19920326_GVE022

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:34
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-03-26
Erscheinungsdatum 1992-03-26
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 26.3.1992 Niederschrift aufgenommen am 26. März 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 22. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 19.3.1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Fritz Maier und Manfred Ganahl. Entschuldigt: GV Kurt Greber, GV Rudolf Zudrell und GV Elmar Kasper Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag von GV Manfred Vallaster, die Tagesordnung um den Punkt 15. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung vom 27.2.1992 2. Ansuchen von Berta Neher, Vandans, Innerbach 71, um Bewilligung zum Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde 3. Genehmigung einer neuerlichen Haftungserklärung bis zu einem Darlehensanteil von S 2.495.943, -- im Rahmen des Abwasserverbandes Montafon (Verbandssammler St.Gallenkirch) 4. Entscheidung zum Ansuchen des Pfarrkirchenrates Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Sanierung des Pfarrhofes 5. Genehmigung der Grundablösevereinbarung mit der Erbengemeinschaft nach Friedrich Orlainsky, vertreten durch Peter Orlainsky, Nüziders, hinsichtlich dem weiteren Ausbau des Gehsteiges an der Untervenserstraße 6. Genehmigung des Mietvertrages vom 19.3.1992 mit Frau Ida Bader, Vandans, Zwischenbach 92, hinsichtlich der Errichtung einer Materialdeponie auf der Gp. 1211 7. Beschlußfassung über die Erstellung einer Radwegunterführung bei der Illbrücke der L 83 und Vergabe der hiezu erforderlichen Arbeiten -2- 8. Entscheidung zum Antrag von Eugen Maier, Vandans, Dorf 19, auf Erlassung eines Parkverbotes auf der Wegparzelle 2176 (Kirchweg) 9. Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages hinsichtlich der Erstellung eines Bildstockes auf Gp. 6/2 10. Einräumung eines Leitungsrechtes zugunsten der Vorarlberger Illwerke AG im Bereich der Gpn. 2196 und 2197/1 (Trafostation Innerbach) 11. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages über a) ein Gesetz über die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft und b) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes 12. Entscheidung zum Antrag von Ferdinand Schapler, Vandans, Außervens 911, den Fußweg, Gp. 2212/2, mit einem Abstell räum (Zubau an das bestehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude) zu unterbauen 13. Entscheidung zur Berufung von Frau Hildegard Bargehr, Vandans, Innervens 479, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 14.2.1992 14. Berichte und Allfälliges 15. Ergänzungswahl in den Arbeitsausschuß für Kultur und Veranstaltungen infolge des Ausscheidens von Franz Raich Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.2.1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Das in der Tagesordnung angeführte Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die öffentliche Ortswasserversorgung wird vom Vorsitzenden erläutert. Weiters weist er darauf hin, daß bedingt durch den gegenständlichen Wohnhausneubau eine Umlegung der Hauptwasserleitung erforderlich werde. Es sei daher noch zu prüfen, ob allenfalls im Zusammenhang mit der erforderlichen Umlegung auch eine Erneuerung dieser Hauptwasserleitung bis zum Hause Nr. 68 (Haus Bruno) sinnvoll werde. Einstimmig wird daraufhin dem vorliegenden Antrag unter den Bedingungen der geltenden Wasserleitungs- und Gebührenordnung entsprochen und die erforderlichen Umlegungsarbeiten genehmigt. 3. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß die Gesamtförderung für den Verbandssammler St.Gallenkirch auf Grund der Kollaudierung vom 29.4.1991 mit S 21.981.000, -- festgesetzt worden ist. Um die bereits zugesicherte Laufzeitverlängerung des WWF-Darlehens auf 80 Halbjahre aufrecht erhalten zu können, fordere der Wasserwirtschaftsfonds nunmehr die Vorlage neuerlicher Haftungserklärungen der Verbandsgemeinden. -3- Grund dessen habe die Gemeinde Vandans daher eine neuerliche Haftungserklärung hinsichtlich des Verbandssammlers St.Gallenkirch zu übernehmen und zwar über einen Darlehensanteil von S 2.495.943, --; dies entspreche einem Anteil von 11 , 355% des Gesamtdarlehens. Die in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.8.1985 beschlossene Haftungsübernahme über S 2.755.200, -- (= 12, 3%) werde daher ungültig. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung daraufhin die gegenständliche Haftungsübernahme und verpflichtet sich zur Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB bis zu einem Darlehensanteil von S 2.495.943, --. 4. Das von der Pfarre Vandans am 9. März 1992 eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Sanierungskosten beim Pfarrhaus wird vom Vorsitzenden verlesen. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich den Berechnungen der Pfarre zufolge auf rd. S 1.926.000, --. Davon entfallen rund S 606.000, --, das sind 31, 46% der Gesamtsumme, auf die bereits ausgeführte Innensanierung und die restliche Summe mit S 1.320.000, --, das sind 68, 54% der Gesamtsumme, auf die im Jahre 1992 vorgesehene Außensanierung. In weiterer Folge erinnert der Bürgermeister an den Grundsatzbeschluß vom 21.6.1990, bei dem sich die Gemeinde für eine Kostenbeteiligung in Höhe eines Drittels ausgesprochen habe. Erfreulicherweise sei zwischenzeitlich auch von der Landesregierung eine schriftliche Zusage über die Gewährung eines Annuitätenzuschusses vorliegend. Damit seien die beiden seinerzeitigen Bedingungen nunmehr erfüllt. Vbgm. Franz Egele äußert in diesem Zusammenhang die Bitte an die Pfarre, bei der beabsichtigten Außensanierung des Pfarrhofes auch eine Fassadenänderung, insbesondere ostseitig, zu berücksichtigen. Diesem Ansinnen schließen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einhellig an. Ebenso einstimmig beschließt die Gemeindevertretung daraufhin eine Mitfinanzierung der Sanierungskosten beim Pfarrhof bis zu einem maximalen Kostenaufwand von S 1.926.000, --, wobei vom Gesamtbetrag, abzüglich des verlorenen Zuschusses der Landesregierung, ein Anteil von 33, 3% übernommen werden soll. Angesichts der Tatsache, daß die Innensanierung bereits abgeschlossen ist, solle der daraus resultierende Gemeindeanteil in Höhe von S 167.000, -- innert der nächsten Tagen an die Pfarre ausbezahlt werden. Die Ausbezahlung des restlichen Gemeindebeitrages soll erst nach Vorlage einer endgültigen Endabrechnung erfolgen. GR Josef Tschofen weist abschließend daraufhin, daß diese Finanzierung zu einem großen Teil aus öffentlichen Geldern erfolge. Er beantrage daher die Bei Ziehung des Bürgermeisters bei allen Offertöffnungen und fordere die Pfarre weiters dazu auf, bei allen Ausschreibungen sämtliche ortsansäßige Unternehmen zur Offertstellung einzuladen und bei der Vergabe die 5%ige Vorzugsklausel bei ortsansäßigen Unternehmen anzuwenden. Dieser förmlichen Empfehlung schließen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig an. 5. Der Information halber erinnert der Bürgermeister an die Beschlußfassung der Gemeindevertretung vom 19.12.1990. Damals habe die Gemeindevertretung den weiteren Ausbau des Gehsteiges entlang der Untervenserstraße befürwortet und den Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen Grundablöseverhandlungen zu tätigen. -4Zwischenzeitlich liege nunmehr mit der Erbengemeinschaft nach Friedrich Orlainsky, diese vertreten durch Herrn Peter Orlainsky, wohnhaft in Nüziders, eine solche Grundablösevereinbarung vor. Die wesentlichen Bedingungen dieser Grundablösevereinbarung werden sodann vom Bürgermeister verlesen und bestehen wie folgt: a) Die von der Gemeinde Vandans zu leistende Grundablöse beträgt S 120, -- pro Quadratmeter. b) Soferne bei Einfahrten etc. Gehsteigabsenkungen gewünscht werden, sind diese bei der Gemeinde Vandans zeitgerecht bekanntzugeben. c) Allenfalls ergebende Böschungen werden im Einvernehmen mit dem Grundbesitzer ausgeführt. d) Alle Kosten betreffend die Vermessung, Verbücherung, Berichtigung des Grundbuchsstandes etc. trägt die Gemeinde Vandans zur Gänze. e) Die Gemeinde Vandans verpflichtet sich, sämtliche Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich Schneeräumung, Splittstreuung etc. zur Gänze zu übernehmen. f) Die Entschädigung für die Entfernung allfälliger Obstbäume wird einvernehmlich festgesetzt. g) Die Gehsteigbreite wird mit maximal 1.40 m begrenzt. Die bestehende Gartenmauer wird dazu abgetragen. h) Im Bereich der Bp. 757, das ist das Ferienhaus Nr. 135, ist straßenseits das Objekt fachmännisch zu unterfangen bzw. frostsicher zu gründen. Hinsichtlich der Unterfangung übernimmt die Gemeinde Vandans eine fünfjährige Garantie für allenfalls auftretende Folgeschäden (z.B. Setzungen etc.). i) Sämtliche Mauerflächen (im Sockelbereich) erhalten eine Verkleidung mit Natursteinen. j) Sowohl südseitig des Ferienhauses als auch nordseitig wird die abgetragene Gartenmauer in Sichtbeton neu erstellt. Der südseitige Stiegenaufgang wird dabei in die Gartenmauer integriert. GV Manfred Vallaster plädiert in diesem Zusammenhang für eine Ausschreibung der Arbeiten. Diesem Ansinnen hält der Bürgermeister entgegen, daß mit Ausnahme der Fundamentverkleidung alle Arbeiten tunlichst durch den gemeindeeigenen Bauhof ausgeführt werden sollen. Eine Ausschreibung habe daher wenig Sinn. GV Ernst Schoder schließt sich dieser Ansicht des Vorsitzenden an, zumal seiner Betrachtung nach ein Großteil der erforderlichen Arbeiten nur als Regie-Arbeiten zur Ausführung kommen könnten. GV Ernst Stejskal attestiert dem gegenständlichen Gehsteigausbau eine besondere Dringlichkeit, unabhängig davon, ob mit der folgenden Grundbesitzerin eine Grundablösevereinbarung bestehe oder nicht. Bei aller Dankbarkeit über das Entgegenkommen der Fam. Orlainsky solle dieser aber jedenfalls aufgetragen werden, für die Benutzer der Ferienwohnung auf eigenem Grund und Boden Autoabstellplätze zu schaffen. Die vorliegende Grundablösevereinbarung, datiert mit 25.2.1992, wird sodann einstimmig genehmigt. -56. Der Bürgermeister bringt zum Ausdruck, daß die derzeitige Materialdeponie linksufrig des Mustrigilbaches nahezu erschöpft sei. In diesem Wissen habe er sich um eine neue Deponiefläche bemüht und nach einigem Bemühen eine solche in der Parzelle "Gafadura" gefunden. Zwischenzeitlich sei mit der betroffenen Grundeigentümerin, Frau Ida Bader, Vandans, Zwischenbach 92, ein Mietvertrag zustandegekommen, der die Gemeinde berechtige, die Grundparzelle 1211 als Deponiefläche für Bauschutt, Aushubmaterial und Grünmüll zu verwenden. Den durchgeführten Berechnungen zufolge umfasse diese ein Deponievolumen von rund 35 40.000 Kubikmeter. Bei einem geschätzten Bedarf von rund 5 - 6.000 Kubikmetern ergebe sich somit ein Benützungszeitraum von 6 bis 7 Jahren. Voraussetzung dafür sei allerdings eine strikte Trennung von sogenanntem Grünmüll einerseits und dem restlichen Deponiematerial andererseits, wobei der bestmöglichsten Wiederverwertung von Deponiematerial besondere Bedeutung zukomme. Die wesentlichen Bedingungen des Mietvertrages vom 19. März 1992 werden daraufhin vom Bürgermeister im Detail erläutert. In der darauffolgenden Diskussion ersucht GR Gottfried Schapler um Prüfung des unterhalb der Humusschichte vorkommenden Materials. Seiner Meinung nach könnte - ein verwertbares Material vorausgesetzt - mit einem im Einvernehmen mit der Vermieterin vorgenommenen Bodenaustausch das Deponievolumen beträchtlich vergrößert werden. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung sodann den vorliegenden Mietvertrag. Für das große Entgegenkommen seitens der Fam. Bader bedankt sich der Bürgermeister namens der Gemeinde. Manfred Ganahl regt abschließend an, die Fragen der Grünmüll Verwertung und der Wiederverwertung des übrigen Deponiematerials dem Arbeitsausschuß für Umwelt- und Naturschutz zur intensiven Beratung zuzuweisen. 7. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß mit Bescheid vom 18.03.1992 der Gemeinde Vandans sowohl die Baubewilligung für die Erstellung einer Radwegunterführung bei der Illbrücke als auch die Baubewilligung für den Radwegabschnitt Ill (Illbrücke bis Umschlagplatz) erteilt worden sei. Während die Erstellung des Radwegabschnittes Ill in Eigenregie beabsichtigt sei, müsse man die im Zusammenhang mit der Erstellung der Radwegunterführung stehenden Arbeiten an ein befähigtes Bauunternehmen vergeben. Aus diesem Grunde habe er von der Baufirma Rinderer, Bludenz, eine Ausschreibung erarbeiten lassen. Insgesamt vier Bauunternehmen seien zur Offertstellung eingeladen worden; eingegangen seien aber lediglich drei Angebote. Nach rechnerischer Prüfung der vorliegenden Angebote sei das Bauunternehmen Gebr. Vonbank, Schruns, mit S 495.950, 40 als Billigstbieter hervorgegangen. In der Folge erläutert der Vorsitzende den hiezu verfaßten technischen Bericht und Inhalt sowie Umfang der Ausschreibung. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung daraufhin die Erstellung der geplanten Radwegunterführung und die Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten an den Billigstbieter und zwar auf Basis des Angebotes vom 26.2.1992. GR Gottfried Schapler regt abschließend an, das für die Flußsicherung erforderliche Steinmaterial (Pos. 37 und 38) gemeindeseits anzuschaffen und dem bauausführenden Unternehmen beizustellen. -68. Das von Eugen Maier, Vandans, Dorf 19, eingebrachte Ansuchen vom 16.3. 1992 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht der Antragsteller um Erlassung eines Parkverbotes und zwar für jenen Teil des Kirchweges zwischen der Einmündung in die L 83 und der Zufahrtsstraße zur Pfarrkirche. Ebenso einstimmig schließt sich die Gemeindevertretung der Anschauung des Antragstellers an und spricht sich für die Erlassung eines Parkverbotes und zwar für den vorgenannten Teilbereich des Kirchweges, Gp. 2176, aus. 9. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an Beschlußfassung des Gemeindevorstandes vom 13.5.1991 . Damals Gemeindevorstand die Neuerstellung des ehemaligen Bildstockes "Gasthof Krone" befürwortet und den Bürgermeister beauftragt, rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. die habe der vor dem die Dies sei zwischenzeitlich auftragsgemäß geschehen. Mit dem Grundbesitzer Eugen Maier, Vandans, Dorf 19, sei ein Dienstbarkeitsvertrag erarbeitet worden, der der Gemeinde die rechtlichen Grundlagen für die Neuerstellung des Bildstockes biete. Nachdem der Inhalt des gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrages vom Bürgermeister verlesen worden ist, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Annahme desselben. GV Gerhard Stampfer und Manfred Ganahl regen an, die dienstbarkeitsgegenständliche Teilfläche zusätzlich abzuzäunen, sodaß ein Betreten der übrigen Liegenschaft bestmöglichst verhindert wird. Für das Entgegenkommen seitens der Fam. Maier bedankt sich der Bürgermeister namens der Gemeinde. 10. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß die Vorarlberger Illwerke AG nach dem Neubau der Trafostation Innerbach nunmehr die Beseitigung der bestehenden 20 kV-Freileitung anstrebe. Zu diesem Zwecke sei nordseitig der Trafostation über einen Bereich von rund 100 m die Verlegung eines 20 kV-Erdkabels in der Wegparzelle 2196 bzw. 2197/1 beabsichtigt. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung sodann die Annahme des von der Vorarlberger Illwerke AG vorgelegten Vertrages und räumt dieser das erforderliche Leitungsrecht im Sinne und Umfange des Vorarlberger Starkstromwegegesetzes mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten ein. Die von der Vorarlberger Illwerke AG angebotene einmalige Entschädigung beträgt S 1.100, -- zuzüglich der Mehrwertsteuer. 11. Nach Erläuterung der wesentlichen Gesetzesänderungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesen in der Tagesordnung angeführten Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 12. Mit Antrag vom 4. März 1992 ersucht Ferdinand Schapler, Vandans, Außervens 911, um Erteilung der Baubewilligung für einen Zubau an das bestehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf Gp. 1795/3. Gleichzeitig ersucht er um die Bewilligung zur Unterbauung des zwischen den Grundparzellen 1795/2 und 1795/3 verlaufenden Gehweges, Gp. 2212/2, wobei dieser nach Fertigstellung der Bauarbeiten in seiner Benützbarkeit keine Einschränkungen erfahren werde. -7- Dem Antrag des Antragstellers wird sodann unter nachstehenden Bedingungen einstimmig entsprochen: a) Mit der Gemeinde als Vertreterin des Öffentlichen Gutes ist innert einer Frist von 3 Monaten ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen. b) Die Tragfähigkeit der Geschoßdecke ist jedenfalls so zu wählen, daß diese auch mit Lastkraftwagen befahren werden kann. c) Die Kosten des Dienstbarkeitsvertrages und der zu seiner Errichtung benötigten Planunterlagen hat zur Gänze der Antragsteller zu tragen. d) Im übrigen wird das gegenständliche Dienstbarkeitsrecht unentgeltlich, unbefristet und unwiderruflich erteilt. 13. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter Franz Egele. Dieser erläutert sodann den Inhalt des berufungsgegenständlichen Bescheides vom 14.2.1992 und bringt die hiezu eingelangte Berufung von Frau Hildegard Bargehr, eingelangt am 2.3. 1992, durch Verlesung zur Kenntnis. Einhellig schließt sich die Gemeindevertretung in der darauffolgenden Diskussion der im Bescheid vom 14.2.1992 angeführten Begründung des Bürgermeisters an und bestätigen den vom Bürgermeister ergangenen Bescheid einstimmig. Der eingebrachten Berufung wird keine Folge gegeben. 14. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 23. März 1992 eine neue Verordnung hinsichtlich der Erlassung von Verkehrsbeschränkungen auf der Rellstalstraße erlassen worden sei. Diese Verordnung beinhalte einige wesentliche Änderungen und sei in Absprache mit der Vorarlberger Illwerke AG als Straßenerhalterin und der Bezirkshauptmannschaft erarbeitet worden. - am 19. März 1992 ein Schreiben von Dr. Günther Leiner, Abgeordneter zum National rat, eingelangt sei. In diesem werde mitgeteilt, daß auch die ÖVP-Fraktion eine Änderung des Apothekengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig erachte und daß aller Voraussicht nach keine Änderung dieses Gesetzes erfolge. - im Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Atzmüller, Vandans, noch keine Entscheidungen getroffen worden sind und auch die Bietergemeinschaft aus Vandans die Möglichkeit erhalten habe, ein überarbeitetes Angebot einzubringen. - der Amtssachverständige der Vorarlberger Landesregierung für Baugestaltung am 5.3.1992 mitgeteilt habe, daß das von der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft vorgelegte Bauprojekt keinesfalls entspreche und dieses insbesondere im Hinblick auf die Objekthöhen überarbeitet werden müsse. Unter Punkt "Anfälliges" ersucht GV Manfred Vallaster um Auskunft, ob zwischenzeitlich ein Pächter für den Restaurationsbetrieb in der Rätikonhalle gefunden sei. Wenn nicht, stelle er eine Bewirtschaftung durch die jeweiligen Veranstalter (Ortsvereine) zur Diskussion. Mit einigem Bedauern stellt der Bürgermeister fest, daß trotz mehreren Inseraten keine ernsthafte Bewerbung eingegangen sei. Eine Bewirtschaftung durch die Ortsvereine wolle er nicht grundsätzlich ausschließen, wenngleich diese große Probleme mitsichbringe und vermutlich auch innerhalb der Ortsvereine auf wenig Gegenliebe stoße. -8- - GR Gottfried Schapler erkundigt sich über den Stand der Förderungszusagen durch den Wasserwirtschaftsfonds. Vom Bürgermeister wird dazu ausgeführt, daß nach einer Mitteilung des Wasserwirtschaftsfonds vom 23.12.1991 für alle nach dem 31.12.1991 im Fonds eingelangten Ansuchen aller Voraussicht nach mit keiner Förderung nach den Förderungsrichtlinien 1986 mehr gerechnet werden könne. Demnach werde es bei diesen Anträgen bereits zur Anwendung der neuen Richtlinien kommen, wobei im Falle einer Verlängerung diese Ansuchen nicht mehr durch den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds abgewickelt werden. - GR Wolfgang Violand verweist auf eine Vielzahl von Beschwerden hinsichtlich des von Herrn Adolf Neyer auf dem Mai saß "Banella" gehaltenen Hundes. Trotz der bekannten Gefährlichkeit habe das Tier freien Auslaß. Für Fußgänger stelle dies eine Unzumutbarkeit dar. Er ersuche den Bürgermeister, den Tierhalter auf diesen Mißstand aufmerksam zu machen und für eine sichere Verwahrung des Tieres zu sorgen. - GV Peter Schapler verurteilt seinerseits die laufenden Beschädigungen an der Schrankenanlage der Böschisstraße und plädiert für eine fallweise Überwachung der Schrankenanlage. Diesem Ansinnen könnte auch der Bürgermeister einiges abgewinnen, wenngleich eine gewisse Erfolglosigkeit befürchtet werden müsse. Jedenfalls werde sich die Gemeinde weitere Maßnahmen (stabilere Schrankenanlage etc.) für den Fall vorbehalten, daß diese Beschädigungen in diesem Ausmaße anhalten. - GV Gerhard Stampfer erkundigt sich über den Stand der Flurschadenserhebungen durch die Agrarbezirksbehörde. Vom Bürgermeister wird dazu mitgeteilt, daß am 31. März 1992 mit dem Vertreter der Agrarbezirksbehörde (Hr. Vith) eine Begehung in der Natur stattfinden werde und diese Ortsaugenscheine dann Grundlagen der Flurschadenserhebungen bilden werde. - GV Franz Bitschnau informiert über eine Aussprache mit Anton Wilhelmer. In dieser habe Anton Wilhelmer eine Bereitschaft zur Vergrößerung des jetzigen SPAR-Marktes erkennen lassen. Der Bürgermeister gibt seinerseits zu verstehen, daß ihm derartige Überlegungen bekannt sind. Am heutigen Tage habe er an die Landesdirektion von SPAR-Österreich ein Schreiben gerichtet und um einen baldmöglichsten Gesprächstermin gebeten. Bei dieser gemeinsamen Aussprache soll einerseits eine Geschäftserweiterung und andererseits die teils unbefriedigende Entwicklung in der SPAR-Filiale Vandans zur Sprache kommen. 15. Anstelle des nunmehr aus dem Arbeitsausschuß ausgeschiedenen Franz Raich wird von der ÖVP-Fraktion der bisherige Ersatzmann Hermann Bitschnau als ordentliches Mitglied in den Arbeitsausschuß für Kultur und Veranstaltungen nominiert. Als Ersatzmitglied wird Alfred Bitschnau, Innervens 179, namhaft gemacht. Die beiden Ergänzungswahlen in den vorerwähnten Arbeitsausschuß erfolgen einstimmig. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende