19921126_GVE029

Dateigröße 70.43 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-11-26
Erscheinungsdatum 1992-11-26
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 26. November 1992 Niederschrift aufgenommen am 26. November 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 29. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 19.11.1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Peter Schapler, GV Dr. Gernot Hämmerle und GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann und Fridericke Feurstein Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Kurt Greber, GR Gottfried Schapler und GV Ernst Stejskal Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden den ursprünglich festgesetzten Tagesordnungspunkt 11) von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig entsprochen. Ebenfalls einstimmig entsprochen wird dem Antrag des Vorsitzenden, den in der Tagesordnung angeführten Punkt 3) um eine weitere Entscheidung zu erweitern. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung : 1. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung vom 22. Oktober 1992 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen- und Ortsbildpflege vom 23.10.1992 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Raumplanung vom 18.11.1992 und Genehmigung zur Umwidmung der gemeindeeigenen Grundparzelle 197/1 mit 734 m2 von ÖZ in BW 4. Genehmigung zur Übernahme eines 20%igen Interessentenbeitrages zur Verbauung des Gafaduratobels 5. Genehmigung zur Übernahme eines 15%igen Interessentenbeitrages zur notwendigen Räumung nach dem Murenabgang am 3.8.1992 im Vensertobel 6. Entscheidung zur Berufung der Eheleute Manfred und Ingrid Brandl, Vandans, Glusavina 815, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 24.8.1992 (Stallzubau Wilhelmer) 7. Entscheidung zur Berufung des Anton Zögernitz, Vandans, Zwischenbach 108, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 9.10.1992 (Zubau an die bestehende Waschküche) -2- 8. Entscheidung zur Berufung der Familie Johann und Monika Bleiner, Vandans, Daleu 722, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.3.1992 (Mehrfamilienhaus) 9. Genehmigung zur Anschaffung von Sitzkissen für die Rätikonhalle 10. Neuerliche Beratungen zum FPÖ-Antrag auf Gewährung zusätzlicher Förderungen bei der Installation von Solaranlagen 11. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages vom 11. November 1992 betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Behindertengesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes 12. Genehmigung einer Überziehung des mit 5.00 Millionen Schilling beschränkten Kreditrahmens (Kanalbau) um weitere 4.5 Millionen Schilling 13. Berichte und Allfälliges 14. Neuerliche Beratungen und gegebenenfalls Beschlußfassung zum Ansuchen des Instituts für Sozialdienste um Mitfinanzierung eines Sozialhilfedarlehens (vertraulich) Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.10.1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift GV Ernst Schoder als Vorsitzender des Arbeitsausschusses das Wort und erläutert die einzelnen Sachverhalte im Detail. Folgende Entscheidungen werden daraufhin von der Gemeindevertretung getroffen: a) Einstimmig befürwortet die Gemeindevertretung die ausgesprochene Empfehlung und genehmigt die Asphaltierung des sogenannten Meßweges, ausgehend vom Wohnhaus Meixner bis hin zur Einmündung in die Bahnhofstraße beim Wohnhaus Egon Kasper (Elektro). Die Asphaltierung soll in einer Breite von 1.20 m erfolgen; damit sei auch eine maschinelle Schneeräumung im Winter möglich. Im Bereich der Zufahrt zum Wohnhaus Nr. 88 (Josef Mai er jun.), solle die Auskofferung über die erwähnte Fußwegbreite hinaus und zwar auf eine Breite von rund 3.50 m erfolgen. Soferne vom Hauptnutznießer der Zufahrt, Herr Josef Maier, auch eine Asphaltierung der gesamten Wegbreite gewünscht werde, habe dieser die Mehrkosten für die Asphaltierung zur Gänze zu tragen. Die Kosten für die Auskofferung der Weganlage solle hingegen zur Gänze die Gemeinde übernehmen. b) Nachdem die Antragsteller Adolf Weber und Manfred Schuchter angeblich ständige Lärmbelästigungen aus dem Zu- und Abfahren beim Parkplatz vor der Kleingolfanlage hinnehmen müssen, erbitten diese die Asphaltierung desselben. Der Arbeitsausschuß befürwortet seinerseits eine positive Erledigung des Antrages; dies aber nur unter der Voraussetzung, daß die Betreiber der Kleingolfanlage bzw. des dazugehörenden Lokales eine Mitfinanzierung der Asphaltkosten in Höhe von 50% übernehmen. GV Manfred Vallaster bringt seinerseits zum Ausdruck, daß er mit dem hauptbetroffenen Anrainer Adolf Weber ein Gespräch geführt habe. -3- In diesem habe der Anrainer die aus dem Parkplatz resultierenden Belästigungen als untergeordnet und nebensächlich beurteilt. Aus dem Kreuzungsbereich Landesstraße/GolfStraße habe dieser wesentlich größere Lärmbelästigungen hinzunehmen. Aus diesem Grunde ersuche dieser um eine Verlegung dieses Kreuzungsbereiches. Soferne eine Asphaltierung des Parkplatzes aber trotzdem beschlossen werde, stelle er sich eine andere Kostenaufteilung und zwar in Höhe von 1/3 zu Lasten der Gemeinde und zu 2/3 zu Lasten der Betreiber der Kleingolfanläge vor. Bgm. Wachter zeigt sich seinerseits äußerst verwundert über diese angebliche Aussage vom Anrainer Adolf Weber, zumal dieser erst vor wenigen Tagen zusammen mit dem Anrainer Schuchter nochmals mit allem Nachdruck um eine positive Erledigung seines Antrages gebeten habe. Wenn die Behauptung von Manfred Vallaster aber tatsächlich zutreffe und der Anrainer Adolf Weber diese aus dem Parkplatz resultierenden Lärmbelästigungen als geringfügig und nebensächlich klassifiziere, sehe er zum derzeitigen Zeitpunkt keine Veranlassung, voreilig eine Entscheidung zu treffen. Er plädiere deshalb für eine Vertagung der Entscheidung, sodaß er mit dem hauptbetroffenen Anrainer Adolf Weber eine Klärung des Sachverhaltes vornehmen könne. Dem Antrag des Bürgermeisters auf Vertagung der Entscheidung wird sodann einstimmig entsprochen. c) Ebenfalls einstimmig schließen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung der Empfehlung des Arbeitsausschusses an, von einer voreiligen Inangriffnahme unkoordinierter Sofortmaßnahmen am Becken Abstand zu nehmen. Die Ergebnisse der Prüfung durch die Firma BWT sollen jedenfalls abgewartet und eine etappenweise Sanierung erst dann begonnen werden, wenn der Umfang und vor allem die Sanierungsmethode selber fixiert seien. 3. Als Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Raumplanung umreißt der Bürgermeister in groben Zügen die in der Sitzung vom 18. November 1992 ausgesprochenen Empfehlungen und skizziert auszugsweise die den gegenständlichen Empfehlungen zugrundeliegenden Überlegungen. Einstimmig genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin die vom Arbeitsausschuß ausgesprochenen Empfehlungen und erheben diese zum Beschluß. Ebenfalls einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung darüberhinaus die Umwidmung der gemeindeeigenen Grundparzelle 197/1 mit 734 m2 von derzeit ÖZ (Sonderwidmung Öffentliche Zwecke) in Baufläche-Wohngebiet. Die positive Entscheidung wird von der Gemeindevertretung damit begründet, daß die gegenständliche Liegenschaft direkt im verbauten Gebiet sich befindet, Straßen- und kanalgemäß voll erschlossen ist und zweiseitig bereits an bestehende BW-Flächen angrenzt. Vbgm. Franz Egele hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 4. Der Bürgermeister informiert, daß er mit Schreiben vom 17.6.1992 beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung die Erstellung eines Auffangbeckens am Schwemmkegelhals des sogenannten Gafaduratobels sowie eine geänderte Ableitung dieses Gerinnes in den Mustrigilbach beantragt habe. -4- Zwischenzeitlich habe sich der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung für eine Realisierung der beiden von der Gemeinde geäußerten Anträge ausgesprochen und ein diesbezügliches Projekt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Genehmigung vorgelegt. Die kommissionelle Verhandlung darüber sei bereits auf Donnerstag, den 3. Dezember 1992, anberaumt. Die Finanzierung der dafür veranschlagten Kosten in Höhe von 1.8 Mio. S solle einem Vorschlag des Forsttechnischen Dienstes entsprechend zu 60% durch den Bund, zu 20% durch das Land und zu 20% durch die Gemeinde Vandans erfolgen. Nach kurzer Beratung und Erläuterung einzelner Details genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig den vorgelegten Finanzierungsschlüssel und somit die Übernahme eines 20%igen Kostenbeitrages durch die Gemeinde Vandans. 5. Eingangs seiner Ausführungen weist der Bürgermeister darauf hin, daß nach dem Murenereignis vom 3. August 1992 eine unmittelbare Räumung in der Ill bzw. dem Einmündungsbereich des Vensertobels erforderlich geworden sei. Diese sei vom Wasserbauamt Bregenz auch unverzüglich veranlaßt worden. Zur Freimachung des Gerinnes bis auf Höhe der Böschisstraße seien im laufenden Herbst zusätzliche Arbeiten erforderlich gewesen. Alles in allem habe die Beseitigung des angefallenen Materials Kosten in Höhe von S 300.000, -- verursacht. Das Landeswasserbauamt Bregenz ersuche nunmehr mit Schreiben vom 10. November 1992 um Übernahme eines 15%igen Interessentenbeitrages durch die Gemeinde Vandans. Die restliche Finanzierung erfolge zu 50% durch den Bund und zu 35% durch das Land. Ergänzend weist der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen darauf hin, daß gemäß Wasserrechtsbescheid vom 27.11.1979 die Vorarlberger Illwerke AG im Zusammenhang mit der Bewilligung des Walgaukraftwerkes zur Beseitigung von Auflandungen im Mündungsbereich verpflichtet worden seien, soweit diese auf das reduzierte Geschiebetriebvermögen der Ill zurückzuführen seien. Und diese gegenständlichen Auflandungen seien seiner Meinung nach zum überwiegenden Teil auf dieses reduzierte Geschiebevermögen zurückzuführen. Aus diesem Grunde sehe er auch eine unzweifelhafte Verpflichtung der Vorarlberger Illwerke AG, diese zu Lasten der Gemeinde Vandans ergangene Vorschreibung in voller Höhe zu übernehmen. Dieser Meinung schließen sich dann auch die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig an und billigen eine Vorfinanzierung des nach dem Vorschlag des Landeswasserbauamtes Bregenz auf die Gemeinde Vandans entfallenden Finanzierungsanteiles von 15%, das entspricht einer Summe von S 45.000, --. Gleichzeitig solle aber die Vorarlberger Illwerke AG als bescheidmäßig Verpflichtete zur Refundierung dieser Kosten angehalten werden. 6. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter Franz Egele. Über Ersuchen von diesem erläutert der Bürgermeister die Vorgeschichte bzw. die Entwicklung des Verfahrens. Von besonderer Bedeutung sei für ihn jedenfalls die Tatsache, daß der Berufungswerber bei der kommissionellen Verhandlung am 17.8.1992 dem verhandlungsgegenständlichen Bauvorhaben und dessen Genehmigung ausdrücklich zugestimmt habe. Die Bedenken des Berufungswerbers hätten ausschließlich dem bestehenden Stallgebäude und dem ebenfalls bereits bestehenden Mistlager gegolten. Es habe daher keinen zwingenden Grund für eine Versagung der Baubewilligung gegeben. -5- Im übrigen habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz über sein Ersuchen zwischenzeitlich bestätigt, daß für das bereits bestandene Stallgebäude und auch das bereits bestandene Mistlager keine neuerliche Baubewilligung mehr erforderlich sei. Mit dieser Feststellung sei seiner Meinung nach auch die sachliche Richtigkeit der erteilten Baubewilligung bestätigt. In weiterer Folge ergibt sich eine sachliche Diskussion über die von den Berufungswerbern ins Treffen geführten Begründungen, an der der Bürgermeister aber wegen Befangenheit nicht mehr teilgenommen hat. Einhellig vertritt die Gemeindevertretung letztlich die Auffassung, daß die Baubewilligung durch den Bürgermeister zu Recht erfolgt sei. Die Einwendungen der Berufungswerber werden als unbegründet zurückgewiesen und der angefochtene Bescheid vom 24.8.1992 bestätigt. 7. Über Ersuchen des Vorsitzenden schildert der Bürgermeister den bisherigen Verfahrensgang. Demnach beabsichtige der Bauwerber eine ostseitige Erweiterung der auf Bp. 46/2 befindlichen Waschküche um 2, 25 m und deren Ausbau in eine Hobbywerkstätte. Abgesehen vom Fehlen der erforderlichen Flächenwidmung werde der gesetzlich geforderte Mindestabstand zur Gp. 152 von Maria Bösch nicht eingehalten. Ein vom Antragsteller am 22.6. 1992 eingebrachtes Ansuchen um Genehmigung einer Ausnahme von den im Gesetz geforderten Abstände sei vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 23.6.1992 abgelehnt worden. Nachdem eine Bewilligung zu versagen ist, wenn das Vorhaben nach Art, Lage, Umfang, Form oder Verwendung den Bestimmungen des Baugesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen widerspricht, sei die beantragte Baubewilligung dann mit Bescheid vom 9.10.1992 versagt worden. Gegen diesen ablehnenden Bescheid habe der Antragsteller die zur nunmehrigen Entscheidung anstehende Berufung eingebracht. Nach eingehender Beratung vertritt die Gemeindevertretung auch in diesem Falle die Auffassung, daß die Versagung der Baubewilligung durch den Bürgermeister zu Recht erfolgt sei. Über Antrag des Vizebürgermeisters wird die Berufung daher einstimmig abgewiesen und der am 9.10.1992 ergangene Bescheid bestätigt. 8. Sehr umfassend erläutert der Bürgermeister über neuerliches Ersuchen des Vorsitzenden den bisherigen Verfahrensgang und die in den Gemeindevertretungssitzungen vom 27.5.1992 und 23.7.1992 stattgefundenen Beratungen. Das Ergebnis der am 29.10.1992 stattgefundenen Beratung wird anhand des darüber verfaßten Aktenvermerkes vom Vorsitzenden dargelegt. In der darauffolgenden Grundsatzdebatte sprechen sich Vertreter aller Fraktionen für eine verstärkte Forcierung der sogenannten "verdichteten Bauweise" aus und bringen in diesem Zusammenhange auch zum Ausdruck, daß angesichts dieses zwingenden Erfordernisses auch der eine oder andere optische Nachteil toleriert werden müsse. Das berufungsgegenständliche Bauvorhaben widerspreche weder vom Bauvolumen der Objekthöhe noch der Baugestaltung den Erfordernissen des Orts- und Landschaftsbildes. Es gebe daher keine zwingenden Gründe, die Baubewilligung zu versagen, auch wenn im Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung vom 28.1.1992 von diesem eine andere Beurteilung vorgenommen werde. -6- GV Ernst Schoder kann sich in seiner Wortmeldung diesen Auffassungen nicht anschließen. Seiner Meinung nach befindet sich das gegenständliche Objekt an einer äußerst exponierten Stelle. Die sich an der Ostseite des Objektes ergebende Bauhöhe erscheine ihm als überhöht und das Ortsbild beeinträchtigend. Aus diesem Grunde könne er eine Bewilligung des Bauvorhabens nicht unterstützen, auch wenn die sogenannte verdichtete Bauweise durchaus gefördert werden müsse. Es müsse aber auch in Zukunft differenziert werden, an welcher Stelle ein Bauvorhaben zu stehen komme. Über Antrag des Vizebürgermeisters spricht sich die Gemeindevertretung aber letztlich mit 18 : 1 Stimme (GV Ernst Schoder) für eine Genehmigung des Bauvorhabens aus. Der vom Bürgermeister am 23. März 1992 ergangene ablehnende Baubescheid wird daher aufgehoben und der vom Antragsteller am 7.4.1992 eingebrachten Berufung stattgegeben. Der Vorsitz wird sodann vom Vizebürgermeister an den Bürgermeister zurückgegeben. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß er über Anregung der Ausschußvorsitzenden für Kultur und Veranstaltungen mehrere Angebote zur beabsichtigten Anschaffung von 180 Stück Sitzkissen für die Bestuhlung der Rätikonhalle eingeholt habe. Das von der Firma Stütz aus St. Martin vorliegende Angebot entspreche dabei seiner Meinung nach am besten den preislichen und qualitativen Vorstellungen. Nachdem alle vorliegenden Angebote durch Verlesen zur Kenntnis gebracht werden, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Annahme des von der Fa. Stütz vorliegenden Angebotes und damit die Anschaffung von 180 Stück Sitzkissen zum Preis von S 95, -- excl. MWSt. je Stück. In diesem Preis ist auch eine rund 5 cm große Farbnummerierung inkludiert. 10. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an die in der Gemeindevertretung am 24.9.1992 erfolgte Beschlußfassung. In dieser komme klar und präzise zum Ausdruck, daß als förderungswürdig nur jene Anlagen zu betrachten seien, deren Errichtung auch vom Land ausdrücklich gefördert worden sei. In einer zwischenzeitlich erfolgten Anfrage habe die Landesregierung bestätigt, daß diese Mittel des Landes aus dem Wohnbaufonds kommen und daher ausschließlich nur bei Wohnhäusern verwendet werden können. GV Ing. Manfred Vallaster plädiert in seiner Wortmeldung dafür, daß auch dem Union Tennisclub Vandans für die Solaranlage beim neuerstellten Vereinsheim eine solche Solarförderung gewährt werde. Vbgm. Franz Egele hält diesem Begehren entgegen, daß eine solche Förderung klar im Widerspruch zu den geltenden Richtlinien stehe und im übrigen auch der Tennisclub einen mehr als angemessenen Baukostenzuschuß von der Gemeinde erhalten habe. In diesem sei auch eine anfällige Solarförderung inbegriffen. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, Förderungen lediglich im Sinne des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 24.9.1992 zu gewähren. Diesem Antrag schließt sich die Gemeindevertretung sodann einstimmig an. 11. Nach Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesen beabsichtigten Gesetzesänderungen keine Volksabstimmungen zu verlangen. -7- 12. Bedingt durch das Ausbleiben der Zahlungen des Wasserwirtschaftsfonds weist das Kreditkonto Nr. 0600-030118 bei der Sparkasse der Stadt Bludenz, Zweigstelle Vandans, derzeit einen SOLL-Stand von rund 9.5 Mio. Schilling auf. Damit wird der seinerzeit eingeräumte Kreditrahmen um 4, 5 Mio. Schilling überschritten. Es sei daher erforderlich, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, die Überziehung in Höhe von 4.5 Mio. Schilling bis zum Eintreffen der Mittel des Wasserwirtschaftsfonds zu finanzieren. Für diesen Zweck habe er bei den beiden ortsansäßigen Banken Angebote für eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 4.5 Mio. Schilling bis längstens 30.6.1993 eingeholt. In weiterer Folge werden die beiden vorliegenden Angebote dargelegt und eingehend geprüft. Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung daraufhin für eine Annahme des Angebotes der Raiffeisenbank Montafon vom 26. November 1992 aus, wobei der Variante I mit dem Fix-Zinssatz der Vorzug gegeben wird. 13. Der Bürgermeister berichtet, daß - der ursprünglich fixierte Termin für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung nicht eingehalten werden könne und diese daher auf den 29. Dezember 1992 verschoben werden müsse. Er bitte daher um entsprechende Terminkorrektur. - derzeit ein Interessent für die Pachtung des Restaurationsbetriebes "Rätikonhalle" vorgemerkt sei und dieser Bereitschaft gezeigt habe, mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1992 ein Pachtverhältnis auf die Dauer von 3 Jahren mit der Gemeinde Vandans einzugehen. Eine endgültige Entscheidung könne aber erst nach Ablauf der Angebotsfrist getroffen werden. - er in absehbarer Zeit einen Informationsabend für die Bevölkerung plane. Soferne dies gewünscht werde, biete er insbesondere den Vertretern der Oppositionsparteien die Möglichkeit, diesen Informationsabend für einen Rückblick bzw. Vorschau zu nehmen und sich anschließend gemeinsam der Diskussion zu stellen. - die Bauangelegenheit "Umbau des Konsumgebäudes" derzeit eine neue Variante erfahre und jedenfalls wieder in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft als Baubehörde falle. Der Schwerpunkt des geplanten Umbaues liege nunmehr auf einem Cafe/Restaurant einerseits und einer Aufstockung der nordseitig gelegenen Garage andererseits. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Ernst Schoder als Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege um Einberufung einer erweiterten Ausschußsitzung mit dem Ziele, zum vorliegenden Bauprojekt" Wohnen auf der schmalen Wiese" eine Stellungnahme zu erarbeiten. Seinen Vorstellungen nach solle der Arbeitsausschuß zu dieser speziellen Beratung um die Mitglieder des Gemeindevorstandes erweitert werden. GV Ing. Manfred Vallaster regt an, zu dieser erweiterten Ausschußsitzung auch die beiden Planer Köck und Vonier einzuladen, damit diese das Projekt aus ihrer Sicht begründen und darlegen können. -8- Ferner ersucht GV Manfred Vallaster den Bürgermeister um Information über den derzeitigen Stand des Berufungsverfahrens betreffend die Neufestlegung eines VIW-Gewerbesteuerzerlegungsschlüssels. Vom Vorsitzenden wird dazu festgestellt, daß das Berufungsverfahren derzeit bei der Finanzlandesdirektion zur Entscheidung anstehe. Alle am Zerlegungsschlüssel beteiligten Gemeinden habe man in den vergangenen Wochen die Möglichkeit eingeräumt, zu dieser von der Gemeinde Vandans geforderten Neuverteilung Stellung zu nehmen. Ob zwischenzeitlich von allen Gemeinden entsprechende Stellungnahmen eingelangt seien, entziehe sich seiner Kenntnis. Persönlich werde er aber mit aller Kraft für eine Neuverteilung zugunsten der Gemeinde Vandans eintreten, selbst auf die Gefahr hin, daß die eine oder andere Montafoner Gemeinde beträchtliche Mindereinnahmen aus diesem Titel hinnehmen müsse. Das Wohl der Gemeinde Vandans stehe unzweifelhaft im Vordergrund. Im übrigen sei die Chance, für Vandans zusätzliche Steuerschillinge zu gewinnen, nicht unbeträchtlich. GV Manfred Vallaster ersucht in diesem Zusammenhange um Übermittlung einer Kopie der von den Gemeinden eingegangenen Stellungnahmen. Abschließend erinnert GV Manfred Vallaster an die am kommenden Sonntag stattfindende Neueinweihung der Friedhofskirche und ladet alle Damen und Herren der Gemeindevertretung herzlich zur Teilnahme ein. 14. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit bringt der Vorsitzende das Schreiben des Institutes für Sozialdienste vom 5.10.1992 zur Kenntnis und erläutert zusammen mit dem anwesenden Sachwalter Mag. Florian BachmayrHeyda das beabsichtigte Sanierungs- und Umschuldungskonzept zur Verhinderung der drohenden Zwangsversteigerung. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion, bei der insbesondere die Umstände für die derzeitige Situation, aber auch Für und Wider einer allenfalls positiven Erledigung des Antrages beraten und diskutiert werden. Unter Berücksichtigung der besonderen Schutz- und Hilfsbedürftigkeit des behinderten Antragstellers Kurt Mark und dessen vorbildlicher Familienund Gemeindeintegration, beschließt die Gemeindevertretung letztlich mit 19 : 1 Stimme (GV Franz Bitschnau), dem Ansuchen des Instituts für Sozialdienste stattzugeben und zusammen mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein Darlehen zur Umschuldung des Anwesens des behinderten Kurt Mark in Höhe von S 150.000, -- zu gewähren. Das Darlehen, welches eine Laufzeit von 120 Monaten und eine fixe Verzinsung mit 8% p.a. erhalten soll, soll grundbücherlich besichert werden. Darüberhinaus hat sich der Darlehensempfänger sowie dessen Schwester Heidi Jampen als Mitbesitzerin zu verpflichten, eine der beiden im Wohnhaus Nr. 90 vorhandenen Ferienwohnungen der Gemeinde zur Vermietung zu überlassen und bis zur Darlehenstilgung auch deren Einnahmen an die Gemeinde abzutreten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.05 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: