19930318_GVE034

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:22
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-03-18
Erscheinungsdatum 1993-03-18
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 18. März 1993 Niederschrift aufgenommen am 18. März 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 34. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. März 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann und Alois Neher. Entschuldigt: GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer und GV Franz Bitschnau Schriftführer: GemBed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung vom 18.2.1993 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung von: a) Christine Fuchs und Herbert Vonbank, Bludenz, für ein Wohnhaus auf Gp. 178/2 b) Dr. Gabriele und Kurt Sonderegger, Bludenz, für ein Wohnhaus auf Gp. 1856/2 3. Ansuchen von Hans Künzle, Vandans, Neuheim 383, um Nutzung der auf Gp. 858 entspringenden Quelle 4. Festsetzung einer neuen Deponiegebühr für Erdaushub udgl. 5. Beratung und Festlegung der weiteren Vorgangsweise im Hinblick auf die ablehnende Entscheidung der Vorarlberger Landesregierung zum Antrag der Gemeinde Vandans auf Erklärung der Gemeindestraßenverbindung Vandans-St. Anton zur Landesstraße 6. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes und b) ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes -2- 7. Neuerliche Beratungen und Stellungnahmen zu den Umwidmungsanträgen der Geschwister Flatz, Geschwister Orlainsky sowie Martin Sebastiani aufgrund der Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung vom 8. März 1993 8. Berichte und Anfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Februar 1993, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung wird beiden Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Beide Genehmigungen werden unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das vom Antragsteller am 16. Februar 1993 eingebrachte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht Herr Hans Künzle, Vandans, Neuheim 383, um die Genehmigung zur weiteren Nutzung der auf der gemeindeeigenen Grundparzelle 858 entspringenden Quelle und zwar im Ausmaße der bisherigen Nutzung. In der darauffolgenden Diskussion weist der Bürgermeister darauf hin, daß auf der Grundparzelle 858 mehrere Quellen austreten. Eine davon werde schon seit Jahrzehnten zur Versorgung des Maisäßes Künzle genutzt. Eine weitere sei mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 6. Juni 1991 der Wasserinteressentschaft "Unterer Schandang" zur Nutzung überlassen worden. Nach mehreren Debattenbeiträgen genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig eine weitere Nutzung der zur Diskussion stehenden Quelle und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Soferne eine Neufassung der Quelle erfolgt, ist diese unter größtmöglichster Sorgfalt vorzunehmen. Die Kosten dafür sind zur Gänze vom Antragsteller zu tragen. b) Die Gemeinde behält sich das Recht vor, diese Quelle darüberhinaus jederzeit anderweitig zu nutzen bzw. dieses Recht auch an weitere Rechtsnachfolger abzutreten. In diesem Falle werden die Kosten für die Neufassung der Quelle anteilmäßig rückerstattet. c) Von der Quellfassung bzw. der dazu errichteten Brunnenstube darf lediglich 1 Versorgungsleitung zum Maisäßobjekt Nr. 285 mit einem maximalen Durchmesser von 1 Zoll abgeleitet werden. d) Die Gemeinde Vandans übernimmt weder eine Garantie für eine ausdauernde und ausreichende Quellschüttung noch die Trinkwasserqualität der gegenständlichen Quelle. e) Für dieses eingeräumte Nutzungsrecht ist der Gemeinde alljährlich ein Entgelt in Höhe von S 100, -- zu entrichten. Dieser Betrag wird wertgesichert nach dem Lebenshaltungskostenindex der Vorarlberger Landesregierung. Ausgangsbasis ist die für den Monat Dezember 1992 veröffentlichte Indexzahl. -3- f) Soferne irgendwann eine Umlegung der Ableitung erforderlich wird, ist diese auf Kosten des Nutzungsberechtigten vorzunehmen. 4. Sehr umfassend informiert der Bürgermeister über die Auswirkungen der seit 1.1.1993 gültigen Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien. Außerdem bringt der Vorsitzende auch die Rechtsgrundlage aus dem Vorarlberger Abfallgesetz zur Kenntnis, durch die die Sorge um die Bereitstellung von Einrichtungen zur Entsorgung von Bauaushub, Bauschutt und Gartenabfallen den Gemeinden obliegt. Über die Auswirkungen dieser Neuregelung und deren Sinnhaftigkeit entwickelt sich in weiterer Folge eine rege Diskussion, bei der Sprecher aller Fraktionen auf die differenziert zu betrachtende Problematik hinweisen. Letztlich einstimmig sprechen sich aber alle Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, daß mit sofortiger Wirkung die Anlieferung von Bauschutt auf die derzeitige Deponie "Mustrigil", deren Bewilligung mit 31. Dezember 1994 ausläuft, untersagt wird und das noch vorhandene Deponievolumen lediglich noch zur Ablagerung von Günabfällen genützt wird. Ebenso einstimmig wird für die Anlieferung von Aushubmaterial und Grünabfällen mit sofortiger Wirkung eine Deponiegebühr von S 50, -- pro Kubikmeter festgesetzt. Für die Anlieferung von Aushubmaterial steht bis auf weiteres die neu bewilligte Deponie auf dem früheren "Bargehr-Areal" zur Verfügung. Sehr eingehend wird sodann die Frage nach den zukünftigen Möglichkeiten zur Entsorgung von Bauschutt beraten. Angesichts der enormen Auflagen und Bedingungen einer solchen Deponie wird allgemein der Schaffung einer überregionalen Lösung das Wort geredet; konkrete Lösungsvorschläge sind derzeit keine vorliegend. Über Vorschlag des Bürgermeisters soll die Stationierung eines Großcontainers beim Bauhof geprüft werden, sodaß wenigstens die Anlieferung von Kleinmengen innerorts möglich ist. Eine endgültige Entscheidung über dieses Ansinnen soll jedoch erst dann getroffen werden, wenn Details über die exakte Handhabung abgeklärt sind. 5. Der Bürgermeister berichtet, daß die Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 18. Februar 1993 dem Gemeindeamt mitgeteilt habe, daß derzeit die Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 des Straßengesetzes für eine Erklärung der Gemeindestraßenverbindung St.Anton - Vandans zur Landesstraße nicht vorliegen. Nachdem diese Entscheidung in einem sogenannten Aktenverfahren getroffen worden sei, bestehe dagegen keine Einspruchs- oder Berufungsmöglichkeit. Nachdem gemäß Straßengesetz über einen solchen Antrag aber die Landesregierung und nicht die Abteilung zu entscheiden habe, könne eine Vorlage des Antrages an die Regierung begehrt werden. Inwieweit die Regierung dann letztlich der Empfehlung der Abteilung folge, bleibe dahingestellt. Die Entscheidung der Abteilung sei, so der Bürgermeister weiter, angesichts der gestiegenen Bedeutung dieser Verkehrsverbindung jedenfalls unverständlich und solle seiner Meinung nach mit allen Mitteln bekämpft werden. -4- Auch Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Vallaster, GR Josef Tschofen, GV Gerlinde Linder und GV Ernst Stejskal bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß diese derzeitige Verkehrsregelung auf dieser Gemeindestraßenverbindung eine völlig unbefriedigende Lösung aus Vandanser Sicht darstelle und in dieser Form auch nicht akzeptiert werden dürfe. GV Manfred Vallaster und GR Gottfried Schapler plädieren in weiterer Folge für eine gemeinsame Aussprache und Beratung mit Vertretern der Gemeinde St.Anton. Ihrer Meinung nach könne in einem persönlichen Gespräch das eine oder andere Vorurteil abgebaut und das eine oder andere Argument ins Treffen geführt werden. Nachdem ein Antrag zur Entscheidung durch die Landesregierung keiner Frist unterliegt, spricht sich die Gemeindevertretung nach weiterer Diskussion einstimmig für eine Annahme des von GV Manfred Vallaster geäußerten Antrages aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Vertretern der Gemeinde St.Anton ein gemeinsames Gespräch in dieser Angelegenheit zu arrangieren, wobei für einen Gesprächstermin vor dem 15. April 1993 (nächste Sitzung der Gemeindevertretung) plädiert werden soll. 6. Die wesentlichen Inhalte der beiden Gesetzesänderungen werden vom Bürgermeister dargelegt. Einstimmig vertritt die Gemeindevertretung sodann die Auffassung, daß zu beiden Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen verlangt werden sollen. 7. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß die Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 1993 die Empfehlung ausgesprochen habe, die beiden Umwidmungsanträge (Nr. 4 und 5 vom 14.12.1992) von Martin Sebastiani und den Geschw. Orlainsky abzulehnen, nachdem diese Anschlußwidmungen an die Gp. 1473/3 weiteren Umwidmungen in nördlicher Richtung Vorschub leisten würden. Der Antrag der Geschw. Flatz auf Umwidmung von 2900 m2 aus der Gp. 1462/1 von FreiflächeLandwirtschaftsgebiet in Bau- fläche-Wohngebiet soll nur dann genehmigt werden, wenn die illseits gelegene BW-Fläche aus der Gp. 1462/1 in ihrer gesamten Breite in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet zurückgewidmet wird. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Entscheidung vorerst zu vertagen, wird einstimmig entsprochen. Vor einer Entscheidung in der Gemeindevertretung soll der Arbeitsausschuß für Raumplanung an Ort und Stelle eine Begutachtung vornehmen und der Bürgermeister mit den Antragstellern ein klärendes Gespräch führen. 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 24. März 1993 die 2. Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz in Lustenau stattfinde. Er werde bei dieser Gelegenheit jedenfalls die unbefriedigende Lösung der Bauschuttund GrünmüllProblematik deponieren und auf akzeptable Lösungsvorschläge drängen. - das Landeswasserbauamt Bregenz mit Schreiben vom 18. Februar 1993 mitgeteilt habe, daß eine Aufnahme der beiden Altdeponien (Böschis und Mustrigil) in das Beobachtungsnetz des Landeswasserbauamtes für nicht erforderlich erachtet werde. Entgegen der Ansicht des Landeswasserbauamtes vertritt die Gemeindevertretung dazu die Auffassung, daß bei beiden Deponien sehr wohl Müllablagerungen erfolgten und diese Tatsache dem Landeswasserbauamt zur Kenntnis gebracht werden soll. -5- - der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz eine Anfrage bezüglich der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sondermüll) beantwortet habe. Die seinerzeitige Anfrage von GV Elmar Kasper könne daher wie folgt beantwortet werden: a) Die Gemeinden sind nur zur Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen (gefährliche Abfälle in haushaltsähnlichen Mengen) zuständig. b) Auch Betriebe sind im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes zur getrennten Sammlung von Abfällen/gefährlichen Abfällen verpflichtet. c) Aufgrund der Abfallnachweisverordnung besteht für Abfallbesitzer (Gemeinden/Betriebe) die Pflicht zur nachweisbaren Entsorgung von Abfällen (Problemstoffe/gefährliche Abfälle). d) Im Falle der gefährlichen Abfälle (betriebliche Abfälle) sind die Betriebe ab gewissen Mindestmengen (z.B. Altöl ab 200 Jahreslitern) verpflichtet, diese Mengen dem Land zu melden und der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht nachzukommen. Betriebliche Abfälle (gefährliche Abfälle) sind nicht über die Gemeinde zu entsorgen. - das Wohnhaus Nr. 7 (früher Leo Bargehr) von der SPAR-Warenhandels-AG zwischenzeitlich an den Anrainer Paul Tagwercher und das dazugehörende Stallgebäude an Gerhard Stampfer veräußert worden sei. Beide Objekte seien bis längstens 30. April 1993 abzutragen. Unter Punkt "Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: GV Ernst Stejskal bemängelt das Fehlen einer Vorrangsregelung bei der Einmündung der St.Antönerstraße in die Untervenserstraße und ersucht um baldmöglichste Erledigung. Ferner plädiert er für die Stationierung eines Streugutbehälters im Kreuzungsbereich "Sennerei", nachdem es im vergangenen Winter zu einigen kritischen Situationen infolge Straßenglätte gekommen sei. In kurzen Zügen berichtet er bei dieser Gelegenheit über den Zustand der Rodelbahn in der vergangenen Wintersaison und den hierüber gemachten Erfahrungen. Letztlich ersucht er den Arbeitsausschuß für Bau und Straßen um Beratung und Überprüfung des bei der Gabelung der Ober- und Untervenserstraße vorgenommenen Straßenrückbaues. Der Bürgermeister gibt in Beantwortung der vorstehenden Wortmeldungen zu verstehen, daß die Erlassung einer Vorrangsregelung im Kreuzungsbereich St.Antönerstraße/Untervenserstraße lediglich noch an der fehlenden Verordnung scheitere. Eine solche solle aber nach Begutachtung durch den Arbeitsausschuß für Bau und Straßen ehest erlassen werden. Die Stationierung eines Streugutbehälters im Kreuzungsbereich "Sennerei" könne auch aus seiner Sicht nur befürwortet werden. GV Gerlinde Linder erkundigt sich, ob zwischenzeitlich eine Rückantwort der Sportfachschule Paks in Ungarn vorliege. Der Vorsitzende bestätigt das Vorliegen einer solchen Rückantwort und gibt bekannt, daß er in der nächsten Ausgabe von "Der Bürgermeister informiert" einen Aufruf zur Spende von gebrauchten Schiausrüstungen starte. GV Manfred Vallaster ersucht um Auskunft, warum die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.11.1992 erteilte Baubewilligung an die Fam. Hans und Monika Bleiner zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses auf Gp. 1272 bis dato nicht erteilt worden sei. -6- Ferner ersuche er um Information über den Stand der Verhandlungen in Sache "Straßen- und Hangrutschung Brunnentobel". Außerdem beanstande er die geltende Praxis, die auswärtigen Zubringern eine kostenlose Inanspruchnahme der Rodelbahn ermögliche. Abschließend ersucht er um baldige Beratung einer teilweisen Neutrassierung der Golfstraße im Bereich der Einmündung in die L 83 innert des Arbeitsausschusses für Bau und Straßen. In Erledigung der verschiedenen Anfragen stellt der Bürgermeister fest, daß für die Erteilung der Baubewilligung für das Mehrfamilienhaus der Fam. Bleiner nach wie vor eine wasserrechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ausständig sei. Diese sei für die Erteilung der Baubewilligung aber Voraussetzung. Zur Verbauung des Brunnentobels sei zwischenzeitlich auch eine Stellungnahme des Standes Montafon vom 9. März 1993 vorliegend, aus der entnommen werden könne, daß mit den Sanierungsarbeiten noch im kommenden Sommer begonnen werde. Zur kostenlosen Inanspruchnahme der Rodelbahn durch auswärtige Zubringer stellt der Bürgermeister weiters fest, daß diese Praxis durchaus seinen Vorstellungen entspreche. Nachdem weder ein Rodel noch der SeilbahnErsatzverkehr beansprucht werde, sei die Einhebung einer Benützungsgebühr nicht gerechtfertigt. Außerdem setze das Ansinnen von GV Manfred Vallaster den Einsatz ständiger Kassiere und Kontrollore am Beginn der Rodelbahn voraus. Ein solcher Aufwand stehe wiederum in keinem Verhältnis zum Ertrag. Außerdem steigere jede Frequentierung der Rodelbahn auch den Bekanntheitsgrad der Bahn und des Ortes. Der Antrag auf teilweise Neutrassierung der Golfstraße werde dem Arbeitsausschuß für Bau und Straßen zugewiesen. Vbgm. Franz Egele bringt seine Verwunderung über die Einstellung von LAbg. Manfred Vallaster in punkto Wasserzins zum Ausdruck. Seiner Meinung nach sei die Stellungnahme im Anzeiger vom 11. März 1993 völlig indiskutabel und könne keinesfalls im Interesse der Gemeinde Vandans und der übrigen Talschaft liegen. In der Folge ergibt sich zu diesem Thema eine äußerst rege Diskussion, bei der der angesprochene Manfred Vallaster seine Pressemeldung aus seiner Sicht erläutert. Nachdem das Geld seiner Meinung nach keine Maschen habe, sei es einerlei, ob das Geld unter dem Titel "Wasserzins" oder eben als Beitrag in den Ausgleichs- und Entwicklungsfonds in die Talschaft fließe. Wichtig sei, daß summa sumarum in etwa die selbe Summe zusammen komme, wie diese aus dem Wasserzins errechnet werde. GV Ernst Stejskal, GV Gerlinde Linder, GR Josef Tschofen und der Bürgermeister vertreten hingegen die Auffassung, daß das Wohl der Gemeinde und der Talschaft in dieser Diskussion im Vordergrund stehen müsse. Dazu sei jedoch unumgänglich, daß Wasserzins und Beitrag in den Ausgleichs- und Entwicklungsfonds strikte getrennt werden. Eine Verquickung derselben müsse entschieden abgelehnt werden. Im übrigen könne die ganze Diskussion um den Wasserzins leicht abgekürzt werden, indem die ÖVP-Fraktion im Landtag dem Antrag auf Übertragung des Wasserzinses an die betroffenen Gemeinden zustimme. Statt dessen aber werde versucht, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen, indem der im Dezember im Landtag beschlossene Beitrag in den Ausgleichs- und Entwicklungsfonds als ausreichender Ersatz für den Wasserzins dargestellt werde. -7GV Peter Schapler bemängelt neuerlich, daß im Kreuzungsbereich Gluandistraße/Untervenserstraße nach wie vor widerrechtlich geparkt werde. Der Bürgermeister stellt dazu fest, daß seinerseits eine Aufforderung an den betreffenden Fahrzeughalter ergangen sei und er die Angelegenheit vorerst als erledigt betrachte. GR Wolfgang Violand stellt abschließend zur Diskussion fest, die letzte Fahrt des Schibusses auf 16.30 Uhr festzusetzen. Nachdem die meisten Liftanlagen bis 16.00 Uhr in Betrieb seien, sei eine letzte Busfahrt um 16.00 Uhr wenig sinnvoll. Das gegenständliche Ansinnen wird allgemein befürwortet. Der Bürgermeister verspricht eine Weiterleitung der Anregung an die Vorarlberger Illwerke AG, sodaß diese in der kommenden Saison berücksichtigt werden könne. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der