19911010_GVE016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:16
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-10-10
Erscheinungsdatum 1991-10-10
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 10.10.1991 Niederschrift aufgenommen am 10. Oktober 1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 16. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 3.10.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Karin Ganahl, Günter Fritz, Fritz Maier, Monika Wehinger und Alois Neher. Entschuldigt: GV Peter Scheider, GV Kurt Greber, GV Rudolf Zudrell und GR Gottfried Schapler sowie GV Florentin Salzgeber und GV Gerhard Bitschnau Schriftführer: GmdSekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 8) und 9) zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung vom 5.9.1991 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Raumplanung aus der 4. Sitzung vom 19.9.1991 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege aus der 8. Sitzung vom 20.9.1991 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Wasser und Abwasser aus der 2. Sitzung vom 23.9.1991 5. Beratung und ggf. Erklärung des "Daunerweges" zur Gemeindestraße gemäß § 9 Abs. 1 StrG. 6. Beratung und Beschlußfassung betreffend die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Verpackungsverwertung (ArgeV) in der Gemeinde Vandans 7. Berichte und Allfälliges 8. Entscheidung zum Ansuchen des UTC Vandans um Refundierung der anläßlich des Sommerfestes vom 26. - 28.7.1991 aufgelaufenen Getränkesteuer 9. Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 1991 in Höhe von S 135.281, -- zum Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung vom 5.9.1991, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß der von der Gemeindevertretung am 6.6.1991 beschlossene Flächenwidmungsplan-Entwurf in der Zeit vom 24.6. bis 30.8.1991 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden sei. Während dieser Zeit habe jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, die Möglichkeit gehabt, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge zu erstatten. Während dieser Auflagefrist seien insgesamt 10 Änderungsanträge eingegangen, über die der Arbeitsausschuß für Raumplanung in der Sitzung vom 19.9.1991 bereits beraten habe. Die dabei erarbeiteten Empfehlungen werden daraufhin vom Vorsitzenden eingehend erläutert. Von der Gemeindevertretung werden letztlich folgende Entscheidungen hiezu getroffen: a) Walter Wachter, Vandans, Innervens 154: Rückwidmung der Gp. 1917/3 von BW in FL: Einhellig vertritt die Gemeindevertretung zum gegenständlichen Antrag die Auffassung, daß diesem nicht entsprochen werden kann. Die Miteinbeziehung der beiden neugebildeten Grundstücke 1921 und 1917/3 dränge sich angesichts der örtlichen Situation geradezu auf. Mit der Miteinbeziehung dieser beiden Grundstücke ergebe sich eine sinnvolle Ergänzung des BWGebietes und stelle darüberhinaus eine zweckmäßige Lückenwidmung dar. b) Anton und Roberta Wilhelmer, Vandans, Dorf 369: Umwidmung von rd. 2850 m2 aus den Gpn. 660/1, 664, 690 und 694 von derzeit FL in (BW): Die Antragsteller beantragen entlang der L 83, zwischen den Wohnhäusern der Familien Bellutta und Hartmann, die Ausweisung einer durchgehenden (BW)Fläche im Ausmaß dreier Baugrundstücke. Angesichts der Tatsache, daß hier ein noch zusammenhängendes FL-Gebiet größeren Ausmaßes vorliegt, spricht sich die Gemeindevertretung mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GR Wolfgang Violand) gegen eine antragsgemäße Genehmigung aus. Gerade hier im Peripheriebereich müsse eine stückweise Zersiedelung bestmöglichst hintangehalten werden. Alternativ zum gegenständlichen Antrag genehmigt die Gemeindevertretung hingegen einstimmig die Umwidmung von 1000 m2 aus den Gpn. 660/1 und 660/2 und zwar im Anschluß an die bereits gewidmete Gp. 660/3 von FL in BW. c) Anna Bereuter, Vandans, Innervens 176: Umwidmung von ca. 3100 m2 aus den Gpn. 1492 und 1494 von FL in (BW) und Ausweisung einer Baufläche mit etwa 1000 m2 im Bereich der Bp. 510/2: Sowohl im Bereich der Gpn. 1492 und 1494 als auch im Bereich der Bp. 510/2 liegen großflächige FL-Gebiete vor. Aus präjudiziellen Gründen spricht sich die Gemeindevertretung daher einstimmig gegen die Genehmigung der beantragten Umwidmungen aus. -3- Alternativ zum gegenständlichen Antrag genehmigt die Gemeindevertretung hingegen einstimmig die Umwidmung von ca. 750 m2 aus den Gpn. 1492 und 1494 und zwar unmittelbar anschließend an die Untervenserstraße von FL in BW. Dies stellt eine klassische Lückenwidmung dar und ergibt eine wiederum zusammenhängende BW-Fläche. d) Darinka Schmidt, Vandans, Innerbach 54: Umwidmung von rd. 1150 m2 aus der Gp. 387 incl. der Bp. 176 von FL in FS/Seniorenheim: Die Antragstellerin beabsichtigt auf der antragsgegenständlichen Teilfläche die Erweiterung des bestehenden Seniorenwohnheimes. Dieses zweifelsohne im öffentlichen Interesse gelegene Bauvorhaben soll nach einstimmiger Ansicht der Gemeindevertretung mit einer entsprechenden Umwidmung unterstützt werden, wobei die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche nicht als Baufläche-Mischgebiet sondern als Freifläche-Sondergebiet/Seniorenheim ausgewiesen wird. e) Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen, vertreten durch Margret Ganahl, Vandans, Innervens 792: Umwidmung von rd. 8000 m2 aus den Gpn. 1407/1, 1032, 1033, 1046, 1034 und 1036 von derzeit FL in BW: Übereinstimmend mit der Empfehlung des Arbeitsausschusses für Raumplanung spricht sich die Gemeindevertretung ebenfalls für eine Ablehnung des Antrages im gegenständlichen Ausmaße aus. Alternativ dazu spricht sich die Gemeindevertretung mit 18 : 3 Stimmen (Gegenstimmen: GV Bitschnau, Alois Neher und GV Kasper) für die Umwidmung von ca. 3500 m2 aus den Gpn. 1036, 1045, 1048, 1046, 1047/ 1, 1032, 1033 und 1034 unter Miteinbeziehung der Bpn. 424 und 426 von derzeit FL in BW aus. Diese Entscheidung beruht insbesondere auf der Annahme, daß mit einer teilweisen Umwidmung die bevorstehende Realteilung ermöglicht und gleichzeitig eine lebens- und existenzfähige Landwirtschaft erhalten werden kann. Darüberhinaus befindet sich im Bereich der Bp. 426 schon jetzt ein BW-Punkt, welcher nunmehr in die umwidmungsgegenständliche Teilfläche integriert wird. f) Franz Violand, Vandans, Unterbündta 777: Umwidmung der Gp. 1246/1 mit 1238 m2 von derzeit FL in BW: Die zur Umwidmung beantragte Liegenschaft ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan schon derzeit als Baufläche-Wohngebiet ausgewiesen. Gegen die Umwidmung der restlichen Liegenschaft bestehen nach einstimmiger Auffassung der Gemeindevertretung keine Bedenken. GR Wolfgang Violand hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. g) Erben nach Maria Flatz, vertreten durch Raimund Flatz, Vandans, Untervens 776: Umwidmung von rd. 2900 m2 aus der Gp. 1462/1 inklusive den Bpn. 666 und 668 von derzeit FL in BW: Der gegenständliche Antrag erscheint den Mitgliedern der Gemeindevertretung einhellig als genehmigungsfähig, zumal hier eine vertretbare Anschlußwidmung vorliegt und ein bereits bestehendes Objekt miteinbeziehen wird. Die antragsgemäße Genehmigung wird jedoch nur unter der Bedingung erteilt, daß die illwärts gelegene vorhandene BW-Fläche in FL rückgewidmet wird. -4- h) Gottlieb Wachter, Vandans, Unterbündta 451: Umwidmung der Gpn. 1954/ 1, 1953 und 1952 von FL in (BW): Im Sinne einer großflächigen FL-Gestaltung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Ablehnung des Antrages. Mit der vorgenommenen Rückwidmung ergibt sich nunmehr eine zusammenhängende FLFläche. Im übrigen hat der Antragsteller selber zum Ausdruck gebracht, daß diese (BW)-Fläche lediglich eine finanzielle Reserve für allfällige Notfälle darstelle. i) Franz Neher, Vandans, Innervens 148: Umwidmung der Gp. 1987 von bisher (BW) in BW und Umwidmung der Gpn. 1922/2, 1916/2, 1906/1 und ca. 1150 m2 aus der Gp. 1905/1 von bisher FL in (BW): Nachdem die Gp. 1987 bereits als (BW)-Fläche ausgewiesen ist, die Erschließung und Versorgung mit Wasser, Strom, Telefon und FS-Kabel sichergestellt ist, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die beantragte Vorwidmung in BW. Hinsichtlich der Umwidmung der Gpn. 1922/2, 1916/2, 1906/1 und ca. 1150 m2 aus der Gp. 1905/1 von bisher FL in (BW) spricht sich die Gemeindevertretung hingegen einstimmig für eine Ablehnung des Antrages aus. Mit der Schaffung dieser (BW)-Fläche ergebe sich eine nicht vertretbare Präjudizwirkung, zumal auch keinerlei Bedarf begründet werden kann. Im übrigen müsse getrachtet werden, daß die vorhandene FL- Fläche möglichst großräumig erhalten werden könne. Bgm. Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. j) Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, Vandans: Umwidmung von rd. 18500 m2 aus den Gpn. 353/5 bzw. 450/5 von derzeit FF in BM: Die beantragte Umwidmung von rd. 18500 m2, welche das derzeitige Bauhofgelände beinhaltet, wird mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Stejskal) genehmigt. GV Stejskal sieht sich für diese Beschlußfassung nicht entscheidungskompetent. Nachdem sich über die rechtlichen Auswirkungen hinsichtlich der Roten Gefahrenzone unterschiedliche Auffassungen ergeben, nimmt die Gemeindevertretung einstimmig Abstand von den empfohlenen Ausweitungen. Diese sollen im Zusammenhang mit der Erstellung eines endgültigen Gefahrenzonenplanes dann im Sinne der Forderung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung ausgewiesen werden, wobei die betroffenen Grundeigentümer dann die Möglichkeit des Einspruches erhalten. Abschließend bringt der Vorsitzende durch Verlesung die Stellungnahme der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 25.7.1991, ZI. 11-1121/91, zur Kenntnis, in der zu 3 Fällen eine ablehnende Stellungnahme erstattet wird. Aus gegebener Veranlassung nimmt die Gemeindevertretung zu den gegenständlichen 3 Fällen wie folgt Stellung: Geschwister Egele, Gebiet Dauner: Wenngleich der angrenzende Bereich in der Natur noch landwirtschaftlich genutzt wird, erscheint die Stellungnahme der Agrarbezirksbehörde unverständlich. Zum einen ist bekannt, daß bereits im Frühjahr 1992 mit der -5Bebauung des angrenzenden Grünbereiches begonnen werden soll (Wohnanlage Dauner), zum anderen sollen Flächenwidmungen bekanntlich großflächig und nicht kleinräumig vorgenommen werden. Eine Umwidmung erst dann vorzunehmen, wenn mit der angrenzenden Bebauung tatsächlich begonnen ist, erscheint daher widersinnig und realitätsfern. Johann Egele, Vandans, Agath 159: Entgegen der Ansicht der Agrarbezirksbehörde erscheint der Gemeindevertretung ein unmittelbarer Bedarf für die Familie Egele gegeben. Dieser resultiert insbesondere aus dem Begehren der Antragsteller auf Durchführung einer Realteilung. Eine solche wiederum erscheint nur dann möglich zu werden, wenn die beantragte Umwidmung mitberücksichtigt werden kann. Die Behauptung, daß die Landwirtschaftszone ohne sachlichen Grund weiter verkleinert wird, ist daher nicht zutreffend. Die beantragte Umwidmung bildet jedoch die Grundlage für eine Realteilung unter gleichzeitiger Erhaltung einer lebens- und existenzfähigen Landwirtschaft. Ein Vergleich mit dem gegenüberliegenden Anrainer Franz Neher ist nicht im entferntesten möglich, zumal dann über eine weitaus größere Umwidmungsfläche diskutiert werden müßte. Rosmarie Brenner, Vandans, Innervens 473: Von einer streifenartigen Vorwidmung kann nach Ansicht der Gemeindevertretung nicht die Rede sein, vielmehr stellt der gegenständliche Antrag eine klassische Anschlußwidmung dar. Nachdem die Erschließung und die Versorgung mit Wasser, Strom, Telefon und TV-Kabel bereits vorhanden ist, erscheint die beantragte Genehmigung nahezu zwingend. Von besonderer Bedeutung ist ferner die Tatsache, daß eine weitere Ausdehnung des Baulandes Richtung Norden aufgrund der gegebenen Grundbesitzverhältnisse nicht mehr möglich ist und somit eine großflächige FL-Fläche erhalten werden kann. Gleichheitsgründe in die Überlegungen miteinzubeziehen erscheint darüberhinaus äußerst fragwürdig, zumal Bauflächen dort ausgewiesen werden sollen, wo die Verträglichkeit am besten gewährleistet scheint. 3. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert GV Ernst Schoder als Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege die Empfehlungen aus der 8. Sitzung vom 20.9.1991. Die Entscheidung zur Grenzfestlegung im Bereich der Gp. 72/2 gegenüber der Gp. 72/1 von Franz Bitschnau wird über Ersuchen von GV Vallaster vertagt, nachdem Franz Bitschnau eine neuerliche Überprüfung der rekonstruierten Grenzpunkte beabsichtigt. Alle weiteren Empfehlungen des Arbeitsausschusses werden nach ausführlicher Diskussion von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt und zwar: a) Radwegunterführung bei der Illbrücke und Anbringung von Hinweisschildern bei der gedeckten Brücke mit Markierung eines Radfahrerschutzweges im Bereich der Querung der St.Antonerstraße; b) Versuchsweise Erlassung einer 30 km/h-Beschränkung auf der St.Antonerstraße; c) Durchführung von Vermessungsarbeiten, Grundablöse und Richtigstellung des Grundbuchstandes im Bereich der Einfahrt Rudolf Kopetschke im Kreuzungsbereich Gluandistraße/Untervenserstraße; -6d) Genehmigung einer mobilen Abzäunung auf dem Scheibenkopfweg oberhalb des Anwesens Nr. 139; e) Versuchsweise Neuregelung des Vorranges bei den Kreuzungen Innervenser-/Obervenser-/Scheibenkopfstraße Innervenser-/Bündtastraße Bahnhof-/Balzerstraße f) Fahrbahnmarkierungen bei der Einmündung der Obervenserstraße in die Untervenserstraße im Bereich HNr. 201; g) Einstellung der Bauarbeiten beim Garagenneubau der Eheleute Linguanti, Vandans, Innervens 458, zur Klärung des Bauabstandes gegenüber der Obervenserstraße; 4. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses für Wasser und Abwasser, Vbgm. Franz Egele, bringt die erarbeiteten Empfehlungen zur Kenntnis und beantwortet diverse Anfragen. Sämtliche Empfehlungen des Arbeitsausschusses werden letztlich einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 5. Der Bürgermeister berichtet, daß gemäß § 55 Abs. 5 des Vlbg. Straßengesetzes alle öffentlichen Straßen, die im Grundbuch ein eigenes Grundstück bilden und nicht innert 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu Gemeindestraßen erklärt werden, Gemeindestraßen sind. Damit sei klargestellt, daß die von der Obervenserstraße abzweigende Wegparzelle 2246/1 zwischenzeitlich eine öffentliche Gemeindestraße darstelle. Die mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 25.1.1990 angekaufte Wegparzelle 1834 sei hingegen noch nicht öffentliche Gemeindestraße im Sinne des Straßengesetzes. Einstimmig erklärt die Gemeindevertretung daraufhin den gesamten Daunerweg, ausgehend von der Obervenserstraße (Wohnhaus Edwin Mangeng) bis zur Einmündung in die Untervenserstraße (Wohnhaus Rosmarie Brenner) gemäß § 9 Abs. 1 des Straßengesetzes zur öffentlichen Gemeindestraße. 6. Umfassend informiert der Bürgermeister über das Recycling-Projekt der ArgeV. Diese beabsichtigt demzufolge die Aufstellung von Sammelbehältern auf Privatgrund, bei Kaufhäusern sowie öffentlichen SammelZentren, wobei je ein Behälter für Alu und Metall sowie für PE- und PET-Kunststoffe zur Aufstellung gelangen soll. Ab 1.1.1992 sollen weiters 3 Kunststoffgefäße für Getränkedosen, für PET und PE-Flaschen sowie für Verbundgetränkeverpackungen und Joghurtbecher aufgestellt werden. Die zurückkehrenden Materialien sollen dann einer Wiederverwertung zugeführt werden. Diese Vorgangsweise wird vom Bürgermeister verurteilt, wobei mehrere Gründe gegen das Projekt sprechen: a) Es wird der Eindruck erweckt, daß Wiederverwertung ident ist mit dem Umweltgedanken. Die Wiederverwertung der gesammelten Verpackungen kann das Image dieser Verpackung heben, wodurch der Marktanteil gegenüber Mehrwegflaschen steigt. Solche Wirkungen würden in einem krassen Widerspruch zur Forderung Vermeidung stehen. b) Das Problem ist mit der Sammlung nicht gelöst. Die Fragen der Sortierung und Entsorgung nicht brauchbarer Fraktionen der Recyclierung, der Produktgestaltung sind ungelöst. -7- c) Der Konsument wird für einen Entsorgungsbeitrag herangezogen und überdies wird noch auf seine Arbeitskraft (im Wege der Sortierung bzw. der Abgabe) zurückgegriffen. d) Es wäre sinnvoll, die Mittel, die von Bürgern zur Bewältigung von Problemen der Abfallwirtschaft eingehoben werden, im Interesse des Umweltschutzes so wirksam wie möglich einzusetzen. GV Manfred Vallaster vertritt die Auffassung, daß hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll. Seiner Meinung nach stelle dieses Projekt der ArgeV eine Übergangslösung dar, die nicht schon vorweg verurteilt und verteufelt werden dürfe. Außerdem sei die Aufstellung der SammelContainer nicht mehr zu verhindern, zumal diese bereits angeschafft worden seien. Der Bürgermeister, GV Elmar Kasper und GV Ernst Stejskal bringen daraufhin ihren Unmut über diese Betrachtungsweise zum Ausdruck und plädieren für eine Vorgangsweise im Sinne des Vorarlberger Gemeindeverbandes, derzufolge der ArgeV keine Erlaubnis zur Aufstellung von Behältern auf öffentlichen AltstoffsammelZentren erteilt werden soll. Darüberhinaus wird vom Bürgermeister nachstehender Antrag zur Abstimmung gebracht: Die Gemeindevertretung von Vandans lehnt im Interesse einer zukunftsorientierten Müll Vermeidungsstrategie die Tätigkeit der auf Einwegverpackungen spezialisierten Arbeitsgemeinschaft Verpackungsverwertung (ArgeV) ab. Die Gemeinde Vandans wird daher dieser ArgeV weder aus öffentlichen Mitteln finanzierte Abfallcontainer noch Standplätze für solche Container zur Verfügung stellen. Der Bürgermeister wird ferner ersucht, diese Haltung der Gemeindevertretung dem Vorarlberger Gemeindeverband, der Arbeitsgemeinschaft Verpackungsverwertung und dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie mitzuteilen, letzterem mit dem dringenden Ersuchen, die entsprechende Verordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz, welche Basis für die Tätigkeit der ArgeV bildet, ehest aufzuheben. Diesem Antrag ist mit 17 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: GV Bitschnau, GV Schapler, GV Vallaster und GV Dr. Hämmerle) zugestimmt worden. 7. Der Bürgermeister berichtet, daß - im Schwimmbad Vandans am 8.7.1991 eine amtsärztliche Kontrolle stattgefunden habe. Dabei seien großteils zufriedenstellende Verhältnisse vorgefunden worden. Darüberhinaus seien aber auch verschiedene Verbesserungen angeregt worden; - nunmehr ein überarbeitetes Vorprojekt "Wohnanlage Dauner" vorliege. Dieses beinhalte insgesamt 27 Wohneinheiten und werde in der nächsten Sitzung des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege geprüft und beraten; - aus Anlaß des Konkursverfahrens Atzmüller und der beabsichtigte Verkauf der Konsum-Filiale Vandans allenfalls eine außertourliche Sitzung der Gemeindevertretung erforderlich werde; - über Initiative des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen am Sonntag, den 20. Oktober 1991, ein ORF-Frühschoppen in der Rätikonhalle Vandans stattfinde; -8- vom SCM Vandans ein Dankschreiben eingelangt sei, in dem sich der Obmann für die Erlassung der Kanalanschlußgebühr herzlich bedanke; Unter Punkt "Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: GV Vallaster ersucht um Auskunft, innert welcher Zeit mit konkreten Lösungsvorschlägen zum Kindergartenproblem gerechnet werden könne. Bgm. Wachter stellt dazu fest, daß vorerst eine auf 2 Jahre befristete Bewilligung für einen 3. Gruppenraum von der Bezirkshauptmannschaft und der Kindergarteninspektorin erteilt worden sei. Es sei nun zu prüfen, inwieweit über diesen Zeitraum hinaus die Kinderzahlen einen 3. Gruppenraum erforderlich machen. Jedenfalls werde man zeitgerecht definitive Lösungsvorschläge erarbeiten. Eine weitere Anfrage von GV Vallaster betrifft die Straßenbeleuchtung an der oberen Rellstalstraße. Hier habe man der Fam. Troppmair schon vor Jahren einen Lichtschirm zugesagt, diesen aber bis heute nicht montieren lassen. Bgm. Wachter verspricht hiezu eine Urgenz bei der Lieferfirma. Eine letzte Anfrage von GV Vallaster bezieht sich auf die Zufahrtsstraße Kovar/Nesensohn/Seeberger/Valasek. Dazu stellt der Bürgermeister fest, daß früher wie heute kein Grund für einen ausreichenden Umkehrplatz oder gar eine durchgehende Straßenverbindung zur Verfügung stehe. Folgedessen sei auch eine Lösung im herkömmlichen Sinne nicht durchführbar. Nach Abschluß der Kanalisationsarbeiten sei seiner Meinung nach aber der Zeitpunkt gekommen, dieses Problem neuerlich in die Hand zu nehmen. GV Ernst Stejskal bringt seinerseits zur Kenntnis, daß durch das Befahren der gedeckten Holzbrücke sich eine starke Lärmbelästigung entwickle. Er ersuche um bestmöglichste Abstellung. Dazu stellt der Bürgermeister fest, daß dies nur mit einer umfassenden Sanierung der Brücke möglich wäre. Eine solche Sanierung wiederum wäre nur vorstellbar, wenn auch die Gemeinde St.Anton eine aliquote Mitfinanzierung übernehmen würde. Er werde jedenfalls ein entsprechendes Ansuchen an die Gemeinde St.Anton richten. Letztlich urgiert GV Ernst Stejskal zum wiederholten Male die längst fällige Grenzstein-Wiederversetzung. Diese seien seit den Kanalbauarbeiten fällig. Auch hier verspricht der Bürgermeister eine sofortige Intervention beim Vermessungsbüro Bischofberger, Bludenz. 8. Das vom UTC Vandans eingebrachte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht der Antragsteller um Refundierung der anläßlich des Sommerfestes 1991 aufgelaufenen Getränkesteuer in Höhe von S 39.024, --. Über Antrag des Vorsitzenden genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin einstimmig die Refundierung der vorzitierten Getränkesteuer in voller Höhe an den UTC Vandans. 9. Ebenso wird das vom Stand Montafon eingebrachte Ansuchen, datiert mit 2. Oktober 1991, vom Vorsitzenden verlesen. Darin ersucht die Forstverwaltung wiederum um Übernahme eines Finanzierungsbeitrages für das Jahr 1991 und zwar in Höhe von S 135.281, --. Desweiteren führt die Forstverwaltung aus, daß die Arbeiten für die Forsteinrichtung zügig vorangehen und daß das Kartenwerk mit der neuen Abteilungsgliederung und Klassifizierung der Standeswaldungen nach Wirtschaftsklassen abgeschlossen sei. -9- Für einige Waldbereiche mit besonderer Schutz- bzw. Bannwaldfunktion werde man Schutzwaldsanierungsprojekte bzw. in Zusammenarbeit mit der Wildbach- und Lawinenverbauung auch flächenwirtschaftliche Projekte erarbeiten, welche anschließend bei der Behörde mit dem Antrag auf Förderung eingereicht werden sollen. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung sodann den nach dem Bevölkerungsschlüssel auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrag für das laufende Jahr. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die rege Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende