20111020_GVE017

Dateigröße 106.04 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:29
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-10-20
Erscheinungsdatum 2011-10-20
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Error: Expected the optional content group list, but wasn't able to find it, or it isn't an Array GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. Oktober 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 17. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Oktober 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger, Martin Burtscher, Renate Neve, Manfred Blenke, Ingeborg Dobler, Marco Schoder und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Thomas Maier, Werner Vergut, Rupert Platzer und Rita Zint GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 15. September 2011 2. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 27. September 2011 3. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 952 m² aus dem Grundstück Nr. 537/1 von Freifläche-Freihaltegebiet (Gewässer) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.488 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.529 m² von Freifläche-Freihaltegebiet (Wald) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) sowie einer Teilfläche mit zirka 61.962 m² aus den Grundstücken Nr. 537/2, Nr. 541/2, Nr. 541/3 Nr. 541/4, Nr. 545, Nr. 547/1, Nr. 547/2, Nr. 547/3, Nr. 548/2, Nr. 2190/3, Nr. .778, Nr. .847, Nr. .848, Nr. .849, Nr. .850, Nr. .851, Nr. .864, Nr. .865, Nr. .867, Nr. .900, Nr. .920 und Nr. .921, von FreiflächeSondergebiet (Kraftwerk) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) 4. Genehmigung von Tauschgeschäften mit der Agrargemeinschaft Vandans 5. Entscheidung zur Berufung von Stefan Lampacher, 6773 Vandans, Daunerstraße 15, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Schruns, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 25. Juli 2011, Zl. 131-9/4/2011 6. Ergänzungswahl in den Kulturausschuss 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes 8. Berichte und Allfälliges 9. Innerbachstraße: Teilweise Aufhebung der Widmung des Gemeingebrauchs Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. September 2011 Die Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. September 2011, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Wilfried Dönz, Manfred Schapler und Stefan Jochum sowie Renate Neve, Ingeborg Dobler und Marco Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 15. September 2011 nicht anwesend waren. 2. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 27. September 2011 Sozusagen aus Tradition erinnert der Bürgermeister vorab an die Bestimmungen des § 52 des Gemeindegesetzes. Diesen zufolge habe der Prüfungsausschuss die Gebarung in Bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises sei die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, sowie außerdem bei jedem Wechsel mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Person, zu überprüfen. Am 27. September 2011, so der Bürgermeister einleitend, habe eine unvermutete Überprüfung der Gemeindekassa sowie der Nebenkassa im Tourismusbüro stattgefunden. Die Prüfung sei von drei der insgesamt 5 Ausschussmitglieder durchgeführt worden. Vom Ergebnis der Prüfung sei er am 30. September 2011 in Kenntnis gesetzt worden. Die unvermuteten Prüfungen, so nochmals der Vorsitzende, seien besonders wichtig. Er wolle sich daher bei allen Teilnehmern auch für diese unvermutete Prüfung bedanken. Weil er schon erahnen könne, dass jedes Mitglied des Prüfungsausschuss auch noch eine Menge anderer Arbeit zu erledigen habe, schätze er dieses Engagement außerordentlich. Da der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, nämlich DI Alois Kegele, heute nicht anwesend sei, bringe er den Prüfbericht selber zur Verlesung. Dem gegenständlichen Prüfbericht kann in der Folge entnommen werden, dass am 27. September 2011, und zwar von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr, eine unvermutete Prüfung der Gemeindekassa stattgefunden habe. Die Prüfung sei von DI Alois Kegele, Wolfgang 2 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Fussenegger und Leo Brugger vorgenommen worden. Die beiden weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses, nämlich Günter Fritz und Wolfgang Violand, seien wegen einer anderweitigen Verpflichtung nicht anwesend gewesen. Geprüft worden seien die Bargeldbestände, diverse Belege, der Bücherbestand bei Vandans Tourismus sowie die Nebenkasse im Tourismusbüro. Weiters sei auch der Bargeldbestand und die Überträge der Kassabogen in der Hauptkassa angeschaut worden. Die Tourismusbeiträge und die Zahlungseingänge der Kommunalsteuer seien stichprobenweise kontrolliert worden, ebenso die Erlöse des Rätikonbades, der Post-Service-Stelle sowie die Einnahmen der Gästetaxe vom August 2011. Von Gemeindekassier Wolfgang Brunold seien den Mitgliedern des Prüfungsausschusses alle gewünschten Auskünfte erteilt worden. In Summe sei das Prüfungsteam zur Überzeugung gelangt, dass die Kassaführung, die Buchhaltung sowie die Dokumentation einwandfrei und ordentlich geführt werde. Es solle deshalb nicht verabsäumt werden, allen Mitarbeitern in der Gemeindekassa sowie Vandans Tourismus ein Lob für diese wirklich tadellose Arbeit auszusprechen. Abschließend bedankt sich Bürgermeister Burkhard Wachter nochmals bei den tätig gewesenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und bringt sodann gemäß § 52 Abs. 4 GG seine schriftliche Stellungnahme zum besagten Prüfbericht zur Verlesung. Diese wird von den Anwesenden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 3. Entscheidung zum Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 952 m² aus dem Grundstück Nr. 537/1 von FreiflächeFreihaltegebiet (Gewässer) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.488 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in FreiflächeSondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung), einer Teilfläche mit zirka 1.529 m² von Freifläche-Freihaltegebiet (Wald) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) sowie einer Teilfläche mit zirka 61.962 m² aus den Grundstücken Nr. 537/2, Nr. 541/2, Nr. 541/3 Nr. 541/4, Nr. 545, Nr. 547/1, Nr. 547/2, Nr. 547/3, Nr. 548/2, Nr. 2190/3, Nr. .778, Nr. .847, Nr. .848, Nr. .849, Nr. .850, Nr. .851, Nr. .864, Nr. .865, Nr. .867, Nr. .900 Nr. .920 und Nr. .921, von Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk) in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) Mit Antrag vom 30. Juni 2011 und der Ergänzung vom 30. September 2011, so einleitend der Bürgermeister, ersuche die Vorarlberger Illwerke AG im Zusammenhang mit der Errichtung des Illwerkezentrums Montafon (IZM) um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret seien nachstehende Änderungen beantragt worden: Gst. Nr. 537/2 541/1 541/3 541/4 545 547/1 547/2 547/3 548/2 550/1 2190/2 2190/3 2191 2248 .778 .847 .848 Fläche 9.155 m² (TF) 8.605 m² 2.872 m² 9.284 m² 237 m² (TF) 2.643 m² 1.632 m² 119 m² (TF) 744 m² 275 m² (TF) 680 m² (TF) 3.623 m² 292 m² (TF) 142 m² (TF) 47 m² 1.071 m² 1.343 m² Widmung bisher FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) Widmung neu FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) 3 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 .849 .850 .851 .864 .865 .900 .920 .921 Total 3.577 m² 658 m² 7.294 m² 434 m² 437 m² 434 m² 4.673 m² 1.232 m² 61.503 m² FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FF (Gewässer) FF (Gewässer) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) 537/1 Total 952 m² (TF) 952 m² 545 Total 1.487 m² (TF) 1.487 m² FF FF FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) 541/2 542/1 543 Total 403 m² (TF) 965 m² (TF) 162 m² (TF) 1.530 m² FF (Wald) FF (Wald) FF (Wald) FF (Wald) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) Insgesamt, so nochmals der Vorsitzende, soll also aus den genannten Grundstücken eine Fläche mit 65.472 m² in Freifläche-Sondergebiet (Kraftwerk + Verwaltung) umgewidmet werden. Auf den umwidmungsgegenständlichen Flächen befinde sich derzeit das Kraftwerk „Rodund I“, das Verwaltungsgebäude, der Werkhof, das Schwerteilmagazin, die Kraftfahrzeug-Werkstätte samt Garagen, das Feuerwehr-Gerätehaus und einiges mehr, wobei das bestehende Nebenmagazin, das Feuerwehr-Gerätehaus sowie das Schwerteilmagazin Zug um Zug abgebrochen werden sollen. Neben dem neuen Illwerkezentrum Montafon sollen in weiteren Schritten das Schwerteilmagazin, eine Hochgarage sowie eine Kraftfahrzeug-Werkstätte, in die das Feuerwehr-Gerätehaus integriert werden soll, zur Neuerrichtung kommen. Nach dem Neubau der KraftfahrzeugWerkstätte sollen dann auch die bestehende Kraftfahrzeug-Werkstätte, die Waschanlage und die Garagen nördlich des derzeitigen Schwerteilmagazins abgerissen werden. Ergänzend führt der Bürgermeister in weiterer Folge dann noch aus, dass sich in der Sitzung am 13. Juli 2011 bereits der Raumplanungsausschuss mit dem gegenständlichen Umwidmungsantrag befasst und einstimmig eine Genehmigung des Antrages befürwortet habe. Mit Schreiben vom 22. September 2011 teile außerdem das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit, dass im Zuge der Umwelterheblichkeitsprüfung zusätzlich zum vorgelegten Umweltbericht Stellungnahmen der Fachbereiche Wasserwirtschaft, Raumplanung und Baurecht, Landwirtschaft, Forstwesen sowie Naturschutz eingeholt worden seien. Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz könne festgestellt werden, dass durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Angesichts der Stellungnahme des Raumplanungsausschusses, des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung und des großen öffentlichen Interesses insgesamt, sprechen sich sodann alle Anwesenden einstimmig für das Erlassen der nachstehenden Verordnung aus: Vorarlberger Illwerke AG, 6900 Bregenz, Weidachstraße 6; Entwurf eines Flächenwidmungsplanes für den Bereich Rodund „Betriebsgelände der Vorarlberger Illwerke AG” 4 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Kundmachung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 20. Oktober 2011 unter anderem den Entwurf eines Flächenwidmungsplanes für den Bereich Rodund „Betriebsgelände der Vorarlberger Illwerke AG“ beschlossen. Mit dem gegenständlichen Flächenwidmungsplan werden die nachstehenden Grundstücke Gst.Nr. 537/2 541/1 541/3 541/4 545 547/1 547/2 547/3 548/2 550/1 2190/2 2190/3 2191 2248 .778 .847 .848 .849 .850 .851 .864 .865 .900 .920 .921 Total Fläche Widmung bisher Widmung neu 9.155 m² (TF) 8.605 m² 2.872 m² 9.284 m² 237 m² (TF) 2.643 m² 1.632 m² 119 m² (TF) 744 m² 275 m² (TF) 680 m² (TF) 3.623 m² 292 m² (TF) 142 m² (TF) 47 m² 1.071 m² 1.343 m² 3.577 m² 658 m² 7.294 m² 434 m² 437 m² 434 m² 4.673 m² 1.232 m² 61.503 m² FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) 537/1 Total 952 m² (TF) 952 m² FF (Gewässer) FF (Gewässer) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) 545 Total 1.487 m² (TF) 1.487 m² FF FF FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) 541/2 542/1 543 Total 403 m² (TF) 965 m² (TF) 162 m² (TF) 1.530 m² FF (Wald) FF (Wald) FF (Wald) FF (Wald) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) FS (Kraftwerk+Verwaltung) umgewidmet. Gemäß § 29 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Flächenwidmungsplanes einen Monat, das ist vom 21. Oktober 2011 bis zum 22. November 2011, im Gemeindeamt, Vorzimmer des Bürgermeisters, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 5 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten kann während der Auflagefrist jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. 4. Genehmigung von Tauschgeschäften mit der Agrargemeinschaft Vandans Der gegenständliche Grundtausch, so Bürgermeister Burkhard Wachter einleitend, fuße im Wesentlichen auf 3 Anträgen der Gemeinde Vandans. Der erste Antrag beziehe sich auf die Überlassung von rund 80 m² aus dem Grundstück Nr. 2017/1 bzw. von rund 295 m² aus dem Grundstück Nr. 2078/2 (Scheibenkopf). Der zweite Antrag habe die Überlassung der zur Abfallsammelstelle führenden Weganlage betroffen. Und der dritte Antrag habe die beiden Parkflächen in der Parzelle „Lende“ zum Inhalt gehabt. Im Zuge der agrarinternen Beratungen sei dann dafür plädiert worden, der Gemeinde mehr oder weniger das gesamte „Schießstandareal“ zu überlassen sowie eine entsprechende Fläche im Bereich des „Hochbehälters Vens“, so dass sich dieser künftig auf eigenem Grund und Boden der Gemeinde befinde. Als Gegenleistung, so wiederum der Vorsitzende, wünsche sich die Agrargemeinschaft Vandans von der Gemeinde Vandans die Überlassung des Grundstückes Nr. 2208/2 (früherer Messweg entlang der „Alma“), die Überlassung der Waldparzellen Nr. 1232 und 1233/1 („Fleischa-Güatli“) sowie Nr. 1101 („Dielerwald“), des Grundstückes Nr. 2023 („s´Hansa“) und letztlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Bereich „Obere Bündta“. Unter Berücksichtigung des vom Ortsschätzer (Ing. Markus Burtscher) ermittelten Verkehrswertes, würde sich der angestrebte Grundtausch im Detail wie folgt darstellen: A) Die Gemeinde Vandans erhält von der Agrargemeinschaft Vandans: Gst. Nr. Kulturgattung 2017/1 2078/2 (BW) (BW) .969 + 59/2 Schießstand Straße Damm, Tobel Waldfläche Schießstand Weg neu TF aus 1094 TF aus 1094 TF aus 227 Parkfläche TF aus 1015/1 Parkfläche TF aus 2078/2 Hochbehälter Fläche Einheitspreis Gesamtpreis 80 m² 215 m² 98, 00 € 98, 00 € 7.840, 00 € 21.070, 00 € 2.886 m² 700 m² 1.200 m² 3.694 m² 325 m² 125 m² 3, 32 € -0, 10 € 2, 01 € 3, 32 € -- 9.581, 52 € -120, 00 € 7.424, 94 € 1.079, 00 € -- 340 m² 438 m² 9, 34 € Pacht! 3.175, 60 € 1.000 m² 2, 01 € 2.010, 00 € 10.333 m² 52.301, 06 € B) Die Agrargemeinschaft Vandans erhält von der Gemeinde Vandans: Gst. Nr. Kulturgattung 2208/2 Wiese Fläche 591 m² Einheitspreis 10, 00 € 6 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Gesamtpreis 5.910, 00 € 1232 + 1233/1Wald 6.055 m² 2, 01 € 12.179, 00 € 1101 Wald 2.680 m² 1, 46 € 3.910, 00 € 2023 Wiese Wald 860 m² 4.934 m² 5, 00 € 2, 01 € 4.300, 00 € 9.917, 34 € 1248 + 1249/1Wiese zirka 2.680 m² 6, 00 € 16.080, 00 € Gesamt: 17.597 m² 52.296, 34 € In der anschließenden „Generaldiskussion“ werden die angestrebten Tauschgeschäfte von allen Anwesenden befürwortet und dem Bürgermeister die ausdrückliche Ermächtigung erteilt, mit den Vertretern der Agrargemeinschaft Vandans die diesbezüglichen Details zu verhandeln. Josef Maier plädiert abschließend dafür, auch die auf dem Grundstück Nr. 1015/1 gelegene Parkfläche mit einem Ausmaß von zirka 438 m² in das Eigentum der Gemeinde Vandans zu übernehmen. Zum Wertausgleich soll der Agrargemeinschaft Vandans eine weitere Fläche aus den gemeindeeigenen Grundstücken Nr. 1248 und Nr. 1249/1 überlassen werden. Wenn es darum gehe, der Agrargemeinschaft auf dieser besagten Fläche ein zeitweises Ablagern von Holz zu gestatten, soll einer solchen Forderung entsprochen werden. Dem Appell von Josef Maier schließen sich auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung geschlossen an. 5. Entscheidung zur Berufung von Stefan Lampacher, 6773 Vandans, Daunerstraße 15, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Schruns, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 25. Juli 2011, Zl. 131-9/4/2011 Mit Eingabe vom 17. Februar 2011, so der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, habe Stefan Lampacher, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 15, die baupolizeiliche Bewilligung zum Umbau des bestehenden Werkzeug- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Nr. 1844/2, GB Vandans, in einen Pferdestall beantragt. Mit Bescheid vom 25.07.2011, Zl. 131-9/4/2011, sei die beantragte Baubewilligung gemäß § 28 Abs. 3 des Vorarlberger Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001, jedoch versagt worden. Gegen diesen Bescheid sei von Herrn Stefan Lampacher, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Battlogg, Schruns, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden. Die Berufung selber sei insbesondere mit einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung begründet worden. In der Folge legt der Bürgermeister den übrigen Sachverhalt in der gegenständlichen Causa im Detail dar. Sodann übergibt er den Vorsitz an Frau Luzia Klinger und verlässt den Sitzungssaal, um eine unbefangene Diskussion zu ermöglichen. Nach einer sehr sachlichen und äußerst umfassenden Beratung wird sodann einstimmig folgende Entscheidung getroffen: Gemäß § 66 Abs. 4 AVG, BGBl Nr. 51/1991 idgF in Verbindung mit § 50 Abs. 1 lit.a Zif. 13 Vorarlberger Gemeindegesetz (GG), LGBl. Nr. 40/1985 idgF, wird der Berufung von Stefan Lampacher, Daunerstraße 15, 6773 Vandans, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 25.07.2011, Zl. 131/9/4/2011, keine Folge gegeben. Die gegenständliche Entscheidung wird von den Mitgliedern der Gemeindevertretung wie folgt begründet: 7 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Gemäß § 66 Abs. 4 AVG hat die Berufungsbehörde außer dem in Abs. 2 erwähnten Fall, sofern die Berufung nicht als unzulässig oder verspätete zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. Die Bestimmung des § 37 AVG hält fest, dass Zweck des Ermittlungsverfahrens ist, den für die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt festzustellen und den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. § 39 AVG sieht in Abs. 1 vor, dass für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens die Verwaltungsvorschriften maßgebend sind. Abs. 2 der zitierten Bestimmung erklärt, dass, soweit die Verwaltungsvorschriften hierüber keine Anordnungen enthalten, die Behörde von Amts wegen vorzugehen und unter Beobachtung der in diesem Teil enthaltenen Vorschriften den Gang des Ermittlungsverfahrens zu bestimmen hat. Gemäß § 8 BauG dürfen Bauwerke, ortsfeste Maschinen und sonstige ortsfeste technische Einrichtungen keinen Verwendungszweck haben, der eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung des Nachbarn erwarten lässt. Ob eine Belästigung das ortsübliche Ausmaß übersteigt, ist unter Berücksichtigung der Flächenwidmung am Standort des Bauvorhabens zu beurteilen. Die Bestimmung des § 26 Abs. 1 lit. a BauG sieht vor, dass der Nachbar im Verfahren über den Bauantrag das Recht hat, durch Einwendung die Einhaltungen der folgenden Vorschriften geltend zu machen und zwar gemäß lit. c leg.cit die Bestimmung des § 8 soweit mit Immissionen auf seinem Grundstück zu rechnen ist. Im Sinne des § 28 Abs. 2 leg.cit ist die Baubewilligung zu erteilen, wenn das Bauvorhaben nach Art, Lage, Umfang, Form und Verwendung den bau- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht und auch sonst öffentliche Interessen, insbesondere solche der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs, des Denkmalschutzes, der Energieeinsparung und des haushälterischen Umganges mit Grund und Boden (§ 2 Abs. 3 lit.a Raumplanungsgesetz), nicht entgegen stehen. Der Absatz 2 der vor angeführten Bestimmung normiert zudem, dass die Baubewilligung zu versagen ist, wenn die im Absatz für eine Bewilligung genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind und auch Befristungen, Auflagen oder Bedingungen gem. § 29 nicht erfüllt werden können. 1.) Der Entscheidung liegt nachstehender, entscheidungsrelevanter Sachverhalt zu Grunde: Bereits mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 08.08.1989, Zl. I153/Div.3/89, wurde dem Schwiegervater des Antragstellers, nämlich Herrn Siegfried Kubicki, Innervens 780, 6773 Vandans, die baupolizeiliche Bewilligung zur Errichtung eines Geräteschuppens auf Grundstück Nr. 1844/2, GB Vandans, erteilt. Unter Spruchpunkt II. 1. wurde dem damaligen Bauwerber vorgeschrieben, dass keinerlei Tierhaltung erfolgen darf, sowie zum anderen unter Spruchpunkt II. 2., dass aus der künftigen Verwendung den Anrainern keinerlei Geruchs- und Lärmbelästigungen entstehen dürfen. Mit schriftlicher Eingabe vom 17.02.2011, eingelangt am 18.02.2011, beantragte der Berufungswerber die Bewilligung zum Umbau des Werkzeug- und Geräteschuppens auf Grundstück Nr. 1844/2, GB Vandans. In seinem Antrag hielt er fest, dass beabsichtigt sei, den bestehenden Werkzeug- und Geräteschuppen derart umzubauen, dass in diesem 2 Pferde (ein Vorarlberger Warmblut sowie ein Pony) untergebracht werden könnten. In außengestalterischer Hinsicht würden sich jedoch keine Änderungen ergeben. Der Berufungswerber erklärte weiters, dass das für die Fütterung der Tiere benötigte Futter laufend zugekauft werde bzw. in kleinen Mengen auf einer Zwischendecke des besagten Objektes gelagert werde. Weiters würde der aus der Pferdehaltung 8 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 resultierende Pferdemist laufend auf einen Anhänger geladen, welcher sodann alle 14 Tage entsorgt würde. Zur Vermeidung einer Geruchsbelästigung in jeglicher Hinsicht, solle der Anhänger außerdem eine Abdeckung mittels einer Plane erhalten. Mit Kundmachung der Gemeinde Vandans vom 05.04.2011, Zl. 131-9/4/2011, zugestellt an den Berufungswerber und sämtliche betreffende Nachbarn, wurde für den 20.04.2011 eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle angeordnet. Sodann fand am 20.04.2011 an Ort und Stelle eine mündliche Bauverhandlung unter der Leitung von Bauamtsleiter Jürgen Atzmüller, Gemeinde Vandans, statt. Im Zuge der Bauverhandlung erklärten die Nachbarn Gabriele Füllgraf, deren Ehegatte Thomas, sowie Marianne Linke, dass sie dem geplanten Vorhaben nicht zustimmen würden. Als Grund gaben sie an, dass sie durch die Pferdehaltung sowie die zeitweise Lagerung von Pferdemist in unmittelbarer Nähe zu deren Grundstück massive Geruchsbelästigungen befürchten würden. Zudem wären speziell in den Nachtstunden Lärmbelästigungen zu erwarten. Ebenfalls hätte das Halten von 2 Pferden und die Lagerung von Stallmist im Wohngebiet eine Wertminderung von deren Liegenschaft zur Folge. Aus diesem Grund würde auf das Beibehalten des bereits im Jahre 1989 vorgeschriebenen Tierhalteverbotes bestanden werden. Der Anrainer Christoph Linder schloss sich in seiner Wortmeldung vollinhaltlich jener der Nachbarn Füllgraf und Linke an und erklärte ebenfalls, dass er aus den vorerwähnten Gründen keine Zustimmung zum beabsichtigten Umbau des bisherigen Geräteschuppens erteile. Weiters gab die Nachbarin Elisabeth Weiß zu Protokoll, dass der geplante Standort für eine Pferdehaltung nicht geeignet sei. Hinsichtlich der Geruchsbelästigungen schloss sie sich ihren Vorrednern an und teilte abschließend mit, dass sie beabsichtige, die auf ihrem Grundstück erfolgte Hühnerhaltung in absehbarer Zeit einzustellen. Zudem hielt sie fest, dass sie der beantragten Bewilligung nicht zustimme. Im Anschluss wurde dann vom Verhandlungsleiter ein Schreiben der Nachbarn Matt, welches am 16.04.2011 per E-Mail bei der Baubehörde eingelangt ist, verlesen. In diesem E-Mail sprechen sich die Nachbarn Hedwig und Walter Matt ebenfalls gegen das geplante Bauvorhaben aus, da wegen der Nähe zu ihrem Anwesen eine Geruchsbelästigung mit eventueller Fliegenplage zu befürchten sei. Der Berufungswerber nahm das Ergebnis der Verhandlung zustimmend zur Kenntnis und ergänzte, dass die befürchtete Geruchs- sowie auch Lärmbelästigung durch die Pferdehaltung keinesfalls gegeben sei. Auch der Freiraum für die Tiere im angrenzenden Garten sowie eine optimale Größe der Pferdeboxen im Stall seien gegeben. Er hoffe, dass durch die Einholung eines Gutachtens beim Amt der Vorarlberger Landesregierung die Zweifel der Nachbarn entkräftet werden können. In seiner Schlusserklärung hielt der Verhandlungsleiter fest, dass die Entscheidung nach Vorlage des Gutachtens des gewerbetechnischen Amtssachverständigen, nämlich DI Dr. Wolfgang Wachter vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, ergehen werde. Gemäß dem Gutachten des gewerbetechnischen Amtssachverständigen vom 09.05.2011, welches dem Antragssteller sowie sämtlichen am Verfahren beteiligten Anrainern zugestellt worden ist, stellt dieser fest, dass die Bebauung im Umkreis des verfahrensgegenständlichen Grundstückes vergleichsweise dicht ist. Die Abstände zum nächstgelegenen Haus seien gering. So betrage der Abstand zum Haus auf dem Grundstück Nr. 1844/10 rund 10 m, zum Haus auf dem Grundstück Nr. 1837/1 rund 6 m und zu weiteren Häusern rund 30 m. Bezüglich der vorgebrachten Einwände hinsichtlich Lärmbelästigung wird im vor angeführten Gutachten festgehalten, dass nach Rücksprache mit dem Amtstierarzt davon ausgegangen wird, dass sich die Pferde ruhig verhalten, wenn sie entsprechend versorgt werden. Denkbar ist jedoch, dass Tiere, die nur einmal täglich versorgt werden, unruhig werden und Laute ausstoßen. Außerdem können Huftritte an die Stallwände Lärm verursachen, was jedoch durch eine 9 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 schallabsorbierende Auskleidung behoben werden kann. Hinsichtlich der Geruchsbelästigung führte der gewerbetechnische Amtssachverständige weiters aus, dass speziell bei warmer Witterung davon auszugehen ist, dass die Lagerung von Pferdemist in einem Anhänger zu Geruchsemissionen führen wird, die auch durch die Abdeckung mit einer Plane nicht gänzlich zu unterbinden ist. Aufgrund der vergleichsweise dichten Verbauung ist hier aus maschinenbautechnischer Sicht mit Problemen zu rechnen. Zur endgültigen Abklärung der Geruchsproblematik wurde die Einholung eines lufthygienischen Gutachtens empfohlen. Sodann wurde mittels Schreiben der Gemeinde Vandans vom 23.05.2011 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ein lufthygienisches Gutachten bezüglich Geruchs- und Lärmbelästigung beim geplanten Bauvorhaben in Auftrag gegeben. Der lufthygienische Amtssachverständige, nämlich Dr. Richard Werner, erstattete mit Schreiben vom 16.06.2011 ein solches lufthygienisches Gutachten. In diesem Gutachten ist festgehalten, dass für 2 Pferde unter Bedachtnahme auf die „vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Emissionen aus der Nutztierhaltung (1995)“ und mehreren Begehungen im Montafon mit ähnlichen Pferdeställen ein Mindestabstand von 3 m zweckmäßig und notwendig ist, um Beeinträchtigungen und Belästigungen einzuschränken. Im gegenständlichen Fall ist daher zu erwarten, dass durch die Haltung der beiden Pferde der Immissionsschutz vor Gerüchen in ungenügendem Maße vorliegen wird. Auch wenn die gute Praxis der Mistzwischenlagerung berücksichtigt wird, ist für den Betrieb des Gebäudes als Pferdestall beim östlichen Nachbar eine Dauer und Stärke an Gerüchen zu erwarten (§ 8 Baugesetz), die das ortsübliche Maß deutlich überschreiten wird. Das vor angeführte Gutachten wurde wiederum mit Schreiben vom 05.07.2011 dem Antragssteller sowie den beteiligten Anrainern zur Kenntnisnahme übermittelt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 25.07.2011, Zl. 1319/4/2011, wurde gemäß § 28 Abs. 3 Baugesetz, LGBl Nr. 2/2011, die beantragte Baubewilligung für den Umbau des Geräteschuppens in einem Pferdestall auf dem Grundstück Nr. 1844/2, GB Vandans, versagt und der Berufungswerber gem. § 57 in Verbindung mit den §§ 76-78 AVG, BGBl Nr. 51/1991 idgF verhalten, die im oben angeführten Verfahren angefallenen Gesamtkosten in der Höhe von EUR 331, 70 zu bezahlen. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen auf das Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens, die angeführten Gesetzesstellen sowie das lufthygienische Gutachten von Dr. Richard Werner vom Umweltinstitut für Vorarlberg vom 16.06.2011 gestützt, da bei diesem Bauvorhaben und beim speziellen Betrieb als Pferdestall das ortsübliche Maß an Belästigung deutlich überschritten werden würde. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Schreiben vom 08.08.2011, eingelangt am 09.08.2011, fristgerecht durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Dr. Michael Battlogg aus Schruns, das Rechtsmittel der Berufung und führte zusammengefasst aus, dass insbesondere der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend gemacht werde. Das Sachverständigengutachten aus dem Bereich Lufthygiene sei aus mehreren Gründen mangelhaft geblieben. Erstens hätte der Sachverhalt dahingehend untersucht werden müssen, ob es bei einem täglichen Abtransport des Pferdemistes direkt aus dem Stall ebenfalls zu einer Geruchsbelästigung gekommen wäre, was jedoch nicht der Fall sei. Der Berufungswerber sei bereit einer allfälligen Auflage zuzustimmen, wonach der im Stall anfallende Mist täglich von der Liegenschaft der Berufungswerber abtransportiert werde. Im Übrigen sei durch ein landwirtschaftliches Sachverständigengutachten der Beweis zu erbringen, dass eine Pferdehaltung mit täglichem Abtransport des Mistes bzw. entsprechendem Streugut im Stall eine Geruchsbelästigung der Nachbarn gänzlich verhindert bzw. keinesfalls das ortsübliche Ausmaß überschreite und die Nutzung der Nachbarliegenschaften erheblich 10 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 beeinträchtige, wie dies in den Bestimmungen der § 364 ABGB und § 8 BauG normiert werde. Außerdem hielt der Berufungswerber fest, dass auf der Nachbarliegenschaft, Grundstück Nr. 1846/4, GB Vandans, neben einer wilden Mülldeponie auch eine Hühnerfarm, welche schon jetzt eine Geruchsbelästigung verursache, welche von ihrer Intensivität jene einer Pferdehaltung bei Weiten überlagere, bestehe. Die Einholung eines landwirtschaftlichen Sachbefundes würde daher ergeben, dass die Hühnerhaltung auf dem angrenzenden Grundstück Nr. 1846/4 eine weit größere Geruchsbelästigung verursache und auf die Nachbarliegenschaften, insbesondere das angrenzende Anwesen „Daunerstraße 13“, einwirke, so dass aufgrund der Hühnerhaltung auf dem Grundstück Nr. 1846/4 von einer Immissionsbelastung auszugehen sei, die durch die Pferdehaltung des Berufungswerbers nicht mehr verstärkt werde. Es werde sohin zum Beweis dieses Sachverhaltes die Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens beantragt, da der Lufthygieniker in Folge fehlender Sachkenntnis nicht in der Lage sei, die von landwirtschaftlichen Nutztieren bzw. Pferden ausgehenden Geruchsbelästigungen zu beurteilen. Hiezu bedürfe es jedenfalls der Beiziehung eines landwirtschaftlichen Sachverständigen, was hiermit beantragt werde. Abschließend beantragte der Berufungswerber, dass die Berufungsbehörde der vorliegenden Berufung Folge geben möge und den angefochtenen Bescheid dahingehend abändere, dass die beantragte Baubewilligung erteilt werde. 2.) Rechtlich ergibt sich daraus wie folgt: Bereits aus der Bestimmung des § 8 Baugesetz ergibt sich, dass die Frage, ob eine Belästigung das ortsübliche Ausmaß übersteigt, unter Berücksichtigung der Flächenwidmung am Standort des Bauvorhabens zu beurteilen ist. Das verfahrensgegenständliche Grundstück Nr. 1844/2 ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 14 Abs. 3 RPG gelten als Wohngebiet jene Gebiete, die für Wohngebäude bestimmt sind. Andere Gebäude und Anlagen dürfen in Wohngebieten nur errichtet werden, wenn dadurch das Wohnen und auch sonst der Charakter als Wohngebiet nicht gestört wird. Sohin enthält bereits die Flächenwidmung einen so genannten „Immissionsschutz“. Gemäß der Bestimmung des § 8 BauG ist die Flächenwidmung aufgrund der ausdrücklich gesetzlichen Regelung nur bei Beurteilung von den ortsüblichen übersteigenden „Belästigungen“ der Nachbarn zu berücksichtigen (Motivenbericht zum Vorarlberger Baugesetz, German/Hämmerle, 2002, § 8 Baugesetz, Seite 57). Wie schon aus dem Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 08.08.1998, Zl. I-153/Div.3/89, anlässlich der ursprünglichen Errichtung des verfahrensgegenständlichen Geräteschuppens ersichtlich ist, wurde bereits zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der bestehenden Flächenwidmung ein Tierhaltungsverbot vorgeschrieben sowie die Auflage erteilt, dass aus der künftigen Verwendung den Anrainern keinerlei Geruchs- und Lärmbelästigungen entstehen dürfen. Wie sich nunmehr aus dem vorliegenden Sachverhalt sowie dem absolut schlüssigen Gutachten des lufthygienischen Amtssachverständigen vom 16.06.2011 ergibt, grenzt das verfahrensgegenständliche Gebäude unmittelbar an das östliche Nachbargrundstück. Weiters ist im erwähnten Gutachten festgehalten, dass für 2 Pferde unter Bedachtnahme auf die „vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Emissionen aus der Nutztierhaltung (1995)“ und mehrerer Begehungen im Montafon ein Mindestabstand von 3 m zweckmäßig und notwendig ist, um Beeinträchtigungen und Belästigungen einzuschränken. Aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten ist jedoch zu erwarten, dass durch die Haltung der beiden Pferde der Immissionsschutz vor Gerüchen in ungenügendem Maße vorliegen wird. Selbst unter Berücksichtigung der Praxis der Mistzwischenlagerung, ist für den Betrieb des Gebäudes als Pferdestall beim östlichen Nachbarn eine Dauer und Stärke der Gerüchen zu erwarten, die das ortsübliche Ausmaß deutlich überschreiten wird. Unter Berücksichtigung dieser gutachterlichen Feststellungen, dem Umstand, dass die Flächenwidmung Bau/Wohnfläche schon dem 11 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Wortsinn nach keinen Platz für eine allfällige Nutztierhaltung lässt, was auch für die Haltung von Großtieren (Pferden udgl.) gelten muss, würde das Gebäude nunmehr einen Verwendungszweck erfahren, welcher eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt. Die im Verfahren erster Instanz erhobenen Einwände waren durchwegs gemäß § 26 Abs 1 litc BauG rechtmäßig und rechtzeitig im Sinne des § 42 AVG, weshalb diese von der Behörde erster Instanz zu hören und entsprechend zu würdigen waren. Im Sinne des § 28 Abs. 2 Baugesetz ist die Baubewilligung zu erteilen, wenn das Bauvorhaben nach Art, Lage, Umfang, Form und Verwendung den bau- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht und auch sonst öffentlichen Interessen, besonders solche der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs, des Denkmalschutz, der Energiesparung und des haushalterischen Umgangs mit Grund und Boden (§ 2 Abs. 3 lit.a Raumplanungsgesetz), nicht entgegensteht. Dem entgegen ist gemäß Abs. 3 der zitierten Bestimmung die Baubewilligung zu versagen, wenn die im Abs. 2 für eine Bewilligung genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind und auch Befristungen, Auflagen oder Bedingungen gem. § 29 nicht erfüllt werden können. Da wie bereits erwähnt die Verwendung des verfahrensgegenständlichen Gebäudes nach dem Umbau als Pferdestall, zum einen bereits den raumplanungsrechtlichen Vorschriften widerspricht und zum anderen das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen zu erwarten sind, entspricht das beantragte Bauvorhaben weder den baunoch den raumplanungsrechtlichen Vorschriften. Da die Problematik der Geruchsbelästigung sowie der das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen nicht mittels Auflagen verhindert werden kann, liegen die Voraussetzung des § 28 Abs. 3 vor, weshalb die Baubehörde die Baubewilligung vollkommen zu Recht versagt hat. Hinsichtlich des Einwandes des Berufungswerbers, dass auf dem Nachbargrundstück, Grundstück Nr. 1846/4, GB Vandans, eine Hühnerhaltung vorliege, welche eine größere Geruchsbelästigung als die vom Berufungswerber beabsichtige Pferdehaltung, ist zu erwidern, dass die betreffende Grundstückseigentümerin im Zuge der mündlichen Bauverhandlung angegeben hat, die Hühnerhaltung in absehbarer Zeit aufgeben zu wollen. Dem Antrag des Berufungswerbers auf Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens konnte die Berufungsbehörde hingegen nicht näher treten, da die Berufungsbehörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG außer dem in Abs. 2 erwähnten Fall, sofern die Berufung nicht als unzulässig oder verspätet zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden hat. Dies bedeutet, dass sie sich mit der vorliegenden Verwaltungssache in gleicher Weise wie die Behörde erster bzw. unterer Instanz zu befassen hat. Sie hat den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und rechtlich zu beurteilen und ein allenfalls bestehendes Ermessen auszuüben. Dieses Ermessen betrifft auch die allfällige Ergänzung des von der Unterinstanz durchgeführten Ermittlungsverfahrens. Die Berufungsbehörde kann Ergänzungen des bisherigen Ermittlungsverfahrens durchführen, muss dies aber nicht. Aufgrund des durch die Behörde erster Instanz geführten Ermittlungsverfahrens und des daraus resultierenden Sachverhaltes erachtete es die Berufungsbehörde als nicht notwendig, zusätzlich ein landwirtschaftliches Sachverständigengutachten einzuholen. Das Gutachten des lufthygienischen Amtssachverständigen ist in sich schlüssig, bezieht es sich doch u.a. auf den vom Berufungswerber eingebrachten Antrag sowie dessen gegenüber dem lufthygienischen Amtssachverständigen gemachten Angaben. Der Einwand, dass dem lufthygienischen Sachverständigen die Fachkenntnis zur Beurteilung einer durch Nutztierhaltung verursachten Geruchsbelästigung fehle, geht jedoch ins Leere, denn wie dem Gutachten zu entnehmen ist, führte der Sachverständige bereits mehrere Begehungen in gleich gearteten Sachverhalten durch, zudem ist der lufthygienische Sachverständige geradezu prädestiniert, solche Sachverhalte fachkundig zu beurteilen. Wenn jemand in komplexesten Betriebsanlagenverfahren die immissions12 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 technischen Auswirkungen zu befunden hat, wie es die lufthygienischen Amtssachverständigen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung tagtäglich tun, so kann dessen fachliche Kompetenz für den vorliegenden Sachverhalt in keinster Weise in Frage gestellt werden. Außerdem handelt es sich bei der vom Antragssteller beabsichtigten Tierhaltung (ein Warmblut und ein Pony) um keine Nutztierhaltung im landwirtschaftlichen Sinne und Ausmaß, weshalb die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens schon dem Grunde nach nicht erkannt werden konnte. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden und der Berufung keine Folge zu geben. Nach dem Bürgermeister Burkhard Wachter wieder im Sitzungssaal anwesend ist, übergibt Luzia Klingen den Sitzungsvorsitz wieder an diesen. 6. Ergänzungswahl in den Kulturausschuss Einleitend informiert der Bürgermeister, dass Ulrike Bitschnau am 19. April 2011 den Vorsitz im Ausschuss für „Kultur, Brauchtum und Tradition“ zurückgelegt habe. Gleichzeitig habe sie ersucht, sie auch aus der weiteren Mitarbeit im Kulturausschuss zu entlassen. Ihre berufliche und familiäre Situation einerseits sowie ihr vielseitiges Engagement andererseits habe sie zu diesem Schritt veranlasst. Darüber hinaus berichtet der Vorsitzende über ein Gespräch, das er heute mit Ernst Stejskal geführt habe. Ernst Stejskal sei im Ausschuss für „Kultur, Brauchtum und Tradition“ bisher als stellvertretender Vorsitzender tätig gewesen. Im besagten Gespräch habe ihn Ernst Stejskal wissen lassen, dass er aus gesundheitlichen Gründen seine Mitarbeit im genannten Ausschuss ebenfalls aufkünden müsse. Wenn er nicht mehr vollen Einsatz bringen könne, sehe er sich außerstande, diese Funktion weiter auszuüben. Es gehe heute also darum, so nochmals der Bürgermeister, für die beiden Ausgeschiedenen zwei Nachfolger zu finden. Wenn dies nicht möglich sei, plädiere er für eine Auflösung dieses Ausschusses und die baldige Installierung eines Kulturbeirates. Die Überlegung, anstelle eines Kulturausschusses einen Kulturbeirat zu gründen, sei nämlich bereits in der Informationssitzung am vergangenen Dienstag eingehend diskutiert worden. Die Zustimmung für eine solche Lösung sei dabei recht beachtlich gewesen. Ein Vorteil in der Gründung eines Kulturbeirates bestehe ohne Zweifel darin, dass dieser nicht an die Bestimmungen des Gemeindegesetzes gebunden sei und diesem folglich auch externe Personen angehören können. Um das Vandanser Kulturgeschehen weiterhin auf einem hohen Niveau halten zu können hoffe er jedenfalls, dass sich die eine oder andere Lösung finden lasse. Persönlich sei er davon überzeugt, dass bei einer engen Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen des Tourismusbüros und einigen ehrenamtlich Tätigen vieles bewegt, ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt und manch ambitionierter Künstler nach Vandans geholt werden könne. In der Folge lobt der Vorsitzende dann nochmals die von Inge Dobler und ihren Nachfolgern, nämlich DI Alois Kegele und Ulrike Bitschnau, in den letzten Jahrzehnten geleistete Arbeit zum Wohle der Vandanser Kultur, wobei in dieses Lob auch jedes einzelne Mitglied des Kulturausschusses einbezogen werden müsse. In all den Jahren sei nämlich Großartiges geleistet worden. In punkto Kultur habe sich die Gemeinde Vandans einen weit über die Grenzen hinaus bedeutenden Namen erworben. Er betrachte es daher als eine Verpflichtung, dieses kulturelle Engagement in irgend einer Art und Weise fortzusetzen. Es folgt sodann eine breite und sehr allgemein gehaltene „Kulturdiskussion“ mit vielen 13 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Wortmeldungen. Da sich aus dem Kreis der Anwesenden letztlich keine neuen Mitglieder für den besagten Ausschuss finden lassen, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung für eine Auflösung dieses Ausschusses per heutigem Tage aus und beauftragen den Bürgermeister, möglichst rasch um die Gründung eines Kulturbeirates bemüht zu sein. 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die Gemeinde noch immer säumig sei, einen praktischen Arzt zum Gemeindearzt zu bestellen. In den letzten Wochen habe er diesbezüglich mehrere Gespräche mit dem Land Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse geführt. In all diesen Gesprächen sei zum Ausdruck gekommen, dass die Gemeinde Vandans so bald wie möglich einen praktischen Arzt aus dem Ort bzw. der näheren Umgebung zum Gemeindearzt bestellen soll. Er werde sich deshalb bemühen, so bald wie möglich einen praktischen Arzt zu finden, der bereit sei, in der Gemeinde Vandans die Funktion des „Gemeindearztes“ zu übernehmen.  es im Zuge des Projektes „Raumentwicklung Montafon“ Überlegungen gegeben habe, die so genannte „Riederstraße“ als Hauptzufahrt nach Vandans auszubauen, so dass auf einen Kreuzungsumbau im Bereich des Bahnhofes verzichtet werden könnte. Anlässlich eines Ortsaugenscheines am 03. Oktober 2011 habe er im Beisein von DI Gerhard Schnitzer und DI Wolfgang Jenny vom Amt der Vorarlberger Landesregierung bzw. den Bürgermeisterkollegen Rudolf Lerch und Martin Vallaster klargestellt, dass ein solcher Ausbau für die Gemeinde Vandans nicht in Frage komme und alles daran gesetzt werden soll, die Kreuzung L188/L83 so rasch als möglich nach den vorliegenden Plänen umzubauen.  die abgelaufene Badesaison trotz miserablen Wetterbedingungen ein kleines Plus bei den Eintrittserlösen erbracht habe und vom Gemeindevorstand beschlossen worden sei, sowohl das Rätikonbad als auch das Buffet auf ein weiteres Jahr an Norbert Lampacher zu verpachten.  die Gemeinde Vandans auch in diesem Jahr beim vorarlbergweiten Blumen- und Gartenbewerb „Flora 2011“ hinter der Siegergemeinde, nämlich der Stadt Dornbirn“, den 2. Platz belegt habe. Bei der Preisverteilung am 24. September 2011 in der Stadthalle in Feldkirch sei der großartige Blumenschmuck an den Häusern und in den vielen öffentlichen Anlagen einmal mehr gelobt worden.  der „Gmesmarkt“ am 17. September 2011 in dankenswerter Weise von den Gemeindevertretern Christian Egele, Günter Fritz, Eva-Maria Hochhauser, Alois 14 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Kegele, Burkhard Wachter und Werner Vergut bewirtet worden sei. Der aus der Bewirtung resultierende Reinerlös in Höhe von 401, 43 Euro werde zur Gänze dem Vorarlberger Kinderdorf zur Verfügung gestellt.  es eine Überlegung gebe, anstelle des bisherigen Klosamarktes einen vollkommen neu gestalteten Adventmarkt in der Rätikonhalle zu veranstalten. Leider seien die Meinungen dazu recht unterschiedlich, als dass er noch keine definitive Entscheidung habe treffen können. In einer Vielzahl von Wortmeldungen bringen die Anwesenden in der Folge zum Ausdruck, dass der „Klosamarkt“ in Vandans eine lange Tradition habe. An dieser soll weiterhin festgehalten werden. Schließlich sei diese Marktveranstaltung bereits ein fester Bestandteil im alljährlichen Veranstaltungskalender. Dies dürfe aber nicht bedeuten, dass nicht gleichzeitig auch ein weiterer „Gmesmarkt“, der dann als „Adventmarkt“ geführt werden müsste, ins Leben gerufen werden soll. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Thomas Ammann: Zum „Nordic Konzept“ gibt es in den Vorarlberger Tageszeitungen immer wieder zu lesen. Dem Vernehmen nach soll die Biathlon-Anlage in Partenen gar nicht mehr realisiert werden. Gibt es auch bezüglich dem geplanten Schanzenprojekt in der Gemeinde Tschagguns irgend welche Neuigkeiten? Antwort des Bürgermeisters: Dass die Biathlon-Anlage in Partenen nicht mehr gebaut wird, ist leider Realität. Angeblich hat die dortige Gefahrenzonenplanung dem Projekt einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Schanzenprojekt in der Gemeinde Tschagguns ist aber plangemäß auf Schiene. Dem Vernehmen nach gibt es bereits eine rechtskräftige Baubewilligung, so dass einem plangemäßen Baubeginn nichts mehr im Wege steht. Luzia Klinger: Der Fußboden in der Rätikonhalle ist in einem äußerst desolaten Zustand. Kann per heutigem Tage schon gesagt werden, ob eine Reparatur möglich ist oder der Boden zur Gänze erneuert werden muss? Antwort des Bürgermeisters: Eine Sanierung dieses Bodenbelages, das steht soweit fest, ist nicht mehr möglich. Es wird also unumgänglich sein, den gesamten Belag zu erneuern. Welche Variante aber letztlich zur Realisierung kommen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Zur Diskussion steht ein Parkettboden einerseits oder ein Linoleum-Belag (evtl. 2. Wahl Qualität) andererseits. Die Erneuerung des Bodens wird vermutlich in den Semesterferien 2012 über die Bühne gehen. Josef Maier: In der Causa „Güterweg Ganeu“ hat es von der Güterweggenossenschaft in der Zwischenzeit 2 Ausschusssitzungen gegeben. Leider kann noch keine endgültige Stellungnahme präsentiert werden, weil es noch einige Abklärungen zu treffen gilt. Sobald die Antworten vorliegend sind, werden die internen Beratungen finalisiert. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin froh und dankbar, dass das Thema nicht auf Eis gelegt worden ist und es bereits interne Beratungen gegeben hat. Wenn ein konkretes Ergebnis auf dem Tisch liegt, ist die Gemeinde jederzeit zu einem gemeinsamen Gespräch bereit. Renate Neve: Am vergangenen Dienstag fand im ehemaligen Tourismus Büro ein Vortrag zum Thema „Erbrecht“ statt. Als Referentin dafür konnte Frau Dr. Anita Einsle gewonnen werden. Insgesamt sind 25 Personen der Einladung des Frauenreferates gefolgt. In gekonnter Manier hat Frau Dr. Einsle die vielen Fragen der Zuhörer beantwortet und viele Unsicherheiten in diesem Zusammenhang beseitigt. Die Räumlichkeiten in der ehemaligen Tourismus Information haben sich übrigens bestens für diesen Vortrag geeignet. 15 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011 Antwort des Bürgermeisters: Ich freue mich, dass die Veranstaltung derartigen Anklang gefunden hat. Dass sich die Räumlichkeiten der ehemaligen Tourismus Informationen für Derartiges bestens eignen, überrascht mich nicht. Eigentlich ist es schade, dass diese nicht besser und öfter genützt werden. 9. Innerbachstraße: Teilweise Aufhebung der Widmung des Gemeingebrauchs Kurz und bündig informiert der Vorsitzende, dass dieser heute zu fassende Beschluss im Prinzip eine reine Formsache sei. Aus dem Grundstück Nr. 2194/5 (Innerbachstraße) habe die Gemeinde vor wenigen Wochen eine Teilfläche mit 9 m² an Frau Michaela Künzle, und zwar zur Einbeziehung in das Grundstück Nr. 397, verkauft. Um den diesbezüglichen Kaufvertrag im Grundbuch eintragen zu lassen, werde nun ein Beschluss der Gemeindevertretung benötigt, in welchem zum Ausdruck komme, dass hinsichtlich der Trennfläche „1“ des Grundstückes Nr. 2194/5 mit 9 m² die Widmung des Gemeingebrauches aufgehoben werde. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich in der Folge alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für die vorerwähnte Aufhebung der Widmung des Gemeingebrauches aus. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 16 / 16 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2011