19910207_GVE009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:23
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-02-07
Erscheinungsdatum 1991-02-07
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 7. Februar 1991 Niederschrift aufgenommen am 7.2.1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 9. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 24.1.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer, GV Ernst Schoder, GV Gerhard Bitschnau, GV Florentin Salzgeber, GV Inge Dobler, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori und Günter Fritz. Entschuldigt: GR Josef Tschofen und GV Rudolf Zudrell Schriftführer: GmdKas. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 10 und 11 zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung vom 19.12.1990 2. Beratung und ggf. Beschlußfassung zum Ansinnen des Vlbg. Gemeindeverbandes, die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall für die Zeit vom 1.1.1991 bis 31.12.1994 entsprechend dem vom Gemeindeverband am 8.1. 1991 abgeschlossenen Rahmenvertrag an die "Interessensgemeinschaft Altstoffentsorgung" zu übertragen 3. Stellungnahme zum Ansinnen der Gemeinde Bartholomäberg, den derzeitigen Bahnhof "Kaltenbrunnen" in den Bereich des Polytechnischen Lehrganges zu verlegen 4. Entscheidung zur "förmlichen Empfehlung" des Volksanwaltes, das Landhaus Platzer in den Quartiernachweis neuerlich aufzunehmen 5. Beschlußfassung zum Vorhaben, mit der bundesdeutschen Stadt Heitersheim eine definitive Gemeindepartnerschaft einzugehen 6. Beschlußfassung zum Nachtrags-Voranschlag 1990 7. Beschlußfassungen zum Voranschlag gemäß § 73 GG A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 29.d.M. und der Voranschlagsentwurfserarbeitung des Gemeindevorstandes vom 30.d.M. B) Feststellung des Voranschlages 1991 -2- 8. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1991 9. Berichte und Allfälliges 10. Beschlußfassung zu den Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung von: a) Rainer und Helga Peter, Vandans, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1332/36 b) Dr. Peter Wachter, Vandans, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1297/ 1300 c) Reinhard und Angelika Sauerwein, St.Anton, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1719/2 11. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz) Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.12.1990, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung einstimmig genehmigt. Ergänzung zu Pkt. 7: GV Ernst Stejskal begründet seine Ablehnung mit der Tatsache, daß die selbständig Wirtschaftstreibenden durch die Bezahlung von Gewerbe-, Lohnsummen- und Getränkesteuer als einzige Bevölkerungsgruppe ohnedies sehr viel zur Finanzierung von Gemeindeaufgaben beitragen. Darüberhinaus stehe der Ertrag aus dem Fremdenverkehrsbeitrag in den meisten Gemeinden in keinem Verhältnis zu den Administrierungskosten, zumal diese Administrierungskosten mit dem neuen Fremdenverkehrsgesetz eher noch steigen werden. Seiner Meinung nach sollte die Gemeindevertretung daher auf die Einhebung der Fremdenverkehrsabgabe verzichten. 2. Vorweg erinnert der Bürgermeister an die Beschlußfassung der Gemeindevertretung vom 30.3.1989; schon damals, so der Bürgermeister weiter, sei der Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft "Altstoffentsorgung" nur unter Protest zugestimmt und die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall für die Zeit vom 1.1.1989 bis 31.12.1990 an die Interessensgemeinschaft" Altstoffentsorgung" übertragen worden. Der damaligen Vereinbarung seien nachstehende Entsorgungspreise zugrunde gelegen: Altglas 132, -- S/t Altpapier 520, -- S/t Altmetall 1.439, -- S/t Mit Schreiben vom 9.1.1991 ersuche nunmehr der Vorarlberger Gemeindeverband um neuerliche Beschlußfassung bzw. Zustimmung zu einem Rahmenvertrag, der die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall für die Zeit vom 1.1.1991 bis 31.12.1994 gewährleiste. -3- Trotz dem Wissen, daß für die Gemeinden nach dem Landesabfallgesetz eine gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Sammlung und Verwertung von Altstoffen bestehe, könne dem vorgelegten Rahmenvertrag seiner Ansicht nach nicht zugestimmt werden. Heute wie damals beraube man die Gemeinden bei einer derartigen Vorgangsweise jeglicher Eigenständigkeit. Darüberhinaus unterbinde man mit derartigen Rahmenverträgen, die alle namhaften Altstoffentsorger inkludieren, gewaltsam eine freie Marktwirtschaft. Trotz der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Aufzeichnungen und die Kalkulation der Entsorgungstarife, seien die Gemeinden bei der Tarifgestaltung der Interessensgemeinschaft wehrlos ausgeliefert. Er plädiere daher für eine Vertagung der Entscheidung und empfehle eine gemeinsame Beratung innerhalb des Standes Montafon. Durch ein gemeinsames Auftreten mehrerer Gemeinden könnte eventuell eine Sondervereinbarung mit einem Entsorgungsunternehmen getroffen werden. GV Ernst Stejskal, GV Manfred Vallaster und GV Elmar Kasper befürworten das Ansinnen, die Problematik der Altstoffentsorgung innerhalb des Standes gemeinsam zu diskutieren. Ihrer Meinung nach stelle der vorgelegte Rahmenvertrag eine Vergewaltigung der Gemeinden dar und könne in dieser Art und Weise nicht akzeptiert werden. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Entscheidung vorerst zu vertagen, wird sodann einstimmig entsprochen. 3. Der Vorsitzende bringt vorweg zur Kenntnis, daß die Gemeinde Bartholomäberg mit Schreiben vom 20.11.1990 bei der Montafonerbahn eine Verlegung des Bahnhofes Kaltenbrunnen in den Bereich des neuen Polytechnischen Lehrganges beantragt habe. Die Montafonerbahn AG habe ihrerseits die Gemeinde Schruns um eine Stellungnahme bzw. Äußerung zum gegenständlichen Ansinnen ersucht. Diese wiederum habe auch die Gemeinde Vandans um Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Die Verwaltung habe dann, so der Bürgermeister weiter, alle Bewohner südlich des Auenlatschbaches zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Insgesamt seien daraufhin 20 Rückantworten eingelangt, wobei 16 Haushalte eine Verlegung im Sinne der Gemeinde Bartholomäberg sich vorstellen könnten, wenn im Bereich des neuen Standortes ein zusätzlicher Fußgängerübergang über die Ill geschaffen würde. Drei Haushalte und die Vorarlberger Illwerke AG hätten sich gegen eine Verlegung der Haltestelle ausgesprochen. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift sodann GR Gottfried Schapler als Direktor der Montafonerbahn AG das Wort und berichtet, daß die Marktgemeinde Schruns einer Verlegung der Haltestelle nicht zustimme und daher dem Ansuchen der Gemeinde Bartholomäberg nicht entsprochen werden könne. Angesichts dieses vorerwähnten Faktums beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Belassung des derzeitigen HaltestellenStandortes, wobei die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle im Bereich des Polytechnischen Lehrganges mit einem "Halt auf Verlangen" ebenfalls vorstellbar wäre. -4- 4. Das Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 2.10.1990 mit der förmlichen Empfehlung, das Gästehaus Platzer in den Quartiernachweis des Fremdenverkehrsprospektes 1991 wieder aufzunehmen, wird vom Vorsitzenden verlesen. Anschließend bringt der Bürgermeister zur Kenntnis, daß zwischenzeitlich neuerliche Beschwerden über die Praktiken im Gästehaus Platzer eingelangt sind. Seiner Meinung nach sei trotz der Empfehlung des Landesvolksanwaltes keine Veranlassung gegeben, das Gästehaus Platzer nunmehr in den Quartiernachweis wieder aufzunehmen; vielmehr plädiere er für einen neuerlichen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf Entzug der Gastgewerbekonzession. GR Gottfried Schapler und GV Manfred Vallaster berichten, daß sie von Herrn Ernst Platzer in dieser Angelegenheit kontaktiert worden seien. Dabei habe Herr Platzer die Vorwürfe bestritten und diese als Akt der vorsätzlichen Rufschädigung dargestellt. Bei dieser Gelegenheit habe er auch darauf hingewiesen, daß die Gastgewerbekonzession für das Gästehaus Platzer mit Wirksamkeit vom 31.12.1990 zurückgelegt worden sei. GR Gottfried Schapler bringt zum Ausdruck, daß eine objektive Wahrheitsfindung äußerst schwierig sei. Er empfehle daher eine gemeinsame Aussprache mit dem Beschuldigten, sodaß dieser die Möglichkeit zur Rechtfertigung habe. GR Wolfgang Violand und Vbgm. Franz Egele vertreten dazu die Auffassung, daß eine gemeinsame Aussprache wenig neue Erkenntnisse bringe. Auf der einen Seite blieben die zahlreichen schriftlichen und mündlichen Beschwerden der Gäste, auf der anderen Seite die Zurückweisungen der Fam. Platzer. Nachdem die Fam. Platzer gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch Berufung eingelegt habe und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung beim Oberlandesgericht Innsbruck anstehe, sehe man keinen Anlaß, vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Urteiles den seinerzeitigen Gemeindevorstandsbeschluß abzuändern. GV Elmar Kasper bringt in seiner darauffolgenden Wortmeldung zum Ausdruck, daß ihm eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung nicht möglich sei. Einerseits gebe es schriftliche Beschwerden von Gästen, andererseits die Zurückweisungen der Fam. Platzer. Seiner Meinung nach betrachte er die Zuständigkeit der Gemeindevertretung bzw. des Gemeindevorstandes für eine Elimination aus dem Quartiernachweis als nicht gegeben. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung daraufhin mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Elmar Kasper) die Aufrechterhaltung des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 10.5.1990 bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung durch das Gericht. Danach soll die Gemeindevertretung eine neuerliche Beschlußfassung zur Empfehlung des Landesvolksanwaltes tätigen. Der von GR Gottfried Schapler ausgesprochenen Empfehlung, den Beschuldigten Ernst Platzer zu einer gemeinsamen Aussprache mit dem Gemeindevorstand einzuladen, soll, so die einstimmige Anschauung der Gemeindevertretung, entsprochen werden. 5. Nach der Grundsatzdebatte in der 7. Sitzung vom 8.11.1990 berichtet der Bürgermeister über die zwischenzeitlich mit dem Kollegen Ehret aus Heitersheim geführten Gespräche. Diese hätten bestätigt, daß auch die Stadtgemeinde Heitersheim Sinn und Zweck dieser Partnerschaft in erster Linie in der Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen sieht. -5- ln zweiter Linie sollen aber auch der kommunale Erfahrungsaustausch forciert und die kulturellen Kontakte auf Vereinsebene verstärkt werden. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung sodann den definitiven Abschluß einer Gemeindepartnerschaft mit der Stadt Heitersheim. Abschließend informiert der Bürgermeister, daß diese Partnerschaft durch je einen Festakt in Heitersheim und Vandans besiegelt werden soll. Über die Festlichkeiten in Vandans, den endgültigen Termin und den Umfang der Festveranstaltung soll über Vorschlag von GV Manfred Vallaster ein Festausschuß, der aus je einem Vertreter aller Fraktionen und dem Bürgermeister besteht, beraten. 6. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 30.1.1991 einstimmig beschlossene Nachtrags-Voranschlags-Entwurf für das Jahr 1990 wird vom Vorsitzenden und dem anwesenden Gemeindekassier ausführlich erläutert. Im Detail sieht dieser Mehraufwendungen gegenüber dem Voranschlag bei den Voranschlagstellen 029 002 in Höhe von S 990.000, --, bei der VSt. 061 757 in Höhe von S 124.000, — , bei der VSt. 211 614 in Höhe von S 209.000, --, bei der VSt. 212 7203 in Höhe von S 236.000, --, bei der VSt. 213 010 in Höhe von S 178.000, --, bei der VSt. 269 7574 in Höhe von S 200.000, — , bei der VSt. 770 0101 in Höhe von S 532.000, — , bei der VSt. 771 728 in Höhe von S 120.000, — , bei der VSt. 811 0511 in Höhe von S 1.585.000, — , bei der VSt. 811 6502 in Höhe von S 183.000, — , bei der VSt. 816 050 in Höhe von S 140.000, — und bei der VSt. 910 650 in Höhe von S 336.000, — vor. Diese Mehraufwendungen werden durch Minderausgaben bei den Voranschlagsstellen 213 346 in Höhe von S 266.000, — , bei der VSt. 612 002 in Höhe von S 474.000, — , bei der VSt. 616 002 in Höhe von S 490.000, — und bei der VSt. 810 050 in Höhe von S 800.000, — gedeckt. Die restliche Bedeckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der VSt. 811 8501 in Höhe von S 1.145.000, — , bei der VSt. 811 871 in Höhe von S 826.000, — und bei VSt. 920 832 in Höhe von S 832.000, — . GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper und GV Manfred Vallaster bringen in den darauffolgenden Wortmeldungen analog den Ausführungen von GR Gottfried Schapler in der Vorstandssitzung vom 30.1.1991 zum Ausdruck, daß hinkünftig unbedingt die Budgetansätze eingehalten werden müssen und daß bei außertourlichen Investitionen deren Bedeckung vor Ausführung festzulegen ist. Auch müsse gewährleistet werden, daß Aufträge jeglicher Art erst nach Beschlußfassung in dem dafür zuständigen Gremium erteilt werden dürfen. Darüberhinaus müsse man bei Projekten aller Art auf eine verbindliche Kostenermittlung achten. Bgm. Wachter hält dem entgegen, daß es für den überwiegenden Teil der Überschreitungen eindeutige Beschlüsse der Gemeindevertretung bzw. des Gemeindevorstandes gäbe und daß der Voranschlag am Beginn eines jeden Jahres lediglich eine Schätzung darstellen könne. Unter- und Überschreitungen seien daher kaum zu vermeiden, zumal im Laufe eines Jahres das eine oder andere zwangsläufig hinzu- oder wegkomme. Der Nachtragsvoranschlag wird daraufhin mit 15 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP und PAV) genehmigt. -6- 7. Eingangs der Budgetberatungen führt Bgm. Wachter aus, daß eingehende Beratungen zum Voranschlag 1991 im Finanzausschuß und Gemeindevorstand stattgefunden haben und daß die Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet wurden. Der Voranschlagsentwurf 1991 wird sodann wie folgt beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren: a) Grundsteuer A für land- und forstw. Betriebe gem. Grundsteuergesetz, BGBl. 149/1955 i.d.g.F. Hebesatz 500 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke gem. Grundsteuergesetz, BGBl. 149/1955 i.d.g.F. Hebesatz 420 v.H. c) Gewerbesteuer gem. Gewerbesteuergesetz, BGBl. 2/1954 Hebesatz 172 v.H. d) Lohnsummensteuer gem. Gewerbesteuergesetz, BGBl. 2/1954, § 25-29 und 36 2 v.T. e) Getränkesteuer für alle Getränke und Eis mit Ausnahme von Frühstückskaffee gemäß Getränkesteuergesetz, LGBl. 5/1974 10 v.H. f) Vergnügungssteuer gem. Gemeindevergnügungssteuergesetz, LGBl. 49/1969 i.d.F. LGBl. 18/1971 10 v.H. (Ortsansäßige Vereine erhalten jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer auf Ansuchen im Wege einer Subvention refundiert). g) Gästetaxe gem. Fremdenverkehrsgesetz, LGBl. 9/1978 und Taxordnung nach § 8 Abs. 2 FVkG vom 18.9.1985 9, — S h) Hundeabgabe gem. LGBl. 7/1923 für alle über 3 Monate alten Hunde männlich und weiblich 400, — S für jeden weiteren Hund im Haushalt 800, — S (ausgenommen von der Hundeabgabe sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jägern und geprüfte Lawinenhunde des ÖBRD) i) Abfallgebühren gem. Abfallgesetz, LGBl. 19/1974: Müll-Grundgebühr für Haushalte mit einer Person incl. MWSt. 100, — S mit mehr als einer Person incl. MWSt. 200, — S Müll wird nur aus den beim Gemeindeamt erhältlichen, mit Aufschrift versehenen Müllsäcken (60 1) abgeführt 1 Müllsack incl. MWSt. 19, — S Container (800 1) je Entleerung excl. MWSt. 230, -- S (Bei Containern mit mehr als 800 1 anteilmäßige Erhöhung) j) Wassergebühren nach dem Gesetz über die öffentl. Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg, LGBl. 22/1954 in Verbindung mit der Wasserleitungsordnung der Gemeinde Vandans vom 4.6.1987 1. Wasserverbrauchsgebühr excl. 10% MWSt. je Kubikmeter bezogenes Wasser 2. Zählermiete pro Jahr excl. MWSt. 3. Jene ca. 10 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht durch Wassermesser registriert werden kann, pro Person und Jahr 75 m3 Jahrespauschale 4. Für je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viehzählung sind 40 m3 Wasser frei k) Wasseranschlußgebühr gem. LGBl. 22/1954 in Verbindung mit der Wasserleitungsordnung der Gemeinde Vandans vom 4.6.1987 1. Grundgebühr ohne MWSt. 2. zuzüglich pro Kubikmeter umbauter Raum ohne MWSt. 3. Wenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung der Wasseranschlußgebühr bei Erweiterungen von Gebäuden um mind. 50 m3 erhöht, ist eine Ergänzungsgebühr zur Wasseranschlußgebühr zu entrichten; je m3 umbauter Raum Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50% als indirekte Wohnbauförderung. 1) Kanalgebühren gem. Kanalisationsgesetz, LGBl. 5/89 b 33/1976 in Verbindung mit der Kanalordnung vom 1.2.1983 1. Beitragssatz für 1990 gem. § 12 KanalG. ohne MWSt 2. Kanalbenützungsgebühr gem. § 19 KanalG. ohne MWSt pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser, ermittelt über Wasserzähler m) Friedhofsgebühren gem. Bestattungsgesetz, LGBl. 58/1969 in Verbindung mit der Friedhofs- und Gebührenordnung der Gemeinde Vandans vom 24.9.1971 1. Grabstättengebühren gem. § 44 und Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechtes gem. § 45 für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für zwei Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit für Einwohner von Vandans 2. Bestattungsgebühren gem. § 46 für eine Beerdigung bei doppelter Tiefe mit 2.40 Meter bei einfacher Teife mit 1.70 Meter -8- n) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung 2. Für die Kosten für den Ankauf und die Stierhaltung kommt die Gemeinde auf 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearabeiten wird von der Gemeinde übernommen 4. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viezählung sind max. 40 m3 Wasser frei o) Die Kindergartenbenützungsgebühr gemäß Kindergartengesetz, LGBl. 33/1966, beträgt pro Kind 100, -- S und für jedes weitere Kind aus derselben Familie 60, — S Elternbeitrag für die freiwillige Inanspruchnahme vom Kindergartenbusverkehr pro Monat und Kind 140, — S Die Beschlußfassung der Ausnahmen der Müll- und Müllgebühren werden mit Kanalbenützungsgebühren vorstehenden Gebühren und Abgaben erfolgen mit Kanalbenützungsgebühren einstimmig. Die 20 : 1 Stimme (GV Kasper), die mit 20 : 1 Stimme (GV Stejskal) beschlossen. GV Elmar Kasper begründet die Ablehnung damit, daß seiner Meinung nach die Müllabfuhrgebühren noch viel stärker erhöht werden müßten und so die Verbraucher zu einer verstärkten Müllvermeidung gedrängt werden sollen. GV Ernst Stejskal begründet seine Ablehnung mit dem Faktum, daß seine Fraktion bereits in den Beratungen im Finanzausschuß einer Erhöhung in diesem Ausmaße nicht zugestimmt hätte. B) Sodann werden vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert. Nach Beantwortung verschiedener Anfragen genehmigt die Gemeindevertretung mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Kasper) den Voranschlag, wie im Anhang ersichtlich, für das Jahr 1991. Die Zustimmung der ÖVP- Fraktion erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: a) Die Budgetansätze sind unbedingt einzuhalten. Abweichungen und Überschreitungen sind durch entsprechende Beschlüsse zu genehmigen bzw. durch einen zeitgerechten Nachtragsvoranschlag zu legitimieren. b) Der Arbeitskreis für Kulturwesen und Veranstaltungen hat hinsichtlich weiterer Jugendveranstaltungen verstärkt aktiv zu werden. c) Im Fremdenverkehrsbeirat der Gemeinde Vandans soll die weitere Entwicklung des Fremdenverkehrs bzw. die sukzessive Verwirklichung der Fremdenverkehrsstudie beraten werden. -98. Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1991 beinhaltet insgesamt 21 Dienstposten (hievon 3 teilzeitbeschäftigte Arbeiter, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte und 1 Freistellung-Bgm.) und wird mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Elmar Kasper) genehmigt. 9. Der Vorsitzende berichtet, daß - am 15.2.1991 um 20.00 Uhr im Bregenzer Künstlerhaus Palais Thum & Taxis eine Fotoausstellung unter dem Titel "Ich weine jeden Tag - Abschied von Siebenbürgen/Rumänien" eröffnet wird und die Mitglieder der Gemeindevertretung hiezu herzlich eingeladen sind. - angesichts der mangelnden Akzeptanz in der vergangenen Sommersaison beabsichtigt ist, den Seilbahn-Ersatzverkehr einzustellen. Die Beibehaltung dieser Service-Einrichtung sei allenfalls dann vorstellbar, wenn die Gemeinde analog der Praxis beim "Wanderbus Rellstal" von der Verpflichtung einer Ausfallshaftung enthoben würde. - am 15.1.1991 mit Vertretern der Pfarre, des Bauausschusses "Alte Kirche", dem Herrn Bezirkshauptmann und einem Vertreter der Diözese eine gemeinsame Aussprache hinsichtlich der Verwendung der alten Pfarrkirche als Totenaufbahrungshalle stattgefunden habe und daß dabei eine grundsätzliche Einigung erzielt werden konnte. - bei der Länderkonferenz des Österr. Skiverbandes am 10.1.1991 dem Ski Club Montafon die Durchführung der Damen-Weltcuprennen vom 10. bis 12.1.1992 zugesprochen worden sei. - am 24.1.1991 im neuen SCM-Clubheim ein Kaffeekränzchen stattgefunden habe, zu dem der Veranstalter mittels Postwurf eingeladen habe. Dieser Umstand habe da und dort zu Unmutsäußerungen geführt. In einer Aussprache mit dem Obmann des SCM Vandans habe dieser zugesichert, Einladungen hinkünftig auf Angehörige von Spielern, Freunden und Gönnern zu beschränken. Unter Punkt "Allfälliges" bringt GV Ernst Stejskal zum Ausdruck, daß die Schneeräumung auf den Gehsteigen bzw. die Splittstreuung schlecht funktioniere und verbessert werden müsse. Der Bürgermeister verspricht hiezu das Bemühen. An die Adresse von GR Gottfried Schapler richtet GV Ernst Stejskal die Frage, ob das Pfeifsignal der Montafonerbahn AG nur ab Gantschier ertöne und die Gemeinde Schruns davon verschont bliebe. Dir. Gottfried Schapler weist diese Behauptung zurück und macht deutlich, daß die Pfeifsignale überall dort ertönen, wo sie notwendig sind. GV Peter Schapler bemängelt auf der Böschisstraße verschiedene Eisstellen und ersucht den Bürgermeister um entsprechende Veranlassungen. Diese werden vom Bürgermeister zugesagt. GV Elmar Kasper ersucht um Auskunft, warum gegen die Geruchsbelästigungen beim Steinwildgehege des Gasthofes Klein Tirol noch nichts unternommen worden sei und warum in dieser Angelegenheit der Landesvolksanwalt die Akten der Gemeinde angefordert habe. -10Bgm. Wachter führt dazu aus, daß der Antragsteller Kofler eine Baubewilligung bei der Gemeinde beantragt habe; diese sei aber bis dato nicht erteilt worden, weil die dafür notwendige Rodungsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft noch ausständig sei. Im übrigen habe der Landesvolksanwalt vermutlich über Beschwerde der Anrainer Larger die Akten zur Einsichtnahme angefordert und diese der Gemeinde mit dem Bemerken rückübermittelt, daß ehestens der angeblichen Geruchsbelästigung entgegengewirkt werden soll. Abschließend verspricht der Bürgermeister eine Detailinformation in der kommenden Gemeindevertretungssitzung. 10. Die Ansuchen um Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann werden den Anträgen unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung einstimmig genehmigt. 11. Nach Erläuterung der wesentlichen Bestimmungen werden von der Gemeindevertretung einstimmig keine Volksabstimmung zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz) verlangt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.25 Uhr die Sitzung. Namens der Gemeindevertretung beglückwünscht der Bürgermeister anschließend GR Gottfried Schapler zu seinem 50. Geburtstag und wünscht ihm weiterhin Gesundheit und Schaffenskraft. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende