20150115_GVE049

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:20
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2015-01-15
Erscheinungsdatum 2015-01-15
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GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 15. Jänner 2015 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 49. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. Jänner 2015 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Leo Brugger, Wolfgang Violand sowie als Ersatzleute Renate Neve und Paul Schoder. Entschuldigt: Unentschuldigt: Schriftführerin: Thomas Amann und Rita Zint Martin Burtscher GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, einen weiteren Punkt (7.) auf die Tagesordnung zu nehmen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2014 2. Benutzbarkeit der Rätikonhalle: Festlegung der weiteren Vorgangsweise 3. Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon: Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes 4. Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Außermontafon“ 5. Diskussion und gegebenenfalls Beschlussfassung zur Überlegung, ab dem kommenden Sommer eine „Ferienbetreuung für Volksschulkinder“ anzubieten 6. Berichte und Allfälliges 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 16. Dezember 2014 sowie 09. Jänner 2015 Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2014 Die Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen MMag. Eva-Maria Hochhauser, Manfred Schapler, Werner Vergut, Martin Tschabrun und Wolfgang Violand nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 18. Dezember 2014 nicht anwesend waren. 2. Benutzbarkeit der Rätikonhalle: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Der Vorsitzende erinnert am Beginn seiner Ausführungen an die Errichtung der Schulturnhalle Anfang der Siebziger-Jahre. Über Jahrzehnte hinweg sei die Gemeinde Vandans mehr oder weniger die einzige Gemeinde im Montafon mit einer „Mehrzweckhalle“ gewesen. Dementsprechend sei auch die schulische und außerschulische Nutzung der Halle stark ausgefallen. Das Alter einerseits und die hohe Beanspruchung andererseits habe unübersehbare Spuren an der Halle hinterlassen – und dies nicht nur an der Fassade, sondern auch an der Bausubstanz selber. Seit Jahren trage man sich daher mit dem Gedanken, das Objekt einer Generalsanierung zu unterziehen. Weil es hinsichtlich der Tragfähigkeit schon längere Zeit Zweifel gegeben habe, sei im Frühjahr 2014 eine statische Überprüfung in Auftrag gegeben worden und zwar beim Büro Dr. Brugger & Partner ZT, Bludenz. Das Ergebnis derselben sei nun seit Mitte November 2014 vorliegend und stelle sich alles andere als erfreulich dar. In der Folge begrüßt der Bürgermeister Herrn DI Dr. Ronald Brugger, dankt diesem für sein Kommen und äußert das Ersuchen, das Gutachten vom 14. November 2014 mit allen daraus resultierenden Konsequenzen im Detail zu erläutern. DI Dr. Ronald Brugger bedankt sich sodann für die Erteilung dieses Auftrages und führt aus, dass die bestehende Kellerdecke nicht mehr die geforderte Tragfähigkeit ausweise. Bei dynamischen Belastungen mit einer Frequenz zwischen 2, 56 Hz und 5, 10 Hz sei die Sicherheit gegen ein Aufschwingen der Deckenkonstruktion nicht mehr gegeben. Diese sollte bei Turnhallen 7, 5 Hz betragen. Der Mehrzwecksaal dürfe für Veranstaltungen, bei denen sich die Personen größtenteils in Ruhe befinden (z.B. Veranstaltungen mit einer Bestuhlung), weiterhin genutzt werden. Bei Veranstaltungen mit großer Menschenansammlung, bei denen sich ein großer Teil der Personen in Bewegung befindet (z.B. Tanz- oder Sportveranstaltung), müsse die Deckenkonstruktion unterstellt werden. Dies gelte auch für den Turnunterricht, wenn die Zahl der Kinder (im Volksschulalter) über 20 liege. In der Folge beantwortet Dr. Brugger eine Fülle von Fragen der Anwesenden. In seinem Resümee gelangt Dr. Brugger zum Schluss, dass eine statische Sanierung dieser Kellerdecke, die auch vom Brandschutz her gewisse Bedenken aufweise, zwar technisch machbar sei, der Aufwand dafür aber unverhältnismäßig hoch ausfallen werde. Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass der jetzige Gymnastikraum im Untergeschoss nach einer solchen Maßnahme nur mehr bedingt nutzbar sei. Nach einer sehr umfassenden Grundsatzdiskussion und dem Abwiegen aller Vor- und Nachteile gelangen die Anwesenden zur Auffassung, dass ein Abbruch bzw. eine Neuerrichtung dieser Schulturnhalle vermutlich nicht nur die bessere, sondern auch die kostengünstigere Lösung sei. Einstimmig sprechen sich in der Folge die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für einen Abbruch der Schulturnhalle und eine sofor2 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 tige Neuerrichtung samt allen Nebenräumen aus. Die Volksschule Vandans brauche wieder eine zeitgemäße Schulturnhalle und die Gemeinde Vandans wieder eine Mehrzweckhalle, die den heutigen Erfordernissen zu 100 % Rechnung trage, so die Meinung der Anwesenden. Außerdem eröffne ein Neubau wieder neue Perspektiven und biete den vielen Ortsvereinen die Gewähr einer Benutzung ohne Beschränkungen. Alle Anwesenden appellieren an den Bürgermeister, mit den erforderlichen Vorbereitungen so rasch wie möglich zu beginnen und unverzüglich mit dem Vorarlberger Umweltverband alle beschaffungsrelevanten Fragen zu beraten. 3. Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon: Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes Im Jahre 1988, so einleitend der Bürgermeister, habe man sich in den Gemeinden Bartholomäberg, St. Anton, Schruns, Silbertal, Tschagguns und Vandans darauf geeinigt, einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter für den Polytechnischen Lehrgang Außermontafon zu bilden. Dieser Gemeindeverband führe seither die Bezeichnung „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“ und habe seinen Sitz in Bartholomäberg. Außerdem sei man damals gemeinsam übereingekommen, zu dem durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Investitionsaufwand für die neu zu bauende Schule einen Betrag von 25 Millionen Schilling zu leisten, der im Innenverhältnis wie folgt zur Finanzierung gelangt sei: Gemeinde Bartholomäberg Gemeinde St. Anton i.M. Gemeinde Silbertal Marktgemeinde Schruns Gemeinde Tschagguns Gemeinde Vandans 17, 63 % 5, 11 % 7, 35 % 32, 82 % 19, 18 % 17, 91 % Außerdem, so der Vorsitzende in diesem Zusammenhang, habe sich die Gemeinde Bartholomäberg damals zusätzlich verpflichtet, den für den Schulneubau und den Spielplatz erforderlichen Grund unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle über dem Betrag von 25 Millionen Schilling liegenden Mehrkosten alleinig zu tragen. Bis zum heutigen Tage sei dieser Gemeindeverband, so der Bürgermeister abschließend, auf Grundlage der von der Vorarlberger Landesregierung genehmigten Verordnung Nr. 3 aus dem Jahr 1988 (Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“) geführt worden. Weil es in der Polytechnischen Schule Außermontafon seit dem Schuljahr 2008/09 auch Schüler aus den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn gebe, habe man sich im Verwaltungsausschuss der Polytechnischen Schule Außermontafon darauf verständigt, die beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn offiziell in den bisherigen Schulverband aufzunehmen und die bisher gültige Verordnung der Vorarlberger Landesregierung entsprechend abändern zu lassen und zwar wie folgt: a) Die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn sollen in den Schulverband aufgenommen werden. b) Die Namensgebung soll zukünftig „Polytechnische Schule Montafon“ sein. c) Die Investitionskosten sollen nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. d) Die Betriebskosten sollen nach dem Schülerschlüssel (Anzahl der Schüler, die aus der jeweiligen Gemeinde die Schule besuchen) aufgeteilt werden. e) Der Verwaltungsausschuss besteht zukünftig aus je einem Vertreter der Verbandsgemeinden. f) Bei einer Veräußerung des Schulkomplexes gilt als Grundlage ein Schätzgutachten. Dabei wird der derzeit gültige Investitionsschlüssel angewendet. Allfällige Investitio3 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 nen, die ab dem 1. September 2013 erfolgen, werden nach dem neuen Investitionsschlüssel (inklusive der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn) abgelöst. g) Bei der Berechnung des Investitionsschlüssels soll als Grundlage die Bevölkerungszahl vom 01. Jänner 2013 herangezogen werden und zwar: Bartholomäberg Gaschurn St. Anton i.M. St. Gallenkirch Schruns Silbertal Tschagguns Vandans 2.278 Einwohner 1.494 Einwohner 737 Einwohner 2.208 Einwohner 3.655 Einwohner 836 Einwohner 2.183 Einwohner 2.610 Einwohner 14, 237 % 9, 337 % 4, 606 % 13, 799 % 22, 842 % 5, 225 % 13, 643 % 16, 311 % Diese Änderung der damaligen Verordnung der Landesregierung bedürfe nun zu ihrer Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aller Gemeindevertretungen. Wenn man also der Vorgangsweise, auf die man sich im Verbandsausschuss verständigt habe, zustimmen könne, müsse das heute in einem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung zum Ausdruck kommen. Diesen Sachverhalt, so der Bürgermeister abschließend, habe die Gemeindevertretung schon einmal und zwar in der Sitzung am 19. September 2013 beraten. Damals sei die Gemeindevertretung einstimmig zur Auffassung gelangt, dass zum vorliegenden Ersuchen keine Entscheidung getroffen und mit allen Gemeinden der Talschaft in neue Verhandlungen getreten werden solle. Weil das Schulgebäude seinerzeit nur von den Außermontafoner Gemeinden finanziert worden sei, soll den beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn im Sinne einer „Montafoner Lösung“ die Möglichkeit geboten werden, sich (unter anteiliger Beteiligung) hinsichtlich dem Schulgebäude einzukaufen, so dass in Zukunft auch alle schulbeschickenden Gemeinden gemeinsame Eigentümer der Liegenschaft und der Immobilie wären. In den vergangenen Wochen und Monaten, so nochmals der Vorsitzende, habe es „auftragsgemäß“ eine Fülle von Beratungen gegeben. Auch habe er in dieser Causa mehrmals im Amt der Vorarlberger Landesregierung und dem Vorarlberger Gemeindeverband vorgesprochen. Immer wieder habe er den Standpunkt der Gemeindevertretung von Vandans dargelegt und versucht, die anderen Partner von der Richtigkeit einer „Montafoner Lösung“ zu überzeugen. Mit E-Mail vom 15. Dezember 2014 habe der Vorarlberger Gemeindeverband nunmehr mitgeteilt, dass das seinerzeitige Begehren der Vandanser Gemeindevertretung nachvollziehbar und richtig sei und man sich daher um eine Regelung im Sinne der Forderung nach einer „Montafoner Lösung“ bemüht habe. Diese sehe nun vor, dass sich die beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn an den seinerzeitigen Neubaukosten, und zwar aliquot ihrer Einwohner, zu beteiligen haben, dass die bisher (2009 bis 2013) geleisteten Beiträge der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn angerechnet und die restlichen Ablösewerte (St. Gallenkirch – 137.628, 00 Euro und Gaschurn – 94.558, 00 Euro) als Einmalbetrag oder in 15 gleichbleibenden Jahresraten bezahlt werden. Alle Anwesenden freuen sich ob diesem Ergebnis und bringen zum Ausdruck, dass dem seinerzeit vorgelegten Änderungsentwurf der Vorarlberger Landesregierung zugestimmt werden könne, wenn dieser um den vorgeschriebenen „Ablösewert“, wie vom Vorarlberger Gemeindeverband errechnet, ergänzt werde. 4. Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeinde4 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 verbandes „Schulerhalterverband Außermontafon“ Kurz und bündig informiert der Vorsitzende, dass der gegenständliche Sachverhalt bereits einmal, und zwar in der Sitzung am 20. November 2014, von der Gemeindevertretung beraten worden sei. Damals sei die Gemeindevertretung zur Auffassung gelangt, dass dem vorliegenden Entwurf zugestimmt werden könne, wenn der Entwurf geringfügig korrigiert werde. Konkret habe man dafür votiert, dass im 3. Absatz des § 2 (Investitionsaufwand) die Worte „.. und über eine abweichende Aufteilung der Investitionskosten …gestrichen werden, im 4. Absatz des § 6 (Verwaltungsausschuss) eine Ergänzung erfolgt und zwar: h) die Festlegung genauerer Regelungen betreffend die Leistung von vierteljährlichen Vorauszahlungen und der bisherige Absatz 2 im § 2 (Investitionsaufwand) belassen bzw. dieser wie folgt adaptiert wird: (2) Von der Marktgemeinde Schruns wurde seinerzeit ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 5.000.000 Schilling geleistet. Zu diesem Beschluss der Vandanser Gemeindevertretung, so nochmals der Bürgermeister, habe es in der Folge mehrere Beratungen mit den Schulverbandsgemeinden gegeben. Letztlich habe man sich in den Schulverbandsgemeinden darauf verständigt, dass dem vorliegenden Entwurf und Berücksichtigung nachstehender Ergänzungen zugestimmt werden soll: Neuformulierung vom letzten Absatz des § 2 (Investitionsaufwand): „Die verbandsangehörigen Gemeinden leisten im laufenden Jahr vierteljährliche Vorauszahlungen. Genauere Regelungen darüber und über eine abweichende Aufteilung der Investitionskosten können durch den Verwaltungsausschuss beschlossen werden. Diese Entscheidungen bedürfen jedoch der Zustimmung aller verbandsangehörigen Gemeinden.“ Ergänzung des 4. Absatzes des § 6 (Verwaltungsausschuss): „Dem Verwaltungsausschuss obliegen …. h) die Festlegung genauerer Regelungen betreffend die Leistung von vierteljährlichen Vorauszahlungen.“ Ohne lange Diskussion gelangen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Auffassung, dass dem vorliegenden Änderungsentwurf der „Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes Hauptschulverband Außermontafon“ zugestimmt werden kann, wenn der von der Gemeindevertretung von Vandans geforderten Neuformulierung des letzten Absatzes des § 2 sowie der Ergänzung des 4. Absatzes im § 6 Rechnung getragen wird. 5. Diskussion und gegebenenfalls Beschlussfassung zur Überlegung, ab dem kommenden Sommer eine Ferienbetreuung für Volksschulkinder“ anzubieten. Auf Ersuchen des Vorsitzenden ergreift die Vorsitzende des Ausschusses für „Schule, Kindergarten und Soziales“, nämlich MMag. Eva-Maria Hochhauser, das Wort und erinnert, dass das Thema „Ferienbetreuung für Volksschulkinder“ in der Sitzung am 12. Juni 2014 ausführlich diskutiert worden sei. Dort habe man sich nach einer sehr ausführlichen Diskussion auf die Durchführung einer „anonymen Bedarfserhebung“ geeinigt, wobei sie (MMag. Eva-Maria Hochhauser) sich bereit erklärt habe, in Zusammenarbeit mit der Volksschul- bzw. Kindergartenleitung einen solchen Fragebogen zu erarbeiten. Ein solcher Fragebogen sei nun erarbeitet worden und liege de facto zur Verteilung vor. Von der Gemeindevertretung fehle lediglich noch eine ausdrückliche Zustimmung, nämlich bei Vorliegen eines konkreten Bedarfes eine solche „Sommerbetreuung“ auch tatsächlich anbieten zu wollen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch das Wissen, um welchen Preis eine solche Sommerbetreuung angeboten werden soll. In der darauffolgenden Grundsatzdiskussion sprechen sich alle Anwesenden für eine 5 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 solche Bedarfserhebung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes aus, wobei diese auch auf die Gemeinde St. Anton bzw. den Ortsteil Gantschier der Gemeinde Bartholomäberg ausgeweitet werden soll. In Abstimmung mit den Schulleitungen sollen die Fragebögen so schnell wie möglich in den Schulen zur Verteilung gelangen. Ebenso einhellig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für das Anbieten einer solchen Sommerbetreuung aus, wenn der Bedarf entsprechend groß (mindestens 6 Kinder pro Tag) sei. Außer Diskussion steht im Übrigen die Überlegung, diese Sommerbetreuung nur parallel zur bereits bestehenden Sommerbetreuung im Kindergarten, also 4 Wochen im Monat August, anzubieten. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert abschließend dafür, wenigstens die Beginnzeit mit dem Fahrplan des Ortsbusses abzustimmen. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  sich die Finanzkammer der Diözese Feldkirch mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 bereit erklärt habe, die Sanierung der Hauptstiege zur Pfarrkirche mit einem Beitrag in Höhe von 15 % bzw. 2.130, 00 Euro zu unterstützen. Auch von der Pfarre Vandans gebe es eine mündliche Zusage, diese Baumaßnahme mit einem Kostenbeitrag von 2.000, 00 Euro zu unterstützen.  es ab dem Jahr 2015 beim Vorarlberger Verkehrsverbund wieder die übertragbaren „MAXIMO — Jahreskarten“ gebe. Es bestehe jetzt die Überlegung, durch die Gemeinde 2 solche Karten anzukaufen und der Bevölkerung von Vandans zum Preis von 2, 00 Euro pro Tag zur Verfügung zu stellen. Diese Überlegung wird von allen Anwesenden begrüßt bzw. wird der Ankauf dieser beiden Karten ausdrücklich genehmigt. DI Alois Kegele erklärt sich bereit, bis 31. März 2015 der Gemeinde 1 solche Karte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollte er ab April 2015 wieder über eine solche Karte verfügen, werde er diese weiterhin der Bevölkerung von Vandans kostenlos zur Verfügung stellen!  es angesichts der vielen Beschwerden betreffend die Fahrplangestaltung beim Ortsbus bzw. das schlechte Taxi-Angebot im Montafon am Dienstag, dem 20. Jänner 2015, im Stand Montafon eine Besprechung mit den Verantwortlichen der mbs-Bus GmbH gebe, bei der diese Missstände besprochen werden bzw. dieser einer Lösung zugeführt werden sollen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Renate Neve: Dass von der Gemeinde eine „Christbaum-Einsammelaktion“ durchgeführt wird, ist äußerst lobenswert. Das Einsammeln der Christbäume erfolgte diesmal bereits am 07. Jänner. Meiner Meinung nach erfolgte dieses Einsammeln der Christbäume etwas zu früh. Wenn dies am Montag, dem 12. Jänner 2015, erfolgt wäre, wäre der Erfolg vermutlich noch größer gewesen. Antwort des Bürgermeisters: Die Meinungen dazu gehen - wie so oft - stark auseinander. In sehr vielen Haushalten wird der Christbaum am 6. Jänner abgeräumt – unabhängig der Situation. Dass die Wünsche, was das Einsammeln der Christbäume betrifft, aber sehr individuell sind, ist mir bekannt. Es ist in Wirklichkeit sehr schwer, hier jedem Wunsch gerecht zu werden. Zur heurigen Sammelaktion kann ich lediglich sagen, dass 6 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 der Anfall größer denn je war. Luzia Klinger: Im Bauhof ist eine personelle Aufstockung geplant. Ist eine solche bereits erfolgt bzw. gibt es dazu schon konkrete Überlegungen. Antwort des Bürgermeisters: Seit dem 01. Jänner 2015 ist im Bauhof der Gemeinde eine Aushilfe beschäftigt, die auch die letzten Jahre in unseren Diensten stand. Es gibt im Augenblick daher keine Notwendigkeit, eine weitere Aufstockung des Personals vorzunehmen. Wolfgang Violand: In einigen Gemeinden des Landes sind Resolutionen „250 Gemeinden TTIP-frei“ unterstützt worden. Persönlich plädiere ich dafür, auch in der Gemeinde Vandans eine solche Resolution zu unterstützen. Schließlich gehe es darum, unsere guten Umweltstandarts und die regionale Selbstbestimmtheit aufrecht zu erhalten. Denn diese seien durch das Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA gefährdet. TTIP wirke sich auf alle Lebensbereiche und gerade auch auf die Gemeinden aus. Antwort des Bürgermeisters: In der Regel werden die Gemeinden des Landes vom Gemeindeverband aus ersucht, solche bzw. ähnliche Resolutionen zu unterstützen. Ein solches Anliegen ist bis dato an unsere Gemeinde nicht herangetragen worden. Ich bin gerne bereit, mich diesbezüglich zu informieren und in der nächsten Sitzung darüber eine Diskussion zu führen. Vermutlich lässt sich auch leicht eruieren, welche Gemeinde bereits eine solche Resolution unterstützt hat bzw. welchen Inhalt diese Resolutionen haben. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 16. Dezember 2014 sowie vom 09. Jänner 2015 1.) Frau Rosmarie Brenner, Vandans, Untere Venserstraße 59 - Nr. 14/2014 Antrag vom 27. November 2014: a) Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 164 m² aus dem Grundstück Nr. 1831/14 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“; b) Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 50 m² aus dem Grundstück Nr. 1831/17 von „Bauf c) Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 2 m² aus dem Grundstück Nr. 1831/17 von „Freiflä d) Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 1 m² aus dem Grundstück Nr. 1831/17 von „Freiflä e) Umwidmung des Grundstückes Nr. 1831/15 von „Baufläche – Wohngebiet“ in „Straßen“; f) Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 216 m² aus dem Grundstück Nr. 1825/1 von „Baufläche – Wohngebiet“ in „Freifläche – Freihaltegebiet“; Sachverhalt: a) Das Grundstück Nr. 1831/14 weist eine Fläche von 705 m² auf. Von dieser Gesamtfläche ist derzeit lediglich eine zirka 515 m² große Teilfläche als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche mit zirka 190 m² ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans derzeit als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 164 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt nordseitig an die bereits gewidmete „Baufläche – Wohngebiet“. Sofern dem Begehren der Antragstellerin entsprochen wird, ist vom Grundstück Nr. 1831/14 lediglich noch eine Restfläche mit zirka 26 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. b) Das Grundstück Nr. 1831/17 weist eine Fläche von 512 m² auf. Von dieser Gesamtfläche ist de ersucht die Antragstellerin um Umwidmung einer zirka 50 m² großen Teilfläche 7 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 von „Baufläche – Wohngebiet“ in „Straßen“, um Umwidmung einer zirka 2 m² großen Teilfläche von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Straßen“ sowie um Umwidmung einer zirka 1 m² großen Teilfläche von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. c) Das Grundstück Nr. 1831/15 weist eine Fläche von 83 m² auf. Obwohl dieses Grundstück in „Baufläche – Wohngebiet“ in „Straßen“. d) Die Antragstellerin ist unter anderem auch Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1825/1, das eine Fläche von 1.279 m² aufweist. Von dieser Gesamtfläche ist derzeit lediglich eine zirka 216 m² große Teilfläche, die unmittelbar an die Grundstücke Nr. 1825/2 und Nr. 1825/3 angrenzt, als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Die als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesene Fläche weist eine Länge von zirka 55 Meter und eine Breite von zirka 4 Meter auf. Eine Bebauung dieses schmalen Streifens ist de facto nicht möglich. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung dieser „BW – Fläche“ in „Freifläche – Freihaltegebiet“. Die vorgenannten Grundstücke sind alle im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „weiße Zone“ ausgewiesen. Die antragsgegenständlichen Liegenschaften sind sowohl an die Abwasserbeseitigungsanlage wie auch die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Dezember 2014 wurden alle Nachbarn eingeladen, zu den vorliegenden Anträgen der Antragstellerin eine Stellungnahme abzugeben. Innert der gesetzten Frist (15. Dezember 2014) ist lediglich vom Anrainer Martin Sebastiani eine Stellungnahme eingelangt. Es kann davon ausgegangen werden, dass von den anderen Nachbarn keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, erhoben werden. Martin Sebastiani spricht sich mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 gegen die geplanten Umwidmungen aus und erhebt Einspruch. Gleichzeitig ersucht er um eine Begehung und Besprechung vor Ort und eine Abklärung der Konsequenzen für sein Grundstück, vor allem im Hinblick auf eine Veränderung der Bauflucht sowie der Erschließung der Grundstücke Nr. 1831/16, Nr. 1831/14 und Nr. 1831/17 durch eine Zufahrtsstraße. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 16.12.2014: Die Anträge der Antragstellerin werden äußerst umfassend diskutiert und zwar jeder für sich. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses kommen letztlich zum Schluss, dass die von der Antragstellerin beantragten Änderungen in raumplanerischer Hinsicht kein wirkliches Problem darstellen. Ein echtes Problem stellt nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses die geplante Erschließung der Grundstücke Nr. 1831/17 und Nr. 1831/16, vor allem aber des Grundstückes Nr. 1831/14 dar. Die Grundstücke Nr. 1831/17 und Nr. 1831/16 werden über das Grundstück Nr. 1831/15 und in weiterer Folge über die beiden vorgenannten Grundstücke erschlossen. Diese Erschließungsstraße zweigt im rechten Winkel von der öffentlichen Daunerstraße ab. Die Weganlage weist eine Breite von 4.00 m auf. Das Grundstück Nr. 1831/14 wird über eine Weganlage, die über das Grundstück Nr. 1831/15 sowie die Grundstücke Nr. 1831/17 und Nr. 1831/16 führt, erschlossen. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses ist ein Zufahren zum Grundstück Nr. 1831/14 mittels Lastkraftwagen bei der geplanten Straßenführung nicht möglich. Auch die Räumung der Straße von Schnee etc. dürfte mit ortsüblichen Räumfahrzeugen nicht möglich sein. 8 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich daher für ein gemeinsames Gespräch mit der Antragstellerin, verbunden mit einem Ortsaugenschein, aus. In diesem Gespräch soll der Antragstellerin empfohlen werden, nordseitig der Grundstücke Nr. 1825/2 und Nr. 1825/3 eine separate Erschließungsstraße zu errichten, mit der die Grundstücke Nr. 1825/1, Nr. 1831/1 und Nr. 1831/14 erschlossen werden könnten. Dem Vernehmen nach sollen in diesem Bereich ohnehin ein öffentlicher Sammelkanal sowie andere Versorgungsleitungen auch zur Verlegung kommen. Abschließend sprechen sich alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses außerdem dafür aus, die Grundstücke Nr. 1825/1 sowie Nr. .508 und Nr. .509 von „Amts wegen“ von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ umzuwidmen. Die Grundstücke Nr. .508 und Nr. .509 seien mit einem Stallgebäude bzw. einem Wohngebäude bebaut. Es gebe also keinen Grund, diese Grundstücke im Flächenwidmungsplan nicht als „Bauland“ auszuweisen. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 09. Jänner 2015:, Beim besagten Ortsaugenschein sind der Antragstellerin die Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 16. Dezember 2014 erläutert worden. Die geplante Erschließung über das Grundstück Nr. 1831/15 wurde mit der Grundeigentümerin begutachtet. Anlässlich dieses Ortsaugenscheines hat Frau Rosmarie Brenner unzweifelhaft erkennen lassen, dass die Errichtung einer weiteren Zufahrtsstraße über das Grundstück Nr. 1825/1 zur Erschließung der Grundstücke Nr. 1831/14 und Nr. 1831/1 für sie nicht in Frage komme. Diese vom Raumplanungsausschuss angedachte Zufahrtsstraße würde an die „schöne“ Seite des Grundstückes Nr. 1825/1 zu liegen kommen. In Summe, so der Vorsitzende abschließend, ist der Raumplanungsausschuss letztlich zur Auffassung gelangt, dass dem Ansuchen der Rosmarie Brenner auf Änderung des Flächenwidmungsplanes nur dann entsprochen werden soll, wenn diese bereit ist, nachstehende Bedingungen und Auflagen zu akzeptieren: a) Die Antragstellerin hat sich auf ihre Kosten um ein Arrangement mit den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1831/5 zu bemühen, das letztlich sicherstellt, dass im Bereich des Grundstückes Nr. 1831/5 ein „Einfahrtstrichter“ geschaffen werden kann. Außerdem muss es Sache der Antragstellerin sein, die im Bereich des Grundstückes Nr. 1831/5 bestehende Einfriedungsmauer im Einvernehmen mit den Besitzern so zu verstärken, dass diese die für eine Zufahrtsstraße geforderte Stabilität erhält. b) Aus dem Grundstück Nr. 1831/17 ist nicht ein 2 Meter breiter Grundstreifen, sondern ein 3 Meter breiter Grundstreifen für die Errichtung dieser Zufahrtsstraße zur Verfügung zu stellen. c) Die an der Nordseite des Grundstückes Nr. 1831/16 geplante Weganlage wird im Flächenwidmungsplan nicht als „Verkehrsfläche bzw. Straße“ ausgewiesen. d) Die Antragstellerin nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Umwidmungsantrag betreffend das Grundstück Nr. 1831/1 vermutlich mit einer negativen Entscheidung der Gemeindevertretung gerechnet werden muss, wenn die Erschließung dieses Grundstückes nicht anderweitig gewährleistet wird. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlungen des Raumplanungsausschusses und der von diesem ins Treffen geführten Argumente, werden folgende Beschlüsse gefasst: a) Aus den Grundstücken Nr. 1825/1 und Nr. .509 wird eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 491 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet um- 9 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 gewidmet. Die umwidmungsgegenständliche Teilfläche ist mit dem Wohnhaus „Untere Venserstraße 59“ bebaut. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. b) Die im Bereich des Grundstückes Nr. 1825/1 ausgewiesene BW-Fläche im Ausmaß von zirka 135 m² wird von Baufläche-Wohngebiet in FreiflächeFreihaltegebiet umgewidmet. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. c) Aus dem Grundstück Nr. 1831/14 wird eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 164 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet. Die Beschlussfassung erfolgt mit 20:3 Stimmen. d) Aus dem Grundstück Nr. 1831/17 wird eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 74 m² von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche (Straße) und eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 2 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Verkehrsfläche (Straße) umgewidmet. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. e) Aus dem Grundstück Nr. 1831/17 wird eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 1 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. f) Das Grundstück Nr. 1831/15 wird von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche (Straße) umgewidmet. Voraussetzung dafür ist, dass im Bereich des Grundstückes Nr. 1831/5 ein „Einfahrtstrichter“ geschaffen wird. Außerdem ist von der Antragstellerin sicher zu stellen, dass die im Bereich des Grundstückes Nr. 1831/5 bestehende Einfriedungsmauer die geforderte Stabilität erhält. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. 2.) Eheleute Alfons und Ingrid Bitschnau, Vandans, Daunerstraße 2a - Nr. 15/2014 Antrag vom 27. November 2014: Umwidmung einer zirka 83 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1825/3 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Eheleute Ingrid und Alfons Bitschnau sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes Nr. 1825/3 mit 1.136 m². Vom genannten Grundstück ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans eine zirka 1.053 m² große Teilfläche als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche (zirka 83 m²) ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Würde dem vorliegenden Antrag entsprochen, wäre künftig das gesamte Grundstück Nr. 1825/3 im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1825/3 ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „weiße Zone“ ausgewiesen. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt – ausgehend von der öffentlichen „Daunerstraße“ – über das Grundstück Nr. 1831/3. Die antragsgegenständliche Liegenschaft ist sowohl an die Abwasserbeseitigungsanlage wie auch die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Dezember 2014 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag der Antragsteller eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist (15. Dezember 2014) ist von keinem der Anrainer eine solche eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungs- 10 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 planes – wie von den Antragstellern beantragt – erheben. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In raumplanerischer Hinsicht stellt der vorliegende Antrag kein Problem dar. Warum seinerzeit im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans nicht schon das gesamte Grundstück als „Baufläche – Wohngebiet“ ausgewiesen worden ist, ist nicht bekannt. Vermutlich hatte das Grundstück Nr. 1825/3 bei der Erlassung des Flächenwidmungsplanes nicht die heutige Form bzw. Größe oder hat in dieser Art und Weise noch gar nicht bestanden. Eine Genehmigung des gegenständlichen Antrages sollte allerdings im Kontext mit den Anträgen von Rosmarie Brenner (Antrag Nr. 14/2014) und der Eheleute Isabell und Arno Saxenhammer (Antrag Nr. 16/2014) gesehen werden. Eine solitäre Erledigung könnte nicht befürwortet werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird zum Beschluss erhoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. 3.) Eheleute Arno und Isabelle Saxenhammer, Vandans, Franz-Bitschnau-Weg 1 - Nr. 16/2014 Antrag vom 27. November 2014: a) Umwidmung einer zirka 149 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1831/16 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“; b) Umwidmung einer zirka 48 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1831/16 von „Baufläch c) Umwidmung einer zirka 4 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1831/16 von „Freifläche Sachverhalt: a) Das Grundstück Nr. 1831/16 steht je zur Hälfte im Eigentum von Frau Isabelle Saxenhammer bzw. Arno Saxenhammer. Das Grundstück weist eine Gesamtfläche von 846 m² auf. Von dieser Gesamtfläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans lediglich eine Teilfläche mit zirka 681 m² als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die restliche Fläche mit einem Ausmaß von zirka 165 m² ist als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 149 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche –Wohngebiet“. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt nordseitig an die bereits gewidmete „Baufläche – Wohngebiet“. Sofern dem Begehren der Antragsteller entsprochen wird, ist vom Grundstück Nr. 1831/16 lediglich noch eine Restfläche mit zirka 16 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. b) Gleichzeitig ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Straße“. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen sind Teil einer Weganlage, über die das umwidmungsgegenständliche Grundstück selber sowie auch das Grundstück Nr. 1831/14 erschlossen werden soll. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Dezember 2014 wurden alle Nachbarn eingeladen, zu den vorliegenden Anträgen der Antragsteller eine Stellungnahme abzugeben. Innert der gesetzten Frist (15. Dezember 2014) ist lediglich vom Anrainer Martin Sebastiani eine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von den anderen Nachbarn keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, erhoben werden. Martin Sebastiani spricht sich mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 gegen die ge11 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 planten Umwidmungen aus und erhebt Einspruch. Gleichzeitig ersucht er um eine Begehung und Besprechung vor Ort und eine Abklärung der Konsequenzen für sein Grundstück, vor allem im Hinblick auf eine Veränderung der Bauflucht sowie der Erschließung der Grundstücke Nr. 1831/16, Nr. 1831/14 und Nr. 1831/17 durch eine Zufahrtsstraße. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In raumplanerischer Hinsicht stellen die vorliegenden Anträge kein Problem dar. Eine Genehmigung des gegenständlichen Antrages sollte allerdings im Kontext mit den Anträgen von Rosmarie Brenner (Antrag Nr. 14/2014) und der Eheleute Ingrid und Alfons Bitschnau (Antrag Nr. 15/2014) gesehen werden. Eine solitäre Erledigung könnte nicht befürwortet werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird zum Beschluss erhoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. 4.) Burkhard Wachter, Vandans, Balzerstraße 10 - Nr. 17/2014 Antrag vom 09. Dezember 2014: a) Umwidmung einer (weiteren) Teilfläche im Ausmaß von 24 m² aus dem Grundstück Nr. 903/1 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“; b) Umwidmung einer Teilfläche mit 16 m² aus dem Grundstück Nr. 903/1 von „Freifläche – Landwir c) Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 171 m² aus dem Grundstück Nr. 903/6 von „Freifläche – L Sachverhalt: Mit Teilungsplan vom 21.05.2013, GZl. 15279/2013, ist das Grundstück Nr. 903/1 weiter geteilt worden, unter anderem in die Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6. Diese beiden Grundstücke sind vom Antragsteller käuflich erworben worden. Das Grundstück Nr. 903/1 hat eine Fläche von 298 m², das Grundstück Nr. 903/6 ein Ausmaß von 990 m². a) Im Bereich des Grundstückes Nr. 903/1 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans bereits eine zirka 26 m² große Teilfläche als „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“, gewidmet. Auf dieser bereits als „Bauland“ gewidmeten Teilfläche steht das Ferienhaus „Ganeu Nr. 246“. Der Antragsteller beabsichtigt dieses Objekt abzutragen und ein neues zu errichten. Aus diesem Grunde ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 24 m², so dass letztlich eine „Baufläche“ im Ausmaß von 50 m² zur Verfügung steht. In der Sitzung am 11. Juli 1996 hat die Gemeindevertretung einen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die zu überbauende Fläche mit maximal 50 m² begrenzt worden. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarlberger Landesregierung am 08. Oktober 1996 genehmigt worden. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer werden in eine rundum geschlossene Jauchegrube, welche der Objektgröße entsprechend dimensioniert worden ist, eingeleitet. Die Entsorgung erfolgt nach Bedarf in die ARA Vandans 12 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. b) Das Ferienhaus „Ganeu Nr. 246“ wird über eine Weganlage erschlossen, die unter andere Flächenwidmungsplan als „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ ausgewiesen. Mit dem gegenständlichen Antrag ersucht der Antragsteller um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Ausweisung der von der Weganlage tangierten Flächen als „Straße“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zu den vorliegenden Anträgen des Antragstellers bis zum 29. Dezember 2014 eine Stellungnahme abzugeben. Bis dato sind von den Nachbarn noch keine Stellungnahmen eingelangt (Frist 29.12.2014!). Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im seinerzeit beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m² nicht überschreiten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 903/1 ist bereits eine Teilfläche als „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Allerdings ist diese Fläche derzeit nur 26 m² groß. Der Antragsteller erbittet die Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von 24 m², als dass letztlich 50 m² „Baufläche“ zur Verfügung stehen. Dieses Begehren deckt sich mit den Bestimmungen des dortigen Teilbebauungsplanes. Mit der Ausweisung der bestehenden Weganlage im Flächenwidmungsplan als „Straße“ wird de facto nur einer gesetzlichen Erfordernis Rechnung getragen. Unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der Frist (29. Dezember 2014) keine negativen Stellungnahmen der Anrainer einlangen, sprechen sich alle Anwesenden angesichts der gegebenen Fakten für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Geschlossenen sprechen sich alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses außerdem dafür aus, dass in diesem Zusammenhang die über die Grundstücke Nr. 905 (Franz Egele) und Nr. 903/2 (Rebekka Lampacher) führende Weganlage im Flächenwidmungsplan ebenfalls als „Straße“ ausgewiesen werden soll. Die derzeit im Bereich der Grundstücke Nr. 903/2 (Lampacher) und Nr. 903/1 (Lorünser) ausgewiesene „Straße“ soll gelöscht bzw. jene Fläche in „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ rückgewidmet werden. Wegen Befangenheit hat Bgm. Burkhard Wachter weder an der gegenständlichen Beratung noch Beschlussfassung teilgenommen. Den Vorsitz führte Vbgm. Michael Zimmermann. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird zum Beschluss erhoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selbst teilgenommen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: 13 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015 der Ausfertigung: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 14 / 14 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Jänner 2015