19910307_GVE010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:22
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-03-07
Erscheinungsdatum 1991-03-07
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 7.3.1991 Niederschrift aufgenommen am 7. März 1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 10. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 28.2.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Günter Fritz und Alois Neher. Entschuldigt: GV Florentin Salzgeber, GV Rudolf Zudrell und GV Franz Bitschnau Schriftführer: GmdBed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung vom 7.2.1991 2. Alte Pfarrkirche - Änderung der am 31.5. bzw. 7.6.1990 beschlossenen Bedingungen für die Gewährung eines Baukostenzuschusses 3. Ansuchen vom Pfarrkirchenrat Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu der im Jahre 1990 im Pfarrhaus durchgeführten Innenrenovierung 4. Ansuchen der Österr. Bergrettung, Ortsstelle Vandans, um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Anschaffung diverser Ausrüstungsgegenstände 5. Diskussion und Beschlußfassung zum Ansinnen, die von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 28.3.1989 erlassene Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf der Venserstraße (Böschisstraße) zu ändern. 6. Beschlußfassungen zur Einräumung eines internen Überziehungsrahmens in Höhe von 5.0 Mio. Schilling bei der Sparkasse der Stadt Bludenz, Zweigstelle Vandans 7. Genehmigung zweier Kreditaufnahmen uzw. 1.2 Mio. Schilling für den Clubheimneubau des SCM Vandans und 0, 7 Mio. Schilling für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges 8. Entscheidung zum Ansinnen des Vorarlberger Verbraucherverbandes, die Abgeordneten zum Nationalrat um eine rasche Änderung des Postgesetzes zu ersuchen. -29. Grundsatzdiskussion mit Herrn Dir. Gottfried Schapler von der Montafonerbahn AG zu verschiedenen Problemen (Verkabelungspraxis, Anschlußtarifen, Verbesserungen des Stromnetzes, Sonderinvestitionsprogramm etc.) 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.2.1991, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Eingangs bringt der Bürgermeister das Ergebnis der gemeinsamen Aussprache vom 15.1. dieses Jahres zur Kenntnis, an dem neben Vertretern des Pfarrkirchenrates und des Bauausschusses "Alte Kirche" auch ein Vertreter der Diözese, der Bezirkshauptmann und der Gemeindevorstand teilgenommen hat. Erfreulicherweise sei bei dieser Besprechung, so der Bürgermeister weiter, eine grundsätzliche Einigung über den endgültigen Verwendungszweck der alten Pfarrkirche und die Beitragsleistung der Gemeinde zustande gekommen. Das Ergebnis dieser Besprechung sei im übrigen in einem vom Herrn Bezirkshauptmann am 15.1.1991 verfaßten Aktenvermerk festgehalten. Wolle man nunmehr das Ergebnis dieser Besprechung akzeptieren und als Grundlage für eine Endlösung betrachten, müsse man die diesbezügliche Beschlußfassung der Gemeindevertretung vom 31.5. bzw. 7.6.1990 teilweise abändern. Diese Abänderung beziehe sich jedoch ausschließlich auf die damals beschlossenen Bedingungen zur Gewährung eines Kostenbeitrages durch die Gemeinde. Dieser Auffassung schließt sich sodann die Gemeindevertretung einstimmig an und beschließt die Abänderung des szt. Gemeindevertretungsbeschlusses. Weiters wird das Einvernehmen darüber erzielt, daß über die finanzielle Beitragsleistung der Gemeinde Vandans zur Instandsetzung und Renovierung der alten Pfarrkirche und die damit verknüpften Bedingungen über die Benützungsregelung als Leichenaufbahrungsraum etc. kein förmlicher" Schenkungsvertrag" abgeschlossen werden soll. Der Verzicht auf Abschluß eines "Schenkungsvertrages" sei insbesondere dann möglich, wenn in Briefform eine rechtsverbindliche Einigung zustandekomme. Abweichend vom Ergebnis der Besprechung am 15.1.1991 werden letztlich in sachlicher Diskussion die Bedingungen für einen Kostenbeitrag der Gemeinde in Höhe von S 2.000.000, — für die Instandsetzung (Gesamterhaltung der alten Pfarrkirche) festgelegt: "1.a) Die Pfarre Vandans räumt der Gemeinde Vandans als Gegenleistung für die gewährte Subvention das unentgeltliche und unbefristete Recht ein, die alte Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum (Leichenhalle) im Sinne des § 29 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes zu verwenden. b) Dieser Verwendungszweck hat jedenfalls Priorität vor allen anderen Nutzungen der Kirche, insbesondere auch für liturgische Zwecke. c) Im Falle einer vorübergehenden bzw. gänzlichen Unbenützbarkeit (Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, Zerstörung durch Brand oder höhere Gewalten) räumt die Pfarre Vandans der Gemeinde Vandans das Recht ein, die Unterkirche (ohne Nebenraum) in der neuen Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum zu verwenden. -3- 2. Bis zur Benützbarkeit der alten Pfarrkirche als Leichenhalle stimmt die Pfarre Vandans der weiteren Nutzung der Unterkirche in der (neuen) Pfarrkirche Vandans (ohne Nebenraum) als Leichenaufbahrungsraum zu. 3. a) Die Überweisung des Kostenbeitrages der Gemeinde Vandans erfolgt in zwei Raten, wobei eine Million Schilling unverzüglich nach Abschluß der Außensanierungsarbeiten und die zweite Hälfte dieser Subvention nach Benützbarkeit der alten Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum zur Zahlung fällig wird. b) Die Gemeinde Vandans verpflichtet sich, beim Land Vorarlberg für die Errichtung eines Leichenaufbahrungsraumes Bedarfszuweisungen oder sonstige Subventionen zu beantragen. Im Falle einer Gewährung durch die Landesregierung werden diese Mittel dann ohne Verringerung des angeführten Gesamtkostenbeitrages der Gemeinde ebenfalls der Pfarre Vandans für den erwähnten Zweck zur Verfügung gestellt. c) Bei einer Überschreitung der vom Pfarrkirchenrat bzw. vom Bauausschuß" Alte Kirche" bekanntgegebenen Instandsetzungs- und Sanierungskosten bestehen für die Gemeinde Vandans keinerlei weitere Mitfinanzierungsverpflichtungen. Weiters übernimmt die Gemeinde Vandans im Hinblick auf die Mitverwendung der alten Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum die Betriebskosten (Strom für die Beleuchtung, Wassergebühren, allenfalls Abwassergebühren, Feuerversicherung, nicht jedoch für eine allfällige Raumheizung), und zwar so lange, als die alte Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum verwendet wird. Bei Benützung der alten Kirche zu anderen Zwecken ist hinsichtlich der Aufteilung dieser Betriebskosten das Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem Pfarrkirchenrat herzustellen. Schließlich verpflichtet sich die Gemeinde Vandans aufgrund des eingeräumten Benützungsrechtes für den angeführten Zweck, zu den künftigen Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der alten Pfarrkirche (ausgenommen für eine allfällige Heizungsanlage) einen Beitrag von 25% des hiefür erforderlichen und nachgewiesenen Aufwandes zu leisten. Sollte die alte Kirche von der Gemeinde nicht mehr als Leichenaufbahrungsraum verwendet werden, erlischt diese Verpflichtung zur anteiligen Mitfinanzierung der Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen." Sowohl Beschlußfassungen als auch die geäußerten Empfehlungen erfolgen einstimmig. 3. Das vom Pfarrkirchenrat am 13.2.1991 eingebrachte Ansuchen um Gewährung einer Subvention zur Innenrenovierung im Pfarrhaus wird vom Vorsitzenden verlesen. Darüberhinaus erinnert der Bürgermeister an die bereits erfolgte Beratung innert der Gemeindevertretung am 21.6.1990 und das Ergebnis einer am 12.7.1990 stattgefundenen Besprechung zwischen Vertretern des Pfarrkirchenrates und des Gemeindevorstandes. Namens der FPÖ-Fraktion bekräftigt der Bürgermeister die Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung bei der Renovierung des Pfarrhofes. Für die Mitfinanzierung der Gemeinde seien aber nach wie vor die Bedingungen geltend, daß der vom Land in Aussicht gestellte Annuitätenzuschuß zur Althaussanierung auch tatsächlich in Anspruch genommen werde und daß in einem absehbaren Zeitraum auch die Sanierung der Außenfassaden erfolge. -4- GV Manfred Vallaster äußert dazu die Auffassung, daß es der Pfarre freigestellt werden solle, die Förderung des Landes in Anspruch zu nehmen oder nicht. Seiner Meinung nach solle die Subventionszusage der Gemeinde an keinerlei Bedingungen geknüpft werden. Die Mandatare Ernst Stejskal, Wolfgang Violand, Franz Egele und Josef Tschofen ergreifen daraufhin das Wort und verurteilen diese Anschauung von Manfred Vallaster. Niemand könne Verständnis für den Fall aufbringen, daß die Pfarre diese Förderung des Landes nicht in Anspruch nehme. Nachdem sich bei Gewährung dieser Förderung auch jener Anteil, den die Gemeinde letztlich aufzubringen hätte, entsprechend verringern würde, müsse man auch aus Gründen der Sparsamkeit auf diese Bedingung bestehen. Auch GR Gottfried Schapler schließt sich diesen Auffassungen an und beantragt eine Vertagung der Entscheidung. Dieser Antrag wird daraufhin einstimmig angenommen. Bis zu einer neuerlichen Beratung innert der Gemeindevertretung soll mit der Pfarre ein diesbezüglich klärendes Gespräch geführt werden. 4. Das vom Österreichischen Bergrettungsdienst, Ortsstelle Vandans, am 22.1.1991 eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Kostenbeitrages zu verschiedenen Aufwendungen werden vom Bürgermeister ebenfalls verlesen. Dem Ansuchen zufolge seien der Ortsstelle Vandans durch den Ankauf verschiedener Ausrüstungsgegenstände und dem Ausbau des Mannschaftsraumes im Kellergeschoß des Gemeindeamtes insgesamt Kosten in Höhe von rd. S 90.000, — entstanden. Diesen Gesamtaufwendungen stünden aber lediglich direkte Zuwendungen von S 37.000, — gegenüber. Die Kassagebarung weise derzeit ein Minus von ca. S 9.000, — aus. Weiters stellt der Bürgermeister weitergehend fest, daß die Förderung der Rettungsorganisationen seit Bestehen des neuen Rettungsgesetzes eine verpflichtende Aufgabe des Landes darstelle und daß diese Mittel aus dem Rettungsfonds kommen müßten. Die Gemeinde Vandans habe vor Inkrafttreten des Rettungsgesetzes jährlich ca. S 20.000, — Pflichtabgaben an das Rote Kreuz entrichten müssen. Seit Bestehen des Rettungsfondes müsse die Gemeinde Vandans einen jährlichen Pflichtbeitrag von ca. S 84.000, — leisten. Nach einer Auskunft der Verwaltungsstelle des Rettungsfondes seien im Budget für das Jahr 1991 S 78.000, -- für die ÖBRD-Ortsstelle Vandans berücksichtigt worden. In diesem Betrag seien auch anteilige Investitionskostenanteile enthalten. Namens der FPÖ-Fraktion stelle er den Antrag, der Ortsstelle Vandans vorerst ein rückzahlbares Darlehen in Höhe von S 25.000, — zu gewähren. Damit könnten die allenfalls offenen Rechnungen vorerst beglichen werden. Über das gegenständliche Ansuchen der Ortsstelle Vandans soll jedenfalls erst dann entschieden werden, wenn endgültige Förderungszusagen des Rettungsfondes vorliegen. Sowohl GR Gottfried Schapler als auch GV Ernst Stejskal schließen sich in darauffolgenden Wortmeldungen dieser Anschauung an. Dem Antrag auf Vertagung der Entscheidung und Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von S 25.000, — wird sodann einstimmig entsprochen. Die Rückzahlung des Darlehens hat bis spätestens 31.10.1991 zu erfolgen. -5- GV Ernst Stejskal äußert die Überlegung, hinkünftig aus der Gästetaxe einen Sockelbetrag (ca. 10 Groschen/Nächtigung) für Zwecke der Bergrettung bzw. zur Finanzierung von Hubschrauberbergungen zu verwenden und ersucht um Prüfung dieses Vorschlages. 5. Der Bürgermeister erinnert vorweg an die seinerzeitige Beschlußfassung in der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 3. bzw. 10.11.1988. Damals habe die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, die Schrankenanlage jeweils in der Zeit von Samstag 13.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr außer Betrieb zu nehmen. Diese Außerbetriebnahme gelte jedoch nur für die schneefreie Zeit. Das zunehmende Verkehrsaufkommen an den vergangenen Wochenenden zwinge jedoch zu neuen Überlegungen. Er stelle daher zur Diskussion, bei der Bezirkshauptmannschaft als Straßenpolizeibehörde eine Ergänzung der derzeit gültigen Verordnung vom 28.3.1989 mit nachstehendem Inhalt zu beantragen: "Von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr und an allen Feiertagen gilt für die Venserstraße (Böschisstraße) ein generelles Fahrverbot für Kraftfahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen. Ein automatisches Öffnen der Sperrschranke ist während dieser Zeit nicht möglich. Von diesem Verbot sind lediglich ausgenommen: a) Einsatzfahrzeuge (§ 26 StVO 1960) sowie sonstige Fahrzeuge des Hilfsund Rettungsdienstes auf der Fahrt zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes; b) Fahrzeuge im öffentlichen Dienst (§ 26 StVO 1960); c) Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr (§ 27 StVO 1960); d) Fahrten zum Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und der Jagdausübung; e) notwendige Fahrten zur ARA Montafon;" Diese Maßnahme hätte den entscheidenden Vorteil, daß für die Exekutive dann eine klare Regelung vorliege und eine Überwachung und Kontrolle entsprechend erleichtere. GV Manfred Vallaster namens der ÖVP-Fraktion und GV Ernst Stejskal unterstützen das Ansinnen des Bürgermeisters. GV Manfred Vallaster stellt zur Diskussion, am Beginn der Böschisstraße und zwar sowohl in Vandans als auch in Lorüns je eine Zusatztafel mit dem Hinweis "Achtung - nach ... m Sperrschranke" anzubringen. Dieser Vorschlag wird einhellig befürwortet. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung daraufhin die Einbringung eines entsprechenden Antrages bei der Bezirkshauptmannschaft auf Abänderung der vorstehenden Verordnung im Sinne der formulierten Ergänzung. 6. Der Bürgermeister informiert, daß hinkünftig alle Einnahmen und Ausgaben aus dem Bau der Ortskanalisation über ein eigenes Bankkonto abgewickelt werden sollen. Dies hätte den Vorteil, daß u.a. auch die aus Vorfinanzierungen etc. entstehenden Zinsbelastungen nachvollziehbar seien. -6- Aus diesem Grunde sei daher beabsichtigt, bei der Sparkasse der Stadt Bludenz einen Kredit in laufender Rechnung in Höhe von 5.0 Mio. Schilling aufzunehmen. Der vom Kreditgeber angebotene Zinssatz betrage 9, 375% p.a. netto. Nachdem einhellig die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens bestätigt wird, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Kreditaufnahme bei der Sparkasse der Stadt Bludenz im Sinne des vorliegenden Angebotes. 7. Der Information halber weist der Bürgermeister darauf hin, daß zur Finanzierung des Clubheimneubaues für den SCM Vandans und die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr im Budget 1990 die Aufnahme von Darlehen vorgesehen waren. Die Finanzierungen seien aber durch Entnahmen aus dem ordentlichen Haushalt erfolgt. Zur Konsolidierung des laufenden Haushaltes ersuche er daher um Genehmigung zur Aufnahme dieser beiden Darlehen und zwar in Höhe von 1.2 Mio. Schilling für den Clubheimneubau und 0.7 Mio. Schilling für den Ankauf des Tanklöschfahrzeuges. In Anerkennung der Notwendigkeit genehmigt die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig diese beiden Darlehensaufnahmen. Nachdem vom Bürgermeister aber lediglich von einer Bank schriftliche Angebote eingeholt worden sind, empfiehlt die Gemeindevertretung die Einholung zweier zusätzlicher Vergleichsangebote. Die Vergabe der Darlehen soll dann nach Vorliegen der Angebote von einem Kollektiv bestehend aus je einem Vertreter der der Gemeindevertretung angehörenden Fraktionen und dem Bürgermeister erfolgen. 8. Eine Information des Vorarlberger Verbraucherverbandes, eingelangt im Gemeindeamt Vandans am 8.2.1991, wird vom Vorsitzenden durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Darin wird eine Änderung des Postgesetzes angeregt, wobei im speziellen die Unterscheidung zwischen Information und Werbung Eingang in das Postgesetz finden soll. Sodann werden Fragen einer Neuregelung der Postordnung (§ 202a) beraten. Diese würde vorsehen, daß Kunden der Post Massensendungen mit der allgemein gehaltenen Anschrift "An einen Haushalt" abbestellen können. Diese Möglichkeit auf einen Verzicht wird grundsätzlich für gut befunden und soll auch beibehalten werden. Die Gemeindevertreter stellen jedoch fest, daß diese Regelung unzureichend ist, da sie keine Unterscheidung zwischen informativem Inhalt und geschäftlicher Werbung trifft und daß jeder Bürger selbst entscheiden sollte können, ob er alle Aussendungen bekommen möchte oder nur jenen Teil mit informativem Inhalt (z.B. Gemeindemitteilungen) oder gar keine. Mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Norbert Sartori) ersucht die Gemeindevertretung die Abgeordneten zum Nationalrat um eine rasche Änderung des Postgesetzes im vorstehenden Sinne. 9. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift GR Gottfried Schapler als Direktor der Montafonerbahn AG das Wort und informiert die Anwesenden in sehr umfassender Manier über die Entwicklung der Montafonerbahn, die Betriebsstrukturengliederung und letztlich die Zielsetzungen als öffentliches Verkehrsmittel. Einblick gewährt der Direktor darüberhinaus in die wirtschaftliche Entwicklung und Geschäftsgebarung. -7- Wunschgemäß berichtet Gottfried Schapler weiters die Verkabelungspraxis, die Tarifgestaltung in der Elektroversorgung, die Stromversorgung mit EWerk und Versorgungsnetz, die drei Sonderinvestitionsprogramme und schlußendlich auch das Heimfallsrecht gemäß § 12 der Konzessionsurkunde an den Bund. Im Anschluß an seinen Bericht beantwortet der Direktor diverse Anfragen von GR Wolfgang Violand, GV Ernst Stejskal, GR Josef Tschofen, GV Inge Dobler zu den vorerwähnten Themenkreisen. Abschließend dankt der Vorsitzende dem Direktor für seine sehr umfassenden Ausführungen. 10. In Beantwortung der Anfrage von GV Elmar Kasper bei der letzten Gemeindevertretungssitzung schildert der Bürgermeister die Entwicklung des Erholungswaldes und Kinderspielplatzes beim Gasthof Klein Tirol bis zum heutigen Tage. Im wesentlichen, so der Bürgermeister weiter, sei diese Entwicklung auf einem mit den Eheleuten Kofler abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag vom 5.10.1987 basierend. GV Elmar Kasper ersucht um Auskunft, ob für diesen Dienstbarkeitsvertrag eine Beschlußfassung vorliege. Bgm. Wachter verspricht eine umgehende Prüfung und eine Beantwortung in der nächsten Gemeindevertretungssitzung. Weiters ersucht der Vorsitzende alle Fraktionen um Namhaftmachung eines Vertreters in den aus Anlaß der Partnerschaft mit der Stadtgemeinde Heitersheim noch zu gründenden Festausschuß. Letztlich bringt der Bürgermeister zur Kenntnis, daß der auf der Gp. 1276/2 der Agrargemeinschaft befindliche Lindenbaum mit Verordnung in das Naturdenkmalbuch eingetragen worden ist und somit den Schutz des Naturschutzgesetzes erhält. Unter Pkt. "Allfälliges" ersucht GV Manfred Vallaster um Auskunft, ob mit der Fam. Platzer, Innerbach 506, hinsichtlich der Elimination aus dem Prospektbeilageblatt bereits eine Aussprache stattgefunden habe. Der Bürgermeister verneint dies und verweist eine Erledigung auf die kommende Gemeindevorstandssitzung. GV Peter Schapler vertritt die Ansicht, daß bei der Einmündung der L 83 in die B 188 beim Bahnhof Vandans aus Fahrtrichtung Schruns kommend eine Verbotstafel "Einfahrt verboten" zusätzlich vor der einmündenden Straße angebracht werden soll. Bgm. Wachter verspricht eine Kontaktaufnahme mit dem Landesstraßenbauamt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.10 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende