19800207_GVE032

Dateigröße 427.68 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:17
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1980-02-07
Erscheinungsdatum 1980-02-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS N i e d e r s c h r i f t über die am Donnerstag, den 0 7 . Februar 1980 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt stattgefundene 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift von der 31. öffentl. Sitzung 3) B e r i c h t e : a) Standessitzung vom 19.12.1979 und 07.02.1980 b) 18. Sitzung des Verwaltungsausschusses der Hauptschule c) Eingabe des generellen Kanalisationsprojektes Vandans zur behördlichen Bewilligung am 29.01.1980 d) Verschmelzung der Raiffeisenkassen im Montafon mit der Raiffeisenbank in Schruns e) 20. Grundverkehrssitzung vom 14.01.1980 f) Dankschreiben des SCM Vandans für Fahrtkostenzuschuß 4) Kenntnisnahme von Gemeindevorstandsbeschlüssen vom und 10.01.1980 11.12.1979 5) a) Bewilligung zur Anschaffung von Lehr- und Lernmittel für die Sonder- und Volksschule b) Ansuchen vom Elternverein um Zuwendung zum Kinderfasching 6) Bericht über die Aussprache bei den Vorarlberger Illwerken AG am 28.01.1980 betreffend Schiabfahrt Vandans, Hüttenkopfbahn und die künftige Entwicklung vom Schigebiet Golm-Platzis sowie Beschlußfassung über die Befürwortung zur Verleihung der Konzession zum Bau und Betrieb der Hüttenkopfbahn und Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und Betriebsbewilligung 7) Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Widmung des für die Abwasserreinigungsanlage vorgesehenen Geländes auf der -Fritschis Wiese8) Beschlußfassung zur Ablöse des Ersatzholzschopfes für HNr. 94 durch Tschabrun Aloisia, Vandans 95, um 6.124, -- S im Sinne des Übereinkommens vom 08.02.1965 bzw. 56. und 58. GV-Sitzung aus 1965 9) Ansuchen von Ludwig Greber, Vandans 394, um die Gastgewerbekonzession mit dem Betriebsnamen/"Cafe Greber" 10) Beschlußfassung zum Jahresvoranschlag 19 8 0 a) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 07.01.1980 und des Gemeindevorstandes vom 10.01.1980. b) Feststellung des Jahresvoranschlages 1980 11) Genehmigung des Stellenplanes für 1980 12) Genehmigung der Empfehlungen des Personalausschusses vom 29.01.1980 (vertraulich!) Anwesend waren: Bgm. Oskar Vonier, vier Gemeinderäte und 11 — Gemeindevertreter Entschuldigt: GV Alge Edwin, GV Graß Reinhard und GV Josef Fussenegger Ersatzmänner: Egele Franz, Salzgeber Florentin und Kremnitz Erich zur TAGESORDNUNG: 1) Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Zuhörer und stellte die Beschlußfähigkeit fest. 2) Die Niederschrift von der 31. öffentlichen Sitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. 3) Die Berichte, wie in der Tagesordnung angeführt, wurden zur Kenntnis genommen. 4) Die Gemeindevorstandsbeschlüsse vom 11.12.1979 und 10.01.1980 wurden den Gemeindevertretern zur Kenntnis gebracht. 5) Die Ansuchen zur Anschaffung von Lehr- und Lernmittel a) der Sonderschule in Höhe von S 25.000, -- und der Volksschule in Höhe von S 6.000, -wurden genehmigt. Demzufolge sind die Voranschlagsposten um 10.000, -- bzw. 6.000, -- S zu erhöhen. b) Dem Elternverein Vandans soll ausnahmsweise ohne Präjudizierung künftiger Jahre, ein Beitrag für den bereits organisierten Kinderfasching am 15.02.1980 von S 4.000, -gewährt werden. 6) Der Vorsitzende berichtete ausführlich über die seit der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 29.11.1979 erfolgten Geschehnisse zur Schiabfahrt Vandans, Hüttenkopfbahn und die künftige Entwicklung vom Schigebiet Golm-Platzis. Bei der Vorsprache von 7 Vertretern der Gemeinde Vandans bei den Vorarlberger 111werken AG am 28.01.1980 in Bregenz, wurde die Vorgangsweise zur Ablöse der Schiabfahrt erörtert. Die Gemeinde Vandans deponierte den Wunsch anstelle eines Doppelsesselliftes eine einschiebbare Dreiersesselbahn in der Planungsphase der Hüttenkopfbahn zu berücksichtigen. Im wesentlichen aber ging es der Vandanser Abordnung darum, von den VIW eine Absichtserklärung über den weiteren Ausbau durch die eigene Seilbahn- und Hotelbetriebsgesellschaft, die Bereitschaft zur Gründung einer neuen Gesellschaft mit aufgezeigten fremden Interessenten oder den Verzicht auf den Konkurrenzschutz für Talverbindung und Platzis zu erlangen. Die Vorarlberger Iiiwerke hat jedoch keine wie immer gearteten Zugeständnisse oder Absichtserklärungen für die Zukunft gegeben. Die Vorarlberger Iiiwerke erwartet eine bedingungslose Befürwortung zum Bau- und Konzessionsansuchen der Hüttenkopfbahn. - 3 - Der Hauptausschuß des Verkehrsvereines Vandans hat sich bereits am 30.01.1980 mit dem Ergebnis der Verhandlungen bei der VIW befaßt und an die Gemeindevertretung den Antrag gestellt, die Beschlußfassung zu vertagen, um weitere Gespräche und die Entscheidung der Jahreshauptversammlung am 29.02.1980 zu berücksichtigen. Nach mehreren Diskussionsbeiträgen hat sich die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig für die Vertagung des gegenständlichen Tagesordnungspunktes ausgesprochen. 7) Der Abänderung des Flächenwidmungsplanes zur Umwidmung des erforderlichen Grundes in FREIFLÄCHE-Sondergebiet für die Abwasserreinigungsanlage des AbwasserverbandesAußerm stimmt. 8) Dem Ablöseansuchen für den Ersatzholzschopf zum HNr. 94 durch Aloisia Tschabrun, Vandans 95, um S 6.124, -- wurde entsprochen. 9) Das Ansuchen von Ludwig Greber, Vandans 394, um die Gastgewerbekonzession mit dem Betriebsnamen "Cafe Greber" wurde befürwortet. 10) Der Voranschlag für 1980 wurde wie folgt beschlossen: a) Sämtliche Steuern und Abgaben außer der Wasserbezugsgegebühr und lassen. Demzufolge wurden die steuerlichen Hebesätze und Gebühren für das Jahr 1980 wie folgt festgesetzt: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Grundsteuer A für land- u. forstw. Betriebe 500 v.H. Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 420 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H. Lohnsummensteuer 2 v.T. Getränkesteuer für alle Getränke und Eis mit Ausnahme von Frühstückskaffee 10 v.H. Vergnügungssteuer (ortsansäßige Vereine sind jährlich von einer Veranstaltung befreit) 10 v.H. Verwaltungsabgaben bei Baubewilligungen 1/8 % der Baukostensumme unter Annahme von 1300, --S/m3 u.R., hoch. 3000, -- S bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern. Die Gästetaxe incl. 30 Groschen Mullabgabe wird mit S 5, 50 (+ 20 Gr. W M , 10 Gr. V W ) festgesetzt. Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt für gewerbliche Betriebe wird mit S 11, -- belassen. Die Fremdenverkehrsbeitragspunkte sollen im wesentlichen im Sinne der Empfehlungen des Einschätzungsbeirates vom 30.08.1979 vorgeschrieben werden, Die Hundesteuer wird wie folgt belassen: Alle über 3 Monate alten Hunde einheitlich S 200, --, für jeden weiteren Hund im Haushalt S 300, --. Gemeindeeinrichtungen k) Mull wird nur aus genormten Abfuhrgefäßen, also unseren OCHSNER-Kübel und den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen, schwarzen KunststoffMullsäcken abgeführt. Wenn Mullkübel defekt oder un- - 4 - brauchbar werden, wird empfohlen, statt eines neuen Kübels die entsprechende Anzahl von Mullsäcken beim Gemeindeamt zu kaufen; dies gilt auch für. neu zugezogene oder neugegründete Haushalte. Die Mindestabnahme von Säcken statt eines Kübels wurde mit 30 Stk. á S 7, -- festgesetzt. Die Abfuhrgebühr für 1980 wurde wie folgt beschlossen: Haushalt mit einer Person Haushalt mit zwei oder mehr Pers. bzw.35 1 Gewerbebetrieb und Haushalt mit 55 1 Gewerbebetrieb und Haushalt mit 90 1 Container je Entleerung 1 Mullsack (Mindestabnahme 10 Stk. bzw. á 30 Stück siehe oben) S 90, -S 220, -S 300, -S 440, -S 80, -S 7, -- Weiters wird - wie oben angeführt - pro Fremdennächtigung 30 Groschen zum Personen - oder Gewerbetarif hinzugerechnet und mit der Gästetaxe eingehoben werden. Die Gewerbebetriebe ohne Nächtigungen werden außerdem für die Inanspruchnahme der Mulldeponie wie folgt belastet: Vorarlberger Illwerke AG SPAR - TANN Lorünser Hermann, Tischler Tschabrun Heinz, Tischler Bitschnau Otto, Tischler Bitschnau Franz, Gärtnerei Gebr. Dietrich, Sägewerk Durig Anna, SPAR Konsum Österreich Lorünser Hermann, Golfrest. Sporthotel Kasper Sporthotel Sonne Hotel Brunella Kasper Ilse, Vanossa *^Bper Egon, Elektro Tagwerker Paul, Rest. Schapler Christian, Bäckerei Gasth.Klein Tirol, Kofier Bäckerei Wilhelmer Bäckerei Greber Ludwig Kasper Maria, Trafik Bergthaler Edith, Rätikonhalle Ferienhaus Gemsle Ferienhaus Bruno Liftstöbli Bachmann Kaufhaus Wilhelmer Schoder Ernst, Transporte Schwimmbad Vandans Neher Walter, Tischler Pension Valisera, 633 Pension Bellutta, 35 5.000 800 600 600 600 600 600 500 500 400 400 400 400 300 300 300 300 200 /\&P<'J£OQ 200 200 200 200 200 200 100 100 100 100 100 100 Bitschnau Hans, Stukk. Raiffeisenkasse Vandans Doppelsesselbahn Vandans Atzmüller Ludwig, Bauuntern. Neyer Clothilde, Friseur Juen Erich, Sägewerk Golfplatz Ferienhaus Bitschnau 130 Ferienhaus Brenner 174 Wachter Anton, Mietwagen Tschabrun Karl, Pension Kasper Elmar, Mietwagen Bitschnau Gebhard, Trafik Bitschnau Renate, Friseur Bleiner Johann, Estriche Ferienhaus Köb Pension Platzer, 506 Pension Mansaura, 348 Neher Franz, Bauunternehmen Pension Erna, 203 Pension Pichler, 350 Pension Tagwerker, 399 Pension Neher Franz, 148 Ferienhaus Neher 123 Schoder Hermann, Krauthobel Gästehaus Walch, 624 Mietwagenuntern. Haueis, 400 Gästehaus Bitschnau, 728 Gästehaus Schneider, 107 Kunsttischlerei Hartmann, 24 Ferienhaus Grabher Paul, 749 In sämtlichen Gebühren der Mullabfuhr ist die Mehrwertsteuer von 8 % nicht enthalten. 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100, - - 5 - 1) Die Wasserverbrauchsgebühren o h n e steuer werden wie folgt festgesetzt: 8 % Mehrwert- 1) Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser wird mit 1.50 S festgesetzt (1979 1, 40 S) Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh sind 40 m3 frei 2) Die Zählermiete beträgt 6 0 , - - S im Jahr. 3) Jene ca. 20 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht durch Wassermesser registriert wird, sollen pro Person 75 m3 Jahrespauschale bezahlen. m) Die Wasseranschlußgebühr ohne Mehrwertsteuer für Neuoder Zubauten bei Hauptwohngebäuden setzt sich wie folgt zusammen: 1) Die Grundgebühr beträgt 4000, -- und 2)- S 14, -- per m3 umbauter Raum zum Zeitpunkt der Schlußüberprüfung. Für den Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50 % als indirekte Wohnbauförderung. 3) Objekte, die nach der Schlußüberprüfung des Neu- oder Zubaues über 1800 m3 u.R. aufweisen, müssen zur Anschlußgebühr Wassererschließungskosten bezahlen. Die Höhe wird von der Gemeindevertretung individuell festgesetzt werden. n) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1, - m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahren Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung (Indexangleichung) wird für Einwohner von Vandans mit 1.600, -- S festgesetzt. o) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit 1.100, -- S und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit 700, -- S festgesetzt. p) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: a) Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung. Pro Besamung sind 100, -- S rückzuerstatten. b) Über Antrag der Landwirte wird das Sprunggeld mit S 100, -- festgesetzt. c) Für die Kosten der Stierhaltung kommt die Gemeinde auf. d) Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen. ZUSAMMENFASSUNG DES VORANSCHLAGES 1980 A u s g a b e E i n n a h m e n Erfolgs- Vermögens gebarung gebarung Erfolgs- Vermögensgebarung gebarung 1.638 60 93 150 2.658 229 0 Vertretungskörper u. allgem. Verwaltung 97 1 öffentliche Ordnung und Sicherheit 626 2 Unterricht, Erziehung, Sport, Wissenschaft 3 Kunst, Kultur und Kultus 4 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 76 5 Gesundheit 278 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 1.150 6 7 Wirtschaftsförderung 1.103 8 Dienstleistungen 2.664 9 Finanzwirtschaft 2.908 12 162 484 1 .736 17.020 18.753 18.75-3 1 . 748 ZUSAMMENSTELLUNG Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr 23.715 3.203 Ausgaben 16.750 3.475 3.490 Entnahme aus Kassabeständen HAUSHALTSUMSATZ 178 817 20.225 20.501 3.214 516 16.750 1 .748 Einnahmen n 23.715 550 2.308 3.475 - 7 - 11) Der Stellenplan für das Jahr 1980 wurde genehmigt. 12) Alle Empfehlungen des Personalausschusses vom 29.01.1980 wurden genehmigt. Anstelle der vorgeschlagenen Entschädigung für Feuerwehrkurse unter Punkt 3) b ) , wurde eine Pauschale von S 400, -- pro Tag beschlossen. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. - Ende der Sitzung um 22.45 Uhr -