19980319_GVE033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:23
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-03-19
Erscheinungsdatum 1998-03-19
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 19. März 1998 Niederschrift aufgenommen am 19. März 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 33. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 12. März 1998 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher sowie die Ersatzleute Rupert Platzer, Friedericke Feurstein, Peter Schapler und Anton Kovar. Entschuldigt: Stefan Jochum, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer und Wolfgang Fussenegger Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnung um den Punkt 8. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. Februar 1998 2. Neubestellung zweier Mitglieder in die Berufungskommission nach dem Ausscheiden von Josef Tschofen und Karl Stuchly 3. Entscheidung zum Antrag von Paul Tagwercher auf Löschung der Dienstbarkeit des Gülleverbotes hinsichtlich des Gst.Nr. 32/1 4. Genehmigung einer Verordnung über die Einzugsbereiche der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage (BA 05) der Gemeinde Vandans 5. Beratungen zur Festlegung eines Schutzgebietes für die „GarsillaQuellen" 6. Entscheidung zum Ansuchen der Erben nach Berta Tschofen bzw. Hildegard Behrens um teilweise Auflassung des öffentlichen Weges Nr. 2205 und Verkauf von Teilflächen aus dieser Wegparzelle an die Antragsteller 7. Berichte und Allfälliges 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 13. März 1998 -2Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. Februar 1998, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird - unter Berücksichtigung der nachstehenden Änderungen - einstimmig genehmigt. Der letzte Absatz des Punktes 7. hat wie folgt zu lauten: Unter dem bereits geäußerten Argument, sprechen sich Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Peter Schapler, Hubert Schreiber und Wolfgang Fussenegger gegen die Genehmigung der Haushaltsstelle 1/099 729 (Freiw. Kranken-Zusatzversicherung) aus. Ferner verneint Dipl. Ing. Alois Kegele seine Zustimmung zur Haushaltsstelle 1/262 613 (Instandhaltung der Sportplätze), nachdem die daraus resultierenden Aufwendungen als unvertretbar hoch erachtet werden. Darüberhinaus verweigert Peter Schapler seine Zustimmung zur Haushaltsstelle 1/612 002 (Neu- und Ausbau von Gemeindestraßen), weil dieser keinen Ansatz zur Sanierung des Fußweges nach St.Anton beinhalte. Die unter Punkt 9. gestellte Anfrage erfolgte nicht durch Wilhelm Pummer sondern richtigerweise durch Wolfgang Fussenegger. Wilhelm Pummer war bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend. 2. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge seien Josef Tschofen und Karl Stuchly aus der Berufungskommission ausgeschieden. Es gelte nunmehr, zwei neue Mitglieder zu bestellen. Von der F-Fraktion sei dafür Leo Brugger als Mitglied und Michael Zimmermann als Ersatzmitglied, von der SPÖ-Fraktion Anton Kovar als Mitglied und Ernst Stejskal als Ersatzmitglied in Vorschlag gebracht worden. Einstimmig werden sodann die vorgenannten Personen in die Berufungskommission bestellt. 3. Das Gst.Nr. 32/1, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, sei zugunsten der Gemeinde Vandans mit einem Gülleverbot belastet. Das gegenständliche Grundstück befinde sich im Eigentum von Paul Tagwercher. Dieser beabsichtige nunmehr, ein Grundstück mit einer Fläche von 736 m2 seiner Tochter Claudia Heel zu schenken. Gemäß dem vorgelegten Teilungsplan erhalte dieses neue Grundstück die Nr. 32/1, wobei das Gst.Nr. 34 an das Gst.Nr. 32/1 die Teilfläche „1" mit 499 m2 und das Gst.Nr. 32/1 an das Gst.Nr. 34 die Teilfläche „2" mit 8335 m2 abgebe. Das zugunsten der Gemeinde Vandans einverleibte Gülleverbot betreffe also nicht mehr das Gst.Nr. 32/1, sondern das neugebildete Gst.Nr. 34. Mit Antrag vom 26. Februar 1998 ersuche Dr. Arnold Lins namens des Schenkungsgebers, das neugebildete Gst.Nr. 32/1 aus dieser Dienstbarkeit des Gülleverbotes zu entlassen. Auch wenn dem gegenständlichen Antrag stattgegeben werde, bestehe seiner Meinung nach für das auf dem Gst.Nr. 32/4 bestehende Grundwasserpumpwerk keine Gefahr, da sich dieses außerhalb eines allfälligen Gefährdungsbereiches befinde. Er stelle daher den Antrag, dem Ansuchen unter der Bedingung stattzugeben, daß dieses ursprünglich auf dem Gst.Nr. 32/1 zugunsten der Gemeinde Vandans haftende Dienstbarkeitsrecht des Gülleverbotes auf das neugebildete Gst.Nr. 34 übertragen werde. Dem vorerwähnten Antrag wird daraufhin einstimmig zugestimmt. 4. Anhand eines Detailplanes erläutert der Vorsitzende die verschiedenen Einzugsbereiche und informiert die Anwesenden, daß gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes die Gemeindevertretung mittels Verordnung die Einzugsbereiche festzulegen habe. Nach Beantwortung einiger weniger Detailfragen genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Verordnung und zwar: -3- Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. März 1998 unter Punkt 4. der Tagesordnung nachstehende Verordnung erlassen: I. Der Einzugsbereich der Kanalstränge „Randsammler SA, Hauptsammler SI VII, Hauptsammler SR VIII, Hauptsammler SZ II A, Hauptsammler RI VII" sowie die Nebensammler „SI VII A, SI VII A1, SI VII B, SI VII C, SI VII C1, SI VII C2, SI VII C3, SI VII C3.1, SI VII D, SI VII E, SI VII F, SR VIII A, SR VIII B, SR VIII C, SR VIII C1, SR VIII D und RI VII A" der Ortskanalisation Vandans (Detailprojekt BA 05) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan vom März 1998, Plan Nr. 97.12/11, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist, festgelegt. II. Jedermann hat das Recht im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen. III. Diese Verordnung tritt am 21. März 1998 in Kraft. Der Bürgermeister informiert vorab über die im vergangenen Jahr stattgefundene wasserrechtliche Verhandlung des Bauabschnittes 03 der Wasserversorgungsanlage Vandans. Im Zuge des gegenständlichen Bewilligungsverfahrens sei vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen unter anderem zur Absicherung des Quelldargebotes hinsichtlich Menge und Qualität die Ausweisung eines Schutzgebietes gefordert worden. Im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 28. April 1997 werde die Gemeinde Vandans dann verpflichtet, zur Absicherung des Quelldargebotes ein hydrogeologisches Gutachten mit Abgrenzung des Quelleinzugsgebietes vorzulegen. Darüberhinaus habe die Gemeinde ein Schutzzonen-Vorschlag (Zone I, II und III) auszuarbeiten, planlich darzustellen und bis längstens 31. Dezember 1998 der Wasserrechtsbehörde vorzulegen. Angesichts dieser rechtskräftigen Bescheidauflage werde die Erarbeitung eines Schutzgebietsprojektes notwendig, wobei seiner Meinung nach die festgesetzte Vorlagefrist ohnehin nicht mehr eingehalten werden könne. Zur Vermeidung förderungsrechtlicher Nachteile erachte er es aber als unbedingt notwendig, baldmöglichst einen solchen Projektsauftrag zu erteilen. Aus diesem Grunde habe er beim Ingenieurbüro Peter Adler ein Gebührenangebot eingeholt, um die finanzielle Größenordnung kennenzulernen. Ohne auf dieses zwischenzeitlich vorliegende Gebührenangebot näher eingehen zu wollen, erachte er selbstverständlich die Einholung von einigen Vergleichsangeboten für unentbehrlich. Es sei deshalb beabsichtigt, bei 3 - 4 anderen Ingenieurbüros Angebote einzuholen. In der darauffolgenden Diskussion begrüßt Josef Maier die beabsichtigte Vorgangsweise und plädiert dafür, auch die Vorarlberger Illwerke AG zur Abgabe eines solchen Angebotes einzuladen. Seiner Meinung nach verfüge diese nicht nur über das entsprechende Fachpersonal, sondern auch eine Fülle von Beobachtungsergebnissen, Meßdaten und anderes. Gerhard Stampfer erkundigt sich über das Ausmaß dieses Schutzgebietes. In seiner Antwort macht der Bürgermeister deutlich, daß dieses derzeit größenmäßig in keiner Art und Weise abgesteckt werden könne. Vermutlich hänge die Größe wesentlich vom Zulauf zu den Quellen, von der Geländeneigung, der Qualität des Untergrundes und anderem ab. -4- Manfred Blenke ersucht um Auskunft, mit welchen Auflagen bzw. Einschränkungen ein vom Schutzgebiet betroffener Grundeigentümer rechnen müsse. Diese Frage könne, so der Vorsitzende daraufhin, derzeit ebenfalls nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Natürlich müsse man mit abgestuften Nutzungsbeschränkungen rechnen. Im schlimmsten Falle müsse vermutlich damit kalkuliert werden, daß eine Versickerung von häuslichen Abwässern verboten werde. Glücklicherweise befinde sich bergseits das erste Maisäßobjekt erst in einem Abstand von etwa 400 m zur Quelle. Anton Kovar stellt die Frage, ob denn die Garsillaquelle für die Gemeinde Vandans nach wie vor wichtig sei. Unmißverständlich weist der Bürgermeister in seiner Antwort auf die große Bedeutung dieses Quellvorkommens hin. Seit jeher sei dieses Quellvorkommen wesentlicher Bestandteil der örtlichen Trinkwasserversorgung und zwar sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht. Durch die zunehmende Bedeutung des Trinkwassers komme diesem Quellvorkommen hinkünftig noch viel mehr Bedeutung zu. Michael Zimmermann schließt sich der Auffassung des Vorsitzenden an und plädiert eindringlich dafür, bei dieser Entscheidung zur Festlegung eines Schutzgebietes nicht nur die Beschränkungen sondern auch die Vorteile zu bedenken. Die bisherige Qualität der Quelle könne langfristig nur mit einem solchen Schutzgebiet gesichert werden. Weil die Bedeutung des Trinkwassers unaufhaltsam steige, könne der Festlegung eines solchen Schutzgebietes nur zugestimmt werden. Kommenden Generationen zuliebe dürfe es in dieser Frage kein WENN und ABER geben. Alois Neher erinnert, daß beim Grundwasserpumpwerk Vens innerhalb der Schutzzone III die Versickerung von Abwasser nicht erlaubt und auch die Massentierhaltung nicht gestattet sei. In der Schutzzone II sei darüberhinaus die Jauchung, die Flüssigdüngung, die offene Lagerung von Mineraldünger, die Lagerung von Heizöl und Dieselöl etc. verboten. In der Schutzzone I sei ferner jede landwirtschaftliche Nutzung sowie die Anwendung chemischer Mittel für Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung untersagt. Einstimmig sprechen sich daraufhin die Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, die Diskussion über die Festlegung eines Schutzgebietes für die „Garsillaquellen" dann weiterzuführen, wenn zum vorliegenden Honorarangebot des Ingenieurbüros Adler noch weitere Vergleichsangebote vorliegen. Vorab erinnert der Bürgermeister nochmals an die seinerzeitigen Ansuchen der Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen einerseits bzw. Hildegard Behrens andererseits. In der Sitzung am 5. Februar 1998 habe sich die Gemeindevertretung für eine Vertagung der Entscheidung ausgesprochen und einen Ortsaugenschein angeregt. Am vergangenen Montag, dem 16. März 1998, habe nunmehr dieser Ortsaugenschein im Beisein zahlreicher Gemeindevertreter stattgefunden. Seinem Empfinden nach könne nun eine Entscheidung zu den seinerzeit eingebrachten Ansuchen getroffen werden. Persönlich könne er sich in etwa nachfolgende Erledigung vorstellen: • Die Gemeinde Vandans als Verwalterin des Öffentlichen Gutes verkauft Teilflächen der Wegparzelle Nr. 2205 an die Erben nach Berta Tschofen und Hildegard Behrens. Soferne von Christian Pösel und Christian Schapler ebenfalls Kaufinteresse geäußert wird, wird die Restfläche dieser Wegparzelle an diese veräußert. • Anteilmäßig soll den Erben nach Berta Tschofen eine Fläche von ca. 329 m2, Hildegard Behrens ca. 18 m2, Christian Pösel ca. 68 m2 und Christian Schapler ca. 172 m2 verkauft werden. Der Kaufpreis beträgt für die Erben nach Berta Tschofen S 315, -- bzw. S 50, - pro Quadratmeter, für Hildegard Behrens S 630, - pro Quadratmeter, für Christian Pösel und Christian Schapler je S 50, - pro Quadratmeter, wobei die Vermessungs- und Vertragskosten anteilmäßig von den Käufern zu tragen sind. -5- • Ausgehend vom Gaualangaweg bis hin zur Dielstraße räumen die Erben nach Berta Tschofen, Christian Pösel und Christian Schapler als betroffene Grundeigentümer dem Öffentlichen Gut ein Geh- und Fahrrecht mit] einer gleichbleibenden Breite von 1, 50 m und zwar im Nahbereich der derzeit bestehenden Weganlage ein. Das erwähnte Fahrrecht gilt lediglich für Fahrräder oder sonstige Fortbewegungsmittel ohne Motorantrieb. • Die künftige Erhaltung des Weges fällt nur soweit in die Zuständigkeit der Gemeinde, soweit es die Weganlage außerhalb der Hofzufahrt Tschofen/Neher betrifft. • Aus der Einräumung des erwähnten Geh- und Fahrrechtes zugunsten des Öffentlichen Gutes dürfen keine Ansprüche an die Gemeinde hinsichtlich Schneeräumung, Winterdienst etc. abgeleitet werden. • Die seinerzeit zwischen Berta Tschofen und den Eheleuten Reinhard und Sofie Neher abgeschlossene privatrechtliche Vereinbarung (Zufahrtsrecht zum Anwesen Nr. 115) bleibt durch dieses gegenständliche Rechtsgeschäft unberührt. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion mit einer Vielzahl von Wortmeldungen. Manfred Blenke, Josef Maier, Dipl. Ing. Alois Kegele, Anton Kovar und Gerhard Stampfer bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß dem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt werden könne, wenn dieser wie folgt ergänzt werde: • Oberhalb der Anwesen Tschofen bzw. Neher befinden sich zahlreiche Waldgrundstücke. Der Abtransport des dort anfallenden Holzes erfolgt zum Teil talwärts und in weiterer Folge über die bereits erwähnte Hofzufahrt Tschofen/Neher. Die künftigen Eigentümer dieser Hofzufahrt haben diesen obliegenden Waldbesitzern auch hinkünftig die Inanspruchnahme dieser Hofzufahrt zum Zwecke des Holzabtransportes zu gestatten. Der Bürgermeister begrüßt daraufhin die beantragte Ergänzung und beurteilt diese als sinnvoll und wichtig. Unter Berücksichtigung der erwähnten Ergänzung, stimmen die Anwesenden dem Verkauf der Wegparzelle Nr. 2205 im Sinne des vom Bürgermeister geäußerten Vorschlages einstimmig zu. 7. Der Bürgermeister berichtet, daß - der Neubau des privaten Seniorenheimes Schmidt mehr oder weniger fertiggestellt und bereits Ende März/Anfang April die Neueröffnung geplant sei. Die Rückübersiedlung der Heiminsassen von Gaschurn nach Vandans erfolge dem Vernehmen nach bereits in 1 bis 2 Wochen. Nach dem Umbau stünden nunmehr 22 Betten zur Verfügung, wobei angeblich noch einige Plätze frei seien. - am kommenden Montag mit den Kanalbauarbeiten in der Parzelle „Rodund" sowie im Bereich des „Gaualangaweges" begonnen werde. Unverzüglich nach Ostern erfolge dann der Baubeginn in der Parzelle „Innerbach". - er die Mitglieder der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23. Oktober 1997 im Zusammenhang mit dem Umwidmungsantrag von Karoline Ammann irrtümlicher Weise nicht richtig informiert habe. Während sich die Raumplanungsstelle und der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung nicht gegen die beantragte Umwidmung ausgesprochen habe, habe sich das Landeswasserbauamt Bregenz gegen die Umwidmung jener Fläche, die sich innerhalb der Schutzzone befindet, ausgesprochen. Die von der Gemeindevertretung genehmigte Umwidmung reduziere sich deshalb auf jene Fläche außerhalb der Schutzzone. -6- Unter Punkt „Anfälliges" ergibt sich nachstehende Wortmeldung: Anton Kovar: Nachdem die Schneeräumung in der kommenden Wintersaison nicht mehr durch die Firma Ernst Schoder erfolgen wird, ersuche ich neuerlich um baldmöglichste Ausschreibung dieser Arbeiten. 8. Über Ersuchen des Bürgermeisters informiert der Vorsitzende des Bauausschusses, Siegfried Bitschnau, über die in der Sitzung am 13.3.1998 getroffenen Empfehlungen. Während die Anwesenden nach einigen Debattenbeiträgen den zu den Punkten 1., 3. und 4. geäußerten Empfehlungen einstimmig zustimmen bzw. diese zum Beschluß erheben, ergibt sich zur geäußerten Empfehlung zu Punkt 2. der Tagesordnung eine breitgefächerte und angeregte Diskussion. Wolfgang Violand bringt mit Vehemenz zum Ausdruck, daß er der diesbezüglichen Empfehlung des Bauausschusses kein Verständnis entgegenbringen könne. Das vom Bauausschuß empfohlene Pflanzen weiterer Bäume könne beim besten Willen nicht akzeptiert werden, zumal der schon vorhandene Baumbestand in der Unteren Bündtastraße erhebliche Probleme für den Straßenbenützer mit sich bringe. Als täglicher, oftmaliger Benutzer dieser Straße könne er die Behauptung der Eheleute Karl und Carmen Schuchter nicht bestätigen, wonach der dortige Gehsteig permanent und vielfach durchgehend von Autos befahren werde. Er empfinde diese als ungerechtfertigten Vorwurf an die dortigen Straßenbenützer. Persönlich könne er daher guten Gewissens bescheinigen, daß der Gehsteig in der Regel nur für Ausweichmanöver bei Gegenverkehr und bei Ladetätigkeiten beim Sporthotel in Anspruch genommen werde. Ein weiterer Grund für seine Ablehnung sei auch der enorme Kostenaufwand von etwa S 100.000, -, welcher eine solche nachträgliche Einbauaktion verursachen würde. Ein solcher Aufwand sei sicher nicht gerechtfertigt. Außerdem müßte die Straße, obwohl erst vor 2 Jahren fertiggestellt, bereits jetzt wieder umgebaut werden. Ohne Zweifel müßte man in diesem Falle auch mit Folgeschäden durch Senkungen etc. rechnen. Weiters warne er auch von Folgewirkungen bei anderen Anrainern, welche dann ebenfalls solche Forderungen erheben könnten. In mehreren Beispielen nennt er andere Straßen und Anrainer, welche in gleicher Weise mit solchen Problemen konfrontiert sind. Darüberhinaus habe der Antragsteller ja die derzeitige Situation selbst so herbeigeführt. Die vorhandene Mauer habe die Gemeinde über seinen Auftrag und seinem Wunsche entsprechend errichten lassen. Auch die Bepflanzung seines Grundstückes gegen die Straße sei seinen Vorstellungen entsprechend ausgeführt worden. Wenn es dadurch zu Sichtbehinderungen komme, dürfe dies nicht der Gemeinde angelastet werden. Schon gar nicht könne man aus diesen Gründen heraus Maßnahmen fordern, die von der Allgemeinheit zu finanzieren wären. Aus diesen vorgenannten Überlegungen stelle er daher den Antrag, der Empfehlung des Bauausschusses nicht zu folgen und das Pflanzen zusätzlicher Bäume im Bereich der „Unteren Bündtastraße" abzulehnen. Friedericke Feurstein schließt sich der Wortmeldung des Vorredners vollinhaltlich an. Als oftmalige Benutzerin dieses dortigen Gehsteiges könne sie die von Wolfgang Violand gemachten Erfahrungen, wonach der Gehsteig nur im Ausnahmefall, nämlich bei einem Ausweichmanöver bzw. bei Ladetätigkeiten beim Sporthotel, von Autos befahren werde, nur bestätigen. Auch Anton Kovar plädiert seinerseits, dem beabsichtigten Setzen zweier Bäume aus den von den beiden Vorrednern genannten Gründen nicht zuzustimmen. Als Obmann des Bauausschusses verteidigt Siegfried Bitschnau die geäußerte Empfehlung als Konsequenz daraus, daß man der Behauptung der Eheleute Schuchter eben Glauben geschenkt habe. Beim Ortsaugenschein am 13. März 1998 habe man nur die Argumente der Familie Schuchter zu hören bekommen und auf Grundlage dieser eine Empfehlung an die Gemeindevertretung erarbeitet. -7- Dem Antrag von Wolfgang Violand, der vom Bauausschuß geäußerten Empfehlung nicht zu folgen und das Pflanzen weiterer Bäume in der „Unteren Bündtastraße" abzulehnen, wird sodann mit 16 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Leo Brugger, Josef Maier und Alois Neher) zugestimmt. Siegfried Bitschnau hat wegen Befangenheit an der Abstimmung zu Pkt. 3. nicht teilgenommen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: