20131219_GVE037

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:18
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2013-12-19
Erscheinungsdatum 2013-12-19
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 19. Dezember 2013 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 37. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Dezember 2013 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rita Zint sowie Manfred Blenke, Marco Schoder, Johann Bleiner und Paul Schoder als Ersatzleute. Entschuldigt: Schriftführerin: Josef Maier, Manfred Schapler, Thomas Maier, Werner Vergut, Martin Tschabrun und Leo Brugger GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 18.00 Uhr die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier sowie den anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2013 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen (Umwidmung der Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/5 von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ 3. Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Zustimmung zur Mitfinanzierung des jährlichen Baurechtszinses 4. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2014 5. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2014 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsent- wicklung e) ein Gesetz über Bauprodukte und deren Verwendung (Bauproduktegesetz) f) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes g) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes h) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes i) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 2013 Die Verhandlungsschrift über die 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 2013, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Thomas Amann, Manfred Blenke, Marco Schoder, Johann Bleiner und Paul Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 19. November 2013 nicht anwesend waren. 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amts wegen (Umwidmung der Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/5 von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ Der Bürgermeister erinnert vorweg an die Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Oktober 2013. In der besagten Sitzung seien verschiedene Änderungen des Flächenwidmungsplanes beschlossen worden, unter anderem auch Anträge von Markus Burtscher, Ernst Moosbrugger jun. und Ernst Moosbrugger sen. Im Zusammenhang mit diesen zuletzt genannten Umwidmungen habe die Gemeindevertretung geschlossen dafür votiert, bei dieser Gelegenheit die Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/5 von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2013 habe man bereits die Eigentümer der Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/5 über dieses Vorhaben informiert und diese zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Am 26. November 2013 habe DI Ulrich Grasmugg das gegegenständliche Begehren der Gemeindevertretung geprüft beziehungsweise beurteilt. Die diesbezügliche Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung wird in der Folge vom Vorsitzenden verlesen. In weiterer Folge bringt der Vorsitzende sodann die schriftliche Stellungnahme von Markus Burtscher und Heinz Moosbrugger, die am 29. November 2013 im Gemeindeamt eingelangt sei, zur Verlesung. Es folgen sodann eine Fülle von Wortmeldungen. Mit Ausnahme von Manfred Blenke plädieren alle Anwesenden spontan dafür, die beiden eingangs genannten Grundstücke aus ganz grundsätzlichen Überlegungen von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Lediglich Manfred Blenke bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er für diese Umwidmungen keine unbedingte Notwendigkeit sehe. Selbst der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung vertrete in seiner 2/6 37. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 Stellungnahme vom 29. November 2013 die Auffassung, dass die jetzige Widmung dieser beiden Grundstücke in raumplanungsrechtlicher Hinsicht keine „Katastrophe“ darstelle. Nach dem der Bürgermeister nochmals jene grundsätzlichen Überlegungen darlegt, die für eine Umwidmung dieser beiden Grundstücke sprechen, genehmigen die Anwesenden mit einer Gegenstimme (Manfred Blenke) die Umwidmung der beiden Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/5 von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. 3. Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Zustimmung zur Mitfinanzierung des jährlichen Baurechtszinses Bereits in der Sitzung am 19. September 2013, so der Bürgermeister einleitend, habe sich die Gemeindevertretung Vandans mit dem Antrag der Gemeinde Bartholomäberg, nämlich im Zusammenhang mit dem Neubau eines Pflegheimes dem mit der Pfarre Bartholomäberg vereinbarten Baurechtszins zu akzeptieren und anteilmäßig mitzufinanzieren, auseinander gesetzt. Damals habe sich die Gemeindevertretung einstimmig gegen die Errichtung des Pflegeheimes auf einem Grundstück, für das den Gemeinden lediglich ein „Baurecht“ eingeräumt werde, ausgesprochen. Überhaupt habe die Gemeindevertretung damals ihr Missfallen ob der etwas eigenartigen Vorgangsweise zum Ausdruck gebracht und in diesem Zusammenhang auch unmissverständlich deponiert, dass es kein Abrücken von dieser am 15. Mai 2001 vereinbarten Lösung geben dürfe. Eine „Montafoner Lösung“, wie sie auch von den Vertretern des Landes Vorarlberg mehrmals gefordert worden sei, müsse auf ein und den selben Grundlagen fußen. Damit es eine solche einheitliche Lösung geben könne, müssen den Gemeinden der Außerfratte die Möglichkeit geboten werden, das besagte Grundstück von der Pfarre Bartholomäberg käuflich erwerben zu können. Zwischenzeitlich, so nochmals der Vorsitzende, habe es einige Gesprächs- und Verhandlungsrunden mit Vertretern der Pfarre Bartholomäberg, der Diözese und den Mitgliedsgemeinden gegeben. Am 05. Dezember 2013 habe Bgm. Martin Vallaster von Bartholomäberg mitgeteilt, dass es ein neues Angebot der Pfarre Bartholomäberg und auch neue Überlegungen, wie dieser „Baurechtszins“ finanziert werden könne, gegeben. Im Detail stelle sich dieses wie folgt dar:  Der jährliche Baurechtszins werde von 3, 25 % des Bodenwertes auf 3, 00 % reduziert.  Der Bodenwert werde mit 150, 00 Euro pro Quadratmeter statt wie bisher mit 175, 00 Euro pro Quadratmeter der Berechnung des „Baurechtszinses“ zugrunde gelegt.  Die Bezahlung des „Baurechtszinses“ werde erst mit Aufnahme des PflegeheimBetriebes schlagend.  Den Mitgliedsgemeinden werde von der Pfarre Bartholomäberg ein Vorkaufsrecht am besagten Grundstück eingeräumt.  Die St. Anna-Hilfe leiste für „seelsorgerische Leistungen“, die der Pfarrer der Pfarrgemeinde Bartholomäberg für das Pflegeheim erbringe, einen jährlichen Beitrag zum „Baurechtszins“ in Höhe von 1/3 des tatsächlichen „Baurechtszinses“. Völlig unklar, so der Bürgermeister abschließend, sei nach wie vor, ob es vom Land Vorarlberg Bedarfszuweisungen zu diesem „Baurechtszins“ gebe oder nicht. In der darauf folgenden Grundsatzdiskussion bringen alle Anwesenden klar und deutlich zum Ausdruck, dass es absolut keinen Grund gebe, vom Beschluss, der bereits am 19. September 2013 gefasst worden sei, in irgend einer Form abzurücken. Wie bereits zum Ausdruck gebracht worden sei, müsse - und zwar getreu dem Grundsatz „pacta sunt servanda – beide Teile müssen sich an die Vereinbarung halten“ - weiterhin darauf 3/6 37. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 bestanden werden, dass die im Jahre 2001 mit den Gemeinden der „Außerfratte“ abgeschlossene Vereinbarung und zwar „Sollten die Vertragsparteien zukünftig einvernehmlich die Meinung vertreten, dass der Bedarf nach der Errichtung eines weiteren Sozialzentrums besteht, welches vorwiegend den Bürgern der beteiligten Gemeinden zur Verfügung stehen soll, verpflichten sich die Vertragsparteien auch zukünftig gemeinsam vorzugehen und gemeinsam, wiederum dem Bevölkerungsschlüssel der einzelnen Vertragsparteien entsprechend, erforderliches Grundeigentum zu erwerben. (Zusatz zum Kaufvertrag vom 11. Jänner 2001, abgeschlossen zwischen den Gemeinden Schruns, Bartholomäberg, Silbertal, St. Anton im Montafon, Tschagguns und Vandans)“ eingehalten werde. Wenig beziehungsweise kein Verständnis könne in diesem Zusammenhang der Haltung der Pfarre Bartholomäberg sowie jener der Diözese entgegen gebracht werden, die sich nämlich weigern, den für die Errichtung des Sozialzentrums benötigten Grund an die Gemeinden der „Außerfratte“ zu verkaufen, und lediglich bereit seien, diesen ein befristetes Baurecht einzuräumen. Schließlich gehe es ja nicht darum, auf besagtem Grund irgend ein finanziell interessantes oder einkommensträchtiges Wohn- oder Geschäftsobjekt zu errichten, sondern um die Errichtung eines weiteren Sozialzentrums, welches vorwiegend den Bürgern der Gemeinden Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg, St. Anton im Montafon, Silbertal und Vandans zur Verfügung stehen soll. Abgesehen von der Tatsache, so die einhellige Meinung, dass das Bestreben, nämlich alle Sozialzentren im Montafon auf die selbe Rechtsgrundlage zu stellen, durchaus seine Berechtigung habe und schon Sinn ergebe, stelle die „Baurechts-Variante“ die wohl teuerste Variante für die Gemeinden der „Außerfratte“ ohne jegliche Nachhaltigkeit dar. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass es zur „Baurechts-Variante“ keine finanziellen Zuwendungen des Landes gebe, während das Land Vorarlberg den Grunderwerb durch die genannten Gemeinden mit Bedarfszuweisungen in Höhe von 25 % unterstützen würde. Dem Faktum, dass mit Ausnahme der Gemeinde Vandans alle beteiligten Gemeinden der „Außerfratte“ auch eine teuere „Baurechts-Variante“ akzeptieren, stößt angesichts der tristen Finanzsituation in allen Gemeinden der Talschaft ebenso auf völliges Unverständnis. Abschließend geben alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung zu verstehen, dass man sich zwangsläufig in einer anderen Gemeinde des Außermontafons nach einem geeigneten Baugrundstück umsehen müsse, wenn es in der Gemeinde Bartholomäberg keine Möglichkeit gebe, ein geeignetes Grundstück für ein neues Sozialzentrum käuflich zu erwerben. Um der Pfarre Bartholomäberg die Entscheidung, nämlich das besagte Grundstück doch noch an die Gemeinden der Außerfratte zu verkaufen, etwas zu erleichtern, könne diesen ja ein Vorkaufsrecht am Grundstück bzw. an der darauf errichteten Immobilie eingeräumt werden. 4. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2014 Gemeinsam mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold erläutert der Vorsitzende den „Beschäftigungsrahmenplan“ für das Jahr 2014, der insgesamt 30 Dienstposten enthält. Er gliedere sich, so der Amtsvorstand, in 9, 66 Dienstposten der Kategorie „Angestellte“, in 4, 15 Dienstposten der Kategorie „Angestellte in handwerklicher Verwendung“ sowie in 6, 83 Dienstposten der Kategorie „Angestellte GAG 2005“. Weil es mehrere Teilzeitbeschäftigte gebe, liege das Ausmaß bei insgesamt 20, 64 vollen Beschäftigungsverhältnissen (Vollzeitäquivalente). Dem im Voranschlag auf den Seiten 74 und 75 ausgewiesenen Beschäftigungsrahmenplan wird daraufhin von den Anwesenden einstimmig zugestimmt. 4/6 37. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 5. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2014 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Vorab bedankt sich der Bürgermeister beim Leiter der Finanzabteilung und seiner Mitarbeiterin für die fristgerechte Vorlage des Voranschlages. Weil die finanzielle Lage der Gemeinde, so neuerlich der Vorsitzende, nach wie vor äußerst angespannt sei, beschränke sich der vorliegende Entwurf, ähnlich wie die letzten Jahre, fast ausschließlich auf unbedingt notwendige Pflichtausgaben. Nebst vielen wiederkehrenden Ausgaben sei der Voranschlag für das Jahr 2014 insbesondere gekennzeichnet von sehr hohen Aufwendungen a) b) c) d) e) f) zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage WVA BA 07 (Hochzone Vens), für die Neuerrichtung der Mustergielbachbrücke im Bereich der Valkastielstraße, für die Friedhofserweiterung (Errichtung von 30 neuen Urnengräber), an den Sozialfonds des Landes, zur Abgangsdeckung der Krankenhäuser sowie an das Land Vorarlberg (Landesumlage). Der Entwurf selber, so weiters der Vorsitzende, sei bereits vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 10. Dezember 2013 ausführlich diskutiert und beraten worden. Eine Empfehlung des Gemeindevorstandes zum vorliegenden Entwurf gebe es allerdings nicht, weil dieser gemäß den gültigen Bestimmungen des Gemeindegesetzes diesen nur zur Kenntnis gebracht werden müsse. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier die zahlreichen Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, wird dem Voranschlag für das Jahr 2014 einstimmig zugestimmt. Der Voranschlag selber bilanziert ausgeglichen und weist somit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.435.000, 00 Euro aus. Eine Zusammenstellung des Voranschlages für das Jahr 2014 wird dieser Niederschrift ebenfalls angehängt. Die Finanzkraft für das Jahr 2014 wird sodann mit 3.273.500, 00 Euro festgestellt. Diese Feststellung erfolgt ebenso einstimmig. 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung e) ein Gesetz über Bauprodukte und deren Verwendung (Bauproduktegesetz) f) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes g) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes h) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes 5/6 37. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 i) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die mbs Bus GmbH in der Lage sei, während der bevorstehenden Wintersaison einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag im Bereich „Unter- und Oberbündta“ einen „Schibus“ zu fahren, wenn die Gemeinde Vandans diese Leistungen ausdrücklich bestelle und auch bereit sei, die daraus resultierenden Kosten (für die Gemeinde Vandans würde ein Anteil von rund 2.100, 00 Euro zur Zahlung verbleiben) zu tragen. Alle Anwesenden plädieren in der Folge dafür, diese Bestellung zu tätigen und genehmigen die Übernahme der aus dem Fahren dieses Schibusses resultierenden Kosten.  für die wunderschöne Dekoration des Sitzungssaales und auch die köstlichen Kekse die Raumpflegerin im Gemeindeamt, nämlich Frau Sigrun Lassnig, verantwortlich zeichne. Am Ende seiner „Berichte“ bedankt sich der Bürgermeister bei allen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung für die sehr konstruktive Zusammenarbeit sowie die breite Unterstützung das ganze Jahr über und wünscht allen frohe und besinnliche Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Namens aller Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindevertretung bedankt sich Vbgm. Michael Zimmermann beim Bürgermeister für dessen Einsatz, dessen Entgegenkommen, die sehr offene Zusammenarbeit sowie das freundschaftliche Miteinander und wünscht ihm ebenfalls friedvolle und vor allem erholsame Weihnachten, verbunden mit einem „Prosit Neujahr“. Ulrike Bitschnau gibt abschließend zu verstehen, dass die Buchpräsentation von Heinz Pfanner am Mittwoch, dem 18. Dezember 2013, ein wirklich gelungene Veranstaltung gewesen sei und auch die Buchpräsentation von Liane Gehring am 08. November 2013 der Kategorie „Veranstaltungen der Extraklasse“ zugeordnet werden müsse. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 19.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 6/6 37. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013