19941229_GVE052

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:24
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-12-29
Erscheinungsdatum 1994-12-29
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 29. Dezember 1994 Niederschrift aufgenommen am 29. Dezember 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 52. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 21. Dezember 1994 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Norbert Sartori, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Alois Neher, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann und Karin Ganahl Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Kurt Greber und GV Franz Bitschnau Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.00 Uhr die 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 10) zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung vom 17. November 1994 2. Entscheidung zu den Ansuchen von a) Karl Märker, D-22885 Barsbüttel, Großer Kamp 7, b) Helmut und Elisabeth Daxer, 6780 Schruns, Mühlbachweg 4 um die Bewilligungen zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Kulturund Veranstaltungen vom 14. November 1994 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Neubau eines gewerblichen Altenheimes durch Frau Darinka Schmidt 5. Genehmigung einer Resolution zur sofortigen Neuaufteilung des Sozialhilfeschlüssels 6. Entscheidung zum Antrag der Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen auf Auflassung der öffentlichen Wegparzelle, Gst.Nr. 2205 7. Beschlußfassung über die Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren für das Jahr 1995 8. Ergänzungswahl in den Arbeitsausschuß für Kultur und Veranstaltungen infolge des Ausscheidens von Dr. Gernot Hämmerle 9. Berichte und Allfälliges -2- 10. Genehmigung eines Übereinkommens mit dem Landeswasserbauamt Bregenz betreffend die Errichtung eines Biotopes auf dem Gst.Nr. 2217/1 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. November 1994, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der beiden Bauvorhaben wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Die vom Arbeitsausschuß für Kultur und Veranstaltungen in der Sitzung am 14. November 1994 erarbeiteten Empfehlungen werden vom Bürgermeister vorgetragen. Nach einer regen Diskussion, bei der GV Manfred Vallaster insbesondere die verspätete Vorlage an die Gemeindevertretung und den verhältnismäßig hohen Abgang beim Konzert mit den "Wiltener Sängerknaben" bemängelt, genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung sodann einstimmig die vom Arbeitsausschuß ausgesprochenen Empfehlungen und erheben diese zum Beschluß. 4. Das von der Antragstellerin eingelangte Schreiben vom 14. Dezember 1994, mit welcher diese eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst.Nr. 386, 387 und 391/4 begehrt, wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. In weiterer Folge macht der Bürgermeister aufmerksam, daß bereits am 10. Oktober 1991 die Gemeindevertretung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Erweiterung des bestehenden Seniorenwohnheimes eine Umwidmung des Gst.Nr. 387 bzw. der Bp. 176 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet (Seniorenheim) genehmigt habe. Entgegen diesem seinerzeitigen Vorhaben strebe die Antragstellerin nunmehr einen vollkommenen Neubau eines gewerblichen Altenheimes an. Die Erteilung der hiefür bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz beantragten Baubewilligung setze eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes voraus. Angesichts der Tatsache, daß dieser beabsichtigte Neubau ohne Zweifel auch im öffentlichen Interesse liege, müsse die beantragte Umwidmung und Änderung des Flächenwidmungsplanes grundsätzlich befürwortet werden. Die beantragte raumplanerische Ausnahme tangiere aber einen äußerst sensiblen Ortsbereich. Dies mache seiner Meinung nach eine eingehende Prüfung des beabsichtigten Standortes in qualitativer Hinsicht sowie der Finanzierbarkeit und betriebswirtschaftlichen Rentabilität des Bauvorhabens insgesamt durch die Aufsichtsbehörde erforderlich. Dieser Empfehlung des Bürgermeisters schließen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der darauffolgenden Diskussion einstimmig an und genehmigen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes unter nachstehenden Bedingungen: a) Gegenstand der Umwidmung von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet (Seniorenheim) stellt lediglich die durch den beabsichtigten Neubau direkt verbaute Grundstücksfläche aus den Gst. Nr. 386, 387 und 391/4 dar. -3- b) Die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes bleibt nur dann aufrecht, wenn die aufsichtsbehördliche Prüfung des beabsichtigten Standortes in qualitativer Hinsicht sowie der Finanzierbarkeit und der betriebswirtschaftlichen Rentabilität des Bauvorhabens positive Ergebnisse erbringen. c) Gemäß den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes sind sämtliche Anrainer zur beabsichtigten Umwidmung zu hören. 5. In seinen Ausführungen bringt der Bürgermeister zum Ausdruck, daß derzeit die Kosten für die Sozial hilf e zwischen den Gemeinden und dem Land Vorarlberg 75% zu 25% aufgeteilt werden. Der hiebei zur Anwendung kommende Verteilungsschlüssel belaste die Gemeinden - nicht zuletzt durch die angespannte Finanzlage - wesentlich stärker als das Land Vorarlberg. Auch im Hinblick auf die Einkommensausfälle der Gemeinden, insbesondere durch den Wegfall der Gewerbesteuer und der Beteiligung an den EUBeitrittslasten, dürfe die derzeit praktizierte Verteilung der Sozialhilfekosten zu Ungunsten der Gemeinden nicht mehr länger akzeptiert werden. Das Anforderungsprofil an die Gemeinde werde in zunehmendem Maße vielfältiger und kostenintensiver. Die Erfüllung dieser unzähligen Aufgaben sei aber in Hinkunft nur dann möglich, wenn die Gemeinde über eine solide Finanzierungsgrundlage verfügen könne. GR Gottfried Schapler befürwortet seinerseits die beabsichtigte Resolution. Seiner Meinung nach solle aber insbesondere auch das derzeit gültige Sozialhilfegesetz in inhaltlicher Hinsicht in diese Resolution miteinbezogen werden. Diesem gegenständlichen Ansinnen wird einhellig beigepflichtet. Sodann spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine sofortige Neuaufteilung des Sozialhilfeschlüssels aus. Der Vorarlberger Gemeindeverband wird dringend aufgefordert, in diesem Sinne mit dem zuständigen Regierungsmitglied, Landesstatthalter Dr. Herbert Sausgruber, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß baldigst eine Neuregelung des Sozialhilfeschlüssels erreicht wird, der keine Schlechterstellung der Gemeinden mehr beinhaltet. In diesem Zusammenhange solle auch eine Änderung des Sozialhilfegesetzes angestrebt werden. Die Gesetzesänderung müsse jedenfalls darauf abzielen, dem Mißbrauch solcher finanzieller Mittel vermehrt zu entgegnen. 6. Das von der Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen eingelangte Schreiben vom 3. November 1994 wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersuchen die Antragsteller um eine Auflassung der öffentlichen Wegparzelle Nr. 2205, wobei im Gegenzuge dem Öffentlichen Gut ein Gehrecht auf der von der Erbengemeinschaft angelegten Zufahrtsstraße zum Anwesen Diel Nr. 117 eingeräumt werde. Anhand eines Übersichtsplanes erläutert der Vorsitzende das Begehren der Antragsteller und gibt zu verstehen, daß die Weganlage, Gst.Nr. 2205, eine direkte Verbindung zwischen der sogenannten Diel Straße und dem Schießstandweg darstelle. Die Schaffung einiger Baugrundstücke durch die Antragsteller setze jedoch eine teilweise Auflassung oder Umlegung dieser Weganlage voraus. Persönlich plädiere er deshalb dafür, den Wünschen der Antragsteller bestmöglichst nachzukommen, nachdem das bestehende Wegrecht zugunsten des öffentlichen Gutes ja in der einen oder anderen Form erhalten bleibe. -4- In der recht ausführlichen Debatte bringen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann einstimmig zum Ausdruck, daß einer sinnvollen und zweckmäßigen Umlegung der Weganlage zugestimmt werden könne. Über konkrete Details dieser Umlegung solle aber erst nach Vorliegen einer definitiven Vermessung des Schießstandweges bzw. der dort anschließenden Hofzufahrt zum Anwesen Diel Nr. 117 entschieden werden. 7. Der Bürgermeister bedauert, daß der Voranschlag für das Kalenderjahr 1995 trotz intensiven Bemühungen noch nicht zur Beschlußfassung vorgelegt werden könne. Unabhängig davon vertrete er die Auffassung, daß die Gemeindeabgaben, -steuern und -gebühren für das Jahr 1995 so zeitgerecht beschlossen werden sollen, daß diese termingerecht am 1. Jänner 1995 in Kraft treten können. Der Gemeindevorstand habe dazu in seiner Sitzung am 22. Dezember 1994 sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren beraten und im Sinne der vorgelegten Empfehlung beschlossen. Um unnötige und ungerechtfertigte Erhöhungen der diversen Gebühren und Abgaben zu vermeiden, habe der Gemeindevorstand eine generelle Indexanpassung in der Größenordnung von 3% bei sämtlichen Positionen beschlossen. Von dieser pauschalen Indexerhöhung seien lediglich die Hundesteuer und die Müllgebühren ausgenommen worden. Während die Hundesteuer beim 1. Hund um 25% angehoben worden sei, solle der Zweithund und jeder weitere generell mit S 2.000, -- besteuert werden. Die Müllgebühr sei angesichts der Empfehlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft den Kostensteigerungen entsprechend um rund 24% angehoben worden. Damit sei eine annähernd kostendeckende Verumlagung gewährleistet. In der darauffolgenden Diskussion sprechen sich die Anwesenden abweichend zur Beschlußfassung im Gemeindevorstand für die Festlegung einer Mindestabnahme bei Müll sacken, gestaffelt nach Ein- und Mehrpersonenhaushalten, aus. Sodann genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Abgaben- und Gebührenverordnung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 29. Dezember 1994 gem. § 73 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985, beschlossen, im Kalenderjahr 1995 nachstehende Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz 1985, BGBl. Nr. 544/1984, zu erheben: a) Gerundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke c) Gewerbesteuer 500 v.H. 172 v.H. d) Lohnsummensteuer Kommunalsteuer 2 v.H. 3 v.H. e) Getränkesteuer für alkoholhältige Getränke und Speiseeis 10 v.H. für alkoholfreie Getränke 5 v.H. f) Vergnügungssteuer (ortsansäßige Vereine sollen jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten) 10 v.H. -5- g) Die Gästetaxe wird von S 9, 50 auf angehoben Fremdenverkehrsbeitragssatz S 9, 80 0, 6 v.H. h) Hundesteuer: Alle über 3 Monate alten Hunde im Haushalt einheitlich S 500, -für jeden weiteren Hund im Haushalt S 2.000, -(ausgenommen von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jägern und Lawinenhunde) i) Müll wird nur aus den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen Müll sacken (60 1) mit der Aufschrift "Müll-System Vandans" abgeführt; 1 Müllsack S 41, " (Mindestabnahme 6 Stk./Jahr für Haushalte mit einer Person bzw. 12 Stk./Jahr für Haushalte mit mehr als einer Person) jährl. Grundgebühr für Haushalte mit einer Person S 134, -jährl. Grundgebühr für Haushalte mit mehr als einer Person S 268, -Container je Entleerung 800 1 S 550, -1100 1 S 756, 25 j) Die Wasserverbrauchsgebühren betragen: 1. Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser S 5, 72 2. Die Zählermiete pro Wassermesser pro Jahr S 158, 62 k) Die Wasseranschlußgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: 1. Die Grundgebühr beträgt S 7.370, -2. Zuzüglich pro Kubikmeter umbauter Raum gemäß Bauverhandlung S 28, 60 3. Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50% als indirekte Wohnbauförderung 4. Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 75% als indirekte Landwirtschaftsförderung l) Die Kanalbenützungsgebühr pro Kubikmeter Wasserverbrauch wird angehoben von S 16, 50 auf S 17, 05 m) Der Kanalbeitragssatz wird mit S 310, -- festgesetzt n) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wird für Einwohner von Vandans mit S 2.800, -festgesetzt -6o) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit S 3.400, -- und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit S 2.270, -festgesetzt p) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung 2. Für die Kosten für den Ankauf und die Stierhaltung kommt die Gemeinde auf 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen 4. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viehzählung sind max. 40 m3 Wasser frei q) Die Kindergartengebühr wird mit S 125, -- pro Kind und für jedes weitere Kind aus derselben Familie mit S 85, -- pro Monat festgesetzt Elternbeitrag für Inanspruchnahme des Kindergartenbusses S 170, --/Monat In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1995 in Kraft. 8. Bedingt durch die Übersiedlung von GV Dr. Gernot Hämmerle nach Feldkirch müsse dieser aus dem Arbeitsausschuß für Kultur und Veranstaltungen ausscheiden. Am 15. November 1994 habe die ÖVP-Fraktion ersatzweise GV Manfred Vallaster in diesen Arbeitsausschuß nachnominiert. Die gegenständliche Ergänzungswahl wird von der Gemeindevertretung sodann mit 19 : 1 Stimmen (Gegenstimme: GV Florentin Salzgeber) genehmigt. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - von Herrn Willi Walch, SPÖ Schruns, am 19.12.1994 eine Telekopie betreffend einen Resolutionsentwurf zur uneingeschränkten Erhaltung der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule in Gauenstein eingelangt sei. Eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Thematik sei im Augenblick aufgrund des Wissensstandes aber nicht möglich. GV Ernst Stejskal ersucht deshalb um Beratung dieses Resolutionsentwurfes in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. - am 28. Jänner 1995 in Buch die 5. Schiwettkämpfe für Vorarlberger Gemeindemandatare stattfinden. In den vergangenen Jahren habe man diese Schiwettkämpfe aufgrund der Schneelage nicht durchführen können. Soferne Interesse an einer Teilnahme bestehe, bitte er um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt. Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei allen für den Einsatz zum Wohle der Gemeinde und die stete Gesprächsbereitschaft. Für das neue Jahr wünscht er den Mitgliedern der Gemeindevertretung Gesundheit, -7Glück und viel Erfolg. Gleichzeitig äußert er die Bitte, auch im neuen Jahr tatkräftig und im Rahmen des Möglichen zum Wohle der Gemeinde mitzuarbeiten. Unter Punkt "Allfälliges" dankt GV Inge Dobler für die guten Wünsche des Bürgermeisters aus Anlaß des Weihnachtsfestes bzw. des neuen Jahres und in diesem Zusammenhange auch für das von der Gemeinde übergebene Präsent. GV Ernst Stejskal bedankt sich für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und wünscht allen Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindevertretung ein gesundes neues Jahr. GV Gerlinde Linder bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, daß das von der Harmoniemusik Vandans am 27. November 1994 veranstaltete Kirchenkonzert großen Anklang bei den zahlreich anwesenden Besuchern gefunden habe und auch über die Gemeindegrenzen hinaus der Harmoniemusik Lob und Anerkennung gezollt worden sei. Sie bitte deshalb den Bürgermeister, der Harmoniemusik den Dank und die Anerkennung der Gemeindevertretung und des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen zu überbringen. 10. Der Bürgermeister informiert vorab, daß im Landschaftsschutzverfahren betreffend die neue Golmerbahn - unter anderem die Errichtung eines Biotopes als Ersatz für die aufzulassenden Biotope im Bereich der künftigen Parkplätze verlangt worden sei. Über Bitte der Vorarlberger Illwerke AG habe in der Folge die Gemeinde Vandans mit dem Landeswasserbauamt Bregenz Verhandlungen betreffend die Verlegung dieser Biotope geführt. Das Landeswasserbauamt Bregenz habe sich nach eingehenden Verhandlungen bereit erklärt, der Gemeinde Vandans aus dem Grundstück Nr. 2217/1 eine entsprechende Fläche zur Errichtung eines solchen Ersatz-Biotopes zur Verfügung zu stellen. Dies erfordere allerdings ein entsprechendes Übereinkommen mit der Republik Österreich, vertreten durch das Landeswasserbauamt Bregenz, und der Gemeinde Vandans. Mit Schreiben vom 1. Dezember 1994 habe das Landeswasserbauamt Bregenz nunmehr ein solches Übereinkommen zur Unterfertigung übermittelt. Das gegenständliche Übereinkommen wird sodann vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Annahme des betreffenden Übereinkommens wird von der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig genehmigt. Die Genehmigung erfolgt allerdings unter der Bedingung, daß die Vorarlberger Illwerke AG als Interessent dieser Biotop-Umlegung die Gemeinde Vandans als Vertragspartner dieses Übereinkommens schad- und klaglos halte und alle Bedingungen und Auflagen in diesem Übereinkommen verpflichtend und bindend von der Gemeinde Vandans übernehme. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: