19800522_GVE001

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:23
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1980-05-22
Erscheinungsdatum 1980-05-22
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GEMEINDEAMT VANDANS N i e d e r s c h r i f t über die am S a m s t a g , den 03. Mai 1980 um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Vandans stattgefundene konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Feststellung der Beschlußfähigkeit ( § 38 GG.) 2) Angelobung der Gemeindevertreter ( § 32 GG.) 3) Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes ( § 49 GG. ) 4) Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes ( § 50 GG. ) 5) Wahl des Bürgermeisters ( § 55 GG. ) 6) Wahl des Vizebürgermeisters ( § 56 GG. ) Anwesend waren: LORÜNSER Hermann FPÖ BITSCHNAU Hans ÖVP WACHTER Burkhard FPÖ SCHAPLER Gottfried ÖVP SCHODER Ernst FPÖ ABSEHER Alfred ÖVP BOTT Alfons FPÖ NEHER Paul ÖVP EGELE Franz FPÖ NESENSOHN Walter ÖVP TSCHOFEN Josef FPÖ TSCHABRUN Heinz ÖVP WACHTER Edwin FPÖ FLATZ Raimund SPÖ VIOLAND Wolfgang FPÖ STEJSKAL Ernst SPÖ SALZGEBER Florentin FPÖ FUSSENEGGER Josef SPÖ Den Vorsitz führte Bürgermeister Oskar Vonier als Gemeindewahlleiter. 2) Die anwesenden Gemeindevertreter gelobten dem Vorsitzenden, die Verfassung, sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. 3) Bott Alfons von der FPÖ stellte den Antrag, durch Handerheben vier Gemeinderäte zu wählen; dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. 4) Von den Fraktionen wurden schriftlich folgende Wahlvorschläge eingebracht: F P Ö : 1., 3 . und 4 . Gemeinderat ÖV P : 2. und 4. Gemeinderat, S P Ö : 4. Gemeinderat Gemeindewahlleiter Oskar Vonier erläuterte den § 50 GG. Als Stimmenzähler wurden die Herren Josef Tschofen, Raimund Flatz und Alfred Abseher bestellt. Die Stimmenauszählung zu den einzelnen Wahlvorschlägen brachten folgendes Ergebnis: 17 Stimmen für Hermann Lorünser als 1. Gemeinderat 1 Stimme leer 13 Stimmen für Gottfried Schapler als 2. Gemeinderat 5 Stimmen leer 11 Stimmen für Ernst Schoder als 3. Gemeinderat 7 Stimmen leer Nach dem über die Vergabe des vierten Gemeinderats-Mandates verschiedene Rechtsauffassungen herrschten, wurde die Sitzung vom Vorsitzenden für unbestimmte Zeit zu Beratungen und einer evtl. gütlichen Einigung unterbrochen. Die Sitzung wurde um 15.35 Uhr fortgesetzt. GR Gottfried Schapler von der ÖVP stellte anschließend den Antrag, den 4. Gemeinderat lt. GG. und dem Rundschreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz durch Los zu bestellen. GV Raimund Flatz von der SPÖ stellte darauf den Antrag, den 4. Gemeinderat gemäß ihrer Auffassung und der der FPÖ (gem. § 50 GG.) ohne Losentscheid, sondern auf Grund der Wahlzahl zu bestellen; demzufolge würde der 4. Gemeinderat der SPÖ zufallen. Dieser Antrag wurde mit 1 3 : 5 Stimmen (3 leer, 2 für Losentscheid) angenommen. Nachdem GR Hermann Lorünser den Wahlvorschlag von der FPÖ für den 4. Gemeinderat zurückgezogen hatte, erbrachte die Stimmenauszählung für den vierten Gemeinderat folgendes Ergebnis: 11 Stimmen für Ernst Stejskal, SPÖ 5 Stimmen für Hans Bitschnau, ÖVP 2 Stimmen leer Anschließend an ihre Wahl dankten alle vier Gemeinderäte für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen und erklärten, die Wahl anzunehmen. Im Namen der FPÖ-Fraktion brachte Hermann Lorünser den nicht der Gemeindevertretung angehörigen bisherigen bewährten Bürgermeister Oskar Vonier wieder als Bürgermeister für die kommenden 5 Jahre in Vorschlag. Ernst Stejskal von der SPÖ hat sich diesem Vorschlag angeschlossen. Die anschließende schriftliche Wahl erbrachte folgendes Ergebnis : 13 Stimmen für Oskar Vonier 4 Stimmen leer 1 Stimme ungültig Somit ist Oskar Vonier wieder als Bürgermeister für die kommenden 5 Jahre gewählt. Mit Ausnahme des Stimmrechtes im Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung, stehen ihm alle übrigen Rechte und Pflichten zu. Der neugewählte Bürgermeister erklärte, die Wahl anzunehmen und dankte für den ihm entgegengebrachten Vertrauensbeweis. 6) Unter dem Vorsitz des neugewählten Bürgermeisters Oskar Vonier brachte GV Alfons Bott von der FPÖ-Fraktion Hermann Lorünser als Vizebürgermeister in Vorschlag. Der anschließende schriftliche Wahlgang brachte: 13 Stimmen für Hermann Lorünser 5 Stimmen leer Lorünser Hermann dankte ebenfalls für das Vertrauen und erklärte, die Wahl anzunehmen. Bürgermeister Oskar Vonier ergriff nach Beendigung der Wahlhandlungen das Wort und dankte nochmals für den Vertrauensbeweis. Er beglückwünschte den Vizebürgermeister und betonte, daß es ihm eine Beruhigung sei, wiederum Hermann Lorünser als Vizebürgermeister mit 25-jähriger Erfahrung zur Seite zu haben. Ebenso beglückwünschte er die neugewählten Gemeinderäte und Gemeindevertreter. Den scheidenden Gemeindevertretern dankte er im Namen der Gemeinde für die aufopferungsvolle Tätigkeit, die sie in den vergangenen 5 Jahren geleistet haben. Er betonte, daß es sein ehrlicher Wille sei, die Aufgaben des Bürgermeisters unparteiisch nach bestem Wissen und Können zum Nutzen der Gemeinde zu lösen. Die vielfältigen überörtlichen Aufgaben der kommenden Jahre seien von den Parteien bereits in den Wahlwerbung angesprochen worden. Die Volksvertreter werden neben ihrer verantwortungsvollen Entscheidungspflicht immer mehr Mittler zwischen Gemeindestube und Bevölkerung sein müssen. Er glaube aber sicher, daß wenn wir Achtung zum Mitmenschen haben und uns mit der ganzen Energie den Sachproblemen widmen, in den kommenden 5 Jahren wieder nutzbringende Arbeit geleistet werden kann. Er wünschte den Mandataren und der ganzen Bevölkerung Gesundheit und Gottes Segen und bat um aufrechte und ehrliche Mitarbeit zum Wohle der Heimat. - Ende der ersten und konstituierenden Sitzung um 16.15 Uhr - Diese Wahl des Gemeinderates kann von jedem hiebei Wahlberechtigten binnen einer Woche nach ihrer Durchführung wegen unrichtiger Ermittlung des Wahlergebnisses oder wegen gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren, die auf das Wahlergebnis von Einfluß waren, bei der Bezirkswahlbehörde schriftlich angefochten werden; über die Anfechtung entscheidet die Bezirkswahlbehörde. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Unterschriften: »