19940331_GVE045

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:17
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-03-31
Erscheinungsdatum 1994-03-31
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 31. März 1994 Niederschrift aufgenommen am 31. März 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 45. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 24. März 1994 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann, Traugott Mostböck, Alois Neher und Anton Kovar. Entschuldigt: GV Kurt Greber, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal und GV Elmar Kasper Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die 45. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 2. c) zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung vom 17. Februar 1994 2. Entscheidung zum Ansuchen von a) Wilhelm und Silvia Mungenast, Bludenz, Gartenstraße 15, b) SPAR-Warenhandels-AG, Dornbirn, und c) Thomas Fitz, Vandans, Untervens 424, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde für ein Einfamilienwohnhaus auf Gst.Nr. 333/1, eine Wohn- und Geschäftsanlage auf Gst.Nr. 35/1 und ein Einfamilienwohnhaus auf Gst.Nr. 1856/4 3. Entscheidung zum Ansuchen des UTC Vandans um kostenlose Überlassung des für die Erstellung zweier Tennisplätze erforderlichen Grundes aus den Grundstücken Nr. 12/3 und 450/6 sowie Erlassung des bisherigen Pachtzinses 4. Auftragserteilung zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für die Freibadanlage Vandans 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen- und Ortsbildpflege vom 4. März 1994 -2- 6. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) e) f) ein ein ein ein ein ein Bauproduktegesetz; Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes; Gesetz über eine Änderung des Jagdabgabegesetzes; Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes; Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes; Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabegesetz); 7. Beschlußfassungen zum Voranschlag 1994 gemäß § 73 Gemeindegesetz A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren aufgrund der Empfehlung des Arbeitsausschusses für Finanzwesen vom 17. März 1994 und des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 23. März 1994 B) Feststellung des Voranschlages für das Jahr 1994 8. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1994 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Februar 1994, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der drei Bauvorhaben wird allen Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das vom Union-Tennisclub Vandans eingebrachte Ansuchen vom 2. März 1994 wird vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. Die Antragsteller ersuchen darin zum einen um Überlassung des für eine Erweiterung der Tennisanlage erforderlichen Grundes und zum anderen um eine endgültige Erlassung des bisherigen Pachtzinses. Die Erweiterung der Tennisanlage wird in erster Linie mit der derzeit äußerst prekären Kapazitätssituation (derzeit 247 Mitglieder) begründet. Für den Antrag auf Erlassung des bisherigen Pachtzinses wird hingegen ins Treffen geführt, daß für die Anlagenerweiterung keine direkte Förderung der Gemeinde Vandans erwartet werden könne und der UTC Vandans als wohl einziger Ortsverein einen Pachtschilling an die Gemeinde zu entrichten habe. Sehr umfassend informiert der Vorsitzende in der Folge über die derzeitige Situation beim UTC Vandans, deren Mitgliederstand bzw. der Mitgliederherkunft, das äußerst aktive und engagierte Vereinsleben und die vom Verein vorbildlich geleistete Jugendförderung. Darüberhinaus erinnert der Vorsitzende auch an die im Jahre 1980 durch die Gemeinde Vandans getätigte Anlagenerstellung und die daraus resultierenden Beweggründe für die Verrechnung eines Pachtzinses. -3- GV Manfred Vallaster, GV Franz Bitschnau und Vbgm. Franz Egele unterstützen in ihren Wortmeldungen die Ausführungen des Bürgermeisters und befürworten ebenfalls eine positive Erledigung der eingebrachten Anträge. GV Inge Dobler vertritt ihrerseits die Auffassung, daß der bisherige Pachtzins angesichts der von der Gemeinde Vandans getätigten Investitionen keine unvertretbare Forderung dargestellt habe und sie dem Ansinnen auf Erlassung des Pachtzinses daher kein Verständnis entgegenbringen könne. Äußerst angeregt werden sodann Für und Wider der zur Diskussion stehenden Anträge beraten. GR Josef Tschofen und GR Gottfried Schapler bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß der UTC Vandans ohne Zweifel als äußerst rühriger Ortsverein klassifiziert werden könne und dementsprechend auch Anerkennung verdiene. Einem Antrag auf eine zeitlich unbefristete Aussetzung des bisherigen Pachtzinses könne jedoch trotzdem nicht zugestimmt werden. Angesichts der eine getrennte "Erlassung des daß die beiden angeregten Diskussion ersucht der Bürgermeister sodann um Beratung der beiden Anträge "Grundbeistel 1 ung" und Pachtzinses", zumal die bisherige Diskussion verdeutliche, Anträge sehr unterschiedlich beurteilt werden. Um 21.40 Uhr wird die Sitzung vom Vorsitzenden unterbrochen, um dem anwesenden Obmann des UTC Vandans Gelegenheit zur Beantwortung einiger Fragen zu geben. Um 21.45 Uhr wird die Sitzung neuerlich eröffnet und werden die Beratungen fortgesetzt. GR Josef Tschofen plädiert sodann dafür, daß dem UTC Vandans vorerst eine Pachtzins-Aussetzung für das Jahr 1994 bewilligt werden soll. Die Gemeinde Vandans habe damit den Vorteil die gegenständliche Problematik eingehend und ohne Zeitdruck beraten zu können. Auch dem UTC Vandans widerfahre mit einer solchen Teillösung kein Nachteil, zumal dieser ohne Verzögerung die weiteren Planungen zur Erweiterung der Anlage aufnehmen könne. Für beide Vertragspartner ergebe sich darüberhinaus die Möglichkeit, in aller Ruhe den Entwurf eines künftigen Mietvertrages zu erarbeiten. Auch GR Wolfgang Violand unterstützt diese Ausführungen des Vorredners und mahnt, von einer voreiligen Entscheidung Abstand zu nehmen. Der Antrag von GR Josef Tschofen, dem Ansuchen des UTC Vandans unter Berücksichtigung seiner vorerwähnten Argumente daher nur teilweise stattzugeben, wird von der Gemeindevertretung sodann mit 8 : 12 Stimmen (Gegenstimmen: Bgm. Burkhard Wachter, Vbgm. Franz Egele, GV Peter Scheider, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, Karin Ganahl, Alois Neher und Anton Kovar) abgelehnt. Nach zahlreichen weiteren Debattenbeiträgen bringt der Vorsitzende sodann nachstehende Anträge zur Abstimmung: a) Für die dringend notwendige Erweiterung der Tennisanlage soll dem UTC Vandans aus den gemeindeeigenen Liegenschaften Nr. 12/3 und 450/6 der hiefür erforderliche Grund kostenlos überlassen werden. Die Überlassung des Grundes hat in Form eines Baurechtsvertrages zu erfolgen. Die Situierung der beiden Tennisplätze auf den vorerwähnten Liegenschaften hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Vandans zu erfolgen. -4- Dieser Antrag wird mit 16 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: GR Wolfgang Violand, GV Ernst Schoder, GV Gerhard Stampfer und Traugott Mostböck) angenommen. b) Um in erster Linie der örtlichen Bevölkerung eine Clubmitgliedschaft bzw. ein verbessertes Spielangebot zu ermöglichen, dürfen vom UTC Vandans bis auf weiteres keine auswärtigen Clubmitglieder (als "auswärtig" gilt, wer nicht in Vandans seinen Hauptwohnsitz hat) mehr aufgenommen werden. Über Antrag von GV Gerlinde Linder ist eine Ausnahme von dieser Bestimmung bis zu maximal drei Spielern bzw. Spielerinnen möglich, wenn dies vom UTC Vandans aus sportlichen Überlegungen (z.B. Verstärkung der Kampfmannschaften) als notwendig und unentbehrlich erachtet wird. Diesem Antrag wird ebenfalls mit 16 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: GR Josef Tschofen, GV Ernst Schoder, GV Manfred Blenke und GV Franz Bitschnau) zugestimmt. c) Der UTC Vandans nimmt zur Kenntnis, daß von der Gemeinde Vandans zur jeglichen Erweiterung der Tennisanlage keine direkten finanziellen Zuschüsse geleistet werden. Die Annahme dieses Antrages erfolgt einstimmig. d) Die Bewirtung im vereinseigenen Clubheim hat sich ausschließlich auf Benutzer der Sportanlage zu beschränken. Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen. e) Auf die Entrichtung eines Pachtzinses durch den UTC Vandans an die Gemeinde Vandans wird bis auf weiteres verzichtet. Jenen Mietzins hingegen, den die Gemeinde Vandans aus der seinerzeitigen Errichtung der Tennisanlage an die Republik Österreich zu leisten hat, hat der UTC Vandans jedoch alljährlich in voller Höhe der Gemeinde Vandans zu refundieren. Diesem Antrag wird wiederum mit 12 : 8 Stimmen (Gegenstimmen: GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GV Josef Tschofen, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, Leonhard Ammann und Traugott Mostböck) zugestimmt. f) Für den Fall, daß sich wesentliche Punkte und Voraussetzungen, die derzeit Inhalt des Vertrages darstellen, ändern, behält sich die Gemeinde Vandans die jederzeitige Kündigung dieses noch abzuschließenden Mietvertrages vor. Die Annahme dieses Antrages erfolgt einstimmig. 4. In seinen einleitenden Bemerkungen erinnert der Bürgermeister an die in absehbarer Zeit erforderlich werdende Sanierung der Freibadanlage Vandans. Nach intensiven Bemühungen habe man nunmehr mit dem Ingenieurbüro BHM in Rankweil ein Unternehmen ausfindig machen können, das in der Lage sei, ein den Vorstellungen der Gemeinde Vandans entsprechendes Sanierungskonzept auszuarbeiten. Nach ersten Vorgesprächen liege vom besagten Ingenieurbüro zwischenzeitlich ein Honorarangebot hinsichtlich der Erarbeitung eines solchen Sanierungskonzeptes vor. Aus dem vorliegenden Honorarangebot sei insbesondere auch die Vorgangsweise und der Leistungsumfang erkennbar. Als Pauschalhonorar werde ein Nettobetrag von S 98.000, -- ausgewiesen. -5- Nachdem eine Kopie des gegenständlichen Honorarangebotes zeitgerecht allen in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen zugegangen ist, wird auf eine breite Diskussion einhellig verzichtet. Einstimmig befürworten die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Erarbeitung eines solchen Sanierungskonzeptes und genehmigen ebenfalls einstimmig eine Auftragserteilung an das Ingenieurbüro BHM in Rankweil und zwar auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 8. März 1994. 5. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Arbeitsausschusses, GV Ernst Schoder, die in der 15. Arbeitssitzung des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 4. März 1994 erarbeiteten Empfehlungen. Nach Beantwortung einiger ergänzender Fragen unterstützt die Gemeindevertretung einhellig die vom Arbeitsausschuß ausgesprochenen Empfehlungen und erhebt diese einstimmig zum Beschluß. Über Antrag von GR Gottfried Schapler spricht sich die Gemeindevertretung abweichend von der Empfehlung des Arbeitsausschusses -wiederum einstimmig- beim Gehsteigprojekt zwischen der Almastraße und der Daleustraße für eine Kontaktaufnahme mit einem befähigten Straßenplaner aus. Dieser soll insbesondere die Frage einer geänderten Gehsteiggestaltung prüfen und angesichts der untergeordneten Funktion dieser Straßenverbindung Möglichkeiten einer alternativen Lösung erarbeiten. Mit 17 : 3 Stimmen Manfred Vallaster) gegen einen Antrag Daleustraße in die miteinzubeziehen. (GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler und GV spricht sich die Gemeindevertretung darüberhinaus von GR Gottfried Schapler aus, auch die sogenannte vorerwähnte Begutachtung durch einen Straßenplaner 6. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu allen sechs nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 7. Eingangs der Budgetberatungen führt der Bürgermeister aus, daß zum gegenständlichen Vorschlag bereits eingehende Beratungen im Finanzausschuß und Gemeindevorstand stattgefunden haben und daß die Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet wurden. Die ständigen Teuerungen auf allen Ebenen zwinge auch die Gemeinde verschiedene Abgaben und Gebühren im unbedingt notwendigen Ausmaße zu erhöhen. In sachlicher Diskussion werden sodann die zahlreichen Hebesätze, Gebühren und Abgaben beraten und mit Ausnahme der Müll gebühren und der Wasserbezugsgebühr wie folgt einstimmig beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren Mehrwertsteuer): (ohne a) Grundsteuer A für land- und forstw. Betriebe 500 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 500 v.H. c) Gewerbesteuer 172 v.H. d) Lohnsummensteuer 2 v.H. -6- e) Kommunal Steuer 3 v.H. f) Getränkesteuer für alkoholhaltige Getränke und Speiseeis 10 v.H. für alkoholfreie Getränke 5 v.H. g) Vergnügungssteuer 10 v.H. (ortsansäßige Vereine sollen jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten) h) Die Gästetaxe incl. 2, -- S an den Verkehrsverband Montafon wird von 9, 20 S auf 9, 50 S angehoben i) Fremdenverkehrsbeitragssatz 1994 0, 6 v.H. j) Hundesteuer: Alle über 3 Monate alten Hunde im Haushalt einheitlich 400, -- S für einen zweiten Hund im Haushalt 1.000, -- S für jeden weiteren Hund 2.000, -- S (ausgenommen von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jägern, Lawinenhunde und Blindenhunde) k) Müll wird nur aus den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen Müllsäcken (60 1) abgeführt; 1 Müllsack 30, -- S jährl. Grundgebühr für Haushalte mit einer Person 118, 18 S jährl. Grundgebühr für Haushalte mit mehr als einer Person 236, 36 S Container je Entleerung 800 1 400, -- S 1100 1 550, - S l) Die Wasserverbrauchsgebühren betragen: 1. Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser 5, -- S 2. Die Zählermiete pro Wassermesser pro Jahr 140, -- S m) Die Wasseranschlußgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: 1. Die Grundgebühr beträgt 6.500, -- S 2. Zuzüglich pro Kubikmeter umbauter Raum gemäß Bauverhandlung 25, -- S 3. Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50 % als indirekte Wohnbauförderung 4. Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. n) Die Kanalbenützungsgebühr pro Kubikmeter Wasserverbrauch wird angehoben von 14, -- S auf 15, -- S o) Der Kanalbeitragssatz wird mit 300, -- S festgesetzt -7p) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wird für Einwohner von Vandans mit 2.800, -- S festgesetzt q) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit 3.300, -- S und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit 2.200, -- S festgesetzt r) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung 2. Für die Kosten für den Ankauf und die Stierhaltung kommt die Gemeinde auf 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen 4. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viehzählung sind max. 40 m3 Wasser frei s) Die Kindergartengebühr wird mit 109, 09 S pro Kind und für jedes weitere Kind aus der selben Familie mit 72, 73 S pro Monat festgesetzt Elternbeitrag für Inanspruchnahme des Kindergartenbusses 150, -- S/Monat Hinsichtlich der Müllgrundgebühren und der Wasserbezugsgebühr wird von den Mandataren der ÖVP-Fraktion die Auffassung vertreten, daß diese nicht wie vorgesehen um 30 % bzw. 25 % sondern um lediglich 15 % angehoben werden sollen. Sämtliche Gebühren sollen in Zukunft dann lediglich um die jährliche Indexsteigerung angehoben werden. B) Sodann werden vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden die wesentlichsten Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert. Nach Beantwortung einiger Fragen genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin den Vorschlag für das Jahr 1994, wie im Anhang ersichtlich, einstimmig. GV Manfred Vallaster bringt abschließend zum Ausdruck, daß die eine oder andere Haushaltsstelle im soeben mitbeschlossenen Voranschlag seinerseits nur bedingte Zustimmung finde. Zum Beispiel empfinde er die Einhebung einer einheitlichen Gästetaxe als äußerst ungerecht. Mit einem Staffeltarif für eine innere und äußere Bewertungszone könnte dieses Manko beseitigt werden. Die generelle Fremdenverkehrsentwicklung könne ebenfalls nur zum Teil mitgetragen werden. Auch die derzeitige Finanzierung der Aktion "Essen auf Rädern" erscheine ihm aus Sicht der Gemeinde unbefriedigend. Auch plädiere er für eine weitere Aufarbeitung der von Dr. Josef Zurkirchen über die Gemeinde Vandans zusammengetragenen Dokumentationen. -8- In seiner Antwort bestätigt der Bürgermeister, daß in punkto Fremdenverkehr tatsächlich einiges nicht seinen Vorstellungen entspreche. Aus diesem Grunde habe er mit dem Tourismusleiter bereits eine öffentliche Diskussion mit allen Fremdenverkehrsinteressenten in Vorbereitung, bei der die Erwartungen beider Seiten offen auf den Tisch gelegt und die touristische Zukunft der Gemeinde ohne Schönfärberei dargelegt werden sollen. Hinsichtlich der weiteren Anregungen (Aktion "Essen auf Rädern" und Ergänzung des Heimatbuches) werde er verläßlich Überlegungen im Sinne der Wortmeldungen anstellen und deren Ergebnis der Gemeindevertretung präsentieren. GV Peter Schapler bemängelt letztlich, daß die Asphaltierung einiger gemeindeeigener Seitenstraßen noch immer unerledigt zu Buche stehe. Er werde deshalb auch in Zukunft immer wieder eine Erledigung dieser langjährigen Forderung urgieren. 8. Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1994 beinhaltet insgesamt 22 Dienstposten (hievon 1 teilzeitbeschäftigte Arbeiterin, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte und 1 Freistellung-Bgm.) und wird ebenfalls einstimmig genehmigt. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zwischenzeitlich seinen Personalakt retourniert und gegen die im Jahre 1990 beschlossene ÜberstundenAbgeltung keinen Einwand erhoben habe. - am 9. März 1994 vom Landesgericht Feldkirch über das Vermögen des Josef Vonbrül, Vandans, Dorf 43, der Konkurs eröffnet worden sei. Die erste Gläubigerversammlung finde am 7. April 1994 beim Landesgericht Feldkirch statt. - das Landeswasserbauamt Bregenz mit Schreiben vom 21. März 1994 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz den seinerzeitigen Antrag auf Erteilung einer Landschaftsschutzbewilligung und einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Baustraße (zur Räumung des Vensertobels) zurückgezogen habe. Ausschlaggebend für diesen Schritt sei vermutlich die von Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser in dieser Angelegenheit geäußerte negative Einstellung. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Peter Schapler den Vorsitzenden um Auskunft, mit welchem Zeitpunkt das seinerzeit eingegangene Pachtverhältnis mit dem Pächter der Rätikonhalle, Herr Horst Hörer, ende. Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß die von der Gemeinde erfolgte Aufkündigung des Pachtverhältnisses vom Pächter beeinsprucht worden sei. Nach Einschätzung des Rechtsvertreters der Gemeinde komme vermutlich nunmehr eine Kündigung mittels Gerichtsbeschluß in Frage. Zu welchem Zeitpunkt ein solcher erfolgen werde, könne heute nicht vorausgesagt werden. -9- In weiterer Folge ergreift Vbgm. Franz Egele das Wort und äußert seine Verwunderung über einen am 30. März 1994 in der NEUEN Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel unter der Headline "Wer wird Montafoner Oberbürgermeister?". Im besonderen sei die von Standesrepräsentant Siegmund Stemer geäußerte Feststellung, daß die Bürgermeister von Vandans und St.Gallenkirch für dieses Amt mangels Zugehörigkeit zur ÖVP nicht in Frage kommen, äußerst verwerflich. Seiner Meinung nach bedürfe der gegenständliche Pressebericht dringend einer Korrektur. Allem Anschein nach werde heute im Montafon nach wie vor jeder politisch Andersdenkende im Vorhinein abqualifiziert. GV Gerlinde Linder verweist in ihrer Wortmeldung auf die am 9. April 1994 wiederum stattfindende Landschaftsreinigung. Ihrer Meinung nach habe sich die Beteiligung in den letzten Jahren leider in kargen Grenzen gehalten. Es solle deshalb überlegt werden, insbesondere die Schüler und die Ortsvereine zu dieser Aktion anzusprechen und gezielt einzuladen. Der Bürgermeister gibt in seiner Antwort zu verstehen, daß er bereits alle Ortsvereine inklusive dem Elternverein der Volksschule Vandans schriftlich zur Teilnahme an der diesjährigen Landschaftsreinigung eingeladen habe und daher zuversichtlich einer zahlreichen Beteiligung entgegensehe. Abschließend äußert GV Gerhard Stampfer sein Befremden über stetig steigende Lärmbelästigungen durch Hundegebell. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft habe dieses Hundegebell ein bereits unerträgliches Ausmaß angenommen und führe permanent zu Beschwerden der übrigen Bewohner. Er ersuche daher den Bürgermeister um einen Hinweis an alle Hundebesitzer, daß Hunde während der Nachtstunden in geschlossenen Räumlichkeiten verwahrt werden müssen, um Belästigungen von Anrainern zu vermeiden. Der Bürgermeister verspricht seinerseits eine Erledigung im vorerwähnten Sinne. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 24.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: [Beilage] [-10-] Der Vorsitzende: Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1993 1994 1994 1994 1994 S S in 1993 in 1000 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 456 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 0 388.000, 00 91.000, 00 4.979.000, 00 235.000, 00 4689 1 ÖFFENTLICHE 38 669 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2422 SPORT UND WISSENSCHAFT 58.000, 00 592.000, 00 321.000, 00 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS KULTUS 2 UNTERRICHT, 8834 1.991.000, 00 7.189.000, 00 36.000, 00 959.000, 00 3 KUNST, KULTUR 53 1608 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT UND 46.000, 00 1.068.000, 00 4 SOZIALE 713 4594 2372 650.000, 00 638.000, 00 UND 5.308.000, 00 301.000, 00 76 47.000, 00 2.342.000, 00 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 1885 VERKEHR 4920 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 5 6 STRASSEN- UND 228 2905 2.096.000, 00 5.880.000, 00 21.000, 00 300.000, 00 3.113.000, 00 BAU, 7 8 DIENSTLEISTUNGEN 13984 8 DIENSTLEISTUNGEN 17924 4.785.000, 00 5.542.000, 00 10.102.000, 00 8.892.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 33028 31.298.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 4149 3.665.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 52883 41.659.000, 00 10.867.000, 00 52664 39.678.000, 00 11.029.000, 00 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Erlös von Grundvermögen Grundvermögen Erlös von 2 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 3 Erlös von Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten 1900 4631 1 Erwerb von ----- 600 3070 6400 4 Erlös von 226 --542.000, 00 Verwaltungsimmobilien Verwaltungsimmobilien 5 Erlös von Betriebsmobilien Betriebsmobilien ----- 4 Erwerb und Bau von 3.427.000, 00 3 7.100.000, 00 Erwerb von --- --- Erwerb von 5 21.000, 00 --- 1.000, 00 --12 6 Erlös von Wertpapieren Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen Darlehen --- Erwerb von --450.000.00 131.000, 00 1 131 345 6 Erwerb v. und Beteiligungen ----- Gewährung von 764.000, 00 501.000, 00 7 9 Darlehensaufnahme 5225 --6.225.000, 00 8 Schuldentilgung 2915 --2.734.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einnahmen d. Vermögensg. 10327 --10.867.000, 00 Ausg. d. Vermögensgeb 15129 --11.029.000, 00 Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 42556 41.659.000, 00 d. Erfolgsgebarung 37535 39.678.000, 00 Einn. d. Vermögensgebarung 10327 52.526.000, 00 d. Vermögensgebarung 52664 50.707.000, 00 Zusammenstellung --------- Ausg. Ausg. _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 52883 52.526.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 52664 50.707.000, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang 464 1.819.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 52883 52.526.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 53128 52.526.000, 00 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 245 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 53128 52.526.000, 00 --Gesamtausgaben 53128 52.526.000, 00 --=========================================================================