20051020_GVE006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:25
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2005-10-20
Erscheinungsdatum 2005-10-20
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GEMEINDEAMT VANDANS 20. Oktober 2005 Niederschrift aufgenommen am 20. Oktober 2005 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 6. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. Oktober 2005, nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, DI Alois Kegele, Vbgm. Michael Zimmermann, Ulrike Bitschnau, Luzia Klinger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Ing. Manfred Schapler, Rupert Platzer, Florian Küng, Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Josef Maier, Norbert Sartori, Ing. Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz, Wilhelm Pummer sowie Daniel Ladner, Anton Kovar, Mag. Christian Egele und Stefan Jochum als Ersatzleute. Entschuldigt: Schriftführer: Alois Neher, Wolfgang Fussenegger, Helmut Moosbrugger und Franz Egele Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. September 2005 2. Entscheidung zum Ansuchen von Christof und Johannes Neher, Vandans, Valkastielstraße 3, um Verkauf einer kleinen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2214/1 3. Entscheidung zum Kauf des Grundstückes Nr. 218/6 von Frau Maria Nuderscher und Erna Wachter, geb. Nuderscher, durch die Gemeinde Vandans 4. Überarbeitung der Friedhofsordnung 5. Entscheidung zum Ankauf eines Pistengerätes für die Loipenpräparierung 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt b) ein Gesetz über Krankenanstalten 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. September 2005 Die Niederschrift über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. September 2005, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung einstimmig genehmigt. „Punkt 6. der Tagesordnung (Berichte und Allfälliges): Anton Kovar: Stimmt es, dass die „gedeckte Brücke“ unter Denkmalschutz steht? Antwort des Bürgermeisters: Die Brücke steht ohne Zweifel unter Denkmalschutz. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Gemeinde im Jahre 1981 vom Bundesdenkmalamt mitgeteilt, dass die Brücke unter Denkmalschutz steht. Anton Kovar: Für mich steht außer Diskussion, dass diese Brücke beseitigt werden sollte. Für den Ortsteil Vens sollte eine adäquate Brücke errichtet werden, damit diese wieder eine kurze Anbindung an die L188 erhalten. Meiner Meinung nach sollte hier eine neue Brücke errichtet werden, die von allen Bürgern der Gemeinde genutzt werden kann. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier nicht auch das Denkmalamt Einsehen findet. Mit der neuen „Aubrücke“ konnte im Bereich der ehemaligen „Schaukelbrücke“ eine hervorragende Lösung gefunden werden. Auch wenn eine neue Brücke viel Geld kostet, ist eine solche Investition meiner Meinung nach gerechtfertigt. In diesem Zusammenhange könnte dann auch die St. Antonerstraße so ausgebaut werden, dass diese eine zufriedenstellende Lösung für die Bevölkerung im Ortsteil Vens darstellt. Aus diesem Grunde plädiere ich neuerlich dafür, für den Ortsteil Vens endlich ein Erschließungskonzept zu erarbeiten." Jene Gemeindevertreter, die bei der Sitzung am 15. September 2005 nicht anwesend waren, nehmen an der Abstimmung nicht teil. 2. Entscheidung zum Ansuchen von Christof und Johannes Neher, Vandans, Valkastielstraße 3, um Verkauf einer kleinen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2187 Das von den Brüdern Christof und Johannes Neher eingebrachte Ansuchen vom 13. September 2005 wird vom Bürgermeister verlesen. Die Antragsteller bringen darin zum Ausdruck, dass sie zwischenzeitlich Eigentümer des Grundstückes Nr. 1278/2 sowie dem darauf befindlichen Wohnhaus „Dorfstraße Nr. 18“ sind. Dieses Objekt soll in den nächsten Monaten saniert und umgebaut werden. Aus diesem Grunde ersuche man um den Verkauf einer kleinen Teilfläche mit zirka 50 m² aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 2187. Mit dieser kaufgegenständlichen Teilfläche lasse sich das Objekt zur Dorfstraße hin etwas besser gestalten. Im gegenständlichen Bereich, so der Bürgermeister dann weiters, sei die Dorfstraße mit einem beidseitigen Gehsteig ausgestattet. Während der bergseitige Gehsteig eine Breite von 2.00 m aufweise, habe der talseitige Gehsteig lediglich eine Breite von 1.70 m. Die Fahrbahn selber weise eine Breite von 5, 55 m auf. Insgesamt stehe im genannten Bereich also eine Verkehrsfläche mit einer Gesamtbreite von 9, 25 m zur Verfügung. In der darauffolgenden Diskussion sprechen sich alle Anwesenden für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus. Josef Maier und 7 weitere Mitglieder plädieren ihrerseits dafür, nicht allen Grund außer-2- halb des bergseitigen Gehsteiges an die Antragsteller zu veräußern. Damit später noch auf eigenem Grund und Boden eine geringfügige Korrektur des Straßenverlaufes vorgenommen werden könne, solle sich die Gemeinde eine parallel zum Gehsteig verlaufende Restfläche mit zirka 30 – 40 cm Breite sichern. Stefan Jochum und Mag. Klaus Neyer halten diesem Ansinnen dagegen, dass die bereits jetzt zur Verfügung stehende Verkehrsfläche eine Breite von 9, 25 m aufweise. Mit dieser bereits vorhandenen Verkehrsfläche lasse sich später, soferne es dafür überhaupt einen Bedarf gebe, auch der Straßenverlauf geringfügig korrigieren. Aus diesem Grunde solle die gesamte Restfläche, die sich bergseitig außerhalb des bestehenden Gehsteiges befinde, an die Antragsteller veräußert werden. Mit 15 : 8 Stimmen spricht sich dann eine deutliche Mehrheit für einen Verkauf der gesamten Restfläche, wie dies von Stefan Jochum und Mag. Klaus Neyer befürwortet worden ist, aus. Die Verkaufsbedingungen wurden dann einstimmig wie folgt festgelegt: a) Der Kaufpreis beträgt 100, -- Euro pro Quadratmeter. b) Sämtliche Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verkauf sowie die Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten haben zur Gänze die Antragsteller zu tragen. c) Soferne das gegenständliche Rechtsgeschäft nicht bis längstens 31. Oktober 2006 verbüchert ist, verliert diese heutige Zustimmung der Gemeindevertretung ihre Gültigkeit. Wegen Befangenheit nimmt Bgm. Burkhard Wachter an der gegenständlichen Beratung und Abstimmung nicht teil. 3. Entscheidung zum Kauf des Grundstückes Nr. 218/6 von Frau Maria Nuderscher und Erna Wachter, geb. Nuderscher, durch die Gemeinde Vandans Im Zusammenhang mit dem anhängigen Verlassenschaftsverfahren nach Anton Nuderscher, so Bgm. Burkhard Wachter einleitend, habe sich herausgestellt, dass die Gemeinde Vandans nicht grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 218/6 sei. Im Grundbuch sei für das Grundstück Nr. 218/6 noch immer Anton Nuderscher bzw. dessen Rechtsnachfolger als Eigentümer ausgewiesen, obwohl diese Liegenschaft eine öffentliche Verkehrsfläche darstelle. Der Information halber verdeutlicht daraufhin der Bürgermeister die Lage dieses besagten Grundstückes. Vermutlich, so der Vorsitzende dann neuerlich, habe die Gemeinde seinerzeit verabsäumt, diese Liegenschaft ausdrücklich zu erwerben und das Eigentum auch im Grundbuch ersichtlich zu machen. Weil das besagte Grundstück als Verbindungsfläche zwischen der Rätikonstraße und der Dielstraße dringend benötigt werde, habe er unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhaltes mit den nunmehrigen Eigentümern dieser Liegenschaft Verkaufsgespräche aufgenommen. Nachdem beide nunmehrigen Eigentümer einem Verkauf dieser Liegenschaft mit 122 m² um 10, -- Euro pro Quadratmeter zugestimmt haben, habe er unverzüglich einen Kaufvertrag errichtet. Dieser sei zwischenzeitlich auch von allen Vertragsparteien unterfertigt und somit rechtskräftig. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für den Erwerb dieser Liegenschaft aus und genehmigen den vom Bürgermeister bereits getätigten Kauf nachträglich. Sowohl der Kaufpreis mit 10, -- Euro pro Quadratmeter als auch die Bedingungen, dass die Gemeinde alle in diesem Zusammenhang auflaufenden Gebühren, Abgaben und Kosten alleinig zu tragen habe, werden ebenfalls einhellig akzeptiert. -3- 4. Überarbeitung der Friedhofsordnung Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, dass mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine neue Friedhofsordnung erlassen worden sei. In dieser werde unter anderem auch die Größe und die Ausgestaltung der Gräber, insbesondere auch die Beschriftung der Urnengräber, geregelt. Gemäß § 6 Abs. 3 dieser Friedhofsordnung, so der Vorsitzende weiters, habe die Beschriftung der Urnennischen in einheitlicher Form zu erfolgen, wobei diese nur die Namen sowie die Geburts- und Sterbejahre der Verstorbenen enthalten dürfen. Die Beschriftung der Urnenwandplatte habe ausschließlich durch ein von der Gemeinde Vandans beauftragtes Unternehmen zu erfolgen. Diese Regelung werde von vielen Bürgerinnen und Bürgern als zu eng und folglich als "Einschränkung der persönlichen Freiheit" empfunden. Nicht einmal die Anbringung eines Kreuzes oder sonst eines christlichen Symbols sei derzeit zulässig. Es dränge sich daher die Überlegung auf, diese bestehende Regelung etwas zu lockern, um etwas mehr Gestaltungsspielraum zu bekommen. In der darauffolgenden Diskussion befürworten alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit Ausnahme von Stefan Jochum eine moderate Änderung dieser gültigen Friedhofsordnung und zwar wie folgt: „§ 6 Abs. 3: Der Wortlaut der Beschriftung von Grabmälern ist einfach und sinnvoll zu halten. Unzulässig sind jedenfalls Inschriften, die gegen den guten Geschmack verstoßen oder geeignet sind, das religiöse Empfinden zu verletzen. Die Gestaltung der Urnenwandplatte ist individuell möglich. Hinsichtlich der Beschriftung wird lediglich festgelegt, dass diese mit der Schriftart „Lapidar Grotesk„ zu erfolgen hat, wobei die Größe der Beschriftung frei gewählt werden kann. Die Beschriftung der Urnenwandplatte bzw. die Gestaltung derselben hat ausschließlich durch ein von der Gemeinde Vandans beauftragtes Unternehmen zu erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten hat zur Gänze der Inhaber dieses Urnengrabes zu tragen.“ Stefan Jochum begründet seine Gegenstimme damit, dass er auch die Beschriftung der Urnenwandplatte keiner Reglementierung unterwerfen würde. Diese Verordnung tritt am 21. Oktober 2005 in Kraft. 5. Entscheidung zum Ankauf eines Pistengerätes für die Loipenpräparierung Eingangs seiner Ausführungen erinnert Bgm. Burkhard Wachter, dass sich die Gemeinden Bartholomäberg, Schruns, St. Anton, Tschagguns und Vandans vor 16 Jahren für den gemeinsamen Ankauf eines Pistengerätes zur Loipenpräparierung ausgesprochen haben. Dieses Gerät stehe bis zum heutigen Tage im Einsatz, sei zwischenzeitlich aber „in die Jahre gekommen“ und es gebe nunmehr immer wieder größere Reparaturen zu finanzieren. Aus diesem Grunde trage man sich mit dem Gedanken, dieses alte Gerät abzustoßen und anstelle dessen ein neues anzukaufen. Die Marktgemeinde Schruns habe für diesen Zweck verschiedene Angebote eingeholt. Nach einer rechnerischen und sachlichen Überprüfung habe sich jenes der Firma Kässbohrer als bestes herausgestellt. Die Kaufpreissumme, so der Vorsitzende, liege letztlich bei zirka 103.000, -- Euro. Zur Finanzierung dieses Betrages habe man verschiedene Leasingangebote eingeholt, -4- Billigstbieterin sei die BA-CA Luna Leasing GmbH, 1040 Wien. In der recht umfassenden Diskussion sprechen sich alle Anwesenden für den Ankauf eines neuen Pistengerätes zur Loipenpräparierung aus und genehmigen die Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Kostenanteiles von monatlich zirka 247, -- Euro, das entspricht einem Kostenanteil von 13, 72 %. Weil das neue Gerät entscheidende Vorteile habe, sei diese gemeinsame Investition durchaus gerechtfertigt, so die abschließende Argumentation der Damen und Herren der Gemeindevertretung. 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt b) ein Gesetz über Krankenanstalten Nach Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am 14. Oktober 2005 eine Beschwerde der Anrainer Herbert und Helga Bodingbauer eingelangt sei. Der in unmittelbarer Nähe errichtete Skaterplatz stelle eine Zumutung dar. Ab 12.00 Uhr mittags werde man mit einem „Höllenlärm“ konfrontiert, zum Teil werde sogar mit Böllern geschossen. Die vielen Appelle, sich etwas ruhiger zu verhalten, seien ohne Wirkung geblieben. Auch wenn man viel Verständnis für die Anliegen der Jugend habe, könne man diese ständige Lärmquelle nicht akzeptieren. Die Gemeinde werde deshalb ersucht, hier Abhilfe zu schaffen. Auch sollte eine Umlegung des Skaterplatzes zum Festplatz beim Schwimmbad überlegt werden.  ab sofort zusätzliche Fahrbewilligungen zum Befahren der Böschisstraße gelöst werden können. Nachdem die „gedeckte Brücke“ nach wie vor gesperrt sei, habe sowohl die Gemeinde Lorüns als auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dem Wunsch der Gemeinde Vandans, nämlich zusätzliche Fahrbewilligungen auszustellen, entsprochen. Voraussetzung für das Erlangen einer solchen Ausnahmebewilligung sei lediglich das Erfüllen des Kriteriums „Wohnsitz“. Dieser müsse sich nördlich der „Almastraße“ befinden. Die Ausnahmebewilligung selber koste 26, -Euro und sei mit dem 30. April 2006 zeitlich befristet.  die notwendig gewordene Sanierung der „gedeckten Brücke“ ein Dilemma für die Gemeinde Vandans darstelle. Ersten Schätzungen zufolge belaufe sich der finanzielle Aufwand für eine Sanierung auf zirka 160.000, -- Euro. Bei dieser enormen Summe dränge sich die Frage auf, ob eine solche noch tatsächlich sinnvoll sei oder nicht. Faktum sei, dass der Autoverkehr auf der St. Antonerstraße weit größer als vielfach angenommen sei. Diesem zunehmenden Verkehr sei die „gedeckte Holzbrücke“ nicht mehr gewachsen. Aus diesem Grunde müsse man unverzüglich mehrere Varianten prüfen, unter anderem auch das Abtragen dieser „gedeckten Brücke“ und die Wiedererrichtung derselben an anderer Stelle. Auch sollte die Neuerrichtung einer Brücke überlegt werden und in diesem Zusammenhang eine bessere Anbindung dieser Gemeindestraße an die Landesstraße Nr. 188. Jedenfalls müsse man alle Überlegungen und Varianten ernsthaft prüfen, bevor eine Sanierung dieser „gedeckten Holzbrücke“ in Auftrag gegeben werde, zumal diese -5- auch eine enorme Lärmquelle für die im Nahbereich wohnhafte Bevölkerung darstelle und diese auch nicht mehr bereit seien, diesen Lärm weiterhin zu ertragen. Persönlich, so der Bürgermeister, plädiere er für das Bilden eines kleinen „Brückenkomitees“. Dieses solle sowohl gemeindeintern alle Überlegungen prüfen als auch die Verhandlungen mit der Gemeinde St. Anton, der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft, dem Landeswasserbauamt, dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und dem Bundesdenkmalamt führen. Auch werde er ein persönliches Gespräch mit dem Herrn Bezirkshauptmann führen und diesen um Unterstützung ersuchen, zumal es von diesem eine Zusage gebe, bei der Lösung dieses Problems behilflich zu sein. Alle Anwesenden befürworten diese vom Bürgermeister vorgeschlagene Vorgangsweise und fordern den Bürgermeister auf, bei der Gemeinde St. Anton einen offiziellen Antrag auf Verbesserung der Anbindung an die Landesstraße Nr. 188 bzw. auf Mitfinanzierung der Sanierungskosten bzw. der Kosten für die Neuerrichtung einer Brücke einzubringen. Abschließend wird das Ersuchen geäußert, möglichst umgehend die Bevölkerung über die geplanten Maßnahmen zu informieren.  am kommenden Dienstag, dem 25. Oktober 2005, der diesjährige Seniorenausflug stattfinde. Die Fahrt führe diesmal ins Namlostal. Bis zum heutigen Tage gebe es eine Anmeldung von insgesamt 110 Personen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ulrike Bitschnau: Am 12. Oktober 2005 hat eine erste Sitzung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales stattgefunden. An der Sitzung selber haben neben dem Bürgermeister auch alle Kindergärtnerinnen teilgenommen. In erster Linie wurden Wünsche hinsichtlich geänderter Öffnungszeiten und ähnliches diskutiert. Auch die ins Auge gefasste Änderung bei den Kindergarten- bzw. Busgebühren kam dabei zur Sprache. Über das Ergebnis insgesamt soll dann in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. Stefan Jochum: Im Bereich der Gluandistraße bzw. der Unteren Venserstraße wurden von der Vorarlberger Erdgas Gesellschaft neue Versorgungsleitungen verlegt. Meiner Meinung nach sollte Druck auf das ausführende Bauunternehmen gemacht werden, die offenen Leitungsgräben bald wieder mit Asphalt zu schließen. Antwort des Bürgermeisters: Zur Ehrenrettung des ausführenden Bauunternehmens darf nicht unerwähnt bleiben, dass große Teile bereits wieder asphaltiert sind. Im Bereich der Unteren Venserstraße ist von der Gemeinde ein Asphaltierungs-Stopp verhängt worden, weil im Bereich zwischen den Wohnhäusern von Siegfried Bitschnau und Rudolf Kopetschke kurzfristig ein Gehsteig realisiert werden soll. Vbgm. Michael Zimmermann: Am 21. Oktober 2005, also morgen, findet im Jugendtreff die erste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine statt. Dabei sollen einerseits die Aktivitäten im Jugendtreff und andererseits die Jugendarbeit der Gemeinde zur Sprache kommen. Ich ersuche alle Mitglieder des Ausschusses um verlässliches Kommen und um eine rege Diskussion. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin über das Stattfinden dieser 1. Sitzung sehr froh. Dass diese direkt im Jugendtreff stattfindet, freut mich ganz besonders. Die derzeit im Montafon bzw. dem ganzen Land geführte Drogen-Diskussion zeigt deutlich auf, welch besonderes Augenmerk der Jugend und ihren Anliegen geschenkt werden muss. Luzia Klinger: Dem Vernehmen nach soll es unter der Obhut der Gemeinde auch in -6- diesem Jahr wieder einen „Klosamarkt“ geben. Meiner Meinung nach sollte recht bald der Termin fixiert werden, soferne dies nicht schon geschehen ist. Gerade vom Elternverein bin ich auf dieses Manko angesprochen worden. Antwort des Bürgermeisters: Der diesjährige „Klosamarkt“ findet am Sonntag, dem 4. Dezember, statt. In einem persönlichen Gespräch habe ich die Obfrau des Elternvereines, Frau Annette Brüser, über diesen Termin informiert. DI Alois Kegele: Angeblich wird im Bereich der Firma ELB-Form immer wieder Müll illegal abgelagert. Ist dies zutreffend bzw. wer ist für die Entsorgung desselben zuständig? Antwort des Bürgermeisters: Die illegalen Müllablagerungen sind leider im gesamten Gemeindegebiet stark zunehmend. Es ist fast unmöglich, dieser negativen Entwicklung noch Herr zu werden. Diese Art der Müllentsorgung wird vermutlich mit den steigenden Müllsackpreisen noch weiter zunehmen. Die Kosten für die Beseitigung solcher illegalen Müllablagerungen hat selbstverständlich die Gemeinde zu tragen, wobei diese dann wieder auf die Allgemeinheit verumlagt werden müssen. Sollte jemand Kenntnis von solchen illegalen Müllablagerungen erhalten, bitte ich dies dem Gemeindeamt mitzuteilen. Wir werden jeder einzelnen Meldung nachgehen und nach Möglichkeit auch jeden einzelnen Übeltäter zur Anzeige bringen. Dieser Unsitte kann nur noch mit rigorosen Maßnahmen begegnet werden. Mag. Beatrice Pfeifer: Ich habe das letzte Protokoll der Sitzung des Tourismusausschusses gelesen. Mit Bedauern habe ich diesem entnehmen müssen, dass die bereits traditionelle Silvesterparty in diesem Jahr nicht mehr stattfinden soll. Als Ersatz dafür soll am Abend des Neujahrtages eine „Neujahrsparty“ veranstaltet werden. Ich finde diese Entscheidung absolut widersinnig und bin damit in keiner Art und Weise einverstanden. Antwort des Bürgermeisters: Es stimmt, dass diese Silvesterparty in Vandans bereits eine gewisse Tradition aufweist. Im letzten Jahr haben wir lediglich das Feuerwerk, nicht aber die Silvesterparty abgesagt. Grund dafür war die Tsunami-Katastrophe. Das seinerzeit nicht abgeschossene Feuerwerk haben wir noch immer auf Lager. Von der Vandanser Hotellerie ist nunmehr der Wunsch geäußert worden, keine Silvesterparty mehr zu veranstalten sondern an stelle dessen eine Neujahrsparty. Im Zusammenhang mit dieser Neujahrsparty soll dann auch das Feuerwerk abgeschossen werden. Begründet ist dieser Wunsch von den Vertretern der Hotellerie damit worden, dass in jedem Hotel ganz spezielle Silvester-Veranstaltungen stattfinden und mehr oder weniger überall auch Live-Musik-Bands verpflichtet worden sind. Diese Veranstaltungen der Hotellerie sollten nicht mit einer Silvesterparty der Gemeinde konkurrenziert werden. In Absprache mit der Leiterin des Tourismusbüros habe ich mich dann dafür entschieden, einen Versuch vorzunehmen und anstelle der Silvesterparty eine Neujahrsparty zu veranstalten. Diese Neujahrsparty stellt, wie gerade ausgeführt, lediglich ein Versuch dar. Sollte die Neujahrsparty nicht den gewünschten Anklang finden, wird es hinkünftig wieder eine Silvesterparty geben. Florentin Salzgeber: Ist es tatsächlich zutreffend, dass die Grundstücke von Siegfried Glanz von amtswegen umgewidmet worden sind und dieser damit „zwangsbeglückt“ worden ist? Antwort des Bürgermeisters: Es ist tatsächlich so, dass diese besagten Umwidmungen von amtswegen erfolgt sind. Meiner Meinung nach war diese Entscheidung aus raumplanerischen Überlegungen die einzig Richtige. Florentin Salzgeber: Ausnahmsweise steht heute kein Ansuchen auf „Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung“ auf der Tagesordnung. Meiner Meinung nach sollte über solche Ansuchen nicht die Gemeindevertretung, sondern die Verwaltung des Gemeindeamtes entscheiden können. Die jetzt praktizierte Vorgangsweise ist recht umständlich. -7- Antwort des Bürgermeisters: In der gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ist zwingend vorgesehen, dass eine solche Entscheidung von der Gemeindevertretung zu treffen ist. Es spricht aber nichts dagegen, diese bestehende Wasserleitungs- und Gebührenverordnung entsprechend zu ändern. Wenn dies gewünscht wird, bin ich gerne bereit, in einer der nächsten Sitzungen über eine solche Änderung der Wasserleitungs- und Gebührenordnung zu beraten. Rupert Platzer: Ulrike Bitschnau hat heute informiert, dass am 12. Oktober 2005 eine Sitzung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales stattgefunden hat. Ich selber habe für diese Sitzung noch kein Protokoll zugeschickt erhalten. Antwort des Bürgermeisters: Das besagte Protokoll ist bereits fertig und müßte morgen an alle Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter ergehen. Rupert Platzer: Vor einigen Tagen habe ich festgestellt, dass die Beleuchtung des Illweges vom Schwimmbad bis zum „Umschlagplatz“ der Vorarlberger Illwerke AG fertiggestellt und bereits in Betrieb genommen worden ist. Mir gefällt sie sehr gut und ich kann der Gemeinde nur ein Kompliment aussprechen. Antwort des Bürgermeisters: Ich werde das Kompliment gerne an die Mitarbeiter des Bauamtes und des Gemeindebauhofes weitergeben. Wenn wir das erforderliche Geld aufbringen, sollte im nächsten Jahr der Abschnitt vom Schwimmbad bis zur Illbrücke beleuchtet werden. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter -8-