Abschließend geben Manuel Zint und Mag. Nadine Kasper namens ihrer Fraktionen zu verstehen, dass dem Rechnungsabschluss für das Jahr 2018 wegen der neuerlich verspäteten Vorlage nicht zugestimmt worden sei. Auch habe es, bedingt durch die viel zu späte Vorlage, keine rechtzeitige Prüfung des Rechnungsabschlusses durch den Prüfungsausschuss geben können. Eine Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2018 wird dieser Verhandlungsschrift angeschlossen. 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Beteiligung im Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht, b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, c) ein Gesetz über das Amt der Landesregierung, d) ein Gesetz über eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, e) ein Gesetz über eine Änderung des Wettengesetzes, f) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes, g) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988, h) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000, i) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes, j) ein Gesetz über eine Änderung des Sozialbetreuungsberufegesetzes, k) ein Gesetz über die Zucht von Tieren in der Landwirtschaft 9 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 04. Juli 2019 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem der vorliegenden Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diesen nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 9. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass ➢ der Forstfonds des Standes Montafon die Errichtung einer Aushubmaterialdeponie mit einem Fassungsvermögen von rund 50.000 m³ oberhalb der Wildfütterung „Böschis“ plane. Ob es tatsächlich eine behördliche Bewilligung dafür gebe, hänge vermutlich stark von der Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung ab. ➢ es von Mag. Nadine Kasper das Ansinnen gebe, einen Antrag, nämlich „Ausrufung des Klimanotstandes“, in der Gemeindevertretung einzubringen. Wenn dieser auch Qualität, Inhalt und Substanz haben soll, plädiere er für eine gemeinsame Vorab-Beratung innert der Fraktionen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Manuel Zint: In der Sitzung am 11. Juli 2019 haben Vertreter der forstlichen sowie der jagdlichen Seite Stellung zu den Themen „Forst und Jagd bzw. Wildschäden etc.“ bezogen. Unter anderem ist dabei auch ein gemeinsames Gespräch mit dem Wildbiologen des Landes und den einzelnen Jagdpächtern vereinbart worden. Hat es dieses gemeinsame Gespräch bereits gegeben? Antwort des Bürgermeisters: Ja, und zwar am 24. Juli 2019. Weil nicht alle Jagdpächter an diesem Gespräch teilnehmen konnten, wird es Anfang September noch ein weiteres geben. Renate Neve: Mir selber wird immer wieder zugetragen, dass die Wildfütterung im Montafon generell übertrieben wird und es eine solche eigentlich gar nicht brauche. In der angrenzenden Schweiz werde das Rotwild im Winter auch nicht gefüttert. Antwort des Bürgermeisters: Ob im Montafon das Rotwild zu viel, zu wenig oder im richtigen Ausmaß gefüttert wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Dass die Meinungen dazu stark auseinander triften, versteht sich von selbst. Meiner Meinung nach steht außer Diskussion, dass Rotwild im Winter gefüttert werden muss. Das ist, wenn meine Informationen stimmen, auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein der Fall. Richtig ist, dass es dort keine Fütterung des Rehwildes gibt. 10 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Ina Bezlanovits: Im Nahbereich der Wallfahrtskapelle „Venser Bild“ war die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage geplant. Gibt es immer noch Überlegungen, eine solche zu errichten? Antwort des Bürgermeisters: Die besagte Toilettenanlage hätte im Stall, der sich vis a vis der Wallfahrtskapelle befindet, errichtet werden sollen. Leider ist der Eigentümer dieses Stalles ganz überraschend verstorben. Weil derzeit noch nicht feststeht, wer neuer Eigentümer dieses Stalles werden wird, kann auch keine Zustimmung zur Errichtung dieser Toilettenanlage eingeholt werden. Mag. Johannes Wachter: Im vorliegenden „Spiel- und Freiraumkonzept Vandans“ ist auch von einer Sanierung beziehungsweise Neugestaltung des Spiel- und Abenteuerplatzes „Gemsle“ die Rede. Diese notwendige Sanierung beziehungsweise Neugestaltung dieses Spielplatzes habe ich mit Vertretern des Vereines „Aqua Mühle“ beraten und diskutiert. Zwischenzeitlich gibt es von diesen dazu auch eine Gestaltungsplanung sowie eine Kostenschätzung. Sobald abgeklärt ist, mit welchen Förderbeiträgen des Landes gerechnet werden kann, werde ich das gegenständliche Projekt der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorlegen. Antwort des Bürgermeisters: Ich denke, dass das Gemeindeamt schon in den nächsten Tagen konkrete Aussagen des Landes in puncto „Förderbeitrag“ erhalten wird. Wenn dem so ist, könnte bereits in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein konkreter Baubeschluss gefasst werden. Ina Bezlanovits: Ist beim Spielplatz „Gemsle“ auch die Errichtung einer Toilettenanlage geplant? Antwort des Bürgermeisters: Nein. Bis zum heutigen Tag war die Miterrichtung einer Toilettenanlage nie Bestandteil unserer Überlegungen. Mag. Nadine Kasper: Meiner Meinung nach ist wichtig und richtig, wenn der Spielplatz „Gemsle“ fach- und sachgerecht saniert bzw. neugestaltet wird. Ebenso wichtig finde ich allerdings eine Neugestaltung des Spielplatzes bei der Volksschule/dem Kindergarten, wie dies von der Schulleitung schon seit langer Zeit gefordert wird. Ich weiß, dass die Kosten dafür recht hoch sind. Vielleicht lassen sich mit einem sogenannten „Crowdfunding“ Sponsorengelder finden? Für die Volksschule Latschau ist es mir gelungen, mit so einer „Gruppenfinanzierung“ einen beachtlichen Betrag aufzutreiben. Antwort des Bürgermeisters: Es ist richtig, dass es sowohl von der Schul- als auch von der Kindergartenleitung seit vielen Jahren den Wunsch gibt, diesen dort bestehenden Spielplatz neu beziehungsweise attraktiver zu gestalten. Weil es hinsichtlich der tatsächlichen Notwendigkeit dafür recht unterschiedliche Meinungen gab und auch die Kosten dafür für unfinanzierbar erachtet worden sind, hat es bis dato noch nie einen konkreten Baubeschluss gegeben. Im Übrigen war zuletzt auch die Überlegung, nämlich den Neubau der Schulturnhallen abzuwarten, mit ausschlaggebend dafür, dass dort noch keine Maßnahmen/Initiativen ergriffen worden sind. Und Überlegungen, nämlich für ein solches Projekt Geldmittel über eine solche „Gruppenfinanzierung“ aufzutreiben, wurden bis zum heutigen Tage nie angestellt. Mag. Nadine Kasper: In zirka 20 Gemeinden und Städten unseres Landes gibt es schon recht erfolgreiche „Caruso-Carsharing“ Projekte. Meiner Meinung nach sollte sich auch die Gemeinde Vandans als künftige e5-Gemeinde überlegen, ein solches Projekt in Angriff zu nehmen. Ich werde der Gemeindeverwaltung in den nächsten Tages entsprechendes Informationsmaterial zukommen lassen. Antwort des Bürgermeisters: Bereits im Rahmen der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2015 ist das Thema „Carsharing“ vermehrt zur Sprache gekommen. Nun ist in der Gemeinde Vandans seit einiger Zeit ein recht aktives e5-Team am Werk. Ich denke, dass sich dieses auch gerne dieser Thematik annimmt. 10. Anschaffung neuer Bühnenpodeste bzw. -elemente für die Rätikonhalle 11 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 Beschlussvorlage: Peter Scheider, Obmann des Ausschusses für Bau, ist von der Harmoniemusik Vandans ersucht worden, die Anschaffung neuer Bühnenpodeste bzw. neuer Bühnenelemente zu überlegen. Die vorhandenen Bühnenelemente, so deren Argumente, seien mehr als „in die Jahre gekommen“ und würden den heute geforderten Normen und Erfordernissen nicht mehr entsprechen. Bei der Firma „Wyss Bühnentechnik“ ist von Peter Scheider ein Richtangebot eingeholt worden. Dieses weist dafür Kosten in Höhe von 9.000, 00 Euro aus. Die Einholung weiterer Vergleichsangebote ist beabsichtigt. Da es bei diesen Bühnenelementen eine verhältnismäßig lange Lieferzeit gibt, müssten diese möglichst umgehend bestellt werden, sollten diese bei der offiziellen Eröffnung am 22. September 2019 bereits im Einsatz stehen. Es wird ersucht, die erwünschte Anschaffung zu prüfen und gegebenenfalls einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift Peter Scheider das Wort und informiert, dass die vorhandenen Bühnenelemente mehr als „in die Jahre gekommen“ seien und den heute geforderten Normen und Erfordernissen nicht mehr entsprechen. Von der Harmoniemusik Vandans sei deshalb die Anschaffung neuer Bühnenpodeste beziehungsweise neue Bühnenelemente angeregt worden. Er habe sich deshalb erlaubt, bei der Schweizer Firma „Wyss Bühnentechnik“ ein Richtangebot einzuholen und habe auch mit weiteren Anbietern aus dem Inland bzw. aus Deutschland Kontakt aufgenommen. Leider seien aber am heutigen Tage noch keine Vergleichsangebote zu jenem der Firma „Wyss Bühnentechnik“ vorliegend. Da es bei diesen Bühnenelementen eine verhältnismäßig lange Lieferzeit gebe, müsse möglichst umgehend bestellt werden, wenn diese bei der offiziellen Eröffnung am 22. September 2019 zum Einsatz kommen sollten. Walter Stampfer bemängelt diese „Salami-Taktik“. Einmal komme man mit diesem Zusatzauftrag, ein anderes Mal mit jenem. Immer wieder gebe es neue Wünsche, denen man Rechnung tragen solle. Das Ausmaß dieser „Zusatzaufträge“ sei zwischenzeitlich schon recht beachtlich. In einigen weiteren Wortmeldungen wird dieser These der „Salami-Taktik“ widersprochen. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich sodann für die sofortige Anschaffung von neuen Bühnenpodesten bzw. -elementen aus und genehmigen dafür maximale Aufwendungen in Höhe von 9.000, 00 Euro (brutto). Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 12 / 12 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019