19960418_GVE012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:20
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-04-18
Erscheinungsdatum 1996-04-18
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans Vandans, 18. April 1996 Niederschrift aufgenommen am 18. April 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 12. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. April 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Roman Zimmermann und Leo Brugger. Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele und Wolfgang Violand Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. März 1996 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) Richard und Angelika Bitschnau, Vandans, Daleu 465 b) Franz Egele, Vandans, Untervens 477 c) Etem und Kornelia Sahin, Stallehr 25a 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 2. April 1996 4. Verkauf von 3 Weiderechten an der Alpe Platzis und 3 Weiderechten an der Alpe Lün 5. Neufestsetzung des Kanalbeitragssatzes und des Verkaufspreises von Sperrgutwertmarken 6. Entscheidung zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages über ein Gesetz über eine Änderung des Bestattungsgesetzes 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. März 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. -2- 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. In kurzen Zügen erläutert der Bürgermeister für den nicht anwesenden Obmann des Bauausschusses die am 2. April 1996 getroffenen Empfehlungen. Nach Beantwortung einiger Fragen werden sodann die vom Bauausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. 4. Der Vorsitzende berichtet eingangs, daß die Gemeinde damals mit dem Erwerb von mehreren land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der Erbengemeinschaft nach Hildegard Bargehr auch 3 Weiderechte an der Agrargemeinschaft Alpe Platzis und 3 Weiderechte an der Agrargemeinschaft Alpe Lün miterworben habe. Nach der derzeit gültigen Rechtssprechung könne die Gemeinde jedoch nicht bücherliche Eigentümerin dieser vorerwähnten Weiderechte werden, sodaß eine Veräußerung dieser Weiderechte beabsichtigt werde. Aus diesem Grunde habe er alle hauptberuflich tätigen Landwirte im Ort über diesen beabsichtigten Verkauf informiert und diese um Abgabe eines schriftlichen Angebotes ersucht, soferne Kaufinteresse hiefür bestehe. Bis zum heutigen Tage seien lediglich zwei schriftliche Angebote eingegangen. Das Kaufinteresse von Raimund Wachter erstrecke sich sowohl auf die Weiderechte an der Alpe Lün als auch auf jene an der Alpe Platzis. Das Interesse von Josef Küng gelte lediglich den drei Weiderechten an der Alpe Platzis. Sowohl bei der Alpe Lün als auch bei der Alpe Platzis stehe jedoch nach den derzeit gültigen Satzungen den Mitgliedern oder der Alpgenossenschaft ein Vorkaufsrecht zu. Einer Veräußerung der 3 Weiderechte (Nr. 6, 7 und 8) an der Alpe Lün stehe aber nichts im Wege, nachdem der Interessent Raimund Wachter bereits Mitglied der Agrargemeinschaft Alpe Lün sei. Hinsichtlich der 3 Weiderechte an der Alpe Platzis müsse der Ordnung halber der beabsichtigte Verkauf dem Obmann zur Verständigung der Mitglieder bzw. des Alpausschusses angezeigt werden, nachdem weder Raimund Wachter noch Josef Küng Mitglieder dieser Alpe seien. Gottfried Schapler bestätigt die Ausführungen des Bürgermeisters dahingehend, daß bei einem Verkauf an Nicht-Mitglieder den beiden Alpen ein Vorkaufsrecht zustehe. Die Gemeinde Vandans sei derzeit außerbücherliche Eigentümerin dieser insgesamt 6 Weiderechte und könne auch weiterhin außerbücherliche Eigentümerin dieser Weiderechte bleiben. Als außerbücherliche Eigentümerin könne die Gemeinde Vandans aber keinerlei Nutzen aus diesen Weiderechten ziehen, auch komme der Gemeinde Vandans kein Mitspracherecht zu. Grundsätzlich vertrete er die Auffassung, daß bei einem Verkauf der Weiderechte in erster Linie Mitglieder berücksichtigt werden sollen, soferne von solchen ein Kaufinteresse an diesen Weiderechten bekundet worden sei. Soferne dies nicht der Fall sei, solle den Alpen ein Erwerb angeboten werden. Eine Veräußerung an Nicht-Mitglieder solle demnach erst in Erwägung gezogen werden, wenn weder von Mitgliedern noch den Alpen Kaufinteresse deponiert worden sei. Josef Tschofen tritt in seiner Wortmeldung für eine satzungsgemäße Vorgangsweise beim Verkauf der gegenständlichen Weiderechte ein. Dies bedeute bei der Alpe Platzis, daß der beabsichtigte Verkauf an die beiden Nicht-Mitglieder Raimund Wachter und Josef Küng jedenfalls dem Obmann anzuzeigen sei. Nachdem beiden Alpen gemäß den derzeit gültigen Satzungen ein Vorkaufsrecht zustehe, könne die Gemeinde dieses bestehende Recht nicht ignorieren. Selbst wenn von den Mitgliedern bzw. den Alpen ein Kaufinteresse geltend gemacht werde, plädiere er für einen Verkauf dieser Weiderechte an den einen oder anderen hauptberuflich tätigen Landwirt, damit deren Existenz gesichert werden könne. -3- Stefan Jochum schließt sich im wesentlichen der Meinung von Gottfried Schapler an. Die Gemeinde Vandans sei aufgrund der seinerzeitigen Kaufverträge unzweifelhaft Eigentümerin dieser Weiderechte, auch wenn das Eigentum nur außerbücherlich sei. Nachdem die Gemeinde Vandans weder bei der Alpe Lün noch bei der Alpe Platzis Mitglied sei, komme aber den vorliegenden Satzungen der Alpen nur bedingt Gültigkeit zu. Soferne der Käufer dieser Weiderechte nicht bereits Mitglied bei der betreffenden Alpe sei, müsse dieser fairerweise auf die rechtliche Situation aufmerksam gemacht werden. Auch Josef Maier schließt sich im wesentlichen den Ausführungen von Gottfried Schapler an. In juristischer Hinsicht stehe die Rechtsauffassung von Gottfried Schapler außer Diskussion. In erster Linie habe die Gemeinde Vandans aber öffentliche Interessen wahrzunehmen. Aus diesem Grunde schließe er sich auch der Auffassung des Bürgermeisters an und befürworte den Verkauf dieser Weiderechte an einen oder mehrere hauptberuflich tätige Landwirte im Ort. Auch Leo Brugger plädiert beim gegenständlichen Verkauf für ein satzungsgemäßes Vorgehen. Zusammenfassend sprechen sich abschließend alle Anwesenden einhellig für den sofortigen Verkauf der 3 Weiderechte an der Alpe Lün aus. Über den Verkauf der 3 Weiderechte an der Alpe Platzis solle erst nach einer Verständigung der Mitglieder bzw. des Alpausschusses, wie dies in den Satzungen vorgesehen ist, entschieden werden. Dem schriftlichen Angebot vom 12. März 1996 entsprechend, beschließen die Mitglieder der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig den Verkauf der Weiderechte Nr. 6, 7 und 8 an der Alpe Lün um je S 2.600, - an Raimund Wachter, 6773 Vandans, Zwischenbach 111. 5. Bereits in der Sitzung am 28. Dezember 1995 habe die Gemeindevertretung, so die Ausführungen des Bürgermeisters, die Gebühren und Abgaben für das Kalenderjahr 1996 beschlossen. In der darüber verfaßten Niederschrift habe man sämtliche Entgelte als Bruttobeträge ausgewiesen, so auch der Kanalbeitragssatz mit S 350, -. Dies entspreche jedoch nicht dem Ergebnis der damaligen Beratungen, bei denen man eindeutig und zweifelsfrei eine Anhebung des Beitragssatzes auf S 385, (S 350, - zuzügl. Mehr- wertsteuer) als notwendig erachtet habe. Zur rechtlichen Absicherung der nunmehr notwendig werdenden Vorschreibungen ersuche er daher, den Beitragssatz mit Wirksamkeit vom 6. Mai 1996 mit S 385, - festzusetzen. In diesem Betrag sei dann die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits inkludiert. In diesem Zusammenhange solle darüberhinaus auch der Preis für eine Sperrgut-Wertmarke von S 70, - auf S 80, - angehoben werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sei in diesem Betrag dann ebenfalls bereits enthalten. Diese Anhebung werde insbesondere durch laufende Deponiepreiserhöhungen erforderlich. Den beiden Anträgen des Bürgermeisters, den Beitragssatz auf S 385, - und den Preis einer Sperrgut-Wertmarke auf S 80, - anzuheben, wird sodann einstimmig zugestimmt. 6. Nach kurzer Erläuterung des wesentlichsten Gesetzesinhaltes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 7. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 2. Mai 1996 eine außertourliche Sitzung der Gemeindevertretung anberaumt werden müsse. Schwerpunkt der gegenständlichen Sitzung stelle der Teil-Bebauungsplan für das Gebiet Ganeu/Schandang dar. -4- - am kommenden Wochenende der schon seit längerer Zeit geplante Ausflug nach Heitersheim stattfinde. Erfreulicherweise nehme die Gemeindevertretung nahezu vollzählig daran teil. Nach Absprache mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes übernehme die Gemeinde für alle Teilnehmer die Kosten für die beiden Abendessen am Freitag und am Samstag sowie für alle Mandatarinnen und Mandatare die Nächtigungskosten. Darüberhinaus übernehme die Gemeinde auch die Buskosten zur Gänze. Die Mittagessen am Samstag und am Sonntag müsse hingegen jeder Teilnehmer selber finanzieren - ebenso die Nächtigungskosten, soweit diese Begleitpersonen betreffen. Josef Tschofen regt in diesem Zusammenhange an, die gesamten Kosten der Einfachheit halber durch die Gemeinde zu begleichen und diese im Anschluß an den Ausflug den Betreffenden anteilmäßig in Rechnung zu stellen. Unter Punkt „Allfälliges" spricht sich Gerlinde Linder lobend über das am Ostersonntag in der Rätikonhalle stattgefundene Frühjahrskonzert der Harmoniemusik Vandans aus. Mit diesem hochstehenden Konzert habe die Harmoniemusik Vandans einmal mehr ihr Können unter Beweis gestellt und die zahlreich anwesenden Zuhörer begeistert. Sie ersuche daher den Bürgermeister, der Harmoniemusik namens der Gemeindevertretung Dank und Anerkennung auszusprechen und diesen auch für ihr großartiges Engagement herzlich zu danken. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: